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Mong Dsï sprach: »Be-I Die Schilderung von Be-I ist eine Wiederholung früherer Stellen (vgl. II, A, 2 u. 9; IV, A, 13) mit verschiedenen Textvarianten. war so, daß seine Augen nach nichts Schlechtem blickten, seine Ohren auf nichts Schlechtes hörten; wer nicht sein Fürst war, dem diente er nicht; was nicht sein Volk war, dessen bediente er sich nicht. Wo Ordnung war, da ging er hin; wo Wirren herrschten, da zog er sich zurück. Wo eine üble Regierung ausgeübt ward, wo ein übles Volk wohnte, da hielt er es nicht aus. Der Gedanke, mit einem geringen Manne zusammen zu sein, war ihm, gleich als säße er mit Feierkleidung angetan im Kot der Straße. Zur Zeit des Tyrannen Dschou Sin weilte er am Strand des Nordmeers, um abzuwarten, bis der Erdkreis wieder rein geworden. Darum wenn sie von Be-I erzählen hören, da werden die Abgestumpftesten Chinesisch: wan fu. »Wan« bedeutet »abgestumpft«, »unklar«; der Gegensatz »liän« bedeutet in seinem primären Sinn eine Kante, so daß ein ganz guter Zusammenhang sich ergibt. »Liän« heißt weiterhin auch »unbestechlich«, »uneigennützig«. Das Wort ist übrigens in der alten Literatur häufig zitiert, doch scheint statt »wan« immer »tan« = »habgierig« zu stehen, so daß vielleicht diese Lesart vorzuziehen ist. in ihrem Gewissen geschärft, und die Schwächlinge lernen Entschlüsse fassen.
I-Yin Vgl. II, A, 2 und V, A, 7. sagte: ›Welcher Fürst, dem ich diene, wäre nicht mein Fürst? Welches Volk, dessen ich mich bediene, wäre nicht mein Volk?‹ Wo Ordnung war, da ging er hin; wo Wirren herrschten, da ging er auch hin. Er sprach: ›Gott hat dies Volk erzeugt, daß die, die früher zur Erkenntnis gelangten, die später zur Erkenntnis Kommenden erwecken, daß die früher Erwachten die später Erwachenden erwecken. Ich bin einer aus Gottes Volk, der früher erwacht ist. Ich will durch diese Lehren die Menschen erwecken.‹ Er war der Meinung, daß, wenn unter allem Volk auf Erden auch nur Ein Mann oder Eine Frau des Segens von Yau und Schun nicht teilhaftig würden, es wäre, als hätte er sie selbst in einen Graben gestoßen. Er nahm die Verantwortung für die Lasten der ganzen Welt auf sich.
Liu Hia Hui Vgl. II, A, 9. Auch hier gibt es einige Textabweichungen, die einen Blick in den textlichen Zustand der Werke des Mong Dsï tun lassen. schämte sich nicht eines schmutzigen Herren, verschmähte nicht ein kleines Amt. Ward er befördert, so verdunkelte er nicht verdienstvolle Männer und ließ nicht ab von seinem Wege. Ward er vernachlässigt und abgesetzt, so murrte er nicht; kam er in Gefahr und Mißerfolg, so regte er sich nicht auf. War er mit einem geringen Mann zusammen, so blieb er harmlos und brachte es nicht über sich zu gehen. Er sprach: ›Du bist du, ich bin ich; wenn du auch nackt und bloß an meiner Seite stehst, wie kannst du mich beflecken?‹ Darum wenn sie von Liu Hia Hui erzählen hören, werden Engherzige weit und Kleinliche großartig.
Als Meister Kung aus Tsi wegging Vgl. VII, B, 17. Tsi war nicht Kungs Vaterland. Darum war er sofort zu gehen bereit, als sein Aufenthalt dort sich als erfolglos erwies. So eilig hatte er es, daß er sich nicht einmal mehr Zeit ließ, bis der eben gewaschene Reis gekocht war., hatte er es so eilig, daß er den eben gewaschenen Reis noch feucht mitnahm. Als er aus Lu Über die Gründe seines Wegganges aus Lu vgl. die Einleitung zu Lun Yü. Nachdem das Geschenk von Schauspielerinnen und Pferden aus dem eifersüchtigen Nachbarstaate Tsi die Wirkung gehabt hatte, daß die Erledigung der Regierungsgeschäfte unterblieb, wußte Kung, daß seines Bleibens nicht länger sei. Dennoch zögerte er zu gehen. Die im Text gegebenen Worte sind die Antwort an seinen Jünger Dsï Lu, der ihn zur Eile antrieb. Nach einer sehr wahrscheinlichen Theorie hätte sein Zögern eine zarte Rücksichtnahme auf den Fürsten von Lu bedeutet, für den ein abrupter Weggang Kungs ein schwerer persönlicher Vorwurf hätte sein müssen. Darum wartete er auf einen weniger kompromittierenden Anlaß. Der kam bald, als ihm der gebührliche Anteil vom fürstlichen Opfer nicht zugesandt wurde. Nun war der Anlaß seines Gehens ein unbedeutender, persönlicher; außerdem konnte die Schuld dafür irgendeinem Unterbeamten zugeschoben werden. Nun allerdings ging Kung so schnell, daß er sich nicht mehr die Zeit nahm, die Bänder seines Hutes festzuknüpfen. wegging, sprach er: ›Langsam, langsam will ich gehen.‹ Das war die Art, wie er sein Vaterland verließ. Wenn's sich geziemte, schnell zu sein, war er schnell. Wenn sich's geziemte innezuhalten, hielt er inne. Wenn's sich geziemte, ein Amt zu übernehmen, übernahm er ein Amt: so war Meister Kung.«
Mong Dsï sprach Diese an sich überflüssigen Worte sind vielleicht ein Zeichen dafür, daß das Vorhergehende aus anderen Zusammenhängen zur Begründung dieses Urteils hier zusammengestellt ist.: »Be-I war der Heilige der Reinheit, I-Yin war der Heilige der Verantwortung, Liu Hia Hui war der Heilige der Eintracht, Meister Kung war der Heilige der rechten Zeit.
