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5. Kapitel.

§ 5. Erörterung über die Freunde und die Befugnisse der Boten des Liebhabers.

Die Einrichtung des Hausstandes, das Beginnen in Gesellschaft der Freunde und das Schicken der Boten ist erwähnt worden. Welcher Liebhaber soll nun das Leben eines Elegants führen, nachdem er den Stand des Hausherrn erreicht hat, und wie soll die Liebhaberin beschaffen sein? Mit was für Freunden soll er leben, und was ist die Befugnis des Boten? Die Erörterung, Darlegung dieser Punkte heißt: »Erörterung über die Freunde und die Befugnisse der Boten des Liebhabers«. Nach Pāṇini I, 2, 67 sind der Liebhaber und die Liebhaberin gemeint und bei dem Worte »Befugnisse der Boten« Boten und Botinnen, weil in jener Regel darauf hingewiesen wird, daß bei Zusammensetzungen von Maskulinis und Femininis nur das eine überbleibt.

Hier wird zunächst, weil darüber viel zu sagen ist, die Geliebte, nach dem Gewinne, den sie bringt und noch nach einem anderen Gesichtspunkte behandelt:

Die Liebe, welche innerhalb der vier Kasten nach Ebenbürtigkeit und gemäß dem Lehrbuche an eine Frau gewandt wird, die früher noch nicht mit einem andern verheiratet war, bringt Söhne, verleiht Ansehen und entspricht den Sitten der Welt.

»Nach Ebenbürtigkeit«: z. B. Brahmane mit Brahmanin, oder Śūdra mit Śūdrā. – »Gemäß dem Lehrbuche«: in der von dem Lehrbuche angegebenen Weise, mit Werbung usw. – »Die früher noch nicht mit einem anderen verheiratet war«, noch nicht den Ehefrauenstand erreicht hat. – »Gewandt wird«, entsteht. – »Bringt Söhne«, ist die Grundbedingung für die Erlangung eines leiblichen Sohnes … So heißt es: »Der Brahmane aber zeuge einen Sohn mit einer gebildeten Frau von seiner eignen Flur; und diesen sehe er an als leiblichen Sohn, der diesen Namen wirklich verdient«. Hier ist die »eigne Flur« dieselbe Kaste. – »Verleiht Ansehen«, ist die Ursache des Ansehens … Und wenn hier auch »Liebe« nicht die geschlechtliche Vereinigung ist, so wird doch das Wort Liebe metaphorisch auf die Vereinigung von Mann und Frau angewendet, indem die Liebe derselben vorangehen muß. So ist es ein Synonymon davon. – »Entspricht den Sitten der Welt«, ist in der Welt bekannt, d. h. ist nicht außerhalb derselben.

Das Umgekehrte davon und verboten ist die Liebe zu Frauen aus höherer Kaste und an andere Verheirateten; die Liebe zu Frauen aus niedrigerer Kaste, aus der Kaste Gestoßenen, Hetären und Wiederverheirateten ist nicht geboten und nicht verboten, da sie nur dem Vergnügen dient.

»Zu Frauen aus höherer Kaste«: wenn ein Kṣatriya seine Liebe an eine Brahmanin wendet; ein Vaiśya an eine Brahmanin oder Kṣatriyā; ein Śūdra an eine Brahmanin oder Kṣatriyā oder Vaiśyā, auch wenn sie noch keinem anderen angehört haben. – »Zu Frauen, die an andere verheiratet«, mit einem andern vermählt sind, auch wenn sie aus gleicher Kaste stammen. Die Liebe zu diesen ist das Umgekehrte (der ebenbürtigen): sie bringt keine (ebenbürtigen) Söhne, verleiht kein Ansehen und entspricht den Sitten der Welt nicht. Eine solche soll nicht sein, auch wenn sie nur dem Vergnügen dient, indem eine Liebe zu Frauen, die mit einem anderen verheiratet sind, durchaus dem frommen Wandel zuwider ist. – »Zu Frauen aus niedrigerer Kaste«: für den Brahmanen sind niedrigeren Kasten angehörige Frauen die Kṣatriyā, Vaiśyā und Śūdrā; für den Kṣatriya die Vaiśyā und Śūdrā; für den Vaiśya die Śūdrā. Der Śūdra hat nichts Tieferstehendes; für ihn sind Angehörige einer niedrigeren Kaste nur im Hinblick auf die eigene Kaste zu finden. – Wenn sie hierbei (nicht) aus der Gemeinschaft gestoßen sind, d. h. vermittelst des ›Gefäßes‹ (nicht) ausgestoßen sind: es gibt nämlich manche Frauen unter den Kṣatriyās usw., die aus keinem Gefäße essen können, ohne daß es unmöglich ist, es durch bloße Reinigung wieder rein zu bekommen. Diese also Beschaffenen sind die Ausgestoßenen. So heißt es denn: »Die Śūdrā ist die Frau des Śūdra, sie und eine Frau aus eigner Kaste gelten als Frau des Vaiśya; diese beiden und eine Frau aus eigner Kaste als die des Königs und diese (drei) sowie eine Frau aus eigner Kaste als die des Brahmanen«. – Zu diesen (ist die Liebe nicht verboten), auch wenn sie ausgestoßen sind. – »Zu Wiederverheirateten«: die schon einem anderen angehört, ihre Jungfernschaft verloren haben und Witwen sind, aber wegen der Schwäche des Fleisches wieder einem anderen angehören. Die Liebe, die man an diese verwendet, wenn man sie gewonnen hat, und an Hetären, allen gemeinsame Frauen, die »ist nicht geboten«, nicht befohlen, indem dabei, wenn man eine Ebenbürtige nicht nimmt, nicht gesagt ist, daß man dann eine solche nehmen soll, und wenn man eine Ebenbürtige genommen hat, es nicht verboten ist, eine solche zu nehmen, da es unverboten geschieht. Dann bezieht sich das Zusammenleben nur auf das Vergnügen, dient nur dem Vergnügen, nicht der Nachkommenschaft. Die Söhne, die dabei die Angehörigen einer niedrigeren Kaste bekommen, besitzen nicht das Recht der Vollbürtigkeit, weil die Zeremonie behufs Erlangung eines Sohnes dabei nicht stattfindet. Bei Wiederverheirateten und Hetären ist keine Hoffnung auf einen Sohn vorhanden: das ist der zwiefache Gewinn.

