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Eine finstere Herbstnacht bedeckt Himmel und Erde. Der Wind braust kalt und schneidend über Wald und Prärie. Nasse Wolken sprengen stoßweise Regenschauer nieder, – harte, körnige Tropfen, die schon den Eisgedanken denken. Rasselnd fahren sie durch das Gelaub der Bäume und streifen Strich um Strich Hekatomben von Blättern ab. Die Erde schauert ins innerste Mark hinein. Es dröhnt ihr wie Trommelwirbel im Ohr, – das Martialgesetz des Winters hört sie verkünden. Horch, wie entsetzte Tierlaute durch die hohle Finsternis dringen! Das Volk der Wildhöhlen kreischt angstzerrissen den Gott des irregewordenen Lebens an. Eine Eule raschelt mit schwerem Flügel durchs Dickicht – ein scharfer Schrei – da sank noch ein Opfer der Lokal-Tyrannei, eh' der Winter sie alle, alle gebieterisch anherrscht: Schlafet und sterbet!
Hufetrab schallt durch die Nacht, erhitztes, abgehetztes Schnauben und Schnaufen, – es ist ein Pferd mit seinem Reiter. Sie haben einen langen Gang getan. Das Pferd ist wund geritten, mit Schweiß und Schaum bedeckt, die Beine hoch hinauf von Sand starrend, Schweif und Mähne von tausend Dornen zerrauft. Der städtisch-elegante Reiter teilt das verwüstete Aussehen seines Tieres. Ein Wild achtet seines Felles mehr, als hier ein Mensch einer menschlichen Bedeckung geachtet. Der feine Anzug ist zerzaust, zerrissen, beschmutzt, jedes Stück in Unordnung, von Wind und Regennässe, Waldesgedorn und nacktem Erdlager gestaltlos, formlos. Das Antlitz des Reiters ist bleich, entstellt, überwacht, die Gesichtsmuskeln abgespannt wie die eines Hinzurichtenden, aber das Auge darüber schneidig, blitzfunkelnd, wie ein Henkerbeil.
Der Reiter ist Moorfeld.
Wir erzählen seine, seit dem Nachtlager am Eriesee durchlebten Stunden durch – Schweigen. Diese Orestie sei der Phantasie des Lesers überlassen. Genug, daß den Furien, die ihn jagten, kein Weg zu unwegsam, kein Dickicht zu dicht, kein Dorn zu dornig, keine Nacht zu nächtlich war, sie fegten dies Herz über den herzlosen Boden Amerikas wie ein dürres Baumblatt im Winde. Aber es war kein dürres Baumblatt, es lebte und blutete, und blutend schleifte es sich von dem methodistischen Campmeeting, von Gadshill, von Anhorsts Grabhügel jetzt seiner verlassenen Hütte zu.
Es war späte Nachtstunde, als Moorfeld sein ödes Heimwesen wieder erreichte.
Wie ein abgetakeltes Wrack trieb Roß und Reiter in den nachtbedeckten Hafen. Kein Salutierschuß der Freundschaft empfängt den Heimkehrenden freudig oder ehrenvoll; als schliche er sich in einen Piratenhafen, ist's traurig– stumm bei seiner Annäherung. Ach, er liegt ja im Grabe, der Mann, für den Moorfeld Dank und Freundschaft hier ausgesäet! Hinter jenen Blockwänden lungert teilnahmslos ein Mietling.
Aber das Blockhaus ist erleuchtet und zwar ungewöhnlich, wie es scheint. Noch mehr, lärmende Zecherstimmen hallen daraus durch die Waldnacht.
Moorfeld staunt.
Seltsames Beispiel von Dienertreue! Der trübsinnige Schottländer kennt also doch die Freuden des Trinkgelages; nur – hinter dem Rücken des Herrn! Oder ist ihm ein Schwärm wilder, ungebetener Gäste ins Haus gefallen, ein Schlag von Backwood-Rowdies, die er anders nicht los wird? Das war Moorfelds besserer Gedanke.
In diesem Augenblicke stürzte Cäsar über ein paar querliegende Baumstämme. Moorfeld fiel und sah im Finstern den Boden rings bedeckt von frisch geschlagenem Stammholz. Es war wie eine Art Barrikade.
Halloh! Ballan heraus! rief Moorfeld mit hellem Waldruf.
Niemand antwortete.
Hört, Ballan, hört! Heraus mit dem Licht!
Das Blockhaus rührte sich nicht.
Ungeduldig raffte sich Moorfeld, so gut es gehen wollte, auf und half auch seinem Pferde auf die Beine. Er führte es vorsichtig am Zaume nach sich gegen die Hütte, deren Türe er mit einem Fußtritte aufstieß.
Aber jetzt war auch Empfang da.
Ein Mann trat ihm unter der Tür entgegen und leuchtete ihm mit einer Kienfackel ins Antlitz.
Moorfeld prallte zurück. Das war Adin Ballan der Schottländer nicht, dieses Gesicht war – Wogan!
