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Der Vorsteher der Dorfgemeinde war der herrschaftliche Meier, der die Befehle des Grafen auszuführen hatte. Der Meier mußte die Abgaben erheben, die Gemeinde zu ihren Versammlungen berufen und die Frondienste regeln; er übte auch die Polizeigewalt aus, wobei er von dem Büttel unterstützt wurde, und war der Vorsitzende des Dorfgerichts, das außer ihm aus 7 Schöffen bestand. Ein Teil der Strafgelder fiel ihm zu. Sein Amt war lebenslänglich, sofern er nicht freiwillig ausschied oder von der Herrschaft abgesetzt wurde; dann war er der »Altmeier«.
Der Meier und der Büttel wurden von der Herrschaft besoldet, der erstere erhielt i. J. 1771 100 Gulden, der letztere 25 Gulden. Der Altmeier Kohl hatte 60 Gulden Ruhegehalt.
Der Heimmeier wurde von der Gemeinde gewählt; er war Vorsitzender des Heimgerichts, vertrat die Rechte der Dorfgemeinde und führte die Aufsicht über den Dorfbann, Wald und Weide, Vieh und Hirten.
Die Gemeinde zerfiel in Gemeindeleute und Hintersassen. Nur die ersteren waren steuerfrei und in der Gemeindeversammlung stimmberechtigt. Fernbleiben von der Versammlung wurde mit Geldbuße bestraft. Die Hintersassen hatten eine jährliche Abgabe zu bezahlen, die sich nach ihrem Einkommen richtete. (1786: 15 Kr. bis 3 fl.)
Von Feindesnot blieb Dudweiler im Mittelalter nicht verschont, da die Landesherren zahlreiche Fehden ausfochten, bei denen die Untertanen immer der hauptsächlich leidende Teil waren, da durch »Nahme« ihr Vieh weggetrieben, auch ihre Häuser wohl verbrannt wurden. Im Jahre 1460 fiel »der schwarze Herzog« von Pfalz-Zweibrücken in das Saarbrückerland ein und drang bis Dudweiler und Scheidt vor. Die Untertanen wurden 18 gebrandschatzt und ihr Vieh weggetrieben; einer blieb tot, und viele wurden verwundet.
In der »Belegung der Türkenschatzung« vom Jahre 1542, einer Reichssteuer zur Bestreitung der Kosten eines Krieges gegen die Türken, ist uns das älteste Verzeichnis der Einwohner von Dudweiler erhalten; es lautet folgendermaßen:
Die Meygery des Dorffs Dudweyller.Jungk in den Mitteilungen des historischen Vereins, Heft 9, S. 149 ff.
Peyffers Jacob | 9 kr. | |
Jorg Leynweber vnd sin tochtermann | 1½ btz. | |
koller hanns | 1 fl. | |
Synn großmagt | 3 kr. | |
Die annder magt | 1 kr. | |
Lanng hannßmann | 7½ btz. | |
Synn knecht | 3 kr. | |
Die magt | 1 kr. | |
Wunden hans | 1½ btz. | |
Hoff Elße | 1 btz. | |
Peyffer claus | 4 btz. | |
Der scheffer | 1½ btz. | |
Hannßman | 4 btz. | |
Synn knecht | 3 kr. | |
Hanßmans hans vnnd sin sonn | 3 ortEin Ort ist ein Viertelgulden. Ein Gulden hatte 60 Kreuzer oder 30 Albus (zu 8 Pfennigen) oder 15 Batzen Den damaligen Geldwert können wir nach einer Rechnung über das 1562/63 in Sulzbach errichtete Sudhaus bestimmen. Der Tagelohn für einen Steinmetz betrug 5 Albus 2 Pfg., für einen Maurer 5 Albus, einen Zimmermann 5 bis 6 Albus (oder 2 Batzen und Kost), einen Gehilfen oder Knecht oder Holzschneider 4 Albus. Beim Bau der Kirche in St. Arnual (um das Jahr 1300) hatte ein Steinmetz 1 Kreuzer täglich, bei dem Bau der alten Brücke 1548 4 Kreuzer, 1588 3 Albus 4 Pfg. mit Kost oder 5 Albus ohne Kost erhalten. (Haßlacher, Geschichtliche Entwicklung des Steinkohlenbergbaues 1904, S. 45 Anm. 1.) | |
