The Project Gutenberg EBook of Viribus unitis, by Josef Neupauer

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Title: Viribus unitis
       Wie könnte die europäische Cultur nach Bosnien verpflanzt werden?

Author: Josef Neupauer

Release Date: September 4, 2009 [EBook #29905]

Language: German

Character set encoding: ISO-8859-1

*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK VIRIBUS UNITIS ***




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  [ Anmerkungen zur Transkription:

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    lediglich offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert. Eine Liste
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  ]




                            VIRIBUS UNITIS.


                               Wie könnte
                                  die
                           EUROPÄISCHE CULTUR
                                  nach
                       Bosnien verpflanzt werden?


                                  Von
                          Dr. Josef Neupauer.


                              WIEN, 1884.
                    Im Selbstverlage des Verfassers.


         Buchdruckerei von Heinrich Feitzinger & Co., Teschen.




I.

Behufs Civilisirung und wirthschaftlicher Hebung des Occupationsgebietes
auf der Balkanhalbinsel wird folgender Vorschlag gemacht.


Es wird eine Actiengesellschaft mit einem Actiencapitale von 30
Millionen Gulden unter der Firma »Zadruga« mit dem Sitze in Wien
gebildet; die Actien lauten auf den Betrag von 200 fl. und auf den
Inhaber. Es werden zunächst 40% des Actiencapitals eingezahlt und die
weiteren 60% nach Massgabe des Bedürfnisses eingefordert. Nach voller
Einzahlung des Actiencapitals können mit Genehmigung der Regierung
Prioritäten bis zum Maximalbetrage von 60 Millionen ausgegeben werden.

Das Verwaltungsgebiet der occupirten Länder garantirt die Rückzahlung
des Actiencapitals sammt 5% Interessen innerhalb 50 Jahren.

Der »Zadruga« wird das Recht eingeräumt, auf dem Occupationsgebiete ein
im voraus festgesetztes, zusammenhängendes Terrain bis zur
Maximalausdehnung von 250 Quadrat-Meilen dergestalt successive,
nöthigenfalls durch Expropriation zu acquiriren, dass nicht nur aller
Grund und Boden, sammt Häusern, Bergwerken und Industrie-Etablissements,
sondern auch alle Communicationen, Strassen, Wasserwege etc., etwa mit
Ausnahme der bereits bestehenden Eisenbahnen, in deren Privateigenthum
übergehen. Von diesem Rechte macht die »Zadruga« zunächst nur einen
begrenzten Gebrauch und erweitert die Erwerbungen durch freien Handkauf
und nöthigenfalls Expropriation nach Massgabe der materiellen,
moralischen und civilisatorischen Erfolge, welche sie erzielt.

Die Regierung hält auf dem Gebiete der »Zadruga« mit Ausnahme einer
Anzahl von Regierungscommissären weder Verwaltungs- noch Justiz- noch
Finanz-Beamte, befreit das ganze Gebiet von jeder Art von Steuern und
sonstigen Auflagen und bezieht dafür aus den Ueberschüssen der
Verwaltung einen Pauschalbetrag, welcher mit 10 fl. pr. Kopf der
jeweilig am 31. December des Vorjahres im Gesellschaftsgebiete
conscribirt gewesenen Bevölkerung berechnet wird, welcher Pauschalbetrag
aber von 5 zu 5 Jahren um je einen Gulden pr. Kopf steigt, somit im
letzten Decennium der Concessionsdauer 19 fl. pr. Kopf erreicht.

Auch fällt dem Staate, beziehungsweise dem Lande, nach Amortisation des
Gesellschaftscapitals sammt Zinsen oder gegen Rückzahlung des noch
aushaftenden Actiencapitals sammt Zinsen das ganze immobile und mobile,
im occupirten Terrain investirte Vermögen der Gesellschaft zu.

Macht die Regierung von der Einlösung vor Ablauf von 20 Jahren Gebrauch,
so ist das Capital mit sechs ein halb Perzent zu refundiren.

Erfolgt die Einlösung später, so hat die Regierung zwar nicht für mehr
als 5% Zinsen aufzukommen; die mit ihrer Genehmigung vertheilten höheren
Dividenden werden aber nicht zurückerstattet. Die Regierung bestimmt den
Zeitpunkt, von welchem ab die Actien durch Verlosung eingezogen werden,
und den Verlosungsplan, sowie die bei der Verlosung zu beobachtenden
Formalitäten.

Von dem Ueberschusse der Verwaltung, nämlich der Gesammtjahresproduction
abzüglich der Verwaltungskosten und des Steuerpauschales dürfen
keinesfalls mehr als sechs Perzent des Stammcapitals und die laufende
Amortisationsquote herausgezogen werden.

Die sonstigen Ueberschüsse müssen unbedingt, auf Verlangen der Regierung
aber auch der Mehrgewinn von 1 Perzent zur Ausdehnung des Unternehmens,
zur Hebung der materiellen Lage und der intellectuellen und moralischen
Qualität der Bewohner, zur Vermehrung des Viehstandes, Hebung der
Landwirthschaft, Aufschliessung der Bergschätze und Begründung jener
Industrieen, welche die Deckung des heimischen Bedarfes und die
exportfähige Verarbeitung der Landesproducte ermöglichen, verwendet
werden.

Innerhalb der ersten zwei Jahre wird gestattet, die fünfperzentige
Verzinsung des Actiencapitals dem Capitale zu entnehmen, da diese beiden
Jahre zur Vorbereitung des Unternehmens erforderlich sind.

Die Vertragsabschlüsse der »Zadruga,« sowie der Betriebsplan der
Unternehmung, die Ernennung der Oberbeamten, die Aufstellung der
Jahresbilanz und die Gewinnvertheilung bedürfen der Genehmigung der
österreichischen Regierung und ist hier, sowie überall in dieser Schrift
unter der österreichischen Regierung die gemeinsame Regierung und ihr
Verwaltungsapparat verstanden.

Auch die Belastung des gesellschaftlichen Gebietes und die sonstige
Contrahirung von Schulden bedarf der Regierungsbewilligung.

Die eigentliche Betriebsleitung ist nach Bosnien zu verlegen.

Bezüglich der Aufrechthaltung der Ordnung und Ruhe, bezüglich der
Volksschule und der Volkserziehung, der sanitären Einrichtungen, dann
bezüglich der Communicationen, Schutzbauten gegen Elementarschäden und
der rationellen Einrichtung der Wald- und Feldcultur werden die
weitestgehenden Anforderungen an die Gesellschaft gestellt und hat sie
alle Anordnungen der Regierung, soweit sie durch die verfügbaren Mittel
erfüllbar sind, bei Verlust der Concession und eines entsprechenden
Theiles des Actiencapitales zu vollziehen. Auch wird sich die Regierung
unter gewissen Voraussetzungen die Sequestration des gesellschaftlichen
Vermögens vorbehalten.

Zur Sicherstellung der Erfüllung der von der Gesellschaft der Regierung
gegenüber übernommenen Verbindlichkeiten steht es der Letzteren frei,
das Pfandrecht bis zur Höhe eines Betrages von zehn Millionen Gulden auf
dem beweglichen und unbeweglichen Besitze der Gesellschaft in der den
Landesgesetzen entsprechenden Form zu erwirken.

Die Beziehungen der Gesellschaft zur Bevölkerung werden im administrativen
Wege geregelt und entschieden, ebenso die familienrechtlichen Beziehungen
der Einwohner untereinander und Verbrechen und Vergehen, welche nicht
der disciplinaren Ahndung durch die Gesellschaftsorgane nach Analogie
der Uebertretungen von Unmündigen und der Ordnungswidrigkeiten von
Dienstleuten überlassen bleiben, werden von den Gerichten der
angrenzenden Gebiete abgeurtheilt, auch die Strafen dort abgebüsst und
vollzogen.

Einer besonderen Vereinbarung mit der »Zadruga« bleibt die Feststellung
der Bedingungen vorbehalten, unter welchen sie sich innerhalb gewisser
Grenzen verpflichtet, Findlinge, Waisen und erwerbsunfähige Bewohner des
österreichisch-ungarischen Gebietes gegen mässiges Entgeld in Erziehung
und beziehungsweise Verpflegung zu übernehmen, sowie auch
besserungsfähige, besonders jugendliche Verbrecher aus diesen Ländern
aufzunehmen, für welche der Strafvollzug während der Dauer ihres
Aufenthaltes im Gebiete der »Zadruga« und unter der Voraussetzung eines
tadellosen Verhaltens aufgeschoben bleibt und welchen nach Ablauf einer
gewissen Zeit die Strafe ex lege erlassen ist.