Meister Kungs Tun kann man mit einer Symphonie Die alte chinesische Musik bestand aus einem Zusammenspiel der acht Instrumente: 1. Metall = Glocke, 2. Stein = Klangstein, 3. Seide = Saiteninstrumente, 4. Bambus = Holzbläser, 5. Melone = Blasinstrument (eine Art Pansflöte mit gemeinsamem Luftraum), 6. Erde bzw. Ton = Okarina, 7. Leder = Pauke, 8. Holz = Schlaginstrument. Jedes dieser Instrumente hatte in der »Symphonie« (Da Tschong), die aus 3-9 »Sätzen« (Siau Tschong) bestand, eine durchgehende Stimme. Der Anfang wurde durch die kräftig klingende Glocke, der Schluß durch die hell und fein klingenden Klingsteine bezeichnet. Der Sinn des Gleichnisses ist, daß die anderen Heiligen je einer einzelnen Stimme einer Symphonie gleichen. Ihre Heiligkeit besteht eben darin, daß sie sie sachgemäß bis zu Ende durchführen. Kung aber ist ihnen überlegen an Weisheit, die ihn nicht auf eine einseitige Durchführung einer Einzelstimme beschränkt, sondern durch die er alle Stimmen zur Verfügung hat, die jeweils nötig sind. Darum wird von Glocke als Anfang und Klingstein als Ende noch besonders gesprochen. Der Sinn des Gleichnisses ist Kungs Allseitigkeit im Gegensatz zur Einseitigkeit der anderen Heiligen. vergleichen. Die Symphonie beginnt mit dem Ton der Glocke und endet mit dem Klang des Klingsteins. Der Ton der Glocke beginnt die durchgehenden Einzelstimmen, der Klang des Klingsteins endet die durchgehenden Einzelstimmen. Die durchgehenden Einzelstimmen zu intonieren, ist Sache der Weisheit, sie durchzuführen bis zum Ende, ist Sache der Heiligkeit.
Die Weisheit Ein zweites Gleichnis ergänzt das erste. Beim Bogenschießen kommt es ebensowohl auf Kraft – damit der Pfeil ankommt dies die Heiligkeit) – als auch auf Geschicklichkeit – damit der Pfeil trifft (dies die Weisheit) – an. Wodurch Kung sich von den anderen Heiligen auszeichnet, ist seine Weisheit. kann man auch vergleichen mit der Sicherheit der Hand, die Heiligkeit mit der Kraft. Wenn man beim Bogenschießen auf über hundert Schritt Entfernung schießt und der Pfeil kommt an, so ist das Sache der Kraft; daß er aber trifft, das ist nicht Sache der Kraft.«
Be-Gung I
Be-Gung I war ein Mann aus dem Staate We. Die folgenden Ausführungen des Mong Dsï sind historisch interessant aus einem doppelten Grunde. Erstens geht daraus hervor, daß keineswegs Tsin Schï Huang Ti, dem gewöhnlich die ganze Schuld an dem verwahrlosten Zustand der chinesischen Literatur zugeschrieben wird, der einzige war, der mit alten Urkunden aufräumte. Er hat Vorgänger – übrigens auch Nachfolger – gehabt. Zweitens zeigen die Angaben Mong Dsïs über das altchinesische Lehenssystem weitgehende Ähnlichkeit mit dem altgermanischen. Vor allem ist die Stellung des Königs – trotz des Titels Himmelssohn – weit entfernt von dem späteren Absolutismus. Er ist eine Rangstufe neben den anderen. Die chinesischen Ausdrücke für die anderen sind:
Gung, gewöhnlich übersetzt mit Herzog. Dieser Titel war ursprünglich auf die Nachkommen früherer Dynastien beschränkt, schon sehr früh aber von den »Hou« usurpiert.
Hou, gewöhnlich übersetzt mit Fürst, entspricht am besten dem deutschen »Markgrafen«.
Bo, gewöhnlich übersetzt mit Graf.
Dsï, gewöhnlich übersetzt mit Freiherr.
Nan, oben übersetzt mit »Herr«, eigentlich = Mann
Die Ämter in den Staaten sind:
King = Hohe Räte,
Da Fu = Minister (auch Dai Fu gesprochen),
Schï = Ritter
Während alle übrigen Glieder des hohen und niederen Adels mit Land belehnt waren, hatten die Ritter dritter Klasse ebenso wie die beamteten Bürgerlichen nur Naturaleinkommen (Geld war damals noch nicht üblich). Die ganze Einrichtung beruht auf einer Art von Staatskommunismus an Produktionsmitteln (Grund und Dünger, wobei übrigens eine andere Lesart Erwähnung verdient, nach der es sich nicht um Dünger, sondern um die Qualität des Bodens gehandelt hat). Zur Zeit des Mong Dsï und schon vorher trat an die Stelle des Gesamteigentums allmählich das Privateigentum. Deshalb gewinnt die Frage des Lebensunterhalts für ihn eine ganz andere Bedeutung als noch für Kung, zu dessen Zeit die öffentliche Versorgung der Schï (Ritter zugl. Gelehrten) noch zu den Selbstverständlichkeiten gehörte. befragte den Mong Dsï und sprach: »Wie hat die Dschou-Dynastie Rang und Einkommen im Reich geordnet?«
Mong Dsï sprach: »Genaues darüber kann man nicht mehr zu erfahren bekommen. Die Landesfürsten haßten es, daß sie durch jene Regeln selbst geschädigt würden, und haben alle Urkunden darüber vernichtet. Immerhin habe ich über die Grundzüge einiges erfahren. Der Himmelssohn stand auf einer Rangstufe, die Herzöge standen auf einer Rangstufe, die Fürsten standen auf einer Rangstufe, die Grafen standen auf einer Rangstufe, Freiherren und Herren standen zusammen auf einer Rangstufe: das sind zusammen fünf Rangstufen im Reich. In den Einzelstaaten stand der Herrscher auf einer Rangstufe, die Hohen Räte auf einer Rangstufe, die Minister auf einer Rangstufe, die Ritter erster Klasse auf einer Rangstufe, die Ritter zweiter Klasse auf einer Rangstufe, die Ritter dritter Klasse auf einer Rangstufe: zusammen sechs Rangstufen.
