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6. Kapitel.
Hypnose, Gedächtnis, Bewußtsein.

Der hypnotische Zustand dünkt dem zuschauenden Neuling besonders darum so seltsam, weil er eine vollkommene Umstellung der Persönlichkeit mit sich zu bringen scheint. Das, was vorgeht, geschieht auf das Wollen des Hypnotiseurs hin im Verein mit dem Mitwollen der Versuchsperson. Wie ausgelöscht und vergessen scheint bei der letzteren in diesem Augenblicke die Erinnerung an Raum, Ort und Zeit, an die eigene Person, an ihren Zusammenhang mit der Umwelt (Zuhörer, Vortragsraum, öffentlicher Saal) zu sein. Das führt uns auf das Nachdenken darüber, in welchem Zusammenhang Hypnose, Gedächtnis und Bewußtsein stehen. Nun ist freilich das Gebiet der psychologischen Phänomene, welches wir unter dem Titel Gedächtnis zusammenfassen, in neuerer Zeit von zahlreichen Autoren zum Gegenstand eingehender Versuche gemacht worden, aber wir sind über die Grundtatsachen des Gedächtnisses heutzutage ebensowenig aufgeklärt wie im vorigen Jahrhundert. Ja, je mehr die Forschungen sich mit diesen Problemen befassen, desto mehr eröffnen sich Schwierigkeiten, als daß man deren Lösung näherkäme. Über Wesen, Sitz und Arbeitsweise des Gedächtnisses unterrichtet gut das auch sonst sehr lesenswerte Werk von Dr. H. M. Elster: »Wie erlange ich Gedächtniskraft?« (Vergleiche Anzeige am Schlusse dieses Buches.) Wir können uns an dieser Stelle auf die zahlreichen und voneinander mitunter sehr abweichenden Theorien, die sich mit den Vorstellungen, den Vorstellungskomplexen und ihrer Entstehung, Aufbewahrung im Gedächtnis und ihrem Vergehen befassen, nicht tiefer einlassen, nur soviel sei gesagt, daß wir mit dem Psychologen Hofrat Dr. L. Löwenfeld (vgl. seine Schrift »Bewußtsein und psychisches Geschehen. Die Phänomene des Unterbewußtseins und ihre Rolle in unserem Geistesleben«) vier Gruppen von Gedächtniselementen unterscheiden können.

1. Die erste Gruppe umfaßt das Material, über das wir jederzeit verfügen und das wir auch bei unseren täglichen geistigen Betätigungen beständig benutzen. Zu dieser Gruppe von Gedächtniselementen gehören alle erinnerbaren Wahrnehmungen, die von äußeren Eindrücken unabhängigen intellektuellen Prozesse, alles was durch Unterricht, Lektüre und im Verkehr mit Menschen, im Studium, durch berufliche Beschäftigung und zufällige Erfahrung und Wissensvermehrung in unseren dauernden geistigen Besitzstand übergegangen ist.

2. Das Gedächtnismaterial der zweiten Gruppe ähnelt ganz der der ersten und unterscheidet sich von ihr nur durch den geringeren Grad der Reproduzierbarkeit. Um die Erinnerungen an die Gedächtniselemente dieser zweiten Gruppe wachzurufen, bedarf es gewisser geistiger Hilfen, deren wir bei dem jederzeit verfügbaren Wissensbesitz der ersten Gruppe nicht benötigen. Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen: Man ist sich bei der Beschäftigung mit einer bestimmten Materie des Straf- oder Zivilrechts wohl über den Inhalt einer ganzen Reihe von Paragraphen ganz klar, man hat unzählige Male die feste Klausel der Paragraphen im Gesetzbuch gelesen, gleichwohl muß man bei einem Versuche, diesen Wortlaut niederzuschreiben, doch noch einmal in den Urtext sehen und stellt dabei fest, daß einem dieser Wortlaut eigentlich völlig bekannt war. Ähnlich so, wenn man Wörter einer uns sonst geläufigen fremden Sprache im Lexikon nachschlägt und dann findet, daß man dieses Wort eigentlich nicht nur hätte wissen sollen, sondern tatsächlich im Grunde auch gewußt hat. Nur im Augenblicke konnte man sich nicht recht darauf besinnen. Dazu gehören auch Gedächtnisbilder unseres alltäglichen Lebens, die wir trotz oder wegen ihrer Häufigkeit nicht in vollem stets zugänglichen Bewußtsein tragen, die wir aber gleichwohl nicht nur einmal, sondern hundertmal aufgenommen haben. So haben wir unzählige Male die Fenster des Hauses, wo wir wohnen, »gesehen«, die kleine Zahl hat sich uns zweifellos eingeprägt, aber wir bedürfen erst gewisser Hilfen, um uns wirklich erst der richtigen Zahl zu entsinnen.

