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Herr Ambrosius Schigon war ein reicher Junggeselle in den sogenannten besten Jahren, der sich selbst noch immer schmeichelte, er könne die allerschönste junge Frau bekommen, wenn er nur wollte, aber er sei nicht so dumm, es zu wollen. Gegenüber seinen verheirateten Freunden pflegte er oft den Spruch zu zitieren: »Ein Ehemann lebt wie ein Hund und stirbt wie ein Gott, aber ein Junggeselle lebt wie ein Gott und stirbt wie ein Hund«. Ambrosius hielt sich wie die meisten Leute für unsterblich, daher fürchtete er den Hundetod nicht und zog es vor, wie ein Herrgott zu leben, um so mehr, als er die Mittel hatte, sogar den Hundetod zu verschönen. Warum sollte man sich nicht auch einen Tod erster Klasse kaufen können?
Er stand einmal nach einem guten Frühstück vor dem Spiegel, knüpfte seine Halsbinde und besah sein frisch gewaschenes, sorgfältig rasiertes Gesicht mit dem kräftigen, schmallippigen, etwas boshaften Munde. Bereits seit einigen Tagen störte ihn ein leises Unbehagen, dessen Sitz, Wurzel, Grund und Art er nicht festzustellen vermochte. Deshalb verweilte er heute länger in gewissermaßen selbstärztlicher Betrachtung vor dem Spiegel. Das Unbehagen war ja noch kein eigentlicher Schmerz, sondern nur die Möglichkeit, 184 die entfernte Ahnung eines solchen und saß in der linken Wange, etwa an der Zunge, nicht an den Zähnen, aber irgendwie neben oder unter, seitwärts der Backenzähne, innerhalb saß es, nicht mehr und nicht weniger, als ob eine ganz bestimmte Stelle anfange, sich bemerkbar zu machen. Eine verteufelte Stelle, sicher, aber unsichtbar, ein Hinterhalt in einem Menschen selbst, von wo ein Fremdes das ganze gesunde Ich ansteckte und, rottete man das Übel nicht beizeiten aus, über den Haufen warf. Je unsterblicher man sich in diesen besten Jahren vorkommt, desto ängstlicher paßt man auf jedes Zeichen eines argen Gegenbeweises der Natur. So achtete Herr Schigon denn auch schon einige Zeit auf dieses Unbehagen, ohne es sich einzugestehen.
Heute, vor dem Spiegel, versuchte er mit allerhand unzulänglichen Mitteln die Stelle ausfindig zu machen, wo es sitzen mochte. Er konnte sie sogar mit dem Finger erreichen. Sie schmerzte unter dem Drucke ein bißchen lebhafter, aber auch nur ganz sacht, als wollte sie ihn in verruchter Höflichkeit über ihr Dasein und ihre Bedeutung nicht weiter beunruhigen. Aber man müßte die Stelle doch einmal sehen! Ambrosius steckte vor dem Spiegel die Zunge heraus. Da verschwand die Stelle hinter seiner lächerlichen Grimasse. Auch mit Hilfe eines zweiten, eines Taschenspiegels, gewahrte er nichts als eine satte, breite, rote, saftige Zunge, die er sich selber zeigte. Nein, so kam man der Stelle nicht bei.
Nun, er mußte wohl oder übel zu einem Arzt gehen und die Stelle von fremden, sachverständigen Augen 185 ansehen lassen, obschon man sich auf solche fachkundige Anschauung am allerwenigsten verlassen konnte, denn ein Arzt pflegte solche Untersuchungen zum eigenen Besten, nicht zu dem des Leidenden. Aber Herr Schigon, der sehr reich war und darum seinen starken Willen auch durchsetzte, erdachte sich einen schlauen Plan, um das Auge des Arztes zu schärfen und ihn zu einer aufrichtigen Diagnose zu zwingen.
Unter der betreffenden mahnenden Stelle neben dem Backenzahn, neben der Zunge oder vielleicht an der Zungenwurzel in der Gaumengegend, saß nämlich der Teufel, der Herrn Schigon erfinderisch machte. Dieser Gedanke war ein Wort von fünf Buchstaben: Krebs!