Synn knecht | 2 kr. | |
Walter | 1 fl. | |
Veltin vnnd sin vatter | 1 fl. | |
Synn magt | 2 kr. | |
Terentius vnnd sin schwigerfraw | 1½ btz. | |
Foltzenn hennrich | 2 fl. 1 ort | |
Der müller | 2 btz. | |
Heyllenn hennrich | 7½ btz. | |
Der meiger | 1½ fl. | |
Synn knecht | 2 btz. | |
Die magt | 2 kr. | |
Der pfamner | 3 fl. | |
Synn knecht | 3 kr. | |
Synn magt | 3 btz. | |
Foltsenn peter vnnd sin sonn | 2½ fl. | |
Synn meister knecht | 1 btz. | |
Der unnder knecht | 3 kr. | |
Der kuwhirt | 1 btz. | |
Grynn Elße | 2 kr. | |
Metz wiewe | 2 kr. | |
Fur gretgin | 2 kr. |
Das Dorf zählte also damals 23 Haushaltungen und 13 Dienstleute, also etwa 150 Einwohner, die zusammen 17 Gulden 19 und 3 Batzen Türkensteuer bezahlten. Die Steuer betrug von 100 Gulden Vermögen einen halben Gulden. Wer unter 100 Gulden besaß, zahlte von je 20 Gulden 6 Kreuzer; wer unter 20 Gulden besaß, zahlte 4 Kreuzer oder einen Batzen. 50 Gulden Einkommen wurden gleich 1000 Gulden Vermögen gerechnet. Die höchste Steuer bezahlte der Pfarrer mit 3 Gulden, der somit auf 30 Gulden Einkommen geschätzt wurde; er hielt sich einen Knecht und eine Magd. Nächst ihm hatten Peter und Heinrich Foltz das höchste Einkommen, das sie mit 2½ und 2¼ Gulden versteuerten. Der Meier zahlte 1½ Gulden, hatte also 15 Gulden Einkommen; Hans Koller, Walter und Velten mit seinem Vater waren zu je einem Gulden Steuer veranlagt, hatten also je 200 Gulden Vermögen oder 10 Gulden Einkommen. Von Gewerbetreibenden wird nur der Müller und ein Leineweber erwähnt. Das Geschäft des Müllers ging aber schlecht, da er nur 2 Batzen Steuer bezahlte. Von Familiennamen finden wir Pfeifer, Koller, Wunn, Hoff, Hansmann, Foltz, Heil, Grün, Metz und Fuhr. Andere Bewohner führen nur einen Namen, wie Walter, Velten (Valentin).
Im Jahre 1628 wurden in Dudweiler außer dem Pfarrer, dem Schulmeister und dem Meier 35 Untertanen, d. h. Haushaltungen und 3 Hirten gezählt;Andreae, Geneologia Saraepontana p. 447. also etwa 200 bis 250 Einwohner.
Im 30jährigen Kriege rückte kaiserliches Kriegsvolk in das Saarbrücker Land ein und brandschatzte die Bewohner. In Dudweiler lag im Jahre 1627 Oberstleutnant Orsbeck von einem Kratzischen Regiment im Quartier. 1635 rückte General Gallas als Feind in das Land ein, und seine Leute richteten große Verwüstung an.
Damals starb Dudweiler fast ganz aus; es sollen nur 2 bis 4 Untertanen übrig geblieben sein. Nach dem Friedensschluß rief Graf Gustav Adolf die geflüchteten Bewohner zurück und zog neue Ansiedler in das Land. Doch im Jahre 1673 rückten Franzosen ein und hielten das Land bis zum Jahre 1697 besetzt.
Auch kaiserliche Truppen durchzogen das Land. Die französische Regierung bemühte sich, die Lasten der Untertanen genau festzusetzen und zu ermäßigen. Sie suchte auch den 20 Ackerbau zu heben und den Verkehr wieder zu beleben. Die während der Kriegszeit verwachsenen und verdorbenen Straßen mußten durch die Gemeinden wiederhergestellt und mit Wegweisern versehen werden, und es wurde ein regelmäßiger Postverkehr eingerichtet.Vergleiche Geschichte der Grafschaft Saarbrücken II 159 ff.
