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Die leere Mannigfaltigkeit des Objekts ist nun erstens in die objektive Einzelnheit, in den einfachen selbst bestimmenden Mittelpunkt gesammelt. Insofern zweitens das Objekt als unmittelbare Totalität seine Gleichgültigkeit gegen die Bestimmtheit behält, so ist diese an ihm auch als unwesentliche oder als ein Außereinander von vielen Objekten vorhanden. Die erstere, die wesentliche Bestimmtheit macht dagegen die reelle Mitte zwischen den vielen mechanisch auf einander wirkenden Objekten aus, durch welche sie an und für sich zusammen geschlossen sind, und ist deren objektive Allgemeinheit. Die Allgemeinheit zeigte sich zuerst im Verhältnisse der Mittheilung als eine nur durchs Setzen vorhandene; als objektive aber ist sie das durchdringende, immanente Wesen der Objekte.
In der materiellen Welt ist es der Central-Körper, der die Gattung, aber individuelle Allgemeinheit der einzelnen Objekte und ihres mechanischen Processes ist. Die unwesentlichen einzelnen Körper verhalten sich stoßend und drückend zu einander; solches Verhältniß findet nicht zwischen dem Central-Körper und den Objekten Statt, deren Wesen er ist; denn ihre Aeußerlichkeit macht nicht mehr ihre Grundbestimmung aus. Ihre Identität mit ihm ist also vielmehr die Ruhe, nämlich das Seyn in ihrem Centrum; diese Einheit ist ihr an und für sich seyender Begriff. Sie bleibt jedoch nur ein Sollen, da die zugleich noch gesetzte Aeußerlichkeit der Objekte jener Einheit nicht entspricht. Das Streben, das sie daher nach dem Centrum haben, ist ihre absolute, nicht durch Mittheilung gesetzte Allgemeinheit; sie macht die wahre, selbst konkrete, nicht von Außen gesetzte Ruhe aus, in welche der Proceß der Unselbstständigkeit zurückgehen muß. – Es ist deswegen eine leere Abstraktion, wenn in der Mechanik angenommen wird, daß ein in Bewegung gesetzter Körper überhaupt sich in gerader Linie ins Unendliche fortbewegen würde, wenn er nicht durch äußerlichen Widerstand seine Bewegung verlöre. Die Reibung, oder welche Form der Widerstand sonst hat, ist nur die Erscheinung der Centralität; diese ist es welche ihn absolut zu sich zurückbringt; denn das, woran sich der bewegte Körper reibt, hat allein die Kraft eines Widerstands durch sein Einsseyn mit dem Centrum. – Im Geistigen nimmt das Centrum und das Einsseyn mit demselben höhere Formen an; aber die Einheit des Begriffs und deren Realität, welche hier zunächst mechanische Centralität ist, muß auch dort die Grundbestimmung ausmachen.
Der Central-Körper hat insofern aufgehört, ein bloßes Objekt zu seyn, da an diesem die Bestimmtheit ein Unwesentliches ist; denn er hat nicht nicht mehr nur das An-sich-, sondern auch das Für-sichseyn der objektiven Totalität. Er kann deswegen als ein Individuum angesehen werden. Seine Bestimmtheit ist wesentlich von einer bloßen Ordnung oder Arrangement und äußerlichen Zusammenhang von Theilen verschieden; sie ist als an und für sich seyende Bestimmtheit eine immanente Form, selbst bestimmendes Princip, welchem die Objekte inhäriren, und wodurch sie zu einem wahrhaften Eins verbunden sind.
Dieses Central-Individuum ist aber so nur erst Mitte, welche noch keine wahrhaften Extreme hat; als negative Einheit des totalen Begriffs dirimirt es sich aber in solche. Oder: die vorhin unselbstständigen sich äußerlichen Objekte werden durch den Rückgang des Begriffs gleichfalls zu Individuen bestimmt; die Identität des Central-Körpers mit sich, die noch ein Streben ist, ist mit Aeußerlichkeit behaftet, welcher, da sie in seine objektive Einzelnheit aufgenommen ist, diese mitgetheilt ist. Durch diese eigene Centralität sind sie, außer jenem ersten Centrum gestellt, selbst Centra für die unselbstständigen Objekte. Diese zweiten Centra und die unselbstständigen Objekte sind durch jene absolute Mitte zusammengeschlossen.
Die relativen Central-Individuen machen aber auch selbst die Mitte eines zweiten Schlusses aus, welche einer Seits unter ein höheres Extrem, die objektive Allgemeinheit und Macht des absoluten Centrums, subsumirt ist, auf der andern Seite die unselbstständigen Objekte unter sich subsumirt, deren oberflächliche oder formale Vereinzelung von ihr getragen werden. – Auch diese Unselbstständigen sind die Mitte eines dritten, des formalen Schlusses; indem sie das Band zwischen der absoluten und der relativen Centralindividualität insofern sind, als die letztere in ihnen ihre Aeußerlichkeit hat, durch welche die Beziehung auf sich zugleich ein Streben nach einem absoluten Mittelpunkt ist. Die formalen Objekte haben zu ihrem Wesen die identische Schwere ihres unmittelbaren Central-Körpers, dem sie als ihrem Subjekte und Extreme der Einzelnheit inhäriren; durch die Aeußerlichkeit, welche sie ausmachen, ist er unter den absoluten Central-Körper subsumirt; sie sind also die formale Mitte der Besonderheit. – Das absolute Individuum aber ist die objektiv-allgemeine Mitte, welche das Insichseyn des relativen Individuums und seine Aeußerlichkeit zusammenschließt und festhält. – So sind auch die Regierung, die Bürger-Individuen und die Bedürfnisse oder das äußerliche Leben der Einzelnen drei Termini, deren jeder die Mitte der zwei andern ist. Die Regierung, die Bürger-Individuen und die Bedürfnisse oder das äußerliche Leben der Einzelnen drei Termini, deren jeder die Mitte der zwei andern ist. Die Regierung ist das absolute Centrum, worin das Extrem der Einzelnen mit ihrem äußerlichen Bestehen zusammengeschlossen wird; ebenso sind die Einzelnen Mitte, welche jenes allgemeine Individuum zur äußerlichen Existenz bethätigen, und ihr sittliches Wesen in das Extrem der Wirklichkeit übersetzen. Der dritte Schluß ist der formale, der Schluß des Scheins, daß die einzelnen durch ihre Bedürfnisse und des äußerlichen Daseyn an diese allgemeine absolute Individualität geknüpft sind; ein Schluß, der als der bloß subjektive in die anderen übergeht, und in ihnen seine Wahrheit hat.
Diese Totalität, deren Momente selbst die vollständigen Verhältnisse des Begriffes, die Schlüsse, sind, worin jedes der drei unterschiedenen Objekte die Bestimmung der Mitte und der Extreme durchläuft, macht den freien Mechanismus aus. In ihm haben die unterschiedenen Objekte die objektive Allgemeinheit, die durchdringende in der Besonderung sich identisch erhaltende Schwere, zu ihrer Grundbestimmung. Die Beziehung von Druck, Stoß, Anziehen und dergleichen, so wie Aggregirungen oder Vermischungen, gehören dem Verhältnisse der Aeußerlichkeit an, die den dritten der zusammengestellten Schlüsse begründet. Die Ordnung, welches die bloß äußerliche Bestimmtheit der Objekt ist, ist in die immanente und objektive Bestimmung übergegangen; diese ist das Gesetz.