Schigon grinste halb vergnüglich, halb ängstlich. Zwischen allen guten Gelegenheiten seines behaglichen Lebens, zwischen zweitem Frühstück und Mittagsgesellschaft und beim Abendkonzert, namentlich nach der Musik dachte er immer an die Stelle. War sie zur Stelle oder nicht? Wenn er sie vergaß, war sie nicht da, aber sobald er sich ihrer erinnerte, machte sie sich gleich wieder bemerkbar. Vielleicht erzeugte er sie selbst. Man schafft seine Krankheiten, man müßte sie auch abschaffen. Sonst ginge man an seinem eigenen Selbst zugrunde, was doch ein Widerspruch in sich sein sollte. Diese Stelle war ein solcher Widerspruch in sich – in ihm. Wenn sie bloß im Gehirn gewesen wäre und nicht wirklich an der Seite des Gaumens, aber nicht bei den Zähnen, sondern innerhalb, 186 so hätte sie nicht jedesmal geantwortet, wenn er von außen drückte: am Halse, etwas links vom Adamsapfel, ein bißchen weiter oben. Man konnte es keinen Schmerz nennen, nur einen Zustand.
Er fand sich im Sprechzimmer eines berühmten Fachmannes ein, des Hauptvertreters der inneren Medizin auf dem hiesigen Platze, des Vorstandes aller inneren Krankheiten in der medizinischen Hauptstadt, der als Krebsforscher einen weitverbreiteten Ruf hatte und Herrn Schigon überdies aus der Gesellschaft längst kannte, so daß er ihn nicht etwa barsch und kurz abfertigen durfte. Vielmehr mußte er ihn schon aus Gründen der Höflichkeit geduldig anhören, aber auch aus wissenschaftlichen Interessen, denn der wunderliche Patient verknüpfte seine eigene Sache mit der Allgemeinheit. Schigon erklärte dem Professor, er, Ambrosius Schigon, zweiundvierzig Jahre alt, gesund, ledig, et cetera, hege bei diesem Schmerz an der Zungenwurzel oder daneben, an der Seite des Gaumens, links, innerhalb, bei diesem Unbehagen, bei dieser leichten, aber jedenfalls merklichen und etwa tückischen Mahnung einen gewissen Krebsverdacht. Diese Angst sei ihm begreiflicherweise zuwider, und es liege ihm weniger an einer augenblicklichen Beruhigung oder Behandlung, als an der dauernden Gewißheit, ob er Krebs habe oder nicht. Danach müsse er sein Leben oder Sterben einrichten, seine gegenwärtigen oder künftigen Verhältnisse ordnen. Die Ärzte pflegten in solchen Fällen aus Wohlwollen das Übel zu verleugnen und den Kranken zu beruhigen, 187 vorausgesetzt, daß sie die Geschichte überhaupt beizeiten erkannten. Um dieser Gewißheit willen habe er sich nun entschlossen, der Wissenschaft mit seinem ganzen Vermögen zur richtigen Sprache zu verhelfen und eine Stiftung für Krebsforschung zu machen, aber nur unter der Bedingung, daß er selbst nicht etwa Krebs habe und daß der Herr Professor ihm dies schriftlich geben könne. Gegen diese ausdrückliche verbindliche Erklärung wollte er seinerseits sich verpflichten, falls ihn nicht andere Ärzte des Gegenteils versicherten, sein beträchtliches Vermögen, abzüglich gewisser unvermeidlicher Legate, nach seinem Tode zur Gründung und Erhaltung eines vom Professor zu leitenden Institutes für Krebsforschung zu widmen. Es handele sich um ein paar runde Millionen Mark. Allerdings müsse sich der Professor diese Stiftung bei Lebzeiten des Stifters dadurch sichern, daß er den Krankheitsfall, nein, die Mahnung, das Unbehagen oder wie man den fatalen Zustand nennen wolle, auf Ehre und Gewissen richtig und zugleich als etwas anderes als Krebs erkenne und bestätige. Habe er, Schigon, aber Krebs, so sei es für ihn zu spät, an eine solche Stiftung zu schreiten. Der Professor müsse für seine Diagnose auch einstehen. Zu diesem Zwecke müsse er, Schigon, ihm einen Vorschlag unterbreiten, der zwar schrullig und, zugegeben, auch ungewöhnlich, aber in diesem Falle, bei den hohen allgemeinen auf dem Spiele stehenden Interessen immerhin annehmbar sein dürfte. Der Professor müsse nämlich den Stifter, ihn, Ambrosius Schigon, gerichtlich auf Erfüllung des 188 Stiftungsversprechens belangen und mit der Klage obsiegen. Nur dann würde er, Ambrosius, soweit man auf dieser Welt überhaupt eine Sicherheit haben könne, wissen, woran er sei, und daß er keinen Krebs habe. Der Arzt lächelte verlegen bei dieser Erörterung. Er kannte diese Furchtzustände, die ärger sind, als die Krankheit selbst. Einen anderen hätte er grob angelassen und hinausgewiesen. Herrn Schigon hörte er geduldig an, äußerte sich vorläufig noch gar nicht über den Vorschlag, sondern lud den Antragsteller ein, sich vorerst einmal »anschauen« zu lassen.