Von jenen Spirituosen, welche bei der Erzeugung einer indirecten Abgabe
unterworfen sind, hat die »Zadruga« weder bei der Erzeugung noch beim
Consum auf ihrem Territorium eine Abgabe zu entrichten. Selbe ist nur
von dem aus ihrem Gebiete ausgeführten Producte zu erheben. Dagegen
werden ihr die indirecten Abgaben und die Finanzzölle von den zum Consum
auf ihr Gebiet eingeführten Artikeln vergütet.

Bei der genauen Buchung der Production und Consumtion auf dem
Gesellschaftsgebiete wäre die Controlle eine vollkommen ausreichende.

Für die Beförderung von Personen und Frachten auf den Communicationen
des gesellschaftlichen Gebietes im Durchzugsverkehr hat die Gesellschaft
zu sorgen und sind ihre Gebührentarife an die Genehmigung der Regierung
gebunden.

Die Verträge mit fremden Ansiedlern müssen der österreichischen
Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden und wird deren Erfüllung
seitens der Gesellschaft von der Regierung im administrativen Wege
erzwungen.

Die Gesellschaft hat auch für jene Anordnungen, welche die
Arbeitsleistung der Bewohner, die Art ihrer Erzwingung und die
Aufrechthaltung der Disciplin betreffen, die Genehmigung der
österreichischen Regierung einzuhohlen.

Entehrende und grausame Strafen sind ganz und gar ausgeschlossen und
haben sich die Strafen auf Entziehung von Tabak und geistigen Getränken,
Versetzung in eine geringere Classe von Arbeitern, zwangsweise
Versetzung an einen anderen Aufenthaltsort oder zu schwereren und
unbeliebteren Arbeiten, Vorenthaltung der Heiratsbewilligung auf eine
Reihe von Jahren, bei besoldeten Arbeitern ausserdem auf Confiscation
eines Theiles des gutgeschriebenen Lohnes, endlich Ausweisung aus dem
Gebiete der »Zadruga« zu beschränken.

Mit Rücksicht auf die privatrechtliche Natur des Besitzes der
Gesellschaft kann Niemand ein unbedingtes Recht des Aufenthaltes
erwerben, ausgenommen durch Leistung der gesetzlich geregelten Arbeit
durch die ganze Dauer der Arbeitsfähigkeit.

Confiscation des gutgebuchten Lohnes und strafweise Ausweisung setzt im
Falle des Einspruches des Betreffenden die Bestätigung der
österreichischen Verwaltungsorgane voraus.

Die Entlohnung der Arbeit erfolgt in der Regel durch Naturalleistungen,
welche aber nicht nur die materielle Versorgung, sondern auch die
Erhaltung der Familie, die Befriedigung der geistigen und moralischen
Bedürfnisse und die Altersversorgung in sich begreifen.

Insoferne durch Vertrag auch ein Lohn in Geld bedungen ist, wird
derselbe gutgeschrieben und kann dessen Auszahlung in Baarem nur unter
der Voraussetzung gefordert werden, dass der Betreffende das Gebiet
sammt seinen nicht mehr erwerbsfähigen Familiengliedern verlässt und auf
Altersversorgung verzichtet.

Nimmt der Berechtigte aber die Altersversorgung für sich und jene
Verwandten in Anspruch, für die er selbst zu sorgen hat, so muss er sich
über eine Entschädigung, die aus seinem Guthaben zu leisten ist, mit der
Gesellschaft verständigen, der es übrigens frei steht, ein solches
Uebereinkommen abzulehnen und nach vorhergegangener Kündigung das
Arbeitsverhältniss zu lösen, in welchem Falle die Auszahlung des
Guthabens unter obiger Bedingung zu erfolgen hat.




II.


Es frägt sich nun, ob sich die Concessionirung einer solchen
Gesellschaft mit den oben geschilderten Rechten vom rechtlichen,
socialen, politischen und finanziellen Standpunkte rechtfertiget und wie
das Capital beschafft werden kann.

Vom gesetzlichen Standpunkte ist die Concessionirung sicherlich
statthaft, da die Expropriation in allen modernen Gesetzgebungen
gestattet ist, wo das öffentliche Interesse in Frage kommt.

Das öffentliche Interesse ist aber offenbar und handgreiflich vorhanden,
wenn durch obige Einrichtungen das Wohl von Hunderttausenden von
Menschen, die materielle und geistige Cultur und die Wohlfahrt im Lande
gehoben werden kann, wenn sie ein Mittel ist, die masslose Ausbeutung
der Arbeit durch das Capital, die moralische und physische Verderbniss
der Bewohner des von der Expropriation getroffenen Gebietes
hintanzuhalten und andere Theile des Landes von gefährlichen Elementen
zu reinigen.

Die Expropriation ist insbesondere durch folgende Betrachtung
gerechtfertiget.

Das Land braucht vor Allem ein Netz von guten Communicationen.

Diese und die Production stehen aber im innigsten Zusammenhange. Wo die
Production zurückbleibt, braucht man keine Communicationen,
beziehungsweise sind die Mittel dazu nicht aufzubringen.

Wo aber Communicationen fehlen, kann die Production sich nicht heben.
Würde die Regierung die Communicationen in systematischer Weise auf
Kosten des Landes bauen, so würde Grund und Boden enorm im Werthe
steigen und der Reichthum und die Macht der wenigen Grundbesitzer
ausserordentlich erhöht werden, was vom politischen ebenso, wie vom
socialen Standpunkte verkehrt wäre. Baut man aber nur einige
Militärstrassen, so fehlt es denselben an Zufahrtsstrassen und sie haben
einen geringen wirthschaftlichen Werth. Daher nun sehen wir, dass in
Nordamerika die Landspeculation und die Schienenwege in Verbindung
gebracht sind, wodurch es möglich wird, die Eisenbahnen durch unbewohnte
Wildnisse zu führen und findet die Eisenbahngesellschaft dabei ihre
Rechnung im Verkaufe der früher vom Staate billig erworbenen Ländereien.

Die Losung ist daher, zuerst Communicationen, dann Urbarmachung der
Ländereien und Erhöhung ihrer Cultur. Aber wo es in der Cultur
zurückgebliebene eingeborene Einwohner gibt, muss man noch weiter gehen
und die Ländereien nicht verkaufen, sondern durch eine längere Periode
selbst bewirthschaften.

Vom socialen Standpunkte ist die befürwortete Massregel gewiss
gerechtfertigt.

Es ist Bosnien noch ein von der Cultur nicht belecktes Land und wenn man
daran geht, es der Cultur entgegenzuführen, ist es gewiss erwünscht, von
Haus aus im administrativen Wege vorzusorgen, dass jene Auswüchse
verhindert werden, die mit unseren wirthschaftlichen Einrichtungen im
Allgemeinen verbunden sind und gegen welche, wenn sie einmal einreissen,
kaum mehr Abhilfe gefunden werden kann.

Diese Länder stehen am Anfange einer wirthschaftlichen Entwicklung,
deren Ende erfahrungsgemäss krasser Luxus und Ausschweifung neben
grenzenlosem Elende ist und würde man es der Regierung gewiss Dank
wissen, wenn sie dem Capital zu diesem Lande den Weg nur unter der
Bedingung eröffnet, dass es dasselbe mit mässigem Gewinn befruchtet und
den Nutzen mit dem Arbeiter redlich theilt. Dass auf diese Weise nicht
nur das Land, sondern auch das Volk rasch der Cultur gewonnen wird, ist
nicht zu bezweifeln.

Die Socialwissenschaft verspricht Ausserordentliches von der
Organisation der Arbeit und wenn auch der Erfolg im Voraus nicht
ermessen werden kann, so ist doch wahrscheinlich, dass die Gesellschaft
jedem Bewohner bei mässiger Arbeit eine gesunde und reinliche Wohnung,
reichliche Kleidung, endlich eine reichliche und vortrefflich bereitete
Nahrung in öffentlichen Speisehäusern wird bieten können, dass an die
Stelle elenden Brantweines gutes Bier und Wein treten wird, dass die
Arbeiter guten Tabak rauchen, dass alle Arbeiten durch Maschinenbetrieb
erleichtert werden.

