Philip Melanchthon
Die Augsburgische Konfession
Philip Melanchthon

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Der XXVIII. Artikel: Von der Bischöfe Gewalt

Von der Bischofen Gewalt ist vorzeiten viel und mancherlei geschrieben und haben manche unschicklich den Gewalt der Bischöfe und das weltliche Schwert untereinander gemengt, und sind aus diesem unordentlichen Gemeng sehr große Kriege, Aufruhr und Empörung erfolget, aus dem, daß die Bischöfe im Schein ihres Gewalts, der ihnen von Christo gegeben, nicht allein neue Gottesdienst angericht haben und mit Fürbehaltung etlicher Fälle und mit gewaltsamen Bann die Gewissen beschwert, sondern sich auch unterwunden, Kaiser und Könige zu setzen und entsetzen ihres Gefallens; welchen Frevel auch lange Zeit hiervor gelehrte und gottfürchtige Leute in der Christenheit gestraft haben.

Derhalben die Unsern zu Trost der Gewissen gezwungen sind worden die Unterschied des geistlichen und weltlichen Gewalts, Schwerts und Regiments anzuzeigen, und haben gelehret, daß man beide Regiment und Gewalt um Gottes gebots willen mit aller Andacht ehren und wohl halten soll als zwo höchste Gaben Gottes auf Erden.

Nu lehren die Unsern also, daß die Gewalt der Schlüssel oder der Bischofen sei, laut des Evangelions, ein Gewalt und Befehlich Gottes das Evangelium zu predigen, die Sünde zu vergeben und zu behalten, und die Sacrament zu reichen und zu handeln. Denn Christus hat die Apostel mit dem Befehlich ausgesandt: Gleich wie mich mein Vater gesandt hat, also sende ich euch auch. Nehmet hin den heiligen Geist; welchen ihr die Sünd erlassen werdet, den sollen sie erlassen sein, und denen ihr sie vorbehalten werdet, denen sollen sie vorbehalten sein.

Denselben Gewalt der Schlüssel oder Bischofen übet und treibet man allein mit der Lehre und Predigt Gottes Worts und mit Handreichung der Sacrament gegen vielen oder einzeln Personen, darnach der Beruf ist. Denn damit werden gegeben nicht leibliche, sondern ewige Ding und Güter, als nämlich ewige Gerechtigkeit, der heilige Geist und das ewige Leben. Diese Güter kann man anders nicht erlangen, denn durch das Amt der Predigt und durch die Handreichung der heiligen Sacrament. Denn S. Paulus spricht: Das Evangelium ist eine Kraft Gottes selig zu machen alle, die daran gläuben.

Dieweil nun die Gewalt der Kirchen oder Bischofen ewige Güter gibt, so hindert sie die Polizei und das weltliche Regiment nichts überall. Denn das weltliche Regiment gehet mit viel anderen Sachen um denn das Evangelium, welche Gewalt schützt nicht die Seelen, sondern Leib und Gut wider äußerlichen Gewalt mit dem Schwert und leiblichen Pönen.

Darum soll man die zwei Regiment, das geistliche und das weltliche, nicht ineinander mengen und werfen. Denn der geistlich Gewalt hat seinen Befehlich das Evangelium zu predigen und die Sacrament zu reichen, soll auch nicht in ein fremd Amt fallen, soll nicht Könige setzen und entsetzen, soll weltlich Gesetz und Gehorsam der Oberkeit nicht aufheben und zerrütten, soll weltlicher Gewalt nicht Gesetz machen und stellen von weltlichen Händeln, wie denn auch Christus selbst gesagt hat: Mein Reich ist nicht von dieser Welt. Item: Wer hat mich zu einem Richter zwischen euch gesetzt! und S. Paulus zum Philippern am 3: «Unser Bürgerschaft ist im Himmel.».; und in der andern zun Korinth. am 10.: «Die Waffen unserer Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern mächtig fur Gott, zu verstören die Anschläge und alle Hohe, die sich erhebt wider die Erkanntnus Gottes.»

Diesergestalt unterscheiden die Unsern beide Regiment und Gewalt- Amt, und heißen sie beide als die höchste Gabe Gottes auf Erden in Ehren halten.

Wo aber die Bischofe weltlich Regiment und Schwert haben, so haben sie dieselbe nicht als Bischofe aus göttlichen Rechten, sondern aus menschlichen kaiserlichen Rechten, geschenkt von Kaisern und Königen zu weltlicher Verwaltung ihrer Güter, und gehet das Amt des Evangeliums gar nichts an.