Hierbei gibt es drei Liebhaberinnen: Mädchen, Wiederverheiratete und Hetäre.

»Hierbei«, bei dieser Unterscheidung des Gewinnes, »gibt es drei Liebhaberinnen: »Mädchen, Wiederverheiratete und Hetäre.« Dabei ist das Mädchen von zweifacher Art: eine, die (ebenbürtige) Söhne, und eine, die nur Vergnügen bringt. Die erste, ebenbürtige, ist die beste; die zweite, aus niederer Kaste, ist geringer; noch geringer als sie ist die Wiederverheiratete, da sie, wenn sie auch gewonnen ist, doch schon einem anderen gehört hat. Ihr Treiben wird der Verfasser in dem Abschnitte über die verheirateten Frauen schildern. Diejenige aber, die ihre Jungfernschaft noch hat, wenn sie sich wieder verheiratet, gehört zu der anderen Klasse. So heißt es denn: »Die Frau, welche bei unverletzter Jungfernschaft sich wieder nach Vorschrift verheiratet, dieser Wiederverheirateten Sohn heißt paunarbhava«. – Geringer noch als sie ist die Hetäre, weil sie Gemeingut ist.

Nun gibt (der Verfasser) eine Erörterung aus einem anderen Gesichtspunkte:

Aus anderen Gründen wird selbst eine von einem anderen geheiratete Frau zu einer Vierten, die man besuchen darf, sagt Goṇikāputra.

»Aus anderen Gründen«: aus Abhängigkeit von einem Grunde, der ein anderer ist als die Erlangung eines Sohnes und das Vergnügen. – »Zu einer, die man besuchen darf«: wenn eine besondere Ursache vorliegt, dann gehört die betreffende Frau zu dieser Gruppe, man darf sie also besuchen. In einem anderen Falle aber nicht: so lehrt er unter Anschluß an die Lehre der Schule des Bābhravya.

Es ist davon die Rede gewesen, daß Goṇikāputra den Abschnitt über die fremden Weiber besonders behandelt hat: auf diesem Gebiete sagt er mit Bezug hierauf:

Wenn er denkt: »Sie ist eine geschlechtlich Freie«.

»Er«, der Liebhaber. – »Denkt«, zu der Überzeugung kommt, »sie ist eine geschlechtlich Freie«. Eine geschlechtlich Freie ist eine Frau, die keine Schranken kennt.

Das beweist er nun:

»Auch von anderer Seite ist schon vielfach ihr guter Wandel untergraben worden; ein Besuch bei ihr, gleichsam als einer Hetäre, wird also, auch wenn sie aus einer höheren Kaste ist, keine Pflichtverletzung bewirken: sie ist eine Wiederverheiratete.«

»Auch von anderer Seite.« So gut wie sie in dem Werben um mich an ihrem Charakter Schaden erleidet, ebenso ist schon bei anderen viele Male »ihr guter Wandel untergraben worden«, hat sie an ihrem Charakter Schaden erlitten. Infolgedessen steht sie mit den Hetären auf gleicher Stufe: »gleichsam als Hetäre«. Eine schlechte Lesart hat »gleichsam als Wiederverheiratete«: denn eine Wiederverheiratete hat nach dem ersten Gatten einen anderen gefunden; deren guter Wandel ist also nicht »vielfach« untergraben worden; das Beispiel paßt demnach nicht hierher. – »Auch wenn sie aus einer höheren Kaste ist«: wozu das? Weil so bei Frauen, die nicht derselben, und Frauen, die einer niedrigeren Kaste angehören, dasselbe Verhältnis angenommen wird. Auch hierbei ist keine Sünde. So heißt es denn: »Panzerhemd, Bogen, Gewand usw. gebe man hin zur eignen Bereinigung, nachdem man die Frauen aller vier Kasten hat stehen lassen«. Der Sinn dieser Strophe ist: das Panzerhemd, die Stätte des Siegerrechtes, gebe man der Brahmanin, den Bogen der Kṣatriyā, das Gewand der Vaiśyā, der Śūdrā ein Schaf. – Wo nämlich sie selbst nur ganz geringe Schuld trifft, wird ein Besuch bei ihr niemandem eine Pflichtverletzung bereiten: wie der Verfasser denn sagt: »ein Besuch bei ihr«, der aus einem bestimmten Grunde stattfindet, »wird keine Pflichtverletzung bewirken«, da kein Unrecht dabei ist.