Er untersuchte ihn, besah mit einem Spiegelchen Schigons Mundhöhle, den Rachen, kitzelte ihn in der Nase, hatte einen andern Spiegel oben an seiner Stirn angebracht wie eine sieghafte Lichtplatte, fragte nach allerhand sonstigen Funktionen, behorchte und beklopfte ihn, hieß ihn sich niederlegen, endlich aufstehn und sagte, während ihn Ambrosius lauernd anblickte: »Das ist gar nichts.«
»Also nicht?« fragte Schigon, beinahe enttäuscht.
»Nein, nichts als Einbildung! Sie haben irgendeinen nebensächlichen Schmerz, vielleicht nervös, vielleicht von irgendeiner Hautstelle, aber ich kann nichts finden, was einen Verdacht begründen könnte.«
»Nun, und?« lächelte Herr Schigon hinterlistig.
»Sie meinen die gewisse Stiftung?«
Ambrosius nickte.
»Nun, wenn Sie durchaus wollen, gebe ich es Ihnen schriftlich, daß Sie keinen Krebs haben.«
189 »Und werden mich auch auf Erfüllung meines Stiftungsversprechens klagen?«
»Wenn Sie es durchaus nicht anders tun und im Prozeß vor aller Welt zugeben, daß diese Klage nur eine ausgeheckte Formsache ist, daß ich demnach nur vereinbarlich klage, um Ihrer wunderlichen Bedingung zu genügen, so will ich in Gottes Namen und wegen der guten Sache auch das tun.«
Schigon sagte dem Vorstande aller inneren Krankheiten noch zu, daß ihm aus diesem Prozesse keine Kosten erwachsen sollten, denn Ambrosius wolle alles Nötige bezahlen, nur müsse sich der Kläger gefallen lassen, daß er, Schigon, als Beklagter den Prozeß auf das schärfste führen und alles aufbieten werde, um zu gewinnen und die Stiftung zu hintertreiben, denn nur so könne er Gewißheit über seinen Krebszweifel bekommen. Werde er endlich rechtens dazu verurteilt, die Stiftung zu machen, dann sei er aller Sorge los und die Wissenschaft möge sich ihres schwer erstrittenen Verdienstes freuen. Aber leicht werde er dem Herrn Professor den Rechtskampf nicht machen!
Der Arzt mußte sich nach Herrn Schigons Anweisung den geschicktesten Rechtsanwalt auswählen, dazu und für alle Fälle hinterlegte der Patient eine große Summe Geldes »auf Stiftungsunkosten«. So begann er den Kampf um seine Sicherheit.
Zu seiner eigenen Verteidigung oder zu seinem eigenen Angriff suchte Schigon nun einen andern Arzt auf, um von diesem das Gegenteil, also ein widersprechendes Zeugnis zu erlangen. Er mußte mehrere 190 Ordinationen mitmachen, bis er endlich einen Facharzt fand, der nicht über seine bedenkliche Geistesverfassung, sondern über seinen Zustand, über die Mahnung, über das Unbehagen in der linken Mundhöhle, an der Zungenwurzel, kurz: innerhalb, selbst den Kopf schüttelte und, zwar mit allerhand beruhigenden Wenns und Abers, so doch aufrichtig zugab, so etwas könne immerhin Krebs sein. Ganz sicher sei man nie und Herrn Schigons Symptome träfen immerhin in manchen Punkten mit einem solchen Verdachte zusammen.