Halloh, was soll's? Was wollt Ihr vor meinem Hause? polterte der barsche, häßliche Mann.
Moorfeld blickte unwillkürlich um sich, ob er den Ort nicht verfehlt, aber kein Irrtum waltete. Welch neue Ungeheuerlichkeit das! Hölle! rief er, ist ein Toller hier eingebrochen; wo ist Ballan?
In allen Winden; was kümmert's mich! laßt mir mein Haus in Frieden!
Teufel! Herr, pack Euch ins Tollhaus; Pistolen spaßen nicht. Wo ist Ballan, mein Diener?
Wogan trat zurück und machte Miene, die Türe zuzuwerfen.
Moorfeld riß eine Pistole aus dem Gürtel und feuerte. Das Hausrecht gegen die kolossalste aller Frechheiten zu verteidigen, hätten wir selbst, um ein Gleiches zu tun, vielleicht nicht erst des Zustandes bedurft, worin diese Frechheit ihn antraf.
James! Dick! Bill! Charles! Heda, schüttet Zündkraut auf! Knallt ihn nieder! Schmeißt ihn tot! Und im Nu stand der Eingang gedrängt von einem Halbdutzend wilder, betrunkener Galgengesichter.
Moorfeld zog eine zweite Pistole. Da geschah ein Schlag gegen seine Hand, und die Waffe fiel zu Boden. Ein höllisches Gewieher umwieherte ihn, das Gesindel packte ihn von allen Seiten. Moorfeld riß ein Jagdmesser aus der Scheide und stürzte blind auf den Schwarm. Dieser stob augenblicks auseinander. Moorfeld fiel im Schwung seines Stoßes zu Boden und sein Messer rannte tief in die ungedielte Erde. Die Meute johlte unbändig über den gelungenen Raufer-Kunstgriff.
Na, Jungens, laßt's gut sein, fing jetzt eine Stimme mit irischem Akzent zu lallen an. Verklagt den Burschen of trepass vi et armis und setzt ihn für diesmal an die Luft. Man ist doch Friedensrichter sozusagen und für Blutvergießen verantwortlich, sozusagen. Ich rate, Misters, es wär' ein verdammtes Akzident, wenn ein Friedensrichter und ein Bündel Geschworene Selbsthilfe genommen. Wofür sind die Gesetze unsrer freien und aufgeklärten Verfassung da? Was will der Kerl eigentlich? Nachtlager? O pfui, Mister, wer wird mit Pistolen in der Hand Gastfreundschaft fordern? Aber die arme Maus steht nicht mehr fest in ihren Schuhen. Gebt ihm ein Glas steifen Grog, Jungens, Hitze muß Hitze vertreiben; ich rate, das wird ihm gut tun, wie der Nachtigall die Kreuzspinne.
Moorfeld packte den Mann, der so sprach an, und rief: Ihr seid Friedensrichter? Nun denn im Namen Eures Amtes! Wißt Ihr, auf welchem Boden Ihr steht? Wißt Ihr, an welchem Verbrechen Ihr mitschuldig seid? Ich überblicke, was hier vorgegangen ist. Man hat meinen Diener verjagt und sich in den gewaltsamen Besitz meines Hauses gesetzt. Ihr seid von einem Räuber bewirtet und Mitschuldiger Eures Räubers. Geht! Taumelt Euer frevelhaftes Gelage zu Ende und erwachet morgen unter dem Schwert des Gesetzes.
So sprechend, schleuderte Moorfeld den Betrunkenen hin, warf sich aufs Pferd und sprengte davon. Wald und Finsternis verschlang ihn. Das Ganze war die Szene eines Augenblicks. –
Wenn Menschen durch Untertauchen ins Wasser sich den Genuß eines schwungvollen Glockengeläutes verschaffen, andere durch starke Narkosen oder durch künstliches Erhängen, oder durch was immer für eine Hervorbringung von momentanem Blutdruck aufs Gehirn sich eine plötzliche Traumwelt an die Stelle der realen Wirklichkeit setzen, so müssen wir an die Abnormität solcher Augenblicke erinnern, wenn wir von Moorfelds Zustand jetzt sprechen sollen. Das Abenteuer dieser Minute war so herausgerissen aus dem Zusammenhange alles dessen, was ein Heimkehrender an seiner Schwelle erwartet, es war so unerhört, ja so wahrhaft unmöglich, daß es fast einzig nur im Charakter des Absurden auf Moorfeld wirkte. Moorfeld hatte die ganze Zeit über an die Person Wogans nicht wieder gedacht. Und dachte er ja an sie, so versah er sich eines bösen, feindseligen Streiches zu ihr: – dieser aber war ein dummer! Es blieb ihm unbegreiflich, was ein Feind, der zu schaden oder auch nur zu kränken denkt, Planmäßiges ausgeführt hat, wenn er sich dem Gesetze gegenüber in eine völlig offene, ungedeckte Lage begibt, sich einer schweren Strafe schuldig macht und nichts erreicht hat dafür, was einer logischen Bosheit ein entsprechender Ersatz scheinen könnte. Denn daß der rechtmäßige Herr eines Hauses eine Nacht außer seinem Hause zubringt, sollte das ein lange vorbereiteter Racheakt, sollte das ein Genuß sein, der das Strafurteil einer unrechtmäßigen Besitzergreifung mittels gewalttätigen Einbruchs aufwäge?
