Vom Staat
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1175 Uebersicht des dritten Buchs.

Das Gespräch des zweiten Tages eröffnet eine Einleitung über die Vorzüge der menschlichen Natur (Cap. 1, 2.) und den Werth der bürgerlichen Vereine (Cap. 3.), Lob der Römischen Staatsmänner, die durch ihre Einrichtungen dem Staate dauernden Bestand sicherten (Cap. 4.). Aufforderung des Lälius an den Philus, die Rolle des Sprechers gegen die Gerechtigkeit im Sinne des Karneades zu übernehmen. Verwahrung des Philus, daß man ihn nicht verkennen soll (Cap. 5.). Karneades hatte die Verfechter der Gerechtigkeit, den Plato und Aristoteles, nach Rhetoren- nicht Philosophen-Weise, bekämpft (Cap. 6.), er hatte gegen jene behauptet, die Gerechtigkeit sey nicht nur Sache der Mächtigen und der Richter, sondern aller Menschen (Cap. 7.); es gebe eigentlich nur ein positives Wesen, kein natürliches (Cap. 8.); sonst müßten alle Völker das Gleiche für Recht und Unrecht halten, wovon doch das Gegentheil sich aus einer Menge von Beispielen nachweisen lasse (Cap. 9.); ja selbst bei einem und demselben Volke werde zu verschiedenen Zeiten Verschiedenes für Recht gehalten (Beweis aus der Römischen Geschichte) (Cap. 10.). Da es kein Naturrecht gebe so gebe es auch keine von Natur gerechten Menschen. Frage, ob auch die Thiere Rechte haben, wie Pythagoras und Empedokles glauben? (Cap. 11.). Widerstreit der Gerechtigkeit und der Klugheit (Cap. 12.). Widerstreit der Gerechtigkeit und des Nutzens, bei dem Streben der Staaten nach Vergrößerung ihrer Macht (Cap. 13.). Im Grunde ist in allen Verfassungen, der monarchischen, aristokratischen und demokratischen, Ungerechtigkeit: Gerechtigkeit wäre nur in der Mischung aus allen dreien durch das Gleichgewicht möglich (Cap. 14.). Zusammenfassung der Ansicht des Karneades (Cap. 15.). – Ansicht der Epikureer von der 1176 Gerechtigkeit (Cap. 16.): Wer der Gerechtigkeit zu Liebe zu Grunde geht, ist ein Wahnsinniger (Cap. 17.): Das erkennen die Staaten, die alle lieber mit Ungerechtigkeit herrschen, als mit Gerechtigkeit dienen wollen (Cap. 18.): Gerechtigkeit kann man oft nicht üben, ohne ein Thor zu seyn: Weisheit (Klugheit) nicht ohne Schlechtigkeit (Cap. 19.). Anwendung dieses Grundsatzes auf mögliche Fälle (Cap. 20.). Lälius übernimmt, auf den Zuspruch des Scipio, die Vertheidigung der Gerechtigkeit (Cap. 21.): er erklärt, was ein wahres und rechtes Gesetz sey (Cap. 22.). Ein Staat, wie er seyn soll, beginnt keinen Krieg, außer zur Bewährung seiner Rechtlichkeit, oder für seine Existenz (Cap. 23.). Es ist gerecht, seine Herrschaft auszubreiten, wenn diese die Unterworfenen glücklicher macht, als sie in der Freiheit waren (Cap. 24.). Es liegt in der Ordnung der Natur, daß der Tüchtigere über den Schwächern herrsche (Cap. 25.). Sittlichkeit ist nur möglich, wenn bei Collisionsfällen nach dem Gebote der Gerechtigkeit, nicht nach dem des Nutzens, gefragt wird (Cap. 26.). Die Liebe zu den Kindern hat ihre Quelle in der Natur, nicht im Eigennutz (Cap. 27.). Die Tugend verlangt nicht Lohn, nur Anerkennung; ja sie kann sich im Selbstgefühl ihres Werthes sogar bei dem Mangel dieser trösten (Cap. 28.). – Die in der Gracchischen Zeit eingerissene Ungerechtigkeit hat die Dauer und Festigkeit des Römischen Staates bedroht (Cap. 29.), Scipio erklärt dem Lälius seine Zufriedenheit mir seiner Vertheidigung der Gerechtigkeit (Cap. 30.); er erklärt, daß auch die herrlichste und reichste Stadt, wo Tyrannei herrsche, kein Staat sey (Cap. 31.): Beweis aus der Geschichte (Cap. 32.): eben so wenig sey Das ein Staat zu nennen, wo ein zügelloser Pöbel herrsche (Cap. 33.). Mummius erklärt von den drei einfachen Verfassungsarten die Aristokratie für die beste, die Volksherrschaft für die schlechteste (Cap. 34.). Ueber die letztere Behauptung gibt ihm Scipio Recht, über die erstere nicht (Cap. 35.). – Bruchstücke ohne bestimmbaren Zusammenhang (Cap. 36. 37.).

1177 Drittes Buch.

[Der Anfang fehlt. Lücke von wenigstens vier Seiten, welche die Einleitung enthielten, an deren Stelle der erste Herausgeber folgende zwei Bruchstücke aus Augustinus und Lactantius einreiht.]

1. [Im dritten Buche vom Staate stellt Cicero den Satz voran, der Mensch sey von der Natur nicht wie von einer Mutter, sondern wie von einer Stiefmutter in die Welt gesetzt worden, mit einem nackten, hinfälligen und schwachen Körper; mit einem Gemüthe, dem vor Beschwerden bangt, das sich durch Furcht einschüchtern läßt, das sich aus Weichlichkeit der Anstrengung entziehen will, und einen starken Hang zur Befriedigung seiner Lüste hat, wiewohl bei dem Allem dennoch ein Funke göttlichen Geistes und Wesens in ihm schlummere.Aehnliche Gedanken äußert Cicero Tusc. V, 1.]

Bei aller Hinfälligkeit und Gebrechlichkeit vermag sich der Mensch doch gegen alle sprachlosen Geschöpfe zu schützen; dagegen sind alle die Thiere, die von Natur stärker sind als der Mensch, auch wenn sie dem Einflusse des Klima's kräftig zu widerstehen vermögen, nicht im Stande, sich gegen den Menschen zu schützen. Demnach hat der Mensch der Vernunft mehr zu verdanken, als die Thiere der Natur; denn es vermag sie weder das Uebergewicht der Kräfte, noch die Festigkeit des Körpers in den Stand zu setzen. sich der 1178 Unterdrückung durch uns und der Unterwerfung unter unsere Obmacht zu erwehren. –A. Majus ergänzt aus Lactantius in einer Anmerkung noch folgende Gedanken: die Menschenvernunft in ihrer Vollendung ist Weisheit. Weisheit ist Einsicht, richtig zu handeln und zu sprechen; darum hat also die Natur, welche dem Menschen zur Herrschaft über die Thierwelt Vernunft gab, die ihm den Weg zur Weisheit gebahnt hat, ihn eben damit auch zur Gerechtigkeit geschaffen. Plato sprach seinen Dank gegen die Natur aus, daß er als Mensch geboren sey.Das berichtet auch Plutarchus im Leben des Marius C. 46.

2. * * * und [helfen] durch Fuhrwerke der Langsamkeit [unserer Bewegung ab.]Vollständiger findet sich dieser Gedanke bei Cic. v. d. Natur. d. Götter II, 60. Und da sie [die Vernunft] die Menschen so [unvollkommen] vorfand, daß sie mit regellosen Stimmen unverständliche und verwirrte Töne hervorbrachten, sonderte sie dieselben, und theilte sie ein, und prägte auf die Gegenstände ihre Benennungen wie Stempel,Ueber diesen Gegenstand ist viel geschrieben worden. Die Literatur s. bei Ersch (Lit. d. Philol. Lpzg,, 1822. S. 1. f.) und Krebs (Handb. der philol. Bücherkunde. Bremen, 1823. II, S. 1–6.). und vereinte so die früher ungeselligen Menschen durch das so genußreiche Band der Sprache mit einander. Durch eine ähnliche geistige Thätigkeit, nämlich durch die Erfindung weniger Zeichen, sind auch alle die scheinbar zahllosen Laute der Stimme bezeichnet und ausgedrückt worden, durch die es möglich wurde, sich mit Abwesenden zu unterreden, ihnen seine Gesinnung zu verstehen zu geben, und vergangene Ereignisse für die Erinnerung aufzubewahren. Dazu kamen noch die Zahlen, die nicht nur 1179 für das Leben unentbehrlich, sondern allein ihrem Wesen nach unveränderlich und ewig sind; durch die zuerst auch der Mensch sich angetrieben fühlte, an den Himmel hinauf zu schauen,Ganz ähnliche Gedanken äußert Cicero im 2ten Buche v. d. Nat. d. Götter: geschöpft aber sind sie aus Platons Epinomis. Vgl. besonders v. d. N. d. G. II, 61. und nicht nutzlos die Bewegungen der Gestirne zu beobachten, und dann durch Berechnung der Nächte und Tage * * * Cicero setzte hier ohne Zweifel die Betrachtungen über die allmählige Erweiterung und Ausdehnung der menschlichen Erkenntnisse auf die Betrachtung der Welt fort, die die Menschen auf die Erkenntniß der Gottheit und dann auf deren Verehrung leitete; und bahnte sich auf diese Weise den Weg zum Uebergang auf die Gerechtigkeit.

[Lücke von ungefähr acht Seiten.].