Der Himmelssohn hatte zugeteilt an Land tausend Meilen im Geviert, die Herzöge und Fürsten hatten je hundert Meilen im Geviert, die Grafen siebzig Meilen im Geviert, die Freiherren und Herren fünfzig Meilen: zusammen vier Klassen. Wer weniger als fünfzig Meilen hatte, war nicht reichsunmittelbar, sondern wurde einem Landesfürsten als Suzerän zugeteilt.
Die Hohen Räte des Himmelssohns hatten an Land so viel wie ein Fürst, seine Minister so viel wie ein Graf, seine obersten Ritter so viel wie die Freiherren und Herren.
Die großen Lehnsstaaten hatten an Land hundert Meilen im Geviert. Der Landesherr hatte so viel Einkommen wie zehn Hohe Räte, ein Hoher Rat so viel wie vier Minister, ein Minister doppelt so viel wie ein Ritter erster Klasse, ein Ritter erster Klasse doppelt so viel wie ein Ritter zweiter Klasse, ein Ritter zweiter Klasse doppelt so viel wie ein Ritter dritter Klasse. Ein Ritter dritter Klasse hatte ebensoviel Einkommen wie die Bürgerlichen, die ein Amt hatten. Ihr Einkommen war gleich dem Ertrag eines entsprechenden Stückes Land, das für sie bebaut wurde.
Die Lehnsstaaten zweiten Ranges hatten an Land siebzig Meilen im Geviert. Der Landesherr hatte so viel Einkommen wie zehn Hohe Räte, ein Hoher Rat das Dreifache eines Ministers, ein Minister doppelt so viel wie ein Ritter erster Klasse, ein Ritter erster Klasse doppelt so viel wie ein Ritter zweiter Klasse, ein Ritter zweiter Klasse doppelt so viel wie ein Ritter dritter Klasse. Ein Ritter dritter Klasse hatte ebensoviel Einkommen wie die Bürgerlichen, die ein Amt hatten. Ihr Einkommen war gleich dem Ertrag eines entsprechenden Stückes Land, das für sie bebaut wurde.
Ein Kleinstaat hatte an Land hundert Meilen im Geviert. Der Landesherr hatte so viel Einkommen wie zehn Hohe Räte, ein Hoher Rat doppelt so viel wie ein Minister, ein Minister doppelt so viel wie ein Ritter erster Klasse, ein Ritter erster Klasse doppelt so viel wie ein Ritter zweiter Klasse, ein Ritter zweiter Klasse doppelt so viel wie ein Ritter dritter Klasse. Ein Ritter dritter Klasse hatte ebensoviel Einkommen wie die Bürgerlichen, die ein Amt hatten. Ihr Einkommen war gleich dem Ertrag eines entsprechenden Stückes Land, das für sie bebaut wurde.
Die Bauern erhielten jeder hundert Morgen zum Anbau. An Dünger für diese hundert Morgen erhielten die Bauern erster Klasse so viel, daß sie neun Menschen ernähren konnten, die Bauern der unteren ersten Klasse genug für acht Leute, die Bauern der mittleren Klasse genug für sieben Leute, die Bauern der unteren Mittelklasse genug für sechs Leute, die untere Klasse genug für fünf Leute. Die Bürgerlichen, die ein Amt hatten, bezogen ein nach diesem Maßstab abgestuftes Einkommen.«
Wan Dschang sprach: »Darf ich nach dem Wesen der Freundschaft fragen?«
Mong Dsï sprach: »In der Freundschaft Mong Dsï will die Freundschaft rein von allen äußeren Rücksichten. Er zeigt stufenweise die Freundschaft zwischen Höher- und Niedergestellten bis hinauf zu Kaiser und Bauer (Yau und Schun). darf man sich nichts einbilden auf Alter, nichts einbilden auf Rang, nichts einbilden auf seine Verwandtschaft. Sucht man einen zum Freund, so ist es sein Charakter, den man sucht; jeder Gedanke an Äußeres muß fern bleiben.
Mong Hiän Dsï Mong Hiän Dsï war ein würdiger Minister aus dem Staate Lu, ein Angehöriger der bekannten Adelsfamilie Mong. Im folgenden ist auch nachstehende Übersetzung möglich: »Im freundschaftlichen Verkehr mit diesen Fünfen gab es für Mong Hiän Dsï nicht seinen Rang und Stand. Und auch die Fünf hätten mit ihm nicht Freundschaft geschlossen, wenn für sie der Rang und Stand des Mong Hiän Dsï existiert hätte.« war aus einem mächtigen Adelsgeschlecht. Er hatte fünf Freunde: Yüo-Dschong Kiu, Mu Dschung und drei andere, deren Namen ich vergessen habe. Diese fünf waren seine Freunde, weil es für sie Rang und Stand des Mong Hiän Dsï nicht gab. Wenn diese fünf auch Mong Hiän Dsïs Rang und Stand im Auge gehabt hätten, so hätte er nicht mit ihnen Freundschaft geschlossen. Und nicht nur hohe Adlige machten es so, auch Fürsten kleinerer Staaten gab es von dieser Art. Der Fürst Hui von Bi Bi ist ein kleiner Stadtstaat in der Nähe von Lu, heute Fehiän in Schantung (vgl. Lun Yü VI, 7). Dsï Sï ist der Enkel von Kung, Yän Bau soll der Sohn von Yän Hui, dem Lieblingsjünger Kungs, gewesen sein. sprach: ›Ich stehe mit Dsï Sï so, daß ich ihn als Lehrer ehre, ich stehe mit Yän Bau so, daß ich ihn als Freund schätze, Wang Schun und Tschang Si: das sind Untergebene von mir.‹ Und nicht nur Fürsten kleiner Staaten machten es so, auch Fürsten großer Staaten gab es von dieser Art. Fürst Ping Fürst Ping von Dsin 556-531 v. Chr. Die Geschichte wird auch von Fürst Wen von Dsin erzählt. Hai Tang war ein Weiser aus Dsin. Über die »von Gott verliehene Stellung« sagt Fan: »Gottverliehen heißt Stellung, Amt, Einkommen, weil Gott darauf wartet, daß Würdige Gottes Volk regieren; nicht darf ein Fürst es als sein absolutes Recht betrachten.« von Dsin stand so zu Hai Tang, daß, wenn dieser ihn eintreten hieß, er eintrat; hieß er ihn sitzen, so setzte er sich; hieß er ihn essen, so aß er. Auch wenn es nur groben Brei und Gemüsesuppe gab, aß er sich immer satt: er würde es für ungehörig gehalten haben, nicht satt zu essen. Doch dabei ließ er es dauernd bewenden. Er teilte nicht mit ihm die von Gott verliehene Stellung, er waltete nicht gemeinsam mit ihm des gottverliehenen Amtes und genoß nicht gemeinsam mit ihm der gottverliehenen Einkünfte. Er ehrte diesen Würdigen nach Art eines Gelehrten, nicht nach Art eines Landesfürsten. Schun trat vor den Herrn Der Herr ist natürlich Yau.. Der Herr wies ihm als seinem Schwiegersohn Wohnung an im zweiten Palast. Er nahm auch teil an Schuns Mählern. Abwechselnd waren sie Wirt und Gast. Das ist ein Beispiel, wie der Herr der Welt mit einem Mann aus dem Volke Freundschaft schloß.