So war nach der Betäubung des ersten Augenblicks Moorfelds Eindruck von diesem Erlebnisse eigentlich kein anderer, als der einer schlecht befriedigten – Verwunderung. Noch nie war eine Beleidigung sinnloser angelegt, noch nie eine Genugtuung gewisser.
In dieser Zuversicht stand Moorfeld tags darauf vor dem Kantonsrichter in New-Lisbon und forderte nach einem kurzen Referate der nächtlichen Begebenheit einen Konstabler, der ihn in den Besitz seines Hauses zurück- und den unbefugten Eindringling in Haft daraus wegführte.
Kaum aber hatte Moorfeld sein Begehren vorgebracht, als Mr. Wogan selbst vor dem Richter erschien. Er behauptete eine große Kaltblütigkeit bei Moorfelds Anblick.
Zu dem Friedensrichter gewendet, sagte er, er komme, um das Ortsgericht zur Übernahme eines Depositums aufzufordern. Es stünden ihm die Fahrnisse im Wege, welche der vorige »Inhaber« von John Stuterings Los in seinem log shanty zurückgelassen. Seine Rechtstitel erstreckten sich nur auf das Immobiliar, die bewegliche Habe anzutasten oder zu benutzen, getraue er sich nicht zu verantworten. Übrigens belästige sie ihn nachgerade, da er endlich daran denke, sich mit einer eigenen Einrichtung zu versehen, ja vielleicht breche er überhaupt die vorgefundene Blockhütte ab und fange einen größeren Bau an; – kurz, er wolle diesen Nachlaß auf eine legale Art los sein. Mit großem Gleichmute fügte er hinzu, er sehe zwar in diesem Augenblick die Person des Eigentümers jener Möbel selbst vor sich, er nehme aber Abstand, deren Übernahme von ihm zu begehren, da derselbe voraussichtlich und demnächst eine Haft werde anzutreten haben, indem er soeben of trepass vi et armis ihn anzuklagen im Begriffe stehe.
Moorfeld traute seinen Ohren nicht. Er glaubte in Wogan eine Art Automat zu hören, welcher zwar eingerichtet ist, artikulierte Laute hervorzubringen, aber aufs Geratewohl, ohne Sinn und logische Ordnung. Und da der Mensch, selbst wo ihm der Verstand gänzlich stille steht, seiner Natur nach doch noch Gedanken erzeugt, so war Moorfelds einziger Gedanke: der Mann ist verrückt.
In diesem Sinne antwortete er auch. Er sagte, er ziehe seine Klage auf widerrechtliche Besitzergreifung mittels Einbruchs zwar nicht zurück, aber er suspendiere sie so lange, bis die gerichtsärztliche Expertise über die Imputationsfähigkeit des Angeklagten entschieden. Für jetzt wünsche er unter Gerichtsgeleit in seine Wohnung zurückzukehren, und sei es ja möglich, dem geisteskranken Übeltäter hier einen lichten Gedankenmoment abzugewinnen, so möge er vor allem inquiriert werden, was aus Adin Ballan, dem Schottländer, geworden.
Ein Yankee macht nicht leicht ein verblüfftes Gesicht, es wäre denn in supernaturalistischen Dingen. Aber selbst dann affektiert er statt der verblüfften bloß eine verächtliche Miene.
Der Friedensrichter von New-Lisbon behauptete in dieser widerspruchsvollen Lage seine vollkommenste Fassung. Ja, so groß war diese Fassung, daß er während des Vortrages der beiden Parteien keinen Augenblick aufhörte, zu nieten und zu schweißen, denn wir dürfen nicht vergessen zu bemerken, daß Moorfeld den ehrenwerten Mr. Cartwright bei der Ausbesserung eines Pittsburger Packwagens angetroffen, welcher einer durchreisenden Auswandererfamilie aus Pennsylvanien auf der schlechten Lisboner Straße in Brüche gegangen und welchen der barmherzige Ortsrichter soeben zur Kur vorhatte, da dieser Würdige, seines Zeichens ein Schmied, aus überfließender Menschen- und Dollarliebe mitunter auch gerne noch zu seinem vorigen Handwerk griff.
Der Richter antwortete daher unter Hammerschlägen und dem Zischen glühender Stifte gegen Moorfeld gewendet: Stehe gleich zu Diensten, Mister. Erlauben Sie nur, daß ich das Eisen schmiede, da es warm ist. Haben ja auch noch Zeit zu versäumen. Geht so rasch nicht, wie Sie denken, Mister. Vertreiben da einen Mann, der in einem Hause sitzt und befinden sich selber außer dem Hause. Wird so leicht nicht gehen, Mister. Unter welchem Titel lokomovieren Sie Mr. Wogan von seiner Feuerstelle, wenn ich fragen darf?