Im Jahre 1713 wurde die Landstraße von Dudweiler nach Ottweiler für den Postbetrieb in Stand gesetzt; freilich fuhr höchstens einmal in der Woche ein Postwagen auf dieser Straße.
Wie schwer Dudweiler in der Kriegszeit gelitten hatte, davon gibt das Renovatur-Protokoll vom Jahre 1686 ein ergreifendes Zeugnis.
In diesem Jahre wurde im Auftrage der Regierung durch Joh. Phil. Lekemann eine Renovatur (Neuaufnahme) des Bannes vorgenommen und ein ausführliches Protokoll darüber aufgesetzt.
In dem Dorfe wohnten 15 Untertanen, nämlich:
Bei der Aufzählung und Beschreibung der einzelnen Vogteien (Bauerngüter) wurde an der Kirche unten im Dorf begonnen, dann auf der rechten Seite des Weges weiter bis an das obere Ende des Dorfes und auf der anderen Seite herunter, die Klappergasse hinauf und wieder den Weg entlang bis zum Pfarrhaus. Es wurden 36 Vogteien gezählt; der Bestand des 21 Dorfes an Einwohnern war somit in den Kriegszeiten um mehr als die Hälfte gesunken und die Häuser, wie wir sehen werden, zum großen Teil verfallen.
Folgende Vogteien wurden besichtigt und beschrieben:
Auch ein Hirtenhaus wird erwähnt.
Die herrenlosen Güter hat der Fiscus in Besitz genommen. Es ist ein trostloses Bild, das wir diesem Bericht entnehmen. Von 37 Häusern werden 24 als Steinhaufen oder als öde und unerbaut bezeichnet. Außerhalb des Dorfes war viel Wildnis, die erst ausgestockt werden mußte. Altwolfen Erben und Hans Baumen Erben, beide von Sulzbach, besaßen Grundstücke auf Dudweiler Bann.
Die Bewohner sollten das Protokoll unterschreiben, aber vier von 9 Untertanen, unter ihnen der Meier, konnten nicht schreiben, sodaß man sich mit ihrem Handzeichen begnügen mußte. 24
Im Jahre 1719 legte Graf Karl Ludwig eine Eisenhütte bei Sulzbach an. Durch die Anlage wurden den Bewohnern von Dudweiler Hans Peter Krämer, Mathes Braun und Hans Velten Wunn einige Morgen Wiesen entzogen, wofür der Graf sie durch Überweisung anderer Grundstücke entschädigte.
In dem Verzeichnis der Rechte und Lehnstücke (aveu et dénombrement), das die Gräfin-Witwe Eleonore Klara im Jahre 1683 der französischen Regierung einreichen mußte, findet sich folgende Aufzeichnung: Die Herrschaft hat in Dudweiler die hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit und andere allgemeine Rechte, außerdem das Recht der toten Hand oder des Besthauptes (Heimfall des besten Stückes vom Vieh oder Hausrat an den Grundherrn nach dem Tode des Familienoberhauptes) und des Frondienstes. An Schaftgeld bezahlte die Gemeinde dem Meier 1 Gulden und 13 Albus, der Herrschaft 13 Gulden, 1 Albus und 1 Pfennig. Der sogenannte Henselzins (von Hensel von Bebelsheim vgl. oben beirührend) betrug 9 Albus. Jeder Haushalt hatte als Jagdrecht 3 Pfennige zu zahlen, ferner das Reisegeld (?)
