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Beide Grafen wurden einige Wochen nach ihrer Verhaftung unter einer Eskorte von dreitausend spanischen Soldaten nach Gent geschafft, wo sie länger als acht Monate in der Citadelle verwahrt wurden. Ihr Proceß wurde in aller Form von dem Rath der Zwölfe, den der Herzog zu Untersuchungen über die vergangenen Unruhen in Brüssel niedergesetzt hatte, vorgenommen, und der Generalprokurator Johann du Bois mußte die Anklage aufsetzen. Die, welche gegen Egmont gerichtet war, enthielt neunzig verschiedene Klagpunkte, und sechzig die andere, welche den Grafen von Hoorn anging. Es würde zu weitläufig sein, sie hier anzuführen; auch sind oben schon einige Muster davon gegeben worden. Jede noch so unschuldige Handlung, jede Unterlassung wurde aus dem Gesichtspunkte betrachte, den man gleich im Eingange festgesetzt hatte, »daß beide Grafen, in Verbindung mit dem Prinzen von Oranien, getrachtet haben sollten, das königliche Ansehen in den Niederlanden über den Haufen zu werfen und sich selbst die Regierung des Landes in die Hände zu spielen.« Granvellas Vertreibung, Egmonts Absendung nach Madrid, die Conföderation der Geusen, die Bewilligungen, welche sie in ihren Statthalterschaften den Protestanten ertheilt – alles dieses mußte nun in Hinsicht auf jenen Plan geschehen sein, alles Zusammenhang haben. Die nichtsbedeutendsten Kleinigkeiten wurden dadurch wichtig, und eine vergiftete die andere. Nachdem man zur Vorsorge die meisten Artikel schon einzeln als Verbrechen beleidigter Majestät behandelt hatte, so konnte man um so leichter aus allen zusammen dieses Unheil herausbringen.
Jedem der beiden Gefangenen wurde die Anklage zugeschickt, mit dem Bedeuten, binnen fünf Tagen darauf zu antworten. Nachdem sie dieses gethan, erlaubte man ihnen, Defensoren und Prokuratoren anzunehmen, denen freier Zutritt zu ihnen verstattet wurde. Da sie des Verbrechens der beleidigten Majestät angeklagt waren, so war es keinem ihrer Freunde erlaubt, sie zu sehen. Graf Egmont bediente sich eines Herrn von Landas und einiger geschickten Rechtsgelehrten aus Brüssel.
Ihr erster Schritt war, gegen das Gericht zu protestieren, das über sie sprechen sollte, da sie als Ritter des goldnen Vließes nur von dem König selbst, als dem Großmeister dieses Ordens, gerichtet werden könnten. Aber diese Protestation wurde verworfen und darauf gedrungen, daß sie ihre Zeugen vorbringen sollten, widrigenfalls man in contumaciam gegen sie fortfahren würde. Egmont hatte auf zwei und achtzig Punkte mit den befriedigendsten Gründen geantwortet; auch der Graf von Hoorn beantwortete seine Anklage Punkt für Punkt. Klagschrift und Rechtfertigung sind noch vorhanden; jedes unbefangene Tribunal würde sie auf eine solche Verteidigung freigesprochen haben. Der Fiskal drang auf ihre Zeugnisse, und Herzog Alba ließ wiederholte Dekrete an sie ergehen, damit zu eilen. Sie zögerten von einer Woche zur andern, indem sie ihre Protestationen gegen die Unrechtmäßigkeit des Gerichts erneuerten. Endlich setzte ihnen der Herzog noch einen Termin von neun Tagen, ihre Zeugnisse vorzubringen; nachdem sie auch diese hatten verstreichen lassen, wurden sie für überwiesen und aller Vertheidigung verlustig erklärt.
