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Moltke wider Harden.

Graf Moltke, Adjutant des Kaisers und Stadtkommandant von Berlin, hatte, als er zur Einreichung seines Abschiedgesuches genöthigt worden war, gegen Harden, durch dessen in der »Zukunft« veröffentlichte Aufsätze er sich nun beleidigt fand, einen Strafantrag gestellt. Oberstaatsanwalt Isenbiel wies den Antrag ab, weil kein öffentliches Interesse zur Verfolgung dränge. Im Privatklageverfahren wurde Harden vom Schöffengericht freigesprochen. Dieses Verfahren dann aber, auf Antrag der Staatsanwaltschaft, eingestellt und noch im selben Herbst, wieder auf Antrag der Staatsanwaltschaft, vor der Vierten Strafkammer des Königlichen Landgerichtes I in Berlin, als Erster Instanz, ein neues Verfahren eröffnet; ein nach der Meinung der bekanntesten Strafrechtslehrer ungiltiges. Die Strafkammer verurtheilte am dritten Januar 1908 Harden zu vier Monaten Gefängniß. Am dreiundzwanzigsten Mai 1908 wurde, auf Antrag des Oberreichsanwaltes, dieses Urtheil, wegen rechtlicher und prozessualer Unzulänglichkeit, vom Zweiten Strafsenat des Reichsgerichtes »in vollem Umfang und nebst den ihm zu Grunde liegenden Feststellungen« aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Verhandlung vor der Vierten Strafkammer des Königlichen Landgerichtes I Berlin.

Vorsitzender Landgerichtsdirektor Lehmann: Wir können immer eintreten in die Verhandlung. Als Zeugen sind geladen Herr Graf Kuno von Moltke, Herr Graf Otto von Moltke, Herr Baron von Berger, Herr Graf Reventlow. Ich bitte die Zeugen, vorzutreten. Ich mache die Zeugen auf die Bedeutung des Eides aufmerksam. Sie werden eidlich vernommen werden und Sie wissen ja, daß Sie nur die reine und volle Wahrheit zu sagen haben, da Sie vereidigt werden und es eine außerordentlich schwere Sünde wäre, wenn Sie irgendetwas sagten, was nicht mit der Wahrheit übereinstimmt. Ich bitte Sie dann, mit Ausnahme des Nebenklägers, der ja zugleich Zeuge ist, den Saal zu verlassen. Ich denke (Das wird ja nun schwer zu sagen sein), Sie werden heute noch vernommen werden. Die verantwortliche Vernehmung wird doch wohl, ich schätze, drei Stunden dauern und vielleicht ginge es so zu machen, damit Sie nicht unnöthig hier auf dem Flur warten, daß Sie irgendwie per Telephon zu citiren sind? (Wird bejaht. Die Zeugen verlassen den Saal; auch der Nebenkläger will hinausgehen.) Wollen Sie nicht hierbleiben, Herr Graf?

Justizrath Sello (Vertreter des Grafen Moltke): Nein; mit Rücksicht auf seinen Gesundheitzustand. (Graf Moltke war sechs Tage vor der Hauptverhandlung von Berlin nach Meran gereist, hatte ein ärztliches Zeugnis eingereicht und war erst auf Wunsch des Gerichtshofes, der seine Anwesenheit forderte, zurückgekehrt.)

Lehmann: Dann würde ich Sie bitten, Ihre Telephonnummer draußen anzugeben. Gerichsdiener, die Akten sind nicht alle hier. Ich kann die Personalien ja aber auch ohne Akten feststellen. Sie heißen mit Vornamen?

Angeklagter Harden: Ich heiße Maximilian Felix Ernst, bin evangelisch, Schriftsteller, Verfasser der Artikel, für die ich die Verantwortung übernehme.

Vertheidiger Justizrath Max Bernstein: Ich bitte um das Wort vor Verlesung des Eröffnungbeschlusses.

Lehmann: Bitte sehr!

Bernstein: Meine verehrten Herren! Ich habe das Wort erbeten vor Verlesung des Eröffnungbeschlusses weil der Einwand der Unzuständigkeit des Gerichtes nach gesetzlicher Vorschrift vor dieser Verlesung vorgebracht werden muß und ich den Einwand der Unzuständigkeit des Gerichts und der Unzulässigkeit des Verfahrens hiermit förmlich und ausdrücklich erhoben haben will, mit dem daran geknüpften Antrag, wegen dieser Umstände das Verfahren einzustellen. Die juristische Frage, von deren Beantwortung das Schicksal dieses Antrages abhängt, ist so vielfach erörtert worden, daß ich glaube, mit den Einzelheiten dieser juristischen Diskussion Ihre Zeit nicht in Anspruch nehmen zu sollen. Sie wissen eben so gut wie ich, daß der §417 der Reichsstrafprozeßordnung jetzt von den höchsten Gerichtshöfen Deutschlands, von dem Reichsgericht in Leipzig, von dem Kammergericht in Berlin, von dem Obersten Landesgericht in München, anders ausgelegt wird, als er früher ausgelegt worden ist. Sie wissen eben so, daß die Theoretiker fast ausnahmelos diese jetzt geltende Deutung des §417 billigen, die frühere mißbilligen. Nach der Auffassung des §417, welche von den höchsten Gerichtshöfen und von der Theorie vertreten wird, ist ganz unbestreitbar das Verfahren, in dem wir uns jetzt befinden, die Verhandlung, die jetzt begonnen hat, gesetzwidrig. Man darf, ohne Widerspruch fürchten zu müssen, sagen: Wenn die Anschauung, die jetzt als die allein richtige gilt und die allein richtige ist, die Anschauung, daß eine Ueberleitung des Privatklageverfahrens in das öffentliche Verfahren so, wie hier geschehen ist, unzulässig ist, früher gegolten hätte, so würde diese heutige Verhandlung nicht vor Ihnen, meine sehr geehrten Herren, stattfinden; auch die frühere Verhandlung würde nicht vor Ihnen stattgefunden haben. Nun bin ich der Meinung, daß der Bürger ein Recht auf das gesetzliche Recht und der Richter eine Pflicht zum gesetzlichen Recht hat; ich bin der Meinung, daß es unmöglich den Intentionen eines sittlichen und vernünftigen Gesetzgebers entsprechen kann, daß Jemand (ich will mal den Fall, den ich allerdings hier für ausgeschlossen halte, einen Augenblick supponiren) verurtheilt wird auf Grund eines Verfahrens von dem die Richter selbst sich sagen müssen: Wir sind nur drin, weil wir hineingedrängt worden sind; das Verfahren hat keine gesetzliche Basis. Wenn bewiesen ist, daß der erste Schritt falsch war, so darf man den falschen Weg nicht zu Ende gehen mit der Motivirung: er ist nun einmal beschritten. Herr Harden hat einfach ein Recht, zu verlangen, daß hier nicht verhandelt werde auf Grund eines Verfahrens, über das alle Maßgebenden heute sagen: Es hätte nun und nimmer stattfinden dürfen. Ich glaube, daß der Richter, der in jedem Augenblick die Berechtigung seines richterlichen Handelns ganz selbständig zu prüfen hat, seine Mitwirkung an einem solchen Verfahren versagen und aussprechen muß: Da thue ich nicht mit. Mag der Fehler gemacht sein, von wem, wo und wann er will: einerlei; ich bin der Meinung, daß in einem Rechtsstaat ein solcher Fehler in dem selben Augenblick korrigirt werden muß, in dem er erkannt ist. Ich bin der Meinung, daß in einem Rechtsstaat nicht prozedirt werden darf mit dem Argument: Das haben wir nicht zu entscheiden; wir sind nun mal in der Sache drin, wir haben das Garn nun zu Ende so abzuspinnen, wie es auf den Wocken gekommen ist. Das halte ich für falsch. Denn wenn dieser Grundsatz gilt, dann ist eigentlich für Jeden von uns Ehre und Freiheit, Vermögen, vielleicht das Leben fortwährend gefährdet. Wenn es erkannte behördliche, beamtliche, richterliche Fehler giebt, die nicht mehr korrigirt werden können, dann kann man nicht in jedem Sinn sagen, daß wir in einem Rechtsstaat leben. In diesem einzelnen Fall zeigt sich die Folge des Unrechtes deutlich. Die Dinge, die im Lauf dieser Prozesse erörtert worden sind, jetzt noch einmal erörtert zu hören, hat Niemand einen Wunsch, Niemand ein Interesse. Die Parteien haben eine Form gefunden, die Sache zu Ende zu bringen, eine Form, in der die Sache, ich glaube, auf eine durchaus angemessene Weise, erledigt worden ist. Dem Gericht liegt ein Schriftstück vor, das lautet:

Herr Harden wiederholt die in seiner Zeitschrift, vor dem Schöffengericht und vor dem Landgericht abgegebene Erklärung, daß er in seiner Wochenschrift Seine Excellenz den Herrn Grafen Kuno Moltke nicht der Homosexualität beschuldigt hat. Seine Excellenz Generallieutenant z.D. Graf Moltke acceptirt diese Erklärung. Beide Herren sind der Ueberzeugung, daß sich nach diesen Erklärungen jede Beweisaufnahme erübrigt.

Berlin, den neunzehnten März 1909. Graf Kuno Moltke                Maximilian Harden.

Das ist der Königlichen Staatsanwaltschaft überreicht worden in einem gleichfalls von den beiden Herren unterzeichneten Schriftstück vom zweiundzwanzigsten März, das lautet:

In der Strafsache gegen Harden beehren sich die unterzeichneten Parteien die anliegende Erklärung in der Anahme zu überreichen, daß dadurch eine Unterlage für eine rasche und einfache Erledigung des Verfahrens gegeben ist, gegen dessen Einstellung sie nichts einzuwenden haben.

Die Prozeßparteien haben sich (wenn ich den Ausdruck auf diese Erklärungen anwenden darf) verglichen. Befänden wir uns in dem Verfahren, das allein dem Sinn des Gesetzes entspricht, befänden wir uns nicht vor der mit fünf Richtern besetzten Strafkammer, dann wäre damit die Sache erledigt. Das Gesetz gewährt dem Beleidigten das Recht, den Beleidiger zu verklagen, das Gesetz gewährt dem Beleidiger das Recht, sich gegen die Klage zu wehren, das Gesetz gewährt beiden Parteien das Recht, die Sache durch Vergleich zu beendigen. Wären wir in dem gesetzlich allein zulässigen Verfahren, so würde aus diesem Vergleich ganz von selbst sich ergeben, daß, da die beiden Herren ausdrücklich erklären, jede Beweisaufnahme sei überflüssig, der jetzige Herr Nebenkläger den Strafantrag zurückziehen würde gemäß den von ihm und dem jetzigen Herrn Angeklagten ausgedrückten Intentionen. Um dieses Recht sind beide Parteien gebracht worden. Geht Das? Wenn man in dem Verfahren fortfährt, so heißt Das nichts Anderes als: Unrecht kann zu Recht verjähren. Das giebts nicht, meine verehrten Herren. Das Verfahren ist unzulässig, es ruht auf unzulässiger Basis; und wenn Sie die billigenswerthe Ansicht der Praxis und der Theorie billigen, so bleibt nur noch die Einstellung des Verfahrens, die ich hiermit beantrage.

Oberstaatsanwalt Dr. Preuß: So sympathisch mir an und für sich, nachdem ein Vergleich zwischen dem Herrn Angeklagten und dem Herrn Nebenkläger zu Stande gekommen ist, die Ausführungen sind, die der Herr Rechtsanwalt gemacht hat, so sind sie doch nicht zwingender Natur. Ich kann sie nicht als berechtigt anerkennen. Zunächst muß davon ausgegangen werden, daß das Reichsgericht in seinem hier angeführten Urtheil ausdrücklich erklärt hat, daß der einmal hier beschlossene Weg, nachdem er begangen war, auch begangen werden durfte. Es hat ausdrücklich anerkannt, daß das Gericht zuständig zur Urtheilsfällung war, und hat, von diesem Gesichtspunkt ausgehend, bei Aufhebung des Urtheils die Sache an die selbe Strafkammer zurückverwiesen. Durch diesen Umstand allein ist die Behauptung des Herrn Vertheidigers des Angeklagten, daß der Weg der Urtheilsfällung durch die jetzige Strafkammer ein gesetzwidriger wäre, als haltlos nachgewiesen. Im Gegentheil: das Gericht ist nunmehr durch die Bestimmung des §398 StPO sogar gezwungen, ein Urtheil zu fällen und sich an die Rechtsausführungen, welche das Reichsgericht gemacht hat, zu halten. Verhandelt und entschieden muß von der hiesigen Strafkammer werden. Die einzige Frage, ob davon abgesehen werden konnte, lag nach meiner Meinung nicht ganz zweifellos klar in dem Reichsgerichtsurtheil ausgesprochen, wenn es sagte, daß das alte Verfahren immer noch nicht definitiv entschieden sei, indem immer noch eine nicht befristete Beschwerde gegen den Einstellungbeschluß des Privatklageverfahrens zulässig wäre. Aber auch aus diesem Umstande, meine Herren, glaube ich nicht, daß der Gerichtshof dazu kommen kann, den Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens, über den hier zu entscheiden ist, etwa durch einen Einstellungbeschluß zu beseitigen, und zwar wiederum, weil ich den Ausführungen des Reichsgerichts in dem letzten Urtheil folge, wo es ausdrücklich ausführt, daß eine derartige Anfechtung vor Eröffnung des Hauptverfahrens hätte stattfinden müssen, so daß also, auch selbst wenn jetzt nachträglich Beschwerde eingelegt werden sollte oder eingelegt worden wäre, thatsächlich nichts daran geändert worden wäre, daß die jetzige Strafkammer ein Urtheil zu fällen hat. Eine andere Frage ist ja (die bleibt ja stets offen), wie weit man auf die Vergleichsverhandlungen Rücksicht zu nehmen haben wird, erstens schon bei der Beweisaufnahme und dann vor allen Dingen nachher bei Abmessung der Strafe; und ich darf vielleicht auch hier gleich betonen, daß meiner Meinung nach von einer Beweisaufnahme vielleicht wird ganz abgesehen werden können, falls der Herr Angeklagte und der Herr Nebenkläger uns ausreichende Erklärungen noch weiterhin über einzelne Punkte, die von Wichtigkeit sein können, abgiebt. Ich würde jedenfalls einem solchen Antrag durchaus sympathisch gegenüberstehen und würde den nach allen Richtungen hin befürworten.

Sello: Es läßt sich nicht verkennen, daß wir uns in einer (entschuldigen Sie, wenn ich mich populär ausdrücke) prozessualen Zwickmühle befinden, wo ganz außerordentlich schwer sein wird, herauszukommen, in einer komplizirten Situation, die dadurch geschaffen ist, daß in dem Urtheil das Reichsgericht über die grundlegende Auslegung des §417 seine bis dahin konstant festgehaltene Ansicht geändert hat und daß diese neue Auslegung des Reichsgerichts nach der schon von der Oberstaatsanwaltschaft angezogenen Bestimmung des §398 StPO für die jetzt zu Gericht sitzende Strafkammer maßgebend ist. Nach dem Urtheil des Reichsgerichts muß nach meinem Dafürhalten unbedingt anerkannt werden, daß, theoretisch genommen, die Strafkammer zur Aburtheilung der Sache in diesem Verfahren nicht zuständig ist; theoretisch, sage ich. Nach meiner Ueberzeugung besteht die Gefahr nach wie vor, daß das Reichsgericht das Urtheil der nach meiner Meinung nicht zuständigen Strafkammer nicht wird bestehen lassen können und daß über dem gegenwärtigen Verfahren vom ersten Augenblick bis zum letzten das Damoklesschwert der Revision schwebt. Ich glaube, es ist erfolgreiche Revision nicht ausgeschlossen, und ich muß mich dem Argument des Herrn Justizraths Bernstein unbedingt anschließen, daß es unmöglich Aufgabe des Richters sein kann, an einem gegen das klare Recht eingeleiteten Verfahren mitzuwirken. Ich bin deshalb der Meinung, daß die vom Herrn Kollegen Bernstein angeregte Unzuständigkeitfrage der ernstesten Beachtung werth ist, und muß seine Einwendungen unterstützen. Da kein Zweifel bestehen kann, daß bei richtiger, zutreffender Auslegung des §417 die Strafkammer als Erste Instanz zur Aburtheilung dieser Sache nicht berufen sein kann, wäre eine Fortsetzung des Verfahrens mit dem Keim einer unheilbaren Nichtigkeit behaftet.

Harden: Ich bin nicht Jurist, aber ich bin das Objekt Dessen, was hier geschieht, und darum nehme ich das Recht in Anspruch, darüber zu sprechen. Das Privatklageverfahren ist durch einen gesetzwidrigen Beschluß eingestellt worden; es konnte überhaupt, nach dem Wortlaut der Strafprozeßordnung, nur durch ein Urtheil eingestellt werden, und es giebt keinen Gerichtshof, der sich über diesen Wortlaut hinwegsetzen darf. Deshalb ist Alles, was danach kam, nach meiner Ueberzeugung allerdings gesetzwidrig. Ich bin meinem ordentlichen Richter (aus Gründen, die ich hier nicht zu erörtern habe) entzogen worden. Dieses Unrecht kann niemals zu Recht werden. Man könnte sich aber in die Seele von Richtern versetzen, die sich sagen: Wir haben es nicht verschuldet, die Sache ist nun einmal so und schließlich ist es keine schlimme Benachtheiligung des Angeklagten; wenn wir jetzt hier einstellen, dann bringen wir den Kläger um sein Recht; Das können wir nicht, denn der Kläger ist für uns immer Nummer Eins, der Angeklagte erst Nummer Zwei. Doch selbst dieser einzige Grund, der gewissenhafte Richter nach meiner Ueberzeugung auch nur zum Zögern vor der Beantwortung der ihnen gestellten Frage bringen könnte, selbst dieser Grund existirt hier nicht; denn dem Gerichtshof liegt eine von der Hand des Herrn Grafen Moltke unterschriebene Erklärung vor, worin steht: Ich, Graf Moltke, und Herr Harden haben gegen die Einstellung des Verfahrens nichts einzuwenden. Das war die einzige Möglichkeit, wie Graf Moltke und sein Vertreter zum Ausdruck bringen konnten: In diesem Moment würden wir den Strafantrag zurücknehmen, wenn das Gesetz uns dazu die Möglichkeit böte. Wir haben hier also ein Verfahren, das Theorie und Praxis, von Binding bis zu Liszt, vom Reichsgericht bis zum Kammergericht, für gesetzwidrig halten, und in diesem Verfahren erklärt der angeblich Verletzte: Ich habe gegen die Einstellung nichts einzuwenden; der Angeklagte sagt: Dieses Verfahren thut mir Unrecht; das Deutsche Reich und dessen maßgebende Faktoren haben den dringenden Wunsch (und ich bedaure, daß der Herr Vertreter der Anklage diese Reichsinteressen bisher noch nicht betont hat), diese Angelegenheit zum Abschluß zu bringen. Die Vierte Strafkammer des Königlichen Landgerichtes wird diese Thatsachen zu erwägen haben, bevor sie entscheidet, ob sie solches gesetzwidrige Verfahren fortführen will.

Bernstein: Darf ich noch ein Wort hinzufügen? Das Argument, gegen den Einstellungbeschluß sei nicht Beschwerde erhoben, kann Das, was ich zur Begründung meines Antrages vorgebracht habe, nicht widerlegen. Es kann und darf nicht möglich sein, daß aus Unrecht Recht wird. Ist das Verfahren, in dem wir uns befinden, gesetzwidrig, so kann diese Gesetzwidrigkeit nicht damit sanirt werden, daß man den Angeklagten fragt: Warum hast Du nicht die oder die Beschwerde erhoben? Herr Harden hat bis jetzt gegen den Einstellungbeschluß nicht Beschwerde erhoben. Gut. Folgen für den Richter? Folgen für Herrn Harden? Der Einstellungbeschluß existirt noch. Schön. Was hat denn Das mit der Frage zu thun, ob Herr Harden hier vor Ihr Forum gehört? Wenn Herr Harden hier vor Ihr Forum gehört, so kann er sich dem Forum unmöglich dadurch entziehen, daß er gegen irgendeinen Beschluß eine Beschwerde erhebt; und wenn er nicht vor Ihr Forum gehört, so kann die Zugehörigkeit vor Ihr Forum doch nicht dadurch geschaffen werden, daß er eine Beschwerde nicht erhebt. Liegt denn Das in der Hand des Angeklagten? Hat denn der Angeklagte das Gesetz zu wahren? Der Angeklagte hat ein Recht auf das Gesetz. Der Sinn des Gesetzes ist, daß die Sache vor ein anderes Forum gehört. Die Zulässigkeit und Gesetzmäßigkeit eines Verfahrens, an dem er betheiligt ist, hat der Richter nur nach dem Sinn des Gesetzes zu prüfen; auch nicht nach einem Reichsgerichtsurtheil. Ich bin der Meinung, daß der Richter, der nach seiner eigenen Ueberzeugung zu urtheilen hat, verpflichtet ist, seine Mitwirkung an einem Verfahren, das gesetzwidrig ist, absolut zu versagen. Gewiß müssen Sie die Verhandlung abschließen mit irgendeiner Erklärung Ihrer Willensmeinung. Die kann aber meines Erachtens hier nur lauten: Wir stellen das Verfahren ein, denn wir sind mit dem Reichsgericht und mit Theorie und Praxis der Ansicht, daß das Verfahren ungesetzlich ist. Im anderen Fall geschieht Herrn Harden Unrecht.