Der Meier mußte ein Schwein von 2½ Gulden Wert liefern. Die Mühle war zerstört. Von den Kohlen wurde das Batzengeld bezahlt, nämlich 3 Albus für jeden abfahrenden Wagen, ferner Zins von einigen Kohlengruben und Wiesen im Betrage von 12 bis 18 Gulden, die Hälfte des großen und kleinen ZehntenDer große Zehnt wurde vom Getreide entrichtet, der kleine Zehnt von Vieh und Gartenfrüchten., an Fruchtschaft 8 Malter, 3 Scheffel und 3 Maß Korn, wovon dem Meier 1 Scheffel und 3 Maß zukamen. Ferner für die WollenschlägersWollenschläger war der Beiname der Herren von Altdorf, die früher Besitz in Dudweiler hatten; mit Henselin ist wohl der obenerwähnte Bretsch von Bebelsheim gemeint. Schaft genannte Rente 3 Malter, für die Henselinrente 1 Malter, weiter das Fergenrecht für die Fähre auf der Saar von jedem, der zu Berg oder zu Tal fährt (qui monte et avalle). Die Erben von Christmanns Hans geben von einem Feld einen Scheffel. An Hafer wurde als Schaft 6 Malter 4 Scheffel entrichtet, wovon der Meier 1 Scheffel 3 Maß erhält. Außerdem mußte die Gemeinde jährlich 25 10 Kapaunen und von der Mühle 4 Kapaunen sowie 24 Hühner an die Herrschaft liefern.
Im Jahre 1717 wurde eine Dorfordnung von der Regierung veröffentlicht.
Im Jahre 1730 wurde das Gradierwerk und das Sudhaus wegen der geringen Wasserkraft von Sulzbach nach Dudweiler verlegt und die Soole in einer Holzrinne dorthin geleitet. Die neue Anlage wurde im Jahre 1732 fertiggestellt. Aber obgleich nach Weisung des Oberkonsistoriums zu Usingen »das kostbare Werk« in das Kirchengebet eingeschlossen wurde, erwies sich der Salzgehalt als zu gering. Der Salzdirektor Todesco nahm 1735 seinen Abschied, und als im Jahre 1736 in vier Siedungen fast gar kein Salz gewonnen wurde, ließ die Regierung das Werk eingehen und die Salzgebäude in Dudweiler öffentlich versteigern. Die Gemeinde steigerte das Herrenhaus samt Stallung und Holzschuppen, die vier Arbeitshäuser, das Repetierhaus und die Salzhäuser für 1000 Taler. Da sie aber den Preis nicht bezahlen konnte, so zog die Herrschaft im Jahre 1739 die Werksgebäude wieder an sich und verkaufte die vier kleinen Häuser (in der Rehbach) an Daniel Russel und Heinrich Meinertshagen. Die Gradierhäuser wurden an Bürger und Bauern versteigert und größtenteils abgebrochen und weggeführt. Das Herrenhaus wurde zu einer Dienstwohnung für einen Bergbeamten eingerichtet. Heute erinnert noch der Name Sudstraße an das ehemalige Salzwerk.
Während des Polnischen Erbfolge- oder Philippsburger Krieges (1733–1736) fanden wiederholte Truppendurchzüge statt, von denen der Pfarrer Barthels erzählt. Am 29. März 1734 kamen die französischen Fremd-Regimenter Piemont und Royal-Bavière sowie gegen 100 Mann Husaren und Dragoner unter dem Marschall von KleinholtSeine Gemahlin Luise von Gangelt († 1712) ist in St. Arnual begraben. in Saarbrücken und St. Johann an. Diese Truppen zogen vom 6.–8. April in guter Ordnung durch Dudweiler. Der König Ludwig XV. von Frankreich hatte auf Bitten des Grafen das Saarbrücker Land in seinen Schutz genommen und jegliche Ungebühr verboten. Im Mai ds. Js. mußten aus dem Saarbrücker Land 270 Mann nach Weißenburg 26 gehen, um dort für die Franzosen zu schanzen. Dudweiler stellte 5 Mann, die der Gemeinde 30 Gulden kosteten, Sulzbach 2 und Neuweiler 1 Mann. Später wurden 100 Schanzarbeiter nach Philippsburg geführt, die am 9. Juni zurückkamen. Am 8. Juli kamen 6 Marodeure nach Dudweiler, tranken im Wirtshaus, schossen viele Hühner und Gänse tot und machten sich dann davon. Und obschon die Gemeinde durch Sturmläuten zusammengerufen wurde, getraute sich doch niemand sie anzugreifen »und sind also mit dem Raub glücklich echappiert«.
Im österreichischen Erbfolgekrieg (1741–1748) erschienen im Jahre 1743 ungarische Husaren des Obersten Menzel in Dudweiler und scharmützten mit den Franzosen in St. Johann. Die Angst in Dudweiler war sehr groß, die Leute flüchteten ihre besten Sachen in den Kirchturm, berichtet Pfarrer Barthels in dem Dudweiler Pfarrbuch.