Bei dieser Frage hätte Moorfeld gerne den Richter selbst für verrückt erklärt. Seine Stellung gemahnte ihn nachgerade an die Situationen jener parodistischen Romane, in welchen der gesunde Menschenverstand die negative Rolle spielt, und irgendein allegorischer Narrenspuk von Pflanzen, Tieren oder gefabelten Wesen den Unsinn als positive Weltordnung treibt. Er stand einen Augenblick und besann sich, ob er mit solchen Menschen sich weiter befassen wolle. Im Ernste gewiß nicht. Nur indem er der Vorstellung folgte, sie als »Clowns« eines Schauspiels vor sich zu haben, nur indem er sich erinnerte, er sei nach Amerika gekommen, um zu experimentieren, zu erfahren, kennen zu lernen, entschloß er sich, den Gang dieser Szene einzuhalten, so lang bis sein Ekel größer als seine Wißbegier sein würde. Dieser Ideengang ging voraus, als er auf Mr. Cartwrights Frage: unter welchem Titel lokomovieren Sie Mr. Wogan von seiner Feuerstelle? endlich antwortete.
Er antwortete einfach durch Vorweisung seines Kaufbriefes.
Der Richter warf einen flüchtigen Blick auf das Papier, indem er einen kleinen Blasbalg an sein Kohlenbecken setzte und sagte phlegmatisch: Hm, ein beschriebenes Blatt! Ich rate, Mr. Wogan hat deren mehrere. Von was für einer Sorte, wenn ich bitten darf, ist diese Schrift?
Es ist ein Kaufbrief!
Ein Kaufbrief, hm! das ist so übel nicht. Und wenn dieser Kaufbrief mit dem Grundbuche stimmt, – allerdings; dann hätte eine Klage auf Restitution vielleicht Aussicht.
Wirklich? fragte Moorfeld mit einer ironischen Heiterkeit.
Noch einen Augenblick, Mister, bat der Friedensrichter, dem der Packwagen sehr am Herzen lag; – noch einen Augenblick, dann gehen wir hinüber auf die Cityhall und kollationieren –
Daß ich nicht wüßte! unterbrach Moorfeld die Zumutung, in Gesellschaft Wogans und des Schmieds über die Straße zu gehen.
Der Schmied hörte diese Weigerung offenbar mit Vergnügen und hämmerte noch einmal so eifrig auf seinen Wagen ein. Gut, er mag kommen, sagte er. Heda, Tom! Lauf hinüber: Mr. Gull, wenn es ihm gefällig ist, möge mit dem Grundbuche sich bei mir einfinden.
Moorfeld hörte diesen Befehl mit Erstaunen. Aber freilich erinnerte er sich zugleich, in einem Reisewerke über Amerika einst gelesen zu haben, daß dem Reisenden ein sehr achtungswerter Staatssekretär die auf Pergament geschriebene Stiftungsurkunde eines großen Unionstaates vorgezeigt habe, welche wie ein gewöhnlicher auf die Post gegebener Brief zusammengelegt, in den Falten abgeschabt und in den Ecken durchlöchert war. Auf die Bemerkung des Reisenden, daß man solche Dokumente in Folio zwischen Papp und andern Tafeln aufbewahre, habe der Staatssekretär dieses Verfahren zwar sehr schön gefunden, aber desungeachtet seine Urkunde höchst kaltblütig wieder in die alten Falten eingebrochen. So schien es denn ein Seitenstück dieses Verfahrens, ein Grundbuch ohne weiters aus der Registratur zu reißen und damit über jede beliebige Straße zu laufen.
Tom, ein schwarzer Hausdiener, war inzwischen fortgelaufen, der Richter fuhr fort, seine glänzenden Schmiedekünste an dem alten Packwagen zu erschöpfen.
Mr. Wogan hatte die Unverschämtheit, dem Richter Parteilichkeit vorzuwerfen, daß er bisher nur Moorfelds Sache berücksichtigt, seine eigene Klage of trepass vi et armis aber durchaus ignoriert.
Eure Zeugen? fragte der Richter.
Mr. James Pettigraw, Advokat von New-Lisbon, Mr. Richard Luke, Farmer im County und Leutnant bei der Landmiliz, Mr. William Clisby, ein Holzhändler aus Virginien, Mr. Charles Adoir, ein Pferdehändler vom Süden, Mr. Phelim O'Brien, Friedensrichter von Ravenna –
Was? der Phelim war auch dabei? fiel der Richter lebhaft dazwischen. Ei, Mr. Wogan, dann seid ihr ja alle, nehmt mir's nicht übel – voll gewesen. Ja, ja, ich rate, ihr seid tüchtig im Lee gelegen. Den Teufel auch, der Phelim! Wo mein ehrenwerter Kollege von Ravenna einfährt, dort schwimmt man im Grog bis an die Ohren, – lehrt mich den Irländer kennen! Nein, Wogan, Betrunkene sind keine Zeugen, das ist ein Faktum. Vi et armis! ach geht mir doch! Wo seid Ihr denn verletzt? Wo tut's Euch denn weh? und der Schmied-Richter spie mit großer Selbstüberzeugung einen ganzen Mund voll Rauchtabakextrakt in seine Kohlen, die laut aufzischten.