Derhalben ist das bischofliche Amt nach göttlichen Rechten: das Evangelium predigen, Sünd vergeben, Lehr urteilen, und die Lehr, so dem Evangelium entgegen, verwerfen, und die Gottlosen, dero gottlos Wesen offenbar ist, aus christlicher Gemeine ausschließen, ohn menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort. Und diesfalls sind die Pfarrleute und Kirchen schuldig den Bischöfen gehorsam zu sein, laut dieses Spruchs Christi, Lukä am 10: «Wer euch höret, der höret mich.»

Wo sie aber etwas dem Evangelio entgegen lehren, setzen oder aufrichten, haben wir Gottes Befehlich in solchem Fall, daß wir nicht sollen gehorsam sein, Matth. am 7.: «Sehet euch fur den falschen Propheten.» Und Sankt Paul zun Galat. am 1.: «So auch wir oder ein Engel vom Himmel euch ein ander Evangelium predigen wurd, der sei verflucht»; und in der 2. Epistel zun Korinth am 13.: «Wir haben kein Macht wider die Wahrheit, sondern für die Wahrheit»; item: «Nach der Macht, welche mir der Herr zu bessern, und nicht zu verderben gegeben hat.» Also gebeut auch das geistlich Recht 2, q.7, im Kap. «Sacerdotes» und im Kap. «Oves». Und Sankt Augustin schreibt in der Epistel wider Petilianum, man soll auch den Bischofen, so ordentlich gewählet, nicht folgen, wo sie irren oder etwas wider die heilige gottliche Schrift lehren oder ordnen.

Daß aber die Bischofe sonst Gewalt und Gerichtszwang haben in etlichen Sachen, als nämlich Ehesachen oder Zehnten, dieselben haben sie aus Kraft menschlicher Rechte. Wo aber die Ordinarien nachläßig in solchem Amt, so sind die Fürsten schuldig, sie tuns auch gern oder ungern, hierin ihren Untertanen um Friedens willen Recht zu sprechen, zu Verhütung Unfrieden und großer Unruhe in Ländern.

Weiter disputiert man, ob auch Bischofe Macht haben, Ceremonien in der Kirchen aufzurichten, desgleichen Satzungen von Speis, Feiertagen, von unterschiedlichen Orden der Kirchendiener. Dann die den Bischofen diesen Gewalt geben, ziehen diesen Spruch Christi an, Johannes am 16.: «Ich habe euch noch viel zu sagen, ihr aber konnt es itzt nicht tragen; wenn aber der Geist der Wahrheit kummen wird, der wird euch in alle Wahrheit fuhren.» Darzu fuhren sie auch das Exempel Actuum am 15., da sie Blut und Ersticktes verboten haben. So zeucht man auch das an, daß der Sabbat in Sonntag verwandelt ist worden wider die zehen Gebot, darfur sie es achten, und wird kein Exempel so hoch getrieben und angezogen als die Verwandlung des Sabbats, und wellen damit erhalten, daß die Gewalt der Kirchen groß sei, dieweil sie mit den zehen Geboten dispensiert und etwas daran verändert hat.

Aber die unsern lehren in dieser Frag also, daß die Bischofe nicht Macht haben, etwas wider das Evangelium zu setzen und aufzurichten, wie denn obangezeigt ist und die geistlichen Rechte durch die ganze neunte Distinktion lehren. Nu ist dieses öffentlich wider Gottes Befehl und Wort, der Meinung Gesetze zu machen oder zu gebieten, daß man dadurch für die Sünde gnugtue und Gnad erlange. Denn es wird die Ehr des Verdienstes Christi verlästert, wenn wir uns mit solchen Satzungen unterwinden Gnad zu verdienen. Es ist auch am Tage, daß um dieser Meinung willen in der Christenheit menschliche Auffassung unzählig überhand genommen hat, und indes die Lehre vom Glauben und die Gerechtigkeit des Glaubens gar ist untergedruckt gewesen. Man hat täglich neue Feiertage, Heiligen eingesetzt, mit solchen Werken Gnad und alles Gute bei Gott zu verdienen. Item die menschliche Satzung aufrichten, tun und damit wider Gottes Gebot, daß sie Sünde setzen in der Speis, in Tagen und dergleichen Dingen, und beschweren also die Christenheit mit der Knechtschaft des Gesetzes, eben als müßte bei den Christen ein solcher Gottesdienst sein, Gottes Gnade zu verdienen, der gleich wäre dem levitischen Gottsdienst, welchen Gott sollt den Aposteln und Bischofen befohlen haben aufzurichten, wie dann etliche davon schreiben. Stehet auch wohl zu glauben, daß etliche Bischofe mit dem Exempel des Gesetzs Moysi sind betrogen worden. Daher so unzählig Satzungen kummen seind, daß eine Todsunde sein soll, wenn man an Feiertagen eine Handarbeit tut, auch ohn Ärgernus der anderen, daß ein Todsund sei, wenn man die Siebenzeit nachläßt, daß etliche Speise das Gewissen verunreinige, daß Fasten ein solch Werk sei, damit man Gott versuhne, daß die Sunde in einem furbehaltenen Fall werde nicht vergeben, man ersuche dann zuvor den Vorbehalter des Falls, unangesehen, daß die geistlichen Rechte nicht von Furbehaltung der Schuld, sondern von Furbehaltung der Kirchenpeen reden.