3. Die dritte Gruppe von Gedächtniselementen umfaßt solche, die wieder aufleben zu machen auf gewöhnlichem Wege auch bei Anwendung besonderer Hilfen nicht mehr möglich ist. Kenntnis von diesen Gedächtniselementen können wir in der Hauptsache nur durch besondere technische Verfahren erzielen, wir können die Hypnose anwenden und durch sie eine Gedächtnissteigerung hervorrufen. Es sind das in der Hauptsache Gedächtniselemente, die wir von vornherein vollständig vergessen und die der Erinnerung im normalen Wachzustande überhaupt meist völlig unzulänglich sind, z. B. solche Traumerlebnisse, die uns nach dem Erwachen sofort entschwunden sind, Halluzinationen, Erlebnisse bei epileptischen Anfällen und im Rausch und Fieber. Das Gedächtnismaterial dieser Gruppe ermangelt, wie wir sehen, von vornherein der Verbindung mit unserem Normalgedächtnis, unserem sogenannten Oberbewußtsein, und es ist auch heute noch nicht festzustellen, ob und inwieweit derartige Vorgänge durch Suggestion in der Hypnose oder auf anderem Wege zum Wiederaufleben gebracht werden können.

4. Die vierte Gruppe von Gedächtniselementen bleibt ganz im Dunkel der Unerforschbarkeit. Daß wir seinerzeit als Kind durch eine Summe von Einzelwahrnehmungen und demgemäß von Einzelengraphierungen (Einzeleinschreibungen) in unser Gedächtnis die Außenwelt kennen gelernt, unseren Körper und dessen Unterscheidung von der Umwelt erfahren haben, steht fest, aber das Wie jeder einzelnen kleinen Gedächtnisleistung ist auf keinerlei Weise mehr zu reproduzieren. Auch unsere Neigungen und Abneigungen setzen sich, soweit wir nicht bewußte Gründe für beide vorzubringen haben (die oft auch wieder nur auf Selbsttäuschungen beruhen), aus früh empfangenen Eindrücken und deren ganz individueller Verwertung zusammen, dergestalt, daß die objektiv äußerlich sich gleichenden Wahrnehmungen auf zwei verschiedene Persönlichkeiten nicht den gleichen Eindruck machen, sondern vielfach das Urglied von zwei nach ganz verschiedenen Richtungen auseinandergehenden Entwicklungsketten bilden. In diese vierte Gruppe Gedächtniselemente gehören höchst wahrscheinlich jene Einschreibungen, die in Verbindung mit einer ganz bestimmten Veranlagung und Gehirnerbmasse zu bestimmten pathologischen Erscheinungen führen, also alle Zwangsläufigkeiten, Zwangsvorstellungen, Sexualanomalien und dergleichen.

Es bleibt somit eine ganze Reihe von Gedächtniselementen unserm alltäglichen Bewußtsein unzugänglich, ohne damit doch auch etwa verschwunden und etwa gar unaufweckbar zu sein. Man hat in der Wissenschaft eine Zweiteilung von Oberbewußtsein und Unterbewußtsein vorgenommen, worüber wir auch an verschiedenen Stellen noch näher sprechen, und es scheint naheliegend, daß die Hypnose geeignet ist – um nun wieder auf unser Hauptthema zurückzukommen – die im Unterbewußten sozusagen liegengebliebenen Gedächtnissplitter wieder ans Tageslicht zu bringen. Jedenfalls steht fest, daß man schon in der juristischen Welt z. B. erörterte, ob man nicht das versagende Gedächtnis von Zeugen mit deren Einverständnis durch Anwendung von Hypnose sozusagen auflockern könnte. Aber darüber im Kapitel: Hypnose und Strafrecht.