Als Geringer einen Höheren schätzen, heißt Vornehmheit achten; als Höherer einen Geringeren schätzen, heißt Würde ehren. Achtung vor der Vornehmheit und Ehrung der Würde sind in gleichem Maße Pflicht Warum Mong Dsï hier der Achtung vor vornehmem Stand gegenüber die Ehrung der Würde besonders stark betont, ist, weil gerade diese Seite zu seiner Zeit sehr in den Hintergrund getreten war..«
Wan Dschang sprach: »Darf ich fragen: welche Gesinnung soll man beim Schenken haben?«
Mong Dsï sprach: »Achtung«.
Wan Dschang sprach: »Ablehnung gilt als Nichtachtung; warum?«
Mong Dsï sprach: »Wenn ein geehrter Mann mir etwas schenkt, und ich spreche: ›Hat er es auch auf rechtmäßige Weise erworben oder nicht? Ich nehme es nur unter dieser Bedingung an‹, darin liegt ein Mangel an Achtung. Darum weist man Geschenke nicht zurück.«
Wan Dschang sprach: »Wenn Hier ist mit Sï Schu Biän I eine Umstellung des Textes vorgenommen worden, wodurch der Zusammenhang deutlicher wird. jener es aber tatsächlich auf unrechtmäßige Weise vom Volke genommen hat, darf man dann nicht, ohne es ausdrücklich zurückzuweisen, es wenigstens innerlich zurückweisen und unter irgendeinem andern Vorwand es nicht annehmen? Geht das nicht an?«
Mong Dsï sprach: »Wenn das Geschenk aus einem vernünftigen Grunde gegeben wird und auf eine anständige Weise überreicht wird, so hätte Meister Kung es angenommen Als Beispiel wird das Geschenk von Yang Ho angeführt, das Kung Dsï nicht zurückgewiesen hat..«
Wan Dschang sprach: »Angenommen, ein Wegelagerer Wörtlich: »einer, der vor den Toren der Hauptstadt die Menschen anhält«. mache ein Geschenk aus einem vernünftigen Grunde und überreiche es auf eine anständige Weise, darf man dann auch geraubtes Gut annehmen?«
Mong Dsï sprach: »Nein. Im Rat des Kang Vgl. Schu Ging V, IX, 15, wo der Text jedoch beträchtlich abweicht. heißt es: ›Die da Menschen morden und ausplündern, frech den Tod verachtend, sind bei allem Volk verhaßt.‹ Solche Menschen sind ohne vorherige Warnung hinzurichten Im Text folgt hier eine unverständliche Stelle, die auf entgegengesetzte Weise erklärt werden kann und von Dschu Hi vernünftigerweise aufgegeben wird. ... Wie könnte man von ihnen Geschenke annehmen?«
Wan Dschang sprach: »Die Fürsten von heute berauben das Volk wie die Räuber. Wenn sie aber ihre Geschenke auf geschickte Weise darbringen, so nimmt sie der Edle Eine Anspielung auf Mong Dsï selbst, der gelegentlich Geschenke von Fürsten angenommen hatte. an. Darf ich fragen, wie das zu erklären ist?«
Mong Dsï sprach: »Denkt Ihr, daß, wenn heute ein Herrscher der Welt aufstünde, er alle Fürsten miteinander hinrichten würde, oder daß er sie erst belehren würde und nur, wenn sie sich nicht bessern, sie hinrichten würde? Wenn man alles Raub nennen wollte, was einer nimmt, obschon es nicht sein Eigentum ist, so hieße das die Folgerungen bis zur Sinnlosigkeit Wörtlich: »die Analogien ausfüllen, bis man ankommt am Ende des Sinns«, keineswegs wie Legge sagt: »is pushing a point of resemblance to the utmost, and insisting on the most refined idea of righteousness.« treiben. Als Meister Kung im Amt war in Lu, war unter dem Volk von Lu die Gewohnheit, sich um die Jagdbeute zu streiten Die Bedeutung dieser Stelle ist zweifelhaft. Vermutlich ist der Sinn der: In Lu war es Sitte, daß man sich um die Beute der fürstlichen Jagden, die vom Fürsten an seine Hofleute übergeben war, stritt, um möglichst seltene Tiere für die Ahnenopfer zu bekommen. Kung, der das Recht dazu gehabt hätte, ging gegen diese Unsitte nicht direkt vor, sondern suchte sie dadurch zu beseitigen, daß er im Anschluß an das Altertum genaue Anordnungen über Opfergefäße und zu opfernde Tiere aufstellte. Wenn von diesen Listen die seltenen Jagdtiere verpönt waren, mußte die unwürdige Sitte von selbst in Verfall geraten. (um Fleisch für Opferzwecke zu bekommen), und Meister Kung fügte sich auch dieser Gewohnheit. Wenn es sogar angängig ist, das Handgemenge um die Jagdbeute zu dulden, wieviel mehr ein Geschenk anzunehmen.«
Wan Dschang sprach: »So war Meister Kung, wenn er im Amt war, nicht allerwege bestrebt, der Wahrheit zu dienen?«
Mong Dsï sprach: »Er wollte der Wahrheit dienen.«
Wan Dschang sprach: »Wenn er der Wahrheit dienen wollte, weshalb duldete er dann den Streit um die Jagdbeute?«
Mong Dsï sprach: »Meister Kung ordnete zuerst nach den alten Listen die Opfergefäße und bestimmte, daß in den so geordneten Opfergefäßen nicht Fleisch von allerlei wilden Tieren dargebracht werden dürfe.«
Wan Dschang sprach: »Warum ging er nicht lieber weg?«
