Gottlieb Wilhelm Rabener
Satiren
Gottlieb Wilhelm Rabener

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Gottlieb Wilhelm Rabeners Satiren

 

 

Wir Franz, von Gottes Gnaden, Erwählter Röm. Kayser, zu allen Zeiten, Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, Groß-Herzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falkenstein &c. &c.

Bekennen öffentlich mit diesem Brief, und thun kund allermänniglich, daß Uns Johann Gottfried Dyck, Buchhändler in Leipzig, in Unterthänigkeit zu vernehmen gegeben, was maßen Er des G. W. Rabeners sämmtliche Satyrische Schriften in Octavo zum Druck zu befördern entschlossen seye, Uns dahero unterthänigst bittend, weilen dabey viele Kosten aufzuwenden, und nicht unzeitig zu besorgen wäre, es dörften sothane Schrifften von gewinnsüchtigen Leuten zu seinem nicht geringen Schaden nachgedrucket werden, Wir Ihme, seinen Erben und Nachkommen hierüber Unser Kayserliches Druck- Privilegium auf zehen Jahr zu ertheilen gnädigst geruhen wollten. Wann Wir nun mildest angesehen solch des Supplicantens demüthigste ziemliche Bitte; Als haben Wir Ihme, Dyck, seinen Erben und Nachkommen die Gnad gethan und Freyheit gegeben, thun solches auch hiemit wissentlich in Kraft dieses Briefs also und dergestalten, daß gedachter Johann Gottfried Dyck, seine Erben und Nachkommen obbesagte Rabenerische Satyrische Schriften in Octavco in offenen Druck auflegen, ausgehen, hin und wieder ausgeben, feil haben, und verkaufen lassen mögen, auch Ihnen solche Niemand, ohne ihren Consens, Wissen oder Willen, innerhalb zehen Jahren von dato dieses Kayserlichen Privilegii an zu rechnen, im heiligen Römischen Reich in keinerley Format nachdrucken, und verkaufen solle. Und gebiethen darauf allen und jeden Unseren, und des heiligen Reichs Unterthanen, und Getreuen, insonderheit aber allen Buchdruckern, Buchführern, Buchbindern und Buchhändlern bey Vermeidung einer Pön von Fünf Mark löthigen Goldes, die ein jeder, so offt er freventlich hierwieder thäte, Uns halb in Unsere Kayserliche Cammer, und den andern halben Theil mehr besagtem Dyck, oder seinen Erben und Nachkommen unnachläßig zu bezahlen verfallen seyn solle, hiemit ernstlich, und wollen, daß Ihr, noch einiger aus Euch selbst, oder jemand von Euertwegen obangeregte Rabenerische Satyrische Schriften, innerhalb denen bestimmten zehen Jahren obverstandenermaßen nicht nachdrucke, distrahiret, feilhabet, umtraget, oder verkaufet, noch auch solches andern zu thun gestattet, in keinerley Weis noch Wege, alles bey Vermeidung Unserer Kayserlichen Ungnade, und obbestimmter Pön der 5 Marck löthigen Golds, auch Verliehrung desselben euren Drucks, den vielgemeldter Dyck, oder seine Erben und Nachkommen, oder deren Befehlshabere, mit Hülf und Zuthun eines jeden Orths Obrigkeit, wo sie dergleichen bey Euch und einem jeden finden werden, also gleich aus eigenem Gewalt ohne Verhinderung Männiglichs zu sich nehmen, und damit nach ihrem Gefallen handeln und thun mögen, hingegen soll er, Dyck, schuldig und verbunden seyn bey Verlust dieser Kayserlichen Freyheit die gewöhnliche Fünf Exemplarien zu Unserm Kayserl. Reichs-Hof-Rath zu liefern, und dieses Privilegium dem Buche voran drucken zu lassen. Mit Urkund dieses Briefs besiegelt mit Unserm Kayserl. aufgedruckten Secret-Insiegel, der geben ist zu Wien den ein und dreyßigsten Octobris Ao. Sieben zehen hundert fünf und funfzig. Unsers Reichs im eilften.


Franz mppr. (L.S.)


Vt Rudolph Graf Colloredo mppr.

 

Ad Mandatum Sac. Cæs. Majestatus proprium.
Matth. Willhelm Edler Herr v. Haan. mppr.