Während daß dieser Proceß betrieben wurde, verhielten sich die Verwandten und Freunde der beiden Grafen nicht müßig. Egmonts Gemahlin, eine geborne Herzogin von Bayern, wandte sich mit Bittschriften an die deutschen Reichsfürsten, an den Kaiser, an den König von Spanien; so auch die Gräfin von Hoorn, die Mutter des Gefangenen, die mit den ersten fürstlichen Familien Deutschlands in Freundschaft oder Verwandtschaft stand. Alle protestierten laut gegen dieses gesetzwidrige Verfahren und wollten die deutsche Reichsfreiheit, worauf der Graf von Hoorn, als Reichsgraf, noch besondern Anspruch machte, die niederländische Freiheit und die Privilegien des Ordens vom goldenen Vließe dagegen geltend machen. Die Gräfin von Egmont brachte fast alle Höfe für ihren Gemahl in Bewegung; der König von Spanien und sein Statthalter wurden von Intercessionen belagert, die von einem zum andern gewiesen und von beiden verspottet wurden. Die Gräfin von Hoorn sammelte von allen Rittern des Vließes aus Spanien, Deutschland, Italien Certifikate zusammen, die Privilegien des Ordens dadurch zu erweisen. Alba wies sie zurück, indem er erklärte, daß sie in dem jetzigen Falle keine Kraft hätten. »Die Verbrechen, deren man die Grafen beschuldige, seien in Angelegenheiten der niederländischen Provinzen begangen, und er, der Herzog, von dem Könige über alle niederländischen Angelegenheiten zum alleinigen Richter gesetzt.«
Vier Monate hatte man dem Fiskal zu seiner Klagschrift eingeräumt, und fünfe wurden den beiden Grafen zu ihrer Vertheidigung gegeben. Aber anstatt Zeit und Mühe durch Herbeischaffung ihrer Zeugnisse, die ihnen wenig genützt haben würden, zu verlieren, verloren sie sie lieber durch Protestationen gegen ihre Richter, die ihnen noch weniger nützten. Durch jene hätten sie doch wahrscheinlich das letzte Urtheil verzögert, und in der Zeit, die sie dadurch gewannen, hätten die kräftigen Verwendungen ihrer Freunde vielleicht doch noch von Wirkung sein können; durch ihr hartnäckiges Beharren auf Verwerfung des Gerichts gaben sie dem Herzog die Gelegenheit an die Hand, den Proceß zu verkürzen. Nach Ablauf des letzten äußersten Termins, am 1sten Junius 1568, erklärte sie der Rath der Zwölfe für schuldig, und am 4ten dieses Monats folgte das letzte Urtheil gegen sie.
Die Hinrichtung von fünfundzwanzig edeln Niederländern, welche binnen drei Tagen auf dem Markte zu Brüssel enthauptet wurden, war das schreckliche Vorspiel von dem Schicksal, welches beide Grafen erwartete. Johann Casembrot von Beckerzeel, Sekretär bei dem Grafen von Egmont, war einer dieser Unglücklichen, welcher für seine Treue gegen seinen Herrn, die er auch auf der Folter standhaft behauptete, und für seinen Eifer im Dienste des Königs, den er gegen die Bilderstürmer bewiesen, diesen Lohn erhielt. Die Uebrigen waren entweder bei dem geusischen Aufstande mit den Waffen in der Hand gefangen oder wegen ihres ehemaligen Antheils an der Bittschrift des Adels als Hochverräther eingezogen und verurtheilt worden.