Wieso ist sie »eine Wiederverheiratete?« Darauf antwortet er:

Früher einem anderen gehörig, wird sie ausgehalten: dabei ist kein Bedenken.

Die früher einem anderen gehörte, eben diese ist nach Verlust der Jungfernschaft von dem und dem »ausgehalten«, gewonnen: »dabei ist kein Bedenken«, wenn man sie besucht, ist das kein Unrecht, da sie nicht aus einer höheren Kaste stammt. Wenn hierbei auch keine Pflichtverletzung stattfindet und kein Bedenken, so handelt man doch nur wegen des Vergnügens, indem es (sonst) verboten ist. Jedoch wird damit als Grund (zum Ehebruch) zuerst der gleich zu beschreibende genannt, der die Läuterung von der Sinnenwelt zum Inhalt hat. So heißt es: »Nachdem man zunächst die Läuterung von der Sinnenwelt und (sonstige) Gründe ihrem Wesen nach geprüft hat, verkehre man mit fremden Frauen, aber nicht aus Neigung.«

Nun nennt er die Gründe:

Entweder: »Sie übt über ihren Gatten, einen großen Herrn, der mit meinem Feinde in nahen Beziehungen steht, gewaltsam die Herrschaft aus: wenn sie mit mir Verkehr hat, wird sie aus Liebe (zu mir) jenen umstimmen.

»Entweder: Sie übt über ihren Gatten, einen großen Herrn«, der mit meinem Feinde Freundschaft geschlossen hat und der wegen seiner Macht imstande wäre, die Kraft dieses Feindes zu schwächen – das beides ist gemeint, wie man wissen muß – »gewaltsam die Herrschaft aus«, spielt sich anstemmend den Herrn. »Wenn sie mit mir Verkehr hat, wird sie aus Liebe«, infolge der aus (unsrer) Verbindung entstandenen Liebe, »jenen umstimmen«, wird ihn mit meinem Feinde, der mich zu schädigen trachtet, kraft ihres Einflusses entzweien, worauf er mir gegenüber von erlesener Gesinnung sein wird. Andernfalls wird er, gestützt auf den großen Herrn, mich töten, ohne daß ich die Lebensziele erreicht habe.

Oder: »Sie wird den mir abholden (Gatten), der mächtig ist und mich zu schädigen trachtet, in seine ursprüngliche Verfassung zurückversetzen«.

»Oder: Sie wird den mir abholden«, ihren mir aus irgend einem Grunde feindlich gesinnten Gatten, »der mächtig ist«, gegen den nicht anzukämpfen ist »und mich zu schädigen trachtet«, von unversöhnlichem Hasse erfüllt überlegt: ›Wann werde ich es dem heimzahlen?‹ »in seine ursprüngliche Verfassung zurückversetzen«: kraft ihres Einflusses, wenn sie mit mir Umgang hat, ihn in sein früheres Wesen zurückbringen.

Oder: »Wenn ich durch sie einen Freund erwerbe, werde ich die Sache des Freundes, die Abwehr des Feindes oder eine andere schwer zu erreichende Sache durchsetzen«.

»Wenn ich durch sie«, kraft ihres Einflusses, nachdem sie mit mir vertraut geworden ist, »einen Freund erwerbe«, in ihrem Gatten. »Die Sache des Freundes«, die er dann unterstützt: für die Sache des Freundes ließe man ja das Leben und ginge selbst in die Hölle! – »Die Abwehr des Feindes«: um den eignen Leib sicher zu wissen. – »Oder eine andere«, eigene, »schwer zu erreichende«, schwer zu vollendende, »Sache werde ich durchsetzen.«

Oder: »Mit ihr vertraut werde ich ihren Gatten töten und so dessen Besitztum als mein eigen erlangen«.

»Oder: Mit ihr vertraut«: im Bündnisse mit ihr, die infolge des Liebesgenusses voller Liebe ist, »werde ich ihren Gatten töten«, den Feind, heimlich, mit einem Stocke, »und so dessen Besitztum als mein eigen« dann bekommen. Sonst werde ich erleben, daß er meine Familie tötet, oder jene gewaltsam von mir fernhält und sie ohne weiteres genießt: da er also ein Räuber ist, so kann man ihn töten, ohne dabei unrecht zu tun.

Oder: »Gefahrlos ist der Besuch bei dieser und bringt Geld ein, ich aber, der ich nichtig bin, besitze keine Mittel zum Leben. Unter solchen Umständen werde ich auf diese Weise ihr außerordentlich bedeutendes Vermögen mühelos erlangen«. – Oder: »Sie kennt meine Blößen und ist in mich heftig verliebt: sie wird mich, wenn ich ihr nicht zu Willen bin, durch Ausplaudern meiner Fehler vernichten«.

