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VI. Der »Fürst dieser Welt«.

(13.-17. Jahrhundert.)

 

Allgemeiner Charakter des 13. und 14. Jahrhunderts.

Der phantastische, bis zur Grimasse verzerrte Charakterzug des Mittelalters mit seinen schneidenden Gegensätzen tritt uns auf seinem Höhepunkt im 13. und 14. Jahrhundert zugleich blendend und aufs tiefste erschütternd vor Augen. Auf der einen Seite Papst und Kaiser, beide in höchstem Glanz, miteinander um die Weltherrschaft ringend und einander verfluchend, als ob weder Gott noch Teufel, weder Himmel noch Hölle vorhanden wären. Auf der andern Seite der heilige Franziskus, der Poverello von Assisi, der Begründer der tiefgehenden Franziskanerbewegung, der dem Ideal evangelischer Armut und Demut bis zum äußersten nachlebt und sich bis zur »Begnadigung« durch die Wundmale Christi verzückt. Hier die völligste Verweltlichung und Veräußerlichung der Kirche, dort der asketische Geißler, der sein Fleisch täglich im Takt durch Hunderte und Tausende von Geißelhieben gegen die Verführungen des Teufels abzutöten und dadurch zugleich die Zeit seiner Verdammnis zum Fegefeuer abzukürzen sucht. Wahnsinnige Tanzepidemien, die Kinder und schwangere Frauen bis zur Raserei ergreifen, und dagegen wiederum die düsteren, grausigen Geißlerfahrten im Gefolge des »schwarzen Todes«, in der Erwartung des Weltendes. Hier eine schwärmerische, sich in das innerste Herz Jesu und der Gottheit selbst versenkende Mystik, die in den steinernen Filigranwerken der erhabenen gotischen Münster die Wunderblume des Kreuzes bis in den Himmel reckt, dort der Abgrund des finstersten Teufels- und Hexenwahns, der die Kirche selbst verteufelt, in den Flammen der Scheiterhaufen nahezu ein halbes Jahrtausend lang das höllische Feuer auf Erden entzündet und den Teufel zum wahren »Fürsten dieser Welt« erhebt.

Nunmehr wird alles vom Teufel hergeleitet. Nicht nur physische und moralische Übel, Krieg, Pestilenz, Hungersnot und Unwetter, auch Liebeszauber, hieb-, stich- und kugelsicherer Schutz im Kriege, geheime Kunst und Wissenschaft. Der Teufel kann Gold machen, er kennt den Stein der Weisen, die »fünfte Essenz« und weiß alle verborgenen Schätze. In dogmatischer Hinsicht bleibt es zwar im allgemeinen bei seiner alten Stellung Gott gegenüber – nur daß Thomas von Aquino, der größte Theologe und Philosoph des Mittelalters, lehrt, daß der Teufel auch aus eigener Macht Böses tun könne und mit dieser Neuerung durchdringt –, aber viele halten es nun lieber mit ihm als mit Gott, weil ihnen der Spatz irdischen Glückes in der Tasche lieber ist als die Taube der himmlischen Seligkeit auf dem hohen Dach der Hoffnung. »Gottes und der Pfaffen Feind« oder des »Teufels Freund« nennen sich im 15. und 16. Jahrhundert kalt über Brand und Mord zur Macht schreitende Kondottieri, Faust schließt mit dem Teufel seinen Pakt. Die Frucht des Teufelsglaubens, den die Kirche großgezogen, reift in diesen Jahrhunderten.

Zwei mönchische Schriftsteller des 13. Jahrhunderts geben uns den tiefsten Einblick in den Teufelsglauben jener Zeit, Cäsarius von Heisterbach und der Abt Richalmus.

 

Cäsarius von Heisterbach.

Der Zisterziensermönch Cäsarius von Heisterbach, der in seinem Dialogus miraculorum (1240–1250) sich in ernster Belehrung über den Teufel ergeht, läßt ihn gewöhnlich unter Windgeheul und Krachen der Bäume aus dem Waldesdickicht hervorbrechen und bald als Pferd, Hund, Katze, Bär, Kröte, Rabe oder Geier, sogar in Ochsengestalt erscheinen. Bald wieder, namentlich wenn es sich um Verführung einer schönen Frau handelt, als fein gekleideten Herrn oder als schönen Soldaten, bald als großen, dunkel gekleideten Mann von häßlichem Aussehen, als vierschrötigen Bauern, mit weiblichem Gesicht, schwarzem Schleier und Mantel, bald wieder als fliegenden Drachen, als Mohren oder in schemenhafter Gestalt. Er ist geradezu allgestaltig geworden, so daß er bei andern Schriftstellern sogar die Gestalt der Himmelskönigin annehmen kann. Die Dämonen hinwiederum sind bei Cäsarius klein wie Mäuse, schwarz wie Mohren, kichernd, wie Kinder beim Spiel in die Hände klatschend, und wie Fische im Netz zappelnd und fortwährend übereinander hüpfend. Der Teufel selbst aber hat einen körperlichen Fehler. Es fehlt ihm die Hinterseite; er ist hinten offen wie ein Backtrog. Auch kann er das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis nur fehlerhaft hersagen und hat eine heisere Stimme, weil er immer brennt. Seine Grundnatur ist Hochmut und Überhebung. Hochmut und Überhebung, sowie Gefräßigkeit und Völlerei, geschlechtliche Regungen natürlich nicht zu vergessen, sind seine Haupteingangspforten beim Menschen. Schutzmittel gegen ihn sind Ausspeien, das Kreuzeszeichen, geweihtes Wachs und die übrigen bekannten Dinge.

In geschlechtlicher Beziehung ist er selbstverständlich Incubus und Sucubus, je nach Gelegenheit. Den widernatürlich vergossenen Samen fangen die Teufel auf, um sich aus ihm sichtbare und fühlbare Körper zu bilden. – Cäsarius gibt uns auch eine ausführliche Teufelsbeschwörung vermittels der Nekromantie. Sein Anblick ist jedoch äußerst gefährlich und nur vollkommen Tugendhafte können ihn ohne Schädigung ertragen. Seinen Aufenthalt im Menschen nimmt er, entsprechend seiner Natur, nicht in der Seele, sondern im Mastdarm. Nach dem Tode streiten die Teufel mit den Engeln um die Seele des Menschen. Die verdammten Seelen kommen in ein tiefes Tal voll Schwefeldampf, allwo die Teufel mit ihnen Fangball spielen. Ein Teufel bläst auf der Tuba dazu das Signal.

 

Richalmus.

Etwas harmloser sind die Teufelsbeschreibungen des Zisterzienserabtes Richalmus († 1220) vom Kloster Schönthal in Franken in seinem »Buch der Enthüllungen über die Nachstellungen und Listen der Teufel gegen die Menschen« (Liber revelationum de insidiis et versutiis daemonorum adversus homines). Der fromme Abt belauscht häufig Teufelsgespräche und entnimmt aus ihnen, daß sie mit Vorliebe nach dem Kommunizieren Brechreiz verursachen, damit die Hostie wieder ausgespien werde. Beim Verdauen verursachen sie ihm häufig Übelkeit, um seine Gesundheit zu schwächen. Ebenso sind seine vielen Blähungen das Werk des Teufels. Ihre Wut richtet sich besonders gegen die Prälaten und Oberen, die sie beim Gottesdienst durch Schlafsucht plagen. Als ihn der Novize, mit dem er in seinen Enthüllungen belehrend plaudert, einmal darauf aufmerksam macht, daß er auf dem Chore Schnarchlaute von sich gegeben habe, erwidert er in höchstem Ernst, das seien die Teufel gewesen, die ihn durch diese Schnarchlaute hätten zum Schlaf verführen wollen. Ebenso plagen sie ihn fortwährend durch Husten, durch den sie mit einander sprechen. Setze er den Hut auf, so juckten sie ihn auf der Kopfhaut, daß er den Hut wieder abnehmen und sich kratzen müsse. Kratze er sich aber, so sprächen sie durch die Kratzlaute mit einander. Knurre es in seinem Bauch, so knurrten die Teufel darinnen. Der Abt hatte eine lang herabhängende Unterlippe. »Zwanzig Jahre lang«, klagt er seinem Novizen, »haben sich die Teufel an die Unterlippe gehängt, bis sie sie mir so lang gezogen haben.« So Flöhe und Läuse den Menschen plagen, so seien das lauter maskierte Teufelchen, weshalb auch das Kreuzeszeichen das beste Mittel gegen Flohbeißen sei. Doch müsse es stetig wiederholt werden, da es nur von kurzer Wirkung sei. Zahllose Teufelchen umgäben den Menschen von allen Seiten wie einen im Wasser Versunkenen das Wasser von allen Seiten umgäbe oder wie die Sonnenstäubchen in der Luft. Allerdings auch ebenso viele gute Geister, die den Menschen zu schützen suchten, soweit das dessen Sündhaftigkeit erlaube. Je heiligmäßiger ein Mensch zu leben trachte, desto mehr verfolgten ihn die Teufel; daher hätten sie es ganz besonders auf die Mönche abgesehen und in jedem Kloster ein teuflisches Gegenkloster errichtet mit Teufelsabt, Teufelsprior, bis herab zum Keller- und Küchenmeister, zur Verführung der Klosterinsassen.

Auch Tote vermag der Teufel auf Zeit zu beleben, indem er in den Toten fährt. Er spricht auch durch die Stimme der Vögel. So wird der Kuckuck zum Teufelsvogel. Lieblicher Gesang ist sehr verdächtig, besonders der Gesang der Nachtigall. Vielleicht ist dieser musikalische Zug des Teufels durch die Kreuzzüge vom Islam her in den christlichen Teufelsglauben eingedrungen, wie auch der Buhlteufelglaube und Werwolfglaube durch die arabisch-persischen Märchenerzählungen von den Dschinn, den Feen und Ghulen stark befruchtet wurde. Auch in den Geschichten aus Tausendundeiner Nacht erscheint der Teufel, neben seiner Vorliebe für üble Gerüche – er entsteigt dort meistens dem Abtritt –, als großer Musikfreund, wobei er einmal, angelockt durch schönen Gesang zum Lautenspiel, in der Gestalt eines Scheichs, d. h. eines würdigen Herrn von mindestens sechzig Jahren, in heller Verzückung einen Solotanz mit dem Daumen im Allerwertesten aufführt.

 

Der Teufel als Naturriese.

Neben diesem Zug ins Kleine und Kleinliche erhält der Teufel jedoch jetzt auch einen Zug ins Gigantische, Titanenhafte. Was einst den alten Riesen und Göttern an gewaltigen Erscheinungen in der Natur zugeschrieben wurde, das ist nunmehr sein Werk geworden. Die großen erratischen Blöcke in der Mark hat er dort niederfallen lassen. Die Basaltsteine auf der hohen Rhön hat er auf die Berge hinaufgetragen, als unten im Tale eine Kirche gebaut werden sollte. In den verschiedensten Gegenden Deutschlands hat er Teufelsmauern und Teufelswehre errichtet. Er hat seine Teufelskanzeln, Teufelsmoore und Tanzplätze.

 

Der Satansprozeß.

