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VIII. Periode.

Von der Erhebung unsres Landes zu einem Großherzogthum, und seiner Vereinigung mit dem Königreiche der Niederlande Wilhelm I, bis zur belgischen Revolution. Von 1815-1833

 

Schon im Jahre 1813 hatten die Holländer ihre Freiheit wieder errungen, und den Fürsten Wilhelm von Oranien-Nassau, den Sohn des im Jahre 1806 verstorbenen Erbstatthalters, aus England in's befreite Vaterland zurückgerufen, und ihm die Würde eines souveränen Fürsten übertragen, als am 1. Nov. 1814 die Häupter der europäischen Reiche zu Wien zusammentraten, um das Schicksal Europa's zu bestimmen, und das von Napoleon gestörte Gleichgewicht der Staaten wieder herzustellen. In dieser erhabenen Versammlung von Kaisern, Königen und Fürsten, welche in der Geschichte unter dem Namen des Wiener Congresses bekannt ist, wurde über das Königreich Holland verfügt: daß es in Zukunft mit dem von Frankreich losgerissenen Belgien, dem ehemaligen Bisthum Lüttich nebst dem Herzogthum Luxemburg ein Reich bilden sollte, das Königreich der vereinigten Niederlande, so aber, daß das Luxemburger Land als ein für sich unabhängig bestehender, besonderer Staat im deutschen Bunde, zu einem Großherzogthum erhoben wurde, weßhalb auch der König der Niederlande jedesmal den besondern Titel eines Großherzogs von Luxemburg führt. Es wurde an Wilhelm von Oranien-Nassau abgetreten, als eine Entschädigung für die ihm seit 1807 entrissenen deutschen Stammländer des Hauses Oranien-Nassau, nämlich die Fürstenthümer Nassau-Dietz, Nassau-Dillenburg, Nassau-Hadamar und Nassau-Siegen, von denen, in Folge der in Deutschland nöthig gewordenen Territorial-Ausgleichung, die drei ersten an das herzogliche Haus Nassau, und das letztere unter dem Namen Provinz Westphalen an Preußen fielen. Auf diese Art kam nunmehr das Großherzogthum Luxemburg als ein Erbland des Hauses Oranien-Nassau unter den Scepter des Königs der Niederlande, und obgleich es weder Holland, noch Belgien einverleibt war, so blieb es aber auch nicht als unabhängiger Staat bestehen; es bildete eine Provinz, und zwar die 18. des Königreichs der Niederlande, und erhielt auch zufolge der Erklärung einer Deputation der Luxemburger Ständeversammlung, vom 19. August 1815, eine gleiche Verfassung mit den übrigen Provinzen der vereinigten Niederlande. Die Stadt Luxemburg wurde zu einer Bundesfestung erklärt, und unter einen preußischen Militär-Gouverneur und Commandanten gestellt. Drei Viertel der Besatzung sollte der König von Preußen, und ein Viertel der König der Niederlande stellen; sie bestand aber ausschließlich aus Preußen, und nur im Jahre 1831 wurde sie im Namen des deutschen Bundes, auf einige Monate durch Truppenabtheilungen von Lippe und Waldeck verstärkt.

Die Civilverwaltung, die Rechtspflege, Besteuerung u. s. w. blieb in den Händen der niederländischen Regierung, und so schien nun letztere ruhig und ungefährdet handeln zu können, als plötzlich Napoleon, von seinen Anhängern dazu aufgefordert, die Insel Elba am 26. Februar 1815 verließ, und am 8. März in Frankreich landete. In der Gegend von Waterloo wurde jedoch am 18. Juni 1815 das Schicksal Europa's endlich entschieden: der Kampf war auf Leben und Tod; die Franzosen fochten mit allem Muthe, den die Erinnerung an ihre frühern Siege, den Erbitterung und Verzweiflung zu verleihen vermögen; aber sie erlagen der Uebermacht. Die verbündeten Truppen, unter der Anführung der beiden Generale Wellington und Blücher, warfen einen Haufen nach dem andern um; der Prinz von Oranien, als König seinen Unterthanen so theuer unter dem Namen Wilhelm II, that an der Spitze der Belgier Wunder der Tapferkeit, und mit Recht zählt er unter die Helden jenes ewig merkwürdigen Tages. Das ganze französische Heer war geschlagen, nur die alte Garde hielt noch Stand: Napoleon führte sie selbst in's Gefecht, aber vergebens waren die Anstrengungen dieser Heldenschaar. Furchtbar drang von allen Seiten die englische Reiterei auf sie ein, mit dem Rufe: » sie solle sich ergeben!« – » Die Garde stirbt, aber ergibt sich nicht«, war ihre Antwort, und fast bis auf den letzten Mann wurde sie niedergehauen. Da ergoß sich das ganze Heer in grausenvolle Flucht; Napoleon selbst, alle Hoffnung aufgebend, entsagte allen seinen Ansprüchen zu Gunsten seines Sohnes, und wollte nach Amerika übersetzen, wurde aber von den Engländern daran verhindert, und ergab sich ihnen mit der Hoffnung auf England's Großmuth. Statt dessen aber wurde er als Europa's Gefangener nach der öden Insel St. Helena (mitten im atlantischen Ocean) geführt, wo er nach einer langwierigen und peinlichen Krankheit, am 5. Mai 1821, in einem Alter von 51 Jahren 9 Monaten, sein ehemals so macht- und glanzvolles Leben beschloß.