Die Einwohner werden sich dann erst als Menschen fühlen können.

Die freie Zeit soll dem Arbeiter zur Erholung und geistigen Anregung
dienen; man wird Spiele und Belustigungen, Schaustellungen aller Art
einführen, die der Auffassung des Volkes entsprechen und Jedermann
unentgeldlich offen stehen, man wird womöglich die traditionelle
Volkspoesie entwickeln, den Gesang und den nationalen Tanz und
dergleichen fördern und Allem schrittweise ein civilisirteres Gepräge zu
geben trachten; man wird in Ermangelung anderer Zerstreuungen des Abends
vom Priester, Arzt oder Lehrer Vorträge halten lassen, die anregen und
belehren, zugleich aber erziehlich einwirken und das Volk daran erinnern
sollen, wie seine Zustände sich verändert haben und um wie viel
glücklicher unter der väterlichen Fürsorge des Kaisers sie sich
gestalten als in anderen, viel reicheren Ländern und wird es bald
möglich sein, den Eindruck solcher Belehrungen durch kleine
theatralische Productionen zu verstärken.

Diese Vorschläge mögen befremdend erscheinen, wenn wir aber an das panem
et circenses der Römer, die Aufgabe der Aedilen und Anderes denken, was
auch in alten Zeiten die Staatsklugheit ersonnen hat, so wird man
finden, dass in den angedeuteten Richtungen nichts so unbedeutend ist,
dass man es geringachten könnte. Man wird aber auch finden, dass man
heute zu Tage, bei dem enorm gesteigerten Ertrag der Arbeit und der
vorgeschlagenen Einschränkung des Capitalgewinnes ganz Ausserordentliches
wird bieten können.

Dagegen tauscht man ein: Ablieferung der Waffen, Conscription der
Bevölkerung, Beaufsichtigung jedes Einzelnen, Unausführbarkeit der
Revolte und des bewaffneten Widerstandes, unausgesetzte Bearbeitung des
Volkes zu Gunsten der kaiserlichen Regierung, der für Alles das
Verdienst vindicirt wird.

Es ist nicht zu bezweifeln, dass die Zivilisirung des Volkes in Bosnien
auf diese Weise leicht und rasch ausführbar erscheint, sonst aber
schwerlich erreicht wird. Es ist dabei in Betracht zu ziehen, dass der
Slave mehr als eine andere Nation zur Vergesellschaftung neigt und den
Individualismus zu opfern bereit wäre. Es ist das vorgeschlagene System,
besonders, da das Gesellschaftseigenthum schliesslich dem Staate, also
dem Lande anheim fällt, eine Art von Ausdehnung des Systemes der
Zadruga, wovon die Firma der Gesellschaft entlehnt ist.

Die Zadruga zeigt in ihrer Verfassung schon eine Fortentwicklung über
den Begriff der Familie in germanischen und romanischen Ländern hinaus,
da sie eine Vereinigung mehrerer verheirateter Familienglieder unter
einem gemeinsamen, oft gewählten Oberhaupte darstellt, welche gemeinsamen
Haushalt, meist mit Ueberlassung der Hauswirthschaft an die nach
gewisser Reihenfolge sich ablösenden Frauen, führt. Freilich bleibt da
noch Antheil des Einzelnen am Stammvermögen und Erbrecht aufrechterhalten.
Es liegt der Einrichtung aber ein wesentlich wirthschaftlicher Gedanke
zu Grunde und ist die Aufnahme Fremder in die Hauscommunion statthaft.
Wo das System der Zadruga in Bosnien und der Herzegowina verbreitet ist,
müsste man von jeder Expropriation auf lange hinaus absehen und die
Aufmerksamkeit darauf richten, den freien Beitritt zu erlangen, was
Anlass zur Begründung einer Art von Patriciat geben würde, welches auch
durch Einkauf und Verleihung erworben werden könnte und gewisse
Vorrechte in sich schliessen würde.

Es würden nämlich ohne Zweifel jüngere Glieder der Familien, vom Neuen
angelockt, im gesellschaftlichen Gebiete vorübergehend Dienste nehmen
und in die Hauscommunion zurückgekehrt, für den Anschluss Propaganda
machen. Die Expropriation würde sich daher auf den Grossgrundbesitz der
Mahomedaner beschränken und auf politisch sehr gefährliche Elemente,
welche keinen Anhang im Lande haben. Die Ausdehnung des
gesellschaftlichen Territoriums würde mit der Zeit auch durch das System
der Confiscation gefördert werden können, welches besonders bei Aufstand
oder staatsgefährlichen Umtrieben andere, grausame und doch unwirksame,
Strafen zu ersetzen hätte.

Der Beitritt von Hauscommunionen würde mittelst Verträgen erfolgen,
welche nur allgemein geltende grundsätzliche Bestimmungen enthielten,
deren Natur erst festgestellt werden könnte, nachdem genügende
Erfahrungen gemacht worden.

Politisch ist die vorgeschlagene Massregel für den Fernerblickenden
gewiss von unleugbarem Nutzen. Es ist nicht nur auf keine Weise der
Regierungszweck, nämlich die Förderung des Volkswohles, besser und
schneller zu erreichen, sondern im Falle des Gelingens des Unternehmens
hätte Oesterreich die mit der Uebernahme des europäischen Mandats
verbundene Aufgabe in ehrenvoller Weise gelöst und seinen Beruf
documentirt, auf der Balkanhalbinsel weitere Erwerbungen zu machen.

Ja, nachdem höchst wahrscheinlich die rasche Ausdehnung der
gesellschaftlichen Besitzungen durch Freihandankauf eine natürliche
Folge des wirthschaftlichen Uebergewichtes sein wird, welches die
Gesellschaft bald erlangen muss, braucht man nur darauf zu dringen, dass
die Gesellschaft als Industrie- und Handelsgesellschaft in der Türkei
und den anderen Balkanstaaten zum Geschäftsbetriebe, selbstverständlich
ohne irgend welche Privilegien, zugelassen wird, um indirect auch auf
solche Gebiete die Hand zu legen, die der österreichischen Verwaltung
noch nicht unterstehen.

Es ist die grosse civilisatorische Aufgabe ins Auge zu fassen, welche
die Geschichte Oesterreich gestellt zu haben scheint.

Wie einerseits der Stern Oesterreichs kurze Zeit zu erbleichen schien
und in den letzten Jahren doch auf's Neue zu Tage tritt, welch' wichtige
Stelle Oesterreich im europäischen Staatencomplexe einnimmt, haben
andererseits nur kurze Zeit Ideen und volkswirthschaftliche Theorien
regiert, mit welchen sich Oesterreich nur schwer abfinden konnte. Es
sind das der wirthschaftliche und politische Liberalismus und das
Nationalitäten-Princip. Diese Principien haben in überraschend kurzer
Zeit abgewirthschaftet und der Staatskunst stehen Aufgaben bevor, in
welchen gerade nur Oesterreich eine leitende Rolle zu übernehmen berufen
ist. Der Freihandel hat Bankerott gemacht, der Industrialismus droht
England zu ruiniren und man kommt allgemach zur Erkenntniss, dass die
Nationalökonomie viel mehr auf Grund und Boden einerseits und auf
tüchtiges Menschenmaterial andererseits, als auf Freihandel und
übertriebenen Industrialismus zu fundiren ist.

Dadurch gelangen Agrarstaaten zu höherer Bedeutung. Die Industrie als
Mittel, die Nachbarvölker auszubeuten, kann als allgemeiner
wirthschaftlicher Factor offenbar nicht gedacht werden, denn wo Alles
ausbeutet, kann doch nur eine Paralisirung der Bestrebungen Aller sich
ergeben.

Aus diesem Grunde lässt sich England nicht copiren und von der
schrankenlosen industriellen Production kein Heil erwarten.

Dagegen ist die staatlich geschützte und organisirte Industrie, welche
sich nicht die Aufgabe stellt, Reichthümer aus den Nachbarstaaten zu
ziehen, sondern dem Volke durch eigene Arbeit die Bedingungen höherer
materieller und geistiger Wohlfahrt zu schaffen und nur das zu
exportiren, was zum Austausch für nothwendige Güter erforderlich ist,
die im Inlande nicht oder nicht mit Vortheil beschafft werden können,
allerdings ein wirthschaftlich wichtiger Factor; diese Industrie ist
aber bei gehörigem Schutze immer und überall binnen Kurzem zu schaffen,
wo jungfräulicher Boden und gesunde Bewohner, von einer starken aber
wohlwollenden Regierung geleitet, vorhanden sind.

