InhaltInhalt
- Samuel Hahnemann
- Vorrede zur vierten Ausgabe.
- Einleitung.
- § 1. 2. Der einzige Beruf des Arztes ist schnelles, sanftes, dauerhaftes Heilen; Anm. nicht das Schmieden theoretischer Systeme und Erklärungs-Versuche.
- § 3. 4. Er muß das an Krankheiten zu Heilende aufsuchen und das Heilende in den verschiednen Arzneien kennen, um dieses jenem anpassen zu können, auch die Gesundheit der Menschen zu erhalten verstehen.
- § 5. 6. Die Krankheiten sind an sich unerkennbar im innerlich Veränderten, aber deutlich erkennbar in den Symptomen. Anm. Erklärung des Gesagten.
- § 7. Zur Heilung beihülfliches Achten auf Veranlassung, Grundursache und andre Umstände.
- § 8. Die Krankheit besteht für den Arzt bloß in der Gesammtheit ihrer Symptome.
- § 9. Unter Achtung auf jene Umstände (§ 7.) braucht der Arzt bloß die Gesammtheit der Symptome hinwegzunehmen. um die Krankheit zu heilen. Anm. a. Die offenbar die Krankheit veranlassende und unterhaltende Ursache ist hinwegzuräumen. Anm. b. Verwerflichkeit der symptomatischen, auf ein einziges Symptom gerichteten, palliativen Curart.
- § 10. 11. 12. Sind alle Symptome getilgt, so ist jederzeit die Krankheit auch in ihrem Innern geheilt.
- § 13. Die Gesammtheit der Symptome ist die einzige Indication, die einzige Hinweisung auf ein zu wählendes Heilmittel.
- § 14. Die Befindens-Veränderung in Krankheiten (die Krankheits-Symptome) kann von den Arzneien nicht anders geheilt werden, als in sofern diese die Kraft haben, ebenfalls Befindens-Veränderungen im Menschen zuwege zu bringen.
- § 15. Diese Befindens-Veränderungs-Kraft der Arzneien kann bloß bei ihrer Einwirkung auf (gesunde) Menschen wahrgenommen werden.
- § 16. Die krankhaften Symptome, welche die Arzneien im gesunden Menschen erzeugen, sind das Einzige, woraus wir ihre Krankheit-Heilungs-Kraft erkennen lernen.
- Kapitel 15
- Kapitel 16
- Kapitel 17
- § 21. Dieß beruht auf dem Natur-Heilgesetze, daß eine schwächere dynamische Affection im lebenden Menschen von einer ihr sehr ähnlichen, stärkern, bloß der Art nach abweichenden, dauerhaft ausgelöscht wird. Anm. Dieß geschieht auch bei physischen Affectionen, wie bei moralischen Uebeln.
- § 22. Das Heil-Vermögen der Arzneien beruht daher auf ihren der Krankheit ähnlichen Symptomen.
- § 23–27. Versuch einer Erklärung dieses Natur-Heilgesetzes.
- § 28. Der menschliche Körper ist weit geneigter, sich durch Arzneikräfte in seinem Befinden umstimmen zu lassen, als durch natürliche Krankheit.
- § 29. 30. Des homöopathischen Heilgesetzes Richtigkeit zeigt sich an dem Nicht-Gelingen jeder unhomöopathischen Cur eines ältern Uebels und daran, daß auch zwei im Körper zusammentreffende, natürliche Krankheiten, sobald sie einander unähnlich sind, einander nicht aufheben und nicht heilen.
- § 31. I. Die ältere, im Körper wohnende Krankheit hält, wenn sie gleich stark, oder stärker ist, eine neue, unähnliche Krankheit vom Menschen ab.
- § 32. So bleiben auch bei unhomöopathischen Curen, die nicht heftig sind, die chronischen Krankheiten, wie sie waren.
- § 33. II. Oder eine den schon kranken Menschen befallende, neue, stärkere Krankheit unterdrückt nur, so lange sie dauert, die alte, im Körper wohnende, ihr unähnliche Krankheit, hebt diese aber nie auf.
- § 34. Eben so heilen starke Curen mit allopathischen Arzneien keine chronische Krankheit, sondern unterdrücken sie nur so lange, als der Angriff mit heftigen Arzneien dauert, welche keine der Krankheit ähnliche Symptome für sich erregen können; hernach kommt die chronische Krankheit eben so schlimm und schlimmer wieder hervor.