Erinnert sich der Hypnotisierte nach dem Aufhören der Hypnose der in ihr geschehenen Vorgänge? Auch diese Frage, die wir in unseren Erörterungen schon mehrfach flüchtig gestreift haben, ist bestritten. Die einen behaupten, es bestünde vollkommene Amnesie (Erinnerungslosigkeit), die anderen haben ein teilweises Sichbesinnen auf Einzelheiten festgestellt. Beides wird richtig sein. Der Tiefengrad der Hypnose dürfte entscheidend sein, auch die Gehirnanlage der Versuchsperson. Vor allem hat man aber festzustellen, daß sich der Suggestionierte in der zweiten Hypnose meist der Vorfälle in der ersten Hypnose erinnert, im Wachzustands dann aber wieder nicht der Vorfälle der zweiten Hypnose. Man kann also sagen, daß bei diesen Personen ein verschiedener Bewußtseins-Inhalt besteht, ein auf den Wachzustand bezüglicher und ein die hypnotischen Vorgänge registrierender. Es hat vereinzelte Fälle gegeben, wo eine besonders veranlagte Persönlichkeit in gewissen Zeiträumen in eine vollkommene Autohypnose fiel, in dieser Dinge trieb und tat, rein aus innerstem Zwange heraus, die zu ihrem sonstigen Alltagsleben im schärfsten Gegensatz standen. Wieder erwacht konnte sich diese Persönlichkeit auf nichts besinnen, wurde wieder zu der früheren Person und führte somit ein wahres echtes Doppelleben. Paul Lindau hat diesen Fall des Doppellebens auf Grund wahrhafter Vorgänge sowohl in erzählender, wie in dramatischer Form – »Der Andere« – sehr packend behandelt. Er läßt einen Staatsanwalt, einem im gewöhnlichen Leben höchst bürgerlich-rechtschaffenen Mann, in einen autohypnotischen Zustand fallen, in welchem er – ausgerechnet der Verfechter des Rechtes und der öffentliche Ankläger! – sich in Kaschemmen und niedrigen Kneipen herumtreibt und an Einbrüchen und Diebereien sich beteiligt. In der Wissenschaft sprach man früher bei derlei Fällen von halluzinatorischem Irresein, aber die Annahme liegt nahe, daß es sich dabei in der Tat um ein doppeltes Bewußtsein auf der Grundlage eines ständigen Wechselns zwischen normalem Wachzustand und Autohypnose oder um die jeweilige Wechselherrschaft des Ober- und Unterbewußtseins handelt. Der gleichen Deutung dürften die mehrfach in der Presse erwähnten Fälle unterliegen, wo irgend wer plötzlich aus seiner Familie, seinem Berufskreis verschwindet und nach Monaten in fremden Ländern und fremden Städten, als ein völlig Verwandelter – der verschwundene Beamte lebt z. B. dort als Handwerker – aufgefunden wird. Der Betreffende hat einen anderen Namen angenommen, kennt weder seinen richtigen Namen und seine Anverwandten, noch weiß er sich auf die früheren Zustände seines Daseins zu besinnen. Gegen Irresein im psychiatrischen Sinne spricht die Folgerichtigkeit, Geschlossenheit und Harmlosigkeit seines »anderen Menschen«, alles spricht vielmehr dafür, daß er die einmal autosuggestiv angenommene Rolle tatsächlich in einem fortdauernden hypnotischen Zustande weiterspielt oder daß er einen vom Unterbewußtsein diktierten Zwange gehorcht, gemäß der ebenfalls vom Unterbewußtsein aus geleiteten Vorstellungsbilder zu handeln. Und ganz besonders spricht für eine solche Erklärung derartiger nicht zu selten vorkommender Fälle das Eintreten des Erwachens, das Zurückwandeln in das alte Ich. Wiewohl der Autosuggestion angehörend, durften solche Ausnahmefälle des menschlichen Seelenlebens an dieser Stelle erwähnt werden, um sowohl den Stärkegrad und Umfang eines hypnotischen Zustandes wie die Stellung zu kennzeichnen, die dem »Gedächtnis« innerhalb hypnotischer Zustände einzuräumen ist.

Das Erinnerungsvermögen als ein Teil der geistigen Kräfte des Menschen ist natürlich für sich selbst wieder der Hypnose durch andere mehr oder weniger leicht unterworfen. So kann man dem Hypnotisierten ausdrücklich befehlen, einzelne Vorgänge oder die ganze Hypnose selbst völlig zu vergessen. Man kann an die Stelle richtiger Erinnerungsbilder falsche setzen. Man wird auch in der Hypnose befehlsmäßig Auskunft über vergessene Dinge des Wachzustandes erlangen können, ebenso wie man die im Wachzustande erlebten Dinge aus dem Gedächtnis verschwinden machen kann. Kurz, das Gedächtnis des Hypnotisierten ist höchst beeinflußbar, scheinbar fast vollkommen, aber in Wahrheit doch immer nur bis zu einer gewissen Grenze. Auch hierbei ist gelegentlich ein Widerstand zu erwarten, ein Nichtwirken der Suggestion oder von vornherein Ablehnen derselben, wenn nämlich die wegzusuggerierenden Erinnerungsbilder allzu scharf umrissen in der Seele der Versuchsperson – sozusagen gleichmäßig stark im Ober- und Unterbewußtsein – leben oder wenn eine dazwischentretende fremde oder eigene Hypnose die Wirkung der vorhergegangenen Suggestion aufhebt.