Mong Dsï sprach: »Er wollte erst eine Probe machen. Als die Probe bewies, daß die Lehren durchführbar waren und dennoch nicht durchgeführt wurden, da ging er weg. Darum ist er in keinem Staate drei volle Jahre geblieben Am Schluß steht noch eine Bemerkung über die Gründe, aus denen Kung ein Amt angenommen habe, die mit dem Ganzen nur sehr lose zusammenhängt und auch von Dschu Hi angezweifelt wird, da zudem sehr anfechtbare historische Daten (Herzog Hiau von We!) darin enthalten sind. ...«
Mong Dsï sprach: »Man übernimmt ein Amt Im China der Dschouzeit war ursprünglich für jeden Stand staatlicherseits gesorgt. Wie der Bauer sein Land überwiesen erhielt, so war auch für jeden Beamten gesorgt. Sogenannte freie literarische Berufe gab es nicht. Die Laufbahn der Beamten war insofern von Anfang an geregelt, als sie auch während der Zeit ihrer Vorbildung in den Schulen der staatlichen Fürsorge genossen. Und die Schulen waren alle staatlich. Die erste Privatschule wurde von Kung Dsï eingerichtet. Noch zu Kung Dsïs Zeit bestand diese Fürsorge. Das hier von Mong Dsï berührte Problem bestand für ihn noch nicht. Er konnte daher – weil der Gelehrte seines Lebensunterhaltes wenigstens in beschränktem Umfange ja sicher war – die Absicht des Gelderwerbes beim Lernen ohne weiteres verurteilen (Lun Yü II, 18). Zur Zeit des Mong Dsï waren die Verhältnisse unsicherer geworden, so daß sich unter Umständen ein Gelehrter genötigt sehen konnte, ein Amt anzutreten, um einen Lebensunterhalt zu gewinnen. Der Ausweg, den Mong Dsï hier vorschlägt, wird der Situation vollkommen gerecht. Im allgemeinen kann man sagen, daß die Beamten im alten China in der Tat den Gelderwerb nicht zur Hauptsache gemacht haben. In alter Zeit waren die Ämter in den Händen einer bestimmten Bevölkerungschicht, z. T. wie zur Zeit der sechs Dynastien in gewissen Familien erblich. Der Gesichtspunkt des Geldverdienens kam erst mit der Zeit der Tang- und Sungdynastie allmählich auf, im Zusammenhang mit dem Umstand, daß, um eine Anstellung zu erlangen, eine staatliche Prüfung abgelegt werden mußte. Durch diese an sich sehr gerecht erscheinende Maßregel wurde der Zugang zu den Ämtern weitesten Kreisen eröffnet. Das brachte ein Schwinden der Tradition und den Gesichtspunkt des Geldverdienens mit sich. Besonders schlimm wurden die Verhältnisse aber erst seit der Tsingdynastie, da infolge mißlicher öffentlicher Zustände der Ämterkauf – bis zum Amt des Tautai hinauf – eingeführt wurde, der seit der Regierung Hiän Fongs sich allmählich zu einer dauernden Einrichtung ausgebildet hat. Seitdem wurde die Beamtenlaufbahn für viele eine finanzielle Unternehmung, bei der es galt, das aufgewandte Kapital sobald wie möglich herauszuwirtschaften. Daß hierbei der Korruption die Tür geöffnet wurde, versteht sich von selbst. Hier liegt der tiefste Grund für den Zusammenbruch der Mandschudynastie. nicht, weil man arm ist; aber es gibt Umstände, wo man es muß, weil man arm ist, ebenso wie man nicht deshalb heiratet, daß man versorgt ist, aber es doch unter Umständen tut, damit man versorgt ist. Wer aber seiner Armut wegen ein Amt sucht, der soll auf eine geehrte Stellung verzichten und sich zufrieden geben mit einer bescheidenen. Welche Ämter entsprechen dem Grundsatz, daß man auf eine geehrte und reichbesoldete Stellung verzichten und sich mit einer niedrigen und bescheidenen zufrieden geben soll? Nun, etwa der Posten eines Torwarts oder eines Wächters Torwart, eine kleine Beamtenstelle an wichtigen Toren bzw. Pässen. Vgl. den Wächter des Hangupasses (Guan) Yin Hi, auf dessen Veranlassung Laotse den Taoteking geschrieben haben soll, oder den Torwart von J, Lun Yü III, 24. Wächter bzw. Nachtwächter waren ähnliche Stellungen. Der Betreffende hatte nicht selbst den Dienst zu tun, sondern nur die Aufsicht zu führen. Im Dschou Li wird unter den Tsiu Guan die Stelle unter dem Namen Yä Lu Sï erwähnt. Für sie waren Beamte der untersten Rangstufe vorgesehen.. So war Meister Kung eine Zeitlang Aufseher der Scheunen Die beiden genannten Stellungen des Kung fallen in seine Jugendzeit, solange seine Mutter noch lebte. Nach Sï Ma Tsiän handelte es sich um Stellungen im Dienste der Familie Gi in Lu. Der Aufseher der Scheunen hatte die Listen über das eingelieferte Getreide zu führen. Der Aufseher über die Herden hatte für die zu den Staatsopfern gebrauchten Opfertiere zu sorgen.. Da sprach er: ›Ich frage nur darnach, daß meine Rechnungen stimmen.‹ Wieder einmal war er Aufseher der Herden Die beiden genannten Stellungen des Kung fallen in seine Jugendzeit, solange seine Mutter noch lebte. Nach Sï Ma Tsiän handelte es sich um Stellungen im Dienste der Familie Gi in Lu. Der Aufseher der Scheunen hatte die Listen über das eingelieferte Getreide zu führen. Der Aufseher über die Herden hatte für die zu den Staatsopfern gebrauchten Opfertiere zu sorgen.. Da sprach er: ›Ich frage nur darnach, daß meine Rinder und Schafe fett und stark sind und wachsen.‹ Wer einen niedrigen Posten hat und über hohe Dinge redet, der handelt unrecht. Wer aber am Hofe seines Fürsten bleibt, auch wenn die Wahrheit nicht durchdringt, der handelt schimpflich.«