- § 35. III. Oder die neue Krankheit tritt nach langer Einwirkung auf den Körper zu der ältern, ihr unähnlichen, und es entsteht eine doppelte (complicirte) Krankheit; keine dieser beiden sich unähnlichen hebt die andre auf.
- § 36. Noch weit öfterer, als im Laufe der Natur, gesellt sich eine durch langwierig angewendete, heftige, unpassende (allopathische) Arznei erzeugte Kunst-Krankheit beim gewöhnlichen Cur-Verfahren zu der ihr unähnlichen (folglich nicht durch jene heilbaren) alten, natürlichen Krankheit, und der chronisch Kranke ist nun doppelt krank.
- § 37. Die sich so complicirenden Krankheiten nehmen, ihrer Unähnlichkeit wegen, jede den ihr im Organism gehörigen Platz ein.
- Kapitel 30
- § 40. Erklärung dieser Erscheinung.
- § 41. Beispiele chronischer Krankheiten, durch zufälligen Zutritt einer andern, ähnlichen, stärkern geheilt.
- § 42–44. Selbst von den im Laufe der Natur selbst zusammentreffenden Krankheiten kann nur die von ähnlichen Symptomen die andre aufheben und heilen, die unähnliche Krankheit aber kann es nie, zur Belehrung für den Arzt, mit welcher Art Arzneien er gewiß heilen könne, nämlich einzig mit den homöopathischen.
- § 45. Die Natur hat nur wenige Krankheiten andern Krankheiten zur homöopathischen Hülfe zuzuschicken, und diese ihre Hülfsmittel sind mit vielen Unbequemlichkeiten verbunden.
- § 46. Dagegen hat der Arzt unzählige Heilpotenzen mit großen Vorzügen vor jenen.
- § 47. 48. Aus jenem Vorgange in der Natur wird der Arzt fortan die Lehre ziehen, Krankheiten nie anders als mit homöopathisch gewählten Arzneien zu behandeln und sie so zu heilen, nie aber mit andersartigen (allopathischen), welche nie heilen, sondern bloß den Kranken verderben.
- § 49. 50. Es giebt nur drei mögliche Arten von Anwendung der Arzneien gegen Krankheiten: 1) die allein hülfreiche, homöopathische,
- § 51. 2) die allopathische oder heteropathische,
- § 52. 3) die antipathische (enantiopathische), palliative.
- § 53. Auf welchem Cur-Wege gegen ein einzelnes Symptom der Krankheit eine Arznei von entgegengesetzter Wirkungs-Aeußerung (contraria contrariis) verordnet wird. Beispiele.
- § 54. Dieses antipathische Verfahren ist nicht bloß fehlerhaft, weil es nur gegen ein einzelnes Krankheits-Symptom gerichtet ist, sondern auch, weil in anhaltenden Beschwerden, nach kurzer Schein-Erleichterung, wahre Verschlimmerung erfolgt. Anm. Zeugnisse der Schriftsteller.
- § 55. Schädliche Erfolge einiger antipathischen Curen.
- § 56. Die gesteigerten Gaben bei Wiederholung eines Palliativs heilen auch nie chronische Uebel, richten aber desto größeres Unglück an,
- § 57. woraus die Aerzte auf die Hülfreichheit des gegenteiligen, allein guten Heilwegs hätten schließen sollen, nämlich des homöopathischen.
- § 58. Der Grund von der Schädlichkeit der palliativen und von der alleinigen Heilsamkeit der homöopathischen Arznei-Anwendung
- § 59. beruht auf dem Unterschiede der bei Einwirkung einer jeden Arznei statt findenden Erstwirkung und der hierauf vom lebenden Organism (der Lebenskraft) veranstalteten Gegenwirkung oder Nachwirkung.
- § 60. Erklärung der Erstwirkung und der Nachwirkung.
- § 61. Beispiele von beiden.
- § 62. Bloß bei den kleinsten homöopathischen Arzneigaben im Heilgeschäfte wird die Nachwirkung der Lebenskraft einzig durch die Herstellung des Gleichgewichts der Gesundheit kund.
- § 63. Aus diesen Wahrheiten geht die Heilsamkeit der homöopathischen, so wie die Verkehrtheit der antipathischen (palliativen) Verfahrungsart hervor. Anm. Fälle, in denen die antipathische Anwendung der Arzneimittel noch einzig brauchbar ist.
