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Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urtheil ein Einzelnes als solches; ingleichen das Allgemeine nicht mehr abstrakte Allgemeinheit, oder einzelne Eigenschaft, sondern gesetzt als Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins zusammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen überhaupt betrachtet, das sich das Zusammennehmen mannigfaltiger Eigenschaften und Existenzen. – Wenn Beispiele von Prädikaten der Reflexions-Urtheile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer Art seyn, als für Urtheile das Daseyns. Im Reflexions-Urtheil ist eigentlich erst ein bestimmter Inhalt, d. h. ein Inhalt überhaupt vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektirte Formbestimmung, als von der Form, insofern sie unterschiedene Bestimmtheit ist, – wie sie es noch als Urtheil ist, unterschieden. Im Urtheil des Daseyns ist der Inhalt nur ein unmittelbarer, oder abstrakter, unbestimmter. – Als Beispiele von Reflexions-Urtheilen können daher dienen: Der Mensch ist sterblich, die Dinge sind vergänglich, dieß Ding ist nützlich, schädlich; Härte, Elasticität der Körper, die Glückseligkeit u. s. f. sind solche eigenthümliche Prädikate. Sie drücken eine Wesentlichkeit, welche aber eine Bestimmung im Verhältnisse, oder eine zusammenfassende Allgemeinheit ist. Diese Allgemeinheit, die sich in der Bewegung des Reflexions-Urtheils weiter bestimmen wird, ist noch von der Allgemeinheit des Begriffes als solcher unterschieden; sie ist zwar nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urtheils, aber hat noch die Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe für ihre Negativität zu Grunde liegen. – Der Begriff bestimmt das Daseyn zunächst zu Verhältnißbestimmungen, zu Kontinuitäten ihrer selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz, – so daß wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen aber in der Erscheinung, und diese relative Natur, oder auch ihr Merkmal, noch nicht das An- und Fürsichseyende derselben ist.
Dem Reflexions-Urtheile kann es als nahe liegend erscheinen, als Urtheil der Quantität bestimmt zu werden, wie das Urtheil des Daseyns auch als qualitatives Urtheil bestimmt wurde. Aber wie die Unmittelbarkeit in diesem nicht nur die seyende, sondern wesentlich auch die vermittelte und abstrakte war, so ist auch hier jene aufgehobene Unmittelbarkeit nicht bloß die aufgehobene Qualität, also nicht bloß Quantität; diese ist vielmehr, wie die Qualität die äußerlichste Unmittelbarkeit, auf dieselbe Weise die äußerlichste der Vermittelung angehörige Bestimmung.
Noch ist über die Bestimmung, wie sie im Reflexions-Urtheile in ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, daß im Urtheile des Daseyns die Bewegung derselben sich am Prädikate zeigte, weil dieses Urtheil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt daher als das zu Grunde Liegende erschien. Aus gleichem Grunde verläuft sich im Reflexions-Urtheile die Fortbewegung des Bestimmens am Subjekte, weil dieses Urtheil das reflektirte Ansichseyn zu seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das Allgemeine oder das Prädikat; es macht daher das zu Grunde Liegende aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend zu bestimmen ist. – Jedoch erhält auch das Prädikat durch die weitere Fortbildung der Form des Subjekts eine weitere Bestimmung, jedoch indirekt, jene dagegen zeigt sich auf dem angegebenen Grunde als direkte Fortbestimmung.
Was die objektive Bedeutung des Urtheils betrifft, so tritt das Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Daseyn, aber als in einer wesentlichen Verhältnißbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt soll das an und für sich Bestimmte seyn; diese Bestimmtheit hat es in seinem Prädikate. Das Einzelne ist anderer Seits in dieß sein Prädikat reflektirt, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt ist insofern das Existirende und Erscheinende. Das Prädikat inhärirt in diesem Urtheile nicht mehr dem Subjekte; es ist vielmehr das Ansichseyende, unter welches jenes Einzelne als ein Accidentelles subsumirt ist. Wenn die Urtheile des Daseyns auch als Urtheil der Inhärenz bestimmt werden können, so sind die Urtheile der Reflexion vielmehr Urtheile der Subsumtion.
Das unmittelbare Reflexions-Urtheil ist nun wieder: Das Einzelne ist allgemein; aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung; es kann daher näher so ausgedrückt werden: Dieses ist ein wesentlich Allgemeines. Jenes seiner allgemeinen Form nach positive Urtheil überhaupt muß negativ genommen werden. Aber indem das Urtheil der Reflexion nicht bloß ein Positives ist, so geht die Negation nicht direkt das Prädikat an, das nicht inhärirt, sondern das Ansichseyende ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und zu Bestimmende. Das negative Urtheil ist hier daher so zu fassen: Nicht ein Dieses ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches Ansich hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das singuläre Urtheil hat hiermit seine nächste Wahrheit im partikularen.
