InhaltInhalt
- Samuel Hahnemann
- Vorrede zur vierten Ausgabe.
- Einleitung.
- § 1. 2. Der einzige Beruf des Arztes ist schnelles, sanftes, dauerhaftes Heilen; Anm. nicht das Schmieden theoretischer Systeme und Erklärungs-Versuche.
- § 3. 4. Er muß das an Krankheiten zu Heilende aufsuchen und das Heilende in den verschiednen Arzneien kennen, um dieses jenem anpassen zu können, auch die Gesundheit der Menschen zu erhalten verstehen.
- § 5. 6. Die Krankheiten sind an sich unerkennbar im innerlich Veränderten, aber deutlich erkennbar in den Symptomen. Anm. Erklärung des Gesagten.
- § 7. Zur Heilung beihülfliches Achten auf Veranlassung, Grundursache und andre Umstände.
- § 8. Die Krankheit besteht für den Arzt bloß in der Gesammtheit ihrer Symptome.
- § 9. Unter Achtung auf jene Umstände (§ 7.) braucht der Arzt bloß die Gesammtheit der Symptome hinwegzunehmen. um die Krankheit zu heilen. Anm. a. Die offenbar die Krankheit veranlassende und unterhaltende Ursache ist hinwegzuräumen. Anm. b. Verwerflichkeit der symptomatischen, auf ein einziges Symptom gerichteten, palliativen Curart.
- § 10. 11. 12. Sind alle Symptome getilgt, so ist jederzeit die Krankheit auch in ihrem Innern geheilt.
- § 13. Die Gesammtheit der Symptome ist die einzige Indication, die einzige Hinweisung auf ein zu wählendes Heilmittel.
- § 14. Die Befindens-Veränderung in Krankheiten (die Krankheits-Symptome) kann von den Arzneien nicht anders geheilt werden, als in sofern diese die Kraft haben, ebenfalls Befindens-Veränderungen im Menschen zuwege zu bringen.
- § 15. Diese Befindens-Veränderungs-Kraft der Arzneien kann bloß bei ihrer Einwirkung auf (gesunde) Menschen wahrgenommen werden.
- § 16. Die krankhaften Symptome, welche die Arzneien im gesunden Menschen erzeugen, sind das Einzige, woraus wir ihre Krankheit-Heilungs-Kraft erkennen lernen.
- Kapitel 15
- Kapitel 16
- Kapitel 17
- § 21. Dieß beruht auf dem Natur-Heilgesetze, daß eine schwächere dynamische Affection im lebenden Menschen von einer ihr sehr ähnlichen, stärkern, bloß der Art nach abweichenden, dauerhaft ausgelöscht wird. Anm. Dieß geschieht auch bei physischen Affectionen, wie bei moralischen Uebeln.
- § 22. Das Heil-Vermögen der Arzneien beruht daher auf ihren der Krankheit ähnlichen Symptomen.
- § 23–27. Versuch einer Erklärung dieses Natur-Heilgesetzes.
- § 28. Der menschliche Körper ist weit geneigter, sich durch Arzneikräfte in seinem Befinden umstimmen zu lassen, als durch natürliche Krankheit.
- § 29. 30. Des homöopathischen Heilgesetzes Richtigkeit zeigt sich an dem Nicht-Gelingen jeder unhomöopathischen Cur eines ältern Uebels und daran, daß auch zwei im Körper zusammentreffende, natürliche Krankheiten, sobald sie einander unähnlich sind, einander nicht aufheben und nicht heilen.
- § 31. I. Die ältere, im Körper wohnende Krankheit hält, wenn sie gleich stark, oder stärker ist, eine neue, unähnliche Krankheit vom Menschen ab.
- § 32. So bleiben auch bei unhomöopathischen Curen, die nicht heftig sind, die chronischen Krankheiten, wie sie waren.
- § 33. II. Oder eine den schon kranken Menschen befallende, neue, stärkere Krankheit unterdrückt nur, so lange sie dauert, die alte, im Körper wohnende, ihr unähnliche Krankheit, hebt diese aber nie auf.
- § 34. Eben so heilen starke Curen mit allopathischen Arzneien keine chronische Krankheit, sondern unterdrücken sie nur so lange, als der Angriff mit heftigen Arzneien dauert, welche keine der Krankheit ähnliche Symptome für sich erregen können; hernach kommt die chronische Krankheit eben so schlimm und schlimmer wieder hervor.
- § 35. III. Oder die neue Krankheit tritt nach langer Einwirkung auf den Körper zu der ältern, ihr unähnlichen, und es entsteht eine doppelte (complicirte) Krankheit; keine dieser beiden sich unähnlichen hebt die andre auf.