Diese Symptome kannte Herr Schigon freilich sehr genau, denn er hatte in vielen wissenschaftlichen und naturheilkundlichen Werken nachgelesen und seinen Fall auf die Angaben der Bücher hin geprüft. Dabei stellten sich die zugehörigen Symptome von selbst ein und waren nun so gewiß und sicher da, daß kein Mensch mehr wissen konnte, ob sie vor oder nach dem Studium der Werke entstanden waren.
Ambrosius bezahlte den aufrichtigen Arzt sehr gut und sicherte ihm eine geradezu fürstliche Entschädigung zu für das Versprechen, die düstere Diagnose vor Gericht zu vertreten.
Herr Schigon hatte mit der Durchführung dieses von ihm selbst wider sich, für und gegen die Wissenschaft, für und gegen seinen Krebs, für und gegen diese gewisse mahnende Hautstelle angestrengten Prozesses so viel zu tun, zu laufen, zu veranlassen, Anwälte zu betreiben, die Klägerseite zu bestärken, seine eigene Beklagtenseite festzuhalten, daß er nicht einmal Zeit 191 genug fand, die Symptome weiter zu beobachten. Aber in gewissen seltenen Ruhepausen spürte er die Stelle denn doch. Sie schwieg oder mahnte ganz nach ihrem rätselhaften Belieben. Wenn er mit dem Prozeß beschäftigt war, hielt sie sich diskret zurück, nur wenn er ein bißchen Zeit hatte, kam sie wie eine treue Geliebte zum Stelldichein an der Zungenwurzel.
Endlich war der Prozeß anberaumt, eine recht großstädtische Streitsache, die ordentliches Aufsehen machte, denn dieser Klage eines Mannes gegen seine eigene Ruhe war eine gewisse Sensation nicht abzusprechen.
Das Publikum fühlte sich gruslig-gespannt, die Ärzte wissenschaftlich und neidisch angeregt, die Advokaten hatten einen Schulfall von geradezu künstlerischem Reiz, denn keiner war an Gewinn oder Verlust des Prozesses sozusagen moralisch, das heißt wegen des lieben Geldes interessiert, sondern jeder nur an der Durchführung, die denn, von allen Seiten wohlvorbereitet, wie eine Symphonie in jedem Instrument untadelhaft besetzt, im Zusammenspiel gründlich geprobt, vor sich ging.
Die beiden Ärzte brachten ihre Ansichten über Herrn Schigons Zustand vor, begründeten ihre Diagnose auf Ja und Nein mit allen gegeneinander aufzufahrenden wissenschaftlichen Kanonen. Der Vorstand aller inneren Krankheiten sprach nicht ohne ironische Schärfe, der andere Arzt, der den Krebsverdacht verteidigte, nicht ohne rücksichtsvollen Pessimismus, dem Herr Schigon befriedigt lauschte.
192 Nun, der Gerichtshof, der nicht umhin konnte, in seiner Urteilsbegründung eine gewisse Frivolität des vom Zaun gebrochenen Rechtsstreites festzustellen, sprach Herrn Schigon schuldig, die Stiftung zu errichten, denn, während der Professor alle Gründe für das Nichtvorhandensein der Krebskrankheit aufs genaueste darzulegen gewußt, hatte der geschätzte Gegengutachter doch nur eben Verdachtsmomente anführen können. Im Zeitpunkte des Verfahrens, in der Gegenwart war Krebs gewiß nicht feststellbar, für die Zukunft könne man billigerweise keine Gewähr verlangen; denn auch der Professor Nummer 2 behaupte doch nur, die Stelle könne möglicherweise einmal Krebs werden.
Alle Welt beglückwünschte Herrn Schigon und die dergestalt bedeutsam, wenn auch wider Willen geförderte Wissenschaft und den Vorstand aller inneren Krankheiten.