 

 

Der Aller-Durchlauchtigste, Größmächtigste Fürst und Herr, Herr Friedrich August, König in Polen, des heil. Röm. Reichs Erz-Marschall und Churfürst zu Sachsen &c. auch Burg-Graf zu Magdeburg &c. hat auf Johann Gottfried Dyckens, Buchhändlers in Leipzig, beschehenes unterthänigstes Ansuchen gnädigst bewilliget, daß er nachgesetztes Buch, betitelt:

Sammlung Satirischer Schrifften von G. W. Rabener in ordin. 8vo. nach gehöriger maßen vorhergegangenen Censur unter Höchstgedachter Sr. Königl. Majest. und Churfürstl. Durchl. Privilegio drucken lassen, und führen möge, dergestalt, daß in Dero Churfürstenthum Sachsen, desselben incorporirten Landen und Stifftern kein Buchhändler noch Drucker oberwähntes Buch, in denen nächsten, von unten gesetzten dato an, Zehen Jahren, bey Verlust aller nachgedruckten Exemplarien und bey Dreyßig Rheinischen Gold-Gülden Strafe, welche denn zur Helffte der Königl. Renth-Cammer, der andere halbe Theil aber ihm, Dycken, verfallen, weder nachdrucken, noch auch, da dasselbe an andern Orthen gedruckt wäre, darinnen verkauffen und verhandeln, worgegen er mehrgemeldtes Buch fleißig corrigiren, aufs zierlichste drucken, und gut weiß Papier darzu nehmen zu lassen, auch, so oft es aufgeleget wird, von jedem Druck und Format Zwanzig Exemplaria in Sr. Königl. Majest. und Churfürstl. Durchl. Ober- Consistorium, ehe es verkauft wird, auf seine Kosten einzuschicken schuldig, und dieß Privilegium Niemanden, ohne Höchstgedachter Sr. Königl. Majest. und Churfürstl. Durchl. Vorwissen und Einwilligung, zu cediren befugt seyn soll; Gestalt er bey solchem Privilegio auf die bewilligten Zehn Jahre geschützet und gehandhabet, auch, da diesem jemand zuwider handeln und er um Execution desselben ansuchen würde, solche ins Werk gerichtet und die gesetzte Strafe eingebracht werden soll; Jedoch daß er, und zwar bey Verlust des Privilegii, so wohl die Censur erwähnten Buchs jedesmal gebührend suche und auswürcke, als auch von jeder Auflage die gesetzte Anzahl derer Exemplarien würcklich liefere. Immittellst und zu Uhrkund dessen ist dieser Schein, bis das Original-Privilegium ausgesetzet werden kan, und, statt desselben, in Sr. Königl. Majest. und Churfürstl. Durchl. Kirchen-Rath und Ober- Consistorio unterschrieben und besiegelt, ausgestellet worden, welchen er durch den bestalten Bücher- Inspector, Christian Ernst Haubolden, denen Buchhändlern zu insinuiren, widrigenfalls die Insinuation vor null und nichtig erkannt werden soll. So geschehen zu Dreßden, am 12. Februarii 1751.

 

(L.S.) C. G. Grav von Holtzendorf mppr.

 

Christian Friedrich Teucher.

 

 

Vorbericht

zur

sechsten Auflage

der

Rabenerischen

Satiren.

Ich habe mir gleich Anfangs das Gesetz gemacht, keine Auflage von meinen Satiren merklich zu verändern, und noch weniger zu vermehren. In der Vorrede zum vierten Theile erklärte ich mich zugleich, daß ich von meinen satirischen Ausarbeitungen weiter nichts bekannt machen würde. Und noch gegenwärtig ist beydes mein sehr ernstlicher Entschluß, welchen zu erfüllen mir nunmehr desto weniger schwer fallen wird, da alle meine ausgearbeiteten Aufsätze dieser Art durch einen unglücklichen Zufall verloren gegangen sind, und neue zu fertigen weder mein Amt, noch andere vorwaltende Umstände verstatten wollen.

Inzwischen nöthigen mich doch zween unerwartete Vorfälle, daß ich gegenwärtige neue Auflage mit einem kurzen Vorberichte begleiten muß.

