Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++
Auf der unter Fürst Wilhelm Heinrich angelegten Straße von Sulzbach nach Dudweiler bewegte sich am 4. Dezember des Jahres 1766 ein festlicher Zug. Die junge Gemahlin des Erbprinzen Ludwig, die Prinzessin Wilhelmine von Schwarzburg-Rudolstadt, wurde an der Landesgrenze bei Limbach feierlich empfangen und von dem Fürsten mit einem Teil des Hofstaates über Neunkirchen nach Saarbrücken geleitet. Aus einem gleichzeitigen Bericht hebe ich eine Stelle heraus:
»Ohnweit dem Dorf Dudweiler paradierte der Berginspektor Herr Engelke mit etlich und 50 Bergleuten unter vortrefflicher Bergmusik und steter Abfeuerung bei 30 Stück großer Kanonen. Gedachter Berginspektor hatte sich und alle seine Leute in neue Berghabits gekleidet, davon sein und derer andern Vorsteher ihre von schwarzem Atlas reich mit Gold, die Schurzfelle von schwarzem Samt mit goldenen Fransen und die auch schwarzsammetenen Kappen mit silbernen Schildern besetzt waren.«
»Ganz nahe an gedachtem Dorfe Dudweiler sah man die dritte Ehrenpforte (die erste in Friedrichsthal, die zweite in Sulzbach), auf deren einer Seite die verheuratheten, auf der anderen Seite aber die unverheiratheten Untertanen und Kinder männlichen Geschlechts dieses Orts nach der Größe und dem Alter rangiert stunden.«
»Durch die vierte Ehrenpforte hat sich der Fürstlich-Nassau-Saarbrückische Hofagent, Herr Beer-Herz (der Pächter des Platinnen- oder Blechhammers bei Jägersfreude), dem an dieser Straße gelegenen Platinnenhammer gegenüber zu distinguieren (hervorzutun) gesucht. Er und seine vier Söhne stunden neben selbiger in blauen Sammet und Drap d'or gekleidet und statteten im Vorbeiziehen bei den Durchlauchtigsten Herrschaften ihren untertänigsten Glückwunsch wegen dieser frohen Begebenheit ab, wie sie denn 54 auch, um ein öffentliches Zeugnis ihrer besonderen Freude untertänigst an den Tag zu legen, bei ihrer Ehrenpforte Trompeten und Pauken tönen und 32 Kanonen mehrmalen abfeuern, weniger nicht auf beyden Seiten derselben weißen und roten Wein für das Volk springen ließen.«
Nach dem Tode des Fürsten Wilhelm Heinrich wurden Unterschleife im Betrieb der Gruben entdeckt, die zu einer Untersuchung und zu weitläufigen Berichten führten. Bei Dudweiler wurde eine neue Grube angelegt, die dem Landesherrn zu Ehren Ludwigsgrube genannt wurde.
Fürst Ludwig legte in Dudweiler ein Gestüt an und nahm an dieser Zuchtanstalt soviel persönlichen Anteil, daß er ihr den Namen »Ludwigsfreude« beilegte.Im Jahre 1788 wurde der Lakai Wagner zum Verwalter von »Ludwigsfreude« ernannt. Er hatte 150 Gulden Gehalt jährlich, außerdem ein Quart Weizen, 4 Quart Korn, 8 Klafter Holz, 60 Zentner Steinkohlen, freie Wohnung in dem herrschaftlichen Haus und den Genuß von 5 Morgen Land nebst 1¼ Morgen Wiesen und Gartenland. Im nächsten Jahre erhielt der Hofgärtner Schenkelberger aus Jägersberg (Neunkirchen) die Erlaubnis, einen Weinschank in Ludwigsfreude zu errichten gegen Ohm- und Lagergeld. Seine Besoldung betrug 20 Gulden. Auch hielt der Fürst einmal im Jahre einen großen Fischzug in Dudweiler ab, über den der Schriftsteller Freiherr v. Knigge folgendes berichtet:
»In Dudweiler hat der Fürst ein Haus,Der jetzige »Nassauer Hof«. wohin er einmal des Jahres zu gehen pflegt, um in den reichbesetzten Teichen in seiner Gegenwart fischen zu lassen. Es wird dann eine ländliche Mahlzeit gehalten, die größtenteils aus diesen gefangenen Fischen besteht, und von welcher aller städtischer Zwang und Prunk verbannt sind. Auf inländischem Porcelain wird gespeist. Es ist nämlich in Ottweiler eine Fabrik angelegt, in welcher eine Art weißes Steinporcelain verfertigt wird, das mit dem englischen, sowohl was die Güte, als was den wohlfeilen Preis, die Dauer, Feuerfestigkeit und Schönheit der Formen betrifft, wetteifern kann. Der Fürst läßt die Speisen in den Kasserolen von dieser Masse, in welchen sie gekocht werden, auftragen.«
Fürst Ludwig schenkte im Jahre 1791 dem Oberjägermeister von Fürstenrecht ein Stück Land in der »Maldissen-Wiese« zur Anlage eines Weihers. 55
Von Dudweiler aus lag der Fürst auch oft seiner Hauptleidenschaft, dem Jagdvergnügen, ob, freilich nicht zur Freude des Landmannes, dessen Felder das Wild oft genug verwüstete. Die zum Teil eingezäunten Waldungen waren voll von Hirschen, Rehen und Wildschweinen. Berühmt waren die Saarbrücker Parforcejagden, bei denen das Wild zu Tode gehetzt wurde. Dabei brauchte keine Grenze beachtet werden, und so ging die wilde Jagd oft genug über die Saaten. Auch mußten die Untertanen Jagdfronden leisten, nämlich Treiberdienste tun, das Jagdzeug und das erlegte Wild fahren, die Waldwege in Stand halten usw.
