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Therese Humbert.

Zwölf Tage lang ist vor dem pariser Schwurgericht in Sachen wider Friedrich Humbert, seine Ehefrau Therese, seine Schwäger Emil und Romain Daurignac verhandelt worden. Ob Therese Daurignac im Ehebett geboren oder ein »natürliches« Kind ist, ob ihr Schwiegervater Humbert, der Justizminister, ein Gauner war und ob ein ihm folgender Justizminister, Herr Vallé, von dem Wucherer Cattaui an einer goldenen Kette gehalten ward: das Alles braucht uns nicht zu bekümmern. Wir haben nur zu fragen, was wir aus der tausendmal beschnüffelten und beschwatzten Geschichte lernen können. Der Tatbestand ist einfach; er schien nur kompliziert, weil die Taktik der Hauptangeklagten und ihres Verteidigers ihn in dichte Schleier zu hüllen suchte.

Zwanzig Jahre lang hat das Ehepaar Humbert mit seiner Tochter Eva und den Geschwistern der Frau, Emil, Romain, Marie Daurignac, auf größtem Fuße gelebt. Ihre jährlichen Ausgaben betrugen ungefähr vierhunderttausend Francs. Sie waren im Elysee willkommene Gäste, der Präsident der Republik kam mit seiner Frau zu ihnen, Minister, Generale, Künstler, Gelehrte, Parlamentarier, Würdenträger aller Grade, drängten sich an ihren Tisch, und wo Tout-Paris Feste feierte, war Frau Therese Humbert im dichtesten Haufen zu finden. Sie ließ die berühmtesten Weltschneiderfirmen, Worth, Paquin, Doucet, für sich arbeiten, trug die theuersten Pelze, kaufte Landgüter, Weinberge, umworbene Bilder, Bibelots, Poterien und galt als eine der reichsten Frauen der üppigen Lutetia. Dabei verbarg sie den Freunden nicht, daß sie oft in Geldverlegenheit war. So gehts Einem, wenn man allzu gewissenhaft ist. Ein Erbschaftprozeß um hundert Millionen. Die Prozeßgegner, zwei angelsächsische Brüder Crawford, sind echte Gentlemen, verkehren intim mit den Humberts und schlagen einen durchaus annehmbaren Vergleich vor. Aber sie verbinden damit Heirathpläne, für die Eva zu jung ist und gegen die Maries Mädchenempfinden sich lange sträubt. Schließlich mag man ja auch nichts geschenkt nehmen. Das Verständige und Anständige ist, dem Recht seinen Lauf zu lassen. Wenn das Tempo dieses Laufes nur nicht gar so langsam wäre! Seit Jahrzehnten schleppt die Sache sich durch die Gerichtsinstanzen: und noch ist kein Ende abzusehen. Therese muß den Prozeß gewinnen; hat ihn eigentlich schon gewonnen. Der beste Beweis dafür ist, daß die hundert Millionen in ihrem Geldschrank liegen. Doch sie sind ihr noch nicht in letzter Instanz zugesprochen; und das Vermögen vorher anzugreifen, würde eine Dame von so strenger Rechtlichkeit Frevel dünken. Lieber entleiht sie einstweilen das zum Leben nöthige Geld. Dantur opes nulli nunc nisi divitibus, sagt Martial; und sein nunc reicht bis in unsere Tage. Warum soll man den Humberts nicht borgen? Das Geld ist da. Jeder kanns sehen: gute Staatsrentenbriefe ruhen in Thereses Eisenspind. Die ersten Anwälte Frankreichs vertreten die Prozeßparteien und bestätigen, daß die Sache für die Crawfords schlecht steht und im schlimmsten (kaum denkbaren Fall) der Familie Humbert ein fetter Vergleich sicher ist. Die beste Gesellschaft von Paris verkehrt bei den Leuten, ihr politischer und gesellschaftlicher Einfluß wirkt weithin, sie sind im größten Stil wohlthätig, haben, um dem kleinen Mann durchs schwere Leben zu helfen, die Rente Viagère, das von jeder Gewinnabsicht freie Leibrenteninstitut, geschaffen und kein Verdacht wagt sich auf ihre reine Höhe. Auch war Friedrichs Vater Justizminister und als das Muster eines sauberen, der Pflicht getreuen Staatsdieners bekannt. Wer trotzdem noch