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Es haben vorzeiten die Ubii die Wetterau und den Westerwald, sampt einem Theil Hessenlands, da Marburg und Giessen liegen, innen gehabt. Weilen sie aber keinen Fried vor den Hessen hatten, so haben sie ums Jahr vor Christi Geburt 35 erlangt, daß sie möchten übern Rhein in Galliam ziehen; allda aus Vergünstigung Kaisers Augusti ihnen die Felder, so vorhin die Condrusi innen gehabt, eingegeben worden, also daß sie einen guten Theil vom Hertzogthum Gülch und das Stifft Cölln fast gantz eingehabt haben. Und werden sie, sonder Zweiffel, gleich nach ihrer Hinüberkunfft die Stadt Cölln erbauet haben, dahin, nach fünf und achtzig Jahren, nemlich im Jahr nach Christi Geburt 50 aus Befehl Juliae Agrippinae, eine Tochter Germanici, Kaisers Claudii Gemahlin und Kaisers Neroni Mutter, so daselbst gebohren, ein Römisch erbauendes Volck oder Colonia ist geführet worden. Daher diese Stadt Cölln von den dahin gesetzten Römern und ihr, der Kaiserin Nahme, Colonia Agrippina und die obgedachten Ubii selbsten nachmahls Agrippinenses seyn genannt worden. Und daher vergleicht sich noch dieser des heiligen Römischen Reichs- und Germaniae Secundae Hauptstadt Regiment in vielen Stücken mit dem vor Zeiten wol angestellten und gewesten Römischen.
Wir wollen an diesem Ort allein etwas wenigs von den fürnehmsten Geschichten dieser Stadt gedencken: Als daß Vitellius bey dieser Stadt von den Kriegsknechten erwehlet und für einen Kaiser ausgeruffen worden ist. Also hat Trajanus allhie sein Kaiserthum angefangen, der auch diese Stadt auf Römische Art erbauen lassen und sie mit dem Römischen Recht und Freyheiten begabet hat. Und ist sie hernach unter den Römern in Ehr und Würde gesessen, biß unter dem Kaiser Constantino des Grossen die Francken sie belägert, erobert und diese vorhin sehr reiche und veste Stadt vertilget haben; sie sich gleichwol wieder erholet, also daß sie bey Regierung Kaisers Juliani wieder an das Reich kommen, aber unter den Kaisern Gratiano und Valentiniano abermals den Francken zutheil worden ist. Da sie dann folgende viel Ungemach ausstehen müssen, bis Kaiser Otto der Grosse sie im Jahr 949 wieder dem Reich zugestellet und mit Freyheiten begabet, auch seinem Brudern, dem Ertzbischoff Brunen, zu beschützen übergeben, welcher die steinerne Brücken allhie, so von der Stadt nach Tuitsch oder Duyts über den Rhein gienge, aus Befehl des Kaisers, (wie man wil, weiln viel Todschläge und Räuberey bey Nachts da vorgiengen) hinweg gethan und zu Cölln das Kloster Panthaleonis erbauet hat.
Anno 1288 ist eine Schlacht geschehen auf der Wöringer Heyde zwischen den von Cölln und dem Bischoff um die Schlüssel der Stadt, und die Schlüssel seynd auf einem sonderlich darzu gerüsten Wagen mitgeführet. Hat ein Blutigen Streit geben und die Cöllner haben sie ritterlich erhalten, zu dessen ewigen Gedächtniß sie S. Bonifacii Kirchen in S. Severins Gassen erbauet haben, in welcher forthin jährlich deßwegen ein Fest von dem gantzen Rath gehalten worden sey.
Im übrigen ist zu wissen, daß ein Stadt von Cölln ein freye Reichsstadt, ihre besondere Freyheiten, Regalien und Policey-Ordnungen hat, und alle Bürger freye Königliche Bürger seynd. Und ist ihr, der Stadt monatlich einfacher Reichs-Anschlag gewesen 25 zu Roß und 200 zu Fuß.
Es ist Cölln auch eine Hansee-Stadt und zwar das Haupt deren, so in den Niderlanden und Westphalen ligen. Ist in den Hanseatischen Bund ums Jahr Christi 1201 kommen.
Sie führet in ihrem Schild drey Kronen, das dreyfache Regiment in der Stadt dardurch anzuzeigen: als deß Herrn Ertzbischoffs, des Raths und des Rectoris der hohen Schul allda.
Sie, die Stadt, wird Bürgerlich also regiert: es ist die gantze Bürgerschafft in 22 Zünfften eingetheilet, so sie Gaffelen nennen, und keiner, er sey Edel, gelehrt oder wie er seyn mag, das Bürgerrecht erlangen kann, wann er sich nicht in eine der gemeldten Zünffte begiebet. Dann das Regiment dieser Stadt bestehet nicht aus sonderbaren Geschlechten, sondern aus dem Volck, aus welchem oder den Zünfften 49 Personen in den Rath erkieset werden. Die übrige, so nicht Bürger, werden Beygeschworne genannt. Jährlich auf S. Johannis des Täuffers Tag wird die Wahl vorgenommen und diejenigen, so verständig, fromm und mit Tugenden begabt, auch gutes Leutmunds seyn, ohne Ansehung des Stands den Zünfften erwehlet.