Die Nichteinzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität im ersten Reflexions-Urtheile gesetzt werden muß, ist die Besonderheit. Aber die Einzelnheit ist im Reflexions-Urtheile als wesentliche Einzelnheit bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht einfache, abstrakte Bestimmung seyn, in welcher das Einzelne aufgehoben, das Existirende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion; das Subjekt ist daher: Einige Diese, oder eine besondere Menge von Einzelnen.
Dieß Urtheil: Einige Einzelne sind ein Allgemeines der Reflexion, erscheint zunächst als positives Urtheil, aber ist ebenso wohl auch negativ; denn Einiges enthält die Allgemeinheit; nach dieser kann es als komprehensiv betrachtet werden; aber insofern es Besonderheit ist, ist es ihr ebenso sehr nicht angemessen. Die negative Bestimmung, welche das Subjekt durch den Uebergang des singularen Urtheils erhalten hat, ist, wie oben gezeigt, auch Bestimmung der Beziehung, der Kopula. – In dem Urtheile, einige Menschen sind glückselig, liegt die unmittelbare Konsequenz: einige Menschen sind nicht glückselig. Wenn einige Dinge nützlich sind, so sind eben deswegen einige Dinge nicht nützlich. Das positive und negative Urtheil fallen nicht mehr außereinander, sondern das partikulare enthält unmittelbar beide zugleich, eben weil es ein Reflexions-Urtheil ist. – Aber das partikulare Urtheil ist darum unbestimmt.
Betrachten wir weiter in dem Beispiele eines solchen Urtheils das Subjekt, einige Menschen, Thiere u. s. f, so enthält es außer der partikularen Formbestimmung. Einige, auch noch die Inhaltsbestimmung: Mensch u. s. f. Das Subjekt des singularen Urtheils konnte heißen: Dieser Mensch, eine Singularität, die eigentlich dem äußerlichen Monstriren angehört; es soll daher vielmehr lauten, etwa Cajus. Aber das Subjekt des partikularen Urtheils kann nicht mehr seyn: Einige Caji; denn Cajus soll ein Einzelner als solcher seyn. Dem Einigen wird daher ein allgemeinerer Inhalt beigegeben, etwa Menschen, Thieren u. s. f.. Dieß ist nicht bloß ein empirischer, sondern durch die Form des Urtheils bestimmter Inhalt; er ist nämlich ein Allgemeines, weil Einige die Allgemeinheit enthält, und sie zugleich von den Einzelnen, da die reflektirte Einzelnheit zu Grunde liegt, getrennt seyn muß. Näher ist sie auch die allgemeine Natur, oder die Gattung Mensch, Thier; – diejenige Allgemeinheit, welche das Resultat des Reflexions-Urtheils ist, anticipirt; wie auch das positive Urtheil, indem es das Einzelne zum Subjekt hat, die Bestimmung anticipirte, welche Resultat des Urtheils des Daseyns ist.
Das Subjekt, das die Einzelnen, deren Beziehung zur Besonderheit, und die allgemeine Natur enthält, ist insofern schon gesetzt als die Totalität der Begriffsbestimmungen. Aber diese Betrachtung ist eigentlich eine äußerliche. Was im Subjekte schon in Beziehung auf einander durch seiner Form zunächst gesetzt ist, ist die Erweiterung des Diesen zur Besonderheit; allein diese Verallgemeinerung ist ihm nicht angemessen; Dieses ist ein vollkommen Bestimmtes, einiges Dieses aber ist unbestimmt. Die Erweiterung soll dem Diesen zukommen, also ihm entsprechend, vollkommen bestimmt seyn; eine solche ist die Totalität, oder zunächst Allgemeinheit überhaupt.
Diese Allgemeinheit hat das Dieses zu Grunde liegen, denn das Einzelne ist hier das in sich Reflektirte; seine weiteren Bestimmungen verlaufen sich daher äußerlich an ihm, und wie die Besonderheit sich deswegen als Einige bestimmte, so ist die Allgemeinheit, die das Subjekt erlangt hat, Allheit, und das partikulare Urtheil ist in das universelle übergegangen.