- § 64. Wie folgt aus diesen Wahrheiten die Heilsamkeit der homöpathischen Heilart?
- § 65. Wie folgt aus diesen Wahrheiten die Schädlichkeit des antipathischen Verfahrens? Anm. Entgegengesetzte Empfindungen neutralisiren sich im menschlichen Sensorium nicht, also nicht wie entgegengesetzte Substanzen in der Chemie
- § 66. Kurzer Inbegriff der homöopathischen Heilart.
- § 67. Die drei zum Heilen nöthigen Punkte: 1) die Erforschung der Krankheit, 2) die Erforschung der Wirkung der Arzneien, und 3) ihre zweckmäßige Anwendung.
- § 68. Allgemeine Uebersicht der Krankheiten – acute chronische.
- § 69. Acute Krankheiten Einzelner, sporadische, epidemische, acute Miasmen.
- § 70. Uneigentliche chronische Krankheiten.
- § 71. Eigentliche chronische Krankheiten; sie entstehen alle aus chronischen Miasmen.
- § 72. Syphilis und Sykosis.
- § 73. 74. Psora; sie ist die Mutter aller eigentlichen chronischen Krankheiten, die syphilitischen und sykosischen ausgenommen. Anm. Krankheitsnamen der gewöhnlichen Pathologie.
- § 75. Unter den für diese chronischen Miasmen, namentlich für die Psora, gefundenen, specifischeren Heilmitteln ist für jeden einzelnen Fall von chronischer Krankheit eine um so sorgfältigere Wahl zur Heilung zu treffen.
- § 76. Erfordernisse zur Auffassung des Krankheitsbildes.
- § 77–92. Vorschrift, wie der Arzt das Krankheitsbild zu erkundigen und aufzuzeichnen hat.
- § 93–95. Erforschung der epidemischen Krankheiten insbesondre.
- § 96. Auf gleiche Weise mußte die Grundursache der (unsyphilitischen) chronischen Krankheiten ausgemittelt und das große Gesammt-Bild der Psora aufgestellt werden.
- § 97. Nutzen des schriftlich aufgezeichneten Krankheitsbildes zum Heilen und beim Verfolg der Cur.
- § 98-107. Vorerinnerung zur Erforschung der reinen Arznei-Wirkungen an gesunden Menschen. Erstwirkung. Nachwirkung.
- § 108. Wechselwirkungen der Arzneien.
- § 109. 110. Idiosyncrasien.
- § 111. 112. Jede Arznei hat von der andern abweichende Wirkungen. Anm. Es kann keine Surrogate geben.
- § 113. Jede Arznei muß daher auf die Eigenheit ihrer besondern Wirkungen sorgfältig geprüft werden.
- § 114–134. Verfahren dabei, wenn man sie an andern Personen versuchen läßt.
- § 135. Die Versuche des gesunden Arztes mit Arzneien an sich selbst bleiben die vorzüglichsten.
- § 136. Die Erforschung der reinen Arzneiwirkungen in Krankheiten ist schwierig.
- § 137–139. Aus solcher Erforschung der reinen Wirkungen der Arzneien an Gesunden entsteht erst eine wahre materia medica.
- § 140. Die zweckmäßigste Anwendung der nach ihrer eigentümlichen Wirkung gekannten Arzneien zum Heilen.
- § 141. Die homöopathisch passendste Arznei ist die hülfreichste, ist das specifische Heilmittel.
- § 142. Andeutung, wie die homöopathische Heilung zugehen mag.
- § 143. Die homöopathische Heilung schnell entstandner Krankheit erfolgt schnell; die der chronischen Siechthume aber erfordert verhältnismäßig mehr Zeit.
- § 144. Geringe Unpäßlichkeiten.
- § 145. Die bedeutenden Krankheiten haben mehre Symptome.
- § 146. Für die mit mehren, auffallenden Symptomen läßt sich desto gewisser ein homöopathisches Heilmittel finden.
- § 147. Auf welche Art von Symptomen man hiebei vorzüglich zu achten habe?
- § 148. Ein möglichst homöopathisches Mittel heilt ohne bedeutende Beschwerde.
- § 149. Ursache der Beschwerdelosigkeit solcher Heilung.
- § 150. Ursache der kleinen Ausnahmen hievon.