3. * * * deren Geist sich höher geschwungen und Etwas jener Gottesgabe (wie ich sie vorhin nannte) Würdiges hervorzubringen oder zu erdenken vermochte. Darum lasse ich denn auch Jene, welche Vorschriften für die Führung des Lebens ertheilen, als große Männer gelten, die sie auch sind, als Unterrichtete, als Lehrer der Wahrheit und Tugend; nur sey die Staatswissenschaft und die Kunst Völker zu leiten, mag sie nun von Männern, die im Wechsel der Staatsereignisse lebten, erfunden, oder in der wissenschaftlichen Muße jener [Philosophen] abgehandelt seyn, ein Gegenstand, der, wie es auch wirklich ist, aller Beachtung für würdig erkannt wird, denn durch sie gewinnen Männer von Kopf (eine Wirkung die sich schon oft gezeigt hat) eine außerordentliche und fast übermenschliche Thatkraft. Hält Einer für zweckmäßig, den geistigen Mitteln zu wirksamem Eingreifen, welche die Natur 1180 und die bürgerliche Einrichtung ihm gewähren, auch noch gelehrte Bildung und umsichtigere wissenschaftliche Kenntniß beizugesellen, wie gerade die Männer, welche in gegenwärtigem Werke im Gespräche mit einander begriffen sind, so wird solchen Jeder den Rang vor Allen zugestehen müssen. Denn läßt sich etwas Vortrefflicheres denken, als stete Beschäftigung und Uebung in großartigen Gegenständen, im Vereine mit dem Studium und der Kenntniß jener Wissenschaften? Oder kann es einen vollkommenern Staatsmann, als den P. Scipio, als den C. Lälius, als den L. Philus geben?Auch an andern Stellen hebt Cicero diese Männer heraus; z. B. vom Redner II, 37. in der Rede f. d. Archias 7. die, um keiner Eigenschaft zu entbehren, welche den höchsten Ruhm ausgezeichneter Männer vollendet, mit der heimischen und von den Vorfahren auf sie vererbten Bildung auch noch diese aus [Griechenland] zu uns gebrachte Socratische Wissenschaft vereinigen.In diesem Sinne spricht Cicero auch Tusc. IV, 3. Darum glaube ich, daß Derjenige, welcher nach Beidem strebte und Beides vermochte, ich meine, der sich durch praktische Erkenntniß der von den Vorfahren herstammenden vaterländischen Einrichtungen, und zugleich durch gelehrte Bildung unterrichtet hat, alle preiswürdigen Eigenschaften in sich vereinige. Kann man von beiden Arten der Bildung nur Eine wählen, so mag immerhin jene behagliche Beschäftigung mit den würdigsten Wissenschaften und Kenntnissen ein beglückteres Leben gewähren; preiswürdiger und ruhmvoller bleibt immer die Thätigkeit für den Staat, wodurch ausgezeichnete Männer sich einen solchen Ruhm erwerben, wie z. B. Manius Curius,

1181 welchen mit Eisen und Gold kein Mensch zu besiegen vermochte:Aus den Annalen des Ennius VI, 50. f. oder * * * In dieser Lücke führte Cicero vielleicht noch andere würdige und berühmte Römer auf, die mit dem Curius zu vergleichen waren, z. B. den Fabricius, den Coruncanius; und ging dann wahrscheinlich auf einen Gedanken über, der dem im Buche von der Freundschaft (C. 5.) ausgesprochenen ähnlich seyn mochte: daß hier nicht von einer Weisheit die Rede sey, wie sie von den Philosophen in ihren Idealen geschildert werde, und die gar nicht zu erreichen sey; sondern von einer solchen, wie jene großen Römer sie besaßen. Vgl. v. d. Pflichten III, 4.

[Lücke von etwa sechs Seiten.]

4. * * * Weisheit gewesen sey: wiewohl beide Theile sehr verschiedene Mittel anwendeten, dazu zu kommen; indem jene durch mündlichen Unterricht und wissenschaftliche Belehrung auf den von der Natur ausgegangenen Grundlagen fortbauten, diese durch öffentliche Einrichtungen und Gesetze. Mehrere aber hat dieser Eine Staat hervorgebracht,Aehnliche Gedanken äußert Cic. v. d. N. d. G. III, 66. Tusc. IV, 3. die man, wo nicht Weise, (denn diese Benennung nehmen sie in einem gar beschränkten Umfange:) doch wenigstens des höchsten Lobes würdige Männer nennen kann, weil sie die Lehren und Erfindungen der Weisen ausbildeten. Und (weil es denn doch preiswürdige Staaten gibt und gegeben hat) da von Allem, was sich auf der Welt leisten läßt, dann am meisten Einsicht gehört, eine Staatsverfassung zu gründen, die die Möglichkeit ihres daurenden Bestehens in sich trägt; rechnen wir auch 1182 auf jeden nur Einen, was für eine Summe vortrefflicher Männer läßt sich dann nicht schon aufzählen! Wenn wir in Italien Latium, oder daselbst das Sabinische oder Volskische Volk, wenn wir Samnium, wenn wir Etrurien, wenn wir jenes Großgriechenland vor unserm Geiste durchmustern, wenn wir dann einen Blick auf die Assyrier, die Perser, die Pöner, werfen, auf diese * * * Ohne Zweifel zählte hier Cicero eine Reihe von bedeutenden Staatsmännern, besonders Römern, auf; und diese Lücke möchte sich zum Theil aus Cicero's Werken selbst ergänzen lassen, namentlich aus den von A. Maj. angeführten Stellen de Or. I, 2. 48, III, 33. besonders de Nat. Deor. II, 66. Uebrigens haben wir auch hier eine Nachahmung des Plato Rep. II, S. 366.

[Lücke von zwölf Seiten.]

5. * * * [so übernimm denn du] die Vertheidigung [der Ungerechtigkeit]. Da übertragt ihr mir, sagte Philus, die Führung einer trefflichen Sache, wenn ihr mich zum Sachwalter des Unrechts machen wollt.Eine ganz gleiche Ablehnung findet sich bei Plato Rep. II. S. 361. und V. S. 451. Nun, erwiederte Lälius, du hast wohl zu besorgen, wir möchten, wenn du Das gegen die Gerechtigkeit vorträgst, was man gegen sie vorzubringen pflegt, dir zutrauen, daß du wirklich auch so gesinnt seyest: da du ja vielmehr ein fast einziges Muster alter Redlichkeit und Treue bist,Abermals Nachbildung einer Platonischen Stelle (Rep. II. S. 368.): so wie das gleich Folgende vom Golde aus I. S. 336. und wir auch deine Gewohnheit kennen, bei jedem Beweise auch den Gegenbeweis 1183 hervorzuheben, weil du denkst, man könne so am besten hinter die Wahrheit kommen. So sey es denn, antwortete Philus, ich will euch nachgeben, und mich wissentlich beschmutzen. Lassen sich das doch auch Die, die Gold suchen, ohne Umstände gefallen: um so weniger dürfen wahrlich wir, die wir darauf aus sind, die Gerechtigkeit aufzufinden, ein Gut, das doch alles Gold an Werth bei weitem überwiegt, irgend eine Last zu übernehmen uns weigern. Dürfte ich mich indessen, wie ich mich fremder Gründe bedienen werde, nur auch eines fremden Mundes bedienen! Jetzt muß also L. Furius Philus Das sagen, was Karneades,Er war in Rom im J. R. 597. Auf Cato's Antrag wurde er und seine Mitgesandten, wegen ihrer gefährlichen Gewandtheit, gleich nach Beendigung ihres Geschäfts aus Rom entfernt. ein Grieche, und dazu ein Mann, der gewohnt war, den nächsten besten Satz mit der Gewandtheit seines Vortrages [zu vertheidigen] * * * [gesagt hat:]A. Maj. ergänzt nicht unpassend: – »wiewohl er damit bei unsern Landsleuten, redlichen und schlichten Männern, nicht viel Beifall einerntete. Ihr erinnert euch ja, wie er hier als Athenischer Gesandter unter den Consuln P. Cornelius und M. Marcellus in Gegenwart des Galba und Cato, wo auch ich, und ihr, Scipio und Lälius, beiwohntet, über die Gerechtigkeit sprach, Cic. de Or. II, 37. Tusc. IV, 3. Die beiden folgenden Capitel hat A. M. aus dem Lactantius eingerückt.

[Lücke von etwa vier Seiten.]

[* * * Doch werde ich wahrlich hier nicht aus meinem Sinne reden, sondern nur, damit ihr den Karneades 1184 widerleget, der oft die beste Sache, durch sein Talent sie zu verdrehen, lächerlich zu machen pflegt. Nonius.]

6. [Karneades, ein Philosoph aus der akademischen Schule, dessen Gewandtheit im Disputiren, dessen Beredsamkeit und Scharfsinn Jeder, der sie noch nicht kennt, aus der Schilderung, die Cicero von ihm machtWir können diese hier verloren gegangene Aeußerung aus Cic. v. Redn. II, 38. ergänzen. erkennen kann, oder aus der Aeußerung des Lucillius, bei welchem Neptunus, wie er von einer äußerst schwierigen Sache spricht, erklärt, das lasse sich nicht in's Reine bringen, und wenn sogar den Karneades die Unterwelt wieder entließe: dieser Karneades sprach, als er von den Athenern [als Gesandter] nach Rom geschickt worden war, in Gegenwart des Galba und Cato Censorius, der damaligen größten [Römischen] Redner, über die Gerechtigkeit mit rednerischer Fülle. Allein er stieß am folgenden Tage seinen ganzen Vortrag durch einen in entgegengesetztem Sinne wieder um, und verwarf die Gerechtigkeit, die er Tags zuvor gepriesen hatte; zwar nicht mit der würdigen Haltung eines Philosophen, dessen Grundsätze fest und beharrlich seyn müssen, sondern mit einer erworbenen redekünstlerischen Fertigkeit, über Alles für und wider zu sprechen.Auf diese Gewandtheit kommt Cicero mehrmals zu sprechen: Acad. IV, 45., v. d. Weiss. I, 30., v. d. N. d. G. I, 5., Tusc. III, 22. Eine Gewohnheit, die er angenommen hatte, um Andere, was sie auch immerhin aufstellen mochten, widerlegen zu können. Diese Rede, in welcher die Gerechtigkeit vernichtet wird, trägt bei Cicero L. Furius aus 1185 der Erinnerung vor: ohne Zweifel, um bei seiner Abhandlung über den Staat, die Vertheidigung und den Preis derjenigen [Tugend] einflechten zu können, von der er glaubte, daß ohne sie der Staat gar nicht regiert werden könne. In seiner ersten Rede hatte aber Karneades schon mit dem Vorsatze, den Aristoteles und Plato zu widerlegen, die die Sachwalter der Gerechtigkeit sind, alle Gründe, die für die Gerechtigkeit [gewöhnlich] vorgebracht wurden, zusammengestellt, um sie dann, wie er auch that, umstoßen zu können.]

7. [Die meisten Philosophen, besonders aber Plato und Aristoteles, haben viel über die Gerechtigkeit gesprochen, indem sie diese Tugend über Alles verfochten und erhoben, weil sie Jedem das Seinige gebe; weil sie Unparteilichkeit gegen Alle beobachte, und, während die übrigen Tugenden gleichsam stumm und in dem Menschen verschlossen seyen, die Gerechtigkeit allein nicht blos für den Menschen selbst Werth habe [der sie in sich trage], und in ihm verborgen sey, sondern ganz nach außen hervortrete, und zum Wohlthun geneigt sey, um ja recht Vielen zu nützen. Als ob nur Richter und Beamte gerecht zu seyn brauchten, und nicht alle Menschen! Ist doch kein Mensch, auch nicht der Niedrigste und selbst ein Bettler, der nicht Gerechtigkeit ausüben könnte. Allein weil sie nicht wußten, was sie selbst und was ihre Quelle sey, so schrieben sie diese erhabene Tugend, das ist, dieses Gemeingut Aller, nur Wenigen zu, und sagten, sie habe es nie auf eigenen Nutzen abgesehen, sondern sorge nur für Anderer Vortheile. Mit Recht ist deswegen der höchst geistreiche und scharfsinnige Karneades aufgetreten, um ihre Sätze umzustoßen, und die Gerechtigkeit, die keinen festen Grund hatte, 1186 über den Haufen zu werfen; nicht, weil er dachte, die Gerechtigkeit sey etwas Verwerfliches, sondern um darzuthun, daß ihre Vertheidiger mit ihren Beweisen auf keinem sichern und haltbaren Boden stehen.]

