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Indem der Begriff, welcher Gegenstand seiner selbst ist, an und für sich bestimmt ist, ist das Subjekt sich als Einzelnes bestimmt. Er hat als Subjektives wieder die Voraussetzung eines an sich-seyenden Andersseyns; er ist der Trieb, sich zu realisiren, der Zweck der sich durch sich selbst in der objektiven Welt Objektivität geben und sich ausführen will. In der theoretischen Idee steht der subjektive Begriff, als das Allgemeine, an- und für sich Bestimmungs-lose, der objektiven Welt entgegen, aus der er sich den bestimmten Inhalt und die Erfüllung nimmt. In der praktischen Idee aber steht er als Wirkliches dem Wirklichen gegenüber; die Gewißheit seiner selbst, die das Subjekt in seinem An- und Für-sich-Bestimmt-seyn hat, ist aber eine Gewißheit seiner Wirklichkeit und der Unwirklichkeit der Welt; nicht nur das Andersseyn derselben als abstrakte Subjektheit ist ihm das Nichtige, sondern deren Einzelnheit und die Bestimmungen ihrer Einzelnheit. Die Objektivität hat das Subjekt hier sich selbst vindicirt; seine Bestimmtheit in sich ist das Objektive, denn es ist die Allgemeinheit, welche ebenso wohl schlechthin bestimmt ist; die vorhin objektive Welt ist dagegen nur noch ein Gesetztes, ein unmittelbar auf mancherlei Weise Bestimmtes, aber das, weil es nur unmittelbar ist, der Einheit des Begriffes in sich entbehrt, und für sich nichtig ist.
Diese in dem Begriffe enthaltene, ihm gleiche, und die Forderung der einzelnen äußerlichen Wirklichkeit in sich schließende Bestimmtheit ist das Gute. Es tritt mit der Würde auf, absolut zu seyn, weil es die Totalität des Begriffes in sich, das Objektive zugleich in der Form der freien Einheit und Subjektivität ist. Diese Idee ist höher als die Idee des betrachteten Erkennens, denn sie hat nicht nur die Würde des Allgemeinen, sondern auch des schlechthin Wirklichen: – Sie ist Trieb, insofern dieses Wirkliche noch subjektiv, sich selbst setzend ist, nicht die Form zugleich der unmittelbaren Voraussetzung hat; ihr Trieb, sich zu realisiren ist eigentlich nicht, sich Objektivität zu geben, diese hat sie an sich selbst, sondern nur diese leere Form der Unmittelbarkeit. – Die Thätigkeit des Zwecks ist daher nicht gegen sich gerichtet, um eine gegebene Bestimmung in sich aufzunehmen und sich zu eigen zu machen, sondern vielmehr die eigene Bestimmung zu setzen, und sich vermittelst des Aufhebens der Bestimmungen der äußerlichen Welt die Realität in Form äußerlicher Wirklichkeit zu geben. – Die Willensidee hat als das Selbstbestimmende für sich den Inhalt in sich selbst. Dieser ist nun zwar bestimmter Inhalt, und insofern ein Endliches und Beschränktes; die Selbstbestimmung ist wesentlich Besonderung, da die Reflexion des Willens in sich als negative Einheit überhaupt auch Einzelnheit im Sinne des Ausschließens und des Voraussetzens eines Andern ist. Die Besonderheit des Inhalts ist jedoch zunächst unendlich durch die Form des Begriffs, dessen eigene Bestimmtheit er ist, und der in ihm die negative Identität seiner mit sich selbst, hiermit nicht nur ein Besonderes, sondern seine unendliche Einzelnheit hat. Die erwähnte Endlichkeit des Inhalts in der praktischen Idee ist damit eins und dasselbe, daß sie zunächst noch unausgeführte Idee ist; der Begriff ist für ihn das An- und Fürsichseyende; er ist hier die Idee in der Form der für sich selbst seyenden Objektivität; eines Theils ist das Subjektive darum nicht mehr nur ein Gesetztes, Willkürliches oder Zufälliges, sondern ein Absolutes; aber andern Theils hat diese Form der Existenz, das Fürsichseyn, noch nicht auch die des Ansichseyns. Was so der Form als solcher nach als Gegensatz erscheint, erscheint an der zur einfachen Identität reflektirten Form des Begriffes, d. i. am Inhalt, als einfache Bestimmtheit desselben; das Gute, ob zwar an und für sich geltend, ist dadurch irgend ein besonderer Zweck, der aber durch die Realisirung nicht erst seine Wahrheit erhalten soll, sondern schon für sich das Wahre ist.