Hatte sich bereits im 12. Jahrhundert die volkstümliche Poesie der derbkomischen Seite des Teufels bemächtigt und in den Vorspielen zu den Passionsspielen den Teufel seinen Anspruch auf die Seele des Menschen vor Gottes Thron erheben lassen, so griff die Jurisprudenz selbst nunmehr zu diesem Vorwurf, indem sie während mehrerer Jahrhunderte den förmlichen Satansprozeß als Musterbeispiel in den prozessualischen Lehrbüchern einführte und mit allen Kniffen und Künsten juristischer Dialektik behandelte. Natürlich muß der Teufel in diesem Satansprozeß stets den Kürzeren ziehen. In ähnlicher Weise finden wir bereits seit Alexander III. (1159-1181) unter den die Heiligsprechung vorbereitenden Bräuchen einen förmlichen Prozeß zwischen dem Anwärter auf die Heiligsprechung und dem Teufel, in dem dieser durch den dazu bestellten Anwalt, den Advocatus diaboli, vertreten wird.

 

Abschluß der Lehre vom Teufelsbund.

Die beiden Grundelemente des Teufelsbündnisses, der Huldigungsakt, das Homagium, auf der einen Seite und auf der andern als Entgelt dafür die Leistung des Teufels, treten uns schon in der Geschichte von der Versuchung Christi durch den Teufel entgegen. Durch die vielbearbeitete Legende vom heiligen Theophilos und vor allem durch das ausgebreitete Sektenwesen des Mittelalters mit seinem manichäischen Dualismus trat das Teufelsbündnis nun ganz in den Vordergrund, indem die feierliche Lossagung der Katharer von der römischen Kirche und ihre Organisation in eigenen Bistümern von der Kirche als Gegenkirche des Teufels aufgefaßt wurde. Jetzt tauchte auch in einer Bearbeitung der Theophiloslegende der Blutpakt mit dem Teufel auf, durch den die völlige Hingebung des Paktschließenden mit Leib und Seele an den Teufel zum Ausdruck gebracht werden sollte. Zu dem Blutpakt tritt aber jetzt noch als Besiegelung des Bündnisses der Huldigungskuß auf den Hintern des Teufels unter seinen Schwanz hinzu. Diese Ausgeburt obszöner mönchischer Phantasie finden wir zum ersten Male bei Alanus van Ryssel, der diesen Kuß den Katharern zuschreibt, die ihren Namen daher führten, daß sie dem in Gestalt eines Katers bei ihren Zusammenkünften erscheinenden Luzifer diesen Huldigungskuß verabfolgten.

 

Die Inquisition.

Durch ihren Teufelsglauben hatte die Kirche den Teufel zu einer so furchtbaren Macht heranwachsen lassen, daß sie nunmehr sich veranlaßt sah, gegen ihn einzuschreiten. Das geschah nun aber nicht etwa dadurch, daß sie ihm die Hörner und Krallen beschnitt, indem sie ihn auf ein rein supranaturales Prinzip des Bösen zurückführte, wie Gott es doch auch für das Gute geblieben war, sondern daß sie gegen die Teufelsbündler, die wenigen wirklich vorhandenen und die erdrückende Überzahl der vermeintlichen, zu Felde zog und sie unter Zuhilfenahme der Staatsgewalt mit Feuer und Schwert auszurotten begann. Die Geschichte des Mittelalters schlägt nunmehr ihre düstersten, mit Blut und Tränen geschriebenen Seiten vor unsern Blicken auf.

Die Erklärung der Häresie als Abfall von der Kirche und Teufelsbündnis, also die Ineinssetzung von Ketzerei und Teufelsbündnis, lieferte der Kirche die Handhabe zum Ausrottungskrieg, zum Kreuzzug gegen die Ketzer, als das Feuer der Kreuzzüge gegen die Ungläubigen zu erlöschen begann. Um Stimmung für sich zu machen, verfuhr sie nach dem alten Rezept der moralischen Herabwürdigung des Gegners, das ja einst gegen sie selbst in so vollendetem Maße die Volksstimmung des heidnischen Roms aufgebracht hatte. Unzucht und Blutschande hatte sie nach diesem Rezept schon den früheren Ketzern vorgeworfen; jetzt kam als drittes Verbrechen der fleischliche Umgang mit dem Teufel hinzu.

Die alte, ursprünglich von den Landesbischöfen ausgeübte Kirchenzucht hatte als größte Strafe die Exkommunikation, d. h. die Ausstoßung zum Teufel, verhängt. Theodosius der Große, der 382 die Todesstrafe gegen die Manichäer verhängt hatte, hatte noch bei den großen Kirchenvätern Chrysostomos und Augustinus Widerspruch gefunden, während Hieronymus sie auf Grund der alttestamentlichen Schriftstelle 5. Mos. 13, 6 ff. (»Du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen«) gebilligt hatte. Auch Papst Leo der Große (440-461) war bereits für die Todesstrafe der Ketzer eingetreten. Da sich die Kirche jedoch rein von Blut halten wollte (»Die Kirche dürstet nicht nach Blut«), hatte die im Dienste der Kirche stehende weltliche Obrigkeit die Bluturteile der Kirche zu vollstrecken. Zur Erforschung unkirchlicher Meinungen dienten die schon von Karl dem Großen eingerichteten bischöflichen Sendgerichte, die seit dem 11. Jahrhundert zur besseren Aufrechterhaltung der Kirchenzucht in ein förmliches System gebracht waren. Das Überhandnehmen der Sekten, insonders der Katharer und Waldenser, welch letztere die evangelische Armut, Laienpredigt und Bibellesen eingeführt hatten, veranlaßte jedoch den römischen Stuhl, besondere päpstliche Legaten mit außerordentlicher Vollmacht zur Aufspürung der Ketzerei auszurüsten. Aber weder sie noch die scharfen Verordnungen des Konzils zu Toulouse (1179) und des dritten Laterankonzils (1179) hatten greifbaren Erfolg. Daher organisierte Innozens III. (1198-1216) einen zwanzigjährigen Kreuzzug (1209-1229) gegen die Katharer Südfrankreichs, die nach ihrem zentralen Bischofssitz in Albi Albigenser genannt wurden. Trotz furchtbarer Greuel und Massenabschlachtungen hatte auch dieses Mittel keinen durchschlagenden Erfolg. Schon auf dem vierten Laterankonzil (1215) hatte Innozens daher für schärfere Maßnahmen Vorsorge getroffen. In der Dekretale Excommunicamus heißt es: »In Kraft des heiligen Gehorsams wollen, befehlen und verordnen wir, daß die Bischöfe, wenn sie der kanonischen Strafe entgehen wollen, sorgsam in ihren Sprengeln wachen. Wer unter den Bischöfen nachlässig ist in Entfernung des Sauerteigs der ketzerischen Bosheit, soll seines Amtes entsetzt werden.« Die Einsetzung der bischöflichen Inquisition fand auf dem Konzil zu Toulouse (1229) statt. Die früheren Bestimmungen wurden beträchtlich erweitert. In allen Pfarreien sollten die Bischöfe einen Priester und einige unbescholtene Laien zur Aufspürung der Ketzer eidlich verpflichten. Jeder Inquisitor sollte auch unbehindert in das Gebiet des anderen übergreifen können. Alle männlichen Personen vom zwölften und alle weiblichen Personen vom vierzehnten Jahre an sollten schwören, die Ketzer der Obrigkeit anzuzeigen. Der Eid war alle zwei Jahre zu erneuern. Wer nicht dreimal im Jahre die Ohrenbeichte ablegte, galt als verdächtig. Besitz der heiligen Schrift, namentlich in der Volkssprache, wurde den Laien verboten und nur der Psalter und ein Breviarium gestattet. 1231 belegte Gregor IX. (1227-1241) alle Ketzer, ihre Beschützer und Hehler mit dem Bann.

Aber auch das genügte den Päpsten noch nicht. Sie glaubten erst durchdringen zu können, wenn sie das Inquisitionsgeschäft zu einem päpstlichen Institut machten und die Bischöfe der Inquisition unterstellten. So entstand die Mönchs- und insbesondere die Dominikanerinquisition. 1235 übertrug Gregor IX. den Dominikanern die Inquisition von Mailand. 1248 übertrug sie ihnen Innozens IV. förmlich durch ein eigenes Breve. Die weltlichen Fürsten, der Kurie gegenüber ohnmächtig, hatten einfach die kirchlichen Maßnahmen durchzuführen, wollten sie nicht der Exkommunikation und ihre Länder dem Interdikt (Sistierung jedweden Gottesdienstes, der Beerdigung usw.) verfallen. Das Amt der Inquisition war kurz und bündig die Ausrottung der Ketzer mit Stumpf und Stil, ingleichen die Ausrottung ihrer Begünstiger und Verteidiger. Das Inquisitorenamt aber wurde mit göttlichem Nimbus umwoben. Sei doch Gott selbst der erste Inquisitor gewesen, als er Adam und Eva aus dem Paradiese trieb, Jesus Christus selbst und auch Petrus, als er über Ananias und Sapphira die Todesstrafe verhängte.

Das Ungeheuerlichste in der Inquisition war das Verfahren gegen die Verdächtigen. Indem die Ketzerei zum »Ausnahmsverbrechen« erklärt wurde, ließ sich auch die Vergewaltigung aller bisherigen Rechtsformen rechtfertigen. Auf Grund der Konzilienbeschlüsse von Beziers und Narbonne (1235) blieben den Angeklagten »zur Vermeidung von Ärgernis« die Belastungszeugen verschwiegen. Selbst mitschuldige Verbrecher wurden als Kläger oder beweiskräftige Zeugen zugelassen. Schon der bloße Verdacht genügte zur Verhaftung. Die Folter erzwang das Geständnis. Innozens IV. verordnete auch die Erpressung der Anklage durch die Folter. Wegen Geheimhaltung der Aussagen übernahm die Inquisition kurz darauf die Tortur selbst unter Berufung auf das geltende Priesterrecht, in Glaubenssachen selbst Richter zu sein. Die Inquisitionsgerichte galten für unverletzlich und waren von allen weltlichen Einflüssen unabhängig. Ihre Urteile waren jeglicher staatlichen Nachprüfung entzogen. Der Staat hatte nur den »Scharfrichter des Papstes« zu machen. So »standen die Statthalter Christi jahrhundertelang an der Spitze eines Mord- und Raubsystems, das schlimmer als irgendein Krieg Verwüstung und Elend unter den blühendsten Völkern verbreitet und den christlichen Namen unerhört geschändet hat.« (Paul von Hoensbroech.)

