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September 1542
Plick begehrte die Genehmigung für seine Heirat mit der Hedwig Spitzkirchen, die seit vielen Jahren von ihrem Manne Veit Zan zwar getrennt, aber nicht geschieden lebte. Gegen das erstmalige Urteil, das das Ehebegehren verworfen hatte, legte Plick Berufung durch seinen Anwalt, den Abt von Pegau, ein, worauf von Luthers Seite Das Schriftstück ist gegengezeichnet von Bugenhagen. der nachfolgende an die Appellationsinstanz sich wendende Brief erfolgte.
Auf das angehörte, verlösene, unnütze Gewäsch und die Holhyppeley So wörtlich im Original. Das wohl kaum mißzuverstehende Wort ist ebenso wie das folgende ›schisserlich‹ in der Fassung der Urschrift erhalten. des Anwaltes von Simon Plick gegen das hier in Wittenberg im Konsistorium gesprochene Urteil sage ich für meine Person ohne Rücksicht auf das dumme und schisserliche Gewäsch des Anwaltes, daß mir das Urteil, das allhier gesprochen wurde, gefällt, wollte es auch heutigen Tages noch sprechen und bestärken trotz des Anwaltes Elstergeschrei und wünsche Simon Plick zu seiner zweiten Ehe viel Glück, wie Gott es von jeher einem öffentlichen Ehebrecher beschert hat und bescheren wird.
Will er aber nebst seinen Elstern und Speiern ein ander Urteil, das ihm Recht und uns Unrecht spricht, so lassen wirs geschehen. Unser Gewissen bleibt davon unbeschwert, denn wir sinds wohl gewohnt, daß man uns verdammt und unsere eigenen Schriften wider uns ins Feld führt.
Manu propria
Martinus Luther.
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Derselbe an Johann Göritz, Richter zu Leipzig.
Gnade und Friede, mein lieber Herr Richter und guter Freund.
Ich werde berichtet, wie bei Euch in Leipzig ein Gast ist, der sich nennet Rosina von Truchses, eine solche unverschämte Lügnerin, der sich auch nicht gleich gesehn. Denn sie mit solchem Namen auch erstlich zu mir kam, als eine arme Nonne von solch hohem Geschlecht. Da ich sie aber darnach fragen ließ, fand sichs, daß sie mich betrogen hatte. Darauf ich sie vernahm, wer sie wäre, also bekannte sie mir, sie wäre eines Burgers Tochter zu Minderstatt in Franken, welcher in der Bauern Aufruhr geköpft, und sie also in die Irre, als ein arm Kind gekommen wäre, bat sie, ich wolt ihr um Gottes willen vergeben und ihrer mich erbarmen.
Darauf ich ihr gebot, sie solt sich forthin solcher Lügen mit dem Namen Truchses enthalten. Aber indem ich sicher bin, weis ich nicht anders, denn sie tat also. Da richtet sie hinter mir allerlei Büberei und Hurerei aus, auch in meinem Hause, bescheußt alle Leute mit dem Namen Truchses, daß ich, nachdem ichs erfahren habe, da sie weggekommen, nicht anders denken kann, als sie sei mir zugefüget von den Papisten als eine Erzhure, als ein verzweifelter Balg und Lügensack, der mir im Keller, Küchen, Kammern allen Schaden getan, und doch niemand schuldig sein könnte.
Wer weiß, was sie mehr im Sinn gehabt, denn sie bei mir und bei meinen Kindern großes Vertrauen gehabt. Zuletzt hat sie etliche an sich gezogen, und von dem einen schwanger geworden, und meine Magd gebeten, sie solt ihr auf den Leib springen, die Frucht zu töten. Ist mir also durch meine Käthe Barmherzigkeit entkommen, sonst sollt sie mir keinen Menschen mehr betrogen haben, die Elbe hätte denn nicht Wasser genug.
Demnach ist nun meine Bitt an Euch, wolltet solche Truchsessin im Auge haben und Euch lassen befohlen sein und fragen lassen, woher sie sei. Endlich, wo es nicht anders sein kann, den verlogenen Hurenbalg, verlogene diebische Schälkin, dem Evangelie zu Ehren und mir auch zu Dienst nicht bei Euch leiden, damit auch die Euern von ihrer teuflichen Büberei, Dieberei, Trügerei sicher sein. Ich sorge fast, wo man sie würde fragen, die würde mehr denn einen Tod verdienet haben, soviel Zeugen finden sich nach ihrem Abschied. Solches will ich Euch guter Meinung angezeiget haben, auf daß mirs nicht auf meinem Gewissen liegen bleibe, wo ich geschwiegen hätte, Euch solch verdammten Lügen-, Huren- und Diebsbalg anzuzeigen und Euch zu warnen. Tut Ihr nun, was und wie Ihr wisset, ich bin entschuldiget.
Hiemit Gott befohlen. Amen.
Dienstags nach Pauli Bekehrung, 1544.