Der Schluß der unmittelbaren Realisirung selbst bedarf hier keiner nähern Ausführung; er ist ganz nur der oben betrachtete Schluß der äußerlichen Zweckmäßigkeit; nur der Inhalt macht den Unterschied aus. In der äußerlichen als der formellen Zweckmäßigkeit war er ein unbestimmter endlicher Inhalt überhaupt, hier ist er zwar auch ein endlicher, aber als solcher zugleich absolut geltender. Aber in Ansehung des Schlußsatzes, des ausgeführten Zwecks, tritt ein weiterer Unterschied ein. Der endliche Zweck kommt in seiner Realisirung ebenso sehr nur bis zum Mittel; da er nicht in seinem Anfange schon an und für sich bestimmter Zweck ist, bleibt er auch als ausgeführt ein solches, das nicht an und für sich ist. Ist das Eine auch wieder als ein Endliches fixirt, und wesentlich ein solches, so kann es auch, seiner innerlichen Unendlichkeit unerachtet, dem Schicksale der Endlichkeit nicht entgehen; – ein Schicksal, das in mehreren Formen erscheint. Das ausgeführte Gute ist gut durch das, was es schon im subjektiven Zweck, in seiner Idee ist; die Ausführung giebt ihm ein äußerliches Daseyn; aber da dieß Daseyn nur bestimmt ist als die an und für sich nichtige Aeußerlichket, so hat das Gute in ihr nur ein zufälliges, zerstörbares Daseyn, nicht eine seiner Idee entsprechende Ausführung erreicht. – Ferner da es seinem Inhalte nach ein Beschränktes ist, so giebt es auch des Guten mehrerlei; das existirende Gute ist nicht nur der Zerstörung durch äußerliche Zufälligkeit und durch das Böse unterworfen, sondern durch die Kollision und den Widerstreit des Guten selbst. Von Seiten der ihm vorausgesetzten objektiven Welt, in deren Voraussetzung die Subjektivität und Endlichkeit des Guten besteht, und die als eine andere ihren eigenen Gang geht, ist selbst die Ausführung des Guten Hindernissen, ja sogar der Unmöglichkeit ausgesetzt.
Das Gute bleibt so ein Sollen; es ist an und für sich, aber das Seyn als die letzte, abstrakte Unmittelbarkeit bleibt gegen dasselbe auch als ein Nichtseyn bestimmt. Die Idee des vollendeten Guten ist zwar ein absolutes Postulat, aber mehr nicht als ein Postulat, d. i. das Absolute mit der Bestimmtheit der Subjektivität behaftet. Es sind noch die zwei Welten im Gegensatze, die eine ein Reich der Subjektivität in den reinen Räumen des durchsichtigen Gedankens, die andere ein Reich der Objektivität in dem Elemente einer äußerlich mannigfaltigen Wirklichkeit, die ein unaufgeschlossenes Reich der Finsterniß ist. Die vollständige Ausbildung des unaufgelösten Widerspruchs, jenes absoluten Zwecks, dem die Schranke dieser Wirklichkeit unüberwindlich gegenübersteht, ist in der Phänomenologie des Geistes S. 453 ff. näher betrachtet worden. – Indem die Idee das Moment der vollkommenen Bestimmtheit in sich enthält, so hat der andere Begriff, zu dem der Begriff sich in ihr verhält, in seiner Subjektivität zugleich das Moment eines Objekts; die Idee tritt daher hier in die Gestalt des Selbstbewußtseyns, und trifft nach dieser einen Seite mit dessen Darstellung zusammen.
