Georg Wilhelm Friedrich Hegel
Wissenschaft der Logik
Georg Wilhelm Friedrich Hegel

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a. Das positive Urtheil.

1. Das Subjekt und Prädikat sind, wie erinnert worden, zunächst Namen, deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urtheils erhalten wird. Als Seiten des Urtheil aber, welches der gesetzte bestimmte Begriff ist, haben sie die Bestimmung der Momente desselben, aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz einfache, Theils nicht durch Vermittelung bereicherte, Theils zunächst nach dem abstrakten Gegensatze, als abstrakte Einzelnheit und Allgemeinheit. – Das Prädikat, um von diesem zuerst zu sprechen, ist das abstrakte Allgemeine; da das Abstrakte aber durch die Vermittelung des Aufhebens des Einzelnen oder Besondern bedingt ist, so ist sie insofern nur eine Voraussetzung. In der Sphäre des Begriffs kann es keine andere Unmittelbarkeit geben, als eine solche, die an und für sich die Vermittelung enthält, und nur durch deren Aufheben entstanden ist, d. i. die allgemeine. So ist auch das qualitative Seyn selbst in seinem Begriffe ein Allgemeines; als Seyn aber ist die Unmittelbarkeit noch nicht so gesetzt; erst als Allgemeinheit ist sie die Begriffsbestimmung, an welcher gesetzt ist, daß ihr die Negativität wesentlich angehört. Diese Beziehung ist im Urtheil vorhanden, worin sie Prädikat eines Subjekts ist. – Ebenso ist das Subjekt ein abstrakt Einzelnes; oder das Unmittelbare, das als solches seyn soll; es soll daher das Einzelne als ein Etwas überhaupt seyn. Das Subjekt macht insofern die abstrakte Seite am Urtheil aus, nach welcher in ihm der Begriff in die Aeußerlichkeit übergegangen ist. – Wie die beiden Begriffsbestimmungen bestimmt sind, so ist es auch ihre Beziehung, das: ist, Kopula; sie kann ebenso nur die Bedeutung eines unmittelbaren, abstrakten Seyns haben. Von der Beziehung, welche noch keine Vermittelung oder Negation enthält, wird dieß Urtheil das Positive genannt.

2. Der nächste reine Ausdruck des positiven Urtheils ist daher der Satz:

Das Einzelne ist allgemein.

Dieser Ausdruck muß nicht gefaßt werden: A ist B; denn A und B sind gänzlich formlose und daher bedeutungslose Namen; das Urtheil überhaupt aber, und daher selbst schon das Urtheil des Daseyns, hat Begriffsbestimmungen zu seinen Extremen. A ist B, kann ebenso gut jeden bloßen Satz vorstellen, als ein Urtheil. In jedem auch dem in seiner Form reicher Bestimmten Urtheile aber wird der Satz von diesem bestimmten Inhalt behauptet: das Einzelne ist allgemein; insofern nämlich jedes Urtheil auch abstraktes Urtheil überhaupt ist. Von dem negativen Urtheil, inwiefern es unter diesen Ausdruck gleichfalls gehöre, wird sogleich die Rede seyn. – Wenn sonst eben nicht daran gedacht wird, daß mit jedem zunächst wenigstens positiven Urtheile die Behauptung gemacht werde, daß das Einzelne ein Allgemeines sey, so geschieht dieß, weil Theils die bestimmte Form, wodurch sich Subjekt und Prädikat unterscheiden, übersehen wird, – indem das Urtheil nichts als die Beziehung zweier Begriffe seyn soll, – Theils etwa auch, weil der sonstige Inhalt des Urtheils: Cajus ist gelehrt, oder die Rose ist roth, dem Bewußtseyn vorschwebt, das mit der Vorstellung des Cajus u. s. f. beschäftigt, auf die Form nicht reflektirt, – obgleich wenigstens solcher Inhalt, wie der logische Cajus, der gewöhnlich zum Beispiel herhalten muß, ein sehr wenig interessanter Inhalt ist, und vielmehr gerade so uninteressant gewählt wird, um nicht die Aufmerksamkeit von der Form ab, auf sich zu ziehen.