Der Herzog hatte Ursache, mit Vollstreckung der Sentenz zu eilen. Graf Ludwig von Nassau hatte dem Grafen von Aremberg bei dem Kloster Heiligerlee in Gröningen ein Treffen geliefert und das Glück gehabt, ihn zu überwinden. Gleich nach dem Siege war er vor Gröningen gerückt, welches er belagert hielt. Das Glück seiner Waffen hatte den Muth seines Anhangs erhoben, und der Prinz von Oranien, sein Bruder, war mit einem Heere nahe, ihn zu unterstützen. Alles dies machte die Gegenwart des Herzogs in diesen entlegenen Provinzen nothwendig; aber ehe das Schicksal zweier so wichtiger Gefangenen entschieden war, durfte er es nicht wagen, Brüssel zu verlassen. Die ganze Nation war ihnen mit einer enthusiastischen Ergebenheit zugethan, die durch ihr unglückliches Schicksal nicht wenig vermehrt ward. Auch der streng katholische Theil gönnte dem Herzoge den Triumph nicht, zwei so wichtige Männer zu unterdrücken. Ein einziger Vortheil, den die Waffen der Rebellen über ihn davontrugen, oder auch nur das bloße erdichtete Gerücht davon in Brüssel war genug, eine Revolution in dieser Stadt zu bewirken, wodurch beide Grafen in Freiheit gesetzt wurden. Dazu kam, daß der Bittschriften und Intercessionen, die von Seiten der deutschen Reichsfürsten bei ihm sowohl, als bei dem König in Spanien einliefen, täglich mehr wurden, ja, daß Kaiser Maximilian II. selbst der Gräfin von Egmont versichern ließ: » sie habe für das Leben ihres Gemahls nichts zu besorgen,« welche wichtige Verwendungen den König endlich doch zum Vortheil der Gefangenen umstimmen konnten. Ja, der König konnte vielleicht, im Vertrauen auf die Schnelligkeit seines Statthalters, den Vorstellungen so vieler Fürsten zum Schein nachgeben und das Todesurtheil gegen die Gefangenen aufheben, weil er sich versichert hielt, daß diese Gnade zu spät kommen würde. Gründe genug, daß der Herzog mit der Vollstreckung der Sentenz nicht säumte, sobald sie gefällt war.
Gleich den andern Tag wurden beide Grafen unter einer Bedeckung von dreitausend Spaniern aus der Cidatelle von Gent nach Brüssel gebracht und im Brodhause auf dem großen Markte gefangengesetzt. Am andern Morgen wurde der Rath der Unruhen versammelt; der Herzog erschien, gegen seine Gewohnheit, selbst, und die beiden Urtheile, couvertiert und versiegelt, wurden von dem Sekretär Pranz erbrochen und öffentlich abgelesen. Beide Grafen waren der beleidigten Majestät schuldig erkannt, weil sie die abscheuliche Verschwörung des Prinzen von Oranien begünstigt und befördert, die conföderierten Edelleute in Schutz genommen und in ihren Statthalterschaften und andern Bedienungen dem Könige und der Kirche schlecht gedient hätten. Beide sollten öffentlich enthauptet, ihre Köpfe auf Spieße gesteckt und ohne ausdrücklichen Befehl des Herzogs nicht abgenommen werden. Alle ihre Güter, Lehen und Rechte waren dem königlichen Fiscus zugesprochen. Das Urtheil war von dem Herzog allein und dem Sekretär Pranz unterzeichnet, ohne daß man sich um die Beistimmung der übrigen Criminalräthe bemüht hätte.
In der Nacht zwischen dem 4. und 5. Junius brachte man ihnen die Sentenz ins Gefängniß, nachdem sie schon schlafen gegangen waren. Der Herzog hatte sie dem Bischof von Ypern, Martin Rithov, eingehändigt, den er ausdrücklich darum nach Brüssel kommen ließ, um die Gefangenen zum Tode zu bereiten. Als der Bischof diesen Auftrag erhielt, warf er sich dem Herzoge zu Füßen und flehte mit Thränen in den Augen um Gnade – um Aufschub wenigstens für die Gefangenen; worauf ihm mit harter zorniger Stimme geantwortet wurde, daß man ihn nicht von Ypern gerufen habe, um sich dem Urtheile zu widersetzen, sondern um es den unglücklichen Grafen durch seinen Zuspruch zu erleichtern.