Die Inquisition wurde in Frankreich sofort unter den größten Greueln in Betrieb gesetzt, so daß sich das Volk mehrfach empörte und die »Domini canes«, die »Spürhunde des Herrn«, erschlug. In Deutschland wurde sie sofort nach dem Konzil von Toulouse (1229) konstituiert und der ehemalige Beichtvater der Landgräfin Elisabeth von Thüringen, der Dominikaner (?) Konrad von Marburg, der schon seit längerer Zeit in Deutschland tüchtig Ketzer verbrannt hatte, 1231 als kirchlicher Visitator und Ketzerrichter bestellt. Mit seinen Gehilfen Dorso und Johannes wütete er wie ein blutdürstiger Tiger: »Hundert Unschuldige verbrennen wir, wenn nur ein Schuldiger darunter ist.« Seine Tätigkeit entfaltete er besonders am Rhein und in Mitteldeutschland. Wer von ihm einmal angeklagt war, hatte entweder zu bekennen, er habe den Teufel in Gestalt einer Kröte oder eines blassen Mannes geküßt oder wurde als »hartnäckiger« Ketzer verbrannt. Schon unter ihm sollen einige 30 Frauen im Trierischen verbrannt sein, weil sie nicht bekennen wollten, »die Kröte« gesehen zu haben. Von den Erzbischöfen von Köln und Mainz zur Mäßigung ermahnt und auf einer Reichsversammlung in Mainz verwarnt, wurde er auf der Rückkehr von einigen Edelleuten in der Nähe von Marburg 1233 wie ein toller Hund erschlagen.

 

Der Kreuzzug gegen die Stedinger.

Während Gregor IX. in Südfrankreich die letzten Reste der Albigenser durch die Inquisition vernichten ließ, betrieb er durch mehrere Bullen im Norden Deutschlands die Vernichtung der Stedinger mit »Feuer und Eisen«. Die Stedinger, ein friesischer Bauernstamm im Oldenburgischen in der Landschaft Steding, hatten mit dem Erzbischof von Bremen, hauptsächlich wegen des kirchlichen Zehnten, in Streit und schließlich in Fehde gelegen, in der der Erzbischof ihrer nicht Herr geworden war. Da griff er zum furchtbarsten Mittel der Kirche. Er ließ sie auf einer Synode zu Bremen am Sonntag Lätare 1230 für Ketzer erklären, »weil es offenkundig ist, daß die Stedinger die Schlüsselgewalt der Kirche und die Sakramente verachten, daß sie die Lehre unserer heiligen Mutter, der Kirche, für Tand halten, daß sie Geistliche jeder Regel und jeden Ordens anfallen und töten, daß sie Kirchen und Klöster durch Brand und Raub verwüsten, daß sie ohne Scheu sich erlauben, Schwüre zu brechen, daß sie mit des Herrn Leib abscheulicher verfahren als der Mund aussprechen darf, daß sie von bösen Geistern Auskunft begehren, von ihnen wächserne Bilder bereiten, bei wahrsagerischen Frauen sich Rats erholen und andere verabscheuungswürdige Werke der Finsternis verüben«. Mit der Erklärung der Stedinger zu Ketzern war es nun möglich, einen Kreuzzug, d. h. Ausrottungskrieg, mit Hilfe der weltlichen Macht gegen sie zu unternehmen. Gregor IX. selbst schürte durch Schreiben an die Bischöfe von Lübeck, Ratzeburg und Minden das Feuer. Der erste Kreuzzug (1232–1233) gegen sie mißlang jedoch. Die geistlichen und weltlichen Herren wurden geschlagen und die tapferen Bauern bedrohten sogar Oldenburg und Bremen. In dem zweiten Kreuzzug, im Sommer 1233, wurden zwar die Oststedinger bezwungen und die Gefangenen als Ketzer verbrannt. Die Weststedinger brachten den Kreuzfahrern jedoch eine neue Niederlage bei. Noch während dieser Kämpfe erließ Gregor IX. seine dritte Bulle, mit »Feuer und Eisen das faule Fleisch auszuschneiden«. Ein gewaltiges Kreuzheer, dem der Papst die gleichen Ablässe verliehen hatte wie den Kreuzfahrern ins heilige Land, sammelte sich aus allen Gegenden Nordwest- und Mitteldeutschlands, aus Holland, Flandern und Brabant, ja selbst aus England, im ganzen 40 000 Mann, darunter die Blüte der deutschen Ritterschaft. Am 27. Mai 1234 rückte das Kreuzheer unter Führung des Herzogs Heinrich von Brabant aus Bremen aus, »gefolgt von der Klerisei mit ihren Fahnen und hochragenden Kreuzen«. Beim Dorfe Altenesch wurden die Weststedinger, nur bewaffnet mit Schwert, Knotenspieß und Lederschild, 6000 an der Zahl, von der Übermacht erdrückt und erschlagen, während die Geistlichkeit mit Kreuz und Fahne von einer Anhöhe aus dem grausigen Schauspiel zuschaute und das Lied anstimmte: Mitten im Leben sind wir vom Tod umgeben. »Aldus namen de Stedinge eren ende« im Kampfe für ihre Freiheit und ihre alten Rechte, ohne daß sich katharische oder sonstige Ketzerei mit irgendwelcher Sicherheit bei ihnen hätte feststellen lassen.

 

Gregors IX. Bulle Vox in Rama.

Gregor IX., der sein blutdürstiges Vorgehen gegen die Ketzer in einem Erlaß vom 1. Februar 1234 an den Erzbischof von Reims mit den Worten rechtfertigte: »Es geziemte sich in unsern Augen für den apostolischen Stuhl nicht, die Hände von Blutvergießen rein zu halten, weil er sonst das Volk Israel nicht gehütet hätte,« ist einer der Hauptförderer des blödesten Teufelsglaubens gewesen. Seine am 13. Juni 1233 über den Teufelskult in Deutschland an die Bischöfe von Mainz und Hildesheim gerichtete Bulle Vox in Rama, wahrscheinlich auf Grund von Angaben Konrads von Marburg verfaßt, gehört neben der Hexenbulle Innozens' VIII. zu den traurigsten und beschämendsten Äußerungen, die jemals vom »heiligen« Stuhl aus an die Christenheit ergangen sind: »Wenn ein Neuling aufgenommen wird,« so heißt es in ihr, »und zuerst in die Versammlung der Genannten eintritt, so erscheint ihm zuerst ein Frosch, den einige eine Kröte nennen. Diesem geben sie einen schmachwürdigen Kuß auf den Hintern, andere auf das Maul und ziehen dabei die Zunge und den Speichel des Tieres in den Mund. Dasselbe erscheint zuweilen in natürlicher Größe, manchmal auch so groß wie eine Ente oder eine Gans; meistens jedoch nimmt es die Größe eines Backofens an. Wenn der Neuling weiter geht, so begegnet ihm ein Mann von wunderbarer Blässe, mit schwarzen Augen, so abgezehrt und mager, daß alles Fleisch geschwunden und nur noch die Haut um die Knochen zu hängen scheint. Diesen küßt der Neuling und fühlt, daß er kalt wie Eis ist, und nach dem Kusse verschwindet alle Erinnerung an den katholischen Glauben aus seinem Herzen. Hierauf setzt man sich zum Mahle, und wenn man sich nach demselben wieder erhebt, so steigt aus einer Bildsäule, die in solchen Versammlungen zu sein pflegt, ein schwarzer Kater von der Größe eines mittelgroßen Hundes rückwärts mit emporgehobenem Schwanze hervor. Der Neuling küßt ihn auf den Hintern, dann der Meister der Versammlung und nach ihm alle Übrigen der Reihe nach, d. h. nur solche, die würdig und vollkommen sind. Die Unvollkommenen, die sich nicht für würdig halten, erhalten von dem Meister den Friedenskuß. Wenn nun alle ihre Plätze wieder eingenommen haben, sagen sie gewisse Sprüche, neigen ihr Haupt gegen den Kater, und der Meister spricht zuerst für sich, dann zu seinem Nachbar: Wer befiehlt uns dies? Der Nachbar antwortet: Unser höchster Meister; ein andrer fügt hinzu: Wir müssen gehorchen. Dann werden die Lichter ausgelöscht, und man ergibt sich ohne Rücksicht auf die Verwandtschaft der greulichsten Unzucht. Sind mehr Männer als Weiber da, so befriedigen die Männer unter sich die schändliche Begierde; das gleiche tun die Weiber unter sich. Dann werden die Lichter wieder angezündet, und aus der dunkelsten Ecke des Saales tritt ein Mann hervor, oberhalb der Hüfte glänzender und strahlender als die Sonne, unterhalb rauh wie ein Kater; sein Glanz erleuchtet den ganzen Raum. Jetzt reißt der Neuling dem Meister etwas vom Kleide und sagt zu dem Glänzenden: Herr, dies ist mir gegeben, ich gebe es dir wieder; worauf der Glänzende antwortet: Du hast mir gut gedienet, du wirst mir noch mehr und besser dienen, ich vertraue deiner Sorge an, was du mir gegeben hast, und nach diesen Worten ist er verschwunden.« ... Am Schluß der Bulle schreibt der Papst: »Wer sollte nicht in Zorn geraten über solche Bosheit? Wer sollte nicht in Wut entbrennen gegen solche Nichtswürdigen? Wo ist der Eifer des Moses, der an einem Tage 20 000 Götzendiener tötete? ... Sollten sie euern Ermahnungen nicht folgen und sich nicht bekehren, so muß man zu kräftigeren Mitteln greifen und, wo Arzneien nicht helfen, müssen Eisen und Feuer angewandt und das faulende Fleisch muß ausgeschnitten werden ...«

Als Papst des »Eisens und Feuers«, als »Ausschneider des faulenden Fleisches« lebe Gregor IX. unrühmlich fort im Gedächtnis der Menschen!

 

Luziferaner, Beginen, Begarden.

Auch gegen die Sekte der Luziferaner, die, über die Manichäer noch hinausgehend, Luzifer als den eigentlichen Gott verehrten, der mit seinen Engeln Michael und dessen Engel einst aus dem Himmel stürzen werde, sowie gegen die Beginen und Begarden übte die Inquisition bald eine reiche Tätigkeit aus, während sie in England, Schweden und Norwegen nicht recht aufkommen konnte, um so mehr aber in den Niederlanden zur Zeit der Reformation wütete. Von Spanien und Portugal aus griff sie auch auf die Kolonien über.

 

Der Templerprozeß

(1308–1313). Eine neue Blutorgie großen Stils feierte die Inquisition im Templerprozeß. Den Anlaß zu ihm gab die Gier Philipps von Frankreich nach dem ungeheuren Besitz des Templerordens, während er selbst sich durch anmaßendes Auftreten mißliebig gemacht hatte. Zur Vernichtung des Ordens mußte wiederum das Teufelsbündnis mit den üblichen sodomitischen und andern geschlechtlichen Ausschweifungen herhalten. Die Anklage lautete auf Verleugnung Gottes und Christi, Beschimpfung des heiligen Kreuzes und der Sakramente, Verehrung des Baphometidols, Unzucht mit dem Teufel und den bekannten Huldigungskuß auf den Hintern des Teufels. Die Geständnisse wurden mit der Folter erzwungen, das Leugnen mißachtet. Nachdem bereits eine beträchtliche Anzahl Tempelherren verbrannt war (1308 nicht weniger als 54), bestieg 1313 der Großmeister des Ordens, Jakob von Molay, selbst den Scheiterhaufen.

 

Gerichtliche Hexenverfolgung durch die Inquisition.

Neben den Ketzern nahm sich die Kirche nunmehr aber auch die Hexer und Hexen aufs Korn, indem Zauberei ebenso wie Ketzerei mit Teufelsbündnis gleichgesetzt wurde.