Ebenso haben aber die constitutionellen Einrichtungen und der politische
Liberalismus Bankerott gemacht. Man ist zur Ueberzeugung gekommen, dass
die Parlamente nur dem Parteikampfe und den Sonderinteressen gewisser
Classen dienen, dass sie niemals den Charakter einer eigentlichen
Volksvertretung haben und dass die constitutionellen Regierungen alle
Hände voll zu thun haben, um das Volk und das Staatsinteresse gegen die
Vertretungskörper in Schutz zu nehmen. Die weitaussehenden Pläne der
Politik, welcher doch Alles unterzuordnen ist, gestatten ihrer Natur
nach ohnehin keine Verhandlung mit den Parlamenten. Es ist also das
parlamentarische Regime nichts als ein Hemmschuh für alles Heilsame und
eine Gefahr für die wahren Staatsinteressen.

Das Nationalitätenprincip ist ebensowenig mit dem österreichischen
Staatsinteresse verträglich, wie der Industrialismus und das
constitutionelle Princip und auch der Nationalitätenschwindel hat sich
schon ausgelebt, da die Arbeiterverbindungen, welche als politische
Factoren aufzutreten beginnen, sich international constituiren und da
andererseits die staatenbildende Kraft des Nationalitätenprincips
erschöpft, die geschichtliche und culturelle Aufgabe dieses Princips
gelöst ist und grössere staatliche Veränderungen unter dem Drucke dieses
treibenden Elementes nicht mehr zu erwarten sind. Da ist es nun klar,
dass Oesterreich bestimmt ist, eine führende Rolle in der politischen
und wirthschaftlichen Entwicklung Europas zu nehmen.

Es steht an der Grenze der europäischen Cultur, an der Grenze der
constitutionellen Staaten, es lehnt sich an Gebiete, welche einer
einseitigen industriellen Entwicklung noch nicht verfallen sind, welche
für Cultur empfänglich und an verfassungsmässige Zustände noch nicht
gewöhnt sind, es ist Oesterreich berufen, den Nationalitätenhader ad
absurdum zu führen und demnach auch mehr als ein anderer civilisirter
Staat in Europa berufen, sich über seine eigenen Grenzen auszudehnen
(was aus nationalen Antrieben hervorgegangene Staaten nur im
beschränkten Masse vermögen, daher ihnen welthistorische Missionen
verschlossen sind), und das an Schätzen reiche, den nordamerikanischen
Territorien verwandte Gebiet nicht nur der europäischen Türkei, sondern
aller Staaten der Balkanhalbinsel in seinen Machtbereich zu ziehen. Nur
Oesterreich kann die Staatsform für ein Gebiet finden, welches von
nationaler Einheit absehen, auf welchem daher die directe Fürsorge des
Monarchen für das Wohl des gemeinen Mannes allem Geschrei nach einer
Repräsentativ-Verfassung ein Ende machen muss.

In fernerer Zukunft, und wenn sich das Land vom auswärtigen Capitale
unabhängig gemacht hat, wird es wohl Zeit sein, dem Volke auch eine
Verfassung zu geben, welche aber bei der Vereinfachung aller
Verhältnisse und der Gleichheit aller Bewohner ein eigenartiges, von der
Interessenvertretung grundverschiedenes Gepräge haben müsste.

Der oben erwähnte Beitritt zahlreicher Hauscommunionen würde dahin
führen, dass sich eine Art von Selbstverwaltung und gewisse politische
Rechte herausbilden würden. Das Volk würde wohl begreifen, dass die
Befugnisse des Starjesina der Gesellschaft dauernd übertragen werden
müssten, weil ihr mobiles Vermögen und die ihr zur Verfügung stehenden
intellectuellen Kräfte einen Erfolg ermöglichen, den eine kleine
Hauscommunion nie erzielen kann. Dadurch würde nun aber auch das
Familienerbvermögen entfallen und die beitretende Familie würde sich nun
als Ersatz dafür das Bürgerrecht bedingen, welches der Familie dieselbe
Sicherheit und höheren Genuss böte, als das dafür hingegebene Vermögen.
Das Bürgerrecht, dessen man nur durch Verbrechen verlustig gehen könnte,
würde das Heimatsrecht und die damit verbundene Versorgung der Kranken
und Arbeitsunfähigen, ferners das Recht in sich schliessen, Wohnsitz und
Beruf nicht ohne freie Wahl zu ändern, an der Controlle Theil zu nehmen
und für den Fall der Herausbildung verfassungsmässiger Zustände bei den
Volksabstimmungen das Stimmrecht auszuüben. Fremde Ansiedler würden von
diesem Zeitpunkte ab nur mit Zustimmung der Bürger vorübergehende
Aufnahme oder Aufnahme als Bürger erlangen können und zwar gegen
Einkauf, für dem Volke geleistete Dienste oder nach einem vieljährigen
Aufenthalte als Arbeiter im Lande bei tadelloser Aufführung.

Im Falle der Einführung einer Verfassung -- jedenfalls erst nach
Abfertigung der Gesellschaft -- wäre der bis dahin zur Entwicklung
gelangte administrativ-wirthschaftliche Zustand als der gesetzliche zu
erklären, der ohne Beistimmung des Kaisers und Volkes nicht verändert
werden kann. Es wäre directe Volksabstimmung und Discussion der
Landesangelegenheiten in einem allgemein verbreiteten Regierungsblatte
in's Auge zu fassen.

Die Länder des Balkans galten für nichts, so lange man den Werth von
Grund und Boden verkannte und alles auf Handelsbeziehungen und
Industrieen gab, welche nur langsam und ohne directen staatlichen
Einfluss in's Leben gerufen werden können.

Amerika zeigt uns, was selbst nicht organisirte Thatkraft leisten kann,
wenn die jung aufstrebende Industrie staatlich geschützt ist.

Für eine solche Politik würde das Gebiet der »Zadruga« als
Versuchsstation dienen, dort würde sich unter der Firma einer anonymen
Gesellschaft erproben lassen, was durch staatlich organisirte Production
erreichbar ist und bringt man es dahin, dass der Strom europäischer
Auswanderer nicht nach Amerika, sondern unter das Banner Oesterreichs
flüchtet, dann kann dieses ohne Besorgniss an der Seite Deutschlands
eine active Rolle übernehmen, die es bisher immer von der Hand gewiesen
hat.

Die Gesellschaft böte der Regierung den Vortheil, dass etwaige
Missgriffe ihr Ansehen nicht beeinträchtigen und dass die Schuld des
allfälligen Misslingens, vor der Welt auf die Gesellschaft fiele. Man
könnte daher auch leichter wieder den betretenen Weg verlassen, wenn er
sich als unvortheilhaft erwiese und das gesellschaftliche Eigenthum
veräussern oder verpachten oder nach der gewöhnlichen Art mit
Lohnarbeitern bewirthschaften.

Wenn nun aber fernere politische Ziele auf eine Massregel von scheinbar
geringerer Bedeutung hinweisen, so ist doch andererseits dafür zu
sorgen, dass näher liegende Interessen nicht gefährdet werden und da
eine Expropriation in etwas grösserer Ausdehnung Anstoss bei der
Bevölkerung erregen könnte, müssten wohl sorgfältige Erhebungen voraus
gehen. Es wäre daher nicht nur die künftige Organisation des zu
expropriirenden Territoriums zunächst nur nothdürftig zu enthüllen,
sondern auch zu versuchen, ob nicht ein Gebiet in genügender Ausdehnung
im Wege der Verhandlung allenfalls gegen Actien zu erwerben wäre. Der
Widerstand Einzelner ist nicht mehr zu fürchten, sobald Erfolge erzielt
sind und der massgebende Theil des Volkes, nämlich der numerisch und
physisch stärkere, Vertrauen in die Absichten und die Kraft der
Regierung gewonnen hat und die angrenzenden Grundeigenthümer zur
Erkenntniss kommen, dass sie wegen Mangels an Communicationen und
Capital, höherer Ansprüche der Arbeiter und Unvermögenheit, die
Organisation der »Zadruga« nachzuahmen, nicht concurriren können.