Dem Grafen von Egmont zeigte er das Todesurteil zuerst vor. »Das ist fürwahr ein strenges Urtheil!« rief der Graf bleich und mit entsetzter Stimme. »So schwer glaubte ich Se. Majestät nicht beleidigt zu haben, um eine solche Behandlung zu verdienen. Muß es aber sein, so unterwerfe ich mich diesem Schicksale mit Ergebung. Möge dieser Tod meine Sünden tilgen und weder meiner Gattin noch meinen Kindern zum Nachtheile gereichen! Dieses wenigstens glaube ich für meine vergangenen Dienste erwarten zu können. Den Tod will ich mit gefaßter Seele erleiden, weil es Gott und dem König so gefällt.« – Er drang hierauf in den Bischof, ihm ernstlich und aufrichtig zu sagen, ob keine Gnade zu hoffen sei. Als ihm mit Nein geantwortet wurde, beichtete er und empfing das Sacrament von dem Priester, dem er die Messe mit sehr großer Andacht nachsprach. Er fragte ihn, welches Gebet wohl das beste und rührendste sein würde, um sich Gott in seiner letzten Stunde zu empfehlen. Da ihm dieser antwortete, daß kein eindringenderes Gebet sei, als das, welches Christus, der Herr, selbst gelehrt habe, das Vater Unser, so schickte er sich sogleich an, es herzusagen. Der Gedanke an seine Familie unterbrach ihn; er ließ sich Feder und Dinte geben und schrieb zwei Briefe, einen an seine Gemahlin, den andern an den König nach Spanien, welcher letztere also lautete.
Sire!
Diesen Morgen habe ich das Urtheil angehört, welches Ew. Majestät gefallen hat über mich aussprechen zu lassen. So weit ich auch immer davon entfernt gewesen bin, gegen die Person oder den Dienst Ew. Majestät, oder gegen die einzig wahre, alte und katholische Religion etwas zu unternehmen, so unterwerfe ich mich dennoch dem Schicksale mit Geduld, welches Gott gefallen hat über mich zu verhängen. Habe ich während der vergangenen Unruhen etwas zugelassen, gerathen oder gethan, was meinen Pflichten zu widerstreiten scheint, so ist es gewiß aus der besten Meinung geschehen und mir durch den Zwang der Umstände abgedrungen worden. Darum bitte ich Ew. Majestät, es mir zu vergeben und Rücksicht auf meine vergangenen Dienste mit meiner unglücklichen Gattin und meinen armen Kindern und Dienstleuten Erbarmen zu tragen. In dieser festen Hoffnung empfehle ich mich der unendlichen Barmherzigkeit Gottes.
Brüssel, den 5. Juni 1568, dem letzten Augenblick nahe.
Ew. Majestät
treuster Vasall und Diener
Lamoral, Graf von Egmont.
Diesen Brief empfahl er dem Bischof aufs dringendste; um sicherer zu gehen, schickte er noch eine eigenhändige Copie desselben an den Staatsrath Viglius, den billigsten Mann im Senate, und es ist nicht zu zweifeln, daß er dem König wirklich übergeben worden. Die Familie des Grafen erhielt nachher alle ihre Güter, Lehen und Rechte zurück, die, kraft des Urtheils, dem königlichen Fiscus heimgefallen waren.
Unterdessen hatte man auf dem Markte zu Brüssel vor dem Stadthause ein Schaffot aufgeschlagen, auf welchem zwei Stangen mit eisernen Spitzen befestiget wurden, alles mit schwarzem Tuche bedeckt. Zweiundzwanzig Fahnen spanischer Garnison umgaben das Gerüste, eine Vorsicht, die nicht überflüssig war. Zwischen zehn und eilf Uhr erschien die spanische Wache im Zimmer des Grafen; sie war mit Strängen versehen, ihm, der Gewohnheit nach, die Hände damit zu binden. Er verbat sich dieses und erklärte, daß er willig und bereit sei, zu sterben. Von seinem Wamms hatte er selbst den Kragen abgeschnitten, um dem Nachrichter sein Amt zu erleichtern. Er trug einen Nachtrock von rothem Damast, über diesem einen schwarzen spanischen Mantel mit goldenen Tressen verbrämt. So erschien er auf dem Gerüste. Don Julian Romero, Maitre de Camp, ein spanischer Hauptmann, mit Namen Salinas, und der Bischof von Ypern folgten ihm hinauf. Der Grand-Prevot des Hofes, einen rothen Stab in der Hand, saß zu Pferde am Fuß des Gerüstes; der Nachrichter war unter demselben verborgen.