Preuß: Der Herr Angeklagte irrt sich, wenn er annimmt, daß ich nicht gleichfalls den dringenden Wunsch habe, diese Angelegenheit auf eine irgendwie zulässige Art zu erledigen; im Gegentheil. Wenn er ordentlich aufgepaßt hätte, würde er gehört haben, daß meine Ausführungen damit anfingen, daß die Rechtsausführungen, welche sein Herr Vertheidiger vorgetragen hat, meine volle Sympathie finden. Aber ich kann nicht so weit gehen, wie der Angeklagte Herr Harden von mir anscheinend verlangt, daß ich nun auch die Folgerungen ziehen soll, die meiner Meinung nach gegen das Gesetz gehen. Die Bestimmung des §398 StPO ist so unzweideutig und klar, daß eine Möglichkeit für mich nicht gegeben ist, mich den Ausführungen anzuschließen, obwohl ich zugebe, daß, wenn von Haus aus entsprechend der Auffassung, die das Reichsgericht mit der Theorie und auch mit den übrigen hohen Gerichtshöfen jetzt theilt, gehandelt worden wäre, das Verfahren niemals in das Stadium gekommen wäre, in dem es sich augenblicklich befindet. Das Reichsgerichtsurtheil aber, an das wir uns jetzt hier zu halten haben, hat die Sache hierher zurückverwiesen und damit den Gerichtshof gezwungen, an die darin aufgestellten Rechtsgrundsätze sich zu halten.

Harden: Ich möchte zunächst bemerken, daß die Lektion, ich hätte nicht ordentlich aufgepaßt, durchaus unberechtigt war. Ich habe gesagt: Ich bin erstaunt darüber, daß die Interessen des Staates in diesem Stadium von dem Herrn Anwalt des Staates nicht betont worden sind. Das ist nicht geschehen; und etwas Anderes habe ich nicht gesagt. Folglich bedurfte es keiner Belehrung darüber, wie ich den Worten des Herrn Oberstaatsanwaltes zu folgen habe. Diese Worte interessiren mich sehr; und Lektionen muß ich höflich ablehnen. Zur Sache selbst erlaube ich mir, laienhaft auf das uns eben Gesagte zu erwidern, daß ich erstaunt war, hier die Behauptung zu hören: Dies ist der einzig richtige Weg. Man könnte höchstens sagen: Aus Gründen der Oppertunität wollen wir auf diesem Weg bleiben. Bei aller Hochschätzung des Herrn Chefs der Königlichen Staatsanwaltschaft weiß ich doch, daß die ersten Männer der Theorie und der Praxis meiner Meinung sind, glaube also nicht, daß man sehr wirksam operirt, wenn man sagt, nur dieser Weg sei richtig. Das ist mindestens diskutabel. Das Reichsgericht hat auch nach meiner Ueberzeugung (und da muß ich natürlieh ganz bescheiden sagen: Ich bin dem Irrthum auf diesem Gebiet viel eher zugänglich als der Herr Oberstaatsanwalt) nicht gesagt, so müsse weiter verhandelt werden, sondern das Reichsgericht hat die Frage offen gelassen. Nun habe ich nicht die Absicht, hier irgendwelche Art von Diplomatie zu treiben, und sage darum: Die Beschwerde, die berühmte Beschwerde, die ja nach den letzten Urtheilssprüchen des Kammergerichtes eigentlich sicheren Erfolg haben müßte, habe ich bisher nicht eingelegt auf den Rath befreundeter Juristen, die mir sagten: Wozu wollen Sie das Beschwerderecht schon aus der Hand geben? Die Vierte Strafkammer kann ja noch einmal urtheilen, dann haben Sie Beides, Reichsgericht und Kammergericht; warum wollen Sie so dumm sein, auf diese Chance zu verzichten? Das war, wie ich Ihnen nicht verhehle, der Grund, der mich zurückhielt.

Preuß: Ich muß mir schon das Recht vorbehalten, selbst zu ermessen, wie weit ich die Staatsinteressen von meinem Standpunkte aus vertreten muß und vertrete. Für den hier vorgeschlagenen Weg der nachträglichen Beschwerde ist gar kein Raum mehr gegeben, weil das Reichsgericht ausdrücklich den Grundsatz aufstellt, daß die Erhebung der Beschwerde vor Eröffnung dieses Hauptverfahrens hätte stattfinden sollen. Das scheint mir in einem Satz des Urtheils deutlich gesagt.

Bernstein: Also wenn ich angeklagt bin und nicht will, daß eine Gesetzwidrigkeit geschieht, die ich gar nicht voraussehen kann, dann muß ich gegen einen Beschluß mich eines Rechtsmittels bedienen, das mit der von mir nicht vorauszusehenden Gesetzwidrigkeit gar nichts zu thun hat. Kann man Das wirklich billig und vernünftig nennen? Ist dem Angeklagten wirklich zuzumuthen, daß er ein Rechtsmittel gegen eine nicht vorausgesehene, noch gar nicht geschehene Gesetzwidrigkeit anwenden muß? Wenn ein Bauer wegen Vergehens gegen die Straßenpolizei vor das Schwurgericht gestellt wird: muß er protestiren? Muß ich gegen irgendeine Gesetzesverletzung protestiren, damit sie nicht wirksam wird? Und darf dabei der Richter mitwirken? Kann für den Richter irgendein Moment kommen, wo er sich sagt: Was ich hier thue, dürfte ich eigentlich nicht thun, thue es aber doch, weil der Angeklagte irgendwann irgendwas übersehen hat? Meine Herren, Sie haben Recht zu sprechen und das Recht zu schützen, und wenn Sie die richtige Auslegung des §417 kennen, müssen Sie sich sagen, daß dem Angeklagten hier Unrecht geschieht. Deshalb wiederhole ich meinen Antrag, das Verfahren einzustellen.

Sello: Der kurze Satz des Reichsgerichtsurtheils, auf den sich der Herr Oberstaatsanwalt bezog, beschäftigt sich nicht mit der Frage, welches Gericht, nachdem in der Berufunginstanz der Einstellungbeschluß ergangen war, nun materiell zuständig ist, sondern richtet sich, so viel mir bekannt, lediglich gegen die von dem Herrn Angeklagten erhobene Beschwerde der Rechtshängigkeit. Diese Beschwerde, sagt das Reichsgericht, ist nicht begründet, denn der nicht angefochtene Einstellungbeschluß der Berufungskammer bestand und deshalb war dieses Verfahren, da der Beschluß nicht angefochten war, beendet. Dieser Beschluß stand nach dem Grundsatz »Ne bis in idem« der Rechtshängigkeit des neuen Verfahrens nicht im Wege. Ueber die hiervon völlig verschiedene Frage, ob das Hauptverfahren in der Ersten Instanz von der Strafkammer eröffnet werden, ob die Vierte Strafkammer auf Grund eines materiell unrichtigen Eröffnungbeschlusses (nach der jetzigen Judikatur des Reichsgerichts war dieser Beschluß ungesetzlich) materiell verhandein und entscheiden durfte, hat sich das Reichsgericht, wie mir scheint, dahin ausgesprochen, daß die Vierte Strafkammer nicht zuständig sei.

Preuß: Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, daß meiner Meinung nach das Reichsgericht verpflichtet gewesen wäre, die richterliche Einstellung nach §394 StPO selbst aufzuheben oder einzustellen oder freizusprechen, wenn es angenommen hätte, daß das Verfahren vor der Strafkammer unzulässig gewesen ist und daß das Verfahren vor das Amtsgericht hätte gelenkt werden können und sollen. Die Bestimmung des §394 sagt ausdrücklich, daß das Revisiongericht in solchen Fällen dazu verpflichtet ist. Da das Reichsgericht Das nicht gethan hat, muß ich annehmen, daß meine Auffassung zutreffend ist.

Lehmann: Wir werden berathen.

(Der Gerichtshof zieht sich zurück. Pause.)

Lehmann: Das Gericht hat beschlossen: Der Antrag des Angeklagten auf Einstellung des Verfahrens wird abgelehnt; es soll in die Verhandlung der Sache selbst eingetreten werden. Es kann zweifelhaft bleiben, ob der Einstellungbeschluß in dem Privatklageverfahren mit Recht oder Unrecht ergangen ist. Selbst wenn er zu Unrecht ergangen wäre, fehlt zur Entscheidung in dem gegenwärtigen Verfahren dieser Strafkammer jede Möglichkeit, darauf zurückzugreifen und den dort ergangenen und noch heute zu Recht bestehenden Einstellungbeschluß abzuändern. Das gegenwärtige Verfahren ist ohne Rücksicht auf das Privatklageverfahren zu erledigen. Im Uebrigen stehen dem Antrag auch §§393 und 394 der Strafprozeßordnung entgegen.

Der Eröffnungbeschluß wird verlesen.

Preuß: Ich halte mich für verpflichtet, den Antrag auf Ausschluß der Oeffentlichkeit zu stellen. Kurz begründen will ich ihn damit, daß nach Behauptung der Anklage in den angegriffenen Artikeln der Vorwurf der Homosexualität gegen den Beleidigten gerichtet sein soll und daß die Erörterung dabei auf Themata kommen kann, die eine Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit erwarten lassen.

Lehmann: Ich möchte den Herrn Vertheidiger fragen.

Bernstein: Ich will dem Antrag nicht grundsätzlich entgegentreten; aber ich sehe keine rechte Veranlassung, in dem Augenblick, wo es sich um die Verlesung der Artikel der »Zukunft« und um deren Interpretation, so weit sie von dem Angeklagten verlangt wird und so weit er sie geben will, handelt, die Oeffentlichkeit auszuschließen, da ich nicht glaube, daß man wirklich wird sagen können, daß durch die Verlesung dieser Artikel und durch Das, was etwa darüber gesagt werden wird, die Sittlichkeit irgendwie verletzt werden könnte. Wenn die Oeffentlichkeit ausgeschlossen wird, was, wie gesagt, im Moment mir noch nicht nothwendig erscheint, so wird zu erwägen sein, ob die Herren von der Presse auch mit ausgeschlossen werden sollen. In einem Schwurgerichtsprozeß, der im vorigen Jahr hier stattfand und bei dem auch die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, hat man die Erfahrung gemacht, daß damit nicht verhindert werden kann, bei Prozessen, die die öffentliche Aufmerksamkeit in so hohem Grade erregen, daß doch Dinge aus der Verhandlung dem Publikum bekannt werden, und damit Das nicht einseitig und unkontrolirbar geschieht, hat damals der Gerichtshof beschlossen, einem vertrauenswürdigen Herrn der Presse (später mehreren) die Anwesenheit zu gestatten. Ich möchte empfehlen, ähnlich zu verfahren.

Sello: Ich habe keinen Grund, mich zu der Frage zu äußern.

Lehmann: Wir werden berathen.

(Der Gerichtshof zieht sich zurück.)

Vor Verkündung des Gerichtsbeschlusses:

Bernstein: Die Herren Dr. Neupert und Dr. Witt, die für Herrn Harden die Verhandlung stenographisch aufnehmen, haben mich ersucht, Ihnen die Bitte vorzutragen, Sie möchten auch den beiden Herren die Anwesenheit gestatten für den Fall, daß die Oeffentlichkeit ausgeschlossen wird. Der Angeklagte hat aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, die Verhandlung stenographiren zu lassen.

Lehmann: Es ist ein Stenograph anwesend von der Staatsanwaltschaft.

Bernstein: Ich meine, gerade der Umstand, daß die Staatsanwaltschaft für sich die Verhandlungen stenographiren läßt, gibt dem Angeklagten eine Art von Recht, die Anwesenheit der von ihm beauftragten Herren zu verlangen.

Preuß: Ich möchte auch betonen, daß es wohl richtig ist, wenn dem Herrn Angeklagten das selbe Recht gewährt wird wie der Anklagebehörde. Ich glaube nicht, daß das von meinem Stenographen aufgenommene Protokol dem Herrn Angeklagten nachher zur Verfügung gestellt wird.

Lehmann: Der Gerichtshof hat beschlossen, während der Verlesung der Artikel die Oeffentlichkeit noch nicht auszuschließen, von da ab aber die Oeffentlichkeit ganz auszuschließen. Es soll dann nur gestattet werden, daß einem Stenographen des Angeklagten die Anwesenheit gestattet wird und dem der Staatsanwaltschaft. Ich bitte, nun die Artikel zu verlesen.

Harden: Ich glaube, der Angeklagte ist berechtigt, zu verlangen, daß die Artikel ganz verlesen werden, damit ein Bild Dessen, was hiermit erstrebt ward, gewollt wurde und ausgeführt ist, gegeben wird. Nun würde diese Verlesung der gesammten Artikel aber viele Stunden uns Alle in Anspruch nehmen. Ich weiß nicht, welche Beschlüsse später in diesem Verfahren gefaßt werden; einstweilen wäre ich, unter Vorbehalt aller meiner Rechte, damit einverstanden, wenn zunächst nichts Anderes verlesen würde als die inkriminirten Worte.

(Nach der Verlesung) Lehmann: Wir kommen jetzt zu der verantwortlichen Vernehmung, die wohl drei Stunden dauern wird. Die Zeugen können ...

Harden: Die Vernehmung des Angeklagten?

Lehmann: Ja.

Harden: Die wird nur drei Minuten dauern. Ich möchte Das nur erwähnen, damit die Herren disponiren können.

Lehmann: Es wird nunmehr, dem vorhin ergangenen Beschluß gemäß, die Oeffentlichkeit vollständig ausgeschlossen. (Der Zuhörerraum wird geräumt.)

Lehmann: Herr Angeklagter, es wird Ihnen der Vorwurf gemacht, daß Sie durch die verlesenen Artikel den Nebenkläger der Perversität bezichtigt haben; und nicht blos der Perversität, sondern Sie sollen sich auch bewußt gewesen sein, daß aus diesen Artikeln herausgelesen werden könne, es habe sich der Nebenkläger homosexuell bethätigt. Ich bitte, sich darüber auszulassen und gleich nachher über die Motive, aus denen heraus Sie die Artikel schrieben.

Harden: Ich bedaure, diesen Wunsch nicht erfüllen zu können. Ich werde mich auf die Anklage einstweilen nicht äußern. Die Anklage ist zum größten Theil durch Ereignisse erledigt, die darzustellen oder auch nur zu streifen ich so lange vermeiden werde, wie es mir irgend möglich gemacht ist. Zum anderen Theil ist die Anklage dadurch erledigt, daß ich ersucht worden bin, unter eine Erklärung, die den Namen des Grafen Kuno Moltke trug, auch meinen Namen zu setzen. In dem Augenblick, wo ich Das gethan habe (warum ich es gethan habe, darüber brauche ich hier noch nicht zu sprechen), habe ich auch die Verpflichtung übernommen, Alles zu vermeiden, was nun noch zu einer Vergiftung der Angelegenheit führen kann; so lange es zu vermeiden, wie mein Pflichtgefühl und mein Selbstachtungbedürfniß mirs gestattet. Ich bleibe deshalb, so lange es mir irgend möglich ist, auf dem Boden der ausgetauschten und dem Gerichtshof urschriftlich vorliegenden Erklärungen. So lange mir die Möglichkeit zur Reserve gegeben scheint, habe ich über die Sache Moltke in diesem Saal nichts zu sagen. Graf Moltke hat erklärt, daß er in den inkriminirten Artikeln keine Beleidigung mehr findet. Er wünscht keine Beweisaufnahme. Ich bin und bleibe auch als Angeklagter ein Mann von leidlicher Lebensart und werde den Versuch machen, auf dem Boden dieser Erklärung mich zu halten.

Das kann aber nur geschehen, wenn von keiner Seite der alte Streit, der geschlichtet worden ist, aufgenommen wird. Ich äußere mich also einstweilen auf die Anklage nicht und antworte auf keine Frage.

Lehmann: So wird Das nicht gehen. Wir werden doch klarstellen müssen, was Sie damit haben sagen wollen.

Harden: Ich überlasse Das den Herren. Sie können sagen, was Sie wollen. Ich werde mich nicht zwingen lassen, so lange mir die Möglichkeit zur Reserve gegeben ist. Ich habe mich nicht leicht entschlossen, meinen Namen unter die Erklärungen zu setzen. Nun habe ich es gethan; und will nicht Der sein, der die Vereinbarung bricht. Ich habe unterschrieben, ich rede über die Sache nicht mehr, so lange es irgend möglich ist, und Sie haben kein Mittel, mich zum Sprechen zu zwingen.

Lehmann: Ein Angeklagter kann nicht gezwungen werden. Sie wollen sich also auch nicht darüber äußern, was Sie haben mit den Artikeln sagen wollen?

Harden: Nein, vorläufig nicht. Dazu bleibt ja noch Zeit.

Lehmann: Dann bleibt uns aber gar nichts übrig, dann müssen wir in die Beweisaufnahme eintreten. Wir hatten geglaubt, es würde so möglich sein, daß Sie uns sagen, Das und Das habe ich mit den Artikeln sagen wollen. Ich nehme an, daß Sie sagen wollen, was Sie früher schon gesagt haben, und es würde sich da fragen, ob nicht doch vielleicht etwas mehr herauszulesen ist, als Sie früher schon gesagt haben, und es wird dann noch einzugehen sein auf die Motive, aus denen heraus Sie gehandelt haben.

Harden: Ich habe einstweilen nichts hinzuzufügen.

Lehmann: Ich muß aber doch fragen: Läßt sich schließen, daß Sie in verhüllter Form sagen wollten, Graf Moltke habe sich homosexuell verdächtig gemacht? Sie haben voriges Mal gesagt: So weit bin ich nicht gegangen, homosexueller Handlungen habe ich ihn nicht bezichtigt. Es fragt sich aber: Haben Sie nicht gedacht, daß die Artikel so ausgelegt werden würden? Ich glaube, Das wäre doch klarzustellen.

Harden: Auf alle diese Dinge kann ich jetzt nicht eingehen, kann unmöglich, wenn ich im Nebenzimmer mit einem Gentleman mich verglichen habe, vor einem Gerichtshof sagen: Etwas möchte ich ihm doch anhängen. Und eben so wenig kann ich, nachdem ich von den Pflichten des Patrioten gesprochen habe, nun sagen: Die bekümmern mich hier nicht, denn ich könnte wieder zu vier Monaten verurtheilt werden. Nein, meine Herren, mir wäre Das völlig belanglos; ob Sie mich verurtheilen oder nicht: Das spielt gar keine Rolle. So lange es irgend geht, erkläre ich nichts mehr in dieser Sache; nichts. Man mag machen, was man will.

Lehmann: Wir könnten vielleicht aber die Beweisaufnahme vermeiden, wenn Sie uns Erklärungen gäben; und es wäre vielleicht praktisch, wenn die Beweisaufnahme vermieden würde.

Harden: Ich werde beantragen, keinen Zeugen zu vernehmen.

Lehmann: Dann müssen Sie sich wenigstens äußern. Wir wollen die Wahrheit, weiter wollen wir nichts, und das Recht. Deshalb wäre das Praktischste, Sie sagen: So habe ich es gemeint, aus den und den Motiven habe ich gehandelt. Und dann kann man darüber reden: Ist vielleicht nicht doch etwas Anderes hineingelegt worden? Das läßt sich machen, wenn Sie sich äußern, was Sie haben sagen wollen. Ich halte es doch für praktisch.

Harden: Ich kann mir nur zwei Möglichkeiten denken. Entweder beginnt hier jetzt eine Prozedur, die mich durch Zeugenaussagen der Beleidigung überführen soll; dann sage ich: Ich kann mich nicht betheiligen, denn ich will nicht Der sein, der die Vergiftung der Sache und der Diskussion herbeiführt. Werden keine Zeugen vernommen, dann kann ich im Schlußvortrag den Herren Alles sagen, was ich über meine Artikel sagen will.

Lehmann: Nehmen Sie Das doch lieber vorweg, dann werden wir sehen, ob noch Etwas zu ergänzen ist.