Moorfeld sah mit Verwunderung, daß er am Ende noch die Freisinnigkeit dieses Justizbeamten anerkennen müsse. Freilich indem er seine Leute näher beobachtete – stieg ihm der Verdacht auf, es verdrieße den ehrlichen Mann eigentlich, daß er nicht selbst mit von dem besagten Gelage gewesen. Natürlich fand es Moorfeld unter seiner Würde, von solch einer Nachsicht zu profitieren und die Tat seines gerechten Zorns zu verschweigen. Aber Mr. Cartwright hämmerte wieder auf sein Wagenrad so vulkanisch los, daß die zwei zugestandenen Pistolenschüsse absichtlich, wie es schien, übertönt wurden. Mr. Wogan wendete kein Wort dagegen ein. Er stand da, seine wulstigen Lippen in die Zähne gekniffen, seine Schultern hoch an den häßlichen Schädel gezogen, und schien Kraft und Erwartung wie zu einem Hauptschlag zusammenzudrängen.
Dieser Augenblick kam jetzt. Man sah Mr. Gull, den County Clerk, über den »Square« von New-Lisbon heranschreiten, Tom, der Neger, trug ihm das Grundbuch nach. Mr. Cartwright warf schnell noch einen prüfenden Blick auf den Pittsburger Patienten und schien von der Rekonvaleszenz desselben so weit überzeugt, daß er es wagen mochte, den Gegenstand seiner zärtlichen Sorge endlich zu verlassen. Er hatte nämlich den Takt, die drei Herren jetzt in seine Amtsstube zu bitten, da der bisherige Schauplatz unter freiem Himmel gewesen.
Man trat ein.
Mr. Gull, der County Clerk, war dieselbe Person, an dessen Krankenlager Moorfeld das von ihm beschriebene Zusammentreffen mit dem reisenden »Doktor« gehabt. Der Mann grüßte unsern Helden mit einer Artigkeit darüber, der es nicht an Herzlichkeit fehlte. Er habe von seinem Bette aus die Kontroverse wohl begriffen, sogar mit einer Klarheit und Leichtigkeit, die ihn selbst verwundere. Es sei ihm eine ausgemachte Sache, daß der Doktor Mackhead ein Ignorant und Moorfeld sein Meister. Ein Kind habe ja das beurteilen können. Auch habe er sofort ein paar Aderlässe genommen, und er sei überzeugt, daß er dieser Kur allein sein Leben verdanke. Wogan blies wie ein erstickendes Schwein seinen Grimm von sich und schnauzte barsch: Zur Sache, wenn's beliebt.
Die Gegeneinanderstellung des Kaufbriefes und des Grundbuches war das Werk eines Augenblicks, der Befund vollkommen richtig.
Moorfeld hielt den Gegenstand hiermit für erledigt. Er forderte jetzt Rechenschaft wegen Adin Ballin.
Wogan ließ sich mit mürrischer Kürze und Gleichgültigkeit zu der Aussage herbei: er habe dem Schottländer sein Recht auf John Stuterings Grundstück deutlich gemacht, soweit es dem Rechtsunkundigen begreiflich gewesen, habe ihn ferner auf die Mittel aufmerksam gemacht, mit welchen er dieses Recht gegen einen unbesonnenen Widerstand in Vollzug setzen könne, und ihn dadurch gütlich vermocht, den Platz zu räumen, indem er ihn zugleich zu einer andern Dienststelle nach Whelling empfohlen, wohin derselbe auch abgegangen. Moorfeld wiederholte sofort mit nachdrücklicher Betonung: Sie haben ihn auf die Mittel aufmerksam gemacht, Ihr angebliches Recht gegen seinen Widerstand in Vollzug zu setzen; – d.h. Sie haben ihn unter Androhung von überlegener Gewalt von dem Posten seiner Pflicht vertrieben. Nehmen Sie das zu Protokoll, meine Herren. Die weitere Glaubwürdigkeit dieser Aussage wird eine sofort in Whelling anzustellende Requisition lehren. Moorfeld ließ die Schritte dazu unter seinen Augen verfügen.
Erst nachdem er diese Obliegenheit gegen seinen Diener erfüllt, verlangte er jetzt die Verantwortung über Wogans Verbrechen des Einbruchs.