Egmont hatte anfangs Lust bezeigt, von dem Schaffot eine Anrede an das Volk zu halten. Als ihm aber der Bischof vorstellte, daß er entweder nicht gehört werden, oder, wenn dies auch geschähe, bei der gegenwärtigen gefährlichen Stimmung des Volks leicht zu Gewaltthätigkeiten Anlaß geben könnte, die seine Freunde nur ins Verderben stürzen würden, so ließ er dieses Vorhaben fahren. Er ging einige Augenblicke lang mit edlem Anstand auf dem Gerüste auf und nieder und beklagte, daß es ihm nicht vergönnt sei, für seinen König und sein Vaterland einen rühmlichen Tod zu sterben. Bis auf den letzten Augenblick hatte er sich noch nicht recht überreden können, daß es dem Könige mit diesem strengen Verfahren Ernst sei und daß man es weiter als bis zum bloßen Schrecken der Execution treiben würde. Wie der entscheidende Augenblick herannahte, wo er das letzte Sacrament empfangen sollte, wie er harrend herumsah und noch immer nichts erfolgte, so wandte er sich an Julian Romero und fragte ihn noch einmal, ob keine Begnadigung für ihn zu hoffen sei. Julian Romero zog die Schultern, sah zur Erde und schwieg.
Da biß er die Zähne zusammen, warf seinen Mantel und Nachtrock nieder, kniete auf das Kissen und schickte sich zum letzten Gebet an. Der Bischof ließ ihn das Crucifix küssen und gab ihm die letzte Oelung, worauf ihm der Graf ein Zeichen gab, ihn zu verlassen. Er zog alsdann eine seidene Mütze über die Augen und erwartete den Streich. – Ueber den Leichnam und das fließende Blut wurde sogleich ein schwarzes Tuch geworfen.
Ganz Brüssel, das sich um das Schaffot drängte, fühlte den tödtlichen Streich mit. Laute Thränen unterbrachen die fürchterlichste Stille. Der Herzog, der der Hinrichtung aus einem Fenster zusah, wischte sich die Augen.
Bald darauf brachte man den Grafen von Hoorn. Dieser, von einer heftigern Gemüthsart als sein Freund und durch mehr Gründe zum Hasse gegen den König gereizt, hatte das Urtheil mit weniger Gelassenheit empfangen, ob es gleich gegen ihn in einem geringern Grad unrecht war. Er hatte sich harte Aeußerungen gegen den König erlaubt, und mit Mühe hatte ihn der Bischof dahin vermocht, von seinen letzten Augenblicken einen bessern Gebrauch zu machen, als sie in Verwünschungen gegen seine Feinde zu verlieren. Endlich sammelte er sich doch und legte dem Bischof seine Beichte ab, die er ihm anfangs verweigern wollte.
Unter der nämlichen Begleitung, wie sein Freund, bestieg er das Gerüste. Im Vorübergehen begrüßte er Viele aus seiner Bekanntschaft; er war ungebunden, wie Egmont, in schwarzem Wamms und Mantel, eine mailändische Mütze von eben der Farbe auf dem Kopfe. Als er oben war, warf er die Augen auf den Leichnam, der unter dem Tuche lag, und fragte einen der Umstehenden, ob es der Körper seines Freundes sei. Da man ihm dies bejahet hatte, sagte er einige Worte spanisch, warf seinen Mantel von sich und kniete auf das Kissen. – Alles schrie laut auf, als er den tödtlichen Streich empfing.
Beide Köpfe wurden auf die Stangen gesteckt, die über dem Gerüste aufgepflanzt waren, wo sie bis nach drei Uhr Nachmittags blieben, alsdann herabgenommen und mit den beiden Körpern in bleiernen Särgen beigesetzt wurden.
Die Gegenwart so vieler Auflaurer und Henker, als das Schaffot umgaben, konnte die Bürger von Brüssel nicht abhalten, ihre Schnupftücher in das herabströmende Blut zu tauchen und diese theure Reliquie mit nach Hause zu nehmen.