Es hat jede Zunfft ihr eigen Hauß (wie zu Straßburg), da sie zusammen kommen und an den Sonntagen ein gutes Gespräch und mäßigen Trunck anstellen und halten. Im übrigen hat eine jede Zunfft ihren Bannerherrn oder Fendrich, und ein jeder derselben einen Schlüssel zu dem Gemach, in welchem der Stadt Freyheiten und Hauptbrief verschlossen liegen; wie auch einen Schlüssel zu der Stadt Schatz- und Rents-Cammer, daß man zu aller Zeit, wenn es die Nothdurfft erfordert oder etwan ein Argwohn verspüret wird, bey Nacht und Tag visitiren und darauff den Zünfften aufrichtigen Bericht erstatten könne.
In Justizsachen bestehet das Ertzbischöfliche Hochgericht von 10 Personen, dessen Vorsteher oder Präsident nach alter Gewohnheit der Graf genandt wird, und der neun Beysitzer oder Schöffen hat, welche alle nicht allein Einwohner zu Cölln, sondern auch liegend Güter allda haben müssen.
Endlich, was die dritte Obrigkeit allhie, nemlich den Rectorn der hohen Schul oder Universität anbelangt, so hat er, sampt den 4 Decanis Facultatum bey derselben völligen Gewalt über diejenigen, so solcher hohen Schul unterworffen, so wol in Criminal- oder Peinlichen-, als auch in Civil- oder denen Sachen, so unter die vorige nicht gerechnet werden. Und ist er nicht allein Richter, sondern auch ein Verwahrer und Beschützer der hohen Schul Freyheiten, welche eine Tochter der Parisischen und eine Mutter deren zu Löwen in Braband ist, und welche ein Rath allhie auf seine Unkosten im Jahr 1388 eingeführet und dieselbe Pabst Urbanus IV. befreyet hat.
Man hält Cölln vor die größte Stadt in gantz Teutschland so wol diß- als jenseits des Rheins. Hat keine Vorstädte, ligt wie ein Bogen nach der Länge am Rhein, über welchen Kaiser Constantinus da eine Brücken geschlagen, die aber Kaiser Otto der Grosse wie bereits oben vermeldt, mit bedachtem Rath wieder hinweg gethan hat. Anno 1180 ist die Stadt erweitert worden, hat jetzt 82 oder 83 Thürn zur Beschützung herum, item einen doppelten Graben und starcke hohe Mauren mit bedeckten Gängen, innerhalb derselben auch hin und wieder Weingärten, Apffel und andere fruchtbare Bäume, schöne Spatziergäng und Lustbarkeiten; und 34 Thor. Ist sonsten auch wol erbauet und stehen sonderlich um das Rathauß auf dem Marckt ansehnliche Häuser, ingleichem auch auf dem Heumarckt. Die Gassen seyn schön weyt und mit breiten Steinen gepflastert.
Es hat dort 19 Pfarrkirchen, 10 Stifftkirchen, 15 Mönchsklöster, 22 Jungfrauen Clöster (unter welchen acht, die auf dem Haupt schwarze Wielen tragen), 60 anderer Bäginnen oder Nonnen und alte Weiber Convent, 30 Capellen, 2 Gästhäuser oder Hospitäl, 2 Siechen oder Krankenhäuser, 8 Häuser, darin Alters halben Unvermögens Männer und Weiber versorget werden, item ein Findelhauß und das Hauß, darinn man die Unsinnige gefangen hält, so die Cöllner das Hundshauß nennen.
Zum Beschluß sei insonderheit der Ertzbischofflichen Kirchen oder Dom zu S. Peter gedacht. Es wird in solcher nach altem Herkommen jedes Jahr der Churfürstlichen Regierung ein neuer Stecken angehangen, damit andeutend, wie viel Jahr ein jeglicher Churfürst dem Ertzbisthum fürgestanden sey. Es werden auch hierin die Cörper der H. drey König, wie mans insgemein nennet oder der Weisen aus Morgenland in einer rings herum mit starckem Eisen vergitterten Capelln, mit vielen stattlichen Pokaln, gewiesen, die der Ertzbischoff Reinholdus von Dasselt vom Kaiser Friderico I., als er Meyland eingenommen, ausgebäten und hieher geführet hat. Man findet auch da vieler Hertzogen, Fürsten und Bischöffe Monumenta von Ertz und Alabaster.
Und ist Anno 1248 zu bauen angefangen, aber bisdaher nicht ausgebauet worden, sonsten solche, wegen ihrer Weitläufftigkeit und Grösse alle in Teutschland übertreffen würde, und könnte solche Kirch unter die Wunderwerck in Europa gezehlet werden.