[Die Gerechtigkeit ist nach aussen gekehrt, hervortretend und sichtbar wirkend. Nonius.]

[Diese Tugend hat es, unähnlich den übrigen, ganz mit fremdem Wohle zu thun, und ist nur dabei wirksam. Ebend.]

8. * * * auffand und vertheidigte: der Andere aber verfaßte über die Gerechtigkeit selbst vier große Bücher.Es ist die Rede von Plato und Aristoteles. Plato's Ansichten von der Gerechtigkeit sind bekannt. Daß Aristoteles vier Bücher von der Gerechtigkeit geschrieben hat, wissen wir unter andern aus dem Diogenes von Laerte V, 12. Denn von ChrysippusUeber den Chrysippus und seine Werke hat man eine gehaltvolle gekrönte Preisschrift von F. K. G. Baguet (De Chrysippi vita, doctrina et reliquiis. 4 Lovan. 1822..) habe ich nichts Großes und Ausgezeichnetes erwartet, der in seinem Vortrage seine eigene Manier befolgt, und bei Allem mehr nach dem Nachdruck der Worte, als dem Gewichte der Gedanken fragt.Aehnliche Aeußerungen Cicero's s. de Finn. IV, 3. v. d. Nat. d. G. III, 10. Tusc. IV, 24. Jenen Heroen [dem Plato und Aristoteles] stand es zu, jene Tugend, die, wenn sie stattfindet, so vorzüglich mild und freigebig ist, und die die Menschheit mehr, als sich selbst, liebt, die sich mehr für Andere, als für sich geboren glaubt, aus dem Staube aufzurichten und auf jenem göttlichen Sitze nicht ferne von der Weisheit ihr ihre Stelle anzuweisen. Auch 1187 hat es ihnen wahrhaftig nicht am Willen gefehlt, (denn was konnten sie sonst für eine Veranlassung zum Schreiben oder überhaupt für einen Zweck haben?) und eben so wenig am Talent, woran ihnen ja Keiner gleichkam. Aber die Sache selbst ging über ihren Willen und ihr Vermögen hinaus, denn das Recht, worüber wir eine Untersuchung anstellen, ist ein bürgerliches, kein Recht aus dem Naturstande: wäre Dieß der Fall, so würde, wie Alle über Das, was warm und kalt, was bitter und süß sey, einig sind, ebenso Allen dasselbe als gerecht oder ungerecht erscheinen.Aehnliche Bemerkungen s. im Platonischen Minos S. 315. Horat. Sat. I, 3. 113.

9. Nun aber, wenn Einer auf einem von geflügelten Schlangen gezogenen Wagen, wie er bei Pacuvius vorkommt,In seiner Tragödie Medus oder Medea, deren Bruchstücke stehen in P. Scriverii Collectan. Vett. Tragic. S. 64–66. Die Erzählung von der auf dem von Schlangen gezogenen Wagen fahrenden Medea findet sich bei Hyginus Fab. 27. Den Vers, auf den hier angespielt wird, hat Cicero de Inv. I, 19. fahren, und von oben herab die vielen und mannigfaltigen Völker und Städte überschauen und mit seinen Blicken durchmustern könnte, der würde erstlich in jenem noch am meisten dem Alten treugebliebenen Volke der Aegypter, das die Geschichte sehr vieler Jahrhunderte und Ereignisse in Schriften aufbewahrt hat, sehen, daß man einen Stier für einen Gott hält, den die Aegypter Apis nennen:S. Creuzers Symb. u. Myth. I. S. 482. 485. 266. unsern Auszug aus dem Werke S. 159. und noch viele andere Ungeheuer und Thiere jeder Art in 1188 der Reihe der Götter als heilig verehrt. Dann erblickte er Griechenlands Tempel, wo, wie bei uns, in prachtvoller Umgebung Götter in Menschengestalt angebetet werden, was den Persern für einen Frevel galt. Soll doch Xerxes blos aus diesem Grunde befohlen haben, die Tempel der Athener in Brand zu stecken, weil er es für ruchlos hielt die Gottheit, deren Haus dieses Weltall sey, in Mauern einschließen und einzwängen zu wollen.Dasselbe sagt Cicero v. d. Gesetzen II, 10. Späterhin aber gab Philippus, der den Plan faßte, und Alexander, der ihn ausführte, das als Ursache des Krieges gegen die Perser an, daß sie Griechenlands Tempel rächen wollen, welche die Griechen absichtlich nicht hatten wiederherstellen lassen, damit auch den Nachkommen ein bleibendes Denkmal des Frevels der Perser vor Augen stünde. Wie Viele, zum Beispiel die Taurier am Pontus Axinus,D. h. das ungastliche Meer, wie es auch Ovid (Trist. IV, 4. 56.) nennt, und sagt, es verdiene nicht das gastliche (Euxinus), wie es gewöhnlich heißt, genannt zu werden. Ueber den Busiris s. Creuzers Symb. u. Myth. I, S. 266. 353. ff. 409 f, uns. Ausz. S. 117. ff. Ueber die Menschenopfer der Gallier s. Gesch. d. kön. Ak. d. Wsch. 3. Paris I. S. 49–57. IX. S. 247–252. Cicero f. den Fontej. 10. Münter Rel. d. Karthager §. 4. über die Pöner. Busiris, der König von Aegypten, die Gallier, die Pöner, haben nicht Menschenopfer für eine Handlung der Frömmigkeit, und als etwas den unsterblichen Göttern höchst Willkommenes angesehen! Die Lebensansichten [der Völker] aber sind so verschieden, daß zum Beispiel die Kreter und 1189 AetolierS. über diese Völker Polyb. XVII, 4. IV, 3. V, 46. das Rauben für ein ehrliches Gewerbe halten, die Lacedämonier erklärten, aller Grund und Boden sey ihr Eigenthum, den sie mit ihren Lanzenspitzen erreichen könnten.Das bezeugt auch Plutarch. Apophth. Lacon. T. VI. S. 819. Quaest. Rom. T. VII. S. 83, Von den Athenern s. Plutarch. im Leben des Alcib. 15. u. das. Bähr S. 143. f. Pflegten die Athener sogar öffentlich zu schwören, alles Land gehöre ihnen, welches den Oehlbaum oder Getreide hervorbringe. Die Gallier halten es für schimpflich, sich Feldfrüchte durch ihrer Hände Arbeit zu verschaffen, und ernten deßwegen bewaffnet auf fremden Aeckern. Wir aber sind die gerechtesten unter den Menschen, die wir den Völkern jenseits der Alpen Oehlbäume und Reben zu pflanzen verwehren,Das that noch Domitian. S. Sueton. in dess. Leben 7. damit unsere Oehlbaumpflanzungen und unsere Weinberge in höherem Werthe bleiben: ein Verfahren, das man allenfalls klug, gerecht aber keineswegs nennen kann: zum schlagenden Beweise für euch, daß Klugheit und Billigkeit nichts weniger als Eins sey. Lykurgus aber, jener Erfinder der besten Gesetze und des unparteilichsten Rechtes, legte den gemeinen Bürgern, wie Sclaven, auf, die Felder der Reichen zu bebauen.Das erzählt auch Plutarch. im Leben des Lykurg. 24.

10. Wollte ich aber die Arten des Rechts, der Einrichtungen, Sitten und Gewohnheiten schildern, so könnte ich nachweisen, daß sie nicht nur bei so vielen Völkern verschieden sind, sondern sich auch in einem und demselben Staate, sogar in dem unsrigen, tausendmal geändert haben: so daß zum 1190 Beispiel unser Rechtserklärer Manilius hier gegenwärtig die Rechte in Beziehung auf die Vermächtnisse und Erbschaften der Frauen ganz anders angibt, als er sie als Jüngling anzugeben pflegte, ehe das Voconische Gesetz gegeben war:Dieß geschah im Jahr d. St. 585. Das Genauere über dieses Gesetz s. bei Bach (Hist. Jur. S. 157. f.) Heineccius (Ant. Romm. und das. Haubold S. 937.), Hugo's Gesch. des Röm. Reichs S. 170. 3. A. ein Gesetz, das, zum Vortheil und zu Gunsten der Männer gegeben, gegen die Frauen höchst ungerecht ist. Denn warum soll eine Frau kein Vermögen besitzen? warum soll sie eine Vestalische Jungfrau beerben können, aber ihre Mutter nicht? warum aber soll, wenn einmal dem weiblichen Geschlechte ein Maß des Vermögens bestimmt werden muß, des P. Crassus Tochter, wenn ihr Vater nur diese einzige hat, hundert Millionen Aß haben können, ohne daß dem Gesetze zu nahe getreten wird, die meinige nicht drei Millionen? * * * In diese Lücke fiel vielleicht, nach A. M., eine Vertheidigung des Voconischen Gesetzes von Seiten des Lälius, der die Rolle des Cato übernahm, welcher nach Cicero vom Alter C. 5. dasselbe Gesetz mit großem Eifer empfohlen hatte.

[Lücke von vielleicht zwei Seiten.]

11. [Hätte die Natur selbst] uns die Rechte vorgeschrieben, so würden alle Menschen Dasselbe, und nicht dieselben Menschen das einemal Dieß, das anderemal Jenes für Recht halten. Ich frage aber, wenn von einem Gerechtigkeit liebenden und wohlgesinnten Manne erwartet wird, daß er den Gesetzen gehorche. welchen soll er gehorchen? Etwa allen, sie mögen beschaffen seyn, wie sie wollen?Nachahmung des Plato, Rep. I, S. 339. Aber die 1191 Tugend verträgt sich nicht mit dem Unbestande, und die Natur duldet keinen Wechsel [ihrer Gesetze]; die Gesetze aber [, die die Menschen geben,] gelten nicht durch den in uns liegenden Begriff von Gerechtigkeit, sondern weil eine Strafe auf ihrer Uebertretung gesetzt ist. Das Recht hat folglich nichts Naturgesetzmäßiges: und der unmittelbare Schluß hieraus ist, daß wir auch nicht von Natur gerecht sind. Oder gibt man etwa zu, daß in den Gesetzen Wandelbarkeit stattfinde, [behauptet] aber, wohlgesinnte Menschen folgen durch natürlichen Trieb derjenigen Gerechtigkeit, die es wirklich sey, nicht der, die nur dafür gelte.Ausführlicher spricht Cicero darüber v. d. Gesetzen I, 15. wo das natürliche Recht lebhaft verfochten wird. Denn darin zeige sich eben, daß ein Mann wohlgesinnt und gerecht sey, daß er Jedem Das gebe, was er verdiene. Wie werden wir uns nun aber gegen die [vernunft- und] sprachlosen Thiere benehmen? Denn nicht etwa unbedeutende Stimmen, sondern Männer von großem Geiste und hoher Bildung, Pythagoras und Empedokles,Von Pythagoras S. Ovids Metam. XV, 75 ff. Von Empedokles Sturz Empedocl. S. 473. ff. vgl. S. 651. behaupten entschieden die Rechtsgleichheit aller lebenden Wesen, und rufen laut, unnachläßliche Strafen drohen Denjenigen, welche gegen ein Thier gefrevelt haben. Es ist also ein Verbrechen, ein unvernünftiges Thier zu beschädigen. Will Einer dieses Verbrechen * * *

[Große Lücke.Die Ausfüllung dieser Lücke läßt sich mit keinem Grade von Wahrscheinlichkeit versuchen.]

