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§ 60. Erklärung der Erstwirkung und der Nachwirkung.

§. 60.

Bei der Erstwirkung der künstlichen Krankheits-Potenzen (Arzneien) auf unsern gesunden Körper scheint sich diese, unsre Lebenskraft bloß empfänglich (receptiv, gleichsam leidend) zu verhalten und, so zu sagen, wie gezwungen die Eindrücke der von außen einwirkenden Kraft in sich geschehen zu lassen, dann aber sich gleichsam wieder zu ermannen, und dieser in sie geschehenen Einwirkung ( Erstwirkung) a) wenn es davon ein Entgegengesetztes giebt, den gerade entgegengesetzten Befindens-Zustand ( Gegenwirkung, Nachwirkung) hervorzubringen in gleichem Grade, als groß die Einwirkung ( Erstwirkung) der krankhaften, oder arzneilichen Potenz auf sie gewesen war und nach dem Maße ihrer eignen Energie – oder, b) wo es einen der Erstwirkung gerade entgegengesetzten Zustand in der Natur nicht giebt, scheint sie sich zu bestreben, sich zu indiffenziren, d. i. ihr Uebergewicht geltend zu machen durch Auslöschen der von außen (durch die Arznei) in ihr bewirkten Veränderung, an deren Stelle sie ihre Norm wieder einsetzt ( Nachwirkung, Heilwirkung).


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