Gegen die heidnische Zauberei waren Kirche und Staat schon sehr früh eingeschritten. Schon Konstantin der Große wollte die Anwendung magischer Mittel nur zum Heilen von Krankheiten, gegen Hagelschlag und verderblichen Regen in der Ernte zulassen. Theodosius der Große verhängte die Todesstrafe gegen alle, die böse Zauberkünste trieben. Ebenso die neuen christlich-germanischen Staaten, unter denen sich die longobardische Gesetzgebung dadurch auszeichnet, daß sie die Annahme, Masken, d. i. Hexen, zehrten Menschen bei lebendigem Leibe auf, für grundlos erklärt und eine Magd unter dem Vorwande, sie sei eine Hexe, zu töten verbietet. Bonifatius hielt, wie wir das bereits sahen, den Hexenglauben für Teufelswerk. Auch Karl der Große geht in seinen Kapitularien noch gegen den Hexenglauben vor. Wer andere für Hexen halte und sie verbrenne, solle des Todes sterben. Zauberer sollten belehrt und gebessert und, wenn hartnäckig, eingesperrt, aber nicht am Leben gestraft werden. Der alte Canon episcopi (7. oder 9. Jahrhundert) erklärt den Glauben und die Aussagen gewisser lasterhafter Weiber in nächtlichen Stunden mit der heidnischen Göttin Diana, mit Herodias und in Begleitung vieler anderer Weiber auf gewissen Tieren reitend, viele Länder zu durcheilen, für Täuschungen und Gaukeleien des Teufels und ermahnt die Priester, das Volk über die Nichtigkeit dieser Dinge zu belehren. Allen sei öffentlich zu verkünden, daß derjenige, der solches für Wirklichkeit halte, den Glauben verloren habe. Wenn dann auch schon 829 die oben erwähnte Pariser Synode Hexerei und Zauberei für Teufelswerk erklärte und ein gesetzliches Einschreiten gegen Hexerei verlangte, so blieb es doch im allgemeinen bei der alten Praxis und, wenigstens in Deutschland, fehlen die Hexenhinrichtungen bis zum 13. Jahrhundert. Erst der Sachsenspiegel, das einflußreichste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters (um 1230) stellt Zauberei neben Vergiftung und Unglauben und bedroht sie mit dem Feuertod, der alten deutschen Strafe für gefährliche Zauberei.

Die Gesetze und Bestrebungen gegen den Hexenglauben mußten jedoch unwirksam bleiben, da die kirchlichen und, unter ihrem allmächtigen Einfluß, die staatlichen Organe den Glauben an die Wirklichkeit der Hexen und des Teufels mit dem Volksglauben teilten, den sie ja geradezu großgezogen hatten. Indem man den heidnischen Aberglauben zwar bekämpfte, aber den Teufel als Verursacher desselben annahm, beförderte man um so mehr den christlichen Aberglauben und wurde so schließlich zu Scharfrichtern und Mordbrennern dieses Aberglaubens. Diese Wendung tritt deutlich mit Einrichtung der Inquisition in Erscheinung. Die mönchischen Inquisitoren sahen nun nicht mehr in dem Hexenwesen einen heidnischen Aberglauben, sondern Wirklichkeit auf Grund des Teufelsbündnisses. Nunmehr wurde die Hexerei geradezu als die schwerste Form der Ketzerei angesehen und überall da mit Feuer und Schwert verfolgt, wo die Inquisition ihres Amtes waltete. Bis zum Erscheinen des Hexenhammers bildete sie ein geschlossenes theologisches Hexensystem aus, das die Päpste in jeder Weise guthießen und förderten. Der Geist, der das Zölibat und die mönchische Askese erschaffen hatte – seine Wurzeln liegen in der Verführungsgeschichte der Schlange im Paradiese und der das Fleisch zur Erlangung der Seligkeit kreuzigenden Tendenz des Christentums –, dieser Geist, der schon aus Tertullians Munde dem Weibe zugerufen hatte: »Du hast das Menschengeschlecht zugrunde gerichtet«, und der auf Kirchenkonzilien dem Weibe die Seele absprechen wollte, raste sich nunmehr in Blutorgien gegen das Weib als das Gefäß der Sünde aus. Anstelle des bisherigen Volksaberglaubens trat nunmehr der theologische Hexenglaube mit der furchtbaren Autorität der Kirche hinter sich und ihrer mitleidslosen Entschlossenheit, über Millionen von Leichen zu schreiten ad majorem dei gloriam, »zum größeren Ruhme Gottes«. Denn, war sie nicht auch nach göttlichem Recht dazu verpflichtet? Befiehlt nicht Gott im 2. Buch Mosis 22,17: Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen? Damit war auch für ihr Vorgehen der Schriftbeweis nachgebracht und der Gott des Alten Testaments ist »ein starker, eifriger Gott«.

»Die Geißel der Hexenverfolgung ist von der Theologie der christlichen Kirche geflochten worden. Niemals würde trotz alles alten Volkswahns und trotz aller in Wirklichkeit vorhandenen und mißdeuteten pathologischen Erscheinungen in den Strafprozessen der weltlichen Gewalten die absurde Vorstellung von der Teufelsbuhlschaft Platz gegriffen haben, wenn nicht die den Geist der Zeit bevormundende Kirche sie wissenschaftlich erwiesen und mit ihrer Verwertung gegenüber den Opfern der Ketzerinquisition voraufgegangen wäre. Niemals würde auch die Vorstellung vom Hexensabbat und vom Hexenflug im weltlichen Strafrecht ihre verderbliche Rolle haben spielen können, wenn nicht der Ketzerprozeß der Kirche diese Ausgeburt religiösen Wahns durch mehrhundertjährige Praxis den verwirrten Köpfen der von ihr abhängigen Menschen glaubhaft gemacht hätte.« (Hansen).

 

Erste Hexenbrände.

Südfrankreich, als Sitz der ketzerischen Albigenser, galt sehr bald auch als Hauptsitz der Hexen. Daher setzten auch hier die ersten Hexenbrände größeren Stils ein. So wurde auf einem großen Autodafé zu Toulouse 1275, dem ersten großen Hexenbrand, der wahrscheinlich geistesschwachen 56jährigen Herrin Angela de la Barthe durch die Folter das Geständnis abgepreßt, sie habe allnächtlich mit dem Teufel gebuhlt und ein Ungeheuer mit Wolfskopf und Schlangenschwanz geboren, zu dessen Ernährung sie in jeder Nacht habe kleine Kinder stehlen müssen. In Carcassonne wurden zwischen 1320 bis 1350 mehr als 200 Hexen verbrannt. Seit Beginn des 15. Jahrhunderts begann sich die Hexenverfolgung zu Epidemien auszuwachsen. In Wallis fand seit 1428 eine große Hexenverfolgung statt, bei der in 1½ Jahren 200 Menschen verbrannt wurden. Im Dauphiné wurden bis 1447 57 Männer und 110 Frauen angeklagt und zum größten Teil verbrannt oder ertränkt. In dieser Zeit werden auch die ersten Hexer hingerichtet, so 1440 der Marschall Aegid von Rez. 1430 findet ein großer Hexenprozeß in Savoyen und im Waadtland statt und 1459 in Arras, wo eine große Anzahl Männer und Frauen der neuen Sekte der Vauderie (Waldenserei, Hexensabbat) verbrannt wurde. Die in allen diesen Prozessen durch die Folter erpreßten Geständnisse ergeben bereits das vollständige Hexensystem, wie es später im Hexenhammer auftritt. In der Mitte desselben steht der Hexensabbat.

 

Der Hexensabbat

Der Hexensabbat ist die große Cour, die der Teufel zu verschiedenen Zeiten, im vollsten Glanz jedoch zur «Walpurgisnacht, über seine getreuen Dienerinnen und Diener abhält. Zunächst salbte die Hexe ihren nackten Leib und ihr Reitobjekt zur Ausfahrt auf die »Bockswiese« oder den Hexentanzplatz mit der Hexensalbe, die aus einer mit geweihten Hostien gefütterten Kröte, den gepulverten Knochen eines Gehenkten, dem Blute oder dem Herzen kleiner Kinder und dem Extrakte gewisser Pflanzen und Kräuter mit einschläfernder oder kantharidenartiger Wirkung, wie Stechapfel, Nachtschatten, Schierling, Sonnenblumen, Mohn u. a. bereitet wurde. Dann trat sie, immer in Evas Kostüm, mit dem Reitobjekt, einem Besen, einem Stock, einer Ofenschaufel, Feuerzange u. dgl. zwischen den Beinen an den Rauchfang, kommandierte: »Oben hinaus und nirgends an!« und im selben Augenblick fuhr sie »wie ein geölter Blitz«, durch die Salbe unsichtbar gemacht, durch den Schornstein auf und davon, nur durch ein Sausen in der Luft verratend, daß wieder einmal was »los« war. Auf der Bockswiese angelangt, fand dann zunächst mit den andern herbeigerittenen Hexen die Begrüßung Sr. Satanität statt und die Aufnahme der Novizen, wobei der gewöhnlich in Bocksgestalt oder nur oben als Mensch, das Haupt mit einer Hörnerkrone geziert, erschienene Höllenfürst Luzifer geruhte, den Schwanz zu heben und allen sein Hinterteil und seine »schämigen Stellen« zum Huldigungskuß hinzuhalten. Hierauf fand das Gelage statt, bei dem Brot und Salz, letzteres weil es die Fäulnis verhindert, fehlten. Die Hauptspeisen bestanden aus Totenaas und besonders aus den Leichen ungetaufter Kinder, alles auf Gold und Silber serviert. Ganz besondere Leckerbissen bildeten Leichenbraten getaufter Kinder. Die Abfälle vom Mahl, insonders die Knochen, dienten zur Bereitung einer Zaubersalbe. Katzen warteten bei dem Mahl auf und Teufel musizierten dazu. Während des Mahles teilte Luzifer Liebesgaben aus, die zumeist aus einer silbernen oder gläsernen Laus bestanden.

 

Die Teufelsmesse.

Häufig fand an den Hexensabbaten auch eine feierliche Teufelsmesse statt. Der große Ketzerprozeß von Logroño im Königreich Navarra – die Hinrichtung der Verurteilten fand am 7. und 8. November 1610 statt – gibt eine genaue Beschreibung einer solchen nach vorangegangener großer Hexenbeichte und Absolution seitens des Teufels. Diese Messe ist bis ins einzelne eine Nachahmung der katholischen Messe – war doch der Teufel der Affe Gottes –, doch teilt der Teufel gleich den Ketzern das Abendmahl in beiderlei Gestalt aus. Das Brot ähnelt einer Schuhsohle und trägt das Bild des Teufels, der Kelch ist mit einer stinkenden Jauche aus Menstrualblut und männlichem Sperma gefüllt. All das wurde aus den Unglücklichen mit der Folter herausgepreßt!