Mit diesen Erörterungen haben wir schon die Frage gestreift, welche Bewandtnis es denn nun eigentlich bei dem Hypnotisiertwerden mit dem Bewußtsein hat. Ist der Hypnotisierte bei halbem oder sonstwie teilweisem Bewußtsein, oder ist dasselbe vollkommen erloschen?

Man nahm früher an, das Bewußtsein sei völlig erloschen. Aber dagegen spricht eben die oben erwähnte Tatsache, daß man sich z. B. in der zweiten Hypnose der Vorgänge der ersteren erinnert, daß auch in dem Wachzustände lückenhafte Erinnerungen austreten. Man meinte, wenn man sich gewisser Vorgänge aus früherer Zeit wieder erinnere, daß dann in dieser früheren Zeit Bewußtsein bestanden haben müsse. Dem ist beizupflichten, obschon da, wo stets im Wachzustand die Erinnerung an eine Hypnose ganz zu fehlen pflegt, dafür in einer zweiten Hypnose wieder auftaucht, eben zwei getrennte Persönlichkeiten mit ebenfalls getrenntem Bewußtseinsinhalt zu existieren scheinen. Wir kommen der Beantwortung der Frage näher, wenn wir negativ fragen, ob der Vorgang der Hypnose sich unter völliger Bewußtlosigkeit abspiele. Dies müssen wir ganz energisch verneinen. Bewußtlosigkeit, wie sie nach Gehirnerschütterungen, Ohnmachten und in der Agonie aufzutreten pflegt, ist so ein klarer Begriff, daß man dergleichen für die Person, die man jemals im Suggestionszustand handelnd gesehen hat, ablehnen muß.

Aber während wir ganz genau wissen, was wir meinen, wenn wir sagen, daß beim Eintritt des gewöhnlichen Schlafes uns das Bewußtsein schwindet, können wir ein derartiges Bewußtseinschwinden für den Zustand der Hypnose nicht zugeben. Die Seele des Hypnotisierten fungiert mit allen möglichen Tätigkeiten. Er weiß mitunter von sich selbst, er wehrt sich gegen ihm Ungewöhnliches, und so gibt es kaum eine Seelentätigkeit, die in der Hypnose nicht gerade erst recht entfaltet würde. Ist auch der Hypnotisierte für die Zuschauer in einem höchst abnormen Zustand, so bleibt er doch immerhin eine reich beseelte Persönlichkeit, die in rascher Folge die wunderlichsten Wechsel durchmachen kann. Er ist somit nicht etwa dem zwar äußerlich noch lebenden, aber enthirnten Frosch zu vergleichen, der eben wirklich bewußtlos ist, sondern eben nur dem gehirnarbeitenden Menschen. Aber eine strenge Zweiteilung von Oberbewußtsein und Unterbewußtsein, bei welcher wir etwa darauf zukommen wollten, daß in der Hypnose lediglich das sogenannte Unterbewußtsein freigelegt werde, geht doch nicht an. Wohl werden meist nur einzelne dem Unterbewußten ungehörige Gedächtnis- und Empfindungsteile bloßgelegt, vielleicht sogar in der Überzahl, aber es findet doch eine Einmischung des Oberbewußtseins in das Unterbewußtsein während der Hypnose statt. Das beweist schon die Tatsache, daß eine so suggestive Person wie die erwähnte Ilma S. es fertig bekam, sonst völlig in der Hand des Hypnotiseurs, gelegentlich stärkste Opposition zu betreiben, und diese dann – immer noch in der Hypnose – zu begründen mit der Bemerkung, »Ilma kann das nicht tun, der Herr Doktor sagt das falsch, der Doktor muß der Ilma das so und so sagen«. Geschah das nach dem Wunsche der Patientin, dann erst gelang die betreffende Suggestion richtig. Wir sprachen oben von den zwei getrennten Bewußtseinsinhalten und können bei dieser Bezeichnung bleiben. Wir dürfen vielleicht annehmen, daß in der Hypnose eine ganz andere Sphäre des Gehirns engraphiert (beschrieben) wird als wie im Wachzustande bei Wahrnehmungen, die im Gedächtnis bewahrt werden sollen. Diese Sphäre ist eben für die Reproduzierbarkeit im Wachzustande unzugänglich; es führt keine Brücke von den Engraphierungen im Hypnosezustand zu den Gehirnzelltätigkeiten, die das Wiederaufleben im Wachzustand engraphierter Eindrücke (sogenannter Engramme) mit sich bringen. Aber auch das gilt eben nur »mit Ausnahmen«. Für das ganze Thema gilt eben, was wir oben schon gesagt haben, daß wir den letzten Grad der Erkenntnis noch bei weitem nicht erreicht haben und der Zukunftsforschung noch viel zu tun übrig bleibt.


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