1192 12. * * *Wir behalten zwar die bisher in allen Ausgaben dieses Werkes nach A. M. gelassene Ordnung der Capitel bei; können jedoch nicht umhin, die Ansicht eines Leipziger Recensenten (1824. 6.) für Beifallswerth zu erklären, der das im 14ten Capitel stehende Bruchstück vor das im 12ten enthaltene gestellt wissen will. Das letztere nämlich, wenn man am Schlusse ergänze: – »so äußerst mächtig geworden« – und aus Lactantius (Inst. V, 16.) den Gedanken fortsetze: »am Ende aber müßten alle Völker, wenn sie gerecht seyn wollen, besonders wir Römer, die wir die ganze Welt erobert haben, wenn wir fremdes Eigenthum zurückgeben wollten, wieder in Hütten wohnen und in kümmerlicher Armuth leben« – hänge offenbar mit dem im 5ten Capitel am Schlusse stehenden Bruchstücke zusammen: »nur die Arkadier und Athener nicht, die, um Dem zu entgehen, vorgaben, sie seyen, wie Mäuse, aus dem Boden hervorgeschlüpft, den sie bewohnen.« [Als nämlich [Alexander den Seeräuber] fragte, mit welchem Rechte er denn so frech mit seinem Raubschiffe das Meer so unsicher mache, erwiederte Dieser: mit demselben Rechte, mit dem du den Weltkreis [als Eroberer] durchziehst. Nonius.]

* * * fragt nur Alle. Die Weisheit [Klugheit] gebietet, unsere Macht zu vermehren, unsere Reichthümer zu vergrößern, unser Gebiet zu erweitern: (denn woher hätte Alexander seinen Ruhm als größter Feldherr gewinnen können, der einst die Gränzen seines Machtgebietes bis tief nach Asien hinein durch Waffengewalt vorrückte, wenn nicht etwa von fremdem Eigenthum dazu gekommen wäre?) über so Viele, als nur möglich, zu herrschen, uns Genüsse zu verschaffen, vielvermögend zu werden, zu regieren die Obmacht 1193 zu behaupten.Wir haben hier, mit Orelli, die Lehnersche Ergänzung dieser lückenhaften und fast unlesbaren Stelle der des A. M. vorgezogen. Die Gerechtigkeit aber gebietet, gegen Alle schonend zu seyn, für das Menschengeschlecht zu sorgen, Jedem das Seinige zu geben, Tempelgut, Staatsgut [Privatgut] nicht [anzutasten]. Was kommt nun heraus?Man ergänze: »Was bei der Gerechtigkeit herauskommt, liegt am Tage.« Der folgende Ausdruck Weisheit muß abermals als Klugheit verstanden werden. Zur Sache vergl. Plato (Rep. I, S. 338. ff.), der auch hier von Cicero nachgeahmt ist. Folgst du [den Vorschriften] der Weisheit: Reichthum, Macht, Einfluß, Ehre, Oberbefehlshaberstellen, Königreiche, und zwar für Einzelne und für Völker. Allein weil wir über den Staat sprechen, so finde ich doch, daß, was im Namen eines Staates geschieht, auch mehr Interesse hat, und weil bei beiden [bei Einzelnen, wie bei Völkern] das Recht im Grunde dasselbe ist, so denke ich, ich spreche am schicklichsten von der Weisheit eines Volkes. Um jetzt andere zu übergehen, ist wohl dieses unser Volk, dessen allmähliges Emporkeimen uns Africanus gestern geschildert hat, und dessen Waffenherrschaft sich gegenwärtig über den ganzen Erdkreis erstreckt,Vgl. die Einleitung des Polybius zu seinem Geschichtswerke. Diese Sprache konnte Rom nach Besiegung des Perseus, Korinths und Karthago's führen. durch Gerechtigkeit oder durch Weisheit aus so geringem Anfange so über Alle [mächtig geworden?] * * *

[Lücke von wenigstens vier Seiten.Nach dem oben citirten Leipziger Recensenten fehlt nur ein Blatt. A. M. hat die Lücke durch zwei Bruchstücke aus Lactantius (Inst. VI, 9. und 6.) ausgefüllt, die wir hier geben.]

1194 13. [Wie weit der Vortheil und die Gerechtigkeit von einander abstehen, davon gibt das Römische Volk einen Beweis, das seine Kriege [religiös] durch Fecialen ankündigte, gesetzmäßig Ungerechtigkeiten ausübte, immer nach fremdem Gute trachtete und es an sich raffte, und durch alles Dieses sich in den Besitz des ganzen Erdkreises gesetzt hat.]

[Was sind Vortheile für das Vaterland, als Nachtheile für einen fremden Staat oder für ein fremdes Volk? So erweitert man die Gränzen seines Gebietes, wenn man Andern das Ihrige mit Gewalt entreißt; so erweitert man die Herrschaft, vermehrt das Staatseinkommen – Wer also diese Güter dem Vaterlande verschafft, das heißt, Wer Staaten errichtet, Völker vertilgt, den Staatsschatz mit Geld anfüllt, Landstriche erobert, seine Mitbürger begüterter macht, der wird mit Lob und Preis bis zum Himmel erhoben, dem schreibt man die höchste und vollendete Tugend zu: ein Irrthum, in welchem nicht nur das Volk und die Ungebildeten befangen sind, sondern auch die Philosophen, die sogar Vorschriften zur Ungerechtigkeit geben.Das zielt auf den Philus, oder vielmehr auf den Carneades.]

14. * * * nämlich Alle, die in einem Volke Gewalt über Leben und Tod haben, Tyrannen; allein sie wollen sich lieber mit dem Namen des allgütigen Juppiters, Könige, benennen lassen.S. oben I, 33. Wenn aber eine Anzahl Menschen wegen ihres Reichthums oder ihres Herkommens, oder durch irgend ein Uebergewicht die oberste Macht im Staate in 1195 Händen haben, so ist dieß eine Faction: sie heißen aber Optimaten. Hat aber das Volk die größte Macht, und wird der ganze Staat nach dessen Willkühr regiert, so nennt man Das Freiheit, es ist aber Zügellosigkeit. Wenn aber Einer den Andern scheut, nicht nur der Einzelne den Einzelnen, sondern auch ein Stand den andern, dann findet, weil Keiner sich [eigenmächtig zu handeln] getraut, gleichsam ein Vertrag zwischen dem Volke und den Vornehmen statt: und daraus entsteht dann die von Scipio gepriesene gemischte Verfassung. Denn die Mutter der Gerechtigkeit ist nicht die Natur, noch der Wille, sondern das Unvermögen [Unrecht zu thun]. Denn wenn man von dreien Eins wählen müßte, entweder beleidigen, ohne beleidigt zu werden, oder beleidigen und beleidigt werden, oder keins von beiden; so ist das Beste, ungestraft beleidigen zu können,S. dagegen Plato im 7ten Brief, S. 335. Cicero Tuscul. V, 19. das Nächste daran, weder beleidigen noch beleidigt zu werden, das Unseligste, in ewigem Kampfe mit Anthun und Abwehren des Unrechts begriffen zu seyn. Demnach Wer jenes Erste zu erreichen * * * Da diese Stelle fast wörtlich aus Plato's Republik (II. p. 358.) genommen ist, so kann man leicht fortfahren: »nicht im Stande ist, der halte sich an das Zweite, daß nämlich er weder Unrecht thue, noch leide.« Die Lücke füllt A. M. durch die im 15ten Capitel folgende Stelle des Lactantius (Inst. VI, 6.) aus.

[Lücke von einigen Seiten.]

15. [Der Inbegriff der Rede des Carneades war folgendes: Es haben die Menschen ihres Vortheils 1196 wegen unter einander gegenseitige Rechte festgesetztGedanke aus Plato's Rep. I, S. 338. zum Folgenden S. 348. natürlich so verschiedene, als ihre Sitten verschieden sind, und bei demselben Volke nach dem Wechsel der Zeiten oft wechselnde; ein von der Natur ausgehendes Recht gebe es aber nicht. Alle lebenden Wesen, Menschen wie Thiere, haben einen natürlichen Trieb, ihren Nutzen zu suchen: folglich gebe es überhaupt keine Gerechtigkeit, oder wenn es eine gebe, so sey sie die größte Thorheit, weil sie sich, indem sie für fremde Vortheile sorgt, selbst schade. Dem fügte er noch als Beweis bei: Alle Völker, die ihre Herrschaft auf eine blühende Höhe gebracht hätten, ja auch die Römer selbst, die Herren des ganzen Erdkreises wären, müßten wieder zu den Hütten zurückkehren, und in Dürftigkeit und Elend zurücksinken.]

* * *S. die Anmerkung vor dem 12ten Capitel [No. 373], wo der Zusammenhang dieser Stelle mit dem Obigen nachgewiesen ist. Die Arkadier und Athener ausgenommen, die, vermuthlich aus Furcht, es möchte einmal die Gerechtigkeit durch ein InterdictS. Gaius IV, 155. – Die Arkadier und Athener nannten sich nämlich Autochthonen. Vgl. auch Creuzers Symb. und Myth. IV, S. 79; unsers Auszugs S. 740. gesetzlich [auf der Welt] werden, das Mährchen ersannen, sie seyen aus der Erde, wie diese Mäuschen hier auf dem Felde,Das Gespräch wird nämlich auf einer Wiese geführt. S. oben I, 12. hervorgeschlüpft [: ihr Land gehöre ihnen also von Rechts wegen].