Harden: Ich bin selbstverständlich in jedem Moment bereit, mich einem praktischen Rath zu fügen. Ich habe mir vorgenommen (und ich glaube, da im Einverständniß mit allen Prozeßbetheiligten zu sein), eine neue Vergiftung der Sache zu meiden, so lange ich es irgend kann. Wenn ich aber aufgefordert werde, jetzt die Gründe anzuführen, die nach meiner Ueberzeugung gegen jede Beweisaufnahme sprechen, so kann ich dieser Aufforderung folgen.

Lehmann: Bitte, wollen Sie Das thun.

Harden: Ich habe in diesen Artikeln einen Kreis von Menschen zunächst leise gewarnt und dann angegriffen, die höchst unheilvoll im Deutschen Reich gewirkt haben, deren Treiberei mir seit vielen Jahren bekannt und deren Haupt Philipp Eulenburg war. Ich habe sehr lange gezögert, auch die Seite der Perversität zu beleuchten. Ich bin aber endlich dazu gezwungen worden, auch Das zu thun; denn man hat in diesen Kreis abnorm empfindender Menschen auch Vertreter des Auslandes aufgenommen; ich nenne nur den Botschaftrath Lecomte, der in Berlin der König der ... hieß. Diesen Herrn Lecomte hat man in die Nähe des Deutschen Kaisers gebracht; hat überhaupt auf allerlei Gipfel und Gipfelchen homosexuelle Menschen hingesetzt. Dadurch ist eine sehr gefährliche Situation geschaffen worden. Der Kaiser konnte nicht wissen, durch welchen Kitt diese Menschen zusammengehalten wurden. Ich mache eine Parenthese: Mir liegt nichts ferner als eine fanatische Bekämpfung der Homosexuellen. Unter anderen Lügen, die über mich verbreitet worden sind, ist auch die, ich habe eine Petition gegen den §175 unterschrieben. Ich habe es nicht gethan, habe mich geweigert, es zu thun; erstens schien mir die Sache aussichtlos und zweitens bin ich der Meinung, daß im Deutschen Reich heute für andere Freiheit gekämpft werden muß als für die Freiheit perverser Triebe. Aber ich bin weit von dem Wahn entfernt, dieser Paragraph sei ein wirksames Heilmittel, und weit von dem Wunscn, drakonische Maßregeln gegen Homosexuelle zu erreichen. Kein vernünftiger Mensch kann aber daran zweifeln, daß es gefährlich ist, ganze Gruppen solcher Menschen an irgendeiner Stelle zu versammeln; mag es nun in einem Polizei- oder Landgerichtspräsidium geschehen. Die Gefahr ist aber natürlich viel, viel größer, wenn es sich um die höchste Stelle im Staat handelt, und sie ist unermeßlich bei einer Persönlichkeit, die von Schmeichlern sogar impulsiv und impressionabel genannt wird. Ich habe behauptet und behaupte heute, daß an allen Konflikten, die der Deutsche Kaiser von der ersten Stunde an mit seinen Landsleuten und mit Anderen gehabt hat, Philipp Eulenburg und seine Leute mitschuldig gewesen sind; daß sie höchst unheilvoll auf diese für das Reich wichtige Seele eingewirkt haben. Wie weit es gegangen ist: ich komme hoffentlich nie in die Nothwendigkeit, es zu sagen. Aber ich glaube, Sie werden heute meine Worte anders beurtheilen als vor anderthalb Jahren, wo hier von der »hardenschen Mär« gesprochen und gethan wurde, als sei das von mir Gesagte als falsch erwiesen. In dem Prozeß Eulenburg ist nicht ein irgendwie wichtiger Zeuge aufgetreten, der nicht von mir dem Untersuchungrichter genannt worden war; auch in dem Verfahren gegen den Grafen Hohenau war ich durch den Eid gezwungen, alle Hauptzeugen zu nennen. Leider. Ich rühme mich Dessen nicht. Aber Sie dürfen nicht mehr annehmen, daß ich unhaltbare Geschichten verbreite. Was ist geschehen? Ein Hohenzollernprinz, zwei Eulenburg, zwei Hohenau, Graf Lynar, Graf Edgar Wedel, Baron Wendelstadt, Lecomte: Alles erledigt. Ich glaube, es ist genug; und man wird, auch wenn wir, wie ich hoffe, nicht noch Neues von der Sorte erleben, nicht mehr sagen können, mein Handeln sei grundlos und zwecklos gewesen.

Ich möchte aber nicht gezwungen sein, in die Einzelheiten einzudringen. Das Pflichtgefühl hat mich in diesen schweren Kampf gedrängt. Ich habe sieben Jahre mit mir gerungen. Seit sieben Jahren weiß ich all diese Dinge. Ich habe immer wieder überlegt und gezaudert; aber der Casus Lecomte zwang mich zum Reden. Als die Botschafter des liebenberger Herrn kamen, habe ich gesagt: Ich schweige gern, wenn er sich zurückzieht und den Kaiser (und damit das Reich) in Ruhe läßt. Er hats versprochen, aber nicht gehalten. Mein Motiv? Von Lust an der Sensation kann doch kein Vernünftiger sprechen, der die »Zukunft« und diese Artikel auch nur halbwegs kennt. Das sind nicht Artikel, die geschrieben sind, um homosexuelle Gräuel zu enthüllen, um dem Mob Etwas zu bieten, um Geld zu machen. Es sind hochpolitische Artikel, die Sie so gut oder schlecht finden mögen, wie Sie wollen; ich habe während der Verlesung zu meiner Freude gemerkt, wie viel politisch Richtiges darin steckt. Sensation zu machen? Eigentlich sollte meine Stellung, mein Ansehen in der Welt mich vor solchen Anwürfen bewahren. Oder sind die Artikel geschrieben, um durch »Enthüllungen« Geld zu machen? Auch Das kann unter erwachsenen Menschen nicht in Frage kommen. Sie können es ja thatsächlich feststellen: in jeder Phase dieser Angelegenheit, wo sie, ohne mein Verschulden, zu einer zugkräftigen Skandalgeschichte zu werden drohte, habe ich Wochen lang nichts veröffentlicht. Warum? Weil ich wußte: wenn ich jetzt darüber schreibe, verkaufe ich drei- oder sechsmal mehr als sonst, und weil mir das Gefühl unerträglich war, mit dieser ernsten Sache finanziellen Profit zu machen.

Das habe ich über die Motive zu sagen. Muß man ihre Berechtigung denn heute noch umständlich erweisen? Nein. Alles, was wir politisch seitdem in Deutschland erlebt haben, ist die unmittelbare oder mittelbare Folge dieser Aktion. Ich sage Das nicht prahlerisch. Ich bilde mir nicht ein, daß ich die deutsche Geschichte mache. Aber kein ernster und gewissenhafter Politiker, der die Zusammenhänge kennt, wird bestreiten, daß mein Handeln nothwendig und nützlich war. Ist es etwa ein Zufall, daß wir seit zwanzig Jahren zum ersten Mal wieder Frieden zwischen Kaiser und Volk haben und politisch leidliche Geschäfte machen? Daß eine stetige und einheitlich geleitete Politik möglich ist, seit wir die Philitis los sind? Beweisen kann (und will) ich Ihnen das Alles nicht. Wie sollte ich? Mir scheint aber auch, daß ichs nicht zu beweisen brauche. Der Herr Vertreter der Anklage muß mir beweisen: Du hast schlechte Motive gehabt; Du hast beleidigt, hast Thatsachen behauptet, die nicht erweislich wahr sind. Nun wird der Versuch gemacht, mich über Das hinauszudrängen, was ich gesagt habe.

Lehmann: Sagen Sie zunächst, was Sie gesagt haben.

Harden: Ich habe so ziemlich Das gesagt, was an einer Stelle der Anklageschrift steht: ein Kreis pervers veranlagter Menschen hat sich um den Thron gebildet; ich füge hinzu: Diese Leute trieben Dinge, die nachgerade das Deutsche Reich ungeheuerlich schädigten. Einzelheiten möchte ich nicht gern anführen. Wir brauchen jetzt ja nur über den Grafen Moltke zu reden. Ueber Den habe ich zuerst gesagt, er sei ein Aesthet von einer Sinnenrichtung, die von der des Prinzen Joachim Albrecht sehr verschieden ist. Beide Herren sind Musiker, Komponisten, Belletristen, auf ihre besondere Art Aestheten. Der Prinz liebte galante Abenteuer, der Graf nicht. Ich bestreite, daß der Gegensatz eines Mannes, der den Frauen nachläuft, einer ist, der den Männern nachläuft. Wenn man liest, zwei Menschen seien Aestheten von verschiedener Sinnenrichtung, so kann man im schlimmsten Fall vielleicht denken, der Aeltere sei zu Aktionen im Bereich der Liebe nicht mehr recht fähig. Das kann man herauslesen; und lächeln. Daß der Gegensatz eines Schürzenjägers ein Päderast sein soll, kann ich aber nicht zugeben; die Nothwendigkeit dieser Deutung muß bewiesen werden.

Lehmann: Herr von Berger soll aber herausgelesen haben, hier werde Moltke Homosexualität vorgeworfen.

Harden: Baron Berger könnte als Zeuge dafür gar nicht in Betracht kommen. Mit dem Baron Berger habe ich seit sieben Jahren verkehrt. Er war ein Freund von Eulenburg und Moltke und hat mich in deren Interesse damals aufgesucht. Mit ihm habe ich diese Dinge oft, politisch und menschlich, durchgesprochen und er kennt mein Denken und Wollen in dieser Sache so genau, daß er selbst gesagt hat: Wenn es einen Menschen gab, der sich bemüht hat, den Herren das Bitterste zu ersparen, so ist es Harden. Wie Berger die eine oder die andere Stelle aufgefaßt hat oder haben könnte: Das ist nicht die Norm. Er wußte, was ich dachte und wollte. Er war eingeweiht. Aber ich muß an diesem Punkt der Verhandlung etwas Prinzipielles sagen. Ich soll angeblich privatim geäußert haben, ich halte den Grafen Moltke für pervers. Das soll ich zu dem Grafen Otto Moltke gesagt haben, als er mich besuchte. Ich bestreite es. Ich finde es nicht ganz nett, daß man zu Jemand in die Wohnung geht, sich ungemein artig zeigt und daß man unbeglaubigte Aufzeichnungen über eine Unterredung, die man unter vier Augen hatte, dann dem Ankläger einreicht. Wenn der Graf etwas Schriftliches haben wollte, mußte er mirs sagen; dann konnten wir das Gespräch gemeinsam fixiren. Er hat kein Wort davon gesagt. Ich erkläre seine Angaben für unrichtig. Aber er kann sie jetzt beschwören und ich komme nicht zum Schwur. Wenn dieser Brauch sich einwurzelt, kann Einen jeder Besucher nachher ans Messer liefern. Kann er, in gutem Glauben an ein trügerisches Gedächtniß, behaupten, der arglose Wirth habe den Kaiser, den Kanzler oder sonstwen beleidigt. Mir scheint, auch prinzipiell ist es nicht möglich, eine Privatäußerung, selbst wenn sie richtig wiedergegeben ist, zur Interpretation vorher geschriebener und gedruckter Artikel zu benutzen. Ich weiß und denke über viele Menschen sehr Vieles, was ich nicht schreibe und drucken lasse. Den Versuch solcher Interpretation hätte der mir befreundete Reichsgerichtsrath Otto Mittelstaedt als »abwegig« bezeichnet. Nehmen Sie an, ich hätte von einem Minister im Privatgespräch einmal gesagt, er sei der gewissenloseste Wicht unter der Sonne. Nacher schriebe ich, er sei ein fabelhaft geschickter Jongleur. Meine Privatäußerung würde der Staatsanwaltschaft übermittelt und die sagte nun: Was Du damals ausgesprochen hast, verbirgt sich feig hinter dem geschriebenen Satz. Möchten Sie Das mitmachen? Ein Bischen müssen Sie das Metier des Schriftstellers und des Politikers doch kennen. Der denkt und weiß Manches, spricht aber nur aus, was er im Augenblick auszusprechen für nöthig hält.

Lehmann: Nun wollten Sie aber gerade, Das war wohl die Idee, auf diese Leute einen Makel werfen, um auf diese Weise sie wegzubekommen.

Harden: Ich bitte, zu bedenken, daß in diesen Artikeln eine ganze Reihe von Personen vorgeführt wird. Wenn man Alle zusammenpackt, dann kann jeder Einzelne irgendwie bemakelt scheinen. So ist es aber nicht. Da gab es die verschiedensten Nuancen. Ich habe von dem Mächtigsten, als er die leise Warnung überhört hatte, offen gesagt: Dieser Mann ist ein Homosexueller und dieser Mann ist ein Unheil für Kaiser und Reich. Von dem Grafen Moltke aber habe ich nichts gesagt, als daß er ein Bischen süßlich ist und daß er am Ewig-Weiblichen weniger Geschmack hat als der galanteste Preußenprinz.

Lehmann: Lobend haben Sie sich über ihn nicht ausgesprochen.

Harden: Dazu hatte ich auch keinen Grund. Graf Kuno Moltke (ich bitte seinen Herrn Vertreter, Das nicht als Kränkung zu nehmen; wenn ers aber thut, kann ichs nicht ändern) hatte die Aufgabe, seinen Freund Eulenburg stets über das am Hof Vorgehende zu unterrichten; diese Berichte, in denen allerlei Intimitäten standen, haben ja auch an dem Sturz Moltkes mitgewirkt. Er hat seinem Freund fast täglich geschrieben. Die Briefe sind vorhanden. Ich will darüber keine Details geben; auch nicht erwähnen, mit welchem Decknamen der Deutsche Kaiser darin bezeichnet wurde. Eulenburg und Moltke waren vierzig Jahre lang in einer Weise befreundet, wie man sie, Gott sei Dank, unter deutschen Männern noch abnorm nennen darf. Und wenn man meinen Artikeln den mir hier ungünstigsten Sinn giebt, der überhaupt noch denkbar ist, dann steht darin: Graf Moltke ist dem Fürsten Eulenburg so blind ergeben wie sonst nur eine Frau einem Mann. Alle Hemmungen, die in anderen Freundschaften bestehen bleiben, fehlten hier. Moltke war völlig kritiklos, völlig unter dem Bann des großen Komoedianten, der uns vor anderthalb Jahren hier die Krankenprozession vorgaukelte und abends dann seine Freunde durch lustige Parodien des Vorsitzenden, des Staatsanwaltes und der anderen Prozeßbetheiligten erheiterte. Ein Prachtexemplar. Dafür sitzt er auch, mit allen Orden und Ehren, unangefochten in seinem Schloß; dichtet neue Sänge, läßt sich malen und zeigt den Gerichtsärzten die facies hippocratica. Dieser Zauberer hat den armen Grafen Moltke mißbraucht. Jahre lang ihn als seinen Briefträger, seinen Zuträger benutzt; und der Graf war vollkommen machtlos gegen die Suggestion. Das nenne ich (Herr Isenbiel wird mirs heute nicht mehr übelnehmen) eine »erotisch betonte Freundschaft«. Von da bis zur Homosexualität und von da bis zu homosexueller Bethätigung ist es noch recht weit.

Lehmann: Das will ich mal zugeben. Aber haben Sie sich nicht gesagt, daß die gewöhnlichen Menschenkinder doch diese feinen Unterschiede, wie Sie sie kennen seit lange, nicht machen würden und daß für die Leute, die diese Artikel lesen, unter Homosexuell immer verstanden wird Einer, der sich homosexuell bethätigt, und daß da nicht solche feine Nuancen bestehen, wie Sie sie schildern? Geht nicht gerade aus den Artikeln, in denen Sie sich selbst gegen diese Auffassung wehren, hervor, daß jedenfalls Das die Auffassung war? Und haben Sie sich nicht als kluger Mann gesagt, daß Das so aufgefaßt werden kann? Und haben Sie sich nicht gesagt, ich habe die Pflicht, sie mit einem Makel zu bewerfen aus politischen Gründen, und für mich sind politische Gründe so werthvoll, daß ich Das doch auch eventuell will?

Harden: Diese Erörterungen sind für mich höchst widrig. Ich mag nicht den Verdacht erregen, ich wolle mich zurückziehen oder herausreden. Die Sache ist für mich längst historisch geworden und ich wünsche sehnlich, daß sie es mir bleibe. Und ich meine: Diese Sache schwebt wirklich nicht zwischen der Vierten Strafkammer und Herrn Harden; sie hat ihr Forum längst gefunden. Ich habe weder den Wunsch noch die Absicht, irgendetwas hier zu beschönigen oder Sie zu bitten, mich nicht zu verurtheilen. Ob Sie mich freisprechen oder ins Gefängniß schicken: Das interessirt mich gar nicht. Lehmann: Aber uns interessirt es: wir wollen die Wahrheit finden. Wir müssen klar sehen.

Harden: Ich begreife das Empfinden der Herren ja. In solchen Prozessen steht ja fast immer Jemand vor Ihnen, der sagt: So habe ichs nicht gemeint. Das macht Jeder. Und ich könnte Ihr Mißtrauen begreifen. Bei mir ists aber einmal anders. Ich sage nur, was ich für richtig halte, und frage nicht eine Sekunde nach der Wirkung, die es auf Sie macht. Die ist ja gleichgiltig. Ich sage heute, was ich stets gesagt habe. Auf der Höhe des »Triumphes«, vor dem Schöffengericht, habe ich in meinem Schlußvortrag das Selbe gesagt. In den Artikeln steht nichts ernstlich Belastendes über den armen Mann; er wird nur ein Bischen ironisirt. Nun will ich dem Herrn Präsidenten antworten. Ich habe mit einem Publikum, das diese Dinge nicht kennt, gar nicht zu rechnen. Diese Artikel richten sich überhaupt nur an ein Publikum, das eine gewisse Kultur und eine Summe von Kenntnissen hat. Das macht einen Unterschied, scheint mir. Gewiß: man muß mit seinem Publikum rechnen. Wenn ich die Ehre hätte, die »Berliner Morgenpost« zu redigiren oder die »Woche« herauszugeben, so müßte ich mich als gewissenhafter Mann fragen: Können Das nicht wenigstens die Taxameterkutscher falsch verstehen? Ich habe solches Publikum nicht und brauche die Möglichkeit solcher Mißverständnisse deshalb nicht in mein Bewußtsein aufzunehmen. Aber ich gehe weiter: Was ich geschrieben habe, ist nicht so verstanden worden, wie der Herr Vorsitzende meint; nicht einmal von Dem, der getroffen sein soll, so verstanden worden. Auch Der hat, trotzdem er vom Baron Berger informirt war, es nicht so verstanden; denn er hat nichts dagegen gethan und hätte als Offizier doch Etwas thun müssen. Er hat sich erst gerührt, als er verabschiedet worden war. Und dann entstand der Lärm. Eulenburg, Moltke, Hohenau verbannt; und Moltke hat Harden zum Zweikampf gefordert. Da erinnerten sich Einzelne, daß mal irgendwas in der »Zukunft« gestanden habe. Die Artikel, die Einzelheiten, hatte Keiner mehr im Kopf. Aber man konstruirte Zusammenhänge. Richtige und falsche. Eine neue Thatsache war hinzugekommen: drei Hofleuchten brannten nicht mehr. Drei Günstlinge waren aus der kaiserlichen Gnade verdrängt. Was nach der Bekanntmachung dieser neuen Thatsache gedeutet und gedeutelt wurde: dafür bin ich nicht verantwortlich.

Lehmann: Vorher waren durch den Kronprinzen die Artikel aber dem Kaiser unterbreitet worden.

Harden: Auch darüber möchte ich nicht ausführlich sprechen. Graf Lynar hatte sich an seinem Burschen vergangen und schrie, als er gepackt wurde: Ich werde abgesägt und die Anderen machen ungestraft, was sie wollen; er wies auf die Artikel hin (in denen er nicht genannt worden war). Daß der Herr Sachverständige Lynar auch die leiseste Anspielung verstand, glaube ich gern. Was er über Moltke, der uns hier allein angeht, herausgelesen hat, weiß ich nicht. Bestreite aber mit gutem Gewissen Jedem das Recht, Anderes darin zu finden als den Hinweis auf eine etwas süßliche, weichliche Natur und auf die kritiklose Hingebung an Phili. Das sind die einzigen Thatsachen, die angeführt oder angedeutet wurden; und sie sind erweislich wahr. Ich wollte nicht darüber reden; aber Sie haben mich dringend ersucht, es zu thun, damit wir die Allen unerwünschte Beweisaufnahme vermeiden können. Im Uebrigen habe ich noch zu bemerken, daß zwischen den einzelnen Artikeln (großen politischen Arbeiten, in denen die Gruppe manchmal beiläufig erwähnt wird) Wochen und Monate liegen, in denen andere Artikel von mir erschienen, daß ein Waffenstillstand vereinbart war, als Eulenburg sich mir verpflichtet hatte, nach Territet zu gehen und seine Hand aus dem Reichsspiel zu lassen, und daß von einer »fortgesetzten Handlung« schon deshalb, wegen der Zwischenräume und der Einstellung des Kampfes, nicht ernstlich die Rede sein kann.