Über die Art, wie der Feldbau im 18. Jahrhundert betrieben wurde, werden wir durch eine Vorstellung der Gemeinde vom 30. September 1732 unterrichtet. Die betreffende Niederschrift lautet folgendermaßen:
»Erschienen aus der Gemeinde Duttweiler der Meier, Gericht und einige Deputierte und deklarierten, daß ihrer 13 Fuhrleut und 15 Handfröner seien. Von den Fuhrleuten hätten die Reichsten gegen 50 Morgen Feldland, und die ganze Gemeinde hätte 1100 Morgen Rodland, worin ihrer 32 zu teilen hätten. Wenn nun diese 1100 Morgen in 15 Teile geteilt würden – als welche Zeit das Land wieder ruhen müsse – so wären jährlich etwa 73 Morgen in 32 Teile zu teilen; mithin hätte jeder jährlich 2¼ Morgen Rodland zu bebauen. Soviel nun das Feldland und dessen Bau betrifft, so könnte der Vornehmste unter ihnen jährlich über 5 Äcker nicht düngen, weil er gar reichlich düngen müsse. Sie hatten 8 Fluren, wovon jährlich zwei im Bau seien, also daß; wenn der eine Acker das zweite Mal Korn trage, der erste liegen bleibe und ein neuer zum ersten mit Korn und der erste mit Hafer besäet und also durch die 8 Fluren kontinuiert (fortgefahren) werde, folglich eine Flur 5 Jahre liegen bleiben müsse. Unter diesen Fluren sei nur einer zu Hafer tauglich, die übrigen würden zwar auch besamet, es sei aber nur zum Futter für das Vieh. Auf den Vortrag, daß ihnen 27 ihre Rodhecken ins künftige nicht mehr hin und wieder, sondern am Ende der Felder angewiesen werden sollten, ließen sie sich vernehmen, daß es nicht wohl angehen könnte, maßen das Land am Ende der Felder stein- und felsig, mithin untauglich und unbrauchbar sei.«
Die Regierung verfügte im folgenden Jahre eine neue Austeilung der Rodhecken, die freilich den Wünschen der Gemeinde nicht entsprach, und befahl, daß diese, um eine weitere Ausdehnung zu verhindern, gegen die Waldungen abgesteint würden. Als die Gemeinde sich weigerte, die Steine von den Scheider-Frön an Ort und Stelle zu bringen, wurde sie wegen Widersetzlichkeit mit 5 Gulden Strafe belegt und ihr bei weiterem Widerstreben die doppelte Strafe angedroht.
Nachdem die Sache wegen Kriegsunruhen eine Zeitlang geruht hatte und eine Eingabe der Gemeinde an die Fürstin-Regentin abschlägig beschieden worden war, wurde die Steinsetzung schließlich im Jahre 1737 durchgeführt, da die Gemeinde Dudweiler sich dazu willig zeigte, nachdem ihr die Versicherung gegeben war, daß ihr Bann durch diese Aussteinung nicht verkleinert werden sollte. Die drei Hauptwortführer wurden freilich mit 5 Gulden Geldbuße oder Turmstrafe belegt. Auf den Steinen wurde die Jahreszahl 1737 und die Buchstaben W (Wald) und F (Feld) angebracht. Bei dieser Gelegenheit wurde der Bann der Gemeinde auf 2514 Morgen ausgemessen. Davon gingen 37 Morgen Pfarrwittum ab. Außerdem beanspruchte der Pfarrer einen ganzen »Canton« Feldland an der Hirschbach in der Größe von 69 Morgen als Wittumsland.