Wan Dschang sprach: »Warum läßt der Gelehrte sich nicht von den Landesfürsten versorgen Zur Zeit des Mong Dsï war es üblich, daß die Fürsten – ähnlich wie in der italienischen Renaissance – namhafte Gelehrte an ihre Höfe zogen, die ein festes Gehalt bezogen, ohne in den Amtsgeschäften Verwendung zu finden. Die Gelehrten der Zeit waren eifrig bestrebt, aus diesen fürstlichen Neigungen Vorteil zu ziehen, und zwar gab es unter ihnen zwei Arten: kriechende Streber, die den Fürsten zur Verfügung standen, und marktschreierische Scharlatane, die die Fürsten zu verblüffen suchten. Dieses ganze Treiben war dem Mong Dsï zuwider. Er suchte daher nach Möglichkeit einen Weg, seine Würde zu wahren.?«
Mong Dsï sprach: »Aus Bescheidenheit. Wenn ein Fürst Die Fürsten waren moralisch verpflichtet, den Standesgenossen beizustehen, die durch Aufstände usw. außer Landes fliehen mußten. Vgl. z. B. die Art, wie der Fürst von Lu zur Zeit Kungs im Nachbarstaate Tsi Aufnahme findet. sein Land verliert, so wird von den andern Fürsten für ihn gesorgt: das ist in der Ordnung. Daß aber Gelehrte sich von den Fürsten versorgen lassen, das ist nicht in der Ordnung.«
Wan Dschang sprach: »Wenn ein Fürst einem Korn überweist Da es Geld in jener Zeit noch nicht gab, wurden alle Bezahlungen und alle Geschenke in Form von Naturalgaben erledigt. Mong Dsï macht hier den Unterschied zwischen einer einmaligen, zufälligen Gabe, wie auch er sie anzunehmen pflegte – wenn sie mit der nötigen Ehrerbietung dargebracht wurde – und die als Ausfluß der Wohltätigkeit des Fürsten gelten konnte, und dauernden fixierten Gehaltsbezügen, die er ablehnte als Sinekuren., nimmt man es an?«
»Und mit welchem Recht nimmt man es an?«
Mong Dsï sprach: »Nun, weil der Fürst bedürftige Leute aus dem Volke unterstützt.«
Wan Dschang sprach: »Eine gelegentliche Unterstützung also mag man annehmen, eine regelmäßige Bezahlung dagegen nicht. Warum?«
Mong Dsï sprach: »Aus Bescheidenheit.«
Wan Dschang sprach: »Darf ich fragen, was der Grund dieser Bescheidenheit ist?«
Mong Dsï sprach: »Selbst ein Torwart oder Wächter hat eine feste Amtspflicht, durch deren Erfüllung er sich sein Brot von seinem Herrn verdient; ohne feste Amtspflicht aber sich von einem Herrn bezahlen zu lassen, das zeigt einen Mangel an Selbstachtung.«
Wan Dschang fragte: »Eine gelegentliche Überweisung des Fürsten darf man also annehmen; ich weiß nicht, ob solche Überweisungen sich dauernd wiederholen können? Wan Dschang läßt nicht locker, um das ganze Gebiet ins reine zu bringen. Es; ist wichtig, zu beachten, daß das Gespräch hier eine Wendung macht. Bisher war die Frage vom Standpunkt des Gelehrten aus betrachtet, weiterhin wird die Art, wie der Fürst seine Gaben zu überreichen hat, besprochen. Sachlich kommt eine dauernde Wiederholung von Sendungen aus der fürstlichen Kornkammer und Küche und ein fixierter Gehaltsbezug, wie er oben von Mong Dsï abgelehnt ist, auf dasselbe hinaus. Es ist nur ein Unterschied in der Form. In Betracht zu ziehen ist jedoch, daß durch das Beispiel des Dsï Sï die Frage auch insofern verschoben wird, als es sich nicht mehr nur um Versorgung einfacher Gelehrter, sondern um die Ehrung würdiger Weiser handelt. Solche bedeutenden Männer in ihrem Lebensunterhalt sicher zu stellen, hatte einen Sinn, da der moralische Einfluß eines solchen Mannes, auch wenn er kein Amt bekleidete, dem ganzen Lande, wo er war, zugute kam.«
Mong Dsï sprach: »Der Fürst Mu Fürst Mu von Lu regierte von 409-377. Bei fürstlichen Geschenken mußten stets die vorgeschriebenen Ehrenbezeugungen vollzogen werden, nämlich: niederknien, zweimaliges Neigen des Hauptes auf die gefalteten Hände (bai), zweimaliges Berühren der Erde mit der Stirn (gi schou). Diese dauernden Anstrengungen waren Dsï Sï zu mühsam, darum lehnte er weitere Ehrungen ab. pflegte in seinem Umgang mit Dsï Sï häufig nach seinem Befinden zu fragen und ihm häufig Fleisch von der fürstlichen Tafel Fleisch von der fürstlichen Tafel, wörtlich »Schüssel-Fleisch«. Das Fleisch pflegte im Altertum in ehernen Kesseln (go) gekocht zu werden, dann tat man es in eherne, drei- oder vierbeinige Schüsseln (ding) und brachte es auf die Tafel. Aus diesen Gefäßen erst wurde es in die hölzernen Eßgeräte vorgelegt. übersenden zu lassen. Dsï Sï war mißvergnügt. Schließlich schob er den Boten zum Hoftor hinaus, dann berührte er, nach Norden gewandt, mit dem Haupt die Erde, verneigte sich zweimal und wies das Geschenk zurück, indem er sprach: ›Von heute an sehe ich das so an, als wollte der Fürst mich füttern wie einen Hund oder ein Pferd.‹ Von da an überbrachte der Kammerdiener keine Gaben mehr. An Würdigen Gefallen finden, ohne imstande zu sein, sie zu befördern, ohne imstande zu sein, sie auch nur zu versorgen: heißt das an Würdigen Gefallen haben?«