16. Darüber vernimmt man denn folgende Aeußerungen von Denjenigen, die im Disputiren nichts weniger als 1197 bösartig sind; welche in diesem Punkte um so mehr Gewicht haben, weil sie, (da eben die Frage ist, was ein rechtschaffener Mann sey, von welchem wir behaupten, er müsse offen und einfach seyn,Platonische Ansicht: Rep. II, S. 361. im Disputiren keine Schlauheit, keine Ränke, keine Bosheit zeigen. Sie behaupten nämlich, ein Weiser sey nicht darum ein rechtschaffener Mann, weil er an sich eine Freude an der Güte und an der Gerechtigkeit habe; sondern weil das Leben rechtschaffener Männer frei von Furcht, Sorge, Kummer und Gefahr sey:Die Rede ist ohne Zweifel von den Epikureern. In der Sache stimmt Cicero mit Plato zusammen. S. Plato von den Gesetzen II, S. 662. ff. dagegen den Bösen immer ein Wurm am Herzen nage, und ihnen stets Gericht und Strafe vor den Augen schwebe. Kein Vortheil aber, kein Gewinn, den die Ungerechtigkeit gewähre, sey so groß, daß man ihm zu Liebe sich beständiger Furcht, einer jeden Augenblick drohenden oder über dem Haupte schwebenden Strafe aussetzen möchte: der Schaden * * * Die Stelle läßt sich nicht ohne bloßes Rathen ergänzen. Etwa: – aber auf jeden Fall gewiß. Der Anfang des nächsten Capitels ist aus Lactantius (inst. V, 12 ), wo dann mitten in einem Worte unsere Handschrift wieder fortfährt.

[Lücke von wenigstens vier Seiten.]

17. [Ich frage, wenn zwei Menschen sind, von denen der Eine ein ganz edler Mann ist, höchst unparteiisch, vollkommen gerecht, äußerst redlich, der Andere ausgezeichnet durch Verruchtheit und Frechheit; und wenn deren Mitbürger in einem solchen Irrthum befangen sind, daß sie jenen edlen Mann für einen Verbrecher, einen Ruchlosen, einen Frevler halten, Jenen dagegen, welcher im höchsten Grade schändlich ist, für einen Mann von ganz vorzüglicher Rechtschaffenheit und Rechtlichkeit ansehen; und in Folge dieses Vorurtheils jener edle Mann gequält, seiner Freiheit beraubt, endlich an seinem Körper ihm Gewalt angethan wird, die Augen ihm ausgestochen werden, er verurtheilt, gebunden, gebrandmarkt, über die Gränze geschafft wird, und in Dürftigkeit sein Daseyn fortschleppen muß, überhaupt er mit vollem Recht Jedermann als höchst unglücklich erscheint:Aus Plato, Rep. II, S. 362. jener Schlechte dagegen gepriesen, verehrt, von Allen geliebt wird, wenn er mit allen Würden, Befehlshaberstellen, aller Macht und allem Ueberflusse überhäuft wird; ja er überhaupt in den Augen Aller als der Edelste, als des höchsten Glückes Würdige gilt; Wer, [frage ich,] wird so thöricht seyn, sich noch zu besinnen, welcher von Beiden er seyn möchte?

18. Was von einzelnen Menschen gilt, das gilt auch von ganzen Völkern. So thöricht ist kein Staat, daß er nicht lieber mit Unrecht herrschen, als aus [lauter] Ungerechtigkeit unterjocht seyn wollte. Ich will meine Beweise nicht aus der Ferne herholen. Als ich Consul war, that ich einmal eine Anfrage wegen des mit den Numantinern geschlossenen Bündnisses:Philus war Consul im Jahr Roms 618, in welchem Mancinus, wegen seines vom Staate nicht ratificirten Vertrages mit den Numantinern, Diesen ausgeliefert wurde, Vgl. Cicero Brutus 22. Plutarch im Leben des jüngern Cato 48. Florus II, 18, Cicero von den Pflichten III, 30, 109, Appian. Histp. 79. de Fin. II, 17. ihr selbst waret ja bei der Berathung. 1199 Wußte nicht Jeder, daß Q. Pompejus den Vertrag geschlossen habe, und Mancinus in demselben Falle sey? Dieser edelgesinnte Mann uuterstützte noch den Vorschlag, den ich dem Senatsbeschlusse zu Folge machte; Jener wehrte sich auf's heftigste dagegen. Ist die Frage, Wer mehr Ehrgefühl und Rechtlichkeit gezeigt habe, so war Beides auf der Seite des Mancinus; fragt man nach Berechnung, Einsicht und Klugheit, so steht Pompejus oben an. Ist * * *

[Lücke von unbestimmbarer Größe.Die nächsten zehen Capitel finden sich nicht in der Handschrift, sondern A. M. hat sie mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit aus Stellen des Lactantius, des Gellius, des Nonius, des Augustinus, des Isidorus, des Priscianus und des Cicero selbst zusammengesetzt. Es fehlt demnach der Schluß der Rede des Philus gegen die Gerechtigkeit, nach deren Beendigung, wie es scheint (S. C. 21.), Lälius den Scipio bat, die Rolle des Vertheidigers der Gerechtigkeit zu übernehmen; was dann Scipio ablehnte und dem Lälius übertrug. Dieser hielt dann der Gerechtigkeit eine treffliche Schutzrede, von der sich vielleicht ein Nachhall im Anfange des dritten Buches des Lactantius findet, welcher sich besonders auch im fünften Buche ausführlich über die Gerechtigkeit verbreitet. Von der Rede des Lälius hat unser 29stes Capitel eben noch die Schlußworte.]

19. [»Von da ging dann [Carneades] vom Allgemeinen auf das Besondere über.« Es habe, sagte er, ein rechtschaffener Mann einen Sclaven, der gern entläuft, oder ein ungesundes und Krankheiten erzeugendes Haus:Dasselbe Beispiel braucht Cicero von den Pflichten III, 13. er wisse diese Fehler allein, und biete darum [den Sclaven und das Haus] zum Kauf aus. Wird er nun öffentlich bekannt machen, er habe einen unzuverläßigen Sclaven und ein ungesundes Haus feil, oder wird er es dem Käufer verschweigen? Sagt er es voraus, so wird man ihn zwar für gut erklären, weil er dann Niemand täuscht, aber dennoch für thöricht, weil er Beides nun entweder um eine kleine Summe, oder gar nicht anbringen wird. Verschweigt er es, so wird er zwar klug seyn, weil er für seinen Beutel sorgt; aber schlecht zugleich, weil er betrügt. Oder trifft Einer einen Menschen, welcher Messing zu verkaufen glaubt, da es doch Gold ist, oder Blei, da es Silber ist: wird er schweigen, um es wohlfeil zu kaufen, oder es Jenem entdecken, um [es dann] theuer [zu bezahlen]? Es scheint offenbar thöricht, lieber theuer [einkaufen] zu wollen. »Damit gab er zu verstehen, Der, welcher gerecht und gut sey, sey thöricht; Der aber, welcher weise [klug] sey, sey böse.«]

20. [»Dann ging er auf bedeutendere Fälle über, wobei Keiner ohne Lebensgefahr gerecht seyn kann.« Er sagte nämlich: Es versteht sich, daß es zur Gerechtigkeit gehört, einen Menschen nicht zu tödten, überhaupt Einen, deralienum: wahrscheinlich besser, als: Etwas, das –. nicht uns gehört, nicht einmal anzurühren. Was wird nun der Gerechte thun, wenn er etwa Schiffbruch gelitten, und ein Schwächerer,Dasselbe Beispiel hat Cicero von den Pflichten, III, 23. 89. als er, ein Brett ergriffen hat? Wird er ihn nicht von dem Brette herunterstoßen, um sich selbst auf dasselbe zu schwingen, und, durch dasselbe über dem Wasser erhalten, sich 1201 zu retten? besonders da er mitten auf dem Meere keinen Zeugen um sich hat? Ist er weise [klug], so wird er es thun; denn thut er es nicht, so muß er selbst zu Grunde gehen. Will er aber lieber sterben, als einem Andern Gewalt anthun, dann ist er zwar allerdings gerecht, aber ein Thor, daß er sein eigenes Leben nicht schont, während er ein fremdes schont. Ferner: Wenn dieser Gerechte in einem Heere ist, das eine Schlacht verloren hat, und die Feinde das geschlagene Heer verfolgen; und er nun einen Verwundeten antrifft, der zu Pferde sitzt, wird er Diesen schonen, um dann selbst [auf der Flucht] getödtet zu werden; oder wird er ihn vom Pferde herunterstoßen, um selbst dem Feinde entrinnen zu können? Thut er das Letztere, so handelt er weise [klug], aber unrecht; thut er es nicht, so ist er gerecht, aber eben darum auch nothwendig thöricht. – Nachdem er [Carneades] nun so die Gerechtigkeit in zwei Theile getheilt hatte, deren einen er die bürgerliche Gerechtigkeit nannte, den andern die natürliche, untergrub er beide dadurch, daß er zeigte, die bürgerliche sey zwar Weisheit [Klugheit], aber Gerechtigkeit sey sie nicht; die natürliche aber sey zwar Gerechtigkeit, aber sie sey nicht Weisheit. Das sind durchaus spitzfindige und dabei [moralisches] Gift enthaltende Ansichten; und sie sind wirklich von der Art, daß M. Tullius sie nicht widerlegen konnte. Denn in der Rede, in welcher er den Lälius dem Furius antworten und die Gerechtigkeit vertheidigen läßt, geht er daran, wie an einer Grube herum, und läßt sie unwiderlegt. Lactantius Inst. V, 16.]Vergl. Plato Rep. II, S. 362.

1202 21. [* * * Scipio. Ich würde keine Schwierigkeit machen, mein Lälius, wenn ich nicht dächte, diese [unsere Freunde] hier wünschen es, [daß du für die Gerechtigkeit sprechest, sagte Scipio], und wenn ich nicht selbst wünschte, daß du bei diesem unserm Gespräche auch eine Rolle übernehmest. zumal, da du gestern selbst gesagt hast, du werdest uns wohl noch gar zu viel reden: ein Fall, der übrigens garnicht eintreten kann; daß du dich uns nur nicht ganz entziehen mögest, darum bitten wir dich Alle.Abermals Nachahmung des Plato: Rep. II, S. 368. – Bei Gellius N. A. I. 22., wo aber das zweite Buch unseres Werkes citirt wird.]

[– Lälius. Allein unsere Jugend sollte ihn gar nicht anhören: denn hat er so gedacht, wie er spricht, so ist er ein sittlich verdorbener Mensch; hat er nicht so gedacht, was ich lieber [annehmen] will; so ist doch Das, was er sagt, das Gefühl empörend.Das geht gegen den Carneades; doch könnte es auch, meint A. M., auf den Epikurus gehen. Nonius.]