Die Beschaffung eines grösseren, durchaus arrondirten, Gebietes ist aber
zur Garantirung des Erfolges unbedingt nothwendig.

Der Widerstand der Bevölkerung wird übrigens nicht sehr in's Gewicht
fallen. Wenn der Verfasser recht berichtet ist, würde die Gesellschaft
zunächst auf die Besitzungen mahomedanischer Begs zu reflectiren haben,
die über beträchtlichen Grundbesitz verfügen. Diese Begs dürften zum
Theil auswanderungslustig sein und jedenfalls hat man nichts von den
Christen zu besorgen, wenn man gegen die der Zahl nach geringen
türkischen Einwohner mit der Expropriation vorgeht. Auch wäre es
erwünscht, wenn die Mahomedaner sich nach und nach aus Bosnien
zurückzögen, da die Verwaltung einer christlichen Regierung sich auf die
Dauer mit dem mahomedanischen Elemente nicht verträgt. Ihr Abzug würde
die Administration vereinfachen und eine Frage lösen, welche in nicht zu
ferner Zukunft sehr unbequem werden könnte. Andererseits würde die neue
Einrichtung, welche es Jedem ermöglicht, seinen Unterhalt überall zu
finden, wo die Gesellschaft herrscht, auch eine räumliche Sonderung der
Griechen und Katholiken ermöglichen, was für die Verwaltung unläugbar
ein grosser Gewinn wäre.

Soweit die Verhältnisse in Bosnien bekannt sind, würde eine
Administration, welche auf volkswirthschaftlichem Gebiete ihre nächsten
Erfolge anstrebt, unläugbar das Volk bald moralisch erobern. Elemente
für eine grossartige Production sind genug vorhanden. Das Land ist
von überschwenglicher Fruchtbarkeit und Mannigfaltigkeit und ebenso
vielversprechend ist die Bevölkerung, die nur zum geringeren Theile
indolent und arbeitsunlustig ist, wogegen viele Stämme an Fleiss
und selbst mannigfaltigen, für das Kunstgewerbe verwendbaren,
Geschicklichkeiten nicht leicht übertroffen werden können. Mahomedaner
und Arnauten müssen, zunächst wenigstens, zurückgedrängt, die Griechen
vom Aberglauben und Schacher abgezogen werden und bald wird das Volk
fühlen, dass es unter den neuen Verhältnissen gewissermassen nur einen
unsichtbaren Herrn über sich hat, was dem Selbstgefühle der Bewohner
nicht empfindlich ist, dass aber doch nur der Einzelne für die
Gesammtheit arbeitet und sorgt, eine den Slaven, besonders den Südslaven
congeniale Verfassung der Zustände. Wenn das Alles von selbst
herankömmt, nicht verlangt und bewilliget, sondern wie ein Segen, den
die Zeit mit sich bringt, so wird es ohne jede Unordnung und Kampf
abgehen. Der griechische Priester ist glücklicher Weise arm und daher
bestechlich. Fühlt er, dass er mit der Gesellschaft rechnen muss, bietet
sie ihm, was sie als Verwalterin der Gesammtproduction leicht thun kann,
mehr als das Volk ihm bieten könnte, so wird er predigen, was man ihm
vorschreibt. Er wird sachte den Aberglauben ausrotten helfen und den
gläubigen Sinn des Volkes der österreichischen Regierung dienstbar
machen. Hierin muss man allerdings ein wenig Geduld haben und dafür
sorgen, dass die Popen aus solchen Elementen hervorgehen, welche eine
entsprechende Erziehung in Oesterreich genossen haben. Das ist eine
blosse Geldfrage zwischen der österreichischen Regierung einerseits und
den Klöstern und Bischöfen andererseits und das Geld liefert eben die
Gesellschaft.

An die Gebräuche und Gewohnheiten des Volkes muss man selbstverständlich
überall anknüpfen, das Bessere nicht ohne Noth aufdrängen, sondern der
natürlichen Wahl des Volkes überlassen, wo immer man auf einen
wahrscheinlichen Erfolg rechnen kann. Eine Art von Luxus, einen Wunsch
nach Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen, soweit selbe durch
organisirte Arbeit erreichbar ist, muss man einbürgern, wo man
civilisiren will und bald wird sich zeigen, dass, was die Beamten und
Functionäre, ihre Frauen und Kinder geniessen, die Nachahmung weckt und
zeigt sich, dass die Gesellschaft vorbereitet ist, Jedem, der sich in
die Verhältnisse schickt, gleiche Vortheile zu bieten, so wird sich bald
ein Wetteifer entwickeln, der den Regierungszwecken entgegen kömmt. Es
wird sich schliesslich jede Gemeinde als eine Familie betrachten, man
wird die Bürgermeisterstellen den Aeltesten der angesehensten Familien
übertragen und dergestalt eine wirthschaftliche Verfassung auf
patriarchalischer Grundlage errichten, die als organisch aus dem Volke
hervorgegangen einen ganz volksthümlichen Charakter annimmt. Dabei
bildet der Organismus der Production, das Aufeinanderangewiesensein der
entferntesten Gemeinden durch Theilung der Arbeit und das Aufhören eines
jeden Handels eine nur durch die Gesellschaft verkörperte Vereinigung,
einen Kitt, der die Familienbeziehung schliesslich über die Grenzen der
Gemeinde hinaus erweitert und da ja doch für den Denkenden jede
politische Frage nur eine Magenfrage ist, wird bald die Politik in der
wirthschaftlichen Einrichtung gänzlich aufgehen und ein Zustand
eintreten, wo unter der Führung des Monarchen Einer für Alle und Alle
für Einen einstehen.

Die systematische Verdrängung der Mahomedaner durch neugeschaffene
wirthschaftliche Verhältnisse ist ohne Verletzung der bestehenden
Conventionen möglich, sie ist vom humanitären Gesichtspunkt statthaft,
vom politischen vortheilhaft.

Sollte selbst theilweise die Expropriation gegen die Mahomedaner
eintreten müssen, so würde darin doch keine Verletzung der Convention
liegen, da ja der Oesterreicher selbst in Oesterreich sich die
Expropriation gefallen lassen muss und die Expropriation nicht nur die
Türken sondern auch die Christen beträfe. Der natürliche Gang der
wirthschaftlichen Dinge würde aber bald dahin führen, dass der
verschwenderische und faule Mahomedaner, sobald er aufhört zu herrschen
und als Handelsmann überflüssig wird, verarmt und entweder auswandert,
oder sich glücklich schätzt, wenn die Gesellschaft seine Kinder zur
Erziehung übernimmt. So stürbe der Mahomedanismus aus. Da aber die neuen
Einrichtungen Jedem, der arbeitet, eine menschenwürdige Existenz
eröffnen, kann Niemand es beklagen, dass der faule, grausame und
herrschsüchtige Mahomedaner den Folgen seiner Laster erliegt und im
schlimmsten Falle der Versorgung der Gemeinde oder der Arbeit
anheimfällt. In politischer Beziehung würde dieser Erfolg der
Administration Oesterreich nur Vortheile bringen. Es lässt sich ja doch
die orientalische Frage in populärer Weise nicht anders ausdrücken als
»hinaus mit den Türken«. Nirgends wird man daraus Oesterreich einen
Vorwurf machen.

Die englischen Staatsmänner, welche der österreichischen Orientpolitik
am Ersten Schwierigkeiten bereiten möchten, würden Beifall klatschen
müssen, da sie vor allen Anderen den Ruf verbreitet haben, dass man die
Türken aus Europa verjagen, die unterjochten Christen ihrer Herrschaft
entziehen müsse. Nur Konstantinopel wird sich dagegen auflehnen, und
einer starken, zielbewussten Politik wäre ein energischer Protest zur
gegebenen Zeit nur willkommen, da sich daran die Weiterführung unseres
Werkes anknüpfen lässt.

Inwieferne die Expropriation und die Ertheilung einer Zinsengarantie
unter Verpfändung der Hilfsquellen des Landes ausserhalb der bisher
factisch ausgeübten Regierungsgewalt im Occupationsgebiete liegt, ist
dem Privaten nicht leicht zu beurtheilen, allein es kann wohl behauptet
werden, dass die Ausübung eines solchen, bisher nicht in Anspruch
genommenen Rechtes gerade gegenwärtig am ehesten ausführbar erscheint,
da der Einfluss Russlands momentan geschwächt ist, und ist es selbst
abgesehen von anderen Vortheilen politisch, ein solches Recht bei
gelegener Zeit auszuüben, um in den unangefochtenen Besitz neuer
Befugnisse zu gelangen.