zaudert, wird durch Thereses Reden gereizt, durch Thereses Zinsangebote bezwungen. Die knickert und feilscht nicht erst lange: jeder Prozentsatz wird dem Darleiher bewilligt. Die Schuldscheine werden so ausgestellt, daß der Gläubiger noch auf seine Kosten kommt, selbst wenn er einen Teil des vorgestreckten Geldes in den Rauchfang schreiben muß. Kleine und große Wucherer langen nach der profitlichen Ehre, mit Madame Humbert Geschäfte machen zu dürfen. So werden in zwei Jahrzehnten nach und nach ungefähr fünfzig Millionen zusammengeborgt; dringt Einer auf Rückzahlung des Geliehenen, dann ist schnell immer ein Anderer bereit, das Loch zu stopfen. Die Entscheidung, der Triumph der guten Sache naht ja. Die Crawfords sind schon recht mürb: und wenn Mariechen, das gute Kind, sich nicht in den Kopf gesetzt hätte, die Frau des Kammerpräsidenten Deschanel zu werden, der sie allerdings auch zärtlich umwirbt ... Spät erst erwacht das Mißtrauen. Herr Waldeck-Rousseau, damals noch der Kempner von Paris, der juristische Berather der stärksten Kapitalisten, nennt die Sache Crawford contra Humbert in einem Plaidoyer den größten Schwindel des Jahrhunderts. Der geistreiche Antisemit Drumont eröffnet in seiner »Libre Parole« einen Feldzug gegen Therese und deren Sippschaft. Und endlich setzt der levantinische Wucherer Cattaui, den Herr Vallé (später Justizminister) vertritt, einen Gerichtsbeschluß durch, wonach der Geldschrank von Amtes wegen zu öffnen und der Inhalt zu prüfen ist. Der Schrank ist leer. Sämmtliche Humberts und Daurignacs sind am Abend vor der Ausführung des Gerichtsbeschlusses entflohen. Nach Monaten werden sie in Madrid gefaßt und ins pariser Untersuchungsgefängnis eingeliefert. Während der langwierigen Voruntersuchung schweigt Therese, die längst als der allein leitende Kopf, der Nenner vor den Nullen erkannt ist, hartnäckig und erwidert auf alle Fragen des Richters nur, erst vor den Geschworenen werde sie sprechen. Dann aber so ausführlich und rückhaltlos offen, daß die Schaar ihrer Feinde vernichtet sein und sie, unter dem Jubel der Menge, als Siegerin aus dem Schwurgerichtssaal schreiten werde. Die Hauptverhandlung beginnt. Von allen Gläubigern hat nur einer, Cattaui, sich dem Verfahren der Staatsanwaltschaft angeschlossen; die anderen (der Wucherer hat nie gern mit den Gerichten zu tun) erklären im Verhör, daß sie keine Ansprüche an Frau Humbert haben, und einzelne geben ihr sogar Ehrenatteste. Auch die Leibrentner zeigen sich befriedigt und Therese kann triumphirend fragen, wem sie, außer einem abgefeimten Hallunken, denn eigentlich klagbaren Schaden zugefügt habe. Sie ist sehr redselig, stellt sich, wie eine Henne vor die bedrohten Küchlein, als Schützerin vor die drei Jammermänner, nimmt alle Verantworthchkeit auf sich, gibt sich, je nach dem Bedürfniß der Stunde, sentimental oder patzig, beschuldigt den Vorsitzenden schnöder Parteilichkeit, schmeichelt den Geschworenen, leugnet, entstellt, verdreht Alles, auch das unzweideutig Bewiesene, biegt allen heiklen Fragen gewandt aus, sucht unangenehme Aussagen mit Wortschwallen wegzuschwemmen und verkündet immer wieder, hundertmal mit der selben Emphase: wenn der letzte Zeuge vernommen, die letzte Plaidoirie beendet sei, werde sie Alles sagen. Wo die Crawfords, wo die Millionen sind. »Je dirai tout. Et tout sera paye.