Wogan holte eine geräumige Brieftasche hervor, aus welcher er eine Unmasse von Schriftstücken, gleich dem Inhalt eines trojanischen Pferdes, ausschüttete. Er begleitete diese Entfaltung seiner Papierschätze mit folgender Erklärung:
Ich werde die Rechtmäßigkeit meiner Ansprüche an John Stuterings Los aus einer Reihe von Dokumenten beweisen, wovon jedes für sich und alle zusammen mich als unzweifelhaften Eigentümer des genannten Grundstückes legitimieren sollen. Mit diesen Papieren in der Hand hätte ich jeden vorfindlichen Inhaber jener Realität ohne weiteres außer Besitz zu setzen die Befugnis gehabt; ich fand aber das Land nicht besessen, es lag herrenlos da, ein Mensch nistete darin, dem jedes Erfordernis fehlte, dasselbe rechtlich zu behaupten oder zu verteidigen, ja dem ich nicht einmal zu glauben brauchte, daß er der Diener eines angeblichen Besitzers derselben Landstelle sei, kurz den ich als Fremdling und Eindringling zu präsumieren das Recht hatte, was ich denn auch getan.
Moorfeld, wendete sich an den Richter und sagte: Haben Sie die Güte, diesen Possenreißer an den Ernst einer gerichtlichen Verantwortung zu erinnern. Mich dünkt, ich höre einen Menschen, welcher jede Ehefrau im Lande, deren Gatte verreist, als Witwe präsumiert und je nach Befund in Anspruch nimmt. Ich liebe den Scherz, aber ich wähle mir meine Gesellschaft dazu. Ich räume jenem Menschen das Recht nicht ein, mich zu unterhalten!
Die beiden Gerichtspersonen sahen sich auf eine Art an, welche verriet, daß ihnen die sophistische Sprache Wogans offenbar weniger neu war als der hohe Ton des Europäers. Aber doch lag in Moorfelds Haltung ein Etwas, dessen Macht nicht unempfunden auf sie wirkte. Mr. Gull sagte daher kurz zu Wogan hinüber: Erklären Sie Ihre Papiere.
Wogan begann:
Sie wissen, meine Herren, daß John Stutering auf die Aussagen zweier Hauptzeugen hin, eines Mr. Samuel Flint, Farmer im Beaver-County im Staate Pennsylvanien, und eines Mr. Vane, Storekeeper in Cleveland am Eriesee, für schuldig befunden und verurteilt wurde. Hier lege ich Papiere vor, welche das Zeugnis dieser Zeugen gesetzlich aufheben. Mr. Samuel Flint hat seine Aussage unter dem göttlichen Einflüsse einer Wiederbelebung auf dem Campmeeting der Methodistengemeinde zu New-Lisbon feierlich widerrufen, worauf er eines seligen Todes verblichen. Sie werden die Akte des Widerrufes von drei Ältesten, zwei circuit riders, und dem ehrwürdigen Reverend Jeremias Windowshutter, Methodistenprediger dahier, unter Observanz aller legalen Formen ausgefertigt finden. Hier ist sie. Was die Aussage des zweiten Kapitalzeugen, Mr. James Vane, betrifft, so lege ich hier ein Zertifikat seiner Ortsbehörden vor, aus welchem ersichtlich, daß besagter Mr. James Vane als Sergeant bei der Landesmiliz in der Schlacht bei Bunkershill den rechten Arm verloren. Mr. Vane hat also mit den Fingern der linken Hand geschworen. Nun habe ich nach sorgfältigster Durchsicht der Prozeßakten des John Stutering nirgends finden können, daß der Gerichtshof den Zeugen Vane von der gesetzlich gebotenen Form der Aufhebung der rechten Hand ausdrücklich entbunden hätte. Das Zeugnis des Mr. Vane ist also unter einer ungültigen Form, d. h. im rechtlichen Sinne gar nicht abgelegt worden. Eine Wiederholung seiner Eidesaussage ist aber unstatthaft, da in einem Prozesse auf Leben und Tod kein Zeugnis eines Zeugen zweimal abgefordert werden kann. John Stutering kehrt demnach vollkommen rechtlich rehabilitiert in den Besitz seines Grundstückes zurück, und hat der Gerichtshof dasselbe eingezogen und veräußert, so ist hier von einem Prozesse des Käufers mit dem Gerichtshofe die Rede, der John Stutering in keiner Weise berühren kann. Der Käufer hat sich an den Gerichtshof zu halten, und ein Attentat auf John Stuterings Eigentum, wie es heute nacht versucht worden, fällt in die Kategorie der strafbaren Handlungen.
Ich lege nunmehr eine Zessionsurkunde, beziehungsweise einen Kaufbrief vor, womit ich erweise, daß John Stuterings Los inzwischen auf mich übergegangen, und zwar unter allen gesetzlichen Formen und Observanzen.