Lehmann: Aber in der »Zukunft« vom fünfzehnten Juni wandten Sie sich gegen die Auffassung? Die also doch bestanden haben muß.

Harden: Das war nachher. Da war der große Lärm losgegangen. Ueberall standen Artikel über »Hofpäderasten«. Da (es ist vielleicht der einzige Fehler, den ich in der Sache gemacht habe) glaubte ich mich verpflichtet, abzublasen. Im Interesse des Reichs und des Kaisers. Sie wissen wahrscheinlich, wie schroff ich oft den Kaiser bekämpft habe. Ich schwärme durchaus nicht für ihn. Aber er ist die höchste Person im Reich, der Repräsentant des Volkes, die Fahne, das Symbol des Vaterlandes. Wenn sichs darum handelt, auf der Höhe den Weg reinzufegen, muß der eigene Vortheil schweigen. Auch war ich von der dummen Uebertreibung angeekelt. Hinc illae irae! Seit ich den Skandalmachern das Geschäft verdorben habe, bewerfen sie mich besonders hastig mit Kothklümpchen.

Lehmann: Wenn man aber die einzelnen Stellen zusammenhält...

Harden: Das sollte man eben nicht thun. Ich kann nicht zugeben, daß man es so macht. Heinrich Heine hat einmal gesagt, Widersprüche könne man ihm nicht nachweisen; denn bevor er schreibe, lese er stets seine sämmtlichen Werke durch, um sich ja nicht zu widersprechen. Das thue ich nicht; ich lese nicht meine sämmtlichen Artikel durch, bevor ich einen neuen schreibe. Ob vorher mal Dies gestanden hat und jetzt Jenes steht: solche Zusammenbäckerei kann ich nicht mitmachen. Will mans so oder so deuten: da stehe ich nicht Rede. Die Sache ist einfach. Graf Kuno Moltke dankt seine Karriere dem Grafen Philipp Eulenburg. Der hat ihn, auch als seinen Aufpasser, an den Hof gebracht. Der Graf war das Werkzeug Philis und wurde zu Dingen benutzt, die er selbst vielleicht oft nicht ahnte. Die Verkehrsformen der Herren waren mündlich und brieflich von einer Ueberschwänglichkeit, deren Schilderung ich mir vorläufig versage.

Lehmann: Wir werden nachher in die Lage kommen.

Harden: Ich glaube nicht, daß ich in diese Lage kommen werde. Ich lasse mich nicht weiter treiben, als ich gehen will. Das Sexuelle spielt in diesen Artikeln eine ganz winzige Rolle.

Die beiden Herren wurden von mir genannt, weil der eine höfische Separatpolitik trieb und der andere ihm die dazu nothwendigen kleinen Mittel lieferte. Wie weit bei den Herren die Hingebung der Seele oder gar des Leibes gegangen ist, interessirt mich nicht, hat mich nie interessirt.

Lehmann: Das würde uns aber interessiren.

Harden: Zu meinem Bedauern kann ich dieses Interesse nicht befriedigen. In den Artikeln handelt sichs um Anderes. Da wird gesagt: Wir treiben im Deutschen Reich eine viel zu süßliche und weichliche Politik. Wenn wir, im Bewußtsein unserer Kraft, jede unwürdige Zumuthung ablehnten, wenn wir zeigten, daß im Nothfall das Schwert gezogen werden kann, gezogen werden wird, sobald die Ehre und die Zukunft der Nation es fordert, dann würde unsere Weltstellung besser sein. Daß der Gedanke richtig war, ist ja jetzt erwiesen. Aber darauf kommt es hier nicht an. Eine Ursache dieser weichlichen Politik sah ich (mit Recht oder mit Unrecht) darin, daß Mystiker, Süßholzraspler, Spiritisten, kränkliche Männer aller Sorten sich um die Person des Monarchen geschaart hatten. Damals gab es zweierlei Politik: die amtliche und die eulenburgische. Die zweite, die okkulte, wurde von Herren betrieben, die den Kaiser umknieten. Ich bitte, Das nicht nur bildlich zu nehmen. Diese Herren haben den Enkel Wilhelms des Nüchternen in eine ungesunde, ihren Zwecken ersprießliche Romantik zu zerren versucht. Sie sind weg: und der Dunst ist zerflattert. Weggekommen sind sie nach meinen Artikeln. Ich bitte, endlich sich einmal von dem Gedanken loszumachen, hier handle sichs um die Bekämpfung und Entschleierung Homosexueller. Die Angegriffenen waren Spiritisten, meinetwegen Theosophen, Mystiker, Leute, die kranke Menschen und Thiere durch Gebete heilen wollten und von denen einzelne auch sexuell abnorm waren. Wird etwa geleugnet, daß solche Abnormität auf die Gesammtpsyche wirkt? Lassen Sie sich von der wissenschaftlichen Literatur, von Krafft-Ebing bis auf Kraepelin, belehren! Daß solche »Männer« von Eulenburg an solche Stelle gebracht wurden, war ein nationales Unglück. Dadurch ist die Atmosphäre entstanden, die eine so schwache, eine so weiche Politik, eine so verhängnißvolle Täuschung über die Realitäten ermöglichte. Und da einzugreifen, war nach meiner Ueberzeugung meine Pflicht. Daß es dabei zu Enthüllungen kam, die Menschenleben vernichteten, ist nicht meine Schuld. Ich habe Keinen denunzirt; trotzdem ich mir dadurch Manches erspart hätte. Habe ich nicht hier in diesem Saal gesessen und den biederen Eulenburg ruhig schwören lassen? Ich hätte ihn jeden Moment vernichten können. Heute wissen Sie es. Ich wollte nicht. Ich habe den Justizrath Bernstein gebeten, ruhig zu sein, als er aufspringen und sagen wollte: Sie haben falsch geschworen, Herr Fürst! Ich wollte und konnte Ihr Urtheil abwarten. Dann, nach den Hymnen, den Barettorgien, dem Urtheil, das mich entehren sollte, mußte ich handeln. Hätte ichs nicht gethan, so wäre Eulenburg, als ein Gereinigter, am Ende gar in die Gunst zurückgekehrt. Das durfte nicht sein.

Der Vorsitzende versucht wieder, einzelne Stellen der inkriminirten, zeitlich getrennten Artikel zu verbinden.

Harden: Der Gerichtshof hat, wie mir scheint, doch nur zu prüfen, ob ich den Grafen Moltke beleidigt habe. Graf Moltke hat sich in der ersten Zeit nicht beleidigt gefühlt, trotzdem er die Artikel kannte, und heute stimmt er mit mir darin überein, daß die Artikel den hier behaupteten Vorwurf nicht enthalten. Früher konnte das Gericht in einem Vorurtheil befangen sein, alles Gesagte, über Eulenburg Gesagte für falsch halten und zweifeln, ob nicht Alles auf Moltke gehe. Heute weiß man, daß alles über Eulenburg Gesagte wahr ist. Nun fragt sich nur noch, was über den Grafen Moltke gesagt worden ist.

Lehmann: Das wollen wir auch prüfen; es läßt sich nur nicht Alles von einander trennen. Nun wollen wir zurück zum Artikel vom achten Dezember 1906. Da reden Sie davon, daß man Ihnen imputirt habe, geschrieben zu haben, Herr von Tschirschky sei vom Fürsten Eulenburg, mit dem er lange Beziehungen hatte, dem Kaiser empfohlen worden, und Sie weisen Das mit den Worten zurück: Ich würde es mir dreimal überlegen, ehe ich Jemand Beziehungen zum Fürsten Eulenburg nachsage. Hier sagen Sie zunächst, Sie würden es für einen Mann ehrenrührig finden, wenn er seit Langem enge Beziehungen zu dem Fürsten Eulenburg habe, und trotzdem behaupten Sie fort und fort vom Grafen Moltke, daß er in sehr engen Beziehungen zum Fürsten Eulenburg stehe. Das ist das Geschickte von Ihnen gewesen. Das läßt sich so und so drehen. Sie sagen, Sie haben es so aufgefaßt. Die Auffassung läßt für ein harmloses Gemüth eine Andeutung zu oder eine Auffassung zu, die auf dieses Homosexuelle gar nicht zu kommen braucht. Aber andererseits wird es auch wieder Leute gegeben haben, die eben Das finden.

Harden: Es ist nicht möglich. Zwischen uns ist keine Verständigung möglich. Wir sind auf verschiedenen Planeten geboren. Ich bin so geschickt! Ja, lieber Gott, warum rede ich denn überhaupt hier so lange? Für mich doch nicht! Glauben Sie, daß ich das Alles nöthig hätte? Daß ich vor Ihrem Urtheil Angst habe? Ich rede für das Land, dem ich die Beweisaufnahme und deren Folgen ersparen will, und muß mir dann sagen lassen, ich sei so geschickt, was heißen soll, ich sei feig. Nein, verurtheilen sie mich doch! So streng, wie Sie wollen. Ich will meine Artikel nicht langer interpretiren. Ich habe es satt! Nehmen Sie es auf sich vor dem Lande! Ich fürchte mich nicht.

Lehmann: Aber es hat doch keinen Anlaß gegeben.

Harden: Nach diesen Stunden muß ich mir sagen lassen, ich sei so »geschickt«, in diesem Saal, wo ich der Einzige bin, der ohne Reue an das hier Geschehene zurückdenken darf! Nein, meine Herren, ich bin nicht mehr so krank wie damals, wo ich mit mir umspringen ließ, wie es Jedem beliebte. Sie können mit mir machen, was Sie wollen; ich gebe mich aber nicht zu weiteren Inquisitionversuchen her. Sie mögen thun, was Sie wollen: Unwürdiges dulde ich nicht.

Lehmann: Unwürdig kann es nicht sein. Wenn ich sage, daß Sie ein großer Dialektiker sind, dann kann ich nicht verstehen, was darin für Sie unwürdig sein soll. Ich muß wirklich sagen, daß mir Ihre Aufregung gar nicht verständlich ist. Ich habe eben nur sagen wollen, daß Sie dialektisch...

Harden: Nachdem ich mich Stunden lang bemüht habe, Alles zu vergessen, was hier geschehen ist, und ruhig Ihnen Rede zu stehen, sagen Sie mir wieder: »Sie sind so geschickt! Und mit dieser Geschicklichkeit hoffen Sie feiger Kerl sich der Strafe zu entziehen!«

Lehmann: Davon habe ich nichts gesagt.

Harden: Aber es lag hinter den Worten.

Lehmann: Ich muß doch daraufhinweisen, daß die Staatsanwaltschaft die Artikel so ausgelegt hat.

Harden: Hat! Im November 1907. Fragen Sie Herrn Isenbiel heute danach!

Lehmann: Wenn ich Ihnen jetzt Vorhaltungen mache, dann sind es nicht meine persönlichen Vorhaltungen, sondern ich habe die Pflicht als Vorsitzender, sie machen zu müssen, und muß Ihnen vorhalten, was die Anklage angenommen hat. Ich thue Das gerade deshalb, damit ich von Ihnen höre, was nun Sie darauf zu sagen haben. Ich muß, es bleibt mir nichts übrig, Ihnen auch diejenigen Momente vorhalten, die in der Anklage als gegen Sie sprechend betont worden sind. Das läßt sich nicht vermeiden. Ich verstehe blos gar nicht, daß Sie sagen wollen, ich sei Das und ich bringe Das vor. Es ist als Vorsitzender meine Pflicht, Das zu thun. Ich habe

die Aufgabe, Das mit Ihnen durchzusprechen, und es ist mir unverständlich, wie Sie jetzt darüber in diese Rage gerathen können.

Harden: Wenn ich lauter geworden bin, als es nöthig ist, so ist Das sehr bedauerlich. Aber hier sitzen doch wohl intelligente Männer, die einigermaßen ein Gefühl für Das haben müssen, was hier vorgeht. Nach Stunden wird mir gesagt: Das ist es eben, Sie sind so geschickt und machen es schlau. Es gibt keinen Kulturstaat der Welt, wo Das einem Schriftsteller von dem Range des Herrn Harden gesagt werden könnte; keinen, glauben Sie mirs! Und wenn es geschähe, würden gerade wir schreien: Welche Zustände! Denken Sie an Zolas Haltung und Behandlung vor Gericht. Sie haben mich gezwungen, stolz zu reden. Ich habe im Leben Etwas geleistet, ich bin auch als Angeklagter noch eben so viel wie Jeder hier im Saal und lasse mir unwürdige Behandlung nicht bieten.

Lehmann: Von unwürdiger Behandlung kann nicht die Rede sein, wenn ich weiter nichts thue, als Ihnen Dasjenige vorhalten, was als beanstandet in der Klageschrift hervorgehoben worden ist.

Harden: Man hat immer die Kraft und Geduld, das Leiden Anderer zu ertragen. Aber ich habe nicht mehr den Willen, hier mitzuwirken. Ich habe mich, um entgegenzukommen, den wiederholten Aufforderungen des Herrn Präsidenten gefügt. Ich habe die Erklärung gegeben; das Resultat ist, daß ich nach Stunden der Rednerei von Ihnen einer

unwürdigen Gesinnung bezichtigt werde. Wir können uns nicht verständigen. Nie wird mir gelingen, mich mit Ihnen zu verständigen. Niemals. Also verurtheilen Sie mich gleich!

Lehmann: Aber es ist meine Pflicht, Ihnen Das vorzuhalten, was die Anklage nun mal sagt, und die Anklage hat gesagt: Hier liegt ein Doppelsinn darin. Bleibt mir gar nichts Anderes übrig. Ich würde meine Pflicht nicht erfüllen, wenn ich das Ihnen nicht vorhalten würde.

Harden: Darüber darf ich mir kein Urtheil erlauben. Wenn die Pflicht Sie zwingt, einen Mann, der sich bemüht, die Sache mit Schonung aller ...

Lehmann: Wir wollen nicht schonen, wir wollen die Wahrheit hören.

Harden: Aber ich will es. Ich treibe nicht Juristerei; sondern Politik. Und das Reichsinteresse ist für mich kein Justizbegriff. Darum habe ich gesagt und wiederhole es: Verurtheilen Sie mich wieder; ich kann es ertragen. Wozu noch kostbare Zeit verlieren und so intelligente, so beschäftigte Herren länger bemühen? Wenn ich, nach Allem, was geschehen ist, nach Allem, was Sie bedauern müßten, nach so vielen Urtheilskorrekturen durch die Ereignisse hier noch in der Rolle des armen Sünders stehen muß, dem gesagt wird: Das ist es ja bei Ihnen, Sie sind so geschickt! .. Nein, meine Herren: von Ihnen zu mir führt keine Brücke. Sie können mich verurtheilen. Sie können mich niemals richten.

Lehmann: Ich muß aber die ganzen Artikel mit Ihnen durchgehen. Es bleibt mir nichts übrig; ich muß es thun.

Harden: Ich kann nicht gezwungen werden, noch zu antworten; meine Nervenkraft ist auch nachgerade verbraucht.

Lehmann: Es war meines Erachtens unnöthig, daß Sie so aufgeregt waren.

Harden: Ich bitte jeden der fünf Herren, sich in meine Lage zu versetzen. Ich habe eine ziemlich geachtete Stellung in der Welt; denken Sie sich, Sie ständen hier und ich säße da, und nach Allem, was geschehen ist, und nach allen diesen Stunden müßten Sie sich sagen lassen: Ja, Das ists, Sie sind so geschickt, Sie versuchen, zu entschlüpfen. Was würden Sie wohl empfinden? Würden Sie es ertragen oder aufschreien? Ich lasse mir von Ihnen nicht die Haut schinden. Ich habe gesagt, was ist. Glauben Sie mir nicht, so verurtheilen Sie mich zu der höchsten Strafe, die Ihnen erreichbar ist. Das können Sie; sofort. Ich habe nichts dagegen. Aber Sie können nicht verlangen, daß ich meine Seelenhaut zu weiteren Experimenten hergebe, die man einem Menschen von Reputation und Lebensleistung nicht zumuthen dürfte. Es giebt eine Kulturstufe, auf der man Schriftsteller eines gewissen Ranges, so lange sie nicht als Schweine erwiesen sind, behandelt wie Kavaliere. Will man nicht: gut; dann habe ich dieses Symptom unseres Kulturstandes zu verzeichnen.

Lehmann: Ich verstehe nicht, was ich gesagt haben soll. Ich habe gesagt: Aeußern Sie sich auf die Anklage, die Ihnen vorwirft, zweideutig gewesen zu sein; daß es hier herausgelesen werden kann.

Harden: Ich habe von dem Mächtigsten dieser Gruppe das Härteste offen gesagt. Der Wortlaut liegt vor Ihnen. Ich habe es auch in der Kritik anderer im Reich Mächtigen an schroffster Deutlichkeit nie fehlen lassen. Soll ich gerade vor dem guten Grafen Kuno Moltke zittern? Ich habe über ihn gesagt, was mir nöthig schien, habe ihm, wie er selbst zugiebt, nicht Homosexualität vorgeworfen; und wenn Sie mich für einen Mann halten, der zu Haus sitzt und überlegt, wie er durch die Maschen des Strafgesetzbuches kommen kann, dann, verzeihen Sie, können Sie nicht lesen und haben kein Ohr für Persönlichkeit.

(Nach Detailerörterungen wird eine Pause beschlossen.)

Lehmann: Wir müssen annehmen, daß hier dem Grafen Moltke Homosexualität und homosexuelle Handlungen vorgeworfen werden. Es würde sich darum handeln: Ist Das, was Sie ihm vorgeworfen haben, wahr oder nicht? Es fragt sich, welchen Standpunkt man einnimmt. Der Angeklagte hat keine Beweislast und er kann nur dann für schuldig erklärt werden, wenn Das, was er behauptet hat, nicht wahr ist, und der Gerichtshof hat sich davon eine Ueberzeugung zu verschaffen. Er hat Das auch zu beweisen. Aber es liegt ja natürlich im Interesse des Angeklagten, dem Gerichtshof Momente an die Hand zu geben, aus denen Der nun schöpfen kann, daß Das, was er behauptet hat, wahr ist. Der Gerichtshof würde nur dann zu einer Schuld Ihrerseits kommen, wenn angenommen wird, Graf Moltke habe sich nicht homosexuell bethätigt. Die Ueberzeugung muß der Gerichtshof haben. Er muß sie sich verschaffen. Der Angeklagte braucht sie nicht zu verschaffen, er hat keine Beweislast. Aber ich habe vorhin schon betont, das es Etwas ist, das für den Angeklagten günstig ist; so liegt es in seinem Interesse, zu sagen: Ich habe Das und Das anzugeben nach der Richtung.

Harden: Herr Präsident, die Stunden, in denen ich die Ehre hatte, hier sprechen zu dürfen, habe ich benutzt, um Ihnen zu sagen: Ich habe in meiner Zeitschrift den Grafen Moltke nicht der Homosexualität beschuldigt. Es wäre inkonsequent, wäre thöricht, wenn ich mich jetzt hinstellen und sagen würde: Weil Sie annehmen könnten, ich habe den Vorwurf gemacht, will ich seine Berechtigung hier beweisen. Dazu kommt das Schriftstück, auf dem Graf Moltke anerkennt, daß ich ihm diesen Vorwurf in meiner Zeitschrift nicht gemacht habe. In diesem Stadium der Sache liegt für mich nicht der mindeste Grund vor, Beweise gegen den Grafen Moltke zu produziren. Und meine Empfindung? Ich sage Ihnen offen: Wenn ich zu wählen hätte, ob ich den Grafen Moltke dahin, wo sein bester Freund heute ist, bringen oder in Peterwitz oder Breslau ruhig sitzen lassen wolle, so würde ich unbedingt die zweite Möglichkeit vorziehen; ich würde ihn in Ruhe lassen. Ich konnte genöthigt sein, furchtbar traurige Mißstände ohne Erbarmen zu entschleiern, so lange ich glaubte, diese Entschleierung sei nöthig, damit die Mißstände beseitigt werden. Auch da habe ich, wie Sie alle wissen oder wenigstens wissen könnten, mich Schritt vor Schritt erst drängen lassen. Von Gerichten. In dem Augenblick aber, der jetzt gekommen ist, lautet die Frage so: Willst Du, Harden, nur um Dich einer etwa möglichen Strafe zu entziehen, Dich zu neuen Entschleierungen entschließen, deren Folgen noch gar nicht zu übersehen sind? Diese Frage würde ich mir gar nicht erst stellen; und sie, wenn ein Anderer sie stellte, rundweg verneinen. Meine Artikel liegen vor Ihnen. Das, was ich darüber zu sagen hatte, habe ich gesagt. Ich kann, wenn es gewünscht wird oder wenn es mir im Verlauf der Sache irgendwie nöthig erscheint, noch besser und klarer es zu sagen versuchen. Wenn der Gerichtshof mich dann verurtheilt: vortrefflich; dann ist ein vorläufiger oder definiver Abschluß der Sache erreicht (und ich werde die Konsequenzen zu tragen wissen, wenn es ein definitiver ist). Irgendeine weitere Unterlage zu »Feststellungen« zu liefern, habe ich in diesem Moment gar keine Veranlassung. Was sollte mich bestimmen? Die Furcht vor einer neuen irrigen Deutung? Die Furcht vor einer Strafe? Niemals.