Wan Dschang sprach: »Darf ich fragen: Wenn ein Landesfürst einen Edlen versorgen möchte, wie muß er es machen, damit man es wirklich versorgen nennen kann?«
Mong Dsï sprach: »Zuerst wird er ihm eine Gabe in seinem, des Fürsten, Auftrag übersenden. Der Empfänger verneigt sich zweimal bis zur Erde und nimmt die Gabe an. Weiterhin schickt dann der Vorsteher der Kornhäuser Getreide, und der Küchenmeister schickt Fleisch von sich aus, nicht im Auftrag des Fürsten Die von Mong Dsï vorgeschriebene Art rücksichtsvoller Beschenkung soll die Belästigung der Beschenkten durch die Empfangszeremonien vermeiden, indem die Gaben nicht vom Fürsten persönlich kommen, sondern von den zuständigen Stellen direkt, wodurch die Dankeszeremonien in Wegfall kommen.. Dsï Sï war der Meinung, daß die Art, wie man ihm wegen des Fleisches von der fürstlichen Tafel fortwährend zumutete, die Belästigung der Kniebeugungen auf sich zu nehmen, nicht die rechte Art, einen Edlen zu versorgen, sei. Yau machte es in seinem Verkehr mit Schun anders Vgl. V, A, 1.. Er ließ ihn durch seine neun Söhne bedienen und gab ihm seine zwei Töchter zur Ehe, alle seine Beamten, Rinder und Schafe, Scheunen und Kornhäuser standen wohlbereit zu Schuns Verfügung, während er inmitten der Rieselfelder weilte. Darnach beförderte er ihn und verlieh ihm den höchsten Rang. Darum heißt es: das ist die Art, wie Fürsten und Könige die Würdigen ehren sollen.«
Wan Dschang sprach: »Darf ich fragen, was der Grund ist, daß Ihr die Fürsten nicht aufsucht?«
Mong Dsï sprach: »Die städtischen Wörtlich: »In der Hauptstadt (Guo hat häufig diese Bedeutung) wohnende heißen Markt- und Brunnenuntertanen, auf dem Felde wohnende heißen Gras- und Pflanzenuntertanen«. Untertan, tschen, ist dasselbe Wort wie Beamter. Theoretisch waren im alten China alle Staatsangehörige Diener, »Beamte«, des Herrschers, da alles Land ihm gehört und dem einzelnen zur Bewirtschaftung zugewiesen wird, weshalb die im öffentlichen Interesse auszuführenden Arbeiten, wie Wegebauten usw., durch allgemeine Fronarbeit zu leisten waren. Der Unterschied zwischen Privatmann (schu jen) und Beamten im eigentlichen Sinne (tschen) bestand eben darin, daß die Beamten durch ein – durch bestimmte Regeln vorgeschriebenes – Einführungsgeschenk, das sie vor dem Amtsantritt zu machen hatten, in ein direktes Verhältnis zum Fürsten traten. Ohne ein derartiges Verhältnis bestand für den einzelnen keine Veranlassung zum Verkehr mit dem Fürsten. Nicht »wagen«, zum Fürsten zu gehen, ist nicht persönliche Schüchternheit, sondern striktes Innehalten der Schranken. Ein derartiges »Nichtwagen« ist mit großem persönlichem Selbstgefühl sehr wohl vereinbar, wie das hier erwähnte Beispiel des Dsï Sï zeigt. Untertanen heißen Bürger, die ländlichen Untertanen heißen Bauern, sie alle sind Privatleute. Ein Privatmann, der nicht ein Einführungsgeschenk gemacht hat und Beamter geworden ist, soll es nicht wagen, sich vor dem Fürsten sehen zu lassen. So will's die Ordnung.«
Wan Dschang sprach: »Ein Privatmann, der zu Fronden befohlen wird, geht hin und tut den Dienst. Wenn aber der Fürst ihn sehen möchte und ihn zu sich befiehlt, so geht er nicht hin zur Audienz. Wie kommt das?«
Mong Dsï sprach: »Die Fronden abzuleisten ist Pflicht, zur Audienz zu gehen ist keine Pflicht. Und überhaupt: Wenn der Fürst ihn sehen will, warum will er das eigentlich?«
Wan Dschang sprach: »Nun, weil der Mann gelehrt oder würdig ist.«
Mong Dsï sprach: »Wenn es wegen seiner Gelehrsamkeit ist, so ist zu sagen, daß selbst der Himmelssohn einen Lehrer nicht herbefiehlt, wieviel weniger ein Fürst! Ist's wegen seiner Würdigkeit, so muß ich sagen, daß ich noch nie gehört habe, daß, wenn man einen Würdigen zu sehen wünscht, man ihn zu sich befiehlt. Fürst Mu machte häufig Besuche bei Dsï Sï und sprach zu ihm: ›Im Altertum kam es vor, daß Fürsten von Großstaaten Gelehrte zu ihren Freunden machten. Wie verhält es sich damit?‹ Dsï Sï war mißvergnügt und sprach: ›Es sind aus dem Altertum solche Geschichten vorhanden; doch heißt es da, daß sie ihnen dienten, wie sollte es heißen, daß sie sie zu Freunden machten!‹ Der Sinn von Dsï Sïs Mißbehagen war kein anderer als der: ›Geht's nach dem Stande, so seid Ihr der Fürst, ich bin der Untertan: wie sollte ich es wagen, Euch Freund zu sein! Geht's nach dem inneren Werte, so müßt Ihr mir dienen: wie könntet Ihr mein Freund sein!‹
Der Herrscher eines Großstaats strebte danach, ihn zum Freund zu gewinnen, und es ward ihm nicht zuteil. Wieviel weniger hätte er ihn herbefehlen können!