Nicht hoch genug anzuschlagen wäre die voraussichtlich beträchtliche
Vermehrung der Bevölkerung und die Erhaltung, vielleicht auch Erhöhung
der physischen Tüchtigkeit der eingebornen Bewohner für die Wehrkraft
Oesterreichs. Da die gesellschaftliche Erziehung, welche in Wirklichkeit
eine staatliche wäre, von den ersten Kinderjahren an in Krippen,
Kindergärten, Volks- und Gewerbeschulen bis zum Alter der Militärpflicht
auf die Jugend wirken und die militärische Ausbildung vorbereiten würde,
wäre ohne Zweifel ein grosser Gewinn für die politische Machtstellung
der Monarchie von der vorgeschlagenen Organisation zu erwarten.

Die eigenthümliche Form der vorgeschlagenen Stellung der Regierung zur
Gesellschaft würde es ausführbar erscheinen lassen, zur gelegenen Zeit
das Actiencapital durch Umwandlung in Hypothekarschulden oder eine
bosnische Staatsschuld bedeutend zu reduciren und die verbleibenden
Actien insgeheim für die Regierung aus Fonden einzulösen, welche der
parlamentarischen Controlle entzogen sind. Es könnte dann der
österreichische Fiscus anonym unter der Firma einer Actiengesellschaft
operiren und das Unternehmen ausschliesslich im Staatsinteresse
fortführen.

Finanziell endlich ist unter der Voraussetzung der gänzlichen
Arrondirung des gesellschaftlichen Gebietes und des Ausschlusses aller
concurrirenden wirthschaftlichen Elemente der Erfolg des Unternehmens
gesichert. Man schätzt heute das österreichische Joch Grund in Bosnien
auf 20 fl., somit eine Quadratmeile auf 200.000 fl.

Würde die Gesellschaft zunächst 5 Quadrat-Meilen erwerben, bewohnt von
etwa 6-7000 Menschen, so würden Grund und Boden auf eine Million, der
Häuserbesitz auf höchstens drei bis vier Millionen zu stehen kommen und
ein Betrag von sieben Millionen würde reichlich genügen, um dieses
Gebiet für Landwirthschaft, Industrie und Bergbau zu investiren.

Auf diese Art wäre die zuerst einzuzahlende 40%ge Quote des
Actiencapitales in der Höhe von 12 Millionen zu verwenden.

Nach zwei bis drei Jahren würde das Experiment so weit erprobt und der
Credit der Gesellschaft so weit gefestiget sein, dass sie ohne Zweifel
von Jahr zu Jahr zehn bis zwanzig, auch dreissig Quadrat-Meilen ihrem
Gebiete einverleiben könnte und in längstens zwölf Jahren dürfte sich
ihr Gebiet auf zwei bis dreihundert Quadrat-Meilen und ihre Bevölkerung
mit Einrechnung der Einwanderer auf etwa eine Million belaufen.

Sobald eine Organisation geschaffen ist, welche die rasche Assimilation
neuer Gebiete erwarten lässt, wären zunächst noch die aushaftenden 18
Millionen auf das Actiencapital einzufordern und weiters nach Bedarf
Prioritäten auszugeben. Da mit dem Fortschreiten der Civilisation und
der Industrie im Lande die eigenen Arbeitskräfte nach und nach sicher
ausreichen dürften, die Neuinvestirungen, zum grösseren Theile
wenigstens, zu bestreiten, wird das Gesammtcapital von 90 Millionen an
Actien und Prioritäten wahrscheinlich genügen, um den ganzen Plan
durchzuführen.

Uebrigens wird auch mit geringerem Capitale eine rasche Erweiterung des
gesellschaftlichen Unternehmens möglich sein. Wo immer Gemeindeeigenthum,
Staatseigenthum oder Religionsfondsgüter sich befinden, wird es sofort
thunlich sein, diese Territorien auf Grund von Pachtverträgen auf 50
Jahre in den gesellschaftlichen Betrieb einzubeziehen. Die Investirungen
auf den Staatsgütern schaffen gar keine Complicationen, weil das
Gesellschaftsvermögen ohnehin dem Staate zufällt und die Investirungen
auf Gemeinde- und Religionsfondsgütern würden entweder auf den Rückfall
nach 50 Jahren berechnet werden, oder Rechtsfragen schaffen, welche der
Staat nach Ablauf der Pachtdauer nach Belieben ausnützen oder zu Gunsten
der Fonde lösen könnte.

Auch ausserdem würde sich der gesellschaftliche Besitz rasch vermehren,
ohne dass es nöthig wäre, im ausgedehnten Massstabe zur Expropriation zu
greifen oder grössere Geldmittel zur Erwerbung von Grund und Boden
aufzuwenden. Es wurde schon oben die Wahrscheinlichkeit des Beitrittes
der Hauscommunionen und die Modalitäten dargestellt, wie selber erfolgen
könnte. Man glaubt, dass auch die Priester für diesen Beitritt agitiren
würden und Personen, die die Verhältnisse in Serbien kennen, glauben,
dass sich für das Project unter der serbischen Bevölkerung leicht
Propaganda machen liesse. Dasselbe gilt auch für Bulgarien und wäre es
umso sicherer in Bosnien von Erfolg. Es liesse sich übrigens auch für
die Aufnahme von Hauscommunionen in Serbien und Bulgarien eine Form
finden, wenn auch dort die vermögensrechtlichen Beziehungen zur
Gesellschaft nicht zugleich die politische Administration in sich
schliessen könnten. Der gesellschaftliche Beamte könnte der Regierung
gegenüber immerhin die Stellung des Starjesina einnehmen.

Ausländische Arbeiter geringerer Qualität würde man ohne baaren Lohn auf
Kündigung in den Dienst der Gesellschaft aufnehmen und Werkführer oder
Vorarbeiter, Aerzte, Lehrer, fachmännisch gebildete Beamte würden Lohn
oder Gehalt beziehen, der ausser der Naturalverpflegung gewährt und von
Jahr zu Jahr steigen würde, um die Erhaltung der tüchtigen Elemente zu
sichern.

Von dem Zeitpunkte ab, wo der gesellschaftliche Besitz eine Ausdehnung
von etwa 250 Quadrat-Meilen erreicht hat, soll die Concessionsdauer von
50 Jahren berechnet werden, insofern sich mit der Zeit nicht die
Erspriesslichkeit einer Erweiterung der Concession ergäbe.

Nehmen wir an, dass 12 Millionen zur Erwerbung und Investirung von fünf
Quadrat-Meilen mit einer Bevölkerung von 7000 Menschen genügen, so
müsste zur Erzielung von sechs Perzent und der laufenden
Amortisationsquote ein Reingewinn von circa 750.000 fl. erreicht werden,
was bei einem Arbeiterstande von etwa 5000 Menschen, einem fruchtbaren
Boden und der so vortheilhaften Organisation der Arbeit und Verwaltung,
gewiss leicht zu erreichen ist. Das umsomehr, nachdem mindestens sieben
Millionen ausser dem erworbenen Immobilarbesitz investirt werden und
deren Verzinsung nicht aus der Arbeits- sondern aus der Capitalsrente
resultirt.

Wie schon erwähnt, würde man in den beiden ersten Jahren auf einen
pecuniären Ertrag gar nicht rechnen und die Zinsen dem Capitale
entnehmen, was im Handelsgesetze begründet und nichts weniger als
schwindelhaft ist. Es wären das Organisationskosten, die vernünftig
angewendet wären, da es vor Allem gilt, unter den Bewohnern für das
gewiss gesunde und wohlthätige Unternehmen Propaganda zu machen.