Lehmann: Dann bleibt nur übrig, daß wir den Grafen Moltke fragen, ob er homosexuell sich bethätigt hat.

Preuß: Ich würde vorschlagen, den Herrn Vertreter des Nebenklägers darüber zu hören, wie er sich zu der Beweiseaufnahme, überhaupt zu den Auslassungen des Herrn Angeklagten stellt.

Sello: Ich stehe auf dem Standpunkt und habe von Anfang an darauf gestanden, daß nach den Erklärungen vom neunzehnten und zweiundzwanzigsten März, die von dem Herrn Nebenkläger aus eigener Initiative abgegeben wurden, nicht nothwendig sein wird, die Frage an ihn zu stellen. Die Behauptung ist nicht aufgestellt; Graf Moltke hat erklärt, er finde in den Artikeln des Herrn Harden nicht den Vorwurf der Homosexualität.

Lehmann: Weiter haben Sie nichts zu erklären?

Sello: Ich wüßte nicht, was ich weiter erklären sollte. Ich werde voraussichtlich keine Anträge stellen.

Bernstein: Auch ich werde keine Beweisaufnahme beantragen. Ich bin der Meinung, daß es nicht dem Sinn und der Intention des Gesetzes entspräche, wenn eine Beweisaufnahme stattfände über einen nach der übereinstimmenden Angabe des Klägers und des Angeklagten nicht gemachten Vorwurf. Hat das Gericht überhaupt das Recht, eine von keiner Seite aufgestellte Behauptung auf ihre Wahrheit hin zu prüfen? Ich glaube, nicht einmal das Recht; um wie viel weniger die Pflicht! Das Gericht fragt: Herr Angeklagter, für den Fall, daß das Gericht diesen Vorwurf aus Ihren Aeußerungen entnimmt, wie gedenken Sie ihn zu beweisen? Aus irgendwelchen Gründen (und es sind die alleredelsten Gründe, die Herrn Harden zur Reserve bestimmen) sagt der Angeklagte: Ich wünsche gar nicht, hier Etwas zu beweisen. Dann hat der Gerichtshof zu antworten: Schön, Herr Angeklagter, dann müssen Sie die Konsequenzen tragen.

Lehmann: Ja, wenn der Gerichtshof von der Unwahrheit der Behauptung überzeugt ist.

Bernstein: Nehmen Sie an, wir hätten jetzt eine Verhandlung und das Gericht würde sagen: Ich bin nicht überzeugt von der Unwahrheit der Behauptung, die der Angeklagte bestreitet. Nach meiner Auffassung dürfte ohne Unterläge das Gericht Das gar nicht äußern. Der Nebenkläger könnte dem Gericht das Recht bestreiten. Uebrigens erklärt sich der Herr Nebenkläger ja für befriedigt.

Lehmann: Wenn der Herr Nebenkläger Das von Anfang an gesagt hätte, wäre es schön.

Bernstein: Inzwischen ist doch sehr Vieles geschehen. Giebt es ein Hinderniß, durch die Ereignisse sich belehren zu lassen? Ich beantrage ausdrücklich, von jeder Beweisaufnahme abzusehen.

Preuß: Ich schließe mich dem Antrag an.

Sello: Ich schließe mich ebenfalls an. Mein Klient ist nach allen vorliegenden ärztlichen Zeugnissen ein Todeskandidat, der den Wunsch hat, den Rest seines Lebens unangefochten in ländlicher Zurückgezogenheit zu verbringen. Er ist mit dem Wunsch an das Gericht gekommen, ausgestattet mit einem Zeugniß von seinem Arzt, welches lautet: »Herr Kuno Graf von Moltke leidet an einer chronischen Erkrankung des Nervensystems«, von körperlichen Anstrengungen und seelischen Aufregungen befreit zu bleiben. Er unternahm die Rückreise von Meran nach Berlin gegen den ärztlichen Rath. Herr Harden hat auf Zuspruch die Erklärung abgegeben, daß in den Artikeln der Vorwurf der Homosexualität nicht erhoben sei, und Graf Moltke hat sich davon überzeugt, daß der Vorwurf in den Artikeln gegen ihn nicht ausgesprochen sei. Ich brauche nicht zu erklären, daß in der Zwischenzeit sich Mancherlei zugetragen hat, was auf die Auffassung der Artikel durch den Herrn Nebenkläger von Einfluß sein konnte, so daß er sich hat überzeugen können, daß die Spitze gerade nach dieser Richtung hin sich gegen einen ganz Anderen richtet als gegen ihn, und wohl aus dieser Ueberzeugung (ich kann ja in der Seele eines Anderen nicht stecken) hat der Herr Nebenkläger sich gesagt: Durch die vorige Verhandlung ist objektiv nachgewiesen, daß der Vorwurf der Homosexualität mich nicht trifft, ich habe deshalb auch keine Veranlassung, mich in diesem Verfahren zu verantworten gegen einen Vorwurf, der gar nicht erhoben ist. Von diesem Standpunkt aus bin ich der Meinung, daß wir weder in objektiver noch in subjektiver Beziehung einer Beweisaufnahme bedürfen.

Preuß: Ich darf wohl noch eine Frage an den Herrn Justizrath richten. Ich verstehe doch richtig, daß die Absicht des Grafen Moltke dahin gegangen ist, den Strafantrag zurückzuziehen, und daß es ihm außerordentlich erwünscht wäre, wenn die Wirkung des Strafantrages vereitelt würde.

Sello: Ich habe keinen Zweifel darüber, diese Erklärung abgeben zu dürfen.

Harden: Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Dieser Satz kann im Vernunftbereich, zu dem auch das Offizialverfahren immer gehören müßte, nur bedeuten: Die Beleidigung wird nur verfolgt, so lange der Beleidigte die Verfolgung wünscht. Wünscht er sie nicht mehr, fühlt er sich nicht mehr beleidigt, so ist die Verfolgung zwecklos; es soll nicht unhöflich klingen, wenn ich sage: sinnlos. Die Meinung über Worte, durch die man sich verletzt fühlte, kann sich ändern. Es ist wohl nicht allzu geschmacklos, wenn ich an Das erinnere, was sich hier vorhin abspielte. Ich habe mich aufs Tiefste beleidigt gefühlt und bin dann durch Erklärungen, die den Herrn Vorsitzenden ehren, zu der Ueberzeugung gekommen, daß er in diesem Augenblick nicht die Absicht harte, mich zu beleidigen. Wenn es keinen Beleidigten mehr giebt, sollte man auch nicht mehr nach einem Beleidiger birschen. Wie liegt denn hier nun die Sache? Graf Moltke hat sich zunächst durch die Artikel gar nicht beleidigt gefühlt. Die Anderen aber, die nichts gegen mich zu unternehmen wagten, haben ihn gehetzt und vorgeschickt; vielleicht, weil sie meinten, er könne es noch eher als sie riskiren. Oder weil sie ihn für naiv und leichtgläubig hielten und ihn skrupellos ins Ungemach stoßen wollten. Darüber mögen die Meinungen auseinandergehen. Nun muß der Vorgehetzte wohl eingesehen haben: Du hast wirklich einen großen Theil Deines Lebens zwischen solchen Leuten verbracht und hast sie nicht erkannt. Auf der Basis dieser neuen Erkenntniß mag der Graf die Artikel noch einmal gelesen und sich gesagt haben: Im Grund ist das wirklich Harte nicht gegen Dich gerichtet, sondern gegen Andere, und zwar (was für Den, der es geschrieben hat, erheblich ins Gewicht fällt) mit vollem Recht. Graf Moltke, den ich für einen Patrioten halten muß, wird sich gesagt haben: Was da ein Privatmann mit Gefährdung seines Lebens (nicht nur seiner Freiheit: die Kinaedenzunft hat mir ganz direkt nach dem Leben getrachtet und ein junger Lieutenant aus sehr noblem Haus hat geschworen, er werde mich abschießen) unternommen hat, war nothwendig und hat sich als nützlich erwiesen; deshalb werde ich als Christ und deutscher Edelmann nicht daran mitwirken, daß er verurtheilt wird und entweder einen noch größeren Vermögensverlust hat oder gar mit seinen ramponirten Gesundheitverhältnissen ins Gefängniß kommt; deshalb unterzeichne ich die Erklärung und lasse Herrn Harden fragen, ob er sie auch unterzeichnen wolle. Dann haben wir die Möglichkeit, die Sache aus der Welt zu schaffen. Was soll nun geschehen? Meine Artikel sind da und ich habe gesagt, was meine Artikel bedeuten. Ich meine, kein Gericht hätte je das Recht, einfach aus der Tiefe des Gemüthes die Behauptung zu schöpfen, meine Interpretation sei falsch. Dafür müßte ein Beweis erbracht werden. Das einfach »thatsächlich festzustellen«, mag ein Brauch sein; doch ists einer, von dem der Bruch mehr ehrt als die Befolgung. Ein Beweis gegen meine Erklärung des von mir Geschriebenen, Gedruckten ist von keiner Seite erbracht oder auch nur versucht worden; und um meine Artikel handelt es sich doch. Die haben nützlich gewirkt, durch die fühlt Graf Moltke sich nicht beleidigt und gegen ihre Nuancirung ist dadurch nichts erwiesen, daß ein Herr in der Robe sie bestreitet.

Weiter. Ich habe diese Sache von Anfang an als Politiker geführt und werde sie stets so führen; auf jede Gefahr. Sie sind Richter, meine Herren. Wenn gesagt wird, Gerichte sollen keine Politik treiben, ist aber nicht gemeint, der Richter solle vergessen, daß er in der Welt der Wirklichkeit lebt und das Wohl seiner Heimath zu wahren hat. Nach inneren und äußeren Kämpfen geht es unserem Reich endlich etwas besser. Vor Ihnen steht ein Mann, den Sie vielleicht nicht leiden mögen, dessen Stil, dessen Art Ihnen nicht sympathisch ist, der in seinem schweren Leben aber nichts gethan hat, was irgendwie seine Ehre mindern, seinen Muth in Frage stellen kann. Dieser Mann sagt Ihnen, in Uebereinstimmung mit dem Kläger: Die Beschuldigung, die Sie herauslesen wollen, steht nicht in diesen Artikeln. Dürfen Sie ihm, weils Ihnen so gefällt, den Glauben weigern? Ich habe in jedem Stadium der leidigen Sache, ohne Rücksicht auf meinen Vortheil, vor einer Beweisaufnahme gewarnt. Weil ich waffenlos war? Heute glauben Sie Das nicht mehr. Jedesmal hat sich die Berechtigung meines Warnens nachher ergeben. Hören Sie diesmal endlich darauf! Thun Sie, was Sie wollen; verurtheilen Sie mich: Das interessirt mich wirklich nicht. Aber ersparen Sie dem Reich neuen Lärm von weithin hörbarem Widerhall. Heute, wo es uns endlich ein Bischen besser geht. Jedes Urtheil kann ich hinnehmen; nicht jede »Feststellung«. Niemand verlangt, daß Sie Zeugen hören. Der Herr Oberstaatsanwalt, der Herr Vertreter des Nebenklägers sind gegen die Vernehmung des Grafen; gegen dessen beeidete Aussage. Sie haben meine Artikel und können in sie hinein, aus ihnen heraus lesen, was Ihnen beliebt. Wenn Ihr Gewissen dazu stark genug ist, verurtheilen Sie mich; aber stellen Sie nicht »fest«, was ich dann wieder umstürzen muß. Muß, meine Herren! Ich habe nur eine einzige Bitte: Keine Beweisaufnahme!

Lehmann: Falls nun das Gericht aber doch annimmt, die Homosexualität sei behauptet worden?

Harden: Das muß ich dem Gerichtshof anheimstellen. Hier sind drei Parteien, wenn ich so sagen darf: Ankläger, Nebenkläger, Angeklagter, alle drei einig in dem Bewußtsein, daß es Situationen giebt, in denen man den Muth haben muß, höher zu fühlen als am Alltag. Alle Drei bringen gewisse Opfer, Jeder in seiner Weise, und sagen: Wir lehnen die Verantwortung dafür ab, daß Herrn Harden ein Beweis aufgezwungen wird, den er in diesem Augenblick unter keinen Umständen führen will. Gründe? Unter anderen der, daß Herr Harden ja nicht auf Moltke beschränkt werden könnte; daß er natürlich die ganze Gruppe beleuchten dürfte und müßte. Ich habe gar kein Bedürfniß, hier die Prozesse gegen Eulenburg und Genossen zu führen. Will die Vierte Strafkammer die Verantwortung auf sich nehmen, die wir Drei ablehnen? Dann mag sies thun. Ich kann nur noch einmal dringend bitten: Zwingen Sie mich nicht, den eigennutzlos gewählten Standpunkt aufzugeben! Hier ist die Gelegenheit, zu Aller Nutzen und Keinem zum Leid eine traurige Sache, die aber unvermeidlich war, endgiltig zu bestatten. Erfüllen Sie meinen Wunsch, dann wird weder kriminalistische noch publizistische Behandlung mehr nöthig sein; selbst wenn Sie den Muth haben, eine Strafe zu verhängen. Die ist in diesem Fall winzige Nebensache.

Lehmann: Aber das Recht?

Harden: Das Recht, Herr Präsident, ist nicht eine Sache die man sich in einem Reagensglas aufbewahrt denken darf. Das Recht war, ist und wird immer sein: das Resultat von Kraftverhältnissen, die sich durchzusetzen versucht haben. Das Recht bleibt stets mit politischen und sozialen Erwägungen aller Art durchtränkt. Wenn die Herren nun zurückkommen und verkünden: Du hast Uns zwar eine Interpretation gegeben, gegen die wir nichts Haltbares vorbringen können; aber wir, die nicht unbefangen, sondern unter einer Suggestion an die Lecture gingen, finden Anderes darin; wittern im April 1909 Anderes, als im Winter 1906 gesagt war: Ist Das dann »Recht«? War Ihr voriges Urtheil, das mit all seinen thatsächlichen Feststellungen vernichtet ist, etwa »Recht«? Sind Sie jetzt auf dem Weg zu sicherer Wahrheit? Sie stehen vor ernster Entscheidung. Und werden gewiß den Satz nicht vergessen: Summum jus summa injuria.

Das Gericht beschließt, dem Grafen Moltke nur die eine Frage vorzulegen, ob er sich homosexuell bethätigt habe.

Lehmann: An den Herrn Grafen soll nur die Frage gerichtet werden: Haben Sie sich homosexuell bethätigt? Weiter wollen wir nichts. Aber die Frage brauchen wir; sonst können wir nicht zu einer Verurtheilung kommen.

Harden: Darauf bestehe ich ja nicht. Ein anderer Ausgang als die Verurtheilung wäre immerhin denkbar.

Lehmann: Ich wollte sagen: zu einem Urtheil.

Harden: Und wenn die Basis, die der Gerichtshof für nöthig hält, geschaffen ist, dann, vermuthe ich, wird der Beweis dafür kommen, daß ich behauptet habe, der Graf habe sich homosexuell bethätigt.

Lehmann: Ja.

Harden: Danke.

Pause.

Lehmann: Herr Graf von Moltke, wir wollen nur die Frage an Sie richten, ob Sie homosexuell sich bethätigt haben. Das ist unsere Hauptfrage, die wir haben. Selbstverständlich braucht Jemand auf Fragen, durch deren Beantwortung er sich einer strafbaren Handlung schuldig bekennt, keine Antwort zu geben. Die Aussage muß der Wahrheit entsprechen. (Der Zeuge wird beeidet.) Mit Vornamen heißen Sie?

Zeuge Graf von Moltke: Kuno.

Lehmann: Sie sind wie alt?

Moltke: Einundsechzig Jahre. Evangelisch.

Lehmann: Ich bitte, die Frage zu beantworten.

Moltke: Ich bin meiner festen Ueberzeugung nach nicht homosexuell veranlagt, habe nie zu männlichen Personen eine sinnliche Leidenschaft empfunden und nie mit männlichen Personen geschlechtlichen Umgang gehabt.

Lehmann: Das wollte der Gerichtshof wissen. Auf weitere Fragen will ich keinen Werth legen. Haben die Prozeßparteien Fragen an den Herrn Zeugen?

Harden: Ich bleibe so lange, wie es mir möglich ist, auf dem Boden der auf Wunsch des Grafen Moltke von mir unterzeichneten Erklärung und werde abwarten, wie diese Aussage verwerthet wird. Davon muß ich meinen Entschluß abhängig machen. Ich habe im Augenblick also keine Frage zu stellen.

Sello: Ich möchte beantragen, den Herrn Zeugen zu entlassen auf Grund des letzten ärztlichen Zeugnisses, dessen Inhalt ich schon mitgetheilt habe.

Lehmann: Steht Etwas entgegen?

Harden: Ja; ich könnte, zu meinem Bedauern, nicht einwilligen.

Lehmann: Dann bitte ich, Platz zu nehmen, Herr Graf. Der Gerichtshof würde dann wohl kein weiteres Interesse mehr haben. Es würde ja vielleicht ganz wünschenswerth für den guten Glauben sein, wenn Sie, Herr Angeklagter, uns sagten, was Sie gehört haben, so einige kleine Züge aus dem Eheleben, die Sie auch dazu gebracht haben, anzunehmen, daß Graf Moltke homosexuell sei. Ich habe ja die Pflicht, auch Das hervorzuheben, was für den Angeklagten spricht, und muß Das auch als Vorsitzender herausholen und deshalb möchte ich Sie bitten, diese Hauptmomente uns zu sagen nach der Richtung.

Harden: Ich darf die freundliche Absicht nicht verkennen; aber ich kann, aus oft wiederholten Gründen, zur Ausführung nicht mitwirken. Ich habe in diesem Augenblick nichts weiter zu sagen.

Lehmann: Sie machen es uns schwer, wirklich; wir wollen möglichst objektiv ein Urtheil fällen und auch Das würdigen, was für den Angeklagten spricht, und es ist doch

Pflicht... Nein. Das kann ich nicht sagen. Der Angeklagte kann thun und lassen, was er will; aber ich meine, er sollte uns doch auch Das unterbreiten, was für ihn spricht.

Harden: Herr Präsident, wenn ich an der subjektiven Unbefangenheit des Hohen Gerichtshofes Zweifel hätte, so dürfte ich sie nicht aussprechen. Ich habe aber die allerstärksten Zweifel an der objektiven Unbefangenheit des Gerichtshofes, die berechtigtsten Zweifel; denn er ist an die Sache mit einer Meinung herangetreten, die zu finden erst Aufgabe der Verhandlung gewesen wäre. Mit der Meinung, daß in den Artikeln stehe, Graf Moltke habe sich homosexuell bethätigt. Das hat selbst der Staatsanwalt, der die Anklage erhoben hat, nicht behauptet. Dieser Gerichtshof hält es einfach für erwiesen. Das ist die Folge einer Massensuggestion. Nennen Sie es, wie Sie wollen. Sie stellen fest, trotz dem Widerspruch beider Parteien, was ich gesagt habe, und zwingen dann, abermals gegen unseren eigenen Protest, den Herrn Grafen, in eigener Sache zu schwören. Da ist für mich die Möglichkeit einer Mitwirkung nicht gegeben. Ich kann in dieser Verhandlung nicht eine sehen, die auch nur irgendwie dem Interesse des Angeklagten gerecht wird. Ich sage Das nur, weil ich dazu provozirt worden bin.

Lehmann: Sie sollten aber jetzt dem Gerichtshof doch Angaben machen. Sagen Sie uns doch nur die Momente, die Sie uns in der früheren Verhandlung auch mitgetheilt haben.

Harden: Hier giebts doch nur zwei Möglichkeiten. Entweder den unbarmherzigen Kampf, gegen den das in

der vorigen Verhandlung Vorgebrachte (an der ich, als Schwerkranker, gar nicht mitwirken konnte) ein sanftes Geplänkel wäre, oder das loyale Beharren auf dem Standpunkt, auf den ich mich auf Anregung des Herrn Grafen und seiner Freunde gestellt habe. Ein Drittes giebt es nicht. Mein guter Glaube? Darüber soll ich reden? Wenn Sie den, nach allem Geschehenen, noch diskutiren wollen: ich kann Sie nicht hindern. Aber mitreden? Ich danke. Wie die Dinge jetzt stehen, bleibt nichts übrig, als die Plaidoyers zu hören.