« Dann werde man staunen. Ein Familiengeheimniß. Auch ihr geliebter Friedrich ahne nichts. Aber die Freisprechung sei sicher wie das Amen in der Kirche ... Als es so weit ist, vernehmen die athemlos Aufhorchenden ein wirres Gefasel. Kindische Phrasen über das den allerehrlichsten Menschen Frankreichs angethane Unrecht. Ein endloses Gestöhn über das Weh einer der Pflicht stets treuen Frau, die durch niederträchtige Zettelungen um ihre Habe gebracht und in den Straßenkoth geschleift worden sei. Und schließlich, nach langem Zögern, der bluff: Crawford heiße Régnier und sei der Vetter des in der französischen Legendengeschichte berüchtigten Schuftes, der, in Bismarcks Auftrag, Bazaine in Metz zum Verrath lockte. Und weil die hundert Millionen aus so schmutziger Quelle kamen, habe sie, die zuverlässigste Patriotin, geschwiegen, geleugnet, die Tatsachen anders dargestellt, als sie sind. »Maintenant je dirai tout. Et tout sera payé.« Wo die hundert Millionen sind? Crawford-Régnier wird sie schon bringen. Ein sinnloses Märchen. Eine von den Geschichten, die der Franzose contes à dormir debout nennt. Starr sehen Richter, Geschworene, Zuschauer einander an. Das ist die große, lange verheißene Enthüllung? Ein Kichern geht durch die Reihen. Doch Therese ist nicht zu beirren. »Sie werden uns freisprechen. Sie müssen. Ich werde heute nachts bei meiner Schwiegermutter schlafen. Die Qual ist beendet. Schnell, meine Herren Geschworenen! Wir haben volles Vertrauen zu Ihnen, denn Sie sind unabhängige und gewissenhafte Bürger. Schütteln Sie das Gewicht der ungeheuren Verantwortlichkeit ab, das seit zwölf Tagen auf Ihrem Herzen lastet!« Schluß der Debatte. Zweihundertachtundfünfzig Schuldfragen werden verlesen. Die Jury zieht sich ins Berathungzimmer zurück. Nach sieben Stunden verkündet der Schwurgerichtspräsident: Fünf Jahre Zuchthaus für das Ehepaar Friedrich und Therese Humbert, zwei und drei Jahre Gefängnis für Emil und Romain Daurignac.

So ungefähr sieht das Skelett der Sache aus. Ungefähr; ich habe die Verhandlungstenogramme im »Journal« mit heißem Bemühen gelesen, trotz dieser unersprießlichen Arbeit Manches aber vielleicht nicht ganz genau wiedergegeben. Unerwähnt blieb, zum Beispiel, daß Friedrich Humbert Abgeordneter war und im Palais-Bourbon, wie überall, den träumerischen Künstler, das weltfremde Kindergemüth mimte und daß der entscheidende Gerichtsbeschluß und die Flucht der ehrenwerten Familie Folgen der Kanonade waren, die Herr Waldeck-Rousseau in der Zeitung »Le Matin« gegen sie beginnen ließ. Hundert allerliebste Einzelheiten; deutsche Leser würden schon mit heiterem Staunen vernehmen, welche Summen Mama Therese jährlich für Hüte ausgab. Die lange genährte Hoffnung auf eine politische Sensation wurde getäuscht. Staatsanwaltschaft und Vertheidigung hatten sich von vorn herein geeinigt, das Aktenbündel nicht aufzuschnüren, das die Bettelbriefe und Dankschreiben bekannter Politiker enthielt; und da auch die Geschworenen sich nicht neugierig zeigten, erfuhr man nichts von der schmierigen Schachermachei, die Jahrzehnte hindurch Ämter, Pfründen, Titel, Bändchen und Palmenabzeichen vergab. Kein Mensch kümmerte sich diesmal um den dossier secret, dessen Entsiegelung anno Dreyfus so stürmisch begehrt worden war (natürlich: damals sollte der Große Generalstab, jetzt konnte die regirende Bourgeoisie bloßgestellt werden). Und doch stand an der Barre der selbe Vertheidiger, der in den Fällen Zola und Dreyfus so wundervoll gegen Geheimnißkrämerei und Vertuschung gewettert hatte: Herr Fernand Gustave Gaston Labori. Herr Henri Robert, der berühmteste Kriminalanwalt von Paris, hatte, als er die Akten kannte, das Mandat zurückgegeben; mit dieser Sache und dieser Hauptklientin schien ihm nichts zu machen. Herrn Labori plagte kein Skrupel. Ein starkes Temperament, volksthümliche, von einer klingenden Stimme unterstützte Beredsamkeit, schlauste Berechnung aller der Rabulistenkunst erreichbaren Wirkungen und eine crânerie, die Händel mit dem Gerichtshof sucht, nicht meidet. Als Anwalt der Humberts hatte der Mann, dem selbst Déroulède einst »Bravo, pour le talent!