»Gefahrlos«, weil keine Bewachung stattfindet, unfehlbar. Auch anderswo soll man darauf sehen! – »Bringt Geld ein«, wegen ihres Reichtums. »Ich aber, der ich nichtig bin«, kein Geld habe, »besitze kein Mittel zum Leben«: Leben, Lebensunterhalt; Mittel dazu, Äcker usw., sind nicht vorhanden: einer dem es so ergeht, ist gemeint. – »Unter solchen Umständen werde ich«, der ich nicht imstande bin, eine Familie zu ernähren, »auf diese Weise«, indem ich sie nämlich in Liebe besuche, »ihr außerordentlich bedeutendes Vermögen«, welches die Grundlage für fromme Taten usw. bildet, »erlangen«. Gemeint ist, wenn jedoch nur ein ganz geringer Gewinn in Aussicht steht, soll man deshalb keine Liebesbesuche machen. – »Mühelos«: indem sie es aus Liebe hingibt. Sonst würde die Vollbringung von Taten dieser und jener Welt nicht möglich sein. So aber werden sogar unmögliche Leistungen zum Besten der Familie möglich. So heißt es: »Die alte Mutter und der ebenso beschaffene Vater; die treffliche junge Gattin und der junge Sohn: sie sind zu erhalten, indem man selbst Unmögliches hundertfach vollbringt, hat Manu gesagt«. – »Sie ist in mich heftig verliebt«: weil sie von Angesicht zu Angesicht liebt, heißt sie verliebt ābhimukhyena kāmayata ity abhikāmā!. Der Sinn ist: sie hat eine tiefe Neigung zu mir gefaßt. – »Wenn ich ihr nicht zu Willen bin«, von selbst oder durch fremdes Verschulden; wird sie mich »durch Ausplaudern meiner Fehler«, da sie »meine Blößen kennt«, vor der Welt »vernichten«. Sie wird sagen: »Dieser strebt nach der Königswürde«, wodurch ich als einer, der gegen den König Ränke schmiedet, den Tod finden werde.

Oder: ›Sie wird mir ein nichtbegangenes, glaubwürdiges, schwer zu entkräftigendes Verbrechen zuschreiben, wodurch ich den Tod finden werde«.

»Oder: Sie wird mir ein nichtbegangenes«: ›Er wollte mich beschlafen‹, so fälschlich ein Verbrechen zuschreibend. – »Glaubwürdiges«, indem der Beweis dafür durch einen gefälschten Liebesbrief erbracht wird; und mir auf diese Weise ein »schwer zu entkräftigendes Verbrechen zuschreiben«, aufhalsen, »wodurch ich den Tod finden werde«: als Ehebrecher!

Oder: »Sie wird ihren würdevollen, ergebenen Gatten mit mir entzweien und meine Feinde zusammenbringen«.

Sie wird ihren »würdevollen«, im Besitze von Macht befindlichen Gatten, der »ergeben« ist, tut, was ich will, »mit mir entzweien«, von mir, wenn ich ihr nicht zu Willen bin, den Befreundeten trennen »und meine Feinde zusammenbringen«, mit meinen Gegnern Freundschaft schließen und sie für sich gewinnen. Dann wird sie, so zu Macht gelangt, mich töten.

Oder: »Sie könnte selbst mit ihnen gemeinsame Sache machen«. – Oder: »Ihr Gatte hat die Absicht, meine Frauen zu schänden: darum will ich ihm das vergelten, indem ich seine Frauen auch schände«.

»Oder: Sie könnte selbst mit ihnen«, den Mächtigen, »gemeinsame Sache machen«, um mich zu vernichten. – Oder er »hat die Absicht«, die von mir geheirateten Frauen durch Liebesbesuche »zu schänden«. Da man nun durch entsprechende Vergeltung von Bösem mit Bösem sich an dem Feinde schadlos halten soll, »will ich ihm das vergelten, indem ich seine Frauen« durch Liebesbesuche »auch schände«.

Oder: »Ich bin von dem Könige beauftragt, einen Feind desselben zu töten, der sich drinnen aufhält«.

»Vom Könige beauftragt«: Von dem Könige bin ich angewiesen worden, drinnen nachzuforschen: da kein anderes Mittel vorhanden ist, werde ich ihn herausbekommen, indem ich mit der Frau, die ihm mißtraut, näheren Umgang pflege; denn die Geschäfte des Königs sind wichtig.

»Eine andere, die ich lieben werde, ist dieser untertan. Ich werde sie erlangen, indem ich auf dieser Brücke hinübergehe.« – Oder: »Ein (sonst) unerreichbares, mit ihr verbundenes, reiches und schönes Mädchen wird sie mir verschaffen«. – Oder: »Mein Feind ist mit ihrem Gatten einsgeworden: dem werde ich durch sie einen Trank reichen lassen!« – Aus solchen und ähnlichen Gründen soll man auch eine fremde Frau besuchen.

»Eine andere, die«: eine andere als die in Rede stehende Geliebte, die ich aus ganz besonderen Gründen »lieben werde«, ist »dieser«, der in Rede stehenden Geliebten, »Untertan«, handelt in der von ihr vorgeschriebenen Weise. Diese nicht in Rede Stehende werde ich durch sie erlangen, indem ich sie als Brücke benutze, da es kein anderes Mittel gibt. – »Ein für mich«, infolge meiner Armut usw. »(sonst) unerreichbares, mit ihr verbundenes«, von ihr abhängiges, »reiches und schönes Mädchen«, die Grundbedingung zur Erlangung der drei Lebensziele, »wird sie mir verschaffen«. Oder: wenn sie des Liebesgenusses teilhaftig wird, bringt sie beides zustande: so will ich einstweilen an diese herangehen. Denn wenn eine Frau mit einer andern eng befreundet ist, bringt sie auf diese Weise die ganze Sache in das richtige Geleise. – »Oder mein Feind«, der mir nach dem Leben trachtet, »ist mit ihrem Gatten einsgeworden«, indem er Sitz, Lager, Trank, Speise usw. mit ihm teilt. Vorher war nur von dem Verkehre untereinander die Rede, indem es hieß: »Sie übt über ihren Gatten, der mit meinem Feinde in nahen Beziehungen steht usw.« – »Dem werde ich durch sie«, wenn ich mit ihr vereint bin, »einen Trank reichen lassen«, Gift, welches nach einiger Zeit das Leben vernichtet. – Wenn man solche und ähnliche Gründe vorbringen kann Genauer: Das (oben S. 81 stehende) »Wenn er denkt!« ist noch in Kraft., soll man (fremde Frauen) besuchen …