Im Jahre 1777 kam es zu einem bemerkenswerten Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Dudweiler und dem Stift St. Arnual, das den Platinhammer erworben und dort eine Schäferei eingerichtet hatte.Siehe Jägersfreude. Das Stift hatte das Weiderecht dem Bärenwirt 56 Schlachter zu St. Johann verpachtet, der täglich mehr als 300 Schafe auf dem Dudweiler Bann weiden ließ. Der Rechtsstreit wurde durch Erkenntnis des fürstlichen Hofgerichts vom 6. Mai 1779 zu Gunsten der Gemeinde entschieden und das Urteil durch die juristische Fakultät der Universität Marburg im September desselben Jahres bestätigt.
Durch diesen Ausgang des Rechtsstreites fühlte sich Fürst Ludwig selbst getroffen, da seine Rentkammer den Hof mit der Weide an das Stift verkauft hatte und somit Gewährschaft leisten mußte. Der Fürst schrieb am 16. April 1780 aus Jägersberg bei Neunkirchen an den Kammerrat Graeser:
»Mein lieber Herr Cammer-Rath! Ich habe bisher alle mögliche Tentatives (Versuche) bei der Gemeind Duttweiler wegen der Schaafweyd, jedoch vergebens gemacht. Nunmehro deklariret sich solche, daß sie ihren Proceß gegen meine Rentcammer gewonnen habe, und will darauf als ihrer Richtschnur und vesten Grund beharren.«
»Da mir bewust, das die Duttweiler zum grösten Theil herrschaftliche Geld-Restanten seynd, so machen Sie, mein lieber Herr Cammer-Rat, allen Geld-Einnehmern bekannt, wie daß sie mit aller Strenge die von daher rückständige Gelder einzutreiben sich angelegen sein lassen sollen. ich vermuthe, daß dieses die einzige art seyn könne, um gedachte Gemeinde zum Kreuz kriechen zu machen und durch schlimme Weege zu erhalten, was durch gute Worte nicht hat können erlanget werden.«
»Ich bin, mein lieber Herr Cammer-Rat,
Ihr wohlaffektionierter
L. F. Z. N. S.«
(Ludwig, Fürst zu Nassau-Saarbrücken.)
Wenige Jahre später brach in Frankreich der furchtbare Sturm los, der auch der Fürstenherrschaft in Saarbrücken ein Ende machen sollte.
Im Jahre 1789 gaben, wie fast alle Gemeinden der Grafschaft Saarbrücken, so auch die Bewohner von Dudweiler und Sulzbach auf die Kunde von der französischen Revolution ihren Beschwerden gegen die fürstliche Regierung Ausdruck. Sie klagten im September 1789 in einer Eingabe an den Fürsten Ludwig, 57 daß die Gemeinde durch neue Forderungen der Regierung fast gänzlich ruiniert sei, und verlangten Abrechnung über die Landkassengelder, Befreiung vom sechsjährigen Soldatendienst beim Kreiskontingent, außer wenn ein Mann drei Söhne habe, Aufhebung der Zweitaler-Steuer von Heiratenden und des Geisengeldes, Zutritt zu den Waldungen, Weidgang, Langhalm, Stock- und Gipfelholz, sowie Verbot des Weideganges des Viehs von der Fischbacher Schmelze, die zum Köllertaler Bann gehörte, auf dem Dudweiler Bann. Besonders klagte die Gemeinde über den Wildschaden. Vor ungefähr zehn Jahren habe sich der Fürst verpflichtet, nicht mehr als acht Wildschweine und 10 Hirsche in dem Wildzaun zu halten; dies Versprechen sei nicht gehalten worden. Sie verlangten Vertilgung des Wildbrets oder Ersatz des Wildschadens. Auch klagten sie über die Beschwerung mit Zeugfahren zu den fürstlichen Jagden und mit sonstigen Jagdfronden, ferner über die Absperrung vieler Wege, die Entziehung des Kohlenfuhrgeldes (4 Kr. für den Zentner nach der Kohlenwage) und des Geschirrholzes. Das Prinzengeld für den Erbprinzen wollten sie gerne auf acht Jahre bezahlen, wenn dieser es verlange; aber sie begehrten den freien Kauf und Verkauf von Branntwein und die Aufhebung der Stuterei.