- Kapitel 87
- § 155. In chronischen (psorischen) Krankheiten erfolgen die homöopathischen Verschlimmerungen von den (antipsorischen) homöopathischen Arzneien im Verlaufe mehrer Tage, von Zeit zu Zeit.
- § 156–168. Maßregeln bei der Heilung, wenn der Vorrath gekannter Arzneien zur Findung eines vollkommen homöopathischen Mittels zu klein ist.
- Kapitel 90
- § 182–200. Behandlung der Krankheiten mit Local-Symptomen; ihre äußere Behandlung ist stets verderblich.
- § 201. 202. Alle eigentliche (nicht bloß von übler Lebensart entstandene und unterhaltene) chronische Uebel und Siechthume müssen mit den, ihrem zum Grunde liegenden Miasm angemessenen, homöopathischen Arzneien bloß von innen geheilt werden.
- § 203. Vorgängige Erkundigung nach dem zum Grunde liegenden Miasm, dem einfachen oder dessen Complication mit einem zweiten (oder wohl auch dritten) Miasm.
- § 204. Erkundigung der vorher gebrauchten Curen.
- § 205. 206. Uebrige, nöthige, vorgängige Erkundigungen vor Auffassung des Krankheitsbildes des chronischen Uebels.
- § . 207–227. Behandlung der sogenannten Geistes- oder Gemüths-Krankheiten.
- § 228. 229. Die Wechselkrankheiten. Die alternirenden.
- § 230. 231. Die typischen Wechselkrankheiten.
- § 232–239. Die Wechselfieber.
- § 240–251. Gebrauchsart der Heilmittel.
- § 252–256. Zeichen der anfangenden Besserung.
- § 257. 258. Falsche Vorliebe für Lieblings-Mittel und ungerechter Hass gegen andre Arzneien.
- § 259–261. Lebensordnung in chronischen Krankheiten. Anm. Schädliche Dinge in der Lebensweise.
- § 262. 263. Diät in acuten Krankheiten.
- § 264–266. Wahl der vollkräftigsten, ächtesten Arzneien. Anm. Aenderung einiger Stoffe durch Zubereitung zu Nahrungsmitteln.
- § 267. Zubereitung der kräftigsten und haltbarsten Arzneiform aus frisch zu erlangenden Kräutern.
- § 268. Trockne Gewächssubstanzen. Anm. Pulver-Zubereitung zum Aufbewahren.
- § 269. Die beste Form der Arzneien zum Gebrauche bei Kranken ist die in Auflösung.
- Kapitel 109
- § 273–285. Gaben-Größe zu homöopathischem Behufe – wodurch sie verstärkt oder verkleinert werden. Ihre Potenzirung.
- § 286-290. Welche Theile des Körpers sind mehr oder minder empfänglich für die Einwirkung der Arzneien?
- § 291. 292. Thierischer Magnetismus (Mesmerismus). Die positive und die negative Anwendung desselben.
- Berichtigungen.
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§ 169–181. Maßregeln bei Heilung der Krankheiten mit allzuwenigen Symptomen:
einseitige Krankheiten.
§. 169.
Eine ähnliche
Schwierigkeit im Heilen entsteht
von der allzu geringen Zahl der Krankheitssymptome, ein Umstand, der unsre sorgfältige Beachtung verdient, da durch seine Beseitigung fast alle Schwierigkeiten, die diese vollkommenste aller möglichen Heil-Methoden (außer dem Mangel homöopathisch gekannter Arzneien) nur darbieten kann, gehoben sind.
§. 170.
Bloß diejenigen Krankheiten scheinen nur wenige Symptome zu haben, und deßhalb Heilung schwieriger anzunehmen, welche man
einseitige nennen kann, weil nur ein oder ein Paar Hauptsymptome hervorstechen, welche fast den ganzen Rest der übrigen Zufälle verdunkeln. Sie gehören größtentheils zu den chronischen.
§. 171.
Ihr Hauptsymptom kann entweder ein inneres Leiden (z. B. ein vieljähriges Kopfweh, ein vieljähriger Durchfall, eine alte Cardialgie u. s. w.) oder ein mehr äußeres Leiden seyn. Letztere pflegt man vorzugsweise
Local-Krankheiten zu nennen.
§. 172.
Bei den einseitigen Krankheiten ersterer Art liegt es oft bloß an der Unaufmerksamkeit des ärztlichen Beobachters, wenn er die Zufälle, welche zur Vervollständigung des Umrisses der Krankheitsgestalt vorfanden sind, nicht vollständig aufspürt.