Der erste Vorfall ist ein schweizerischer Nachdruck meiner Satiren, vom Jahre 1759, wo man auf dem Tittelblatte Frankfurth und Leipzig, und die sonderbare Anmerkung gesetzt hat, daß es die neueste Auflage sey. Ich will mich über die Moralität eines solchen Unternehmens nicht weitläuftig erklären. Niemand weiß es besser, als die Buchhändler, wie kostbar der Verlag eines Buchs, und wie ungewiß anfangs der daraus zu erwartende Vortheil sey. Findet sich ein beträchtlicher Abgang und der verhoffte Nutzen davon, wie empfindlich muß es einem jeden seyn, wenn ein anderer sich dieses Vortheils bemächtigt, und ohne Einwilligung des Verfassers, welcher an seinen Schriften allemal ein Eigenthum behält, einen Nachdruck veranstaltet, bey dem er nunmehr nichts wagt, und den er mit leichtern Kosten unternehmen kann, da er weiter nicht nöthig hat, sich mit dem Verfasser über sein Manuscript zu vergleichen: Eine solche Handlung bleibt allemal unanständig, und ungerecht; das ist der gelindeste Ausdruck, den ich brauchen kann. Für einen ehrliebenden Mann ist sie unanständig; und ungerecht ist sie auch alsdenn, wenn schon keine Privilegien wären, die ihn daran hindern sollten: denn ein ehrlicher Mann ist auch ohne Gesetze ehrlich. Besonders demjenigen Nachdrucke, über den ich mich hier beschwere, könnte ich verschiedene Vorwürfe machen, von welchen vielleicht dieser der geringste wäre, daß Pappier und Druck eine hungrige und schlechte Werkstadt verrathen: Aber ich will mich ohne Umstände auf das Urtheil dererjenigen berufen, welchen solcher in die Hände gekommen ist; und es war ein unbilliges Mittel seinen Unwerth zu verstecken, daß man ihn dem Publico mit Kupferstichen anpries, welche doch so steif und ungeschickt abcopirt sind, daß sie bloß für diesen schmutzigen Nachdruck bestimmt, und dessen allein würdig zu seyn scheinen.

Vielleicht wird man das Unternehmen eines solchen Nachdrucks mit der Gewohnheit rechtfertigen: aber Straßenraub ist noch gewöhnlicher. Es bleibt mir allemal unbegreiflich, daß man bey einem so ansehnlichen Gewerbe, als der Buchhandel ist, und bey welchem sich so viele rechtschaffene Leute beschäfftigt finden, dennoch ungestraft das seyn kann, was ein ehrlicher Mann zu werden sich schämt. Zwar giebt es gewisse Umstände, die einen Nachdruck entschuldigen, oder wohl gar nothwendig machen können: Aber keiner von diesen Umständen findet sich bey gegenwärtigem Falle. Nirgends in Deutschland, und am wenigsten in Sachsen, wird die Einfuhre und der Verkauf derer in der Schweiz gedruckten Bücher gehindert, oder schwer gemacht; der rechtmäßige Verleger meiner Satiren hat allemal genugsamen Vorrath, und zum Ueberflusse, Vorrath von zweyerley Drucke, von stärkern sowohl, als etwas klärern; der Preis, den er darauf gesetzt hat, ist in Ansehung der gegenwärtigen Zeiten sehr billig; der schlechte Nachdruck ist eben so theuer, und nicht vermehrt, ob man schon unverschämt genug gewesen ist, ihn als eine vermehrte Auflage anzukündigen; er ist ganz ohne Vorwissen, und ohne die nöthige Einwilligung des Verfassers veranstaltet; und ich habe in mehr als einer Absicht dadurch beleidigt werden müssen. Ich bin überzeugt, daß diese Gründe einen ernsthaften Eindruck bey einem ieden rechtschaffenen und ehrliebenden Manne machen müssen: Aber freylich werde ich sie hier nur vergebens anführen; denn hier rede ich mit Christoph Heilmannen, Buchdruckern zu Biela, in der Schweiz.