Wenn die geringe Summe in Verwunderung setzen sollte, womit ich das Eigentumsrecht von John Stuterings Landlos erworben, so bin ich ferner zu erklären bereit, daß dieses Eigentumsrecht selbst ein zweifelhaftes, ein anzufechtendes, ein ungewisses. John Stutering hat von den Erben eines Majors Solon Robinson in Connecticut gekauft, welcher die Landstelle im Jahre 1784 durch Ankauf von den Eingeborenen an sich gebracht haben will. Es war aber damals schon das Gesetz erlassen und in Gültigkeit getreten, daß zur Vermeidung aller Grenzstreitigkeiten, welche den Bestand der jüngeren Kolonien aufs äußerste zu verwirren angefangen, künftig kein Privatmann durch Abtretung von den Indianern Land erwerben könne. Der Major hat dieses Gesetz verletzt und scheint überdies zur Zeit des westlichen Vorbehalts mit seinem ungesetzlichen Eigentum furtim durchgeschlichen zu sein, anstatt es dem öffentlichen Grundbesitze Connecticuts anzuschließen, als dieser gegen eine Entschädigung von einer Million zweimalhunderttausend Dollars in die Föderalregierung abgetreten wurde, eine Summe, aus welcher der Major gleichfalls seine Entschädigung zu fordern gehabt hätte, wenn er sich der Abtretung nicht illegaler Weise entzogen. Die Erben des Majors waren daher nicht rechtliche Eigentümer dieses Grundstücks, sondern besaßen höchstens einen Anspruch auf die für dasselbe entfallende Ablösungsquote, vorausgesetzt, daß ihnen eine solche überhaupt zugesprochen wurde, da eine Erwerbung durch Privatvertrag mit den Eingeborenen, wie bemerkt, schon vor dem Jahre 1784 ein ungesetzlicher Rechtstitel des Besitzes. Gleichzeitig finde ich weiter, daß weder der Major noch seine Erben das Landlos schuldenfrei besessen, wie ich aus vorliegender Reihe von legalisierten Vidimierungen nach älteren Grund- und Hypothekenbüchern in Connecticut darzutun in der Lage bin. Einige dieser Insätze habe ich bereits auch käuflich an mich gebracht, über die Ablösung anderer stehe ich noch in Unterhandlung. Bei näherer Untersuchung begegnete mir ferner ein gleichfalls zu beachtender Rechtstitel, welcher auf einer der beiden Sektionen des Landloses aus früheren Zeiten haftet. Nach dem alten pennsylvanischen common law erwarb es nämlich Rechtstitel auf ein Land, wenn ein Ansiedler drei Nächte nacheinander sein Herdfeuer darauf angezündet. Mr. Chauncez Gulbert in Pittsburg vermag nun, wie ich in diesen Papieren vorlege, den Nachweis zu führen, daß ihm unter jenem Titel des jus primae occupationis für die Sektion Numero fünf von John Stuterings Landlos schon aus dem Jahre 1778 zusteht. Ich habe dem Mr. Chauncez Gulbert diesen Anspruch gleich den übrigen abgekauft; hier ist die Urkunde darüber. In einer ganz besonders verwickelten Rechtslage befindet sich aber die Sektion sechs des besprochenen Grundstückes. Ich werde aus diesem Faszikel von Kontrakten, Zessionen, Pfandbriefen, vidimierten Kodizillen –
Nicht nötig, Mister – unterbrach Moorfeld – ich zweifle nicht, daß halb Amerika John Stuterings Los besitzt und daß Sie das alles abgelöst. Aber ich bin nicht gekommen, um mir eine Indigestion an Advokatenkünsten zu holen, deren Vorkost nicht besonders gewählt und glücklich ist, wenn der Effekt nicht in der Steigerung der Gänge liegen sollte. Genug, daß ich Ihre Absicht erkenne, mich durch ein shingled over, wie sie's nennen, zu dekontenancieren, und daß ich den geringsten Begriff fassen darf von dem Publikum, in dessen Schule Ihre Erfindungsgabe im ganzen genommen so herzlich roh geblieben ist, – ich sag' es mit aller Anerkennung Ihres sonstig guten Willens. Nicht mit Ihnen habe ich es zu tun. Ich fahre fort, Sie als Partei, unter aller Schätzung zu betrachten. Ich frage Sie vielmehr, mein Herr, – wandte sich Moorfeld an den Friedensrichter – ob Sie als Ortspolizei verpflichtet sind, mir jetzt mein Haus aufzuschließen, und als Untergericht meine Klage gegen diesen Verbrecher zur geeigneten Weiterbeförderung entgegenzunehmen?
Das letztere ohne Zweifel, antwortete Mr. Cartwright nach einer Pause, aber eine eigenmächtige Restition, wie Sie von mir fordern, Sir – er vertauschte doch nachgerade das Mister mit Sir, – ich könnte nicht sagen, – ich weiß nicht, Sir – die Sache hat eben den Prozeßweg zu gehen.
Das versteht sich von selbst; nur daß ich nicht gesonnen bin, den Prozeß unter freiem Himmel abzuwarten.
Der Friedensrichter zuckte die Achseln.
Moorfeld warf einen erstaunten Blick auf Mr. Gull. Aber auch dieser Beamte sah ernster, als es Moorfeld begreifen konnte.