Fürst Ging Die Geschichte steht auch III, B, 1. Hier sind die verschiedenen Abzeichen aufgezählt, durch deren Überreichung der Befehl des Fürsten beglaubigt werden mußte. Die verschiedenen Flaggen unterscheiden sich dadurch voneinander, daß die einfarbige Flagge, Dschau, aus ungemusterter Seide bestand, das Drachenbanner, Ki, hatte Drachenornamente (dieses Banner ist von der unter der Mandschudynastie als Reichsfahne eingeführten Drachenfahne wohl zu unterscheiden. Es war nur eine Art Signal); die Federflagge, Dsïng, hatte außerdem oben noch Federquasten. von Tsi ging auf die Jagd. Da befahl er einen Förster herbei mit einer Federflagge. Der kam nicht, und er hätte ihn beinahe töten lassen. Meister Kung sagte über den Fall: ›Ein entschlossener Mann bleibt dessen eingedenk, daß er eines Tags in Bach und Graben enden kann; ein Mutiger bleibt dessen eingedenk, daß er eines Tages das Haupt verlieren kann.‹ Was fand er an dem Manne beachtenswert? Er fand beachtenswert, daß er nicht hinging, weil er nicht auf die ihm zustehende Art befohlen worden war.«
Wan Dschang sprach: »Darf ich fragen, wodurch ein Förster befohlen wird?«
Mong Dsï sprach: »Durch Übersendung einer Pelzkappe, ein Mann aus dem Volk durch eine einfarbige Flagge, ein Beamter durch ein Drachenbanner, ein Minister durch eine Federflagge. Der Fürst hatte also den Förster auf die für einen Minister bestimmte Weise herbefohlen, und der Förster wollte lieber sterben als hingehen. Wenn nun ein Privatmann nach Art eines Beamten zur Audienz befohlen wird, wie wollte er es wagen hinzugehen? Und noch dazu, wenn auf die Art, wie ein unbedeutender Mann befohlen zu werden pflegt, ein Weiser herbefohlen wird! Wer einen Weisen sehen will auf anderem als dem rechten Wege, der gleicht einem Manne, der wünscht, daß einer zu ihm hereinkommt, und ihm doch die Tür zuschließt. Recht ist der Weg, Anstand die Tür. Nur der Edle aber ist imstande, auf diesem Weg zu wandeln und zu dieser Tür aus- und einzugehen.
Im Buch der Lieder Schï Ging II, V, Ode 9, v. 1. heißt es:
›Der Weg nach Dschou ist eben wie ein Schleifstein,
Er ist gerade wie die Bahn des Pfeils,
Die Edlen mögen darauf wandeln,
Doch auch den niedern Menschen ist er kund.‹
Wan Dschang sprach: »Meister Kung Vgl. Lun Yü X, 13. pflegte, wenn er den Befehl eines Fürsten zur Audienz erhielt, nicht zu warten, bis der Wagen angespannt war, sondern ging voraus. Da wäre also Meister Kung im Unrecht gewesen?«
Mong Dsï sprach: »Zu jener Zeit war Meister Kung angestellt und hatte Amtspflichten. Er wurde in seiner Eigenschaft als Beamter zur Audienz befohlen.«
Mong Dsï sagte zu Wan Dschang und sprach: »Der beste Mann in einer Nachbarschaft macht sich alle Guten der Nachbarschaft zu Freunden. Der beste Mann in einem Lande macht sich alle Guten in diesem Lande zu Freunden. Der beste Mann auf Erden macht sich alle Guten auf Erden zu Freunden. Aber selbst alle Guten auf Erden zu Freunden zu haben, ist ihm noch nicht genug. Er steigt empor in seinen Gedanken zu den Männern des Altertums, er rezitiert ihre Lieder, er liest ihre Schriften. Weiß er nicht, ob solch ein Mann des Altertums würdig ist, so beschäftigt er sich mit der Geschichte seiner Zeit. Das heißt emporsteigen mit seiner Freundschaft.«
Der König Süan von Tsi fragte über die Pflichten der Hohen Räte Im chinesischen Altertum gab es zweierlei Lehen bzw. Afterlehen – die hier als »Hohe Räte« bezeichneten Leute standen zum Landesfürsten in einer Art von Lehensverhältnis (vgl. Abschnitt 2) – nämlich Lehen auf Grund von verwandtschaftlichen Beziehungen zum Herrscherhaus (eine solche Stellung nahmen z. B. die drei großen Geschlechter Mong, Schu und Gi zur Zeit Kung Dsïs im Staate Lu ein) und außerdem Lehen und Afterlehen, die an verdienstvolle Beamte und deren Familien verliehen wurden. Daß der Titel Hoher Rat (King) zur Zeit des Mong Dsï in Tsi auch nur als Titel – ohne entsprechendes Lehen – verliehen wurde, wie z. B. Mong Dsï selbst eine Zeitlang »King« in Tsi war, ist eine Sache für sich, die hier nicht in Betracht kommt. Daß die Verwandten des Herrschers bei unverbesserlichem Lebenswandel die Pflicht haben, den Herrscher um der Erhaltung der Dynastie willen abzusetzen, entspricht durchaus den altchinesischen Vorstellungen. Die Ahnen gingen dem einzelnen vor, und da mit dem Sturz der Dynastie auch die Ahnenaltäre stürzten, hatten die Familienmitglieder die Pflicht, dem jeweiligen Inhaber der Krone gegenüber das Recht des Hauses zu vertreten. Anders stand es mit den Beamten. Es gibt zwar auch Beispiele von Paladinen, die mit ihren Herrschern sehr souverän umgingen – oft zu deren Bestem. Aber eine derartige Verpflichtung lag nicht vor. Höchstens daß z. B. ein I-Yin die Züchtigung des Enkels des großen Tang durchführte aus alter Anhänglichkeit an den Großvater. Um so eingreifen zu können, mußten die Beamten jedoch eine große Autorität und weitgehendes Vertrauen in ihre gute Absicht besitzen. Im allgemeinen empfahl es sich für sie wohl eher zu gehen..
Mong Dsï sprach: »Welche Art von Hohen Räten meint Ihr, o König?«
Der König sprach: »Sind die Räte nicht gleich?«
Mong Dsï sprach: »Nein, es gibt darunter solche aus fürstlichem Geblüt und solche aus andern Familien.«
Der König sprach: »Nun, dann möchte ich über die aus fürstlichem Geblüt fragen.«
Mong Dsï sprach: »Wenn der Herrscher schwere Fehler hat, so machen sie ihm Vorstellungen. Wenn er auf wiederholte Vorstellungen nicht hört, so setzen sie einen anderen Herrscher ein.«
Entsetzt wechselte der Fürst die Farbe.
Mong Dsï sprach: »Wundert Euch des nicht, o König! Wenn Ihr mich fragt, wage ich Euch nicht anders als der Wahrheit gemäß zu antworten.«
Nachdem sich der König beruhigt hatte, fragte er über die Räte aus anderen Familien.
Mong Dsï sprach: »Wenn der Herrscher Fehler hat, so machen sie Vorstellungen; wenn er auf wiederholte Vorstellungen nicht hört, so verlassen sie das Land.«