22. [Zur Sache gehört diese Stelle unstreitig. aber was vorausging, bis Cicero, oder vielmehr Lälius, auf die Erklärung eines Gesetzes kam, läßt sich schwerlich errathen. Ein wahres Gesetz ist die gesunde Vernunft, die mit der Natur im Einklange steht, die Einer hat wie der Andere,Gegen Das, was Capitel 7. bis 11. gesagt ist. die sich selbst gleich bleibt, unwandelbar ist, die zur Uebung der Pflicht durch Gebot aufruft, durch Verbot vom Unrecht abschreckt; es gebietet aber oder verbietet den Rechtschaffenen eben so wenig vergebens, als es auf die 1203 Schlechtgesinnten durch sein Gebieten oder Verbieten Eindruck macht. An diesem Gesetze darf weder im Einzelnen, [durch Abänderung,] noch durch Beschränkung seines Umfanges, noch [im Ganzen] durch Abschaffung, etwas geändert werden; auch kann uns von dessen Erfüllung weder der Senat, noch das Volk frei sprechen, eben so wenig brauchen wir einen andern Erklärer und Ausleger desselben [als die Vernunft]: auch wird nicht ein anderes Gesetz zu Rom, ein anderes zu Athen, ein anderes jetzt, ein anderes künftig gelten; sondern alle Völker, und zwar zu jeder Zeit, wird Ein ewig geltendes und unveränderliches Gesetz verbinden; es wird auch nur Einen gemeinschaftlichen Anordner und allgebietenden Gesetzgeber haben, nämlich Gott; der der Urheber, Richter und Feststeller dieses Gesetzes ist; und Wer diesem nicht gehorchen wird, wird aus sich selbst heraustreten, und, indem er die menschliche Natur verschmäht, eben dadurch die größten Strafen leiden, gesetzt, daß er auch den andern Uebeln, die man für Strafen hält, entgeht. Lactant. Inst. VI, 8.Vergl. Cicero's Aeußerungen in dem Werke von den Gesetzen, I, 6. II, 4. und Haller Restauration der Staatswissenschaft I, S. 383–391.]

23. [Ich weiß, daß, im dritten Buch des Cicero vom Staate, wenn ich nicht irre, die Behauptung steht, daß von einem Staate, wie er seyn soll, kein Krieg unternommen werde, ausser um eine eingegangene Verpflichtung zu erfüllen, oder zu seiner Selbsterhaltung. Was er aber unter dem Ausdruck: zu seiner Selbsterhaltung verstehe, oder welche Selbsterhaltung er verstanden wissen wolle, sagt er an einer andern 1204 Stelle: aber diesen Strafen, heißt es, welche auch die Thörichtsten fühlen, Dürftigkeit, Verbannung, Fesseln, Schlägen, entziehen sich oft die Einzelnen, wenn sie zu Beschleunigung ihres Todes Gelegenheit bekommen; für die Staaten aber ist der Tod, der die Einzelnen von der Strafe zu befreien scheint, selbst Strafe. Denn ein Staat muß auf ewige Dauer angelegt seyn. Er hat also keinen in seiner Natur liegenden Untergang wie ein Mensch, für den das Sterben nicht nur nothwendig, sondern oft sogar wünschenswerth ist. Geht aber ein Staat unter, wird er vernichtet und seines Daseyns beraubt; so ist es, um Kleines mit Großem zu vergleichen, wie wenn die ganze Welt unterginge und zusammenstürzte. Augustin. de Civ. Dei XXII, 6.]

[In seinem Werke vom Staat sagt Cicero: diejenigen Kriege sind ungerecht, die ohne Ursache unternommen worden sind. Derselbe Tullius sagt bald darauf: kein Krieg gilt für gerecht, ausser ein zum voraus gedrohter, ausser ein angekündigter, ausser ein nach [vergeblich] angesprochenem Schadenersatze [des Weggenommenen] begonnener. Isidor. Orig. XVIII. 1.]

[Unser Volk hat aber durch Vertheidigung seiner Bundesgenossen sich bereits aller Länder der Erde bemächtigt. Nonius.S. die weitere Ausführung dieses Gedankens bei Cicero von den Pflichten. II, 8.]

24. [Es wird wirklich mit der größten Lebhaftigkeit und mit den stärksten Gründen in denselben Büchern vom Staate für die Gerechtigkeit gegen die Ungerechtigkeit gestritten. Und weil, da vorher, gegen die Gerechtigkeit, der Ungerechtigkeit 1205 das Wort gesprochen und gesagt wurde, ohne Ungerechtigkeit könne ein Staat weder bestehen noch wachsen, dieser Grund als der stärkste hervorgehoben worden war, daß es ungerecht sey, daß Menschen von Menschen unterjocht, diesen dienen;Darüber spricht sich Aristoteles aus, in der Rep. I, 3 ff. eine Ungerechtigkeit, die doch ein zum Herrschen geeigneter Staat von Bedeutung nicht vermeiden kann, weil er ohne sie keine Provinzen unter seine Gewalt bekömmt: so wurde darauf von SeitenVielleicht, nach des Uebersetzers Vermuthung, a patrono (für a parte): von dem Sachwalter [Anwalt] der Gerechtigkeit. Man vgl. Cicero von der Freundsch. 7. der Gerechtigkeit erwiedert: das sey darum gerecht, weil solchen Menschen die Knechtschaft wohlthätig sey, und ihre Unterwerfung, wenn sie geschehe, wie sie soll, nämlich, wenn den Schlechten die Möglichkeit, ungestraft Unrecht zu thun, genommen wird, gereiche zum Vortheil der Unterworfenen, und sie, als Ueberwundene, werden sich besser befinden, weil sie, ehe sie überwunden waren, sich schlechter befanden;Einen ähnlichen Gedanken äußert Cicero in einem Briefe an seinen Bruder, I, 10. 11. und um diesen Grund zu unterstützen, wurde ein recht auffallendes Beispiel gleichsam von der Natur hergenommen und gesagt: [Wenn herrschen unrecht wäre,] warum herrscht denn die Gottheit über die Menschheit, die Seele über den Körper, die Vernunft über die sinnliche Begierde und über die andern dem Fehlen ausgesetzten Theile der Seele? Augustin. a. a. O. XIX, 21.]

25. [Vernimm noch Einleuchtenderes, was [Tullius] im dritten Buche vom Staat spricht, wo 1206 er von der Ursache des Herrschens handelt: Sehen wir, sagt er, nicht, daß von der Natur selbst immer den Tüchtigsten die Herrschaft über die Schwachen zu deren eigenen größtem Nutzen in die Hand gegeben wird.Platonischer Gedanke aus dem Werke von den Gesetzen, IV, S. 714. Warum herrscht denn die Gottheit über die Menschheit, die Seele über den Körper, die Vernunft über die sinnliche Begierde und über die andern dem Fehlen ausgesetzten Theile der Seele? Vernimm noch Mehreres; denn kurz darauf sagt er: doch bei'm Herrschen und bei'm Dienen sind auch die Verschiedenheiten zu beachten.Auch hierüber äußern sich Aristoteles Rep. I, 7. VII, 2. 3. Plato von den Gesetzen, III, S. 690. Denn wie man sagt, die Seele beherrscht den Körper, so sagt man auch, sie beherrsche die sinnliche Begierde; den Körper aber, wie ein König die Bürger seines Staates, oder wie ein Vater seine Kinder; die Begierden aber [beherrsche sie], wie ein Herr seine Sclaven, weil sie sie bändigt und niederdrückt. So stehen Könige, Feldherren, Beamte, Väter [der Senat], Völker, gebietend über Bürgern und Bundesgenossen, wie die Seele über dem Körper; die Herren aber üben über ihre Sclaven eine solche entkräftende Macht aus, wie der beste Theil der Seele, das ist die Weisheit, über die dem Fehlen ausgesetzten und schwachen Theile eben derselben Seele, nämlich über die Begierden, die Rachgier und die übrigen Leidenschaften. Augustin. contra Julian. Pelag. IV. 12.]

[Es gibt nämlich eine Art von ungerechter Knechtschaft, wenn Diejenigen einem Andern unterworfen sind, die ihre 1207 eigenen Herren seyn können: wenn aber Diejenigen dienen, die sich nicht selbst zu regieren vermögen, so geschieht [ihnen] kein Unrecht. Nonius.]

26. [Gesetzt, du wüßtest, sagte Carneades, es sey irgendwo eine Schlange unbemerkbar verborgen, und es wolle Einer, ohne Dieß zu wissen, sich auf sie hinsetzen, dessen Tod dir Vortheil bringen würde; so würdest du Unrecht daran thun, wenn du ihn nicht warntest, er solle sich nicht hinsetzen; aber strafen könnte man dich nicht; denn Wer könnte dich überführen, daß du es gewußt habest? Doch schon mehr als genug. Denn es ist einleuchtend, daß, wenn nicht Billigkeit, Rechtlichkeit, Gerechtigkeit ihre Quelle in der Natur haben, und man sie durchaus nur aus dem Nutzen [Eigennutz] herleitet, sich gar kein edler Mann auf der Welt finden werde. Und über diesen Punkt habe ich in meinem Werke über den Staat den Lälius hinlänglich viel sprechen lassen.Nämlich zunächst gegen Das, was oben im 19ten Capitel berührt worden ist. Cicero de Fin. II, 15. 59.]

[Wenn ich anders, wie du mich erinnerst, in jenem Werke [vom Staat] mit Recht behauptet habe, daß nichts gut sei außer das Edle, und nichts ein Uebel, außer das Schändliche. Cicero an den Att. X, 4.]

27. [Ich freue mich, daß du mir Recht gibst, die [Liebe] zu den Kindern liege in der Natur. Denn ist dem nicht so, so gibt es unmöglich ein natürliches Anschließen des Menschen an den Menschen; und ist dieses aufgehoben, so hört alles gemeinsame Zusammenleben auf. [Nun so wollen wir 1208 denn] auf gut Glück [Kinder zeugen]! sagt Carneades: unschicklich [genug], doch immer noch besonnener als unser Lucius und Patro;Nämlich die beiden Epikureer Lucius Santejus und Patro. S. über diese Stelle die Anmerkung Reichards in seiner Uebersetzung der Cic. Briefe an den Atticus. II. Th. S. 247. denn indem Diese bei Allem nur auf ihr Ich sehen, und meinen, es thue Niemand etwas um eines Andern willen, und da sie sagen, man müsse nur darum ein rechtschaffener Mann seyn, um sich keinen Nachtheil zuzuziehen, nicht aber, weil Dieß von Natur recht sey; bemerken sie nicht, daß sie nur von einem schlauen Menschen reden, nicht von einem Rechtschaffenen. Doch Das steht, glaube ich, in dem Werke, durch dessen Lob du meiner Thätigkeit einen neuen Sporn gegeben hast. Cicero a. a. O. VII, 2.]

[– wobei ich auch der Ansicht bin, daß eine mit Sorgen und Gefahren verknüpfte Gerechtigkeit nicht die eines Weisen [Klugen?] sey. Priscian. VIII. p. 801.]