« zurief, eine unbegreiflieh thörichte Taktik gewählt. Die Jury, sagte er, müsse freisprechen, weil nicht unzweideutig bewiesen sei, daß die Crawfords mit ihren Millionen nicht doch irgendwo im Versteck leben. Ein tollkühner Witz, mit dem selbst das Gewissen wohlwollender Laienrichter nicht zu ködern war. Und schließlieh half er Frau Humbert gar noch bei ihrer blitzdummen Enthüllung, bereitete den Fehlschlag mit Siegermiene rhetorisch vor und stellte sich, als ob er fest an die läppische Mär glaube. Dazu hätten Berryer, Lachaud und die anderen großen französischen Barreauredner sich nicht hergegeben. Den geächteten dreyfusard aber mochte gerade dieser Schlußeffekt reizen. Bazaine, Regnier, in doppelter Gestalt also der gallischer Phantasie unentbehrliche traitre, im Hintergrund Bismarck als Versucher und Satanas: da kann der Patriot sich im Bengallicht zeigen. »Der Name, den Sie hören werden, weckt in jedem Franzosenherzen wehes Erinnern und heiße Empörung. Das furchtbare Geheimnis, das meine Klientin Ihnen entschleiern will, wiegt eben so schwer wie die ganze Anklage. Die Crawfords leben. Die hundert Millionen sind vorhanden.« Die Klientin aber kam über dunkle Andeutungen nicht hinaus; wahrscheinlich wollte es der Vertheidiger so. Waren die Millionen der Sündensold für den metzer Verrath? Ist Therese, deren Heimathpapiere nicht in Ordnung sind, Régniers Tochter, ein »Kind der Liebe«, und erfand sie den Crawford-Roman nur, weil sie sich schämte, Leben und Vermögen einem Landesverräther zu danken? So rührende Zweifel sollte die Jury ins Berathungzimmer mitnehmen... Der Obmann der Geschworenen hat einem Interviewer, nach dem Schluß der Verhandlung, gebeichtet, dieser letzte Streich habe dem Faß den Boden ausgeschlagen. Das Gefabel war allzu dumm. Friedrich und Therese wurden der Fälschung und des Betruges schuldig gesprochen.

Kläglicher konnte eine Sache nicht enden, die durch die Großartigkeit des Schwindels selbst redlichen Leuten imponirt hatte. Das Gerüst der Tragikomoedie ist aus alten Brettern zusammengefügt. Und wer den Stoff auf die Bühne bringen will, sollte vorher die Volpone von Ben Jonson, den Turcaret von Le Sage, Balzacs Mercadet, Becques Raben und Zolas Héritiers Rabourdin durchstudiren. Neu ist nur der Umfang des Betruges. Der junge Schiller ließ seinen Fiesko rufen: »Den Betrüger adelt der Preis. Es ist schimpflich, eine Börse zu leeren; es ist frech, eine Million zu veruntreuen; aber es ist namenlos groß, eine Krone zu stehlen. Die Schande nimmt ab mit der wachsenden Sünde.« So dachten auch die Pariser, da sie Frau Humbert mit dem Ehrennamen der Grande Thérèse schmückten. Auf blauen Dunst fünfzig Millionen zusammenzupumpen, ohne einen Heller eigenen Vermögens den asinus aureus für sich arbeiten zu lassen, mit Wuchergeld politische Macht zu erwerben, Minister, Abgeordnete, die Häupter der Gelehrtenrepublik am Fädchen zu lenken: Das dünkte sie groß. Den Betrüger adelt der Preis. Und statt eines starken Schlußakkordes nun das Leierkastenlied vom Patriotenschmerz und von Judas, dem argen Verräther, und seinen durch Zins und Zinseszins gemehrten Silberlingen. Statt eines wuchtig niedersausenden Streiches das Gestammel einer Dutzendhochstaplerin. Die Große Therese ist so uninteressant geworden wie irgendein raseur, dessen undämmbarer Redestrom empfindliche Leute nach der ersten Qual aus seiner Nähe scheucht.