Nach der Messe ging dann, wie überhaupt an den Hexensabbaten nach dem Mahl, die sexuelle Orgie unter Blutschande, Sodomie und Paarung mit den anwesenden Teufeln vor sich, wobei Luzifer die schönsten und jüngsten Hexen für sich selber mit Beschlag belegte, während er den untersten Teufeln die ältesten Hexen zuwies. Nach fast einstimmigen Aussagen aller Gefolterten bereitete jedoch der Liebesakt mit den Teufeln alles andere als ein Vergnügen. Denn die Zeugungsglieder der Teufel wären mit Fischschuppen besetzt oder aus Horn oder gar zur oberen Hälfte aus Eisen. Besondere Teufel prägten am Hexensabbat den Novizen die Hexenmale ein, kleine, erbsengroße Stellen des Oberkörpers, die unempfindlich und ohne Blut waren, bisweilen an einem roten oder schwarzen Fleck oder auch an einer Vertiefung des Fleisches zu erkennen. Während aber die ganze Orgie des Hexensabbats vor sich ging, mußten sich Buhlteufel-Succubi daheim in das Ehebett, genau den Hexen gleich an Gestalt und Gesicht, legen, damit die Ehemänner nichts von den Extratouren ihrer Frauen wahrnähmen.

 

Die Hexenbulle.

Von den Alpengegenden verbreiteten sich im Laufe des 15. Jahrhunderts die Massenverfolgungen der Hexen auch nach Deutschland. Noch in seinem »berühmten« Formicarius (Ameisenbuch) hatte der seinerzeit hochgefeierte Dominikanerprediger und Professor der Theologie in Wien, Johannes Nider, einen Laien, der nicht recht an Teufel und Hexen glauben will, zu belehren und auch zur Zeit des Basler Konzils die Deutschen für den neuen Hexenglauben zu bearbeiten gesucht. Das Volk ließ sich aber nur widerwillig und unter Zwang diesen mönchischen Wahn, die Ausgeburt einer perversen Mönchssexualität, von der Kirche einimpfen. Auch die Dominikanerinquisitoren, Heinrich Institoris für Oberdeutschland und Jakob Sprenger für die Rheingegenden, hatten bei ihrem Vorgehen gegen die Hexen noch solchen Widerstand im Volke und zum Teil auch bei der Geistlichkeit gefunden, daß sie sich an den Papst Innozens VIII. um Hilfe wandten. Innozens, der Vater von 16 unehelichen Kindern, half ihnen durch seine Bulle Summis desiderantes, die berüchtigte Hexenbulle vom 5. Dezember 1484, aus der Not und erteilte damit dem gesamten Hexensystem, wie es im Laufe des 15. Jahrhunderts ausgebildet war, mitsamt Succubus und Incubus, die päpstliche Sanktion. Die Stelle, in der sich der Papst feierlich mit dem Hexenglauben identifiziert, nachdem ihm seine Vorgänger im blödesten Teufels- und Zauberglauben vorangegangen waren, lautet (nach Hoensbroech):

»Innozens, Bischof, ein Knecht der Knechte Gottes.

Mit glühendem Verlangen, wie es die oberhirtliche Sorge erfordert, wünschen wir, daß der katholische Glaube wachse und die ketzerische Bosheit ausgerottet werde. Deshalb verordnen wir gerne und aufs neue, was diese unsere ersehnten Wünsche zum Ziele bringt. Nicht ohne ungeheuren Schmerz ist jüngst zu unserer Kenntnis gekommen, daß in einigen Teilen Deutschlands, besonders der Mainzer, Kölner, Trierer, Salzburger und Bremer Gegend, sehr viele Personen beiderlei Geschlechts, uneingedenk ihres eigenen Heils und abirrend vom katholischen Glauben, sich mit Teufeln in Manns- und Weibsgestalt geschlechtlich versündigen und mit ihren Bezauberungen, Liedern, Beschwörungen und anderm abscheulichen Aberglauben und zauberischen Ausschreitungen, Lastern und Verbrechen die Niederkünfte der Weiber, die Leibesfrucht der Tiere, die Früchte der Erde, die Weintrauben und die Baumfrüchte, wie auch die Männer, die Frauen, die Haustiere und andere Arten von Tieren, auch die Weinberge, die Obstgärten, die Wiesen, die Weiden, das Getreide und andere Erdfrüchte verderben und umkommen machen; auch peinigen sie die Männer, die Weiber, die Zug-, Last- und Haustiere mit fürchterlichen äußeren und inneren Schmerzen und verhindern die Männer, daß sie zeugen, und die Weiber, daß sie gebären, und die Männer, daß sie den Weibern, und die Weiber, daß sie den Männern die eheliche Pflicht leisten können.«

 

Was also vor 700 Jahren als Abfall vom Glauben galt und nach dem Heidenapostel Bonifatius als Teufelswerk, der Glauben an wirkliche Hexen, das wurde nunmehr vom Papst zur Kirchenlehre erhoben und die Leugnung zur todeswürdigen Ketzerei gestempelt. Durch diese Bulle erlangten die beiden Inquisitoren ausdrücklich vom Papst die Befugnis, über alle beliebigen Ketzereien, insonders über die Ketzerei der Hexen in den in der Bulle genannten Sprengeln Deutschlands zu inquirieren und bis zur Ausrottung der Hexen vorzugehen.

 

Der Hexenhammer.

Auf Grund dieser päpstlichen Sanktion verfaßten nunmehr Sprenger und Institoris ihren berüchtigten »Hexenhammer« (malleus maleficarum), wie sie es ausdrücklich in der von Sprenger als Vorwort geschriebenen Apologie betonen, unter Zugrundelegung der Schriften ihrer Vorgänger, der Kirchenlehrer und Scholastiker, und nur »neu in Ansehung der Zusammenfassung der Teile und der Verbindung derselben«, um die Gerichte in dem Verfahren zur Überführung der Hexen und Zauberer zu unterweisen. Und in der Tat hatten ja die »Klassiker des Hexenwahns«, der Dominikaner und Großinquisitor von Aragonien, Nicol. Eymericus, in seinem Directorium, Joh. Nider in seinem Formicarius, dessen fünftes Buch dem Hexenhammer als Anhang beigefügt wurde, und der Dominikaner und Inquisitor für Nordfrankreich, Joh. Jaquier, das ganze System, insonders den Hexenflug, schon bis ins einzelne auf Grund der »Geständnisse« ausgebildet. »Aber zu der unerbittlich konsequenten Brutalität dieser Vorgänger, ihrer an Stumpfsinn grenzenden, aber mit theologischer Eitelkeit durchsetzten Dummheit tritt hier noch ein kaltblütiger und geschwätziger Zynismus, ein erbärmlicher Hang zur Menschenquälerei, der beim Lesen immer wieder den Grimm und die äußerste Erbitterung über die Väter dieser eklen Ausgeburt religiösen Wahns hervorruft.« (Hansen.)

Um nach allen Seiten gedeckt zu sein, verschafften sich die beiden Inquisitoren noch ein Patent vom Kaiser Maximilian, datiert vom 6. Nov. 1486, und die Approbation der theologischen Fakultät zu Köln, damals der ersten Deutschlands, vom Mai 1487. Der Hexenhammer brachte aber doch auch einige neue Punkte. Während z.B. Innozens in seiner Hexenbulle die nächtlichen Hexenfahrten nicht erwähnt, erklärte der Hexenhammer sie für wahr und wirklich. Ferner sprach er den Inquisitoren das Recht zu, selbst bußfertige, ihre Ketzerei abschwörende Hexen unter allen Umständen dem Scheiterhaufen zu überliefern, was sonst nach dem kanonischen Recht nur bei verstockten und unbußfertigen Sündern geboten war.

Der Hexenhammer gliedert sich in drei Teile, von denen jeder Teil wiederum in eine Anzahl von Fragen zerfällt. Der erste Teil handelt von den drei Dingen, die bei der Zauberei mitwirken, vom Teufel, dem Schwarzkünstler, und der göttlichen Zulassung. Die dritte Frage stellt als durchaus katholische, schrift- und traditionsgemäße Lehre fest, daß durch Succubi und Incubi Menschen erzeugt werden können. Der Teufel vermag nämlich unter Gottes Zulassung, wie auch Thomas von Aquin lehrt, den Samen einem Manne zu entnehmen und zu übertragen. Die sechste Frage, die von den Hexen handelt, die sich dem Teufel ergeben, enthält die schamloseste Herabwürdigung des Weibes, wie sie je aus geistlichem Munde gekommen: »Was ist denn auch das Weib anderes als eine Vernichtung der Freundschaft, eine unentfliehbare Strafe, ein notwendiges Übel, eine natürliche Versuchung, ein begehrenswertes Unheil, eine häusliche Gefahr, ein reizvoller Schädling, ein Naturübel, mit schöner Farbe bestrichen?«

Der zweite Teil befaßt sich mit den Behexungen, wie sie vor sich gehen und wie man sich vor ihnen schützen kann. Aus ihm erfahren wir u. a. den theologischen Grund, weshalb die Hexen auf Anstiften des Teufels so viele ungetaufte Kinder töten. Der Teufel weiß nämlich, daß die ungetauften Kinder nicht in den Himmel eingelassen werden. Das Reich Gottes aber, nach dessen Anbruch er, der Teufel, mit noch größerer Pein gestraft wird, kann erst kommen, wenn eine ganz bestimmte Zahl Menschen in den Himmel eingelassen ist. Die Erreichung dieser Zahl nun wird durch die Tötung von ungetauften Kindern hinausgeschoben. Deshalb werden sie besonders aufs Korn genommen.

Der dritte Teil befaßt sich mit dem richterlichen Verfahren gegen Hexen und Ketzer, gibt den weltlichen und geistlichen Richtern eine bis ins kleinste gehende Unterweisung und bildet einen schreienden Hohn gegen alles göttliche und menschliche Recht. So werden u.a. als Zeugen zugelassen: Exkommunizierte, Ketzer, Mitschuldige, Diener, Infame, Kinder, Ehegatten; letztere aber nur gegen den Gatten, nicht für ihn. Die Zeugen können zur Aussage gezwungen werden. Wer dem Angeklagten die Angeber und Zeugen nennt, verfällt der Exkommunikation. Nur wenn die Zeugen es selbst wünschen, kann der Richter ihre Namen nennen. Auch dem Anwalt dürfen nur die Aussagen, nicht die Namen der Zeugen mitgeteilt werden. Auch soll der Richter ihm vorhalten, sich durch die Verteidigung nicht der Begünstigung der Ketzerei schuldig zu machen und dadurch der Exkommunikation auszusetzen. Wenn Hexen bei der Vernehmung zuerst leugnen, so liege darin ein schwererer Verdacht, als wenn sie gleich alles zugäben. Da die Hexen oft einen Zauber bei sich führten, der sie gegen die Folterung gefühllos mache, so sollten sie entkleidet und untersucht werden. Da sie aber ihre Zaubermittel oft an den geheimsten Stellen unter den Haaren verbärgen, so seien sie am ganzen Körper zu scheren. Da nun das Scheren an den geheimsten Stellen in Deutschland Anstoß erregte, beschränkten sich Institoris und Sprenger in ihrer Praxis auf die Kopfschur, ließen die Angeklagten aber dafür auf nüchternen Magen Weihwasser mit gesegnetem Wachs trinken, wodurch sie den Zauber des Schweigens brachen. Ein besonderes Kennzeichen der Hexen sei, daß sie nicht weinen können. Gestand nun die Angeklagte unter dem Zwange der Folter, so sollte sie an einen andern Ort geführt werden, damit es nicht scheine, als ob sie unter der Folter bekannt habe. Am zweiten und dritten Tage könne die Folterung fortgesetzt, aber nicht erneuert werden. Erneuert werden dürfe sie nur bei neuen Verdachtsgründen. Eine raffinierte Unterscheidung! Loyolas Geist vor Loyola!