So geschehe eine Verwegenheit nicht bloß aus Leidenschaft. – Das sind die Gründe, fremde Weiber zu besuchen. Aus eben diesen Gründen soll nach Cārāyaṇa als fünfte besucht werden eine einem Minister zugehörige, oder einem Könige zugehörige, eine dort nur mit einem Teile lebende oder irgend eine andere, die betreffenden Geschäfte ausführende Witwe; nach Suvarṇanābha als sechste eine ebensolche Nonne; nach Ghoṭakamukha als siebente die noch unberührte Tochter einer gaṇikā oder eine ebensolche Dienerin; nach Gonardīya als achte eine Jungfrau aus edlem Geschlechte, die das Kindesalter überschritten hat; wegen der Verschiedenheit des Verfahrens mit ihr. Da aber keine besonderen Gebräuche vorliegen, so sind auch diese unter den früher Genannten elliptisch mitverstanden; und so gibt es nach Vātsyāyana eben vier Liebhaberinnen. Einige rechnen als fünfte Klasse die Eunuchen, weil sie davon verschieden sind.

»Verwegenheit« soll man nicht anwenden in der Leidenschaft, indem man von der Sinnenwelt nicht rein ist, sondern vielmehr aus (bestimmten) Gründen, ist der Sinn. – »Aus eben diesen Gründen«, wie sie aufgezählt worden sind. – »Die Witwe als fünfte« – so ist der Zusammenhang. Das Besondere hierbei ist, daß der Gatte früher am Leben war, jetzt aber nicht mehr vorhanden ist. »Zugehörigkeit zu dem Minister oder zu dem Könige.« Eine Frau ist entweder zugehörig oder nichtzugehörig. »Eine dort nur mit einem Teile lebende«, nur mit einem Teile der betreffenden Familie verwandte. »Oder irgend eine andere«, mit einem anderen Menschen verwandte, »die betreffenden Geschäfte ausführende«, in den Geschäften desjenigen Menschen beschäftigt, mit dem sie verwandt ist. Bei diesen drei Arten soll man unter Beachtung ihres Standes als Witwe, Unabhängige oder Wiederverheiratete, nachdem mit der Stellung des Gatten der König, Minister oder ein anderer betraut worden ist, die bei den genannten Geliebten geltenden Gründe zur Anwendung bringen. – »Eine ebensolche«, verwitwete »Nonne«, die dem Könige, dem Minister oder einem anderen angehört und deren Familien besucht. Auch bei dieser bringe man wie oben jene Gründe zur Anwendung, indem man sie als Liebhaberin betrachtet, und wie es dem Hausrechte entspricht. – »Die noch unberührte Tochter einer gaṇikā«, die noch keinen Verkehr mit dem Manne gehabt hat. »Oder einer Dienerin«, wie Pattralekhā des Candrāpīḍa. Hierbei ist die erste, in der Stellung als Hetärentochter, wegen der noch anzugebenden besonderen Art der Verheiratung, zu unterscheiden, die zweite, auch ein noch unverheiratetes Mädchen, ist insofern eine Sondererscheinung, als sie dem Liebhaber aufwartet. – »Eine Jungfrau aus edlem Geschlechte, die das Kindesalter überschritten hat.« Das ist eine Jungfrau aus edlem Geschlechte, welche als Mädchen verheiratet wird, mit der Zeit das Kindesalter überschreitet und in das Alter der Jugendblüte eingetreten ist. »Wegen der Verschiedenheit des Verfahrens mit ihr«: gemäß der Besonderheiten der Aufwartung wird sie nämlich nicht wie ein Mädchen bedient. Bei einem Mädchen werden die Höflichkeitsbezeugungen nicht deutlich und nur fakultativ gebraucht, bei einer aber, die erblüht ist, deutlich und obligatorisch. – »Da keine besonderen Gebräuche vorliegen«: was bei den vier, Mädchen usw., als Gebrauch angegeben ist, das gilt auch bei den davon Unterschiedenen, den Witwen usw., weil kein besonderer Gebrauch stattfindet; sie sind also als unter die früher Genannten untergeordnet zu betrachten. Das heißt, man betrachte sie dort eben, wie es sich gerade trifft. So ist die Witwe und Nonne »aus anderen Gründen« als fremde Frau anzusehen; die Tochter einer gaṇikā und die Dienerin, da sie Vergnügen bereiten, als Hetäre; die Jungfrau aus edlem Geschlechte, da sie (ebenbürtige) Söhne und Hausfrauenstand als Gewinn bringt, als Mädchen, da nur die Huldigung eine andere ist und trotz dieses Unterschiedes ein außerordentlich naher Zusammenhang mit den anderen Liebhaberinnen besteht. Man sieht nämlich, daß je nach Ort, Zeit und Temperament eine Einzige verschiedenartige Huldigungen empfängt. – Die »Eunuchen«, nicht Mann noch Weib, nehmen eine besondere Stellung ein, da sie weder das Wesen des Mannes, noch das des Weibes besitzen; und weil bei ihnen der Genuß der Wollust stattfindet durch den Mundcoitus, nicht weil sie nach Gestalt und Beschäftigung verschieden sind, »rechnen einige sie als fünfte Klasse«. Sonst kann man sie als eine besondere Art von Hetären ansehen, da sie Vergnügen bereiten.