Lehmann: Es bleibt dann wirklich nichts übrig. Ich hatte gehofft, daß Sie uns die Momente, die Sie aus dem Eheleben gehört haben, darstellen würden.

Harden: Herr Präsident, ich vermag offenbar nicht so, wie ich es wünschte, mich verständlich zu machen. Ich würde doch der äußersten Inkonsequenz schuldig werden. Ich habe, im Einvernehmen mit dem Herrn Nebenkläger, immer wieder gesagt: Der Vorwurf ist in den Artikeln gar nicht gemacht worden. Nun soll ich sagen: Ich habe ihn doch gemacht und ich hatte die und die Symptome dafür. Das könnte ich weder vor dem Herrn Grafen noch vor mir selbst rechtfertigen. Und deshalb tue ichs nicht.

Lehmann: Nennen Sie uns doch die Thatsachen, die Sie gehört haben.

Harden: Wohin kämen wir dann? Zu Dem, was ich nicht will.

Lehmann: Das, was ich will, ist zu Ihren Gunsten.

Harden: Das verkenne ich durchaus nicht.

Lehmann: Es wäre gut, wenn Sie sagten: Das und Das war mir auffällig. Da die früheren Aufstellungen vom Reichsgericht aufgehoben worden sind, müssen wir Etwas haben, das wir fürs Urtheil verwerthen können.

Harden: Wenn der Gerichtshof der Meinung ist, daß er irgendwelche thatsächlichen Feststellungen noch braucht, für oder gegen den Angeklagten, so hat er ja die Macht, sie sich zu schaffen. Ich muß meine Mitwirkung verweigern. Wir sind, Herr Präsident, eben verschiedener Meinung über Das, was dem Interesse des Angeklagten entspricht. Ich bin der Meinung, der Angeklagte hat in diesem Verfahren nur das Interesse, nachzuweisen, daß in seinen Artikeln (um die allein es sich heute handelt) homosexuelle Bethätigung des Grafen Moltke nicht behauptet worden ist.

Lehmann: Aber wenn der Gerichtshof sich auf einen anderen Standpunkt stellt, muß ich auch in diesem Fall für den Angeklagten sorgen.

Harden: Volenti non fit injuria.

Lehmann: Das geht nicht. Wir sind nicht im Civilprozeßverfahren. Das wäre für das Civilprozeßverfahren richtig. Im Strafprozeßverfahren geht es nicht.

Harden: Ich glaube nicht, daß der Herr Präsident irgendeine Möglichkeit hat, mich zu veranlassen, über Dinge zu sprechen, über die ich nicht sprechen will.

Lehmann: Nein. Wir können den Angeklagten nicht zwingen, zu sagen, was zu seinem Gunsten spricht. Das ist

richtig. Aber es wäre verständig, wenn er es thäte und so dazu beitrüge, daß das Urtheil der Sachlage entspricht. Allem, was er hier gehört und auch gesehen hat, die Grundage für ein gerechtes Urtheil noch nicht gefunden hat...

Lehmann: Ja, jedes Urtheil muß aber begründet werden, läßt sich nur auf Thatsachen begründen, die in der Verhandlung vorgeführt worden sind. Wir haben bis jetzt nach der Richtung keine greifbaren Thatsachen.

Harden: Es giebt noch eine Partei in diesem Prozeß: die Anklagebehörde. Der Herr Vertreter der Anklagebehörde muß doch wohl den Eindruck haben, was hier vorliegt, genüge; sonst würde er versuchen, durch Zeugenaussagen das ihm nöthig Scheinende feststellen zu lassen. Ueber die Notwendigkeit kann man offenbar also verschiedener Meinung sein.

Lehmann: Ich wollte eine weitere Beweisaufnahme eben vermeiden und deshalb hören, was Sie uns sagen. Wir könnten Ihnen dann ja Glauben schenken und ein Urtheil auf Grund Ihrer Angaben fällen.

Harden: Das ist ja recht freundlich gemeint. Aber da den Angaben, die ich mit Einsetzung meiner seelischen Kraft hier gemacht habe, nicht geglaubt worden ist: warum sollte mir geglaubt werden, wenn ich erzählte, was die frühere Ehefrau und deren Verwandte mir berichtet haben?

Lehmann: Ich meine, Sie könnten es versuchen.

Harden: Welche Rolle soll ich dem anwesenden Herrn Nebenkläger gegenüber spielen? Seit dem neunzehnten März ist von uns Beiden der Wunsch ausgesprochen worden, diese Erörterung möge vermieden werden. Der Herr Nebenkläger hat Alles gethan, was er thun zu können glaubte, um sie zu vermeiden. Er hat auch nicht gewünscht, hierher zu kommen und auszusagen. Nun soll ich die Geschichte wieder anfangen? Neben Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung giebt es noch ein Gesetzbuch der Anstandsbegriffe. Wenn ich im Nebenzimmer mich mit einem Gentleman, dem ich mich im Rang gleich fühle, verglichen habe, ists doch nicht anständig, hier nun zu tuscheln: Ich habe es in den Artikeln zwar nicht gesagt, aber bedenklich ist die Sache doch, wie Sie gleich hören werden.

Lehmann: Ich begreife nicht, warum Sie die Thatsachen, die Sie schon einmal angeführt haben, nicht noch einmal erwähnen wollen, um uns den Beweis zu erleichtern. Sie müssen bedenken, daß es der selbe Gerichtshof ist, der hier sitzt; wenigstens zum Theil. Sie hätten vielleicht Recht, wenn ein ganz anderer Gerichtshof hier säße. Wir müssen feststellen, wie weit die Sache jetzt milder liegt als früher, und dazu brauchen wir Handhaben.

Harden: Ich bitte, mir zu glauben, daß meine Ueberzeugung eben so fest begründet ist wie die des Herrn Vorsitzenden. Ich beharre nicht aus Eigensinn, um Recht zu behalten, auf meinem Standpunkt. Unsere Auffassungen sind eben verschieden. Das kommt im Leben nicht selten vor.

Lehmann: Wir möchten aber einige Thatsachen, die Sie gehört haben und die Sie uns geben können, wenn Sie nur wollen.

Harden: Das wäre viel zu schwach. Sie können einem Mann, der im politischen Leben irgendwelche Bedeutung hat, doch nicht zumuthen, er solle sich vor dem Strafgericht als Angeklagter auf da oder dort Gehörtes berufen.

Lehmann: Sie haben es uns voriges Jahr gesagt.

Harden: Das war eine ganz andere Situation. Und auch damals (ich habe die Erklärung hier in meiner Mappe) habe ich gesagt: Die Sache ist politisch erledigt, ich will keine Beweisaufnahme. Frau von Elbe war nicht von mir, sondern von der Staatsanwaltschaft geladen, die sich die Aufgabe gestellt hatte, die Glaubwürdigkeit dieser Dame zu erschüttern. Was damals geschehen mußte, braucht heute nicht zu geschehen.

Lehmann: Aber Sie können mir doch wenigstens bestätigen, daß in der münchener Hauptverhandlung die zwei Zeugen Ernst und Riedel beschworen haben, sie hätten mit Eulenburg homosexuell verkehrt.

Harden: Das ist ja gerichtsnotorisch.

Lehmann: Nun konstatire ich aus dem vorigen Prozeß, daß Sie für Das, was Sie gesagt haben, als Grundlage hatten Aeußerungen des Fürsten Bismarck, Erzählungen aus dem ehelichen Leben, die Ihnen von Frau von Elbe mitgetheilt waren, und Thatsachen, die Sie aus den Handakten der an der Ehescheidung mitwirkenden Anwälte kannten. Ich muß aber weiter (ich hole Das wieder zu Ihren Gunsten heraus) konstatiren, daß wir jetzt wissen: Sie hatten außer diesen Unterlagen noch andere, sehr viel festere. Nach dieser Konstatirung brauchen wir darüber keinen Beweis mehr und es wäre jetzt nur noch wünschenswerth, daß Sie uns Einiges aus dem Eheleben des Grafen Moltke erzählten. Aber ich glaube, Das, was jetzt erörtert ist und was Sie bestätigt haben, kann genügen.

Preuß: Daß gegen den Fürsten Eulenburg wegen Meineids Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet worden ist, ist ja gerichtsnotorisch.

Harden: Ich bedaure, noch einmal zum Reden gezwungen zu sein. Aber ich habe nichts erzählt und nichts bestätigt. Ich muß bitten, mir keinerlei Erklärung zu unterstellen, aber sich auch nicht auf Dinge zu berufen, die in einem vom höchsten Gerichtshof ausgelöschten Verfahren wirklich oder angeblich festgestellt worden sind. Ueber die »Unterlagen« meiner Artikel habe ich Ihnen bisher nicht das Allergeringste gesagt und die münchener Gerichtsverhandlung gar nicht erwähnt; trotzdem dort die Zeugen ja nicht nur über den Fürsten Eulenburg ausgesagt haben.

Lehmann: Wir kommen nun zu den Schlußreden. Herr Oberstaatsanwalt!

Preuß: Wir haben heute unter dem Einfluß und Eindruck der zwischen dem Herrn Angeklagten und dem Herrn Nebenkläger zu Stande gekommenen Vergleiche verhandeln dürfen. Ich spreche zunächst meine Freude darüber aus, daß ein solcher Vergleich zu Stande gekommen ist, der uns diese verhältnißmäßig ruhige Verhandlung erlaubt hat. Wenn der Wille der beiden Unterzeichner des Vergleiches voll und ganz wirksam geworden wäre, dann wäre, wie der Herr Vertreter des Nebenklägers uns hier gesagt hat, der Strafantrag zurückgenommen und das Verfahren eingestellt worden. Paragraph 64 StGB läßt nun allerdings nicht zu, daß diesem Parteiwillen Folge gegeben werde. Immerhin, glaube ich, wird man, von diesem Vergleich ausgehend, nochmals nachzuprüfen haben, inwieweit es möglich ist, das Gesetz mit diesem zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen in Einklang zu bringen. Ich möchte zunächst dem Herrn Angeklagten das Zeugniß ausstellen, daß nach meiner persönlichen Ueberzeugung er bei sämmtlichen Artikeln von durchaus ehrenwerthen, durchaus patriotischen Erwägungen aus gehandelt hat. Ich füge noch hinzu, daß auch der Verdacht der Sensationlust, der im vorigen Urtheil erhoben ist, meiner Ansicht nach nicht zutrifft, sondern widerlegt wird durch die Artikel selbst. Da aus den Artikeln unzweideutig hervorgeht, daß der Herr Angeklagte diese Sensation hat vermeiden wollen, daß er die Absicht gehabt hat, nicht Jedem verständlich zu sein, sondern nur Denen, die es anging, um sie zu warnen und zum Fortbleiben von der Politik, zum Weggehen ins Ausland zu bestimmen. Wenn ich von diesen Erwägungen ausgehe und hinzunehme, daß der Mann, der durch die Drohung des Herrn Angeklagten am Meisten gefährdet war, entfernt worden ist, so muß ich zu der Folgerung kommen, daß die Artikel in der Hauptsache gegen diesen gefährlichen Mann sich gerichtet haben und daß die übrigen Personen, die in den Artikeln erwähnt sind, nur

nebenher, so weit es zu den Zwecken, die der Herr Angeklagte verfolgte, nothwendig war, erwähnt wurden. Und wenn man von diesem Gesichtspunkt aus die einzelnen Artikel ansieht, dann scheint mir doch zweifelhaft, ob das Gericht bei den früheren Feststellungen wird bleiben können und ob nicht wenigstens zum größten Theil die Erklärungen, die der Herr Angeklagte heute abgegeben hat, vollen Glauben finden müssen.

(Der Herr Oberstaatsanwalt erörtert nun die einzelnen Sätze und erklärt, daß er in fünf der inkriminirten Artikel eine irgendwie strafbare Beleidigung nicht finde. Bleiben die Artikel vom achten Dezember 1906, vom dreizehnten und vom siebenundzwanzigsten April: »Abfuhr«, »Monte Carlino«, »Roulette«.)

Diese Artikel allein könnten für die Frage einer fortgesetzten Beleidigung in Frage kommen und begrifflich und rechtlich läßt sich dagegen auch dann nichts sagen, wenn man in Erwägung zieht, daß zwischen dem achten Dezember und dem nächsten Artikel vom dreizehnten April ein Zeitraum von vier Monaten liegt. Es fragt sich nun, ob in diesen Artikeln der Vorwurf der Homosexualität erhoben ist und ob man eine fortgesetzte Handlung hierin sehen muß. Diese Frage wird der Gerichtshof zu beantworten haben. Ich glaube, er wird, wie im vorigen Prozeß, sagen, daß zwar der Vorwurf nicht ausdrücklich gemacht ist, daß aber die Möglichkeit vorliegt, einen solchen zu finden, und wird mit dem Eventualdolus, wenn ich so sagen darf, wieder operiren, wie im vorigen Prozeß. Und für diesen Fall, den ich ja als möglich voraussetzen muß, sehe ich mich genöthigt, auch auf die Frage des Strafmaßes einzugehen, und da, meine ich, kommen für den Herrn Angeklagten gegenüber dem vorigen Urtheil eine Reihe von Thatsachen zur Erwägung, die es meiner Meinung nach ausschließen, daß gegen den Herrn Angeklagten nochmals auf eine Gefängnißstrafe erkannt wird. Ich bin, wie ich bereits hervorgehoben habe, überzeugt, daß der Herr Angeklagte von patriotischen Erwägungen ausgegangen und daß er auch nicht in irgendeiner Beziehung leichtfertig dabei zu Werke gegangen ist. Das geht klar aus Allem hervor, was inzwischen geschehen ist. Das allein muß zur Evidenz nachweisen, daß der Angeklagte nicht leichtfertig mit seinen Angriffen vorgegangen ist, daß er sich wohl und reiflich überlegt hat, wie weit er gehen könne, und daß er höchstens eines entschuldbaren Versehens schuldig wäre, wenn er aus den engen, nahen Beziehungen zwisehen dem Grafen Moltke und dem Fürsten Eulenburg geschlossen hätte, daß auch der Herr Nebenkläger sich irgendwie homosexuell bethätigt habe. Nur Das wird gegen ihn festzustellen sein; weiter nichts. Dazu kommt, daß der Herr Nebenkläger durch seinen Herrn Vertreter hier erklärt hat, daß er sich befriedigt fühlt, daß er sich nicht beleidigt fühlt, daß er am Liebsten den Strafantrag zurückgezogen hätte. Das wäre möglich gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft, die damals dem Grafen Moltke beispringen wollte, sich nicht in das Verfahren gemischt hätte. Nur durch den Umstand, daß ein öffentliches Verfahren anhängig geworden ist, ist die Absicht der Parteien, den Streit zu beenden, unausführbar geworden, und ich glaube, daß der Gerichtshof auch hierauf Rücksicht nehmen muß. Ich beantrage gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von sechshundert Mark, die Einziehung der Artikel, die beanstandet werden, nach meiner Ansicht nur die von mir erwähnten drei Artikel, und beantrage die Auferlegung der Kosten, wie es im vorigen Urtheil bereits geschehen ist.

Lehmann: Der Herr Vertreter des Nebenklägers!

Sello: Ich habe nur nochmals zu erklären, daß mein Herr Klient mit dem Herrn Angeklagten in der Anerkennung der Thatsache übereinstimmt, der Vorwurf der Homosexualität sei in den Artikeln dem Grafen Moltke nicht gemacht. Eine andere Erklärung ist in diesem Stadium nicht abzugeben.

Lehmann: Der Herr Vertheidiger!

Bernstein: Ich bitte, mir die Möglichkeit zu einer Besprechung mit Herrn Harden zu geben, damit wir beschließen können, ob wir noch Anträge stellen.

Lehmann: Wir machen also eine kurze Pause.

(Nach der Pause plaidirt Bernstein. Er stellt fest, daß für die Annahme, dem Nebenkläger sei in den Artikeln Homosexualität vorgeworfen worden, nicht der Schatten eines Beweises erbracht worden ist, und betont stark, daß jeder Angeklagte, selbst der obskurste, erst recht aber einer von Ruf und Ansehen, verlangen dürfe, nicht ohne Beweis für unglaubwürdig gehalten und verurtheilt zu werden.)

In dubio pro reo. Wie viele verschiedene Ansichten haben wir nun über diese Artikel und ihre Interpretation schon gehört! Zuerst hat die Staatsanwaltschaft das Eingreifen abgelehnt, dann hat sie eingegriffen. Jetzt würde sie sicher nicht mehr eingreifen, denn die Ereignisse haben sie gelehrt, daß die früheren Voraussetzungen falsch waren. Der Herr Oberstaatsanwalt findet die Behauptung höchstens in drei Artikeln angedeutet. Und darauf wollen Sie ein verurtheilendes Erkenntniß bauen? Meine verehrten Herren, es ist absolut nichts Verletzendes für Sie, wenn ich sage: Sie können die Artikel gar nicht mehr objektiv lesen, weil sie Ihnen von Anfang an in einer bestimmten Beleuchtung gezeigt worden sind. Sie haben immer nur auf die paar Sätze geachtet, die inkriminirt worden waren. Wenn Sie die dahin gehörigen Zeilen zusammenzählen, haben Sie aber erst den hundertzwanzigsten Theil dieser Artikel, von denen jeder als ein Ganzes genommen werden müßte. Niemals bin ich an der Herrschaft der gesunden Vernunft so irr geworden wie in den Stunden, wo ich gesehen und gehört habe, wie Herr Harden mit dem Aufgebot all seiner geistigen Mittel, all seiner Ausdruckskunst sich vergebens bemüht hat, eine sonnenklare und unbestreitbare Thatsache festzustellen, die allein die ganze Anklage in Trümmer schlägt. Wenn die Artikel so verstanden wären, wie hier immer wieder behauptet wird: wo sind die Klagen, die Herausforderungen, die Anzeigen ans Ehrengericht, die dann doch kommen mußten? Haben die hohen Herren solche Beleidigung etwa ruhig eingesteckt? Und wo sind die Zeitungartikel, die sich in dieser Zeit mit der Sache beschäftigt haben? Sicher nicht unsere ganze Presse, aber ein großer Theil unserer Presse ist auf Sensation erpicht; auf diese Herren paßt das Wort, über dem Herr Harden thurmhoch steht. Glauben Sie, daß Die nicht einen Riesenlärm gemacht hätten, wenn sie in der »Zukunft« die Behauptung gefunden hätten, die bekanntesten Hofherren seien homosexueller Vergehen schuldig? Sie haben sie nicht gefunden; und haben deshalb geschwiegen. Vom Oktober bis in den Mai. Bis die Herren vom Hof entfernt waren und nun Allerlei in die Artikel hineingelesen wurde, was gar nicht drin stand.

Psychologische Thatsachen sind doch auch nicht zu übersehen. Ich kann Herrn Harden nachfühlen, wie es ihn erbittert, wenn man die offene Deutung seiner Artikel anzweifelt. Ich meine, von jedem Standpunkt aus sollte man sich darüber freuen, daß die Deutschen einen solchen Schriftsteller haben, und man soll ihm glauben, wenn er über Dinge spricht, die in die vielleicht schwerste Zeit seines Lebens fallen. Ich begreife Hardens Empörung. Er hat den Muth zu der patriotischen Pflicht gehabt, den mächtigsten Günstling offen und furchtbar hart anzugreifen, weil er ihn für schädlich hielt, und soll nun seine Worte, ohne Gegenbeweis, immer wieder anzweifeln lassen. Lesen Sie die Sätze, in denen er auf Philipp Eulenburg hinweist! Da spüren Sie nicht den Dolch des Briganten, sondern die stählerne Klinge des furchtlosen Ritters. Wir könnten Gott danken, wenn

wir in Deutschland viele politische Schriftsteller hätten, einerlei, welcher Richtung, die solche Männerworte in ihrem Kopf und in ihrem Herzen finden. Der Mann, der diese Sätze geschrieben und der heute zu ihnen gesprochen hat, darf fordern, daß seiner Interpretation geglaubt werde. Warum hätte er, der dem starken Eulenburg so offen entgegentrat, den viel schwächeren Moltke fürchten sollen? Ich meine, der Mann steht hoch über allen Interpretationkünsten! Zeigen Sie mir doch den Mann in Deutschland, der die Wahrheit so zu rechter Zeit gesagt hat, in einer Zeit, wo Muth dazu gehörte, nicht getragen von der Woge des Beifalls, sondern in hartem Kampf gegen den Strom. Zeigen Sie mir doch den zweiten Mann! Könnten Sie mir ihn nennen, wenn ich Sie privatim danach fragte? Sie könnten es nicht. Das Recht darf sich mit der Moral nicht in Widerspruch setzen und die Moral gebietet, diesem Manne Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und zu sagen: Du hast gezeigt, daß Du die schlimmste Gefahr nicht scheust, und wenn Du, Maximilian Harden, uns erklärst: Ich habe Das nicht gesagt, dann sind wir verpflichtet, Dir zu glauben. Geben Sie Herrn Harden ein Urtheil, bei dem er als Ehrenmann sich beruhigen kann, das ihn nicht nöthigt, den Schleier noch weiter zu lüften, und freuen Sie sich des Rechtes, diese Sache so zu beenden! Herr Harden hat mich gebeten, über Strafart und Strafmaß kein Wort zu sagen. Wie Sie auch urtheilen mögen: der Satz, mit dem ich schließen will, wird von keinem Unparteiischen bestritten und von der höchsten Instanz, von der Geschichte, bestätigt werden. Der Satz: In der Sache, die ihn heute zum vierten Mal vor ein deutsches Gericht bringt, hat Maximilian Harden sich um das Deutsche Reich und das deutsche Volk unvergängliche Verdienste erworben.