Die Allgemeinheit, wie sie am Subjekte des universellen Urtheils ist, ist die äußere Reflexions-Allgemeinheit, Allheit; Alle sind alle Einzelne; das Einzelne ist unverändert darin. Diese Allgemeinheit ist daher nur ein Zusammenfassen der für sich bestehenden Einzelnen; sie ist eine Gemeinschaftlichkeit, welche ihnen nur in der Vergleichung zukommt. – Diese Gemeinschaftlichkeit pflegt dem subjektiven Vorstellen zunächst einzufallen, wenn von Allgemeinheit die Rede ist. Als der zunächst liegende Grund, warum eine Bestimmung als eine allgemeine angesehen werden soll, wird angegeben, weil sie Mehreren zukomme. In der Analysis schwebt vornehmlich auch dieser Begriff von Allgemeinheit vor, indem z. B. die Entwickelung einer Funktion an einem Polynomium für das Allgemeinere gilt, als die Entwickelung derselben an einem Binomium; weil das Polynomium mehrere Einzelnheiten darstellt, als das Binomium. Die Forderung, daß die Funktion in ihrer Allgemeinheit dargestellt würde, verlangt eigentlich ein Pantonomium, die erschöpfte Unendlichkeit; aber hier stellt sich von selbst die Schranke jener Forderung ein, und die Darstellung der unendlichen Menge muß sich mit dem Sollen derselben, und daher auch mit einem Polynomium begnügen. In der That aber ist in den Fällen des Binomium schon das Pantonomium, in denen die Methode oder Regel nur die Abhängigkeit Eines Gliedes von Einem andern betrifft, und die Abhängigkeit Mehrerer Glieder von ihren vorhergehenden sich nicht partikularisirt, sondern eine und dieselbe Funktion zu Grunde liegen bleibt. Die Methode oder Regel ist als das wahrhaft Allgemeine anzusehen; in der Fortsetzung der Entwickelung, oder in der Entwickelung eines Polynomiums wird sie nur wiederholt; sie gewinnt somit durch die vergrößerte Mehrheit der Glieder nichts an Allgemeinheit. Es ist von der schlechten Unendlichkeit und deren Täuschung schon früher die Rede gewesen; die Allgemeinheit des Begriffs ist das erreichte Jenseits; jene Unendlichkeit aber bleibt mit dem Jenseits als einem Unerreichbaren behaftet, insofern sie der bloße Progreß ins Unendliche bleibt. Wenn bei der Allgemeinheit nur die Allheit vorschwebt, eine Allgemeinheit, welche in den Einzelnen als Einzelnen erschöpft werden soll, so ist dieß ein Rückfall in jene schlechte Unendlichkeit; oder aber es wird auch nur die Vielheit für Allheit genommen. Die Vielheit jedoch, so groß sie auch sey, bleibt schlechthin nur Partikularität, und ist nicht Allheit. – Es schwebt aber dabei die an und für sich seyende Allgemeinheit des Begriffs dunkel vor; er ist es, der gewaltsam über die beharrliche Einzelnheit, woran sich die Vorstellung hält, und über das Aeußerliche ihrer Reflexion hinaustreibt, und die Allheit als Totalität, oder vielmehr das kategorische An- und Fürsichseyn unterscheidet.
Dieß zeigt sich auch sonst an der Allheit, welche überhaupt die empirische Allgemeinheit ist. Insofern das Einzelne als ein Unmittelbares vorausgesetzt ist, daher vorgefunden und äußerlich aufgenommen wird, ist ihm die Reflexion, welche es zur Allheit zusammenfaßt, ebenso äußerlich. Weil aber das einzelne als Dieses schlechthin gleichgültig gegen diese Reflexion ist, so können sich die Allgemeinheit und solches Einzelnes nicht zu einer Einheit vereinigen. Die empirische Allheit bleibt darum eine Aufgabe; ein Sollen, welches so nicht als Seyn dargestellt werden kann. Ein empirisch-allgemeiner Satz, denn es werden deren doch aufgestellt, beruht nun auf der stillschweigenden Uebereinkunft, daß wenn nur keine Instanz des Gegentheils angeführt werden könne, die Mehrheit von Fällen für Allheit gelten solle; oder daß die subjektive Allheit, nämlich die der zur Kenntniß gekommenen Fälle, für eine objektive Allheit genommen werden dürfe.
Näher nun das universelle Urtheil, bei dem wir stehen, betrachtet, so hat das Subjekt, das, wie vorhin bemerkt worden, die an- und fürsichseyende Allgemeinheit als vorausgesetzt enthält, dieselbe nun auch als gesetzte an ihm. Alle Menschen drückt erstlich die Gattung Mensch aus, zweitens diese Gattung in ihrer Vereinzelung, aber so, daß die Einzelnen zugleich zur Allgemeinheit der Gattung erweitert sind; umgekehrt ist die Allgemeinheit durch diese Verknüpfung mit der Einzelnheit ebenso vollkommen bestimmt, als die Einzelnheit; hierdurch ist die gesetzte Allgemeinheit der vorausgesetzten gleich geworden.