Was aber der praktischen Idee noch mangelt, ist das Moment des eigentlichen Bewußtseyns selbst, daß nämlich das Moment der Wirklichkeit im Begriffe für sich die Bestimmung des äußerlichen Seyns erreicht hätte. – Dieser Mangel kann auch so betrachtet werden, daß der praktischen Idee noch das Moment der theoretischen fehlt. In der letztern nämlich steht auf der Seite des subjektiven, vom Begriffe in sich angeschaut werdenden Begriffs nur die Bestimmung der Allgemeinheit; das Erkennen weiß sich nur als Auffassen, als die für sich selbst unbestimmte Identität des Begriffs mit sich selbst; die Erfüllung, d. i. die an und für sich bestimmte Objektivität ist ihr ein Gegebenes, und das wahrhaft-Seyende die unabhängig vom subjektiven Setzen vorhandene Wirklichkeit.
Der praktischen Idee. dagegen gilt diese Wirklichkeit, die ihr zugleich als unüberwindliche Schranke gegenübersteht, als das an und für sich Nichtige, das erst seine wahrhafte Bestimmung und einzigen Werth durch die Zwecke des Guten erhalten solle. Der Wille steht daher der Erreichung seines Ziels nur selbst im Wege dadurch, daß er sich von dem Erkennen trennt, und die äußerliche Wirklichkeit für ihn nicht die Form des wahrhaft-Seyenden erhält; die Idee des Guten kann daher ihre Ergänzung allein in der Idee des Wahren finden.
Sie macht aber diesen Uebergang durch sich selbst. In dem Schlusse des Handelns ist die eine Prämisse die unmittelbare Beziehung des guten Zweckes auf die Wirklichkeit, deren er sich bemächtigt und in der zweiten Prämisse als äußerliches Mittel gegen die äußerliche Wirklichkeit richtet. Das Gute ist für den subjektiven Begriff das Objektive; die Wirklichkeit in ihrem Daseyns steht ihm nur insofern als die unüberwindliche Schranke gegenüber, als sie noch die Bestimmung unmittelbaren Daseyns, nicht eines Objektiven nach dem Sinne des An- und Fürsichseyns hat; sie ist vielmehr entweder das Böse oder Gleichgültige, nur Bestimmbare, welches seinen Werth nicht in sich selbst hat. Dieses abstrakte Seyn, das dem Guten in der zweiten Prämisse gegenübersteht, hat aber die praktische Idee bereits selbst aufgehoben; die erste Prämisse ihres Handelns ist die unmittelbare Objektivität des Begriffes, wonach der Zweck ohne allen Widerstand sich der Wirklichkeit mittheilt, und in einfacher, identischer Beziehung mit ihr ist. Es sind insofern also nur die Gedanken ihrer beiden Prämissen zusammen zu bringen. Zu dem, was in der ersten von dem objektiven Begriffe unmittelbar schon vollbracht ist, kommt in der zweiten zunächst nur dieß hinzu, daß es durch Vermittelung, hiermit für ihn gesetzt wird. Wie nun in der Zweckbeziehung überhaupt der ausgeführte Zweck zwar auch wieder nur ein Mittel, aber umgekehrt das Mittel auch der ausgeführte Zweck ist, so ist gleichfalls in dem Schlusse des Guten die zweite Prämisse schon unmittelbar in der ersten an sich vorhanden; allein diese Unmittelbarkeit ist nicht hinreichend, und die zweite wird schon für das erste postulirt; – die Ausführung des Guten gegen eine gegenüberstehende andere Wirklichkeit ist die Vermittelung, welche wesentlich für die unmittelbare Beziehung und das Verwirklichtseyn des Guten nothwendig ist. Denn sie ist nur die erste Negation oder das Andersseyn des Begriffs, eine Objektivität, welche ein Versenktseyn des Begriffs in die Aeußerlichkeit wäre; die zweite ist das Aufheben dieses Andersseyns, wodurch die unmittelbare Ausführung des Zwecks erst Wirklichkeit des Guten als des für sich seyenden Begriffes wird, indem er darin identisch mit sich selbst, nicht mit einem Andern, hiermit allein als freier gesetzt wird. Wenn nun der Zweck des Guten