Nun spricht (der Verfasser) über die Liebhaber:

Der eine Liebhaber nun ist der allgemein bekannte, der andere aber der verborgene, weil er etwas Besonderes erreicht. Nach Vorzügen oder Nichtvorzügen aber ersehe man, ob er ein bester, mittlerer oder schlechter ist. Diese Vorzüge und Nichtvorzüge der beiden jedoch werden wir in dem Abschnitte über die Hetären behandeln.

»Der eine«: da es (hier) keine Unterschiede wie bei den Liebhaberinnen gibt, so gibt es auch nur den einen, allgemein bekannten Liebhaber, der mit Mädchen, Wiederverheirateten und Hetären zu tun hat und bei aller Welt bekannt ist. Dieser wird zum »verborgenen«, als zweitem, wenn er infolge des Übermaßes der Wonne bei fremden Weibern ein besonderes Ziel erreicht und heimlich zu Werke geht. Je nach seinen Vorzügen ist er von dreierlei Art: so sagt (der Verfasser): »Nach Vorzügen oder Nichtvorzügen«. Ein »bester« ist er, wenn er alle Eigenschaften besitzt; ein »mittlerer«, wenn zwei Teile der Eigenschaften fehlen; ein »schlechter«, wenn drei Teile fehlen; wenn aber alle Eigenschaften fehlen, ist er überhaupt kein Liebhaber. – »Der beiden«, des Liebhabers und der Liebhaberin.

Ohne die Besonderheiten an Mädchen usw. aufzuzählen, erörtert (der Verfasser) doch wenigstens, welche nicht zu besuchen sind:

Nicht zu besuchen sind aber nun folgende Frauen: Aussätzige; Verrückte; Ausgestoßene; Geheimnisse Verratende; öffentlich Einladende; deren Jugend größtenteils vorüber ist; allzu Helle; allzu Dunkle; Übel Riechende; Verwandte, Freundinnen, Nonnen und die Frauen von Verwandten, Freunden, Lehrern und Königen.

Er gibt an, welche von den Mädchen usw. für den Liebhaber nicht zu besuchen sind. Das Wort »aber« bedeutet den Gegensatz, das Wort »nun« die Beschränkung. Der Sinn ist: auch wenn Gründe vorhanden sind, darf man die Genannten doch nicht besuchen. – »Aussätzige«, als elliptische Bezeichnung für Abscheu erregende Krankheit. – »Verrückte«, die alles mögliche tun und kein Vergnügen bereiten. – »Ausgestoßene«, bezüglich ihrer Kaste, weil sie ein schweres Verbrechen begangen haben. Durch Berührung mit einer solchen wird man selbst zu einem Ausgestoßenen. – »Geheimnisse Verratende«, die öffentlich ein Geheimnis erzählen und somit dem Liebhaber Verlegenheiten bereiten. – »öffentlich Einladende«, die offen nach dem Liebhaber verlangen, ihn blamieren und Unannehmlichkeiten bereiten. – »Deren Jugend größtenteils vorüber ist«: im Dienste einer solchen geht Leben und Ruhm zugrunde. – »Allzu Helle und allzu Dunkle«: sind verrufen. Mädchen und Wiederverheiratete sind, weil das schimpflich ist, daraufhin zu erforschen und, je nachdem, andere vorzuziehen. – »Übel Riechende«, an den Schamteilen und aus dem Munde. Eine Frau mit üblem Geruche bewirkt beim Liebesgenusse Ekel. – »Verwandte«, die zu dem Bruder, dem Kinde oder der Schwester durch ein äußerliches Band der Liebe in Verbindung stehen. – »Freundinnen«, Genossinnen der Gattin, wegen der Rücksicht auf diese. – »Nonnen«, die auf irgend ein Geheiß hin ein Gelübde getan haben; weil das gegen Dharma und Artha streitet. – »Und die Frauen von Verwandten, Freunden, Lehrern und Königen.« Die durch das Band des Wissens oder das Band des Königs verknüpft sind, das sind Nahestehende: deren Frauen. Für die Lehrer (sind verboten) die Frauen der Schüler, die des Bruders usw.; weil das dem Dharma widerstreitet. »Die Frauen von Freunden«, die Gattinnen von Genossen: aus Furcht vor dem Unrechte, Verrate usw. So heißt es: »Das Ergießen des Samens in Mädchen aus der eignen Familie, aus niedrigeren Kasten, und in die Frauen des Freundes und des Sohnes gilt der Schändung des Bettes des Lehrers gleich.« – »Die Frauen der Schüler« ähneln dem brennenden Feuer; (mit ihnen sich einzulassen) widerstreitet dem Dharma. – »Die Frauen des Königs« sind die Frauen des Lehrers aller vier Lebensstadien; (ein Besuch bei ihnen) vernichtet die Taten für diese und jene Welt. – Das muß man als die Ansicht der Meister ansehen, auch wenn sie nicht ausgesprochen ist; und so sind keine fremden Frauen zu besuchen, ausgenommen die genannten Fälle.

