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Ferner erzählt man, daß der Fürst der Gläubigen Hārûn er-Raschîd sich eines Tages um die Mittagszeit auf sein Polster zur Ruhe legte, als ihm mit einem Male ein Verdacht gegen die Treue der Herrin Subeide aufstieg, und er in schweren Sorgen die Herrin Subeide und den Kadi Abū Jûsuf vor sich kommen ließ.
Dreihundertundneunundachtzigste Nacht.
Als beide vor ihm erschienen waren, trug er dem Kadi Abū Jûsuf seine Verdachtsgründe vor, doch wußte ihn Abū Jûsuf von Subeidens Unschuld zu überzeugen, so daß diese 45 laut ihre Freude bezeugte und ihm ein reiches Geschenk verhieß. Da sie aber köstliche Früchte, die es sonst nirgends zu dieser Zeit gab, bei sich hatte, und auch noch von andern Früchten in ihrem Garten, die sonst nirgends reif waren, wußte, sagte sie: »Imâm des Glaubens, welche Früchte möchtest du lieber haben, die Früchte, die ich hier habe, oder die andern, die nicht hier sind?« Der Kadi Abū Jûsuf erwiderte: »Nach unserm Gesetz darf man nicht über Abwesende richten; wer da ist, über den wird Urteil gefällt.« Da ließ sie ihm beide Sorten Früchte bringen und, nachdem er sowohl von der einen als der andern gekostet hatte, fragte sie ihn: »Wie unterscheiden sich beide voneinander?« Abū Jûsuf antwortete: »Sobald ich über die eine entscheiden will, erhebt sich die andere mit ihrem Zeugnis wider mich.« Als Er-Raschîd seine Worte vernahm, lachte er und machte ihm ein Geschenk, und desgleichen machte ihm die Herrin Subeide das versprochene Geschenk, worauf er fröhlich von hinnen ging.