Was wir aus der Geschichte lernen können? Nicht viel Neues für unsere Erkenntnis des Menschen als politischen Thieres. Seit Apulejus die Metamorphosen schrieb, hat das Wesen des aufrechten Vierfüßers sich wenig geändert; auch der in einen Esel verwandelte Held des Numiders fand Gauner als thronende Herrscher, Böcke als Gärtner, Schafe als Staatsschützer, am Altar geile Affen, auf dem Richtersitz würdevoll glotzendes Rindvieh. Und unter den Dächern, die der Hinkende Teufel abdeckte, sah es nicht wesentlich anders aus als in den Stuben der Humberts und Daurignacs. Der alte Adam hat sich nicht so völlig gewandelt, wie unsere Wissenschaftstutzer vor der Homunkelphiole wähnen, ohne des weisen Wortes zu achten, daß ein abgesetzter Gott den goethischen Teufel gelehrt haben könnte: »Wer lange lebt, hat viel erfahren; nichts Neues kann für ihn auf dieser Welt geschehn.« Der Herkunft gleißenden Besitzes und fühlbarer Macht wurde nie ängstlich nachgefragt; stets schwieg die Moral, wenn Gewinngier in Brünsten schrie; und das wichtigste aller Sittengesetze heißt, seit den Tagen des listenreichen Odysseus: Laß Dich niemals auf Schmugglerpfaden ertappen! Neu war nur die Größe der erschwindelten Summe (aber mußte man nach Bontoux, Lesseps, Herz, Arton das Handwerk nicht ins Große treiben, um Kunden zu fangen?); neu besonders die Technik des Betruges. Ein Jahrzehnte lang mit Aufbietung höchsten Juristenscharfsinnes geführter Civilprozeß, der an Gebühren und Sporteln mehr als eine Million verschlingt, alle Gerichtsinstanzen beschäftigt und in dem Alles erfunden ist: das Objekt und die Gegenpartei. Das, hat man uns oft erzählt, wäre in Deutschland nicht möglich; deutsche Richter und Anwälte hätten die Crawfords mit den hundert Millionen zu sehen verlangt und den Schwindelversuch schnell durchschaut. Wirklich? Auch in unserem Civilprozeß erscheinen die Parteien nicht persönlich vor der Kammer; ein richtig ausgefülltes Vollmachtformular berechtigt zur Vertretung: und mit der Laterne mag man den Anwalt suchen, der, wenn er hunderttausend Mark Vorschuß bekommen hat, an der Leibhaftigkeit eines so solventen Wesens zweifelt. Solcher Klient lebt, weil er zahlt. Rechtslehrer sollten ihren Seminaristen die Aufgabe stellen: Wäre der Prozeß Humbert c/a Crawford im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches möglich? Die Antworten könnten unserer Civilprozeßordnung eben so großen Nutzen bringen wie Dostojewskijs Verbrecherroman einst der russischen Strafrechtspflege. Statt uns wieder einmal in der Herrlichkeit deutscher Zustände zu sonnen, sollten wir unsere Richter dringend bitten, sich ein Beispiel an der Behandlung zu nehmen, der in Paris Angeklagte und Vertheidiger sich freuen durften. Kein barsches Wort, kein Bemühen, dem Angeklagten die Pein seiner Lage zu schärfen; joviale Milde, an den heikelsten Stellen leise Ironie und immer eine nicht zu erschöpfende Geduld. Damit sie sich so sicher und frei fühle wie früher, durfte Therese auf der Sünderbank Spitzenschleier und weiße Handschuhe tragen. Sie wurde nicht eingeschüchtert, nie angefahren, wenn sie nervös aufkreischte; sogar derbe Grobheiten nahm der Vorsitzende mit lächelnder Ruhe hin, weil er sich sagte: Hier kämpft gegen übermächtige Menschen ein entwaffnetes, im Kerker zermorschtes Geschöpf um sein Bischen Leben und solcher Kampf heischt stets ehrfürchtiges Mitleid, – mag der Kämpfer auch zur Ausschußwaare der Schöpfung gehören. Man muß vor berliner Richtern gestanden, muß die niederziehende Schmach einer Lage empfunden haben, in der jedes leidenschaftliche, jedes den groben Ankläger mit den guten Waffen stolzer Satire befehdende Wort wie die Frechheit eines Strolches geahndet wird, um den Werth so humaner Behandlungform schätzen zu können. Auch wer nicht einer ehrlosen Handlung bezichtigt ist, kann sich bei uns nicht frei seiner Haut wehren, jedes Zufallswörtchen erzürnt die Richter, jagt den Prokurator von seinem Stuhl, trägt dem Angeschuldigten am Ende gar eine Ordnungstrafe ein. Nicht wie ein Gebildeter zu Gebildeten darf er reden, komisches Mißverständniß nicht witzig lösen; die Wimper darf ihm nicht zucken, wenn er von einer dicken Null in der Sammetstreifenrobe, ein Wehrloser, wie ein Spitzbube gescholten, wie ein lästiger Landstreicher beschimpft wird. Dann schweigt der Vertheidiger; der Ankläger nimmt ja nur seine berechtigten Interessen wahr, spricht, wie des Landes der Brauch ist, und ein Protest des Anwaltes könnte die Stimmung des Gerichtshofes verderben; man macht sich also grün, um nicht von den Ziegen gefressen zu werden. Dabei sinnt Niemand Böses: so war es immer; und wer als Gentleman behandelt werden will, soll sich vor Anklagen hüten. Doch Niemand bedenkt auch, wie furchtbar der Mensch, der da im Käfig hockt, vielleicht schon während des aufreibenden Vorverfahrens gelitten hat, wie das Bewußtsein, hier als ein Wesen zweiter Klasse zu gelten, seine Vertheidigung lähmt; daß er erregbarer und erregter ist als seine Richter, die in ihm den zweiundzwanzigsten Fall ihres Wochenpensums sehen; daß er, fast schon verzweifelnd, um Freiheit und Lebensluft ringt; und daß Menschenwürde zur Schonung des Unbewehrten verpflichtet. Die Moabiter könnten aus der pariser Prozedur Manches lernen: den Willen, Menschliches menschlich zu sehen.