Nun nennt (der Verfasser) die Meinung des Bābhravya:

Die Anhänger des Bābhravya sagen: »Jede Frau darf besucht werden, die fünf Männer gesehen hat«.

Eine Frau, welche außer ihrem Gatten fünf Männer als Gatten gesehen hat, ist eine geschlechtlich Freie und darf von allen aus (den bekannten) Gründen besucht werden. So sagt Parāśara: »Eine Frau, die fünf Männer überstanden hat, heißt ein liederliches Weib ( bandhakī)«. Wenn sie aber nach dem ersten den zweiten usw. erlebt, so darf sie, auch wenn Gründe vorhanden sind, durchaus nicht besucht werden. So ist die richtige Auffassung. Draupadī darf von anderen nicht besucht werden, da sie für Yudhiṣṭhira usw. die eheliche Gattin war. »Wie kann eine treffliche Frau die Gattin mehrerer sein?« – Das muß man die Kenner der Legenden fragen! »Die Anhänger des Bābhravya«: die Schüler des Bābhravya. – So sagen diejenigen, welche der Ansicht des Bābhravya folgen.

Hier hat auch Goṇikāputra eine spezielle Ansicht:

Goṇikāputra sagt: »Ausgenommen die Frauen eines Verwandten, Freundes, Brahmanen und Königs«.

Der Satz: »Jede Frau darf besucht werden, die fünf Männer gesehen hat« gilt hier noch. Der Sinn ist der: »Die Frau eines Verwandten«, auch wenn sie zügellos ist, darf nicht besucht werden, wegen der engen Verbindung mit ihr durch das innerliche Band des Mutterleibes Wissenschaft; von einem außerhalb der Verwandtschaft Stehenden aber darf sie besucht werden. Auch die »Frau eines Freundes« darf von einem andern besucht werden, nicht von dem Liebhaber. Eine Freundin aber ist für ihn die Freundin der Gattin. Wenn von freundschaftlicher Gesinnung seinerseits keine Rede sein kann, dann darf sie besucht werden. »Die Frauen des Brahmanen«, der die heiligen Handlungen vollzieht und »die Frau des Königs«, der für die vier Lebensstadien der Lehrer ist, dürfen, auch wenn ihr Ruf zerstört ist, doch nicht besucht werden, da das die Taten für diese und jene Welt vernichtet.

*

Die Erörterung über die Freunde geschieht nach drei Gesichtspunkten: nach der Liebe, den Eigenschaften und der Geburt. Hier sagt (nun der Verfasser) mit Bezug auf das erste:

Mit dem man zusammen im Sande gespielt hat; der durch Hilfeleistungen verpflichtet ist; der gleichen Charakter und gleiche Neigungen hat; mit dem man zusammen studiert hat; der unsere Blößen und Geheimnisse kennt; von dem man selbst derlei kennt; das Kind der Amme, welches mit uns aufgewachsen ist – das sind die Freunde.

Von neunerlei Art sind die Freunde. (Freund, mitra, weil er midyati, geschmeidig wird, Zuneigung empfindet.) Darunter ist der, »mit dem man zusammen im Sande gespielt hat«; er ist Freund, weil er die Kindheit gemeinschaftlich mit uns genossen hat. – »Der durch Hilfeleistungen verpflichtet ist«; da man ihm mit Geld und Lebensrettung gedient hat, lebt er mit uns in Freundschaft. – »Wer unsere«, des Liebhabers, »Blößen«, schlechte Taten und geheime Dinge »kennt«, diese beiden, der die Blößen kennt und die Geheimnisse trägt, der wird geliebt, da er für den Liebhaber ein Gegenstand des Vertrauens ist. – »Von dem man selbst«: von dem der Liebhaber die Blößen und Geheimnisse kennt, diese beiden leben mit ihm in Freundschaft in zuvorkommender Liebe. – »Welches mit uns aufgewachsen ist«, an dem Busen der Amme mit dem Liebhaber zusammen bei dem Trinken der Brust usw. großgeworden ist, das Kind der Amme; das ist ganz besonders lieb, trotz dem, mit dem man zusammen im Sande gespielt hat; und so bedeutet dies etwas ganz besonders Wichtiges. Wer in ein und demselben Dorfe mit uns aufgewachsen ist, den muß man ansehen als einen, mit dem man zusammen im Sande gespielt hat. – So gibt es also neunerlei Freunde.

Nach den Eigenschaften erörternd sagt (der Verfasser):

Von des Vaters Großvater stammend, seinem Worte treu bleibend, keine Veränderung zeigend, ergeben, beständig, nicht von habsüchtigem Charakter, nicht zu entfremden und Beratungen nicht preisgebend: das sind die glückbringenden Freunde.