- § 36. Noch weit öfterer, als im Laufe der Natur, gesellt sich eine durch langwierig angewendete, heftige, unpassende (allopathische) Arznei erzeugte Kunst-Krankheit beim gewöhnlichen Cur-Verfahren zu der ihr unähnlichen (folglich nicht durch jene heilbaren) alten, natürlichen Krankheit, und der chronisch Kranke ist nun doppelt krank.
- § 37. Die sich so complicirenden Krankheiten nehmen, ihrer Unähnlichkeit wegen, jede den ihr im Organism gehörigen Platz ein.
- Kapitel 30
- § 40. Erklärung dieser Erscheinung.
- § 41. Beispiele chronischer Krankheiten, durch zufälligen Zutritt einer andern, ähnlichen, stärkern geheilt.
- § 42–44. Selbst von den im Laufe der Natur selbst zusammentreffenden Krankheiten kann nur die von ähnlichen Symptomen die andre aufheben und heilen, die unähnliche Krankheit aber kann es nie, zur Belehrung für den Arzt, mit welcher Art Arzneien er gewiß heilen könne, nämlich einzig mit den homöopathischen.
- § 45. Die Natur hat nur wenige Krankheiten andern Krankheiten zur homöopathischen Hülfe zuzuschicken, und diese ihre Hülfsmittel sind mit vielen Unbequemlichkeiten verbunden.
- § 46. Dagegen hat der Arzt unzählige Heilpotenzen mit großen Vorzügen vor jenen.
- § 47. 48. Aus jenem Vorgange in der Natur wird der Arzt fortan die Lehre ziehen, Krankheiten nie anders als mit homöopathisch gewählten Arzneien zu behandeln und sie so zu heilen, nie aber mit andersartigen (allopathischen), welche nie heilen, sondern bloß den Kranken verderben.
- § 49. 50. Es giebt nur drei mögliche Arten von Anwendung der Arzneien gegen Krankheiten: 1) die allein hülfreiche, homöopathische,
- § 51. 2) die allopathische oder heteropathische,
- § 52. 3) die antipathische (enantiopathische), palliative.
- § 53. Auf welchem Cur-Wege gegen ein einzelnes Symptom der Krankheit eine Arznei von entgegengesetzter Wirkungs-Aeußerung (contraria contrariis) verordnet wird. Beispiele.
- § 54. Dieses antipathische Verfahren ist nicht bloß fehlerhaft, weil es nur gegen ein einzelnes Krankheits-Symptom gerichtet ist, sondern auch, weil in anhaltenden Beschwerden, nach kurzer Schein-Erleichterung, wahre Verschlimmerung erfolgt. Anm. Zeugnisse der Schriftsteller.
- § 55. Schädliche Erfolge einiger antipathischen Curen.
- § 56. Die gesteigerten Gaben bei Wiederholung eines Palliativs heilen auch nie chronische Uebel, richten aber desto größeres Unglück an,
- § 57. woraus die Aerzte auf die Hülfreichheit des gegenteiligen, allein guten Heilwegs hätten schließen sollen, nämlich des homöopathischen.
- § 58. Der Grund von der Schädlichkeit der palliativen und von der alleinigen Heilsamkeit der homöopathischen Arznei-Anwendung
- § 59. beruht auf dem Unterschiede der bei Einwirkung einer jeden Arznei statt findenden Erstwirkung und der hierauf vom lebenden Organism (der Lebenskraft) veranstalteten Gegenwirkung oder Nachwirkung.
- § 60. Erklärung der Erstwirkung und der Nachwirkung.
- § 61. Beispiele von beiden.
- § 62. Bloß bei den kleinsten homöopathischen Arzneigaben im Heilgeschäfte wird die Nachwirkung der Lebenskraft einzig durch die Herstellung des Gleichgewichts der Gesundheit kund.
- § 63. Aus diesen Wahrheiten geht die Heilsamkeit der homöopathischen, so wie die Verkehrtheit der antipathischen (palliativen) Verfahrungsart hervor. Anm. Fälle, in denen die antipathische Anwendung der Arzneimittel noch einzig brauchbar ist.
- § 64. Wie folgt aus diesen Wahrheiten die Heilsamkeit der homöpathischen Heilart?
- § 65. Wie folgt aus diesen Wahrheiten die Schädlichkeit des antipathischen Verfahrens? Anm. Entgegengesetzte Empfindungen neutralisiren sich im menschlichen Sensorium nicht, also nicht wie entgegengesetzte Substanzen in der Chemie
- § 66. Kurzer Inbegriff der homöopathischen Heilart.