Nach der objektiven Bedeutung bezeichnet der Satz: daß das Einzelne allgemein ist, wie vorhin gelegentlich erinnert, Theils die Vergänglichkeit der einzelnen Dinge, Theils ihr positives Bestehen in dem Begriffe überhaupt. Der Begriff selbst ist unsterblich, aber das in seiner Theilung aus ihm Heraustretende ist der Veränderung und dem Rückgange in seine allgemeine Natur unterworfen. Aber umgekehrt giebt sich das Allgemeine ein Daseyn. Wie das Wesen zum Schein in seinen Bestimmungen, der Grund in die Erscheinung der Existenz, die Substanz in die Offenbarung, in ihre Accidenzen herausgeht, so entschließt sich das Allgemeine zum Einzelnen; das Urtheil ist dieser sein Aufschluß, die Entwickelung der Negativität, die es an sich schon ist. – Das Letzere drückt der umgekehrte Satz aus: das Allgemeine ist einzeln, der ebenso wohl im positiven Urtheile ausgesprochen ist. Das Subjekt, zunächst das unmittelbar Einzelne, ist im Urtheile selbst auf sein Anderes, nämlich das Allgemeine, bezogen; es ist somit als das Konkrete gesetzt; nach dem Seyn als ein Etwas von vielen Qualitäten; – oder als das Konkrete der Reflexion, ein Ding von mannigfaltigen Eigenschaften, ein Wirkliches von mannigfaltigen Möglichkeiten, eine Substanz von eben solchen Accidenzen. Weil diese Mannigfaltigen hier dem Subjekte des Urtheils angehören, so ist das Etwas oder das Ding u. s. f. in seinen Qualitäten, Eigenschaften oder Accidenzen in sich reflektirt, oder sich durch dieselben hindurch kontinuirend; sich in ihnen, und sie ebenso in sich erhaltend. Das Gesetztseyn oder die Bestimmtheit gehört zum An- und Fürsichseyn. Das Subjekt ist daher an ihm selbst das Allgemeine. – Das Prädikat dagegen, als diese nicht reale oder konkrete, sondern abstrakte Allgemeinheit, ist gegen jenes die Bestimmtheit, und enthält nur Ein Moment der Totalität desselben, mit Ausschluß der andern. Um dieser Negativität willen, welche zugleich als Extrem des Urtheils sich auf sich bezieht, ist das Prädikat ein abstrakt-Einzelnes. – Es drückt z. B. in dem Satze: die Rose ist wohlriechend, nur Eine der vielen Eigenschaften der Rose aus; es vereinzelt sie, die im Subjekte mit den andern zusammengewachsen ist, wie in der Auflösung des Dings die mannigfaltigen Eigenschaften, die ihm inhäriren, indem sie sich zu Materien verselbstständigen, vereinzelt werden. Der Satz des Urtheils lautet daher nach dieser Seite so: das Allgemeine ist einzeln.

Indem wir diese Wechselbestimmung des Subjekts und Prädikats im Urtheile zusammenstellen, so ergiebt sich also das Gedoppelte: 1) daß das Subjekt zwar unmittelbar als das Seyende oder Einzelne, das Prädikat aber das Allgemeine ist. Weil aber das Urtheil die Beziehung beider, und das Subjekt durch das Prädikat als Allgemeines bestimmt ist, so ist das Subjekt das Allgemeine; 2) ist das Prädikat im Subjekte bestimmt; denn es ist nicht eine Bestimmung überhaupt, sondern des Subjekts; die Rose ist wohlriechend; dieser Wohlgeruch ist nicht irgend ein unbestimmter Wohlgeruch, sondern der der Rose; das Prädikat ist also ein Einzelnes. – Weil nun Subjekt und Prädikat im Verhältnisse des Urtheils stehen, sollen sie nach den Begriffsbestimmungen entgegengesetzt bleiben; wie in der Wechselwirkung der Kausalität, ehe sie ihre Wahrheit erreicht, die beiden Seiten gegen die Gleichheit ihrer Bestimmung noch selbstständige und entgegengesetzte bleiben sollen. Wenn daher das Subjekt als Allgemeines bestimmt ist, so ist vom Prädikate nicht auch seine Bestimmung der Allgemeinheit aufzunehmen, sonst wäre kein Urtheil vorhanden; sondern nur seine Bestimmung der Einzelnheit; so wie insofern das Subjekt als Einzelnes bestimmt ist, das Prädikat als Allgemeines zu nehmen ist. – Wenn auf jene bloße Identität reflektirt wird, so stellen sich die zwei identischen Sätze dar:

Das Einzelne ist Einzelnes,

Das Allgemeine ist Allgemeines, worin die Urtheilsbestimmungen ganz auseinander gefallen, nur ihre Beziehung auf sich ausgedrückt, die Beziehung derselben auf einander aber aufgelöst, und das Urtheil somit aufgehoben wäre. – Von jenen beiden Sätzen drückt der eine: das Allgemeine ist einzeln, das Urtheil seinem Inhalte nach aus, der im Prädikate eine vereinzelnte Bestimmung, im Subjekte aber die Totalität derselben ist; der andere: das Einzelne ist allgemein, die Form, die durch ihn selbst unmittelbar angegeben ist. – Im unmittelbaren positiven Urtheile sind die Extreme noch einfach: Form und Inhalt sind daher noch vereinigt. Oder es besteht nicht aus zwei Sätzen; die gedoppelte Beziehung, welche sich in ihm ergab, macht unmittelbar das eine positive Urtheil aus. Denn seine Extreme sind a) als die selbstständigen, abstrakten Urtheilsbestimmungen, b) ist jede Seite durch die andere bestimmt, vermöge der sie beziehenden Kopula. An sich aber ist deswegen der Form- und Inhaltsunterschied in ihm vorhanden, wie sich ergeben hat; und zwar gehört das, was der erste Satz: das Einzelne ist allgemein, enthält, zur Form, weil er die unmittelbare Bestimmtheit des Urtheils ausdrückt. Das Verhältniß dagegen, das der andere Satz ausdrückt: das Allgemeine ist einzeln, oder daß das Subjekt als Allgemeines, das Prädikat dagegen als Besonderes oder Einzelnes bestimmt, betrifft den Inhalt, weil sich seine Bestimmungen erst durch die Reflexion-in-sich erheben, wodurch die unmittelbaren Bestimmtheiten aufgehoben werden, und hiermit die Form sich zu einer in sich gegangen Identität, die gegen den Formunterschied besteht, zum Inhalte macht.

3. Wenn nun die beiden Sätze der Form und des Inhalts:

(Subjekt) (Prädikat)

Das Einzelne ist allgemein

Das Allgemeine ist einzeln

darum, weil sie in dem einen positiven Urtheile enthalten sind, vereinigt würden, so daß somit beide, sowohl das Subjekt als Prädikat, als Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit bestimmt wären, so wären beide das Besondere; was an sich als ihr innere Bestimmung anzuerkennen ist. Allein Theils wäre diese Verbindung nur durch eine äußere Reflexion zu Stande gekommen, Theils wäre der Satz: das Besondere ist das Besondere, der daraus resultirte, kein Urtheil mehr, sondern ein leerer identischer Satz, wie die bereits darin gefundenen Sätze: das Einzelne ist einzeln, und das Allgemeine ist allgemein, waren. – Einzelnheit und Allgemeinheit können noch nicht in die Besonderheit vereinigt werden, weil sie im positiven Urtheile noch als unmittelbare gesetzt sind. – Oder es muß das Urtheil seiner Form und seinem Inhalte nach noch unterschieden werden, weil eben Subjekt und Prädikat noch als Unmittelbarkeit und Vermitteltes unterschieden sind, oder weil das Urtheil nach seiner Beziehung beides ist; Selbstständigkeit der Bezogenen, und ihre Wechselbestimmung, oder Vermittelung.

Das Urtheil also erstens noch seiner Form betrachtet, heißt es:

Das Einzelne ist allgemein. Vielmehr aber ist ein solches unmittelbares Einzelnes nicht allgemein; sein Prädikat ist von weitrem Umfang, es entspricht ihm also nicht. Das Subjekt ist ein unmittelbar für sich seyendes, und daher das Gegentheil jener Abstraktion, der durch Vermittelung gesetzten Allgemeinheit, die von ihm ausgesagt werden sollte.

Zweitens das Urtheil nach seinem Inhalt betrachtet oder als der Satz: Das Allgemeine ist einzeln, so ist das Subjekt ein Allgemeines von Qualitäten, ein Konkretes, das unendlich bestimmt ist, und indem seine Bestimmtheiten nur erst Qualitäten, Eigenschaften oder Accidenzen sind, so ist seine Totalität die schlecht unendliche Vielheit derselben. Ein solches Subjekt ist daher vielmehr nicht eine einzelne solche Eigenschaft, als sein Prädikat aussagt. Beide Sätze müssen daher verneint werden, und das positive Urtheil vielmehr als negatives gesetzt werden.


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