»Von des Vaters Großvater stammend«: was von dem Großvater herrührt, heißt »vom Großvater stammend«. Vom Großvater des Vaters, aber vom Urgroßvater des Liebhabers. Wie sie beide Freundschaft hegen, so war es auch schon bei den Vätern und Großvätern. – »Seinem Worte treu bleibend«: dem gemäß handelnd, wie man gesehen und gehört hat. – »Keine Veränderung zeigend«: er bleibt sich selbst gleich, ohne daß man am Anfange, beim Fortgange und Ende eines Werkes einen Wandel bemerken könnte. – »Ergeben«, er tut, was man sagt. – »Zuverlässig«: er verläßt den Freund nicht. – »Nicht von habsüchtigem Charakter«: er läßt sich nicht von der Gier beherrschen. – »Nicht zu entfremden«: er läßt sich von keinem andern abwendig machen, da er voll Hingebung ist. – »Beratungen nicht preisgebend«, Beratungen wohl bewahrend. – »Das sind die glückbringenden Freunde«, infolge der nahen Beziehung zu dem Freunde glückbringend.

Die Eigenschaften der Freunde, die nach den besonderen Merkmalen behandelt sind, werden nun nach der Abstammung erörtert:

Freunde sind: Wäscher, Barbiere, Kranzwinder, Händler mit Wohlgerüchen, Schnapsverkäufer, Bettler, Kuhhirten, Betelverkäufer, Goldarbeiter, der Pīṭhamarda, Viṭa, Vidūṣaka usw. Mit deren Ehefrauen sollen die Lebemänner befreundet sein, sagt Vātsyāna.

Die »Wäscher« und die übrigen unterstützen den Liebhaber mit ihren Geschäften, indem sie in fremden Häusern aus- und eingehen. Darunter ist der »Händler mit Wohlgerüchen« einer, der wohlriechende Sachen verkauft; sein Handelsartikel sind die Odeurs. Ferner: »Schnapsverkäufer«, ein Schenkwirt, der berauschende Getränke verkauft; »Bettler«, einer, der professionell bettelt … – »Mit deren Ehefrauen sollen die Lebemänner befreundet sein«: Männer können nicht in dem Maße wie verheiratete Frauen in fremden Häusern aus- und eingehen und das Vertrauen der dort wohnenden Frauen gewinnen.

*

Was alles des Boten Befugnis ist, das soll er auch ausführen: in diesem Sinne erörternd sagt der Verfasser als Grundlage:

Was beide gemeinsam betrifft, was beiderseits hervorragend ist, besonders aber das volle Vertrauen der Geliebten: das bildet dort die Befugnis des Boten.

Als Freund von »beiden«, mit Liebhaber und Liebhaberin auf freundschaftlichem Fuße stehend, berichtet er über das »Gemeinsame«, wie ihm aufgetragen ist. – »Was beiderseits hervorragend ist«: wenn vor Liebe der eigene Leib abmagert. (?) – »Besonders«: das Vertrauen, Zutrauen, seitens der Geliebten, wie es sich gehört; indem sie gewonnen wird. – »Das bildet dort«: für den Freund, die »Befugnis des Boten«, das Botengeschäft; weil er den glücklichen Ausgang vorbereitet, weiter niemand.

Das kann nur geschehen, wenn der Bote die rechten Eigenschaften hat: darum erörtert (der Verfasser) nun die Sache nach den Eigenschaften:

Die Eigenschaften des Boten sind: Gewandtheit, Dreistigkeit, Verständnis für Gebärden und äußere Erscheinung, Kenntnis der Gelegenheit zum Hintergehen, Geistesgegenwart und schnelles Begreifen einer Sache samt den anzuwendenden Kunstgriffen.

»Gewandtheit«, die Kunst mit Verstand gesetzte Worte zu reden. – »Dreistigkeit«: Selbstvertrauen. – »Gebärden«, Veränderungen des Wesens. »Äußere Erscheinung«: Wandlungen im Gesichte, an den Augen usw. Wenn man Verständnis dafür hat, tritt man entsprechend auf. – »Kenntnis der Gelegenheit zum Hintergehen«: ›In der und der Zeit kann sie angereizt werden‹. – »Geistesgegenwart«: wenn man jemand findet, dessen Verstand in verzweifelten Lagen etwas ausführen kann, zu überlegen fähig ist, kann man den mit wirklichem Vertrauen beauftragen. – »Schnelles Begreifen einer Sache samt den anzuwendenden Kunstgriffen«: das sind »die Eigenschaften des Boten«. Wenn die Sache überlegt ist, darf die Ausführung, unter Anwendung von Kunstgriffen, dieselbe nicht aufhalten.

Jetzt gibt (der Verfasser) den Gewinn und Nutzen an, den man aus der Beachtung dieses Abschnittes zieht:

Hier gibt es einen Vers:

Ein selbstbewußter, freundereicher, gewandter, wesenskundiger, auf Ort und Zeit sich verstehender Mann wird mühelos selbst ein unerreichbares Weib erlangen.

»Selbstbewußt«: indem er durch die (Kapitel) ›Erlangung der drei Lebensziele‹ und die ›Übersicht über das Buch‹ in seinem Selbst gute Eigenschaften ansammelt, wird er selbstbewußt, durch die Untersuchung über die Freunde »freundereich«. – »Gewandt«, durch Führung des Lebens eines Elegants wird er gewandt, in seiner Sache fest; »wesenskundig«: d. h. durch die Erörterung über den Liebhaber und die Liebhaberin lernt er deren Natur kennen. Sein Gewinn erfolgt durch die innere Erwägung der Geschäfte der Boten; der Gewinnnutzen ist: er erlangt »mühelos selbst ein unerreichbares Weib«, welches er begehrt; denn ein solcher Mann ist fähig, ein Weib zu gewinnen.

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