- § 67. Die drei zum Heilen nöthigen Punkte: 1) die Erforschung der Krankheit, 2) die Erforschung der Wirkung der Arzneien, und 3) ihre zweckmäßige Anwendung.
- § 68. Allgemeine Uebersicht der Krankheiten – acute chronische.
- § 69. Acute Krankheiten Einzelner, sporadische, epidemische, acute Miasmen.
- § 70. Uneigentliche chronische Krankheiten.
- § 71. Eigentliche chronische Krankheiten; sie entstehen alle aus chronischen Miasmen.
- § 72. Syphilis und Sykosis.
- § 73. 74. Psora; sie ist die Mutter aller eigentlichen chronischen Krankheiten, die syphilitischen und sykosischen ausgenommen. Anm. Krankheitsnamen der gewöhnlichen Pathologie.
- § 75. Unter den für diese chronischen Miasmen, namentlich für die Psora, gefundenen, specifischeren Heilmitteln ist für jeden einzelnen Fall von chronischer Krankheit eine um so sorgfältigere Wahl zur Heilung zu treffen.
- § 76. Erfordernisse zur Auffassung des Krankheitsbildes.
- § 77–92. Vorschrift, wie der Arzt das Krankheitsbild zu erkundigen und aufzuzeichnen hat.
- § 93–95. Erforschung der epidemischen Krankheiten insbesondre.
- § 96. Auf gleiche Weise mußte die Grundursache der (unsyphilitischen) chronischen Krankheiten ausgemittelt und das große Gesammt-Bild der Psora aufgestellt werden.
- § 97. Nutzen des schriftlich aufgezeichneten Krankheitsbildes zum Heilen und beim Verfolg der Cur.
- § 98-107. Vorerinnerung zur Erforschung der reinen Arznei-Wirkungen an gesunden Menschen. Erstwirkung. Nachwirkung.
- § 108. Wechselwirkungen der Arzneien.
- § 109. 110. Idiosyncrasien.
- § 111. 112. Jede Arznei hat von der andern abweichende Wirkungen. Anm. Es kann keine Surrogate geben.
- § 113. Jede Arznei muß daher auf die Eigenheit ihrer besondern Wirkungen sorgfältig geprüft werden.
- § 114–134. Verfahren dabei, wenn man sie an andern Personen versuchen läßt.
- § 135. Die Versuche des gesunden Arztes mit Arzneien an sich selbst bleiben die vorzüglichsten.
- § 136. Die Erforschung der reinen Arzneiwirkungen in Krankheiten ist schwierig.
- § 137–139. Aus solcher Erforschung der reinen Wirkungen der Arzneien an Gesunden entsteht erst eine wahre materia medica.
- § 140. Die zweckmäßigste Anwendung der nach ihrer eigentümlichen Wirkung gekannten Arzneien zum Heilen.
- § 141. Die homöopathisch passendste Arznei ist die hülfreichste, ist das specifische Heilmittel.
- § 142. Andeutung, wie die homöopathische Heilung zugehen mag.
- § 143. Die homöopathische Heilung schnell entstandner Krankheit erfolgt schnell; die der chronischen Siechthume aber erfordert verhältnismäßig mehr Zeit.
- § 144. Geringe Unpäßlichkeiten.
- § 145. Die bedeutenden Krankheiten haben mehre Symptome.
- § 146. Für die mit mehren, auffallenden Symptomen läßt sich desto gewisser ein homöopathisches Heilmittel finden.
- § 147. Auf welche Art von Symptomen man hiebei vorzüglich zu achten habe?
- § 148. Ein möglichst homöopathisches Mittel heilt ohne bedeutende Beschwerde.
- § 149. Ursache der Beschwerdelosigkeit solcher Heilung.
- § 150. Ursache der kleinen Ausnahmen hievon.
- Kapitel 87
- § 155. In chronischen (psorischen) Krankheiten erfolgen die homöopathischen Verschlimmerungen von den (antipsorischen) homöopathischen Arzneien im Verlaufe mehrer Tage, von Zeit zu Zeit.
- § 156–168. Maßregeln bei der Heilung, wenn der Vorrath gekannter Arzneien zur Findung eines vollkommen homöopathischen Mittels zu klein ist.
- Kapitel 90
- § 182–200. Behandlung der Krankheiten mit Local-Symptomen; ihre äußere Behandlung ist stets verderblich.
- § 201. 202. Alle eigentliche (nicht bloß von übler Lebensart entstandene und unterhaltene) chronische Uebel und Siechthume müssen mit den, ihrem zum Grunde liegenden Miasm angemessenen, homöopathischen Arzneien bloß von innen geheilt werden.