Würde aber die Frage aufgeworfen, wie für später Zinsen und Amortisation
aufgebracht werden sollen, so ist Folgendes zu bemerken. Auf dem Gebiete
der »Zadruga« ist durch die Production vor Allem für den Bedarf der
eigenen Leute reichlich zu sorgen, wobei eben jede Concurrenz
ausgeschlossen ist. Zunächst dann ist daran zu denken, den Markt in
Bosnien und den angrenzenden Gebieten zu erobern, was industriell und
mercantil gleich geringe Schwierigkeiten bietet. Denn da diese Gebiete
bisher ihren Bedarf meist durch Hausindustrie deckten, wird die schon
besser geschulte Industrie der »Zadruga« bald für diesen Markt das
Bessere erzeugen. Mercantil ist aber die Gesellschaft durch die Lage
ihres Gebietes und die darauf berechneten, neu angelegten
Communicationen dabei dem Auslande voraus.

Im Auslande und besonders in den österreichischen Provinzen würde
die Gesellschaft bald an Holzproducten, vielleicht auch Glas, Obst,
Gartenfrüchten, Schlachtvieh, Leder, erheblichen Absatz finden. Man darf
auch gar nicht daran verzagen, an eine Luxusindustrie zu denken.
Bedeutende Geldeinnahmen und die beste Verwerthung der gesellschaftlichen
Erzeugnisse wären vom reisenden Publicum zu erwarten, welches das Land,
in welchem persönliche Sicherheit herrscht und Communicationen aller
Art hergestellt sind, massenhaft besuchen würde. Die Naturschönheiten
ebenso, wie ethnographische, archäologische, geologische und
volkswirthschaftliche Studien würden viele Tausende dahin führen und
wäre für sie das Gebiet der Gesellschaft ein grosses Hôtel mit allen
erdenklichen Bequemlichkeiten. Das System der Pensionen würde erweitert
und dem Reisenden gegen eine Zahlung per Tag in verschiedenen Kategorien
eine alle Reisebedürfnisse umfassende Versorgung geboten. Für ein
Geringes würde da der Tourist überall gewöhnliche Unterkunft und
Verköstigung, für grössere Zahlung der Reiche glänzenden Haushalt,
Begleiter, Dolmetsch und Fuhrwerk oder Tragthiere ohne kleinliche
Einzelberechnung finden. In den gesellschaftlichen Bazars würde man sich
mit Mancherlei versorgen und die Gesellschaft, bei welcher der Reisende
seine Baarschaft deponirt, würde sich am Ende der Reise mit ihm
verrechnen. Diess veranschaulicht die Alles umfassenden Vortheile der
einheitlich organisirten Volkswirthschaft für Production sowohl als
Consumtion, da sie für die Wirthschaft ist, was der Saldosaal für den
Geldverkehr.

Allein abgesehen von den zu erzielenden jährlichen Arbeitsüberschüssen ist
ja die collossale Erhöhung des Werthes von Grund und Boden in 50 Jahren in
Betracht zu ziehen und kann auf Abschlag dieser Erhöhung des Bodenwerthes
und aller in den ersten Jahren erfolgten Immobiliarinvestirungen der
Jahresgewinn bilancirt und darüber statutengemäss verfügt werden. Auf
Grund dieser Erhöhung des Bodenwerthes, der seinerzeit dem Staate
zufällt, kann derselbe ohne Zweifel mit ruhigem Gewissen Zinsen und
Capital garantiren.

Kann nun die Bevölkerung zur Arbeit herangezogen werden und wird der
Productionswerth der Arbeit durch Maschinen erhöht, so wird das
finanzielle Resultat immer glänzend sein, wenn es sich auch nicht in
baarem Gelde ausdrückt.

Wo fleissige Hände, unterstützt von mobilem Capitale, einen fruchtbaren
Boden bebauen, entstehen Reichthümer jeder Art und der Werth des
Immobiliarbesitzes, den die Gesellschaft erwirbt, muss sich, abgesehen
von den sonstigen Gütern, die sich im Laufe der Jahre anhäufen und zum
gesellschaftlichen Vermögen gehören, um das Zehnfache erhöhen. Obwohl
der gesellschaftliche Besitz gewissermassen dem Verkehr entzogen wird,
kann doch die Erhöhung der jährlichen Production und die Vermehrung der
Bevölkerung, worüber die gesellschaftlichen Bücher ein zuverlässiges
statistisches Material liefern, als eine Grundlage für die Schätzung
dieser Werthserhöhung dienen.

Dass aber die Bevölkerung unter den geschilderten Verhältnissen zur
Arbeit herangebildet wird, ist keinem Zweifel unterworfen. Es ist
längst constatirt, dass der gemeine Mann für die Wohlthaten menschlicher
Behandlung und wohlwollender Förderung seiner Interessen empfänglich ist
und schon Owen hat die Erfahrung gemacht, dass humane und milde
Behandlung des Arbeiters und Fürsorge für sein Wohl den Arbeitsgeber
bereichern. Es ist dabei in Rechnung zu ziehen, dass Ordnung und
Regelmässigkeit allen Unternehmungen, insbesondere aber den
wirthschaftlichen Unternehmungen im höchsten Grade förderlich ist.

Und nicht leicht kann irgendwo die Ordnung, Regelmässigkeit und
Stetigkeit eines Betriebes so gesichert erscheinen, als auf einem
grossen geschlossenen Gebiete, wo es nur einen Hausherrn gibt, der
zugleich Arbeitsgeber, Familienvater und Obrigkeit ist, wenn übrigens
die Regierung diese alle Beziehungen umfassende Gewalt in Schranken
hält.

Dass die Gesellschaft nur Mandatar der Regierung ist, ist zwar evident,
allein es genügt doch die vorgeschlagene Form, um Bedenken zu
beseitigen, die sonst beim heutigen Stande der politischen Verhältnisse
auftauchen könnten und sind die garantirten Bahnen ein Präcedens, das
einerseits zur Rechtfertigung dient, andererseits andeutet, welchen
Verlauf die vorgeschlagene Einrichtung in Beziehung auf die Stärkung der
Regierungsgewalt nehmen wird.

Bedenkt man die wirthschaftlich glänzenden Erfolge der Jesuitenrepublik
in Paraguay, der Gründung am Salzsee und der Herrenhutergemeinde, so
kann ein wirthschaftliches Bedenken keinesfalls aufkommen.

Es ist nicht zu zweifeln, dass sich in Bosnien eine ganz respectable
Industrie entwickeln würde, wenn man sich darum bemühen wollte, die
bestehenden Hausindustrieen auf einen höheren Stand der Ausbildung zu
bringen und ihnen einen Markt zu eröffnen, abgesehen davon, dass es
nichts Vernünftigeres geben könnte, als die arme Bevölkerung des
Riesengebirges mit ihrer Spitzenindustrie in ein Land zu versetzen, wo
Milch und Honig fliesst und der Zwischenhandel sich ersparen liesse.

Es möchte Befremden erregen, dass ein über die abendländischen
Culturzustände weit hinausreichender Grad wirthschaftlichen und
culturellen Fortschrittes für ein Land begehrt wird, das heute noch in
Barbarei versunken liegt. Allein es ist das vollkommen erklärlich. Die
Residenz eines neu entstandenen Staates wird an Zweckmässigkeit und
Schönheit der Anlage leicht den Herrschersitz eines uralten Staates
überflügeln. Man hat eben Raum, und braucht keinen Schutt wegzuräumen,
um Platz für Neubauten zu gewinnen. Wenn zur Zeit der Nürnbergereier
die Remontoiruhr erfunden worden wäre, hätte kein Besitzer eines
Nürnbergereis daran gedacht, seine Uhr in eine Remontoiruhr umzuwandeln,
dafür aber auch Niemand, der eine neue Uhr brauchte, nach dem veralteten
Ei gegriffen. Man wird aber sagen, ein Volk sei kein Industrieerzeugniss,
es wachse, wie ein Naturproduct. Wozu dann Bosnien occupiren, wenn
ein Eingriff in sein natürliches Wachsthum nicht möglich ist? Dieser
Eingriff ist möglich und jedes Gesetz, jede Verwaltungsmassregel hat den
Zweck, auf die Entwicklung des Volkes entscheidenden Einfluss zu üben.
Dieser Einfluss ist aber ein vielfach mächtigerer, seit die Volksschule
zu grosser Entwicklung gelangt ist und wenn der Staat seine Befugnisse
erweitert und auch in der Volkswirthschaft nicht nur leitend, sondern
verwaltend eingreift. Bald wird man einsehen, dass der Staat den Beruf
hat, seine Sphäre immer weiter auszudehnen und dass er insbesondere den
Beruf hat, Unternehmer zu sein.