Nach der Übernahme der Landesregierung durch den Fürsten Wilhelm Heinrich im Jahre 1741 wandten sich die Bewohner von Dudweiler mit einer von dem Advokaten Belzer in Saarbrücken verfaßten Bittschrift an den Fürsten, den sie als den neuen Salomo begrüßten, und baten 1. um Rückgabe der ihnen entzogenen Rodbüsche, 2. um Ermäßigung des Kohlenzinses und 3. um Fernhaltung der Arbeiter an den Schmelzhütten von ihrem Bann, da sie selbst bei ihrem mageren Boden nicht genug Korn zum Brotbacken hätten. Das Gesuch wurde jedoch abgeschlagen, indem die Lebensweise der Bewohner von Dudweiler ungünstig beurteilt wurde; sie vertäten ihr durch Kohlenfahren 28 verdientes Geld, vernachlässigten ihren Ackerbau und kämen deshalb auf keinen grünen Zweig. Die Bittschrift ist unterschrieben von dem Meier Heinrich Bomm, den Gerichtsmännern Hans Adam Krämer und Philipp Wilhelm, dem Heimmeier Hans Peter Lorenz und den Gemeinsleuten Johann Adam Pitz (der seinen Namen nicht schreiben konnte und ein Handzeichen machte) und Adolf Wunn.
Im Jahre 1763 beschwerten sich die Gemeindevertreter durch den Meier Valentin Schneider, den Gerichtsmann Jakob Carl und den Heimmeier Jakob Wilhelm, daß die Schafherden vom Eschberger- und Schiedenborner Hof, die beide der Hüttenbestünder Salomon Alexander in Pacht habe, ihren Bann bestrichen und ihrem Vieh die Weide entzögen. Auch dieses Gesuch wurde zurückgewiesen.
Im Jahre 1790 klagte die Gemeinde Dudweiler über Beeinträchtigung ihres Weiderechts durch die Arbeiter der Fischbacher Schmelze. Aber die Beklagten verfochten ihr Recht durch ihren Heimmeier Georg Zeitz mit Erfolg.
Im Jahre 1756 umfaßte nach dem Bericht des Amtmannes Lex die Meierei Dudweiler außer dem Dorf Dudweiler keinen anderen Ort als den Plattenhammer bei Jägersfreude; doch wurde auch Sulzbach zuweilen als eine unter der Dudweiler Meierei stehende Heimmeierei angesehen. Die Zahl der fronbaren Untertanen betrug 36, dazu 4 Witwen; an abgabepflichtigen Hintersassen zählte man 11, dazu 1 Witwe. Frondenfrei waren 7 Untertanen und der Pfarrer. Zu der Kirchengemeinde gehörten außer Dudweiler die Dörfer Sulzbach, Scheidt und Friedrichsthal, ferner die neue Schmelz bei Fischbach, Neuhaus und Hinterfeld. Die Hälfte der Bewohner war lutherisch, 3/8 katholisch und 1/8 reformiert. Man zählte 46 Häuser, von denen 15 und 2 halbe mit Ziegeln, die übrigen mit Stroh gedeckt waren. Im Dorfe war eine lutherische Schule. Der Meier hieß Philipp Jakob Wilhelm, die Gerichtsleute Jakob Karl, Hans Peter Lorenz und Valentin Maul. – Auf dem Dorfbann lagen 3 herrschaftliche Alaunwerke und das Eisenplatten- und Schneidewerk, welches in Temporalbestand gegeben war.
Der Bann grenzte gegen Osten an Scheidt, gegen Westen an die Neue Schmelze Quierschieder Bannes, gegen Süden an 29 den St. Johanner Stadtbann, gegen Norden an Sulzbach. Der Bann war ganz ausgesteint, und Grenzirrungen kamen nicht vor. »Anstatt einer gemeinsamen Schwemme dienet der mitten im Dorf liegende Weiher; es sind auch 3 gemeine Quell- und Springbrunnen, von denen der erste keinen, einer von den andern aber einen und der letzte zwei hölzerne Tröge hat, woraus und aus der vorbeifließenden Sulzbach das Vieh getränkt wird. Ohnweit des Dorfes stehet eine herrschaftliche Erbbestands-Mühle, die Untertanen sind aber nicht dahin gebannt« (d. h. es bestand kein Mahlzwang).