Eigentlich aber ist nicht auf das Vorausgesetzte zum Voraus Rücksicht zu nehmen, sondern das Resultat an der Formbestimmung für sich zu betrachten. – Die Einzelnheit, indem sie sich zur Allheit erweitert hat, ist gesetzt als Negativität, welche identische Beziehung auf sich ist. Sie ist damit nicht jene erste Einzelnheit geblieben, wie z. B. die eines Cajus, sondern ist die mit der Allgemeinheit identische Bestimmung, oder das absolute Bestimmtseyn des Allgemeinen. – Jene erste Einzelnheit des singularen Urtheils war nicht die unmittelbare des positiven Urtheils des Daseyns überhaupt entstanden; sie war schon bestimmt, die negative Identität der Bestimmungen jenes Urtheils zu seyn. Dieß ist die wahrhafte Voraussetzung im Reflexions-Urtheil; gegen das an diesem sich verlaufende Setzen war jene erste Bestimmtheit der Einzelnheit das Ansich derselben; was sie somit ansich ist, ist nun durch die Bewegung des Reflexions-Urtheils gesetzt, nämlich die Einzelnheit als identische Beziehung des Bestimmten auf sich selbst. Dadurch ist jene Reflexion, welche die Einzelnheit zur Allheit erweitert, eine ihr nicht äußerliche; sondern es wird dadurch nur für sich, was sie schon an sich ist. – Das Resultat ist somit in Wahrheit die objektive Allgemeinheit. Das Subjekt hat insofern die Formbestimmung des Reflexions-Urtheils, welche vom Diesen durch Einiges zur Allheit hindurchging abgestreift; statt Alle Menschen ist nunmehr zu sagen: der Mensch.
Die Allgemeinheit, welche hierdurch entstanden ist, ist die Gattung; die Allgemeinheit, welche an ihr selbst Konkretes ist. Die Gattung inhärirt dem Subjekte nicht, oder ist nicht eine einzelne Eigenschaft, überhaupt nicht eine Eigenschaft desselben; sie enthält alle vereinzelnte Bestimmtheit in ihrer substantiellen Gediegenheit aufgelöst. – Sie ist darum, weil sie als diese negative Identität mit sich gesetzt ist, wesentlich Subjekt; aber ist ihrem Prädikate nicht mehr subsumirt. Hiermit verändert sich nun überhaupt die Natur des Reflexions-Urtheils.
Dasselbe war wesentlich Urtheil der Subsumtion. Das Prädikat war als das ansichseyende Allgemeiner gegen sein Subjekt bestimmt; seinem Inhalte nach konnte es als wesentliche Verhältnißbestimmung oder auch als Merkmal genommen werden; – eine Bestimmung, nach welcher das Subjekt nur eine wesentliche Erscheinung ist. Aber zur objektiven Allgemeinheit bestimmt, hört es auf, unter solche Verhältnißbestimmung, oder zusammenfassende Reflexion subsumirt zu seyn; solches Prädikat ist gegen dies Allgemeinheit vielmehr ein Besonderes. Das Verhältniß von Subjekt und Prädikat hat sich somit umgekehrt, und das Urtheil sich insofern zunächst aufgehoben.
Diese Aufhebung des Urtheils fällt mit dem zusammen, was die Bestimmung der Kopula wird, die wir noch zu betrachten haben; die Aufhebung der Urtheilsbestimmungen und ihr Uebergang in die Kopula ist dasselbe. – Insofern nämlich das Subjekt sich in die Allgemeinheit erhoben hat, ist es in dieser Bestimmung dem Prädikate gleich geworden, welches als die reflektirte Allgemeinheit auch die Besonderheit in sich begreift; Subjekt und Prädikat sind daher identisch, d. i. sie sind in die Kopula zusammengegangen. Diese Identität ist die Gattung, oder an und für sich seyende Natur eines Dings. Insofern dieselbe also sich wieder in ein Urtheil dirimirt, ist es die innere Natur, wodurch sich Subjekt und Prädikat auf einander beziehen: – eine Beziehung der Nothwendigkeit, worin jene Urtheilsbestimmungen nur unwesentliche Unterschiede sind. Was allen Einzelnen einer Gattung zukommt, kommt durch ihre Natur der Gattung zu, – ist eine unmittelbare Konsequenz, und der Ausdruck dessen, was sich vorhin ergab, daß das Subjekt z. B. alle Menschen, seine Formbestimmung abstreift, und der Mensch dafür zu sagen ist. – Dieser an und für sich seyende Zusammenhang macht die Grundlage eines neuen Urtheils aus; – des Urtheils der Nothwendigkeit.