Woher haben denn die Bischofe Recht und Macht solch Aufsätze der Christenheit aufzulegen, die Gewissen zu verstricken? Dann Sankt Peter verbeut in Geschichten der Apostel am 15., das Joch auf der Jünger Hälse zu legen. Und Sankt Paul sagt zun Korinthern, daß ihnen der Gewalt, zu bessern und nicht zu verderben, gegeben sei. Warumb mehren sie dann die Sunde mit solchen Aufsätzen?

Doch hat man helle Sprüch der göttlichen Schrift, die da verbieten, solche Aufsätze aufzurichten, die Gnad Gottes damit zu verdienen, oder als sollten sie vonnöten zur Seligkeit sein. So sagt Sankt Paul zun Kolossern am 2.: «So laßt nun niemand euch Gewissen machen uber Speise oder Sabbaten, welches ist der Schatten von dem, der zukunftig wäre, aber der Korper selbs ist in Christo»; item: «So ihr dann nun gestorben seid mit Christo von den weltlichen Satzungen, was laßt ihr euch dann fangen mit Satzungen, als wäret ihr lebendig? Die da sagen: Du sollst das nicht anruhren, du sollst das nicht essen noch trinken, du sollst das nicht anlegen, welches sich doch alles unter Händen verzehret, und seind Menschen Gebot und Lehre und haben ein Schein der Weisheit.» Item Sankt Paul zum Tito am 1. verbeut offentlich, man soll nicht achten auf jüdische Fabeln und Menschengebot, welche die Wahrheit abwenden.

So redet auch Christus selbst, Matth. am 15., von denen, so die Leute auf Menschengebot treiben: «Laßt sie fahren, sie seind der Blinden Blindenleiter»; und verwirft solche Gottesdienst und sagt: «Alle Pflanzen, die mein himmlischer Vater nicht pflanzet hat, die werden ausgereut.»

So nun die Bischofen Macht haben, die Kirchen mit unzähligen Aufsätzen zu beschweren und die Gewissen zu verstricken, warumb verbeut dann die gottlich Schrift so oft, die menschliche Aufsätze zu machen und zu horen? Warumb nennet sie dieselben Teufelslehren? Sollt dann der heilig Geist solchs alles vergeblich verwarnet haben?

Derhalben dieweil solcher Ordnung als nötig aufgericht, damit Gott zu versühnen, und Gnad zu verdienen, dem Evangelio entgegen sind, so ziemt sich keineswegs den Bischofen solche Gottesdienst zu erzwingen. Denn man muß in der Christenheit die Lehre von der christlichen Freiheit behalten, als nämlich, daß die Knechtschaft des Gesetzes nicht nötig ist zur Rechtfertigung, wie dann Sankt Paul zun Galatern schreibt am 5.: «So bestehet nun in der Freiheit, damit uns Christus befreiet hat, und laßt euch nicht wiederumb in das knechtische Joch verknupfen.» Denn es muß je der fürnehmste Artikel des Evangeliums erhalten werden, daß wir die Gnade Gottes durch den Glauben an Christum ohn unser Verdienst erlangen, und nicht durch Dienst von Menschen eingesetzt, verdienen.