»Um das ganze Dorf herum ist herrschaftliche Waldung, desgleichen bei dem Plattinenwerk befindlich und dermalen mit in Bestand gegeben ist. An Fischwassern ist nichts allhier außer die vorbeifließende Sulzbach und zum Teil die Fischbach, gnädigste Herrschaft aber hat alle Jagd und Fischerei. Es wird ein Nassauischer Zoll und sogenanntes Batzengeld (von jedem Kohlenwagen), aber kein Weggeld allhier erhoben.«
»Der Meier hat eine geschriebene Dorfordnung in seinem Verwahr, welche alljährlich zur Nachachtung vorgelesen wird.«
»Auf dem hiesigen Bann wächst zwar ziemlich Korn, Hafer und andere Früchte, doch besteht die Hauptnahrung der Einwohner in dem Fuhr- und Handverdienst, welchen sie aus denen auf hiesigem Bann befindlichen ansehnlichen herrschaftlichen Steinkohlen- und Alaunwerken ziehen.«
»Die gemeinen Einkünfte sind schlecht und bestehen meistenteils darinnen, daß ein Hintersatz jährlich 3 Gulden, ein neuer Gemeinsmann aber semel pro semper (ein für allemal) 1 Gulden 15 Albus in die Gemeinde bezahlen muß. Es ist allhier weder aktive noch passive Koppelweide mit Ausbännigen, außer daß die Bürgerschaft zu St. Johann auf einem gewissen ohnausgesteinten Distrikt über die Banngrenze fahren, mithin auf dem hiesigen Bann mit ihrem Vieh die Rauhweide und den Langenhalm gemeinschaftlich mit denen Untertanen zu Dudweiler suchen darf, wogegen aber die gedachte Bürgerschaft jährlich 7 Maß Wein und vor 6 Batzen Brot und Käse an die hiesige Gemeinde abgeben muß. Schließlich kann man dermalen unter allen hiesigen Untertanen nur einen vor wohlhabend halten; 17 von ihnen haben ihr ehrliches Auskommen, und die übrigen stehen alle in schlechten Vermögensumständen.« 30
Dieser Bericht zeigt gegen das Renovatur-Protokoll von dem Jahre 1686 eine bedeutende Zunahme der Einwohnerschaft. Die Zahl der Untertanen hatte sich in 70 Jahren von 14 auf 44 (mit dem Pfarrer) vermehrt, dazu waren 11 Hintersassen und 5 Witwen gekommen.
Die Regierung des Fürsten Wilhelm Heinrich ist jedenfalls, wie dem ganzen Lande, so auch der Gemeinde Dudweiler zu Gute gekommen. Eine Hauptsorge des Fürsten war die Hebung des Ackerbaues, der ja die ursprünglichste Quelle des Wohlstandes ist. Da es an Dünger fehlte, so erlaubte der Fürst die Anlage von Kalköfen und gewährte Steinkohlengries zum Kalkbrennen aus den herrschaftlichen Gruben zu billigem Preise. Er bestimmte, daß jeder Bauer sein Ackerland in 3 bis 4 Fluren einteilen und vernünftig bewirtschaften solle. Das vorhandene Ackerland sollte ausgenützt und nicht brach liegen gelassen werden. Die sogenannten gemeinen Felder ließ er zur besseren Bebauung unter die Gemeindemitglieder austeilen. Damals ist auch der so wichtige Kartoffelbau allgemein eingeführt worden. Die Wiesen wurden durch Abzugsgräben verbessert, das Weiden des Viehes nach der Heuernte untersagt und das Verbot schließlich auf die Zeit vom 1. April bis 1. September ausgedehnt, damit reichlich Heu und Grummet zur Stallfütterung vorhanden wäre. Die Bebauung der Ackerfelder hat während der Regierung des Fürsten um die Hälfte, die der Wiesen um ein Viertel zugenommen.
Auch der Obstzucht wendete der Fürst seine Aufmerksamkeit zu. Er befahl die Anpflanzung von Obstbäumen auf dem Gemeindegut und ließ Baumschulen anlegen, deren Erzeugnisse zu billigen Preisen an die Untertanen abgegeben wurden. Durch eine neue Landvermessung und Anlegung neuer Bannbücher wurde das Eigentum sichergestellt, auch die wucherische Ausbeutung der Untertanen wurde bekämpft.
Der Verkehr wurde durch den Bau von neuen Straßen erleichtert. Schon im Jahre 1741 wurde die Straße von Dudweiler nach Sulzbach durch Fronarbeiter als Chaussee hergestellt. Die Straße von Saarbrücken nach Dudweiler, die bis dahin durch den St. Johanner Wald führte, erhielt damals ihre jetzige Richtung durch das Sulzbachtal. 31