dadurch doch nicht ausgeführt seyn sollte, so ist dieß ein Rückfall des Begriffs in den Standpunkt, den der Begriff vor seiner Thätigkeit hat, – den Standpunkt der als nichtig bestimmten und doch als reell vorausgesetzten Wirklichkeit; – ein Rückfall, welcher zum Progreß in die schlecht Unendlichkeit wird, seinen Grund allein darin hat, daß in dem Aufheben jener abstrakten Realität dieß Aufheben ebenso unmittelbar vergessen wird, oder daß vergessen wird, daß diese Realität vielmehr schon als die an und für sich nichtige, nicht objektive Wirklichkeit vorausgesetzt ist. Diese Wiederholung der Voraussetzung des nicht ausgeführten Zweckes nach der wirklichen Ausführung des Zweckes bestimmt sich daher auch so, daß die subjektive Haltung des objektiven Begriffes reproducirt und perennirend gemacht wird, womit die Endlichkeit des Guten seinem Inhalte, so wie seiner Form nach als die bleibende Wahrheit, so wie seine Verwirklichung schlechthin immer nur als ein einzelner Akt, nicht als ein allgemeiner erscheint. – In der That hat sich diese Bestimmtheit in der Verwirklichung des Guten aufgehoben; was den objektiven Begriff noch begrenzt, ist seine eigene Ansicht von sich, die durch die Reflexion auf das, was seine Verwirklichung an sich ist, verschwindet; er steht nur sich selbst durch diese Ansicht im Wege, und hat sich darüber nicht gegen eine äußere Wirklichkeit, sondern gegen sich selbst zu richten.
Die Thätigkeit in der zweiten Prämisse nämlich, die nur ein einseitiges Fürsichseyn hervorbringt, daher das Produkt als ein Subjektives und Einzelnes erschient, darin somit die erste Voraussetzung wiederholt wird, – ist in Wahrheit ebenso sehr das Setzen der an sich seyenden Identität des objektiven Begriffs und der unmittelbaren Wirklichkeit. Diese letztere ist durch die Voraussetzung bestimmt, nur eine Realität der Erscheinung zu haben, an und für sich nichtig, und schlechthin vom objektiven Begriff bestimmbar zu seyn. Indem durch die Thätigkeit des objektiven Begriffs die äußere Wirklichkeit verändert, ihre Bestimmung hiermit aufgehoben wird, so wird ihr eben dadurch die bloß erscheinenden Realität, äußerliche Bestimmbarkeit und Nichtigkeit genommen, sie wird hiermit gesetzt als an und für sich seyend. Es wird darin die Voraussetzung überhaupt aufgehoben, nämlich die Bestimmung des Guten als eines bloß subjektiven und seinem Inhalte nach beschränkten Zwecks, die Nothwendigkeit, ihn durch subjektive Thätigkeit erst zu realisiren, und diese Thätigkeit selbst. In dem Resultate hebt die Vermittelung sich selbst auf, es ist eine Unmittelbarkeit, welche nicht die Wiederherstellung der Voraussetzung, sondern vielmehr deren Aufgehobenseyn ist. Die Idee des an und für sich bestimmten Begriffs ist hiermit gesetzt, nicht mehr bloß im thätigen Subjekt, sondern ebenso sehr als eine unmittelbare Wirklichkeit, und umgekehrt diese, wie sie im Erkennen ist, als wahrhaftseyende Objektivität zu seyn. Die Einzelnheit des Subjekts, mit der es durch seine Voraussetzung behaftete wurde, ist mit dieser verschwunden; es ist hiermit jetzt als freie, allgemeine Identität mit sich selbst, für welche die Objektivität des Begriffs ebenso sehr eine gegebene, unmittelbar für dasselbe vorhandene ist, als es sich als den an und für sich bestimmten Begriff weiß. In diesem Resultate ist hiermit das Erkennen hergestellt, und mit der praktischen Idee vereinigt, die vorgefundene Wirklichkeit ist zugleich als der ausgeführte absolute Zweck bestimmt, aber nicht wie im suchenden Erkennen bloß als objektive Welt, deren innerer Grund und wirkliches Bestehen der Begriff ist. Dieß ist die absolute Idee