§. 173.
Indeß giebt es doch einige wenige Uebel, welche nach aller anfänglichen (§. 77-91.) Forschung, außer einem Paar starker, heftiger Zufälle, die übrigen nur undeutlich merken lassen.
§. 174.
Um nun auch
diesem, obgleich
sehr seltnen Falle mit gutem Erfolge zu begegnen, wählt man zuerst, nach Anleitung dieser wenigen Symptome, die hierauf nach bestem Ermessen homöopathisch ausgesuchte Arznei.
§. 175.
Es wird sich zwar wohl zuweilen treffen, daß diese mit sorgfältiger Beobachtung des homöopathischen Gesetzes gewählte Arznei die passend ähnliche künstliche Krankheit zur Vernichtung des gegenwärtigen Uebels darreiche, welches um desto eher möglich war, wenn diese wenigen Krankheitssymptome sehr auffallend, bestimmt, ungemein und besonders ausgezeichnet (charakteristisch) sind.
§. 176.
Im häufigern Falle aber kann die hier zuerst gewählte Arznei nur zum Theil, das ist, nicht genau
passen, da keine Mehrzahl von Symptomen zur treffenden Wahl leitete.
§. 177.
Da wird nun die zwar so gut wie möglich gewählte, aber gedachter Ursache wegen nur unvollkommen homöopathische Arznei bei ihrer Wirkung gegen die ihr nur zum Theil analoge Krankheit – eben so wie in obigem (§. 156. und ferner) Falle, wo die Armuth an homöopathischen Heilmitteln die Wahl allein unvollständig ließ – Nebenbeschwerden erregen, und mehre Zufälle aus ihrer eignen Symptomenreihe in das Befinden des Kranken einmischen,
die zugleich bisher noch nicht oder selten gefühlte Beschwerden der Krankheit selbst sind; es werden Zufälle sich entdecken oder sich in höherm Grade entwickeln, die der Kranke kurz vorher gar nicht oder nicht deutlich wahrgenommen hatte.
§. 178.
Man werfe nicht ein, daß die jetzt erschienenen Nebenbeschwerden und neuen Symptome dieser Krankheit auf Rechnung des eben gebrauchten Arzneimittels kämen. Sie kommen von ihm
; es sind aber doch immer nur solche Symptome, zu deren
Erscheinung
diese Krankheit und in
diesem Körper auch für sich schon fähig war, und welche von der gebrauchten Arznei – als Selbsterzeugerin ähnlicher – bloß hervorgelockt und zu erscheinen bewogen wurden. Man hat, mit einem Worte, den ganzen jetzt sichtbar gewordenen Symptomen-Inbegriff für den der Krankheit selbst zugehörigen, für den gegenwärtigen wahren Zustand anzunehmen und hienach ferner zu behandeln.
§. 179.
So leistet die wegen allzu geringer Zahl anwesender Symptome hier fast unvermeidlich unvollkommene Wahl des Arzneimittels dennoch den Dienst einer Vervollständigung des Symptomen-Inhalts der Krankheit und erleichtert auf diese Weise die Ausfindung einer zweiten, treffender passenden, homöopathischen Arznei.
§. 180.
Es muß also, sobald die Gabe der ersten Arznei nichts Vortheilhaftes mehr bewirkt (wenn die neu entstandnen Beschwerden, ihrer Heftigkeit wegen, nicht eine schleunigere Hülfe heischen – was jedoch bei der Gaben-Kleinheit homöopathischer Arznei und in sehr langwierigen Krankheiten nur selten der Fall ist), wieder ein neuer Befund der Krankheit aufgenommen, es muß der
status morbi, wie er jetzt ist, aufgezeichnet, und nach ihm ein zweites homöopathisches Mittel gewählt werden, was gerade auf den heutigen, auf den jetzigen Zustand paßt, welches um desto angemessener gefunden werden kann,
da die Gruppe der Symptome zahlreicher und vollständiger geworden ist
.
§. 181.
Und so wird ferner, nach vollendeter Wirkung jeder Arzneigabe, der Zustand der noch übrigen Krankheit nach den übrigen Symptomen jedesmal von Neuem aufgenommen, und nach dieser gefundenen Gruppe von Zufällen eine abermals möglichst passende homöopathische Arznei ausgesucht, und so fort bis zur Genesung.
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