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Hochgeehrter Herr Stadtrichter,
Ich will Ihnen die ganze Sache aufrichtig gestehn. Die Bekanntschaft, die ich seit vielen Jahren mit dem Manne gehabt, hat eine gewisse Art der Vertraulichkeit zwischen mir und seiner Frau veranlaßt, welche denenjenigen allerdings etwas zweydeutig seyn muß, die mehr neugierig, als billig sind. Es war eine Unvorsichtigkeit von mir; aber weiter war es auch nichts, daß ich bey der Abwesenheit des Mannes länger in ihrem Hause blieb, als es vor den Augen der gemeinen Leute der Wohlstand zu erlauben schien. Ich schwöre es Ihnen zu, es ist nicht mehr, als drey, höchstens viermal geschehn, und jederzeit im Beyseyn ihrer Verwandtinn, welche ihre Jahre und ihre Frömmigkeit glaubwürdig machen. Wäre der Mann bey seiner unerwarteten Rückkunft nicht trunken gewesen; so würde er sich vernünftiger aufgeführt haben. Ich war genöthiget, ihm den Degen aus der Hand zu reissen; denn so weit, glaube ich, geht die Freundschaft nicht, daß man sich soll erstechen lassen. Dieses aber wird wohl nicht wider die peinliche Halsgerichtsordnung seyn, daß ich in seinem Hause meinen Besuch im Schlafpelze, und in Pantoffeln abgelegt habe. Meine Pflicht erfoderte, daß ich eine unschuldige Frau den Händen ihres rasenden Mannes entriß, und sie so lange in mein Haus nahm, bis ich sie mit anbrechendem Tage dem Schutze ihrer Aeltern überlassen konnte. Ihre alte fromme und rechtschaffne Verwandte kann alles, was ich sage, bezeugen. Sie liegt noch bis itzt auf ihren Knien, und sieht den Himmel an, daß er dem armen Manne seinen verlohrnen Verstand wieder schenken wolle.
Sehen Sie, Hochgeehrter Herr Stadtrichter, das ist der eigentliche und wahre Verlauf der Sache. Muß der Mann nicht unsinnig seyn, daß er über diese Kleinigkeiten solche Bewegung macht, die Obrigkeit wider mich aufzubringen sucht, und so vieles Geld dran setzen will, ein gerichtlicher Hahnrey zu werden? Ich bin allemal im Stande, mich zu rechtfertigen; allein die Freundschaft gegen diesen Unsinnigen, die Hochachtung für seine unschuldig gekränkte Frau, und das Verlangen, ruhig zu seyn, ist Ursache, daß ich wünsche ohne Weitläuftigkeit aus der Sache zu kommen. Ich weis, mein Herr, wie viel Sie über ihn vermögen. Reden Sie ihm, als Freund und als Richter, zu, daß er ansteht, seine eingebildete Beleidigung weiter zu ahnden. Erwerben Sie sich das Verdienst, eine unglückliche Frau mit einem Manne auszusöhnen, welcher sich übereilt hat, und eine Freundschaft wieder herzustellen, die zwischen mir und ihm so lange Zeit, und bis auf den traurigen Augenblick unverbrüchlich gepflogen worden ist. Sie machen sich durch diese gütige Vermittelung zwo Familien auf einmal verbindlich, und ich insbesondre werde Gelegenheit suchen, Ihnen in der That zu zeigen, daß ich mit der größten Erkenntlichkeit sey,
Hochgeehrter Herr Stadtrichter,
Ihr
ergebenster Diener
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N. S. Ich habe vorige Woche von den Gebrüdern N. N. einen Wechsel auf fünfhundert Thaler an Zahlungsstatt annehmen müssen, welchen Sie ausgestellt haben, und der auf künftige Messe gefällig ist. Es ist mir bekannt, daß Ihre Umstände Sie gegenwärtig schlechterdings hindern Zahlung zu leisten. Ich verlange auf keinerley Art Ihnen beschwerlich zu fallen. Melden Sie mir Ihre Gedanken in ein paar Zeilen, oder noch besser, erzeigen Sie mir diesen Abend die Ehre, und speisen Sie mit mir in meinem Garten. Wir sind ganz allein. Mündlich von allem ein mehrers.