Es ist für die Entwicklung des Menschengeschlechtes höchst
wünschenswerth, dass ein Unternehmen der hier geschilderten Art unter
staatlicher Aegide versucht werde und wird sich bald zeigen, dass der
Staat berufen ist, die Erziehung und die Volkswirthschaft nicht blos zu
fördern, sondern ihnen durch directe Einflussnahme die Wege zu weisen.

Es hat der Staat nicht nur daran ein Interesse, dass die Kinder acht
Jahre in die Schule gehen, sondern auch, wie sie in der Wiege und den
ersten Jahren ihrer Entwicklung behandelt und gepflegt werden. Da schon
werden die Keime einer verfehlten physischen, geistigen und moralischen
Entwicklung gelegt und die Priester würden sich nie mit der blossen
Schulaufsicht begnügen, sie wissen, dass ihre Lehren in den Jahren der
frühesten Kindheit eingeprägt werden müssen, wenn sie Wurzel fassen
sollen. Ein gleiches Interesse hat der Staat und haben sich die Eltern
einmal daran gewöhnt, ihre Kinder während der etwa 10-stündigen
Arbeitszeit auch schon in der frühesten Jugend der öffentlichen Pflege
und Erziehung zu überlassen, zeigt es sich, wie viel Arbeit in der
Familie dadurch frei wird (Siehe Paris) und dass darin auch Oekonomie
liegt, so wird die Bevölkerung die Vortheile der staatlichen Erziehung
bald begreifen.

Die Stellung der Regierung zur Leitung der gesellschaftlichen
Einrichtungen wird ihr die Herzen der Bevölkerung gewinnen.

Die Regierung wird den Arbeiter auf administrativem Wege ganz anders
schützen können, als durch civilgerichtliche Judicatur und die allzusehr
herabgesetzte politische Administration wird wieder zu Ehren kommen.

Es wird das viel zur Richtigstellung gewisser Doctrinen beitragen, wenn
neben den modernen Staaten sich ein Gebiet ohne Richter und Anwälte,
ohne Finanzbeamte und Kaufleute, ohne Banken und Geld und ohne Deputirte
aufrichtet und wenn die constitutionelle Regierung zu Hause mit der
Autorität auftreten kann, die ihre Erfolge im absolut regierten Gebiete
rechtfertigen. Man wird finden, dass der Rechtsstaat kein Gerichtsstaat
sein muss, ja dass die unveräusserlichen Rechte der Menschen nur im
administrativen Wege ausgiebig geschützt werden können.

Die Aufbringung des Capitals mit Ausschluss aller Börsenmanöver wird
möglich sein, wenn man das Unternehmen als ein patriotisches lancirt und
wenn der Monarch Denjenigen sein Wohlgefallen bezeigt, die sich an dem
Unternehmen betheiligen. Ordenslustige und adelssüchtige Personen,
grosse Banken, reiche Financiers, hohe Aristokraten und Prälaten werden
sich dann bereit finden lassen, die Actien zu zeichnen.

Auch ist anzunehmen, dass mancher Grundbesitzer in Bosnien seinen Besitz
gegen Actien verkauft.

Sind aber die 30 Millionen auf diese Art nicht zu beschaffen, so müsste
man um des grossen Zweckes willen sich zu einem Zugeständnisse an die
Finanzwelt entschliessen und Actien im Betrage von 100 fl.
concessioniren.

Es wäre solchergestalt dem Socialismus Alles entlehnt, was den
Staatsinteressen förderlich ist, ohne dass die Dinge auf den Kopf
gestellt und erworbene Rechte gefährdet würden. Es hätten die Anhänger
beider Richtungen, der reformatorischen und der capitalistischen, ihr
räumlich getrenntes Gebiet und der Abfluss der unbeschäftigten Arbeiter
nach einem neuen Asyle würde einerseits dem Elende auch bei uns steuern,
andererseits der gefährlichen socialistischen Agitation die Spitze
abbrechen und ihr die Streitkräfte entziehen.




  [ Im folgenden werden alle geänderten Textzeilen angeführt, wobei
    jeweils zuerst die Zeile wie im Original, danach die geänderte Zeile
    steht.

  der disciplinaren Ahndung durch die Gesellschaftsorgane noch Analogie
  der disciplinaren Ahndung durch die Gesellschaftsorgane nach Analogie

  eines Theiles des gutgeschriebenen Lohnes endlich Ausweisung aus dem
  eines Theiles des gutgeschriebenen Lohnes, endlich Ausweisung aus dem

  Wo aber Communicationen fehlen, kann die Production sich nicht heben
  Wo aber Communicationen fehlen, kann die Production sich nicht heben.

  einem gemeinsamen, oft gewählten Oberhaupte darstellt. welche gemeinsamen
  einem gemeinsamen, oft gewählten Oberhaupte darstellt, welche gemeinsamen

  die im Inlande nicht oder nicht mit Vorteil beschafft werden können,
  die im Inlande nicht oder nicht mit Vortheil beschafft werden können,

  Sicherheit und höheren Genuss böte, als das dafür hingegebene Vermögen
  Sicherheit und höheren Genuss böte, als das dafür hingegebene Vermögen.

  Aufname oder Aufname als Bürger erlangen können und zwar gegen
  Aufnahme oder Aufnahme als Bürger erlangen können und zwar gegen

  allfälligen Misslingens, vor der Welt auf die Gesellschaft fiele. Mann
  allfälligen Misslingens, vor der Welt auf die Gesellschaft fiele. Man

  Admistration, welche auf volkswirthschaftlichem Gebiete ihre nächsten
  Administration, welche auf volkswirthschaftlichem Gebiete ihre nächsten

  und dem Reisenden gegen eine Zahlung per Tag in verschiedenen Kathegorien
  und dem Reisenden gegen eine Zahlung per Tag in verschiedenen Kategorien

  hat, seine Sfäre immer weiter auszudehnen und dass er insbesondere den
  hat, seine Sphäre immer weiter auszudehnen und dass er insbesondere den

  einmal daran gewöhnt ihre Kinder während der etwa 10-stündigen
  einmal daran gewöhnt, ihre Kinder während der etwa 10-stündigen

  ]





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Section  2.  Information about the Mission of Project Gutenberg-tm

Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
electronic works in formats readable by the widest variety of computers
including obsolete, old, middle-aged and new computers.  It exists
because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
people in all walks of life.

Volunteers and financial support to provide volunteers with the
assistance they need, are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
remain freely available for generations to come.  In 2001, the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.


Section 3.  Information about the Project Gutenberg Literary Archive
Foundation

The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
Revenue Service.  The Foundation's EIN or federal tax identification
number is 64-6221541.  Its 501(c)(3) letter is posted at
http://pglaf.org/fundraising.  Contributions to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
permitted by U.S. federal laws and your state's laws.

The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
throughout numerous locations.  Its business office is located at
809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
business@pglaf.org.  Email contact links and up to date contact
information can be found at the Foundation's web site and official
page at http://pglaf.org

For additional contact information:
     Dr. Gregory B. Newby
     Chief Executive and Director
     gbnewby@pglaf.org


Section 4.  Information about Donations to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation

Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
spread public support and donations to carry out its mission of
increasing the number of public domain and licensed works that can be
freely distributed in machine readable form accessible by the widest
array of equipment including outdated equipment.  Many small donations
($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
status with the IRS.

The Foundation is committed to complying with the laws regulating
charities and charitable donations in all 50 states of the United
States.  Compliance requirements are not uniform and it takes a
considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
with these requirements.  We do not solicit donations in locations
where we have not received written confirmation of compliance.  To
SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
particular state visit http://pglaf.org

While we cannot and do not solicit contributions from states where we
have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
against accepting unsolicited donations from donors in such states who
approach us with offers to donate.

International donations are gratefully accepted, but we cannot make
any statements concerning tax treatment of donations received from
outside the United States.  U.S. laws alone swamp our small staff.

Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
methods and addresses.  Donations are accepted in a number of other
ways including checks, online payments and credit card donations.
To donate, please visit: http://pglaf.org/donate


Section 5.  General Information About Project Gutenberg-tm electronic
works.

Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm
concept of a library of electronic works that could be freely shared
with anyone.  For thirty years, he produced and distributed Project
Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.


Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
unless a copyright notice is included.  Thus, we do not necessarily
keep eBooks in compliance with any particular paper edition.


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