Lehmann: Der Herr Angeklagte hat das Schlußwort.

Harden: Ich bitte zunächst, noch für einen Augenblick in die Beweisaufnahme zurückzukehren. Ich möchte den Grafen Moltke, der hier, gegen seinen und meinen Wunsch, als Zeuge beeidet worden ist, fragen, ob er zugiebt, daß ich meine Artikel richtig interpretire und daß ihm darin der Vorwurf der Homosexualität nicht gemacht worden ist.

Moltke: Den direkten Vorwurf der Homosexualität aus einem Wort, einem Satz oder aus dem Zusammenhang direkt herauszulesen, Das nicht. Die Schwierigkeit für mich war ja die, daß ich im Zusammenhang mit anderen Personen, namentlich dem Fürsten Eulenburg, in gewisser Weise abfärbte und das Gefühl hatte, in der Oeffentlichkeit das Terrain zu verlieren.

Harden: Ich bin wohl nicht verstanden worden. Ich frage, ob Graf Moltke jetzt, wie er durch seine Unterschrift bestätigt hat, überzeugt ist, daß er in diesen Artikeln nicht der Homosexualität beschuldigt wurde.

Moltke: Der direkte Vorwurf der Homosexualität nicht, wie ich gesagt habe.

Lehmann: Ich werde den Vergleich noch einmal verlesen. (Geschieht.) Diesen Vergleich, Herr Graf, haben Sie geschlossen?

Moltke: Ich nahm, ohne zu widersprechen, diese Erklärung an Graf Moltke hat sie am neunzehnten, Harden erst am einundzwanzigsten März des Jahres 1909 unterschrieben., um dann mit Herrn Harden zu dem Punkt zu kommen, daß jede weitere Zeugenvernehmung für überflüssig zu erachten ist, um diesen schweren, langen Streit aus der Welt zu schaffen, nicht nur zur eigenen Ruhe, sondern auch zur Ruhe des Landes, das wohl Dessen bedarf. Das ist so mein Gedankengang. Ich hätte überhaupt wohl verzichtet auf ein prozessuales Vorgehen hier, wenn mir möglich gewesen wäre, Kriegsgericht und Ehrengericht gegen mich durchzusetzen, was aber nicht bestimmungsgemäß, nicht gesetzlich möglich war, und ich habe dann den Weg der Privatklage beschritten, um in breiter Oeffentlichkeit meine Unbescholtenheit darzuthun. Das sind die Ideen gewesen. Um aber jetzt, nachdem ich zwei Jahre einer solchen unglücklichen Ehe gehabt und dann sechs Jahre prozessirt habe, und dann diese zwei schwere Jahre hinter mir habe, wo ich in der Oeffentlichkeit durch die Sensationpresse auch ziemlich schwer mitgenommen wurde, um zu der Ruhe und dem Frieden zu kommen, nach dem man in meinen Jahren sich sehnt, habe ich mich gefreut, bin ich dankbar gewesen, wie ein Vermittler, der mir wohlbekannt aus früheren Jahren ist, mir gesagt hat, daß er gern dazu beitragen würde, diejenige Form zu finden, in der dieser Streit, in der dieser Prozeß vielleicht eine kurze, rasche Erledigung fände. In dieser Weise ist die Sache ausgetragen worden.

Harden: Das ist Alles, was Graf Moltke über die Entstehung des Vergleichs hier in seiner Eigenschaft als beeideter Zeuge vorzubringen hat? Das ist Alles?

Moltke: Ja, so ist es mir erinnerlich.

Harden: Danke. Der Herr Zeuge sprach von der Sensationpresse. Sollte damit gesagt sein: »Beleidigt bin ich nicht von Harden, sondern von der Sensationpresse«? Ist Das gemeint?

Moltke: Die Sensationpresse hat mich nach meiner Verabschiedung sehr mitgenommen und mich zum Päderasten einer Hofkamarilla gestempelt, wogegen nachher Herr Harden in seiner »Zukunft« protestirt hat. Was habe ich denn gesagt?

Harden: Herr Graf von Moltke, ich bitte, mich nicht wieder mißzuverstehen. Auch dieser Punkt ist wichtig. Liegt nicht eine Aeußerung des Grafen Kuno Moltke vor, worin er sagt: Beleidigt bin ich nicht von Harden, sondern von der Sensationpresse.

Moltke: Ich kann mich nicht erinnern.

Harden: Ich kann mich erinnern. Und frage heute nur noch: Meint Graf Moltke jetzt, daß er von der Sensationpresse beleidigt worden ist?

Moltke: Durch den Schmutz bin ich gezogen worden.

Harden: Von wem?

Moltke: Von der Sensationpresse.

Harden: Danke. Ich habe nun keinen Grund mehr, den Herrn Grafen hier im Saal festzuhalten.

Lehmann: Wünschen Sie wegzugehen, Herr Graf?

Moltke: Ich könnte es aushalten; aber lieber ist es mir, wenn ich mich ein Bischen hinlegen kann.

(Der Zeuge wird entlassen.) Harden: Ich werde Ihre Geduld nicht lange in Anspruch nehmen. Während der kurzen Pause, die er erbeten hatte, hat Justizrath Bernstein mich daran erinnert, daß jetzt die letzte Gelegenheit zur Einbringung des für alle Fälle von ihm vorbereiteten umfangreichen Beweisantrages gekommen sei; wenn ich sie versäume, könne ich mich der Gefahr aussetzen, zum zweiten Mal objektiv ungerecht verurtheilt zu werden; gewisse Andeutungen, die wir hier gehört haben, lassen ja darauf schließen. Der Herr Oberstaatsanwalt hat schon vor der Verlesung des Eröffnungbeschlusses von der Strafzumessung, der Herr Vorsitzende nachher von der Verurtheilung gesprochen, zu der er eine bestimmte »Feststellung« brauche. Bitte: es war mehr als eine Wortverwechselung! Bernstein meinte, ich könne vielleicht später meine Zurückhaltung bereuen. Ich habe geantwortet: Ich werde den Beweisantrag nicht einbringen, sondern auf der Basis meiner Artikel und der Ausgleichserklärungen bleiben. Was ist bis jetzt geschehen? Irgendein Versuch, mir nachzuweisen, in den Artikeln stehe Anderes, als ich angegeben habe, ist nicht gemacht worden. Früher hat man versucht, durch die Heranziehung von angeblichen oder wirklichen Privatäußerungen sich eine Art von Beweis zu schaffen; weil man einsah, daß die Artikel allein zur Verurtheilung nicht ausreichen. Der Versuch ist heute nicht wiederholt worden. Man hat die Herren, deren Zeugniß mich belasten sollte, nicht gehört; hat sie nach Haus geschickt. Also: nicht der Schatten eines Beweises, der meine Angaben widerlegen könnte. Was ist weiter geschehen? Der Herr Vertreter der Anklage hat gesagt, man dürfe und könne nicht bezweifeln, daß nur patriotische, also durchaus edle Motive mich zu einem Handeln getrieben haben, das allen niedrigen Regungen fern geblieben sei. In zwei, drei Artikeln, meinte er, könne man allenfalls etwas Beleidigendes finden. Ich muß annehmen, daß er nur auf die Stimme seines Gewissens gehört, nur seiner Pflicht zu genügen geglaubt hat, als er diese Behauptung aussprach, die ich für falsch halte, und danach einen Strafantrag stellte, der mich, wie ich heute schon oft gesagt habe, an der ganzen Sache am Wenigsten interessirt. Und diese Thatsachen sollen mich, lieber Bernstein, bestimmen, heute und hier Das zu entfesseln, was ich entfesseln müßte, um endlich einmal von Grund aus aufzuräumen? Nein, noch habe ich ein Kollegium von fünf Männern vor mir, das nicht gesprochen hat. Das hat jetzt den Thatbestand zu prüfen. Eine Reihe hochpolitischer Artikel mit kleinen Randbemerkungen über den Grafen Moltke; kleinen Spritzern. Es hat die schriftliche Erklärung dieses Grafen Moltke, daß ihm in diesen Artikeln der berüchtigte Vorwurf nicht gemacht worden ist. Es hat die Erklärung des Herrn Oberstaatsanwaltes: Höchst achtbare Motive; im schlimmsten Fall ein entschuldbares Versehen. Das liegt vor. Ergo: bis zu der Minute, wo das Gericht die Schuldfrage bejaht, werde ich eine zweite Verurtheilung für unmöglich erklären; und wenn eine Verurtheilung erfolgt, werde ich ihre Begründung wägen; prüfen, was das Urtheil »festgestellt« zu haben behauptet, und danach meine Entschlüsse fassen. Ich wiederhole: Nie werde ich der Spottsucht den Weg in die Beletage des Deutschen Reiches bahnen und die Vernichtung von Leuten, die noch im Glanze sitzen, herbeiführen, wenn sichs um keine andere Gefahr handelt als um die meiner möglichen Bestrafung. Darum den Boulevards Futter auf die Pharisäerkrippe schütten? Da giebts für mich gar kein Schwanken. Ob und wie ich bestraft werde: Das ist mir vollkommen gleichgiltig. Ich sage Ihnen ganz ruhig: Je härter ich bestraft werde, in dieser Sache, in diesem Forum, nach diesem Verfahren, nach diesen Aussagen, um so besser; um so lehrreicher für Mitlebende und Nachwachsende.

Ich gehe auf Einzelheiten gar nicht mehr ein. Es wäre ein Verbrechen gegen Sie, aber auch gegen mich, wenn ich zum aberhundertsten Mal die Artikel interpretiren wollte. Was darüber zu sagen war, steht in der »Zukunft« vom neunten November 1907; da ist der Schlußvortrag abgedruckt, den ich vor dem Schöffengericht hielt. Das jetzt wiederkäuen, in dieser Stunde, wo Sie bedrückt sind von der Last und, ich darf sagen, auch von der Hitze dieses Tages? Das wäre eben so frustra wie unfreundlich. Ich will Ihnen also nur einiges Allgemeine sagen.

Der erste politische Eindruck meines Lebens entstand durch die außerordentliche Freundlichkeit, ja, ich darf sagen:

Freundschaft, die Fürst Bismarck mir gewährte. Ich darf es sagen, denn er hat es ja selbst oft so genannt. Freilich konnte ein so viel jüngerer und so viel kleinerer Mensch nur in begrenztem Sinn als Freund gelten; er hatte ja viel mehr zu empfangen als zu geben. Dieser Mann hat mir immer wieder gesagt: »Ihnen mißfällt der Kaiser als politische Persönlichkeit in vielen wesentlichen Zügen; mir auch. Aber Sie können mir glauben: alle oder mindestens neun Zehntel dieser nicht erfreulichen Seiten wären nicht sichtbar, wenn Philipp Eulenburg nicht seine Sippschaft an ihn herangebracht hätte. Das sind gräßliche Leute; ganz anders als wir; sentimental, geistergläubig, spukscheu (Eulenburg hat an dem Herrn neben anderen Wunderqualitäten ja das Zweite Gesicht der Stuarts entdeckt); ohne Sinn für die Nüchternheit des politischen Lebens, ohne den Nerv der Tapferkeit, die eine große Nation braucht; und der größte Theil ist auch noch geschlechtlich abnorm und nicht sauber. Da giebts Zusammenhänge und Hautsympathien, die Unsereins gar nicht versteht.« Das habe ich in Varzin, Friedrichsruh und Schönhausen oft gehört und besprochen. Aber nie in meiner Zeitschrift erwähnt. Ich habe den Fürsten Eulenburg manchmal politisch, wenn es mir nöthig schien, bekämpft, aber nie diese Sachen erwähnt.

Einige Jahre danach wandte sich die Frau des Grafen Kuno Moltke an mich. Natürlich nicht, damit ich Etwas über ihre Ehe veröffentliche; ich gebe ja nicht die »Wahrheit« oder ein ähnliches Organ heraus. Nein. Die Dame

fand sich in dem Scheidungprozeß von dem Justizrath Sello, dem Vertreter ihres Mannes, ungebührlich hart behandelt und grundlos bedroht; und da sie von Schweningers wußte, daß Sello und ich, in den wechselvollen Peripetien unseres Verkehrs, damals in einer wärmeren Region angelangt waren, meinte sie, meinem Einfluß könne es gelingen, diesen ungemein klugen und gewandten, eben darum aber nicht ungefährlichen Mann zu einer etwas freundlicheren Taktik gegen sie zu bringen. Wir hatten einen Briefwechsel, es gab Verstimmungen und Vergleiche; ich will auf die Einzelheiten nicht eingehen. Ich habe ihm gesagt: Bitte, behandeln Sie die Sache so tolerant, so menschlich, so anständig wie möglich; sonst platzt die Blase einmal und wir bekommen den größten politischen Skandal, den Deutschland je erlebt hat. Denn Philipp Eulenburg hatte in für ihn typischer Weise, wie er und wie andere Menschen seiner sexualpsychischen Art zu thun pflegen, in das Eheleben seines Freundes Kuno eingegriffen, die Trennung herbeigeführt, die Gräfin gepeinigt, bis sie aufbrüllte, und natürlich auch gleich für einen Arzt gesorgt, der sie für hysterisch erklärte. Diesmal war der Psychiater de rigueur ein Chirurg; und hatte die Gräfin vorher, noch während des Scheidungprozesses, als die hehrste der Märtyrerinnen angebetet. Graf Moltke hatte sich dabei mehr passiv verhalten; in jedem Sinn. Das Wesen dieses Herrn zeigt manchen anmuthigen Zug. Er ist sehr artig, gefällig, liebenswürdig, gebildet (wenigstens für die Begriffe der Hofgesellschaft), musikalisch, belesen, sentimental, schwärmerisch; und was Sie sonst noch aus diesem Packet wollen. Nicht gerade geistig produktiv; ach nein. Aber ein angenehmer Herr. Nicht gerade ein preußischer Kürassier. Etwas zu weich und hold und deshalb wohl leise verspottet. Ich will hier nichts enthüllen; aber ich muß aussprechen, was ist. Vorgesetzte und Kameraden sagten von ihm, er habe seine militärische Karriere am Klavier gemacht. Abtheilungchef im Großen Generalstab, Kürassieroberst, Brigadier, Stadtkommandant von Berlin, also auf dem Posten, der den ersten Choc der von den Hofleuten stets gefürchteten Revolution auszuhalten hätte: Das ist viel. Jedenfalls: ein feiner, etwas wunderlicher Herr, der nach Moschus und Veilchen duftet, für manche Nase aber mit einem noch unlieblicheren Parfüm behaftet war, weil er vierzig Jahre lang in blind ergebener Freundschaft an Philipp Eulenburg hing. Lassen Sie sich nur nicht erzählen, daß da oben nicht Dutzende seit Jahrzehnten wußten, welches Geistes Kind dieser Eulenburg war. Wenn man einen Mann von sechzig Jahren (seit dem letzten Prozeß trägt der Graf ja einen Vollbart) vor sich sieht, kommen Einem manche Gerüchte ganz lächerlich vor. Sie müssen sich diesen Herrn aber als sehr schönen jungen Mann mit höchst schwärmerischen Augen denken; ich habe solche Bilder hier. Da sieht er aus wie ein verzückter Künstler, der, wie die pariser Friseure sagen, s'est fait une tête. Den, nicht eine würdig geknickte Excellenz müssen Sie sich als inséparable Eulenburgs denken. Vierzig Jahre! Da entstehen Verkehrsformen, die uns Allen völlig fremd sind. Da nennen

die Männer einander »mein Geliebter«, »mein Alles«. Wenn Einer von der Bahn kommt, ist ein Geflüster: »Bist Du da, ›Tütü‹? Gott, wie habe ich mich nach Dir gesehnt!« Da sitzt der Eine am Klavier und träumt schwärmerisch himmelan und säuselt, wenn ihn die Frau stört: »Laß michl Ich dachte an Phili!« Das sind Dinge, die für uns völlig normwidrig sind, aber noch lange nicht zu der Annahme berechtigen, da müsse es zu perverser Geschlechtshandlung kommen. Ich habe mich niemals für die Frage interessirt, wie diese Herren ihre Triebe stillten (die, als ich anfing, mich mit ihnen zu beschäftigen, wohl nicht mehr allzu heiß gewesen sein können).

Ich bin nicht nur von Bismarcks, von der Gräfin Moltke (die weder Schweninger noch ich jemals der Hysterie auch nur auf Meilen nah gefunden haben), von deren Sohn und aufgeregten Mutter informirt worden. Ich wußte sehr viel mehr. So viel, daß ich dem Landgerichtsrath Schmidt, als er mich zum Zeugniß in Sachen Eulenburg aufforderte, eine Aussage machen mußte, die ein ziemlich dickes Buch gegeben hätte; sie wird wohl bei Ihren Akten sein. Ich wußte aus tausend Thatsachen und Symptomen: Das ist eine bis ins Mark ungesunde Gesellschaft; diese Männer sind nicht von unserer Art. Und wenn Sie eine normale Frau fragen, werden Sie das Selbe von ihr hören. Die wird Ihnen sagen: Der Mann ist ja höchst nett und artig, aber ich habe solchen Mann noch nie gesehen. Und einen so zartsinnigen preußischen General hats sicher noch nicht oft gegeben.

Also eine Menschengruppe, die von aller Realität weltenfern ist und durch ihre Mystik, ihre verhimmelnde Schwärmerei eine ernsthafter Politik schädliche Atmosphäre schafft. Das mußte den Politiker interessiren. Nicht aber, ob einzelne dieser Herren im Kinaedenbataillon aktiv sind oder jemals waren. Mit der Psyche beschäftigte ich mich, nicht mit dem »noch was« aus Schillers Gedicht. Wollen Sie den Unterschied wirklich nicht anerkennen? Wie unserem tapfersten Dichter, blutete auch mir die Seele, »sah ich das Eulengeschlecht, das zu dem Lichte sich drängt«. Dieses Geschlecht, mit seiner Hypersensibilität und Ueberschwänglichkeit, hatte einen Zustand geschaffen, der nüchterner Förderung ernster Staatsgeschäfte nach dem Urtheil aller Sachverständigen im höchsten Grad schädlich war. Beweise? Soll ich Minister, Botschafter, Generale hierher laden, damit sie es Ihnen bezeugen? Ihnen wiederholen, was sie mir gesagt und geschrieben haben? Ueber das ungeheure, zum Himmel schreiende Unheil, das von Eulenburg und seinen Leuten kam? Ich denke nicht daran. Wozu denn? Sie brauchen mir nicht zu glauben. Soll ich das Deutsche Reich aufwühlen, nur damit Sie mir glauben und ich weniger hart oder gar nicht bestraft werde? Das ist nicht nöthig. Ihre Strafe schreckt, bekümmert mich nicht. Was ich erreichen wollte, ist längst erreicht: diese Einflüsse sind beseitigt und Volk und Kaiser dürfen sich Dessen freuen. Im vorigen Jahr konnte man noch zweifeln. Da hat der Fürst seinen letzten großen Coup gewagt. Da fiel irgendwo das Wort: »Isenbiel hat sie famos 'rausgehauen.« Da galt Phili als makellos und man konnte glauben, dem Verbannten eine Genugthuung schuldig zu sein. Da zitterte Philis klügste Kreatur vor der Rückkehr des Gehaßten. Da war Gefahr im Verzug und ich habe beschlossen, diesen Mann zu vernichten wie ein böses Thier. Kaiser und Reich haben Ruhe vor ihm und Beiden gehts seitdem besser als je nach Bismarcks Entlassung. Ein Algesiras haben wir seitdem nicht erlebt. Wenn Eulenburg blieb, konnten wirs im Balkan finden.