 

Entwicklung der Hexenverfolgungen nach dem Hexenhammer.

Sprenger und Institoris verbrannten in 5 Jahren 48 Hexen. Ein Kollege von ihnen in Wormserbad (Bormio) in der Diözese Como 85 Opfer allein im Jahre 1485. Trotzdem fanden die Inquisitoren in Deutschland immer noch manche Schwierigkeiten im Volk und selbst im höheren Klerus. Das theologische Gift des Hexenwesens mußte dem deutschen Volke erst von der Kanzel her und den Kindern in der Christenlehre eingeimpft werden, bis es seine Wirkung tat. Das wurde denn auch so gründlich besorgt, daß Deutschland allmählich im Hexenbrennen die Palme verdiente. Auch die Reformation brachte hierin keine Änderung. Luther und die Reformatoren blieben von der katholischen Kirche her in diesem Punkte erblich belastet, wennschon Luther und Melanchthon nichts von den Hexenfahrten wissen wollten. Kalvin erfand sogar noch das Teufelsbündnis der »Pestbereiter« und beseitigte 1545 nach fürchterlichen Folterqualen allein in drei Monaten 34 Pestbereiter durch Schwert, Scheiterhaufen, Galgen und Vierteilung. In Deutschland verschwand die Inquisition mit der Reformation, wodurch die Hexenverfolgung ausschließlich an die weltlichen Gerichte überging. Obwohl nun die Halsgerichtsordnung Karls V. von 1532 nur die schädigende Zauberei mit dem Tode des Verbrennens bestrafte, kehrten sich die weltlichen Richter als gelehrige Schüler des Hexenhammers nicht daran. Weltliche und geistliche Gerichtsbarkeit wetteiferten in der Ausrottung der Hexen mit einander und 1572 bestimmte eine im protestantischen Kursachsen erlassene Kriminalordnung ausdrücklich: »So jemands in Vergessung seines christlichen Glaubens mit dem Teufel ein Verbündnis aufrichtet, umgehet oder zu schaffen hat, daß dieselbe Person, ob sie gleich mit Zauberei niemands Schaden zufüget, mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft werden soll.«

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts schwoll die Zahl der Hexenbrände an, um von 1550 bis 1650 den Höhepunkt zu erreichen und dann langsam wieder abzuflauen. Während in der griechisch-katholischen Christenheit, in der durch die Aufnahme so vieler slawischer Volksstämme doch auch der Zauber- und Hexenglaube lebte, nichts von solchen Hexenbrandorgien bekannt ist, weil hier die Kirche infolge ihrer Unabhängigkeit von Rom gegen den päpstlichen Teufels- und Hexenwahn und das Treiben der Inquisition immunisiert war, begann hingegen das christliche Abendland nunmehr in einem Feuermeer von Scheiterhaufen aufzuflammen. Alle bestialischen Instinkte im Menschen tobten sich entfesselt aus, und zwar vornehmlich gegen das weibliche Geschlecht, das als Gefäß der Sünde der völligen Ausrottung verfallen schien. Ein so ernsthafter Beurteiler wie Roskoff gibt in seiner grundlegenden »Geschichte des Teufels« (1869) die Zahl der Opfer des Hexenwahns während seiner gesamten Dauer auf 9 Millionen an! Neun Millionen Menschen beiderlei Geschlechts, vom zartesten Kindes- bis hinfälligsten Greisenalter, vor allem aber alte Weiblein, darunter gewiß auch vereinzelt Verbrecher und Giftmischer, zumeist aber Unschuldige, viele pathologisch zu beurteilende, hysterische und sexuell anormale Personen, wie besonders zahlreiche der Hexerei angeklagte und sich selber des fleischlichen Umgangs mit dem Teufel bezichtigende Nonnen, mußten ihr Leben unter den grausigsten Seelen- und Folterqualen dahingeben. Was war das Martyrium des Einen am Kreuz gegen das Martyrium dieser Millionen Seelen, die in seinem Namen und zu Ehren der heiligen Dreifaltigkeit bei lebendigem Leibe, oft erst nach monatelangen Folterqualen, ausgerenkten Gliedmaßen, zerbrochenen Knochen, verbrannt wurden! Was waren die paar sagenhaften christlichen »Pechfackeln« Neros, was die von der Kirche übermäßig aufgebauschten wenigen wirklichen Christenverfolgungen Roms gegen dieses Jahrhunderte währende Morden, als dessen Ursacher die Statthalter Christi und die Hexentheologie der Kirche auf ewig gebrandmarkt dastehen! Christi Sieg über den Teufel war zum Gespött geworden. Der Teufel hatte die Kirche, die gesamte Christenheit mit ihrem geweihten Oberhaupt an der Spitze zur Satanssynagoge verwandelt. Er hatte sich selbst in den Leib Christi verklärt und konnte nunmehr, inmitten der höllischen Flammen der Scheiterhaufen als der wahre Fürst dieser Welt und auch der andern Gott selbst mit grinsendem Hohnlachen zum Huldigungskuß auffordern, denn der Gott, der das alles zuließ, war selbst bis in sein innerstes Mark verteufelt! Und wäre Roskoffs Ziffer auch um das Zehnfache zu hoch gegriffen – niemand wird wohl die genaue Zahl der Opfer feststellen können –, so bliebe dieses herbe Urteil davon unberührt. Genauere Ziffern bieten uns nur die über die Tätigkeit der Inquisition in Spanien 1834 veröffentlichten Berichte. Dort wurden von ihr seit 1481 34 658 Menschen öffentlich oder im geheimen hingerichtet und 228 214 zu den Galeeren oder lebenslänglichem Gefängnis verurteilt – eine Strafe, noch schlimmer als der Tod. Einer der blutdürstigsten spanischen Inquisitoren, der 1485 ermordete Peter Arbues, wurde bekanntlich 1867 von Pius IX. heilig gesprochen. Eine dürftige Liste von Hexenbränden mag in ihrer dürren Tatsächlichkeit dafür Zeugnis ablegen.

 

Eine kleine Liste von Opfern des Hexenwahns.

In Ravensburg wurden zu Anfang des 16. Jahrhunderts in fünf Jahren 48 Hexen verbrannt.

In Hamburg wurde 1521 der Arzt Veythes verbrannt, weil er ein von der Hebamme bereits aufgegebenes Weib glücklich entbunden hatte.

In Besançon, das damals noch deutsch war, wurden in demselben Jahre drei Personen als Werwölfe hingerichtet. (NB. Während sich nämlich in Deutschland der Hexenprozeß in die Teufelsbuhlschaft zuspitzt, bildet sich in Frankreich zu derselben Zeit der alte Werwolfglauben dahin aus, daß die Frau vom Teufel dazu bestimmt wird, als Werwölfin der Menschenfresserei und Sodomie mit Wölfen ergeben zu sein, und erfordert ebenfalls Tausende von Opfern. In Deutschland brachte es der Werwolfglaube nur zu gelegentlichen Opfern.)

In Italien, wo die Bauern der Lombardei gegen die Inquisition die Waffen ergriffen hatten, wurden zu der gleichen Zeit allein in den Alpentälern über 100 Personen verbrannt. Nachdem Hadrian VI. 1523 eine neue Hexenbulle erlassen, wurden nach Barth. de Spina allein in der Diözese Como jährlich gegen 1000 Hexenprozesse angestrengt und über 100 Personen verbrannt.

In Calahorra in Spanien wurden 1507 mehr als 30 Weiber verbrannt.

Im Trierischen wurden 1587-1593 von dem Jesuitenschüler Binsfeld in etwa 20 Ortschaften 380 Menschen verbrannt. Nach den Gesta Trevirorum waren in zwei Ortschaften nur zwei Weiber übriggeblieben. Die Güter der Verbrannten wurden konfisziert. Der Jesuit Elbutz berichtet seinen Ordensobern im Jahre 1607 aus Trier, daß er allein mindestens 200 Hexen zum Tode geleitet habe.

Im Braunschweigischen wurden auf der Richtstätte im Löffelnholz in den Jahren 1590 und 1600 an manchen Tagen 10-12 Hexen verbrannt, so daß die Richtstätte mit ihren Pfählen einem Walde glich.

In Ellingen, einer Landkomturei des deutschen Ordens in Franken, wurden 1590 in acht Monaten 65 Personen wegen Hexerei hingerichtet.

Besonders grausig wütete der Hexenwahn in Bayern.

In der Grafschaft Werdenfels wurden 1590 vom 5. Februar bis November 51 Hexen hingerichtet. Ein besonderes Aktenregister trägt die bezeichnende Aufschrift: »Hierin lauter Expensregister, was versoffen und verfressen worden, als Weiber zu Werdenfels im Schlosse in Verhaft gelegen und hernach als Hexen verbrannt worden.« – Im Bistum Augsburg wurden vom 1. August 1590 bis 13. Mai 1592 68 Hexen wegen Buhlschaft mit dem Teufel verbrannt. Zu Nördlingen wurde 1593-1594 Maria Holl in 56 Torturen gefoltert, ohne zu bekennen. Da sich das Volk empörte und der Ulmer Rat sich für sie als geborene Ulmerin verwendete, mußte sie nach einjähriger grausamster Mißhandlung freigegeben werden. In Ellwangen wurden 1612 167 Hexen verbrannt. In Westerstetten bei Ellwangen kamen innerhalb drei Jahren 300 Menschen auf den Scheiterhaufen. In Eichstätt von 1603 bis 1627 122 Hexen. Am 9. Januar 1666 wird in München ein siebzigjähriger Greis mit glühenden Zangen gezwickt und lebendig verbrannt, weil er Ungewitter gemacht und durch die Wolken dabei gefahren sei, auch 40 Jahre lang dem Teufel gedient und das heilige Sakrament verunehrt habe. – Noch am 5. Januar 1715 erläßt der Hofrat zu München eine Verordnung über die Unwirksammachung des maleficium taciturnitatis (die Teufelei der Schweigsamkeit unter der Folter): »Wenn man vermutet, daß dergleichen Bösewichte des maleficium taciturnitatis kundig sind, so pflegen wir sie am Kopf, unter den Achseln und an den Schamteilen zu scheren und ihnen vor der Tortur St. Johannis-Segen, Weihbrunnen, Ignatius-Wasser und Terpentinöl, alles untereinander vermischt, zu trinken zu geben.«

Im Jahre 1609 wurden unter den Basken in Latura in Nordspanien mehr als 600 Personen verbrannt.

