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Adolph von Menzel an Paul Meyerheim

Berlin, 4. Mai 1899.

Ich kann mich den Teufel was drum kümmern, was hier Sezession ist und was nicht ...

Die kleinen Zeichnungen bitte ich augenblicklich zurück zu schicken! Es soll nichts von mir dort im Wege stehn. Jedoch zu den Illustratoren sollen sie auch nicht, das könnte sie und mich unter einen falschen Sehwinkel stellen, als wollte ich ihnen noch ...

Wollet nun gütigst vorlieb nehmen mit den drei Bissen.

Vielmals bestens grüßend
A. v. Menzel.

*

Derselbe an eine Kunsthandlung.

Kissingen, 5. August 1900.

Wenn ich die Eröffnung des Herrn Staatsanwaltes s. Z. bei dem betreffenden Termin recht verstanden habe, so sei nach dem Spruch des Neuen Bürgerlichen Gesetzbuches ihr Besitzrecht an einer gleich viel ob gestohlen gewesenen Sache unbestritten! Wollen Sie etwaige Schritte mit meinen durch Diebstahl (nicht durch Kauf!) in Ihren Besitz gekommenen Sachen noch aussetzen bis nach meiner Rückkehr Ende Oktober, so bin ich zu Dank verbunden ..

Hochachtungsvoll
v. Menzel.

*

Derselbe an einen ihm unbekannten Befrager, als Aufschrift auf dessen dem Empfänger unleserlich erscheinenden und deswegen an den Absender zurückgesandten Brief ...

Ihre etwas flüchtige Handschrift bis zu Ende durchzuforschen, habe ich keine Zeit! Ein mit Zuschriften und Bittgesuchen aller Art so viel Geplagter darf eine bequeme und rasch lesbare Handschrift verlangen!

Es ist eine Zumutung, mir einen so langen und zugleich so nachlässig und unleserlich geschriebenen Brief aus den Hals zu schicken!!

Berlin, 28. Januar 1904.

v. Menzel.


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