Einen Mangel aber hatte diese Prozedur; einen, der nur ungerügt bleiben konnte, weil er die Möglichkeit zu Laboris billigem Patriotentrumpf schuf: kein psychiatrisch Sachverständiger wurde vernommen. Ist die Frage nach Thereses strafrechtlicher Zurechnungfähigkeit gar nicht aufgetaucht? Sie hat zwanzig Jahre lang eine Rolle gespielt, die nur eine annähernd genialische Intelligenz ausfüllen konnte, und an den letzten Tagen der Hauptverhandlung dann wie ein dummes Waschweib geschwatzt. Die albernsten Lügen; ein kindisches, ganz unnöthiges Ableugnen klar bewiesener Thatsachen. Vielleicht saß Misogynie zu Gericht; vielleicht dachten Juristen und Laien: So sind alle Weibsen. Sie könnten sich auf Schopenhauer berufen, der gesagt hat: »Die Natur hat dem Weibe nur ein Mittel gegeben, sich zu vertheidigen und zu schützen: die Verstellung; es ist für eine Frau so selbstverständlich, zu lügen, wie für ein Thier, sich seiner natürlichen Waffen zu bedienen.« Lombroso, der in Frankreich jetzt mehr Anhänger hat als bei uns, citirt in seinem schwächsten Buch (»Das Weib als Verbrecherin und Prostituirte«) noch stärkere Ausprüche der Weiberverachtung. Das Gesetzbuch des Manu entzieht dem Frauenzeugniß jede Beweiskraft. In Birma dürfen Frauen nur auf der Schwelle des Gerichtssaales ihre Zeugenaussage machen, die denn auch nicht für voll genommen wird. »In vielen Sprachen hängt das Wort ,Eid' und ,Zeugniß' (orkos, testis) mit dem zusammen, das die Hoden des Mannes bezeichnet«; danach wäre also nur der Zeuger zeugnißfähig. Im Türkenreich gilt eines Mannes Rede gleich der zweier Weiber. Zola: »Frauen sind nicht im Stande, präzis auszusagen; sie belügen Jeden: den Richter, den Geliebten, die Zofe, sich selbst.« Als Eidgenossen werden noch Seneca, Moliere, Balzac, Flaubert, Stendhal angeführt. Auch hartnäckiges Leugnen soll bei Weibern viel öfter als bei Männern vorkommen; so habe eine des Giftmordes Angeklagte steif und fest behauptet, die schädliche Wirkung des Arsens sei ihr unbekannt gewesen. Man denke... Mit so kirchenväterlicher Asiatenweisheit ist im Kulturkreis des Weltwestens nichts anzufangen; und im Lande der galanten Gallier ist selbst den verstaubtesten Aktenwälzern solches Vorurtheil nicht zuzutrauen. Warum aber hat man die Humbert nicht untersucht und beobachtet? Nicht Vignys schwächliches, zwölfmal im Jahr unreines Kind war, mit seinen spezifischen Weibeigenschaften, zu erforschen: den besonderen, vielfach determinirten Menschen, der da tobte und greinte, fluchte und säuselte, mußte ein Sachverständiger, einer aus der Schule Bernheims oder Sullys, bis in des Wesens Kern prüfen. Dann aber kam Fernand Gustave Gaston Labori um seinen Rednertriumph. Und der löhnt den robin reicher als jeder Mandant.