Auch in Franken wüteten zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges und der Gegenreformation furchtbar die Hexenbrände. Im Bistum Bamberg betrug von 1625 bis 1630 die Zahl der in den beiden Landgerichten zu Bamberg und Zeil verbrannten Hexen nach Lambergs aktenmäßiger Darstellung 600, bei einer Einwohnerzahl von etwa 100 000 für das ganze Fürstbistum Bamberg. Die für die Hexenbrände Verantwortlichen waren der Fürstbischof Georg II. Fuchs von Dornheim und sein Weihbischof, der Jesuitenschüler Förner. Unter den Opfern befanden sich der Kanzler, des Kanzlers Sohn, sein Weib, zwei Töchter, viele vornehme Herren und Ratspersonen, die mit dem Bischof an der Tafel gesessen, zwei Bürgermeister, die eine Bürgermeisterin und etliche Mägdlein von 7, 8, 9 und 10 Jahren. Die beiden Bürgermeister bekannten unter der Folter, »daß sie viel schreckliche Wetter und große Wunder gemacht, viel Häuser und Gebäu eingeworfen und viel Bäume in Feld und Wald aus der Erde gerissen, und nicht anders vermeint, sie sollten das Wetter und den Wind so arg machen, daß es den Turm zu Bamberg übern Hauffen werfen soll. Die Becker auf dem Markt haben bekannt, wie sie viel Menschen haben gesterbet, die Wecke mit ihrer teuflischen Salbe geschmieret, daß viele Leute haben müssen verdorren. Die Bürgermeisterin Lambrecht und die dicke Metzgerin haben bekannt, daß sie den Zaubern die Salbe gemacht haben und von einer jeden Hexen wöchentlich zwey Pfennige bekommen, hat ein Jahr 600 Gülden gemacht.« Der Weihbischof Förner aber ließ ein eigenes Hexenhaus, das »Truden-Haus«, für Bamberg erbauen, über dessen Eingang die Bildsäule der Gerechtigkeit angebracht war!

Fast noch schlimmer war das Morden in Würzburg unter dem Bischof Phil. Adolf Ehrenberg (1623-1631), der ebenfalls wie sein Bamberger Kollege unter jesuitischem Einfluß stand. Ein Verzeichnis von 29 Bränden von den Jahren 1627, 1628 und Anfang 1629 gibt 157 Personen namentlich an. Der Biograph des Bischofs gibt im ganzen 42 Brände mit 219 Personen an, die jedoch nur die Stadt Würzburg betreffen. Wir finden unter ihnen zahlreiche Kinder von vier bis zwölf Jahren, drei Chorherren, 14 Domvikare, die Bürgermeisterin, zwei Edelknaben, die Kanzlerin, einen Ratsherrn, den Rechtsvogt, den dicksten Bürger Würzburgs, viel fahrendes Volk, ein blind Mägdelein, eine Apothekerin, eine Hebamme, die dicke Edelfrau (auf die dicken Personen hatten es anscheinend die Hexenrichter besonders abgesehen), das Göbel Babelin, die schönste Jungfrau Würzburgs, einen Studenten, so viel Sprachen gekonnt und ein vortrefflicher Musikus instrumentaliter und vocaliter gewesen, einen gar gelehrten Spitalmeister u.a.m.

Der Fürstabt von Fulda, Balthasar von Dernbach, ließ an 250 Personen verbrennen.

Im Fürstentum Neiße, das zum Bistum Breslau gehörte, wurden von 1640 bis 1651 gegen 1000 Hexen verurteilt. Über 242 Brände liegen die Akten vor. Der schnelleren Exekution wegen wurden die Hexen in eigens dazu errichtete Hexenbrandöfen geschoben. In den Städtchen Freiwaldau und Zuckmantel wurden in etwa 50 Jahren, bis 1651, 160 Hexen verbrannt, darunter Kinder von einem bis sechs Jahren, deren Vater nach den erpreßten Aussagen der Mütter der Teufel gewesen sein sollte.

In Vorpommern (Zeitangabe fehlt) wurde ein zehnjähriges Mädchen verbrannt, weil es, nach eigenem Geständnis unter der Folter, mit dem bösen Geist bereits zwei Kinder erzeugt hatte und mit dem dritten schwanger ging.

Zu Marienberg wurden 1662 mehrere Personen auf Grund der Anklage verbrannt, daß sie mittels eines Pulvers Mäuse mit Fischschnauzen hervorgebracht hätten.

Die Juristenfakultät in Tübingen verurteilte noch 1713 ein altes Mütterchen wegen Hexerei.

In Würzburg wurde 1749 die Subpriorin des Klosters Unterzell, Maria Renata Saenger, als Hexe verbrannt, weil sie nach eigenem Geständnis vom Teufel besessen war.

Zu Landshut in Bayern wurde 1754 ein 13jähriges Mädchen als Hexe enthauptet, 1756 ein 14jähriges, weil es mit dem Teufel Unzucht getrieben.

In Kempten in Bayern wurde 1775 als letzte Hexe im Gebiete des Deutschen Reichs eine arme, heimlich zum Protestantismus übergetretene Frau zum Tode durch das Schwert verurteilt.

Im Kanton Glarus (Schweiz) wurde 1782 Anna Göldi als die letzte Hexe auf deutschsprachigem Boden enthauptet.

In Mexiko wurde noch 1874 – das letzte Autodafé – eine Hexe mit ihrem Sohn verbrannt.

 

Ursachen der langen Dauer des Hexenwahns.

Fragen wir uns erschüttert, wie es nur möglich war, daß sich dieser Hexenwahn in so entsetzlichem Maße auswachsen konnte, und zwar in einer Zeit, als der Menschengeist wieder zu erwachen und zu sich selbst zu kommen begann, als der Humanismus die mittelalterliche Scholastik gestürzt hatte und das Studium der Antike die geistige Befreiung vorbereiten half, als Kopernikus, Kepler und Galilei bereits das alte Weltbild vernichtet hatten, so tritt uns als erster und hauptsächlichster Grund die Autorität der Kirche entgegen. Die Schlüssel zum Himmelreich, die die Kirche hütete, hatten die üble Eigenschaft, das Tor zur Vernunft verriegelt zu halten. Zäh hielt die Kirche an ihrer alten Weltanschauung fest, auf der ihre Machtstellung beruhte. Kein Titelchen durfte daran gerührt werden. Die Furcht der Gläubigen vor dem Teufel, den sie großgezogen, und der Kampf gegen den Teufel hatte sie zu schwindelerregender Macht erhoben und ihr märchenhafte Schätze in den Schoß gelegt. »Wir wissen alle, was uns das Märlein von Christus, genützet hat«, hatte ja der leichtlebige Renaissancepapst Leo X. frohgemut einbekannt. Das Märlein vom Teufel war aber noch viel nutzbringender gewesen. Wer daher die Existenz des Teufels und seines ganzen Getriebes antastete, der tastete damit auch die Fundamente ihrer Macht und ihres Reichtums an und verfiel dem höllischen Feuer schon auf Erden. So wäre es beinahe einem Juristen Poncinibius ergangen, der gegen die Abhandlung des berühmten Dominikaners Bartholomaeus de Spina »Über die Hexen« (1522) Bedenken über die Wirklichkeit der Hexereien und Teufeleien geäußert hatte. In drei »Apologien« trat Spina »für den bedrohten Kirchenglauben« ein und nannte ihn einen irrsinnigen Juristen: »Wahrlich, es wäre gut, wenn die Inquisitoren diesen Menschen, der eine Ansicht verwirft, die ihre Stärke schöpft aus den heiligen Kundgebungen der Päpste, als Begünstiger der Ketzerei verurteilten und, wenn er hartnäckig bleibt, ihn dem weltlichen Arm überlieferten. Wenn jener Elende Macht hätte, dann müßten der Papst und die Bischöfe abschwören.« Der Domherr Cornelius Loos von Gouda in Holland, der 1591 eine Schrift »Über die wahre und falsche Magie« herausgab, in der er gegen die Hexenverfolgung Stellung nimmt, wurde in Trier, wo er sich aufhielt, eingekerkert und zum wiederholten schmählichen Widerruf gezwungen. So konnte das Denken, von der Faust der Kirche niedergeknebelt, sich nicht frei entfalten, und die theologistische Weltanschauung hielt sich auch dann noch in den Köpfen aufrecht, als ihre Fundamente bereits völlig untergraben waren. Dazu kam eine unerschöpfliche Teufels- und Hexenliteratur volkstümlichen Charakters, die den Wahnglauben immer von neuem aufpeitschte. Insonders nahm der Jesuitenorden, alsbald nach seiner Gründung, den Hexenglauben liebevoll in seinen Schutz und förderte ihn nach Kräften. So der Jesuit Delrio, dessen Disquisitiones magicae ein würdiges Seitenstück zum Hexenhammer bildeten. Bei den Protestanten wiederum war es ihre völlige Abhängigkeit von den katholischen Schriftstellern in diesem Punkte und die bornierte protestantische nachreformatorische Theologie, die, an dem Bibelbuchstaben klebenbleibend, aus dem blödesten Teufelsglauben nicht herauskam. Gott und der Teufel, der Teufel und Gott, das waren auch für sie die beiden Mächte, um die sich die Seele des Menschen drehte. Ebenso stützte sich die Rechtsprechung, konservativ wie die Theologie, sowohl bei Katholiken wie auch bei Protestanten, ganz auf die klassische Hexenliteratur. Ferner beherrschten Astrologie, Alchemie, Chiromantie und alle die andern geheimen Künste und Wissenschaften mit wenigen Ausnahmen auch noch bis tief ins 17. Jahrhundert die Köpfe wie im dunkelsten Mittelalter. Alles Geschehen in der Natur trug noch magischen Charakter. Alchemisten suchten entweder mit Gottes oder des Teufels Hilfe den Stein der Weisen und führten wohl, wie Thurneisser, stets ein Teufelchen in einer Flasche bei sich. Noch im 17. Jahrhundert lehrten Mediziner, daß Krankheiten von den bösen Planetengeistern erzeugt würden. Jedem Planetengeist entsprach eine Krankheit. Ebenso standen Wärme und Kälte unter der Beeinflussung entsprechender Geister. Zauberei und Teufelsbeschwörung stand überall in schönster Blüte. Die protestantische Literatur auf diesem Gebiete übertrumpft im 17. Jahrhundert wenn möglich noch die katholische. So fand die Autorität der Kirche im Aberglauben der Menge und der Gebildeten, den sie selbst hatte großziehen helfen, noch eine feste Stütze.