Was soll man denn halten vom Sonntag und dergleichen andern Kirchenordnung und Ceremonien? Dazu geben die Unsern diese Antwort, daß die Bischofe oder Pfarrherr mögen Ordnung machen, damit es ordentlich in der Kirchen zugehe, nicht damit Gottes Gnad zu erlangen, auch nicht damit fur die Sunde gnugzutun oder die Gewissen damit zu verbinden, solchs fur notige Gottsdienst zu halten und es dafur zu achten, daß sie Sunde täten, wenn sie ohn Ärgernus dieselben brechen. Also hat Sankt Paul zun Korinthern verordnet, daß die Weiber in der Versamblung ihre Haupt sollen decken; item, daß die Prediger in der Versamblung nicht zugleich alle reden, sonder ordentlich, einer nach dem andern.

Solche Ordnung gebührt der christlichen Versammlung um der Liebe und Friedens willen zu halten, und den Bischofen und Pfarrherrn in diesen Fällen gehorsam zu sein, und dieselben sofern zu halten, daß einer den anderen nicht ärgere, damit in der Kirchen keine Unordnung oder wüstes Wesen sei; doch also, daß die Gewissen nicht beschwert werden, daß man's fur solche Ding halte, die not sein sollten zur Seligkeit, und es dafur achten, daß sie Sunde täten, wenn sie dieselben ohn der anderen Ärgernus brechen; wie dann niemands sagt, daß das Weib Sund tue, die mit bloßem Haupt ohn Ärgernus der Leute ausgeht.

Also ist die Ordnung vom Sonntag, von der Osterfeier, von den Pfingsten und dergleichen Feier und Weise. Denn die es dafür achten, daß die Ordnung vom Sonntag für den Sabbath als nötig aufgerichtet sei, die irren sehr. Denn die heilige Schrift hat den Sabbath abgetan und lehret, daß alle Ceremonien des alten Gesetzes nach Eröffnung des Evangelions mögen nachgelassen werden und dennoch, weil vonnöten gewesen ist einen gewissen Tag zu verordnun, auf daß das Volk wüßte, wann es zusammen kommen sollte, hat die christliche Kirche den Sonntag dazu verordnet und zu dieser Veränderung desto mehr Gefallens und Willens gehabt, damit die Leut ein Exempel hätten der christlichen Freiheit, daß man wüßte, daß weder die Haltung des Sabbaths noch eines anderen Tags vonnöten sei.

Es sind viel unrichtige Disputation von der Verwandlung des Gesetzes, von den Ceremonien des neuen Testaments, von der Veränderung des Sabbaths, welche alle entsprungen sind aus falscher und irriger Meinung, als müßte man in der Christenheit einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder jüdischen gemäß wäre, und als sollt Christus den Aposteln und Bischofen befohlen haben neue Ceremonien zu erdenken, die zur Seligkeit nötig wären. Dieselben Irrtum haben sich in die Christenheit eingeflochten, da man die Gerechtigkeit des Glaubens nicht lauter und rein gelehret und gepredigt hat. Etliche disputieren also vom Sonntage, daß man ihn halten müsse, wiewohl nicht aus gottlichen Rechten, dennoch schie als viel als aus göttlichen Rechten; stellen Form und Maß, wiefern man am Feiertag arbeiten moge. Was seind aber solche Disputationes anders denn Fallstricke des Gewissens? Dann wiewohl sie sich unterstehen, menschliche Aufsätze zu lindern und epikeiziern, so kann man doch keine epikeia oder Linderung treffen, solange die Meinung stehet und bleibet, als sollten sie vonnoten sein. Nun muß dieselb Meinung bleiben, wenn man nichts weiß von der Gerechtigkeit des Glaubens und von der christlichen Freiheit.

Die Apostel haben geheißen, man soll sich enthalten des Blutes und Erstickten. Wer hält's aber itzo? Aber dennoch tun die kein Sund, die es nicht halten; dann die Apostel haben auch selbst die Gewissen nicht wellen beschweren mit solcher Knechtschaft, sondern haben's umb Ärgernus willen ein Zeitlang verboten. Dann man muß Achtung haben in dieser Satzung auf das Hauptstuck christlicer Lehre, das durch dieses Dekret nicht aufgehoben wird.

Man hält schier kein alte Canones, wie sie lauten; es fallen auch derselben Satzungen täglich viel weg, auch bei denen, die solche Aufsätze allerfleißigst halten. Da kann man den Gewissen nicht raten noch helfen, wo diese Linderung nicht gehalten wird, daß wir wissen, solche Aufsätze, also zu halten, daß man's nicht dafur achte, daß sie notig sein, daß auch den Gewissen unschädlich sei, obgleich solche Aufsätze fallen.