Bald nachher ergänzte die Gemeinde ihre Forderungen noch durch einige andere Wünsche. Sie verlangte Abhörung der Gemeinde-Rechnung durch den Meier, nicht durch den Landschreiber, Befreiung von der Bauordnung und Aufhebung des neueingeführten Grundbirnzehnten. Die erste Eingabe war unterzeichnet von den Gerichtsmännern Valentin Pitz und Valentin Lorentz, dem Heimmeier Balzer Schneider und den Gemeindeleuten Christian Lugenbiel und Johannes Huy. Unter der zweiten Eingabe finden wir noch den Gerichtsmann Martin, den Heimmeier Niklaus Wilhelm aus Sulzbach sowie den Beständer (Pächter) des Neuweiler Hofes Johann Georg Blatter. Der letztere erklärte besonders, daß er fortan kein Laudemium (Antrittsgeld) für den Erbbestand bezahlen wolle und keinen Mann zum Kreiskontingent zu stellen schuldig sei.
Die fürstliche Regierung machte einige Zugeständnisse, auch setzte sie den Preis der Steinkohlen zum Hausbrand auf 4 kr. für den Zentner fest, doch die Untertanen wurden hierdurch nicht befriedigt. Der Fürst genehmigte dann auch nach wiederholten 58 Vorstellungen am 20. Januar 1793, daß das Schwarzwild außerhalb des Wildzaunes gänzlich vertilgt und auch das Rotwild so weggeschossen werden sollte, daß die Untertanen keinen Grund mehr zur Klage hätten. Und am 15. Februar desselben Jahres verordnete er auf abermaliges Drängen die Abschaffung aller Jagdfronden und die völlige Aufhebung der Leibeigenschaft. Außerdem sollte in der Meierei Dudweiler der Parforcezaun abgeschafft und der Wildzaun von dem Banne abgerückt werden.
Obwohl die Lage der Landbevölkerung in jener Zeit gewiß nicht glänzend war, so fanden doch die französischen Freiheitsboten bei ihr wenig Gegenliebe. Als einige Franzosenfreunde in Dudweiler einen Freiheitsbaum errichteten, wurde er von den besonnenen Bewohnern wieder umgehauen.
Im Herbst des Jahres 1793 zog sich der Krieg zwischen Franzosen und Preußen in unsere Gegend. Bei Dudweiler war ein französisches Lager von etwa 2000 Mann. Nachdem aber die Franzosen am 14. September bei Pirmasens von dem Herzog von Braunschweig geschlagen worden waren, drängten preußische Truppen die Franzosen über die Saar zurück und stellten hier Vorposten auf. Der Vorpostenkommandeur Oberst von Blücher, Kommandeur des roten Husarenregimentes, der nachmals so berühmt gewordene Feldmarschall, nahm mit 200 Husaren, 150 Kürassieren und 30 Schützen sein Quartier in Dudweiler und machte sich durch kühne Überfälle bei den Franzosen gefürchtet.Ein Gefecht zwischen Dudweiler und Saarbrücken beschreibt Blücher in seinem von E. Knorr herausgegebenen Kampagne-Journal der Jahre 1793 und 1794, S. 74 ff.
Doch die preußischen Interessen lagen damals nicht an der Saar, sondern in Polen, nach mehrwöchentlichem Aufenthalt zogen sich die Preußen in die Pfalz zurück.
Französische Truppen besetzten nun Dudweiler und plünderten das Dorf. Es wird erzählt, daß dem Pfarrer, der sich nicht entschließen konnte, seine Gemeinde zu verlassen, die Schuhe von den Füßen und der Trauring vom Finger gezogen wurde. Am 26. Mai des folgenden Jahres erschienen zwar noch einmal 59 preußische Husaren in Dudweiler, doch im Jahre 1795 schloß Preußen Frieden mit Frankreich, und unser Land blieb im Besitz der Franzosen.