So war durch das Schicksal der Waffen die Unabhängigkeit der vereinigten Niederlande genugsam gesichert, und nun empfing der Prinz Wilhelm von Oranien-Nassau, am 21. September 1815, zu Brüssel die Huldigung als König der Niederlande und Großherzog von Luxemburg. Er wendete sogleich alle seine Sorgfalt dahin, seinen Landen ein Grundgesetz zu geben, welches ihnen auch innere Festigkeit verlieh, und er bewirkte, daß schon im folgenden Jahre, am 26. Juni 1816, die Grenzen zwischen Preußen und den Niederlanden festgesetzt wurden.

Noch war es unserm Lande, sowie den benachbarten Ländern nicht gegönnt, sich von seinen langen Leiden zu erholen; denn in demselben Jahre wurde es von einer schrecklichen Hungersnoth, einerseits eine Folge der langen Kriege, anderseits des beständig anhaltenden Regenwetters, heimgesucht. Schon war das Elend so hoch gestiegen, daß die Armen sich von Kräutern und Wurzeln ernähren mußten, und selbst die Wohlhabenden sich kaum das Nothwendige verschaffen konnten, als demselben einigermaßen durch bedeutende Sendungen von Mehl gesteuert wurde, welche der König herüberschickte. Um sich von dem Zustande seiner Provinzen in Kenntniß zu setzen, trat der König eine Reise in dieselben an, auf welcher er im Januar des Jahres 1817, begleitet von dem Prinzen Friedrich und dem Herzog von Aremberg, das Land Luxemburg besuchte, und in Arlon die Behörden der Hauptstadt empfing. Bei dieser Gelegenheit verordnete er, daß die große Straße von Luxemburg nach Marsche auf Staatskosten sollte gebaut werden, und durch dieses schöne Denkmal seiner Regierung machte er unserm Lande Handelsverbindungen möglich mit den übrigen Theilen des Reiches, von denen es bisher durch ungangbare Wege getrennt war. Denn bis dahin waren die Straßen auf Kosten der Provinz gebaut worden, welche unter der vorigen Regierung wegen der vielen Steuern außer Stand gesetzt war, dieselben gehörig zu unterhalten: jetzt aber zeugten auch sie von der Sorgfalt des Königs für das allgemeine Wohl des Staates, und mit dem Jahre 1827 war jenes große, dem Handel so nützliche Werk vollendet.

Am 3. Oktober desselben Jahres 1817 besuchte auch der Prinz von Oranien die Stadt Bouillon, und später am 23. Juni 1823 kam der König selbst dahin, in Folge eines Gesuches, das die Stadtregierung eingesendet, und worin sie die Beibehaltung der Festung begehrte.