Ambrosius lächelte zweideutig, er war von diesem vorläufigen Ausgang zwar befriedigt, aber nicht beruhigt. Er verklagte den Gutachter, der ihn als krebsverdächtig bezeichnet hatte, auf Schadenersatz, denn seiner, offenbar fehlerhaften Diagnose hatte er ja das Urteil zu verdanken, daß er die Millionenstiftung machen mußte.
Aber diesmal versprach er dem Arzt keine Entschädigung, denn da wäre der Prozeß ja nicht das unerläßliche Gottesgericht geworden, das Herr Schigon dringend benötigte.
193 Wollte der Arzt, der ihn für krebsverdächtig gehalten hatte, die Kosten dieser teuflischen Klage vermeiden, so mußte Schigon bestimmt und unwiderruflich erfahren, daß er wirklich und wahrhaftig Krebs hatte.
Der bedrängte Arzt forderte demgemäß ein Fakultätsgutachten über Herrn Ambrosius Schigons Übelbefinden an der linken Zungenwurzel. Zu diesem Zweck mußte sich der Leidende nun von vielen sachverständigen Doktoren untersuchen lassen. Er wurde viele Male hin- und hergewendet, befragt, behorcht, beklopft, harnuntersucht, röntgenisiert, er wurde den Kapazitäten herumgereicht, er hätte die leise Mahnung unter der Zunge schon darum gar nicht vergessen können, weil er sich jetzt täglich mit ihr befassen mußte. Darum erfuhr er auch täglich neue Symptome, schreitet die Wissenschaft doch rüstig fort, und die Fragen der Herren Ärzte lehrten ihn immer neue, bedeutsame Verdachtsmomente seines Zustandes. Er erlebte auch allerhand neue Unbequemlichkeiten, weil er sich aufregte, keine Ruhe gönnte, schlaflose Nächte verbrachte, über die Intriguen der Advokaten in Ärger geriet und neue Schliche und Gegenzüge ausheckte. Er wollte um seine Millionen nicht betrogen werden. Mußte er sie stiften, dann mußte er auch sicher sein, keinen Krebs zu haben. Das mußte gerichtsordnungsmäßig erhärtet, bewiesen, niedergelegt sein!
Das Fakultätsgutachten war eine schwierige Arbeit, mußten die Ärzte doch bei einem so ungewissen Anfangsstadium ein bestimmtes Urteil abgeben, von 194 dem das Heil eines Menschen und – der ganzen Wissenschaft abhing, denn es war nicht gleichgültig, ob die Stiftung zustandekam oder nicht. Da flüsterte auch ein ganz leichter, ganz unbewußter Neid mit drein, daß gerade der Krebsforscher eine solche runde Summe bekommen sollte. Warum gerade der Vorstand aller inneren Krankheiten? Nein, sie konnten es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren, mit aller Sicherheit und bei ihrer medizinischen Ehre namens der Universität zu beschwören, Herr Schigon habe keinen Krebs.
Kurz, das Gutachten versicherte ihn zwar, daß die Wahrscheinlichkeit gegen seinen Krebs spreche, daß aber eine unbedingte Gewißheit hierüber nicht angenommen werden dürfe.
Der Arzt, der den Krebs bejaht hatte, durfte somit nicht zum Schadenersatze herangezogen werden, er hatte eben eine unangenehme erwünschte Möglichkeit für möglich gehalten. So war Herr Schigon von der Stiftung freigequält.
Er vernahm das Urteil mit Genugtuung, er beglückwünschte den Doktor, der ihm den Krebs zugegeben hatte, er machte dem Vorstand aller inneren Krankheiten, der ihn bestritt, eine leise spöttische Bemerkung.
Als er nach Hause kam, stand er lange vor dem Spiegel, überlegte alle Symptome, die er zugleich mit der fortdauernden leisen Mahnung jetzt um so sicherer verspürte, als er sich, von allen Prozessen und Beweisen befreit, mit seinem anerkannten, von der Fakultät überprüften Zustande allein gelassen, der 195 ungeheuren Ungewißheit, nein, der einzigen, juristischen, medizinischen, menschlichen, unmenschlichen Sicherheit gegenübersah, er könne immerhin doch – Krebs haben.
Da schnitt er sich mit seinem Rasiermesser recht scharf und genau die Gurgel durch. 197