Die französische Regierung verpachtete im Jahre 1797 die Kohlengruben der Saargegend für 71 000 Franken an die Gesellschaft Equer in Paris. Die Pachtsumme für Dudweiler und Sulzbach betrug 14 000 Franken. Die Gesellschaft hatte in einem Jahre einen Gesamt-Reingewinn von 81 000 Franken. Die Regierung erneuerte deshalb im Jahre 1807 den Pachtvertrag nicht, sondern nahm den Betrieb selbst in die Hand. Die Leitung hatte der Directeur Principal de la Regie des houllières Savoye in Saarbrücken.Er wohnte am Ludwigsplatz in dem Hause Nr. 9, jetzt Herberge zur Heimat. Auf der Balustrade zu beiden Seiten des Hauses standen die Jahreszeiten, 4 Knabengestalten, von denen 3 noch erhalten sind. Das ganze Kohlengebiet wurde in 60 Distrikte zerlegt und in jedem derselben das Recht des Kohlenverkaufes an eine bestimmte Person übergeben. Im Jahre 1797 war die Knappschaftskasse gegründet worden, aus der nicht nur erkrankte Genossen, sondern auch Invaliden, Witwen und Waisen unterstützt wurden.
Am 1. Juli desselben Jahres erließ der Berginspektor Knörzer von Dudweiler aus ein Reglement für die Bergleute in den Nassau-Saarbrückischen Landen, welches für die Arbeit und den Lebenswandel der Knappen bestimmte Vorschriften gab. Erst nachdem der Bergknappe diese Vorschriften beschworen hatte, wurde er in das Knappschaftsregister eingetragen. Ein Häuer verdiente durchschnittlich 120 Gulden im Jahr. Das an die Knappschaftskasse entrichtete Büchsengeld betrug 1½ Kreuzer auf den Gulden.
In der französischen Zeit bildete Dudweiler mit den nächsten Ortschaften eine Mairie, die zum Kanton St. Arnual des Saardepartements gehörte und im Jahre 1808 2124 Einwohner zählte. Die Gemarkung von Dudweiler und Fischbach wurde auf 1596 Hektar ausgemessen. Der Meier hieß Wagner. In dem Annuaire de la Sarre von Zegowitz, das im Jahre XI (1802/3) in Trier erschien, finden wir folgende Aufzählung der Ortschaften: 60
Douttweiler | 65 | Feuerstellen | 700 | Einwohner |
Fischbach | 11 | " | 167 | " |
Neuhaus | 3 | " | 32 | " |
Jaegersfreud | 4 | " | 48 | " |
Soulzbach | 25 | " | 314 | " |
Nauweiler | 5 | " | 45 | " |
Scheid | 28 | " | 171 | " |
Scheiderberg | 8 | " | 51 | " |
Rentrich | 21 | " | 128 | " |
Goffontaine | 7 | " | 52 | " |
Eschberg | 3 | " | 24 | " |
Die Staatswaldungen bei Dudweiler waren auf 983 Hektar und 43 Ar ausgemessen. Der Flächeninhalt der Gemarkung von Dudweiler und Fischbach wird 1799 auf 1596 Hektar angegeben. In Dudweiler war ein kleiner Eisenhammer, der dem Bürger Gouvy gehörte. Der Stahlhammer in Goffontaine, ebenfalls der Familie Gouvy gehörend, stellte vortrefflichen Stahl für Werkzeuge her.
In der Mairie Dudweiler zählte man 106 Häuser, 3209 Morgen Ackerland, 1012 Morgen Wiesen, 9909 Morgen Staatswald, 34 Morgen Teiche und 241 Morgen Ödland. Die Grundsteuer betrug 14 484 fr. 60 ctm.
Nach dem Zivilstandsgesetz vom 20. September 1792 mußten die Beurkundungen des Personenstandes bei der Mairie angemeldet werden. In den Jahren 1798–1802 finden wir Jakob Gottschall, Johann Schmelzer und Valentin Venitz nacheinander als Munizipalagenten tätig. Von 1802 bis 1805 stand Georg Appolt, von 1805 bis 1806 Maurer an der Spitze der Verwaltung, 1806 bis 1807 war Schneider Adjunkt, 1807 bis 1812 war Heinrich Wagner Bürgermeister, 1813 folgte ihm Chr. Lex. 61