Doch gab der König noch viel sprechendere Beweise seiner unabläßigen Sorgfalt; seine überaus schöpferische Thätigkeit, welche sich in alle Zweige der Verwaltung verbreitete, zeigte sich als solche, besonders im Interesse der innern Schifffahrt, und in wenigen Jahren waren über das ganze Reich kunstvolle Wasserstraßen verbreitet, welche die Flüße mit einander und mit dem Meere in eine viel leichtere Verbindung setzten, und dem Handel so von unendlichem Nutzen waren. Auch unserm Lande sollte ein solches Werk zu Theil werden, deßwegen begünstigte und unterstützte Wilhelm I aus allen Kräften ein Unternehmen, das mit vollem Rechte ein großartiges genannt zu werden verdient, und unserm Lande bis dahin unbekannte Vortheile und blühenden Wohlstand verschaffen mußte, nämlich: die Verbindung der Maas und Mosel, vermöge eines durch die Ardennen gegrabenen Kanals. Aber die späterhin in Belgien vorgefallenen Ereignisse unterbrachen so ausgedehnte und so nützliche Projekte, und verstopften diese Quelle des Wohlstandes, und heute liegen die mit unsäglicher Mühe und ungeheuren Geldsummen begonnenen Arbeiten in Trümmern.

Zwar lasteten während Wilhelms I Regierung manche schwere Steuern auf dem Lande, worunter die Mahl- und Schlachtsteuer dem Volke besonders drückend waren (aber es ist einmal in der Ordnung der Dinge, daß die Steuern ein Gegenstand ewiger Klagen sind); doch erhielt es einen reichhaltigen Ersatz dafür in dem Aufblühen des Handels, der Industrie, in der Verbesserung der Landes- und Gemeindewege, der Viehzucht, des Ackerbaues, und vorzüglich des Schulwesens. Von der französischen Regierung fast gänzlich vernachläßigt, war dieses, wie überhaupt in den südlichen Provinzen, so auch bei uns, in die tiefste Erniedrigung gesunken: eigentliche Volksschulen fanden sich nur wenige vor, und auch diese noch in dem elendesten Zustande; nur Wenige aus den niedern Klassen konnten lesen und schreiben. Die Volksbildung aber, von der die künftigen Schicksale des Vaterlandes gänzlich abhangen, ist das wichtigste Werk, worauf eine Regierung, welche mit vollem Ernste das Wohl ihrer Unterthanen will, die vorzüglichste Aufmerksamkeit wenden muß, und sie kann nur durch guteingerichtete Volksschulen erreicht werden. Dieses hatte die Regierung Wilhelms I gleich erkannt; es zu verwirklichen strebte sie mit aller möglichen Kraft und Ausdauer, und vor keinem Opfer trat sie zurück. Auch gereicht es den Luxemburgern zur Ehre, daß sie ihrerseits die Absichten der Regierung begriffen, und unter der weisen und einsichtsvollen Verwaltung des damaligen Gouverneurs und Staatsraths, Herrn Willmar, deren Anstrengungen durch ihre Bereitwilligkeit nach Kräften unterstützten.

Während in den Niederlanden verschiedene Normalschulen zur Bildung von Primärlehrern errichtet wurden, wurde im Jahre 1818 ebenfalls zu Luxemburg durch freiwillige Beiträge eine sogenannte Musterschule zur Ausbildung der Lehrer, und im folgenden Jahre eine Aufmunterungs-Commission für den Primär-Unterricht organisirt. In kurzer Zeit erhoben sich in vielen Dörfern geräumige, schön gebaute Schulhäuser, bei deren Bau die Regierung jedesmal die ärmeren Gemeinden mit Subsidien unterstützte: ein neues Leben schien in dem Unterrichtswesen erwacht zu sein; überall blüheten wohleingerichtete und fleißigbesuchte Schulen empor.

Nicht weniger Sorge trug die Regierung für den höhern Unterricht; die Universitäten von Löwen, Gent und Lüttich wurden gestiftet, jährliche Concurse ausgeschrieben, den Siegern in denselben Ehrenpreise versprochen, und aus allen Theilen des Reiches strömten Studierende zu den Hochschulen, um sich auf diesen edlen Kampf vorzubereiten. Im Jahre 1817 wurde gleichzeitig mit der Errichtung mehrere Athenäen in Belgien, auch das Luxemburger Collegium zu einem königlichen Athenäum erhoben, ein neuer Studienplan dort eingeführt, der Kreis des Unterrichtes erweitert, und das Lehrer-Personal bedeutend vermehrt. Es gereicht dieser Anstalt, welche sich bald, nach dem Zeugnisse eines Staatsmannes jener Zeit, vor allen andern auszeichnete, zum Ruhme, daß sie der Idee ihres Stifters vollends entsprach, und eine Pflanzschule ward, aus welcher junge Professoren für die meisten Lehranstalten Belgiens hervorgingen.