Es wurden aber die Bischof leichlich den Gehorsam erhalten, wo sie nicht darauf drungen, diejenigen Satzungen zu halten, so doch ohn Sund nicht mogen gehalten werden. Itzo aber tun sie ein Ding und verbieten beide Gestalten des heiligen Sakraments, item den Geistlichen den Ehestand, nehmen niemands auf, er tu dann zuvor ein Eid, er welle diese Lehr, so doch ohn Zweifel dem heiligen Evangelio gemäß ist, nicht predigen.

Unsere Kirchen begehren nicht, daß die Bischofen mit Nachteil ihrer Ehre und Würden wiederumb Fried und Einigkeit machen, wiewohl solches den Bischofen in der Not auch zu tun gebuhrt; allein bitten sie darum, daß die Bischofen etlich unbillige Beschwerung nachlassen, die doch vorzeiten auch in der Kirchen nicht gewesen und angenommen sein wider den Gebrauch derchristlichen gemeinen Kirchen; welche vielleicht im Anheben etlich Ursach gehabt, aber sie reimen sich nicht zu unsern Zeiten. So ist's auch unleugbar, daß etlich Satzungen aus Unverstand angenommen seind. Darum sollten die Bischofe der Gutigkeit sein, dieselbigen Satzungen zu miltern, sintemal eine solche Änderung nichts schadet, die Einigkeit christlicher Kirchen zu erhalten. Denn viel Satzung, von Menschen aufkommen, seind mit der Zeit selbst gefallen und nicht notig zu halten, wie die bäpstlichen Rechtselbs zeugen. Kann's aber je nicht sein, er auch bei ihnen nicht zu erhalten, daß man solche menschliche Satzung mäßige und abtu, welche man ohn Sund nicht kann halten, so mussen wir der Apostel Regel folgen, die uns gebeut, wir sollen Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen.

Sankt Peter verbeut den Bischofen die Herrschaft, als hätten sie Gewalt, die Kirchen, worzu sie wollten, zu zwingen. Jetzt gehet man nicht damit umb, wie man den Bischofen ihr Gewalt nehme, sondern man bittet und begehrt, sie wollten die Gewissen nicht zu Sunden zwingen. Wenn sie aber solches nicht tun werden und diese Bitte verachten, so mogen sie gedenken, wie sie deshalben Gott werden Antwort geben müssen, dieweil sie mit solcher ihrer Härtigkeit Ursach geben zu Spraltung und Schisma, das sie doch billig sollen verhuten helfen.

Beschluß

Dies seind die furnehmsten Artikel, die fur streitig geachtet werden. Dann wiewohl man viel mehr Mißbräuche und Unrichtigkeit hätt anziehen konnen, so haben wir doch, die Weitläufigkeit und Länge zu verhuten, allein die furnehmsten vermeldet, daraus die anderen leichtlich zu ermessen. Dann man hat in Vorzeiten sehr geklagt uber den Ablaß, uber Wallfahrten, uber Mißbrauch des Banns. Es hatten auch die Pfarrer unendliche Gezänke mit den Monichen von wegen des Beichthorens, des Begräbnis, der Beipredigten und unzähliger anderer Stuck mehr. Solchs alles haben wir im Besten und umb Glimpfs willen ubergangen, damit man die furnehmbsten Stucke in dieser Sachen dester daß vermerken mocht. Darfur soll es auch nicht gehalten werden, daß in dem jemands ichtes zu Haß wider oder Unglimpf geredet oder angezogen sei, sonder wir haben allein die Stuck erzählt, die wir für notig anzuziehen und zu vermelden geacht haben, damit man daraus dester daß zu vernehmen habe, daß bei uns nichts, weder mit Lehre noch mit Ceremonien, angenommen ist, das entweder der heiligen Schrift oder gemeiner christlichen Kirchen zuentgegen wäre. Dann es ist je am Tage und offensichtlich, daß wir mit allem Fleiß, mit Gottes Hilf (ohne Ruhm zu reden) verhutt haben, damit je kein neue und gottlose Lehre sich in unseren Kirchen einflöchte, einreihe und uberhand nähme.

Die abgemeldten Artikel haben wir dem Ausschreiben nach ubergeben wollen, zu einer Anzeigung unser Bekenntnus und der Unsern Lehre. und ob jemands befinden wurde, der daran Mangel hätt, dem ist man ferneren Bericht mit Grund gottlicher heiliger Geschrift zu tun urpietig.


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