28. [Bei Cicero sagt eben derselbe Vertheidiger der Gerechtigkeit, Lälius, die Tugend strebt allerdings nach Ehre: ja es gibt für sie gar keinen andern Lohn:Das ist Römische Ansicht. Stießen ja in Rom der Tempel der Ehre und der der Tugend an einander. S. Cicero von der Natur d. G. II, 23. von den Ges. II, 23. II, 11. mit unsern Anmerkungen., doch, sagt er, nimmt sie ihn mit Ungezwungenheit [zwar gerne] hin, heischt ihn aber nicht mit Bitterkeit. Und an einer andern Stelle sagt derselbe Lälius, was für Reichthümer willst du diesem Manne anbieten? was für Befehlshaberstellen? was für Königsthrone? das Alles sind ihm menschliche [irdische] Dinge: 1209 seine Güter erkennt er als göttliche. Aber wenn auch entweder der Undank des ganzen Volkes, oder viele Neider, oder mächtige Feinde die Tugend des ihr gebührenden Lohnes berauben: dagegen, wahrlich, hat sie viele Trostmittel, und hält sich vorzüglich durch das Gefühl innerer Würde aufrecht. Lactantius Inst. V, 18. und 22.]

[Herkules, der wegen seiner Tugend [Thatkraft] hochberühmt ist und gleichsam für den Africanus unter den Göttern gilt. Lactant. a. a. O. 9.Dieses Bruchstück ist aus der Orellischen Ausgabe aufgenommen.]

[Nachdem Cicero im dritten Buche vom Staat behauptet hat, Herkules und Romulus seyen aus Menschen Götter geworden, fährt er fort: Nicht ihre Körper sind in den Himmel erhoben worden: denn das wäre wider die Natur, daß Das, was von der Erde kommt, anderswo, als auf der Erde bliebeS. hierüber Creuzers Anm. zu Cicero von der Natur der Götter S. 551. zu II, 16. Plutarchus im Leben des Romulus 28, hatte diese Stelle vor Augen. Vergl. Cicero Tusc. I, 12. IV, 22. von den Pflichten III, 5. Augustin. de Civ. Dei XXII, 4.]

[Niemals hat es den tapfersten Männern an dem Lohne ihrer Tapferkeit, Unermüdlichkeit und Ausdauer gefehlt. Nonius.]

[Der Consul verlacht die reichen Geschenke des Pyrrhus: – hat etwa Curius der Samniter Schätze vermißt? Nonius.Oder nach A. M. Ergänzung: »Wir müßten sonst nur den Consul einen Thoren nennen, der des Pyrrhus Geschenke verlachte; oder glauben, Curius habe die Schätze der Samniter bedurft.« Nach Lambin: »Ja freilich bedurfte der Consul die Geschenke des Pyrrhus, und Curius die Schätze der Samniter. – Jener Consul ist Fabricius.]

1210 [– sogar seinen Heerd pflegte unser Cato, wenn er auf sein Gut in's Sabinerland ging, wie ich von ihm selbst gehört habe, zu besuchen. Denn an diesem Heerde sitzend hatte der Mann die Geschenke der Samniter, einst seiner Feinde, jetzt seiner Clienten, zurückgewiesen.Man vergleiche Cicero vom Alter 16, wo Cato sagt, des Curius Villa sey nicht weit von der seinigen. Nonius.]

29. * * * in Asien Tiberius Gracchus.Hier fängt die Handschrift wieder an. Vielleicht ist der Sinn hier aus Fronto (ad Ver. II, 4 ) nach A. M. zu ergänzen: »Gracchus gab dem Römischen Volke Asiens Ländereien in Pacht, und vertheilte das Karthagische Gebiet unter die Römischen Bürger nach Köpfen.« Er beharrte [auf der Gerechtigkeit] gegen die Bürger; aber die Rechte der Bundesgenossen und der Latiner und die mit ihnen geschlossenen Verträge achtete er nicht. Sollte diese Gewohnheit und diese Willkührlichkeit weiter um sich greifen, und unsere Herrschaft dem zu Folge auf Gewalt, statt auf Recht sich stützen, so daß Die, welche bisher noch uns mit Willen gehorchen, nur noch der Schrecken an uns fesselte; so ist mir, ob ich gleich so alt bin, daß ich nicht mehr lange die Augen offen haben werde, doch für unsere Nachkommen und jene ewige Dauer unseres Staates bange, dem wirklich ewige Dauer zu versprechen wäre, wenn man die Einrichtungen und Sitten unserer Vorfahren beibehalten hätte.S. die Andeutung bei Cicero von der Freundschaft 12.

1211 30. Als Lälius Dieß gesagt hatte, gaben ihm zwar alle Anwesende zu erkennen, wie sehr sein Vortrag sie befriedigt habe; vor Allen jedoch Scipio, der von Freude darüber wie begeistert war, und zu ihm sagte: du hast zwar, mein Lälius, schon viele Streitsachen so verfochten, daß ich dir nicht nur meinen AmtsgenossenNämlich in der Augurwürde, Vgl. Cic. Brut. 22. und 97. Servius Galba, den du, so lange er lebte, Allen vorzogst [nicht an die Seite zu stellen wagte], sondern nicht einmal einen der Attischen Redner, sey es an Anmuth * * * Man kann allenfalls ergänzen: »oder an Klarheit, oder an gehaltvollem Nachdruck mit dir vergleichen möchte: aber dießmal hast du dich selbst übertroffen.

[Lücke von zwölf Seiten.]

[– es habe ihm an zwei Eigenschaften gefehlt, deren Mangel ihn gehindert habe, öffentlich und auf dem Forum als Redner aufzutreten, nämlich an Selbstvertrauen und an Stimme – Nonius.

[– von dem Stöhnen der eingeschlossenen Menschen brüllte der Stier – Aus dem Scholiasten des Juvenal. S. 245. ed. Cram.]Diese Stelle fügen wir hier mit Orelli nach dem Vorschlage des oben angeführten Leipziger Recensenten (1824. 7.) ein. Man denke sich den Zusammenhang etwa so: Auf die Beifallsbezeugung des Scipio erwiedert Lälius ablehnend, und vergleicht sich mit dem Isokrates, der durch die (in dem Fragmente aus Nonius genannten) Mängel abgehalten worden sey, öffentlich aufzutreten. Dieß zur Rechtfertigung der Einreihung des Bruchstückes aus Nonius. Der Gang der Unterhaltung läßt sich nun weiter nicht ganz bestimmt angeben, doch aus der Inhaltsangabe bei Augustinus etwas errathen. Die Stelle aber, wo der Codex wieder fortfährt, hat offenbar von Phalaris, dem Tyrannen von Agrigent, und seinem ehernen Stiere gehandelt: und läßt sich aus Cicero's Verrinischen Reden (IV, 33.) ergänzen: Scipio habe den Agrigentinern den bekannten metallnen, hohlen, Stier des Phalaris zurückgegeben, und dabei gesagt: sie sollten sich selbst fragen, unter Wem sie sich besser befinden, unter den Römern, oder unter einheimischen Tyrannen, von deren Grausamkeit sie hier ein so auffallendes Denkmal haben. Das Daseyn eines solchen Stieres hatte Timäus (der Geschichtschreiber) geläugnet; Polybius aber, des Scipio Freund, vertheidigt. Dieß, und anderes von Augustinus Angedeutete, mag die Lücke ausgefüllt haben; vielleicht auch mag noch über die den Agrigentinern vom Scipio gegebene Einrichtung und über die Stadt selbst gesprochen worden seyn, Eine Vermuthung, wozu, nach A. M., Polyb. .IX, 27. Veranlassung gibt.

1212 31. * * * zurückbringen. Wer konnte also jenen Staat eine res publica, das heißt ein Gemeinwesen [Volkessache, res populi] nennen, als das gesammte Volk durch die Grausamkeit eines Einzigen unterdrückt war, und kein gemeinsamer Rechtsverband, keine Uebereinkunft, keine Gemeinschaft des Vereins stattfand, was eben ein Volk bildet? Und derselbe Fall war in Syrakus. Alle Herrlichkeit dieser Stadt, von welcher Timäus rühmt, sie sey die größte und zugleich die schönste aller Griechischen Städte, deren Burg so sehenswerth ist, deren Seehäfen sich bis tief in das Innere der Stadt und an die aufgemauerten Straßenufer erstrecken, mit den breiten Straßen, den Säulengängen, Tempeln und Mauern – alles Dieß vermochte nicht zu bewirken, daß die Stadt ein Gemeinwesen war, so lange Dionysius darin herrschte: denn 1213 Nichts gehörte dem Volke: das Volk selbst aber gehörte Einem. Wo also ein Tyrann ist, da ist nicht, wie ich es gestern nannte, eine fehlerhafte, sondern, wie ich mich nach genauerm Nachdenken ausdrücken muß, gar keine Verfassung [es ist gar kein Staat].

32. Ganz trefflich gesprochen, sagte Lälius; denn ich sehe schon, wo deine Rede hinaus will. Scipio. Du siehst also, daß auch ein Staat, der ganz in den Händen einer Faktion ist, im Grunde nicht mit Recht ein Staat [ein Gemeinwesen] genannt werden kann. Lälius. Das ist ganz meine Ansicht. Scipio. Und zwar eine vollkommen richtige. Denn hatte wohl damals Athen eine Verfassung [war es ein Gemeinwesen], als nach dem langedauernden Peloponnesischen Kriege jene dreißig Männer über jene Stadt auf's ungerechteste herrschten? Machte der alte Ruhm der Bürger, die Herrlichkeit der Stadt selbst, ihre Theater, ihre Gymnasien [Uebungsgebäude und Plätze für die Jugend], ihre Säulenhallen, ihre hochberühmten PropyläenPrächtige Vorhalle des Parthenon [Pallastempels] auf der Burg zu Athen, mit Meisterwerken der größten Künstler geziert. – Piräeus, der durch zwei lange Mauern mit der Stadt in Verbindung gesetzte Haupthafen von Athen, mit Prachtgebäuden umgeben. S. Pausanias Reise durch Hellas I, 8. 14. 22., ihre Burg [Akropolis], die Wundergebilde des Phidias, oder jener prachtvolle Piräeus, daß damals ein Gemeinwesen bestand? Im geringsten nicht, erwiederte Lälius, denn es war ja keine Volkessache [res populi]. Scipio. Und was war es zu Rom, als die Zehen-Männer, ohne daß von ihnen eine Provocation 1214 stattfand, regierten, [besonders] in jenem dritten Jahre. da die Freiheit selbst ihre Rechtsansprüche verloren hatte? Lälius. Eben so wenig eine Volksache: im Gegentheil mußte das Volk erst wieder Anstalten treffen, sich Das, was seine Sache [sein Recht] war, wieder zu erringen.