Graf Moltke? Der ist sicher froh, wenn er das liebe Leben hat, ein Bischen Athem, seinen Rock und Rang behält. Der ist ja völlig ausgeschaltet. Der Herzog ist längst gefallen; der Mantel mag meinetwegen bleiben; sich in Schlesien oder sonstwo lüften. Und da sollte ich aus Rachsucht, aus Rechthaberei, oder gar, um forensisch besser dazustehen, ohne äußersten Zwang diese Sache ins Licht rücken? Wozu? Ich sehe keinen Grund. Ich habe niemals (ich sage Das nun zum letzten Mal und sehr, sehr ernsthaft) in irgendeinem der inkriminirten Artikel gesagt: Kuno Moltke treibt Häßliches oder ist wenigstens homosexuell. Ich habe mich in meinem innersten Bewußtsein bis zu der Stunde der Anklage niemals mit dieser Frage beschäftigt; auch nicht mit der klassischen Frage, die Fürst Eulenburg auf der »Hohenzollern« einem Matrosen gestellt hat. Der Herr, der hier vorhin unter seinem Eid über den von ihm vorgeschlagenen Vergleich sprach, hat sich immer für ein Bischen asexuell ausgegeben. Und ich habe nicht den mindesten Grund, daran zu zweifeln, und ich kann Sie versichern, nie hat damals der Gedanke mein Bewußtsein gestreift, daß auch er am Ende auf verbotenen Wegen Sättigung suche. Aber er war der Mann, der den Fürsten Eulenburg mit Hofstimmungberichten bediente. Das hat er wahrscheinlich optima fide gethan. In dieser Eigenschaft mußte ich ihn hier und da nennen; und als Eulenburg mich bitten ließ, ihn um Gottes willen zu schonen, er wolle ja fortgehen, da sagte ich: Ich will nichts gegen ihn thun, er soll allerdings jetzt in dieser schwierigen Marokkozeit, wo Herr Lecomte doch allzu gefährlich für unsere Interessen werden kann, fortgehen; aber die Sache ist damit nicht ganz abgethan, denn er hat jeden Tag die Möglichkeit, zu erfahren, was hier geschieht, und durch den Moltke-Kanal täglich an die oberste Spitze heranzukommen. Die Reise nach Territet sichert also nicht vor neuem Schaden. Das ist leider erwiesen worden. Darum mußte ein Ende gemacht werden.

Eine von Anfang an vorbedachte Aktion war es nicht. Die Artikel waren über weite Zeiträume verstreut; es sind sehr umfangreiche historisch-politische Artikel, und nur wenn sich die Gelegenheit ohne Zwang bot, fiel ein Streich auf Eulenburg und ein Spritzerchen auf Moltke. Auch Das brauchte er sich nicht gefallen zu lassen. Aber wer mit Räubern sein Leben lang in einer Höhle haust, kann nicht fordern, für einen tübinger Theologiekandidaten gehalten zu werden. Den Vorwurf der Homosexualität hat kein Unbefangener herausgelesen. Auch Herr Justizrath Sello nicht, der mich damals oft mit seinem Besuch erfreute. Auch er nicht; sonst hätte er mirs ja gesagt und mir den Irrglauben ausgeredet. Kein Unbefangener hats herausgelesen. Die Anderen? Die allerlei Geflüster und Gewisper gehört hatten? Du lieber Himmel: Die Kollegen eines Richters, der sich in den Pausen gern die Nase reichlich begießt, würden sich auch was dabei denken, wenn irgendwo stände: Nach der Pause war der Herr Vorsitzende merkwürdig ungeduldig und erregt. Sie würden einander anstoßen und anlächeln. Der Schreiber braucht von den Neigungen des Kritisirten aber gar nichts gewußt zu haben. Kein Unbefangener hats herausgelesen. Die Presse hätte sonst gegen Moltke oder (noch viel lieber) gegen Harden randalirt. Nichts ist geschehen. Nirgends hat man in den Redaktionen auch nur die wirklichen Anspielungen verstanden.

Da geschah das Entscheidende: der Deutsche Kaiser wies diesen Männern die Thür. Warum? Sie werden es hier niemals »feststellen«. Fest steht aber die Thatsache, daß Graf Kuno Moltke niemals gehört worden ist, sich niemals irgendwie rechtfertigen durfte; daß der »Ewige Plessen« ihm einfach brüsk das Abschiedsgesuch abverlangt hat. Details sind hier nicht nöthig. Ist aber anzunehmen, daß nur die Artikel der »Zukunft« zu diesem Schritt getrieben haben? Leben wir in einem Reich, wo die beliebtesten Herren weggejagt werden, weil in einem leidlich angesehenen, aber vom Kaiser durchaus nicht geliebten Blatt ein paar Artikel gegen sie erschienen sind? Darum werden alte Freunde, die man duzte, einfach hinausgeworfen? Darum wird dem Vertreter des beurlaubten Polizeipräsidenten gesagt: »Ueber Eulenburg, Moltke, Hohenau, Lecomte brauchen Sie mir nichts mehr zu erzählen; Die sind erledigt; aber von den Anderen aus Hof und Garde will ich schnell eine Liste«?

Als die Geister ausgeräuchert waren und Graf Moltke in die Presse sickern ließ, er habe mich (zu spät) gefordert, kam der Lärm. Und nun wollte jeder Esel natürlich längst Alles gewußt haben. Meine Artikel waren in der Erinnerung verblaßt oder auch nie gelesen worden. Hatte da nicht was von Paederasten gestanden? Gewiß. Und das Spektakel war fertig. Ich wurde gebeten, der Meute abzupfeifen; und thats vielleicht etwas zu laut. Aber wenn Sie die ganze Weltgeschichte durchgehen: Sie können niemals eine schwierigere Aufgabe finden als den Kampf eines Einzelnen gegen eine Hofclique. Der hat kaum jemals zum Siege geführt. Das ist beinahe unmöglich. Und Fehler? Wer hat in dieser Sache denn keine Fehler gemacht? Sie, meine Herren? Die Staatsanwaltschaft? Graf Moltke? Meine Fehler sind noch lange nicht die ärgsten, scheint mir; sind nicht sehr beträchtlich neben denen der anderen Betheiligten.

Genug. Zu viel schon. Ein Mann, von dem wir Alle gern noch Großes hoffen möchten und der das Reich, das Volk repräsentirt, hatte, ohne es zu ahnen, diesem unheilvollen Einfluß die Schleußen geöffnet. Vier Kanzler hatten sich vergebens bemüht, den Eulenphili um seine okkulte Macht zu bringen; und der größte, der einzig große der vier hat mir oft gesagt: Manches mag Ihnen noch gelingen, aber nie, Eulenburg zu stürzen. Und doch ists gelungen; und die Folgen waren heilsam für Reich und Kaiser. Das sage nicht etwa ich nur: Das sagen alle Sachverständigen, die wissen, was geschehen war. Darum kann ich verächtlich das Gesindel belächeln, das brüllt, ich habe das Reich geschädigt. Recht hohe Leute habens mir anders geschrieben. Ein aktiver Botschafter, zum Beispiel, den der Kaiser öffentlich seinen Freund genannt hat und dem ich vorher den bittersten Hohn nicht erspart hatte, schrieb mir spontan, wie allgemein auch von den besten Männern des Landes, in dem er akkreditirt sei, mein Handeln anerkannt werde. Ich will Ihnen solche Briefe nicht vorlegen. Wozu? Sie, nicht die Politiker, sind ja hier Richter. Nur: glauben Sie den Lügnern nicht, die sagen, durch mich habe das Reich gelitten. Wir konnten und können uns sehen lassen. Ich habe lange gezögert. Ich ließ den Rädelsführer zweimal schwören. Doppelt hält besser, sagt der Volksmund. Schließlich hat der Mann selbst den Schlaukopf in die Schlinge gelegt; und die Möglichkeit, sich selbst zu henken, würde ich auch minder kräftigen Schädlingen nicht vereiteln. Seitdem ists bei uns besser geworden und die letzten Vorposten werden wohl auch bald von den Gipfelchen verschwinden. Heute liegt es anders. Für das Reich wäre nichts zu gewinnen. Und um mich einer Strafe zu entziehen, werde ich den Sumpf nicht aufrühren. Auch nicht, wenn es mich nur einen Griff in ein Couvert kostete, der Sache eine andere Wendung zu geben. Niemals. Ich hoffe noch, auch Ihr Spruch wird mich nicht zwingen, so zu handeln, wie ich nicht handeln wollte.

Wer giebt Ihnen denn das Recht, meinen Angaben nicht zu glauben? Hunderte haben mir geschrieben, daß sie die Artikel genau so aufgefaßt haben, wie ich sie interpretire, und sich zum Zeugniß dafür erboten. Aber Sie können Anderes »feststellen«. Weil das Reichsgericht an solche Feststellungen nicht heran kann. Mein lieber Vertheidiger hat ja viel zu freundlich über mich gesprochen; Eins aber hat er doch vergessen. Ich habe, als es mir unvermeidlich schien, Einen angegriffen, der noch viel mächtiger ist, als Fürst Philipp zu Eulenburg je war, und zu ihm gesprochen, wie im deutschen Land vielleicht noch niemals zu einem Gewaltigen gesprochen worden war. Das waren doch andere Kämpfe als einer gegen den Generallieutenant z. D. Grafen Kuno Moltke. Soll ich Den fürchten? Der Herr Präsident hat sogar die Güte gehabt, mich zu provoziren. Sie Alle wissen ja mindestens, daß ich eine Fülle von Details vorbringen könnte, die als Symptome ungemein wichtig sind. Heute steht die Sache doch so, daß eine Flaumfeder genügen würde, um die Wagschale zum Sinken, den unglücklichen Mann in argen Verdacht zu bringen. Habe ichs versucht? Ihnen irgendein Detail in der Beweisaufnahme glaubhaft gemacht? Erst nach der Aussage des Grafen Moltke habe ich mich entschlossen, an Einiges zu erinnern; mit gutem Grund. Ich konnte die ganze Prozedur, wenn ich sie fürchtete, leicht hinausschieben: denn den interessanten Zeugen aus Liebenberg durften Sie mir nicht weigern. Ich habe seine Vernehmung gar nicht erst beantragt; keinen einzigen Zeugen geladen. Trotzdem selbst das Vorurtheil heute die Dinge etwas anders werthen würde als vor anderthalb Jahren. All die beschworenen Aussagen über die Verkehrsformen der beiden Herren, deren einer nun als ein emsig Homosexueller erwiesen ist. Das brauche ich nicht. Ich brauche nur, daß Sie mir glauben. Ich fürchte Sie nicht, ich weiche Ihnen nicht aus; ich sage nur, was wirklich in den Artikeln steht. Sie hätten vielleicht den ganzen Eulenburgskandal vermieden, wenn Ihr Mißtrauen sich nicht gegen mich, sondern gegen Andere gerichtet hätte, wenn hier nicht, wider meine Warnung, eine Generalreinigung versucht worden wäre, zu der in Moabit Niemand berufen war. Heute warne ich noch einmal. Ich kann auch in dieser Sache, wenn mirs unbedingt nöthig scheint, stets ein anderes Forum finden. Helfen Sie mir diese Nothwendigkeit verhüten. Glauben Sie, trotzdem Sie sich bei Ihren »thatsächlichen Feststellungen« festgelegt haben, meinen Angaben. Versuchen Sie nicht, den Rest eines makulirten Fehlurtheils zu retten. Sie sind gewissenhafte Männer. Ich habe das Recht, Ihren Glauben zu fordern. Versagen Sie ihn: die Vierte Strafkammer bleibt mit der Verantwortung belastet.

Ich müßte mich schämen, wenn ich an Ihr Menschengefühl appellirte. Aber so ganz einfach, wie Sie vielleicht denken, war die Sache doch nicht. Alles, was Ihnen hier immer über Nervenfoltern und gräßliches Ungemach vorgejammert wird, vergeht vor dem ernstlich prüfenden Blick ja wie Schaum. Wenn mir Jemand nachsagte, ich sei in Männer verliebt, würde ich mich höchstens halbtot lachen und in vergnügter Ruhe vors Gericht gehen, wo es ja nur heiter werden könnte. Darum Nervenfolter und Totkrankheit? Das müßte doch andere Gründe haben. Da hätte ich schon eher Anlaß, zu stöhnen. Ein Privatmann gegen alle Reichsgewalten; und gegen neun Zehntel der Presse, die Oeffentliche Meinung macht. Schimpf, Aechtung, Bedrohung aller Art. Das will erlebt sein; und kann Einen für den Lebensrest zum finsteren Menschenfeind wandeln. Und warum das Alles? Weil ich gethan habe, was jetzt Jeder nützlich findet; am Ende sogar der preußische Kriegsminister; der sich mit der Revokation nachgerade allerdings ein Bischen sputen könnte. Darum stehe ich nun zum vierten Mal vor einem deutschen Gericht. So findet man bei uns sein »Recht«, wenn man für eine gute Sache tapfer gefochten hat. Doch solche Erinnerungen durften mich nicht aus meiner Reserve scheuchen. Man darf den Patriotismus, den man alltäglich auf der Lippe trägt, nicht in die Rumpelkammer werfen, weil ein privater Quarkvortheil auf dem Spiel steht. Thun Sie, was Sie wollen. Sie haben eine »Beweisaufnahme« beschlossen, die nur vom Interesse des Grafen Moltke empfohlen war. Sie haben (wenn ich von Anregungen absehe, denen ich nicht nachgeben durfte) für die Herbeischaffung entlastender Momente nicht das Geringste gethan. Ich verlange es auch nicht. Aber ehe Sie eine neue Verantwortung auf sich nehmen, überlegen Sie, bitte: Was habe ich geschrieben? Was ist erwiesen? Wie hat sich der Nebenkläger, wie der Angeklagte Ihnen in dieser Verhandlung gezeigt? Was fordert von Ihnen das Staatsinteresse, was das Rechtsgefühl?

Wenn Sie mich verurtheilen, üben Sie (ohne es zu wollen, versteht sich) Willkür, nicht Recht; denn Sie haben mir nicht die kleinste Schuld bewiesen. Thun Sies! Ich habe nichts dagegen. So müssen solche Sachen ja enden; so haben sie in der Geschichte stets geendet. Der Eine sitzt unangetastet in seinem schönen Schloß, der Andere wird von Instanz zu Instanz geschleppt, seiner Arbeit entzogen, geschmäht, mit dem Unrath der Preßkloaken beschmutzt, verurtheilt. Das ist die Krönung. So muß es sein. Er hat der schmierigen Katze ja die Schelle angehängt. Thun Sie noch einmal mit, wenn Sie die Verantwortung auf sich nehmen wollen. Wenn es heißen soll, die Vierte Strafkammer am Königlichen Landgericht I Berlin hat Harden noch einmal mit ihren Feststellungen beworfen, noch einmal in Schande zu bringen versucht, noch einmal verurtheilt. Ich kann nur wünschen, daß die Strafe dann recht hart sei (an eine Geldstrafe können Sie auf Ihrem Standpunkte ja kaum denken; die wäre doch unverständlich), und bedaure fast, daß Sie über die vier Monate nicht hinaus können. Einsperren, brandmarken, stäupen: Das ists. Ich sage ruhig: Ihr Urtheil kann mir nicht ernstlieh schaden. Auch Ihnen nicht? Ich glaube, von allen Betheiligten habe ich Ihr Urtheil am Wenigsten zu fürchten. Und deshalb bitte ich Sie, in Ihrem Berathungzimmer viel mehr an sich als an mich zu denken. Daran, daß unter einem neuen Fehlspruch wieder Ihr Name stünde. Lange würde er ja nicht gelten. Denn wenn Ihr Urtheil mich unerträglich dünkt: es giebt mehr als ein wirksames Mittel dagegen. Das habe ich Ihnen bewiesen. Auch diesmal würde es vielleicht eine Weile dauern. Aber wir würden uns wiedersehen. Nur: Ihr Name wäre auch von diesem Dokument deutscher Rechtspflege nicht wegzukratzen. Ich habe nichts mehr zu sagen.

Lehmann: Wir werden berathen.

Pause.

Der Angeklagte wird, als Verbreiter nicht erweislich wahrer Thatsachen, die einen Anderen in der öffentlichen Achtung herabsetzen, zu einer Geldstrafe von sechshundert Mark und zur Tragung der in allen drei Verfahren entstandenen Kosten verurtheilt; das Gericht hat ihn schuldig gefunden.


Am Tag nach dem Termin ließ Graf Moltke dem Verurtheilten sagen, er sei ihm für die »Ritterlichkeit seiner Haltung« aufrichtig dankbar. Vorher war an den Herrn Generallieutenant z. D. Grafen Kuno Moltke der folgende Brief (»eingeschrieben«) abgegangen:

 

Grunewald, 21. 4. 09.

Eurer Excellenz theile ich das Folgende mit:

Auf Ihren Wunsch und im Vertrauen auf eine loyale Durchführung des im Lauf der letzten Wochen auf Ihre Anregung Vereinbarten habe ich am einundzwanzigsten März meinen Namen unter die Erklärung gesetzt, die Sie am Neunzehnten unterzeichnet hatten und die wir, mit einem gemeinsamen Begleitschreiben, am zweiundzwanzigsten März der Königlichen Staatsanwaltschaft eingereicht haben.

Ihr Herr Prozeßvertreter wird Ihnen bestätigen, daß ich in der Hauptverhandlung das dem Menschenmaß Erreichbare geleistet habe, um eine schonende Behandlung der Sache und der Person zu ermöglichen und dadurch Eurer Excellenz Schmerzliches zu ersparen. Durch Ihr Verhalten haben Sie mir die Fortsetzung dieser Taktik unmöglich gemacht und mich zugleich von der Verantwortung für alles Weitere entbürdet. Ich bin an das Vereinbarte nicht mehr gebunden und habe heute an die Königliche Staatsanwaltschaft geschrieben:

»Der Königlichen Staatsanwaltschaft beehre ich mich mitzutheilen, daß ich nach den gestrigen Aussagen des Grafen Kuno von Moltke von den beiden am zweiundzwanzigsten März der Königlichen Staatsanwaltschaft eingereichten Erklärungen meinen Namen zurückziehe und mich von den darin ausgesprochenen Wünschen lossage. Ich ersuche den Herrn Ersten Staatsanwalt, diese Mittheilung unverzüglich dem einstweilen zuständigen Gericht, der Vierten Strafkammer am Königlichen Landgericht I Berlin, zugänglich machen.«

In vorzüglicher Hochachtung

Harden.

 

Am selben Tag stellte Harden den Antrag, das Urtheil der Vierten Strafkammer vom Reichsgericht revidiren zu lassen. Er mußte von der Haltung des Grafen Moltke um so mehr überrascht sein, als dessen Vertreter, Justizrath Dr. Sello, ihm, während der Vergleichsverhandlungen, geschrieben hatte: »Sie, mein lieber Herr Harden, müssen mir nun helfen, die unselige Sache auf dem einmal betretenen Weg zu einem erträglichen Ende zu führen. Ich kann den Rest meiner Tage nicht noch mit der Verantwortung für ein Menschenleben belasten. Woher sollte ich das robuste Gewissen nehmen, um zu Allem auch noch Das zu tragen?«

Ueber die Revision sollte in Leipzig am fünften Juli entschieden werden. Am zwölften Juni kam der folgende Brief:

 

»Seiner Hochwohlgeboren Herrn Maximilian Harden.

Euer Hochwohlgeboren theile ich, in Beantwortung Ihres Briefes vom einundzwanzigsten April, Folgendes mit:

Sämmtliche von meinem Anwalt, Herrn Justizrath Dr. Sello, vor Gericht abgegebenen Erklärungen entsprechen meinen Intentionen und dem von mir unterzeichneten Vergleich. Auch ich habe in meiner Vernehmung zum Ausdruck bringen wollen, daß in den streitigen Artikeln der »Zukunft« der bewußte Vorwurf nicht gemacht worden ist. Wenn meine in der Erregung vor Gericht gemachte Aussage die Auslegung zulassen sollte, als ob ich mich nicht streng an den wohlerwogenen Wortlaut und Sinn des Vergleiches gehalten hätte, wie Dies in der Beweisaufnahme Euer Hochwohlgeboren in loyaler Weise gethan haben, so bedaure ich Dies und kann nur wiederholen, das Dies meiner Absicht nicht entsprach.

Diese Erklärung läßt mich annehmen, daß auch Euer Hochwohlgeboren sich wieder auf den Boden des Vers gleiches stellen und die Angelegenheit als erledigt ansehen werden.

Mit vorzüglichster Hochachtung

Graf Moltke.«

 

Mit dieser (zur Veröffentlichung bestimmten) Erklärung begnügte sich Harden. Um ihren Wunsch und einen das selbe Ziel suchenden, der, mit unzweideutiger Anerkennung der Motive des Verurtheilten, von der Reichsspitze an ihn kam, zu erfüllen, hat er dem Reichsgericht angezeigt, daß er auf die Revision des Strafkammerurtheils verzichte.


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