Ich mußte, während das Auge sich durch die Riesenspalten der Stenogramme quälte, immer wieder an ein kleines Buch denken, das ich vor zwei Jahren gelesen hatte, Es heißt: »Die pathologische Lüge und die psychisch abnormen Schwindler; eine Untersuchung des allmählichen Ueberganges eines normalen psychologischen Vorganges in ein pathologisches Symptom«; der Verfasser ist Herr Dr. Anton Delbrück, einst Forels Assistent, dann sein selbständigster Schüler. Ein Anfang erst; doch einer, der weit in dunkle Provinzen der Psyche hineinleuchtet. Auf der dritten Seite schon stehen Sätze, die im Katechismus des Kriminalisten nicht fehlen dürften: »Daß es zwischen der vollständig normalen Geistesbeschaffenheit und geistiger Krankheit überall keine scharfen Grenzen giebt, ist eine Thatsache, die zwar oft hervorgehoben, jedoch durchaus noch nicht allgemein anerkannt ist. Und doch ist die richtige Beurtheilung gerade dieser Zustände praktisch, namentlich in forensischer Beziehung, von der allergrößten Wichtigkeit.« Aus dieser Betrachtung ergiebt sich die Nothwendigkeit, den Begriff verminderter Zurechnungfähigkeit in die Rechtspraxis einzuführen. Doch ich will nicht mit erborgter Wissenschaft prunken, die Laienirrthum vielleicht um den stärksten Theil ihrer Wirkung brächte, sondern einfach berichten, was ich in dem schmalen Buch gefunden habe. Zunächst einen »Fall« aus der schweizerischen Irrenheilanstalt Burghölzli. Ein Dienstmädchen. In Oesterreich geboren. Findelkind; nach anderer Angabe die Tochter armer Winzer. Ein Geistlicher empfiehlt die knapp Zwanzigjährige einem Grafen als Kindermädchen. Sie liest Romane, vernachlässigt die ihrer Obhut anvertrauten Kleinen und erzählt Jedem, ders hören will, sie sei Prinzessin von Spanien und werde nächstens einen Palast und ein großes Vermögen erben. Gewöhnliche Aufschneiderei? Doch nicht. Sie wird nach einem Starrkrampf ins Spital geschafft und als bleichsüchtig und hysterisch erkannt. Aus dem Krankenhaus kommt sie in die Schulschwesternanstalt. Der Graf entläßt sie aus dem Dienst, weil sie unbrauchbar ist und das Blau vom Himmel lügt. Als sie von Spanien genug hat, redet sie einem ihr befreundeten Hausmädchen vor, sie sei die außereheliche Tochter des Königs von Rumänien und ihr Onkel der Kardinal-Primas von Ungarn. Dieser Kirchenfürst schreibt an die Freundin seiner Nichte oft Briefe; Briefe mit groben grammatischen Fehlern zwar: aber ein ungarischer Kardinal braucht doch nicht gutes Deutsch zu schreiben. Die Briefe kommen nie mit der Post vom Magyarenglobus; die Nichte selbst bringt sie der Freundin: sonst könnte einer unterschlagen werden und den Aufenthalt der gehaßten Thronprätendentin verrathen. Deshalb schickt sie der Kardinal durch Boten, die mit ihrem Leben für die richtige Bestellung haften. Forel und Delbrück haben die Briefe gelesen. Viel pastoraler Schwulst, geringe Schulbildung. Die Schrift von Frauenhand, aber nicht von der des Kindermädchens. Nach einigem Zögern leiht die Freundin der Pseudoprinzessin eine für ihre Verhältnisse beträchtliche Summe. Als sie sich dann wieder ungläubig zeigt, wird sie mit Dolch und Revolver bedroht und muß auf den von zwei Kerzen beleuchteten Kruzifix schwören, nie zu verrathen, daß die Nichte des Kardinals ihr Geld schulde. Die Suggestivkraft der Kranken ist so groß, daß der Arzt, zu dem sie ins Haus kommt, all ihre Märchen, Krafft-Ebing später noch einzelne glaubt. Neue Wahngebilde folgen; aber auch neue Abenteuer. Ein ungarischer Grundbesitzer nimmt die Darbende auf; auch er hält sie für eine Königstochter. Um nicht entdeckt zu werden, trägt sie Männerkleider, manchmal die Uniform eines Jägeroffiziers, und trinkt und raucht wie ein im Kasino Erwachsener. Mit dem Dienstbuch eines Knechtes flieht sie in Dienerlivree nach der Schweiz, giebt sich dort zuerst für einen armen Studenten, später für einen reichen Erben aus, entlockt einem Pfarrer neunhundert Franken, wird verhaftet, als Weib rekognoszirt, zu vier Monaten Gefängniß verurtheilt, nach Burghölzli gebracht, dann an Oesterreich ausgeliefert und von Krafft-Ebing in Graz untersucht. Seine Diagnose lautet: »Typischer Fall von originärer Paranoia.« In Burghölzli hatten Forel und Delbrück, neben konträrer Sexualempfindung, festgestellt: »überschwängliche, das klare Denken störende Phantasie, als Folge davon instinktiver Hang zu Lüge und Täuschung.« Sie war unerschöpflich im Erfinden wüster Wundergeschichten; dabei überall beliebt und im Besitz einer besonders von Frauen kaum abzuwehrenden Gewalt über den Menschenwillen. Vor Gericht, als ihr hundert Schwindeleien nachgewiesen sind, nennt sie sich das Opfer schnöden Truges, verwahrt sich gegen die Annahme einer Psychose und jammert, daß man ihr, die stets im besten Glauben gehandelt habe, jetzt die Ehre rauben wolle.