An den zweyten Vorfall, der mich zu gegenwärtigem Vorberichte nöthigt, kann ich ohne die äußerste Gemüthskränkung nicht denken. Man hat sich seit etlichen Monaten angemaßet, der Welt durch den öffentlichen Druck einige Briefe von mir bekannt zu machen, die ich im Vertrauen an meine Freunde, und nicht an die Welt schrieb. Briefe von dieser Art verstatten offenherzigere und freyere Ausdrücke, welche man allemal mehr einschränken, und behutsamer fassen würde, wenn man vermuthen könnte, daß sie auf eine solche Art gemisbraucht werden sollten. So unschuldig oft gewisse Anspielungen an die Charaktere und Umstände anderer Personen sind, die unser Freund kennt; so verdächtig scheinen sie einem fremden Leser: Und ist dieser Leser abergläubisch, oder boshaft, so entsteht daraus für den Verfasser ein doppelter Vorwurf, oder wohl gar ein Verdruß, der in seine Privatangelegenheiten einen unangenehmen Einfluß haben kann. Geschieht es aber, wie es besonders bey dem von mir nach Warschau geschriebenen Briefe geschehen ist, daß selbiger durchaus verändert, mit ganz fremdem Witze verunstaltet, durch geliehene Gedanken unscheinbar gemacht, und wohl gar durch einen übel angebrachten Nationaleifer verstümmelt wird: so sind dieses die empfindlichsten, und gefährlichsten Umstände, in die ein Verfasser ganz unschuldiger Weise versetzet werden kann. Ich berufe mich auf das unpartheyische Urtheil aller derer, welche solchergestalt selbst in der täglichen Erwartung seyn müssen, daß, wie es mir geschehen, auch von ihren Familienbriefen einige durch den Druck bekannt gemacht werden, so bald ein eigennütziger Mensch berechnen kann, daß dadurch einige Thaler zu gewinnen seyn möchten. Vielleicht, ich hoffe es wenigstens, hat derjenige, welcher sich meiner Briefe auf eine so unerlaubte Art bemächtigte, die Absicht nicht gehabt, mir zu schaden, und er scheint zu fühlen, wie ungerecht sein Unternehmen sey, da er auf den Titel Dresden, Leipzig oder Frankfurth gesetzt, und sich dadurch versteckt zu halten gesucht hat: Aber alles dieses rechtfertigt ihn in keine Wege, und er kann, ohne die Absicht zu haben, mir dennoch vielerley Verdruß zuziehen; Ob ich schon bey dieser Gelegenheit rühmen muß, daß diejenigen, welche in meinem Briefe nach Warschau genennt waren, sich mit viel Bescheidenheit und Freundschaft gegen mich betragen haben, da sie wohl wußten, wie unzufrieden ich selbst über den Druck eines Briefs war, der sehr gleichgültige und unschuldige Scherze enthielt, so lange ihn niemand, als mein Freund in Warschau las, dem er ganz wider seinen Willen und ohne sein Verschulden aus den Händen gespielet worden ist.

Die Verstümmelung dieser Briefe nöthigt mich, sie gegenwärtigem Vorberichte so, wie ich sie für die Meinigen erkenne, in ihrer Ordnung beyzufügen. Ich habe hierzu noch denjenigen genommen, den ich an den Herrn Hofprediger Cramer nach Copenhagen geschrieben, weil ich besorgen muß, daß man ihn, da sich einmal darauf bezogen worden, auf eben diese unbillige und verstümmelte Art bekannt machen dürfte; ob ich schon Ursache habe zu hoffen, man werde nunmehr, da ich mich darüber erklärt, nicht weiter gegen mich ungerecht seyn, noch durch Ausbreitung dergleichen vertrauter Briefe, mich den Vorwürfen meiner Freunde, bloß stellen.

 

Leipziger Michaelismarkt,
1 7 6 1.

 

Gottlieb Wilhelm Rabener.

 

 

Vorbericht zur sechsten Auflage.

N.   S.

Dieser Vorbericht war bereits gedruckt, als ich erfahren mußte, daß man an einem auswärtigen Orte, sich vom neuen Mühe gebe, noch mehrere von meinen vertrauten Briefen auszusuchen, um solche durch den Druck bekannt zu machen. Durch ein so unverantwortliches Beginnen, bin ich aufs empfindlichste gerührt. Ich weiß kein Mittel weiter, diesem vorzubeugen, als daß ich dem Rathe meiner Freunde folge, und selbst eine besondere Sammlung von dergleichen freundschaftlichen Briefen veranstalte. Für diese Absicht verspare ich zugleich diejenigen Briefe, so ich in dem Vorberichte angekündigt habe, und bis dahin bitte ich mir von dem Publico eine billige Nachsicht aus. Ich werde, so bald die Umstände ein wenig ruhiger sind, von meinen entfernten Freunden, diejenigen Briefe beyzuschaffen suchen, von denen ich glaube, daß sie auch für einen fremden Leser nicht ganz gleichgültig seyn können. Sollten aber wider Verhoffen, inzwischen dergleichen Briefe ausgestreuet werden; So erkläre ich solche für untergeschoben, und unrichtig; welches ich desto zuverläßiger behaupten kann, da ich aus der traurigen Erfahrung habe, wie verstümmelt alle diejenigen einzeln Briefe sind, welche bisher unter meinem Namen zum Vorscheine gekommen. Dadurch, daß diese Briefe in eine besondere Sammlung gebracht werden sollen, gewinnen zugleich diejenigen, welche meine Satiren von den ersten Auflagen gekauft haben, weil ihre Exemplare auf solche Art an ihrem ersten Werthe nichts verliehren: Ein Umstand, der so oft vernachläßigt wird, und welcher doch, besonders bey Büchern von einem gewissen Preiße, billiger beobachtet werden sollte.


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