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Anhang zum II. Band

 

Erster Exkurs.
Zu Aëtius

Unter den von Niebuhr in St. Gallen entdeckten und im Corpus Script. histor. Byzant. zu Bonn 1836 nebst denen des Corippus herausgegebenen Fragmenten des Merobaudes ist der Panegyricus auf das III. Konsulat des Aëtius Daß sich derselbe auf dies Konsulat des Jahres 446 beziehe, ist Niebuhrs Vermutung, während aus dem Gedichte selbst mit Sicherheit nur erhellt, daß es nach dem zweiten Frieden mit Gaiserich im Jahre 442 verfaßt ist, und Mehus damals bereits das Konsulat bekleidet hatte, was aber schon in den Jahren 432 und 437 der Fall gewesen war.

Wahrscheinlich aber ist es allerdings, daß der Antritt eines neuen Konsulats im Jahre 446 den Anlaß dazu gegeben habe.

bei weitem das wichtigste. Von diesem sind noch drei Seiten der Vorrede in Prosa und hundertsiebenundneunzig Verse fast ganz erhalten. Letztere sind in Claudians Manier, enthalten jedoch, was sich vielleicht durch deren Unvollständigkeit erklärt, fast gar kein verständliches historisches Material.

Wir haben vorauszuschicken, daß der Dichter Merobaudes des Aëtius Zeitgenosse war, da man im Jahre 1826 zu Rom die Basis der ihm auf dem Forum Ulpium gesetzten Statue gefunden hat, deren Dedication nach der Inschrift am 28. Juli 436 erfolgte.

Um so bedauerlicher ist der geringe Inhalt dieser Bruchstücke, aus denen nur zweierlei der Erwähnung wert ist.

Nach dem dem Panegyricus vorausgehenden Carmen 4 und dem Panegyricus selbst v. 129–144 ist Aëtius unzweifelhaft den Goten als Geisel übergeben worden. Dies würde des Ren. Profut. Frigeridus Anführen bestätigen, daß derselbe drei Jahre in gedachter Eigenschaft bei Alarich verweilt habe, was wir jedoch oben für unrichtig erklärten, weil Zosimus V, 36 versichert, Alarich habe ihn zwar gefordert, aber nicht erhalten. In der Tat beruht es auch außer Zweifel, daß ein Friede zwischen Honorius und Alarich vom Jahre 408 ab nie zum Abschluß gelangt ist.

Diesen Widerspruch zu vereinigen gibt es nur zwei Wege, indem Aëtius entweder schon bei dem Vertrag über Alarichs Abzug aus Italien im Jahre 402/3 demselben als Geisel überliefert und, nach seiner in Folge des spätern guten Einvernehmens zwischen dem König und Stilicho erfolgten Rücksendung, im Jahre 408 abermals verlangt worden sei, oder daß Merobaudes, der Alarichs Namen nicht nennt, sondern nur von Geten spricht, Carm. 4, v. 43: objectus Geticis puer catervis und Paneg., v. 33/4: Stupuere feroces in tenera jam membra Getae. in affektierter poetisch-klassischer Schreibart mit diesem Ausdruck die Hunnen habe bezeichnen wollen, welche im alten Getenlande saßen, auch über Goten herrschten. Dies wird durch die vorausgehenden Verse 127–130: cum Scythicis etc. nicht widerlegt, da man unter dem Ausdruck Skythen zu jener Zeit voraussetzlich Hunnen wie Goten zu verstehen hat.

Möge diese Vermutung aber unwahrscheinlich sein, so neigen wir uns doch derselben um deswillen fast mehr als der ersteren zu, weil es auffallen würde, daß Merobaudes eben nur dieser einen und nicht zugleich der zweiten Geiselschaft seines Helden bei den Hunnen gedacht haben sollte, welche letztere doch der Geschichte zufolge außer allem Zweifel beruht. Wir bescheiden uns indes, daß bei der auf v. 144 im Originale folgenden Lücke auch hierüber kein sicherer Schluß möglich ist.

Im Fragment II der Vorrede finden sich folgende Stellen:

a) nulla regio, nullus locus, nulla denique lingua laudibus tuis vacua est, euntes in Thraciam triumphum qui consilius tuis intra Hispaniam | hierauf eine Lücke unbekannter Länge.

b) An demselben Orte vier Zeilen weiter unten: nemo enim de fama dubitat, quotiens vicisse te nuntiat, delatus ego in angusti litoris sinum, qua Salonas usque per anfractus terrae pronum pelagus inlabitur, nactus sum quendam qui se tais recentitus gestis interfuisse memoraret. Gotorum, inquit, manus universa cum rege exierat Romana populatum. Hoc ut dux compelit jam non expectati ut diceret: progressus est, manum contulit: neque enim haec a te acta dubitabam; quaesivi statim, ubi, qualiter quantosve fudisses? tunc ille, ad montem, inquit, quem Colubrarium quasi praescia vocavit antiquitas: in eo enim nunc rei publicae venena prostrata sunt maxima; hostium partem improvisus, ut solet, neci dedit; fusisque peditum copiis, qua plurimae erant, ipse palantes turmas persecutus stantes robore, fugientes alacritate conpressit. nec multo post rex ipse cum reliquis copiis adfuit, defixusque hornore subito calcata prope cadavera. |

Wir bekennen offen, über Zeit und Ort des Triumphs, der unter a, und des Sieges, der unter b erwähnt wird, völlig unklar zu sein, finden aber in jenen aphoristischen und unvollständigen Angaben keinen Grund, andre Feldzüge und Kriegstaten des Aëtius anzunehmen, als diejenigen, welche uns aus andern Quellen bekannt sind. Jedenfalls beweist der Umstand, daß Merobaudes die Nachricht von dem unter b gedachten Siege zu Salona in Dalmatien empfing, nicht das geringste dafür, daß derselbe auch in der dortigen Gegend oder deren Nähe, etwa in Noricum, erfochten worden sei, da in einem Seehafen, wie Salona, bekanntlich Menschen aus allen Gegenden zusammenfließen.

Sollte es aber feststehen, daß das Gedicht spätestens im Jahre 446 geschrieben, und der Ausdruck: recentibus gestis genau sei, so würde man allerdings ein, in den andern – freilich sehr unvollständigen – Quellen nicht erwähntes Kriegsereignis aus der Zeit von 443 bis 446 anzunehmen haben. Möglich, daß Aëtius bei einer Inspektionsreise nach Rätien und Noricum Gelegenheit gefunden, eine gotische Raubschar zu züchtigen, und der übertreibende Lobredner hieraus einen bedeutenden Sieg gemacht habe, welchenfalls denn auch dessen gotischer König (rex), da es einen solchen bei den Ostgoten damals gar nicht gab, auf den bloßen Führer jener Schar zurückzuführen sein würde.

Der daselbst erwähnte Ortsname des colubrarischen oder Schlangenberges ist uns in der alten Geographie nicht bekannt, da nur die jetzige spanische Insel Formentera damals den Namen Colubraria führte. (Vergl. aber über und zum Teil gegen dies alles Dahn, Könige V, S. 74.)


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