Paranoia oder strafbarer Betrug? Dr. Delbrück antwortet: Ein Grenzfall; das Wahnsystem knüpft sich an einen bewußt ausgeführten Betrug und aus dem ersten wirren Gesträhn wird, weil dem Phantasieleben alle Hemmungen fehlen, schnell pathologische Lügensucht. Der Arzt schildert auch leichtere Fälle, Menschen mit normaler vita sexualis, die dennoch zu psychisch abnormen Schwindlern werden, erinnert an die »retroaktiven Halluzinationen«, die Gottfried Keller, nach eigener Knabenerfahrung, seinen Grünen Heinrich erleiden ließ, und an das Wort, das Goethe über seinen Jugendhang zum Renommiren und Fabuliren sprach: »Wenn ich nicht nach und nach, meinem Naturell gemäß, die Luftgestalten und Windbeuteleien zu kunstmäßigen Darstellungen hätte verarbeiten lernen, so wären solche aufschneiderischen Anfänge gewiß nicht ohne schlimme Folgen für mich geblieben. Betrachtet man diesen Trieb (erfundene Märchen als Erlebnisse zu erzählen) recht genau, so möchte man in ihm diejenige Anmaßung erkennen, womit der Dichter selbst das Unwahrscheinlichste gebieterisch ausspricht und von einem Jeden fordert, er solle Dasjenige für wirklich erkennen, was ihm, dem Erfinder, auf irgendeine Weise als wahr erscheinen konnte.« Das gut äquilibrirte Gehirn, sagt Delbrück, scheidet hier den Dichter vom »abnormen Schwindler«. Von schwerer Allgemeinerkrankung bis zu verminderter Zurechnungfähigkeit und hypertrophischer, alle anderen Hirnfunktionen überwuchernder Phantasie geleitet der Psychiater und schlägt schließlich vor, die Fälle, wo Fälschung des Erinnerns sich bewußter Lüge mischt, unter dem (das wichtigste Symptom des Seelenstandes klar bezeichnenden) Kennwort pseudologia phantastica zusammenzufassen.

In diese morbide Reihe gehört Frau Therese Humbert. Alle Symptome, die Forel und Delbrück aufzählen, sind an ihr sichtbar. Sie müßte ein Genie sein, wenn sie bewußten Sinnes zwei Jahrzehnte lang das Lügengeknäuel auf- und abgewickelt hätte, und eine unheilbare Paranoika, wenn sie wirklich dem Wahn verfallen wäre, ihre Schwurgerichtstaktik könne zur Freisprechung führen. Eine Schwerkranke wäre hundertmal aus der Rolle gefallen; eine Normalschwindlerin hätte pariser Geschworenen nicht täglich zugemuthet, die Humberts und Daurignacs für die ehrlichsten Leute Frankreichs zu halten. Staunend lauschten Hunderttausende dem wirren, sinnlosen Gedröhn und fragten, fast ärgerlich, dann: Das ist die Große Therese, die den geriebensten Wucherern fünfzig Millionen abgelockt hat? ... Sie war nie groß, war, mit all der suggestiven Gewalt, die man so oft an Hysterischen sieht, ein kränkelndes Hirn, das Wahrheit und Lüge kaum noch zu unterscheiden vermochte, und wurde zur blöden Schwätzerin, als in der Gefängnißzelle die Nachtwandlersicherheit von ihr wich. Die Große Therese, das den skeptischen Parisern durch weiterwirkende Autosuggestion aufgezwungene Wahngebild, hat nie gelebt. Die psychisch abnorme Schwindlerin Therese Humbert wird, als ein Musterschulfall, aus den Lehrbüchern der Psychiater, die muthig aus. Erlebtem zu lernen trachten, nie wieder verschwinden.


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