Im J.1825 wurde eine gänzliche Umgestaltung und zweckmäßigere Einrichtung der Primärschulen der Stadt Luxemburg vorgenommen; diesen Bemühungen, das Schulwesen auf einen guten Fuß zu bringen, zollte der König die sprechendste Anerkennung, indem er später, im Jahre 1830, der Stadt als Eigenthum für die Stadtarmenschulen das schöne Congregationsgebäude schenkte, in welchem sich heute alle Primarschulen der Stadt vereinigt finden. Auch wurden in dieser Zeit mehrere Verschönerungen in der Hauptstadt vorgenommen, die zerfallenen Festungswerke wieder aufgebaut, und an manchen Orten neue angelegt, was unsern Arbeitern reichlichen Gewinn verschaffte.

Unterdessen hatten sich in Belgien, seit dem Jahre 1828, die beiden Partheien, die der sogenannten Liberalen und der Ultras, wovon die einen bis dahin für die Regierung, die andern stets dagegen gewesen, vereinigt, und eine förmliche Opposition gegen die Regierung gebildet; daraus entsprang allmählig die lange Reihe der sogenannten Volksbeschwerden ( griefs nationaux), die bald in völlige Empörung ausarten sollten.

Dadurch waren die südlichen Provinzen in einer beständigen Gährung, als die Julirevolution in Paris das Signal zu einem Volksaufstande in Brüssel gab, der von lange her vorbereitet war. Am 24. August 1830 sollte der Geburtstag des Königs durch Feuerwerk und Illumination gefeiert werden, doch beides unterblieb. Aber am 25. ward die bisher, wie andere Freiheitsstücke, von der Bühne ausgeschlossene Oper: » die Stumme von Portici« aufgeführt und dies war der Funke, welcher alle jene zündbaren Stoffe, mit denen Brüssel angefüllt war, in hellen Flammen auflodern machte. Nach Beendigung des Stückes stürzte ein Volkshaufe nach dem Hause eines verhaßten Zeitungsschreibers, und zertrümmerte alles, was sich dort vorfand, während ein anderer Haufe auf das Haus eines Schwertfegers zog, und sich der vorräthigen Waffen bemächtigte. Nun wurde der Justizpalast, das Hotel des Justizministers van Maanen, und das Haus des Polizeidirektors gestürmt und mehr oder weniger verwüstet. Der Platzkommandant, die Marechaussee mußten vor der Wuth des Volkes weichen; und als die Besatzung zu den Waffen griff, wurde der Pöbel immer wilder, und steckte das Hotel des Justizministers in Brand. Als es Tag geworden, gaben die Truppen Feuer, und es fielen Todte und Verwundete; doch vergebens! der Aufruhr tobte fort, während viele Häuser, und darunter einige große Fabrikhäuser in der Umgegend, in hellen Flammen standen. Da eilten einige Bürger zum Magistrat, und verlangten Waffen und Entfernung der Truppen, dann wollten sie das Volk beruhigen. Allein sie waren zu schwach. der Pöbel schrie ebenfalls nach Waffen, und stürmte, die Bürger mit, in das Waffendepot, und Alles bewaffnete sich; doch mitten unter den Schrecknissen dieses Tages ordnete sich eine Bürgergarde und Abends, um 11 Uhr, beruhigte folgender Anschlag das Volk: »das Militär habe sich in seine Casernen gezogen, und die Mahlsteuer sei aufgehoben.« Indeß wurden am 27. die königlichen Wappen abgerissen, die belgische Nationalfahne auf dem Rathhause aufgesteckt, und wie ein elektrisches Feuer verbreitete sich der Aufstand über alle Städte und Dörfer Belgiens; in wenigen Tagen wehte von allen Thürmen die Fahne des Aufruhrs, doch bewirkte das kräftige Einschreiten der schnell gebildeten Bürgergarden, daß der Frevel gegen das Privateigenthum, wie deren in Brüssel vorgekommen, nur wenige geschahen. Unterdessen hatte die holländische Regierung die angeknüpften Unterhandlungen abgewiesen, und kräftige Maßregeln zur Dämpfung der Revolution ergriffen. Am 23. September begannen die holländischen Truppen einen dreitägigen Angriff auf die Stadt Brüssel, doch scheiterten alle ihre Anstrengungen an dem hartnäckigen Widerstande der Bewohner, und nun schlug die belgische Revolution immer mehr Wurzeln, und verbreitete sich auch im Oktober über das Luxemburger Land.


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