Sie nehmen die Sache in der Tat leichter – erlauben Sie die Bemerkung – als sie uns andern erscheinen will.
Mein Herr! rief Moorfeld groß, soll ich denn zweifeln müssen, daß in diesem Lande die Anfänge und Ausgangspunkte aller menschlichen Gesittung fehlen? Hier mein Kaufbrief, dort Ihr Grundbuch – Sie erkennen mich als Eigentümer und mein Eigentum soll mir verschlossen bleiben?
Ach, mein Herr, ein Kaufbrief hat hierlandes weniger zu bedeuten als irgendwo zwischen den Polen. Und Sie sehen wohl, was Mr. Wogan Ihnen an Rechtstiteln entgegensetzt. A dirty Job! in Wahrheit; aber ist nur ein Zehntel davon »gesund« – es tut mir wirklich leid, Sir! aber ich weiß nicht, was dann das Schicksal Ihres Eigentums sein wird. Sie hätten wahrscheinlich auf eigenes Risiko gekauft.
Von einer Behörde?
Von einer Behörde, Sir. Was kümmern sich unsre Behörden um Rechtstiteln? Sie überliefern, wie sie überkommen. Bei uns gilt der Grundsatz: Caveat emtor! Käufer, nimm dich in acht!
Moorfeld stand erstarrt. In Wogans Zügen verkroch sich ein tückisches Hohnlachen. Nach einer Pause kurzer Überlegung sagte Moorfeld: Wohl! Das hat auf den Ausgang dieses Prozesses Bezug. Ich mag's erwarten. Und eine Stimme sagt mir, daß auch nicht das Zehntel von jenem dirty Job gesund ist. Kaum werde ich einen Livingstone auffordern dürfen, die Truggewebe eines Wogan zu zerreißen. Aber–
Bei dem Namen: Livingstone blickte Wogan überrascht und erblaßte. Er murmelte etwas von einem »billigen Vergleiche«, zu dem er sich bereit finden lasse.
Aber – fuhr Moorfeld fort, ohne ihn eines Blicks zu würdigen – unter allen Umständen kehrt meine Forderung zurück, mir mein Haus aufzuschließen. Wenn ich's erlebe, daß ein amerikanisches Gericht den Raub nachträglich heiligt, so soll mich das Urteil einer Mehrheit von Flibustiern so gehorsam finden wie jede Mehrheit. Das Gut sei sein. Jetzt, wo es noch nicht sein ist, ersuche ich Sie indes, diese Szene zu enden. Handeln Sie Ihres Amts. Ich wünsche, unter der Autorität Ihres Gerichts nach Hause zu kehren.
Mr. Gull antwortete in einem sanften, aber bestimmten Tone: In Wahrheit, Sir, auch das macht sich nicht, wie Sie denken. Ihr Gegner sitzt in dem Hause, Sie stehen außer dem Hause. Das ist der faktische Tatbestand hier. Und bis zu einem Urteilsspruch, der diesen Tatbestand ändert, dürfte kein Sheriff in Amerika die Verantwortung auf sich laden, ihn einseitig aufzuheben. Mr. Wogan präsentiert sich uns im Besitze, der Besitz aber ist prima facie ein Beweis des Rechts.
Moorfeld war sprachlos. Er hatte gehört, aber das Wort irrte unverstanden am äußeren Ohre umher: es vermischte sich nicht sinnvoll mit der Besinnung. Beamte dieser Republik, rief er aus, versteh' ich Sie recht? Ein Räuber bricht nachts in mein Haus, und morgens stellt Ihr Amerikas Themis als Schutzwache an sein Haus?
Und die Beamten der Republik sahen ernst und bejahten.
Der Mensch ist noch ungeboren, den der Anblick des Gesetzes nicht überwältigte. Dem Unnatürlichsten ist es natürlich, dem Ehrfurchtslosesten eine Majestät und selbst dem Gottesleugner ein Gott. – Betäubt verließ Moorfeld das Haus. Über all seinen Seelenqualen war es ihm möglich geblieben, mit Ruhe und Würde dieser Stunde zu stehen; – jetzt brach er zusammen. Mit dem Rest seiner Besinnung eilte er hinweg, seine Besinnungslosigkeit zu verbergen.
*
Dies war das Ende von Moorfelds Aufenthalt in Ohio. Noch verweilte er, die Recherchen über Adin Ballan abzuwarten, der zwar in Whelling gefunden wurde, aber in dem elendesten Zustande. Für die arme Annette warf er eine Rente aus, um die Benutzung einer öffentlichen Heilanstalt für immer entbehrlich zu machen. Zuletzt erwirkte er gegen Wogan ein vorläufiges writ de ne exeas, wodurch er diese Beute seines gerechten Zornes – nach einem annäherungsweisen Begriffe – unter polizeiliche Aufsicht stellte und sich der Haftung für dessen Person versicherte. Dann eilte er nach New York, lechzend, der mißhandelten Gerechtigkeit einen Ritter des Rechts aufzurufen.