Lag so die Welt noch in den Banden des finstersten Mittelalters, so kam dazu der furchtbare Terror der Folter und das ungeheuerliche, die Angeklagten den Henkern völlig schutzlos ausliefernde Gerichtsverfahren, um durch die erpreßten Geständnisse immer neue Prozesse herbeizuführen und den Wahnglauben immer von neuem zu schüren. »Freiwilliges« Geständnis hieß alles, was die Hexen nach Anwendung der »leichten Tortur« und unter den größten seelischen Qualen, Hunger und viehischer Behandlung im Kerker gestanden. Zahllose Hexen gaben alles zu, was man von ihnen zu erfahren wünschte, um nur den höheren Foltergraden zu entgehen, und zeigten, wen immer, als Mitschuldige an, gegen die dann auch wieder das peinliche Verfahren eröffnet wurde. Aus der Hydra eines Hexenprozesses erwuchsen dutzende. Nach der Aussage des Jesuiten v. Spee prahlte einmal ein Inquisitor damit, daß selbst der Papst, so er unter seine Hände geriete, sich als Zauberer bekennen würde. Da nun eine bloße Denunziation ohne Beweisführung des Denunzianten, dessen Namen der Denunzierte nicht einmal erfuhr, ausreichte, um einen Prozeß anzustrengen, so waren der Rachsucht und allen niederen menschlichen Trieben die Zügel losgelassen. Männer lieferten ihre Frauen, derer sie überdrüssig geworden waren, dem Gericht aus, Konkurrenten den Konkurrenten, Schuldner den Gläubiger, Diener den Herrn, niemand war seines Lebens mehr sicher. Zu alledem kam noch, daß die Hexenprozesse eine vorzügliche Geldquelle für die Inquisitoren und die Henker waren. Beiden mußte es daran gelegen sein, immer neue Scheiterhaufen anzuzünden. So nannte schon der oben erwähnte Kanonikus Loos die Hexenprozesse eine neu erfundene Alchemie, aus Menschenblut Gold und Silber zu machen. Je mehr Prozesse, desto üppiger das Leben der Inquisitoren und Henker. So hören wir aus den alten Berichten, daß die Henker und ihre Weiber in Karossen und seidenen Kleidern prunkten. Häufig wurde auch das Urteil in eine Geldstrafe umgewandelt und viele hatten eine jährliche Steuer zu entrichten, um nicht der Inquisition zu verfallen. Die Priester lasen Messen zur Heilung angehexter Krankheiten oder zur Abwehr solcher, natürlich für Geld, oder zogen ihren Gewinn aus feierlicher Teufelsaustreibung. Und schließlich zogen noch die Mönche im Lande umher, »Hexenrauch« sackweise als Schutzmittel gegen Behexung und das Aschenpulver verbrannter Hexen als wundertätiges Heilmittel verkaufend.

 

Luthers und der Reformatoren Teufelsglaube.

Luthers Erhebung gegen den Papst gab zunächst dazu Anlaß, daß sich nunmehr beide feindlichen Lager gegenseitig des Teufelsdienstes bezichtigten und sich Teufelsbündnis vorwarfen. Luther sah bekanntlich im Papst den teuflischen Antichrist und im ganzen römischen Ritual eine Satansschlinge, sekundiert von der protestantischen Pamphletliteratur, die den Papst darstellte, wie er vom Teufel von hinten mit einem Blasebalg aufgetrieben wurde. Die Katholiken dagegen ließen Luther beim Tode vom Teufel geholt werden oder erklärten ihn gar, wie 1565 ein Bischof von der Kanzel, als Sohn eines Teufels, der sich in der Maske eines vornehmen jungen Patriziers in das Haus eines Wittenberger Bürgers geschlichen und dessen Frau verführt habe. Auf diesen groben Klotz setzte wiederum der lutherische Pfarrer Hommelmanns im Theatrum diabolorum (Teufelstheater) einen noch gröberen Keil, indem er erklärte, da der Teufel nur mit gestohlenem Samen zu zeugen vermöchte, so könne er diesen nur aus Italien bezogen haben, »dieweil dort so viel tausend Pfaffen und Mönchen onanistische Schelmen seyen gewesen.« Andere wiederum sahen in den Streitigkeiten der beiden Parteien nur Kriegslisten des Teufels, um die Kirche zu verderben. Indem aber Luther die Religion wieder verinnerlichte und in das Gewissen verlegte, vertiefte und verinnerlichte er auch wieder das Wesen des Teufels. Alle Zauber- und Schutzmittel, den ganzen Apparat der katholischen Kirche gegen ihn verwerfend, tritt er, nur mit der Bibel in der Hand und mit seinem vor Gott rechtfertigenden Glauben mit Verachtung dem »abgefallenen Buben« gegenüber, in dem sich nun wieder, wie kaum zuvor im Christentum, das widergöttliche Böse konzentriert. Außerhalb des wahren Christentums ist der Teufel der Herr der Welt. Selbst die reine Lehre des Christentums hat er durch all die Mißbräuche der Kirche verdorben, so daß der Papst der Antichrist geworden ist. Er verdirbt die Menschen innerlich durch List und Verführung, äußerlich durch Unglück, Krankheiten und Tod, schließt aber auch Pakte mit ihnen ab. So ungeheuer aber auch die Macht des »Fürsten dieser Welt« ist, über den starken Christenglauben vermag er doch nichts: »Das macht, er ist gericht't, ein Wörtlein kann ihn fällen.« Durch Luthers Auffassung verlor der Teufel aber auch seine volkstümliche Seite des betrogenen Teufels. Er lebte jetzt nur noch in seiner finstern Seite weiter und holte jeden, der ihm durch Vertrag verfallen war. Luther behielt auch den Exorzismus bei der Taufe bei, während die Reformierten ihn fallen ließen. In der Folge zeigt sich der Wettstreit der Protestanten und Katholiken im Teufelsglauben darin, daß die letzteren ihn durch Exorzismus, die ersteren durch Gebet austrieben und jede Partei sich selbst die größeren Erfolge zusprach.

Ein Sammelwerk evangelischer Theologen, betitelt Theatrum diabolorum (Teufelstheater), Frankfurt a.M. 1569, zeigt uns den Teufelsglauben der Anhänger und ersten Nachfolger Luthers. In ihm wird uns eine beträchtliche Anzahl von Teufeln vorgeführt, doch sind es nicht mehr die alten wohlbekannten Teufelsfratzen, sondern nur noch personifizierte Abstraktionen, wie der Eheteufel, der Gesinde-, Jagd-, Hurenteufel, der zerluderte, pluderichte Hosenteufel und ähnliche. Immerhin weiß uns noch Martinus Borrhaeus im ersten Traktat die Zahl der Teufel entsprechend der der Engel, ganz genau berechnet, auf 2 665 866 746 644 anzugeben.

Indessen verknöchert sich der Geist der Reformation bald wieder während der dogmatischen Streitigkeiten der verschiedenen Richtungen untereinander zur evangelischen Orthodoxie, die, anknüpfend an das Wort des späteren Luther »rund und rein alles und ganz gegläubet oder nichts gegläubet«, zum blödesten Buchstabenglauben, bis zur Lehre von der göttlichen Inspiration selbst der Vokale der heiligen Schrift, als der »Seele der Wörter«, herabsank und dadurch auch dem Teufelsglauben einen neuen Auftrieb, weit über die Theologie hinaus, gab. Ein protestantischer Gelehrter, namens Sperling, führte nunmehr die Incubi und Succubi sogar in die Physik ein. Wie man sich gegen die vielseitige Wirksamkeit der höllischen Mächte durch äußerliche Mittel erwehren könne, zeigte noch die 1687 erschienene »Heylsame Dreckapothek« des Dr. Joh. Christianus Franciscus Paullinus, und wie man den Teufel beschwören und durch dessen Hilfe alles erlangen könne, der »Höllenzwang« des Dr. Faustus. Man schützte sich im Dreißigjährigen Kriege, genau wie zwei und drei Jahrhunderte zuvor, durch weiße oder schwarze Magie. Mehr denn je verfestete man sich durch Teufelskunst gegen Schuß und Hieb und ließ sich dafür Gott zum Trotz vom »schwarzen Kaspar« holen. Kein Wunder, daß unter solchen Verhältnissen der Hexenwahn in den protestantischen Ländern ebenso reiche Bluternte hielt als in den katholischen. So konnte sich der berühmteste Jurist seiner Zeit, der »König der Kriminalisten«, Benedict Carpzov (1595–1666), rühmen, in Kursachsen nicht weniger als 20 000 Bluturteile, zumeist gegen Hexen, gefällt zu haben; darunter Todesurteile auf Grund solcher durch die Folter erpreßten Geständnisse, wie dieses, daß Weiber mit dem Teufel Eidechsen erzeugt und alle sechs Wochen mit einer Elbenbrut von ihm niedergekommen wären.

 

Die verbrecherischen Satansmessen des 17. Jahrhunderts.

Zu allen Greueln des Teufels- und Hexenwahns kam gegen Ende des 17. Jahrhunderts noch in Frankreich eine Abart der Satansmessen in Gestalt einer Giftmordepidemie mit abergläubischen Kindermorden auf. Diese verbrecherischen Satansmessen, auch eine Frucht des Teufelsglaubens, griffen besonders in Paris unter dem Sonnenkönig Ludwig XIV. in ungeheuerlicher Weise um sich. Um den Teufel zur Angabe verborgener Schätze zu bewegen, nahm man schwangere Frauen und ließ sie in einem von schwarzen Kerzen umgebenen Kreis niederkommen. Nach der Geburt weihte man das Kind dem Teufel, das ein entmenschter, verkommener Priester, wie deren damals zu Paris Dutzende, für Geld zu jedem Verbrechen feil, herumliefen, durch einen Schnitt in den Hals tötete. Nachdem er das Blut in einem Kelch aufgefangen, vermischte er es mit dem Blut von Fledermäusen – auch ein Teufelstier – und Mehl, knetete aus diesem Brei auf dem nackten Leib einer Frauensperson, die den Altar darstellte und in jeder Hand eine brennende Kerze hielt, die Teufelshostie und weihte sie im Verlaufe der ganz nach kirchlichem Ritus und im vollen Priesterornat verlesenen Teufelsmesse. Der Verbrauch an Kindern zu diesen Messen war so groß, daß es 1676 fast zu einem Volksaufstand gekommen wäre, weil es ruchbar geworden war, daß Hexen Kinder raubten, um sie abzuschlachten. Die »größte Giftmischerin aller Zeiten«, die Frau eines Juweliers, genannt Mme. la Voisin, kaufte, um ihren Bedarf an Kindern zu diesen bei ihr praktizierten Messen zu befriedigen, die unehelichen und ausgesetzten Kinder auf. Die ganze vornehme Gesellschaft, bis zum Hof hinauf, ging zu ihr, um sich bei ihr für teures Geld Satansmessen lesen oder von ihr Zauber-, d. h. Gifttränke, einhändigen zu lassen. Auch die Herzogin von Montespan, die Geliebte des Königs, ging jedesmal zu ihr, wenn ihr eine Nebenbuhlerin gefährlich zu werden schien, und ließ sich auf ihrem nackten Leib, von einem Priester, zumeist dem alten schielenden Abbé Guibourg, dem ehemaligen Almosenier des Grafen von Montgomery und Sakristan von Saint Marcell in St. Denis, unter Schlachtung eines Kindes die schwarze Messe lesen und Liebespülverchen für den König geben. 1680 wurde Mme. la Voisin hingerichtet, nachdem sie gestanden, etwa 2500 meist zu früh geborene oder abgetriebene Kinder für die bei ihr abgehaltenen Satansmessen verbraucht zu haben. Sie war aber nur die hervorragendste unter vielen, die das gleiche Gewerbe trieben. Die Herzogin von Montespan starb 1707 im Kloster als fromme Betschwester, mit Gott und der Kirche im Frieden.

Dies jedoch war die letzte und wahnwitzigste Orgie des Teufelsglaubens. Denn zu derselben Zeit fielen überall in den vorgeschrittenen Kulturländern die Schläge, die ihn bis in die Wurzel erschütterten, um ihn im Laufe des 18. Jahrhunderts zur Strecke zu bringen und die Menschheit von dem größten Alb, der sie zu erwürgen gedroht, zu befreien.


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