- § 203. Vorgängige Erkundigung nach dem zum Grunde liegenden Miasm, dem einfachen oder dessen Complication mit einem zweiten (oder wohl auch dritten) Miasm.
- § 204. Erkundigung der vorher gebrauchten Curen.
- § 205. 206. Uebrige, nöthige, vorgängige Erkundigungen vor Auffassung des Krankheitsbildes des chronischen Uebels.
- § . 207–227. Behandlung der sogenannten Geistes- oder Gemüths-Krankheiten.
- § 228. 229. Die Wechselkrankheiten. Die alternirenden.
- § 230. 231. Die typischen Wechselkrankheiten.
- § 232–239. Die Wechselfieber.
- § 240–251. Gebrauchsart der Heilmittel.
- § 252–256. Zeichen der anfangenden Besserung.
- § 257. 258. Falsche Vorliebe für Lieblings-Mittel und ungerechter Hass gegen andre Arzneien.
- § 259–261. Lebensordnung in chronischen Krankheiten. Anm. Schädliche Dinge in der Lebensweise.
- § 262. 263. Diät in acuten Krankheiten.
- § 264–266. Wahl der vollkräftigsten, ächtesten Arzneien. Anm. Aenderung einiger Stoffe durch Zubereitung zu Nahrungsmitteln.
- § 267. Zubereitung der kräftigsten und haltbarsten Arzneiform aus frisch zu erlangenden Kräutern.
- § 268. Trockne Gewächssubstanzen. Anm. Pulver-Zubereitung zum Aufbewahren.
- § 269. Die beste Form der Arzneien zum Gebrauche bei Kranken ist die in Auflösung.
- Kapitel 109
- § 273–285. Gaben-Größe zu homöopathischem Behufe – wodurch sie verstärkt oder verkleinert werden. Ihre Potenzirung.
- § 286-290. Welche Theile des Körpers sind mehr oder minder empfänglich für die Einwirkung der Arzneien?
- § 291. 292. Thierischer Magnetismus (Mesmerismus). Die positive und die negative Anwendung desselben.
- Berichtigungen.
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§ 156–168. Maßregeln bei der Heilung, wenn der Vorrath gekannter Arzneien zur Findung eines vollkommen homöopathischen Mittels zu klein ist.
§. 156.
Zuweilen trifft sich's
bei der noch eingeschränkten Zahl genau nach ihrer wahren, reinen Wirkung gekannter Arzneien, daß nur ein
Theil von den Symptomen der zu heilenden Krankheit in der Symptomenreihe der noch am besten passenden Arznei angetroffen wird, folglich diese unvollkommene Arzneikrankheits-Potenz in Ermangelung einer vollkommnern angewendet werden muß.
§. 157.
In diesem Falle läßt sich freilich von dieser
Arznei keine vollständige, unbeschwerliche Heilung erwarten. Denn es treten dann bei ihrem Gebrauche einige Zufälle hervor, welche vorher in der Krankheit nicht zu finden waren, Nebensymptome von der nicht vollständig passenden Arznei. Diese hindern zwar nicht, daß ein beträchtlicher Theil des Uebels (die den Arznei-Symptomen ähnlichen Krankheits-Symptome) von dieser Arznei getilgt werde; und dadurch ein ziemlicher Anfang der Heilung entstehe, aber doch nicht ohne jene Nebenbeschwerden.
§. 158.
Die geringe Zahl der in der bestgewählten Arznei anzutreffenden homöopathischen Symptome thut der Heilung jedoch in dem Falle keinen Eintrag,
wenn diese wenigen Symptome größtentheils doch von ungemeiner, die Krankheit besonders auszeichnender Art (charakteristisch)
waren; die Heilung erfolgt dann doch ohne sonderliche Beschwerde.
§. 159.
Ist aber von den auszeichnenden (charakteristischen), sonderlichen, ungemeinen Symptomen des Krankheitsfalles unter den Symptomen der gewählten Arznei nichts in genauer Aehnlichkeit vorhanden, und entspricht sie der Krankheit nur in den allgemeinen, nicht näher bezeichneten, unbestimmten Zuständen (Uebelkeit, Mattigkeit, Kopfweh u. s. w.), und findet sich keine homöopathisch passendere unter den gekannten Arzneien, so hat der Heilkünstler sich keinen unmittelbar vorteilhaften Erfolg von der Anwendung
dieser unhomöopathischen Arznei zu versprechen.
§. 160.
