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133. Rübezahl lässet sich für eine Wehmutter gebrauchen.

Auf einem Dorfe hatte ein Bauersknecht mit des Schulzen Tochter nahe zubehalten; als sie nun beide verspüret, daß gar gewiß was Junges drauf folgen würde, sind sie gleichsamb gezwungen worden, solches ihren Eltern anzuvermelden, so denn ihnen anfänglich trefflich hart zugesprochen und höchlich verwiesen, aber hernach dahin getrachtet, wie in kurzer Zeit die Hochzeit möchte angestellet werden, damit sie nicht den Leuten in die Mäuler kämen. Sind also inner drei Wochen zusammen getrauet worden. Als etwan nach zehen Tagen die Mutter hat eines Kindes genesen, kommt ein alt Weib für das Haus, und fraget, ob es nicht ihr und des Mannes Belieben wäre, sie wollte sich für eine Wärterin und Hebamme gebrauchen lassen. Welches denn endlich beiderseits gefallen. Als die Geburtsstunde herzugenahet, hat der Mann etliche seiner Anverwandten und nahen Nachbarnweiber gebeten, sie möchten doch bei seines Weibs Erlösung verbleiben. Wie nun die Frau das rechte Kind bekommen, bringt die Hebamme (als Rübezahl) zuwege, daß ihrer noch neunzehn folgen, worüber alle erschrocken, daß sie nicht gewußt, wo sie alle Kinder hintun sollten. Werden hierauf Sinnes, den Priester holen zu lassen, welcher, als er in die Stube kommen, die Kinder mit Verwunderung noch alle beim Leben gesehen; als er aber eines nach dem andern wollen anrühren, sind sie zu Kinderpoppen worden, bis er endlich das recht ergriffen und mit vielem Seufzen und Gebet zur Taufe gehoben. Gleich aber, als das Kind getauft worden, ist die alte Hebamme wieder fortgegangen und soll noch wiederkommen.

 


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