33. Ich komme nun auf die dritte oben berührte Form, wo es scheinen kann, als werde ich mich in einiger Verlegenheit befinden. Wird nämlich gesagt, es werde hier Alles durch das Volk gethan, und Alles sey in der Gewalt des Volkes; wenn die Masse des Volkes Jeden, den sie will, mit dem Tode bestraft, wenn sie, was sie nur will, wegschleppt, fortreißt, festhält, verschleudert: kannst du dann, Lälius, sagen, das sey kein Gemeinwesen [Staat], wenn doch Alles dem Volk gehört, weil wir denn doch haben wollen, ein Staat [res publica] soll Volkessache [res populi] seyn? Darauf erwiederte Lälius: Entschiedener möchte ich gerade keiner Form den Namen Gemeinwesen [Staat, Verfassung] absprechen, als der, wo Alles in der Gewalt des großen Haufens ist: gerade so, wie ich erklärte, Syrakus habe keine Verfassung gehabt, und auch Agrigent und Athen nicht, als sie unter Tyrannen standen, eben so wenig Rom, als hier die Decemvirn regierten: und ich sehe nicht ab, wie die Gewaltherrschaft des großen Haufens besser den Namen Gemeinwesen verdiene. Denn erstlich ist mir, wie eben du den Begriff trefflich aufgestellt hast, Scipio, eine Menschenmasse nur dann ein Volk, wenn es durch Uebereinstimmung des Rechts [durch ein Recht, worüber man übereingekommen ist] zusammengehalten wird: allein ein solcher Menschenhaufen ist eben so gut ein Tyrann, wie wenn er Einer wäre; und ein um so 1215 schlimmerer, weil es kein grimmigeres Unthier gibt, als eine Masse, die sich den Schein und Namen eines Volkes gibt. Es geht aber nicht an, da die Güter Wahnsinniger gesetzlichS. Dirksen über die Zwölftafel-Fragmente. S. 369–380. unter der Gewalt von Verwandten stehen, weil dann ihr * * * Man kann allenfalls ergänzen: »– Geist gleichsam willenlos geworden ist; daß ein tollgewordenes Volk als in rechtmäßigem [verfassungsmäßigem] Besitze der einzigen und höchsten Gewalt eines ganzen Staates und aller Güter desselben stehend gedacht werde.«

[Lücke von acht Seiten]

34. * * *in der Lücke hat, nach Lehners wahrscheinlicher Ansicht, Scipio unter andern den Satz aufgestellt, ein Staat unter einem Könige, welcher wie ein Vater für Alle sorge, könne mit Recht ein Gemeinwesen werden: aber auch, wo die Besten [optimi, Optimaten] regieren, befinde sich das Volk wohl, weil sich hier gleichfalls angeben lasse [nun fährt die Handschrift fort:] angeben lasse, warum eine solche Verfassung ein Gemeinwesen, also Volkessache sey, wie bei'm Königthum angegeben worden? Und in noch weit höherm Grade, fiel Mummius ein: denn ein König läßt sich immer mit einem Herrn vergleichen, weil er Einer ist. Aber ein Staat, in welchem eine Mehrzahl von Guten das Ruder führt, muß nothwendig vor Allen beglückt seyn. Doch auf jeden Fall will ich ein Königthum noch lieber, als ein [ganz] selbstherrschendes Volk; denn von dieser dritten höchst fehlerhaften Staatsform hast du noch zu sprechen.Nämlich von der Ochlokratie. Hieher gehört, was Polybius VI, 7. 57. sagt.

1216 35. Da erkenne ich, mein Spurius, fiel Scipio ein, deine Gesinnung, die der Volksherrschaft so abhold ist. Allein, wiewohl sich auch dieser Form eine freundlichere Seite abgewinnen läßt, als du daran erblickst, so gebe ich dir doch Recht, daß unter den angegebenen drei Formen diese den wenigsten Beifall verdiene. Darin bin ich jedoch nicht deiner Ansicht, daß die Optimatenregierung der königlichen vorzuziehen sey. Denn wenn die Weisheit es ist, die den Staat regiert, was verschlägt es denn, ob diese in Einer Person, oder in mehrern sey? Allein es tritt hier, indem wir hierüber uns aussprechen, eine Täuschung ein. Denn wenn man von einer Optimaten- [Besten-] Regierung spricht, so sieht es freilich aus, als ob es nichts Trefflicheres geben könne. Denn läßt sich etwas Besseres denken, als das Beste? Wird aber der Name König ausgesprochen, so tritt auch der Begriff von einem ungerechten Könige vor die Seele: es ist aber hier, wenn wir über einen Staat mit königlicher Verfassung Untersuchungen anstellen, von einem ungerechten Könige gar keine Rede. Denke dir deswegen nur einen Romulus, oder Pompilius, oder Tullus als König; vielleicht wirst du dich dann mit einer solchen Verfassung eher aussöhnen. Mummius. Was für ein Lob lässest du denn nun einer Volksregierung übrig? Nun, erwiederte Jener, scheint dir, mein Spurius, die Verfassung der Rhodier,Vgl. Kortüm zur Geschichte Hellen. Staatsverfassungen, S. 110–113. H. Rost: Rhodos, ein historisch archäologisches Fragment, (Altona, 1823. 8.). Die Gesandtschaft des Scipio fällt in's Jahr Roms 624, ein Jahr vor seinem Tode. bei denen wir neulich mit einander waren, 1217 kein Gemeinwesen [Staat]? Mummius. Allerdings scheint sie mir eins, und zwar ein gar nicht verwerfliches. Scipio. Richtig gesprochen; allein, wenn du dich erinnerst, es waren dort alle Bürger zugleich vom Plebejer- und Senatorenstande, und es fand eine Abwechslung statt, in welchen Monaten Jeden die Verrichtungen eines Plebejers, und in welchen ihn die eines Senators trafen: in beiden Fällen erhielten sie eine gewisse Geldsumme für ihr Beiwohnen bei den Staatsverhandlungen; und im Theater und in der Curie urtheilten dieselben Männer über Criminalfälle und alle übrigen Angelegenheiten. [Der Senat] hatte dieselbe Vollmacht und galt gerade so viel als die Masse des Volks * * * Hier lassen sich über das Fehlende mit keinem Grade von Wahrscheinlichkeit Vermuthungen wagen.

[Große Lücke.]

36. Bruchstücke des dritten Buches, deren Stelle nicht nachzuweisen ist.

[– In einzelnen Menschen ist immer etwas Unruhiges, das entweder in sinnlicher Lust üppig aufwallt, oder von einer Kränkung niedergebeugt wird. –Wir lassen hier eine Stelle weg, die, so wie sie ist, keinen Sinn gibt, von der aber A. M. vermuthet, sie beziehe sich auf die Aeußerung des Lälius (C. 25, am Ende, daß Denjenigen kein Unrecht geschehe, wenn sie dienen müssen, die sich selbst nicht regieren können). Nonius.]

[– Die Phönicier haben zuerst durch ihren Handel und ihre Waaren Habsucht und Prachtliebe und unersättliche Begierde nach jeder Art von Besitz in Griechenland einheimisch temachtDieß ist abermals aus Plato. Rep. IV. S. 436. Nonius.]

[– Sardanapallus, der üppige König der Assyrier, von welchem Tullius im dritten Buche vom Staate sagt: Jener Sardanapallus, durch seine Laster noch häßlicher als durch seinen NamenUeber diesen König siehe Bähr zu den Fragmenten des Ktesias. S. 424–436, der auch über die Schreibung des Namens spricht. – Schol. des Juvenal.]

[– Was soll also jene widersinnige Ausnahme bedeuten: es müßte nur Einer den Berg Athos vom Fuß auf zu einem Monument machen wollen? Denn welcher Athos oder Olympus ist so groß –

In folgenden Stellen gibt Augustinus großentheils mit Cicero's Worten den Inhalt des Schlusses unsers dritten Buches an:

(De Civ. Dei II, 21. XIX, 21.)

Ich werde mich am gehörigen Platze zu zeigen bemühen, und zwar nach den Bestimmungen Cicero's selbst, wie er den Scipio kurz auseinander setzen läßt, was ein Staat, und was ein Volk sey, wobei noch viele beistimmende Ansichten theils von ihm selbst, theils von Denen, die er in demselben Gespräche als Mitsprechende aufführt, vorkommen; daß jener Staat [Rom] nie ein [wahrer] Staat gewesen sey, weil nie in ihm wahre Gerechtigkeit statt fand. Nach mehr Beifall verdienenden Bestimmungen aber war doch gewissermaßen ein wirklicher Staat da, und zwar einer, der von den ältern Römern besser, als von den spätern, verwaltet wurde.

1219 – Hier ist die Stelle, Das so kurz und deutlich als möglich auseinander zu setzen, was ich im zweiten Buche dieses Werkes weiter unten zu beweisen versprach, daß, nach den eigenen Bestimmungen des Cicero, die er den Scipio in den Büchern vom Staate aussprechen läßt, Rom nie ein [wahrer] Staat gewesen sey. Denn er sagt ganz kurz: ein Staat [res publica] ist Volkessache [res populi] u. s. w.A. M. läßt hier folgende Stelle des Augustinus weg: »Ist diese Definition richtig, so ist Rom nie ein Staat gewesen, denn es war nie Volkessache« [d. i. ein gemeinsames Interesse oder Gesammtinteresse des Volkes], »und das muß ja ein Staat nach seiner Definition seyn.« Ein Volk aber ist ein Verein einer Menschenmenge, die durch ein verabredetes Recht und gemeinschaftlichen Vortheil verbunden ist. Was er aber unter verabredetem Rechte [oder einem Rechte, worüber man übereingekommen ist] verstehe, erklärte er im Verfolge der Untersuchung, indem er zeigt, ein Staat könne ohne Gerechtigkeit gar nicht geleitet werden [gar kein Bestehen haben]: wo also keine wahre Gerechtigkeit stattfindet, da ist auch kein Recht möglich. Denn was nach Recht geschieht, geschieht doch wahrlich gerecht: was aber ungerecht geschieht, kann nicht nach Recht geschehen. Denn als Rechte darf man doch wohl unbillige Einrichtungen der Menschen nicht erklären und ansehen: da sie ja selbst erklären, Recht sey Das, was aus der Gerechtigkeit, als seinem Urquell, herfließe; und falsch sey, was von Einigen, die eine unrichtige Ansicht haben, gewöhnlich behauptet wird, nämlich Das sey Recht, was Dem, der überwiegende Macht hat, vortheilhaft 1220 ist. Demnach kann, wo nicht wahre Gerechtigkeit stattfindet, ein Verein von Menschen, die sich durch ein Recht verbunden haben, über das sie übereingekommen sind, nicht stattfinden, und folglich auch kein Volk, nach jener Bestimmung des Scipio oder des Cicero: und wo kein Volk ist, ist auch keine Volkessache, sondern die Sätze irgend einer Menschenmasse, die des Namens Volk nicht würdig ist. Daraus also, wenn ein Staat (res publica) Volkessache ist, [eine Menschenmasse] aber kein Volk ist, die nicht durch ein verabredetes Recht verbunden ist; ein Recht aber nicht ist, wo keine Gerechtigkeit ist: läßt sich ohne Zweifel schließen, daß, wo keine Gerechtigkeit ist, auch kein Staat ist. Gerechtigkeit ist ja die Tugend, die einem Jeden zutheilt, was ihm gebührt. –


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