Indessen ist dieser Fall auch bei der jetzt noch eingeschränkten Zahl nach ihren reinen Wirkungen gekannter Arzneien
sehr selten, und seine Nachtheile, wenn er ja eintreten sollte, mindern sich, sobald eine folgende Arznei in treffenderer Aehnlichkeit gewählt werden kann.
§. 161.
Entstehen nämlich beim Gebrauche dieser zuerst angewendeten, unvollkommen homöopathischen Arznei Nebenbeschwerden von einiger Bedeutung, so läßt man bei acuten Krankheiten diese erste Gabe nicht völlig auswirken, und überläßt den Kranken nicht der vollen Wirkungsdauer des Mittels, sondern untersucht den nun geänderten Krankheitszustand auf's Neue und bringt den Rest der ursprünglichen Symptome mit den neu entstandenen in Verbindung zur Aufzeichnung eines neuen Krankheitsbildes.
§. 162.
Nun wird man leichter ein diesem entsprechendes Analogon aus den gekannten Arzneien ausfinden, dessen selbst nur einmaliger Gebrauch die Krankheit wo nicht gänzlich vernichten; doch der Heilung um Vieles näher bringen wird. Und so fährt man, wenn auch diese Arznei zur Herstellung der Gesundheit nicht völlig hinreichen sollte, mit abermaliger Untersuchung des noch übrigen Krankheitszustandes und
der Wahl einer darauf möglichst passenden, homöopathischen Arznei fort, bis die Absicht, den Kranken in den vollen Besitz der Gesundheit zu setzen, erreicht ist.
§. 163.
Wenn man bei der ersten Untersuchung einer Krankheit und der ersten Wahl der Arznei finden sollte, daß der Symptomen-Inbegriff der Krankheit nicht zureichend von den Krankheits-Elementen einer einzigen Arznei gedeckt werde – eben der unzureichenden Zahl gekannter Arzneien wegen, – daß aber zwei Arzneien um den Vorzug ihrer Paßlichkeit streiten, deren eine mehr für den einen Theil, die andere mehr für den andern Theil der Zeichen der Krankheit homöopathisch passe, so läßt sich weder anrathen, die eine Arznei unbesehens nach der andern zu brauchen, noch auch, beide zugleich anzuwenden, weil niemand voraussehen kann, weder in welchen genauen Zustand die Krankheit von der erst gebrauchten Arznei versetzt werden könnte, noch auch, im zweiten Falle, wie sehr die eine Arznei die andre in der Wirkung hindern und umstimmen würde (§. 271. 272.).
§. 164.
Weit besser ist es hier, die für vorzüglicher unter beiden zu achtende, unvollkommen homöopathische Arznei zuerst allein zu geben. Sie wird freilich die Krankheit zum Theil mindern können, aber dagegen einen Zusatz neuer Symptome hervorbringen.
§. 165.
In diesem Falle kann nach den Gesetzen der Homöopathie keine zweite Gabe dieser ersten Arznei gereicht werden; aber auch die bei der anfänglichen Indication für die zweite Hälfte der Symptome passend gefundene Arznei kann hier nicht unbesehens an ihrer Stelle und ohne weitere Untersuchung der nunmehr anwesenden Symptome, in dem Zustande angewendet werden, den die erstere Arznei übrig gelassen hat.
§. 166.
Vielmehr muß auch hier, wie überall, wo eine Aenderung des Krankheitszustandes vorgegangen ist, der gegenwärtig noch übrige Symptomenbestand aufs Neue ausgemittelt und (ohne Rücksicht auf die anfänglich passend geschienene, zweite Arznei) eine dem neuen, jetzigen Zustande möglichst angemessene, homöopathische Arznei von Neuem ausgewählt werden.
§. 167.
Es trifft sich nicht oft, daß die anfänglich als zweit-beste gewählte Arznei nun noch passen sollte. Fände sich dieß aber gleichwohl nach der neuen Untersuchung, daß sie auch jetzt noch wenigstens eben so gut, als irgend eine andre Arznei in Aehnlichkeit der Symptome (homöopathisch) paßte, so würde sie um desto mehr das Zutrauen verdienen, vorzugsweise angewendet zu werden.
§. 168.
In den unvenerischen, folglich aus Psora entstandenen, chronischen Krankheiten bedarf man zur
Heilung oft mehrer, nach einander anzuwendender, antipsorischer Heilmittel, jedes folgende dem Befunde der nach vollendeter Wirkung des vorgängigen übrig gebliebenen Symptomen-Gruppe gemäß, homöopathisch gewählt. Nur wenige derselben werden mit Nutzen zum zweiten Male wiederholt (m. s. in dem Buche von den chronischen Krankheiten).
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