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(Der Verfasser) gibt den Zusammenhang des Paragraphen (mit dem vorigen) an:
Wenn sie den gegenwärtigen Liebhaber aufgibt, nachdem sie ihn ausgesogen hat, soll sie mit dem sich vereinigen, mit dem sie früher gelebt hat.
»Wenn sie den gegenwärtigen Liebhaber«, den sie eben besitzt, »aufgibt« wie Lack, »nachdem sie ihn ausgesogen hat«; wenn sie den Wunsch hegt, ihn zu verlassen, dann »soll sie sich vereinigen«. Unter diesen Umständen gilt das oben (p. 329) Gesagte: »Sie entferne ihn, indem sie sich auf einen anderen stützt«. – »Mit dem sie früher gelebt hat«, den sie ruiniert und dann verstoßen hat. – So wird nun von der Wiederaufnahme eines ruinierten Liebhabers gehandelt.
Wenn man einwendet: ›Was soll die Vereinigung mit einem ruinierten Liebhaber, den sie wie (ausgepreßten) Lack weggeworfen hat?‹ – so sagt (der Verfasser):
Wenn derselbe Vermögen besitzt, indem er wieder zu Gelde gekommen ist und Zuneigung zeigt, dann soll sie sich mit ihm vereinigen.
Wenn er »Vermögen besitzt«, nachdem er »wieder zu Gelde gekommen ist«, wird er sicherlich spenden; »und Zuneigung zeigt«: sonst dürfte er Abneigung zeigen und unter Beleidigungen sagen: ›Trotzdem ich alles mögliche gegeben habe, um ihr Vertrauen zu gewinnen, hat sie mich doch fortgejagt‹. – »Dann«, aus diesem Grunde »soll sie sich mit ihm vereinigen«.
Für den Fall, daß er mit ihr nicht mehr vertraut ist, gibt (der Verfasser) besondere Regeln an:
Wenn er anderswohin gegangen ist, ist er zu prüfen; und zwar ist er je nach dem Sachbestande von sechsfacher Art.
»Wenn er anderswohin gegangen ist«: danach kann der Ruinierte »sechsfach« sein; »ist er zu prüfen«, zu betrachten, 333 nach den noch anzugebenden Grundsätzen; und eine Verbindung mit ihm ist nicht auf's geradewohl einzugehen. – »Er«, der anderswohin gegangen ist, ist »je nach dem Sachbestande von sechsfacher Art«; der treugebliebene aber nur von einer Art. Nun gibt (der Verfasser) den Sachbestand an:
Von hier von selbst weggegangen und auch von dort von selbst weggegangen; von hier und von dort fortgejagt und weggegangen; von hier von selbst weggegangen und von dort fortgejagt und weggegangen; von hier von selbst weggegangen und dort geblieben; von hier fortgejagt und weggegangen und von dort von selbst weggegangen; von hier fortgejagt und weggegangen und dort geblieben.
»Wenn er von hier« wegen seiner eignen Schuld von seiner Liebhaberin weggegangen ist, sich anderswohin begeben hat und auch von dort infolge eignen Verschuldens von selbst weggegangen ist, so ist das die erste Art. – »Von hier und von dort«: hier liegt die Schuld an den beiden Wohnungen, nicht an dem Bewohner. Weil er »von hier fortgejagt und weggegangen« ist, ist das die Schuld der Wohnung. »Von dort«, wohin er dann gegangen war, ebenfalls »fortgejagt und weggegangen«: das ist die zweite Art. – »Von hier von selbst weggegangen«; da liegt die Schuld an dem Bewohner; und auch »von dort fortgejagt und weggegangen«: da liegt die Schuld an der Wohnung. Das ist die dritte Art. – »Von hier von selbst weggegangen«: da liegt die Schuld an dem Bewohner; »und dort geblieben«: da liegt die Schuld an keinem von beiden. Das ist die vierte Art. – »Von hier fortgejagt und weggegangen«: da liegt die Schuld an der Wohnung; »von dort von selbst weggegangen«; da liegt die Schuld an dem Bewohner. Das ist die fünfte Art. – »Von hier fortgejagt und weggegangen«: da liegt die Schuld an der Wohnung; »und dort geblieben«: da trifft keinen von beiden eine Schuld. Das ist die sechste Art.
Nun gibt (der Verfasser) das Räsonnement über diese Fälle an, ob diese Verbindung einzugehen ist oder nicht:
Wenn einer, der von hier und von dort von selbst weggegangen ist, (auch) flehentlich bittet, ist die Vereinigung mit ihm doch zu meiden, da er ein Verächter der Vorzüge beider (Hetären) ist und einen unstäten Sinn besitzt.
»Wenn er flehentlich bittet«, wenn er durch den Mund des Pīṭhamarda usw. flehentlich um Aufnahme bittet, d. h., sie wieder für sich gewinnen will. Da hier die zweite Art nicht vorliegt, so ist auch keine Rede davon, daß er erst noch lange zu prüfen sei: vielmehr sagt (der Verfasser): »Beider«, dieser und jener, indem er von ihnen nicht fortgejagt worden ist. Er hat die »Vorzüge«, wiewohl deren vorhanden waren, verachtet und ist, da er »einen unstäten Sinn besitzt«, aus eigner Schuld weggegangen. Auch wenn er wieder aufgenommen wird, ist er doch nicht treu; und da von seinem Gelde deshalb nichts zu erwarten steht, »ist die Vereinigung mit ihm zu meiden«.
Einer, der von hier und von dort fortgejagt und weggegangen ist, besitzt einen steten Sinn. Wenn er von einer (Hetäre), die von anderer Seite viel bekommt, fortgejagt wird, selbst wenn er begütert ist, ist die Verbindung mit ihm einzugehen in der Überzeugung: »Über jene empört wird er mir aus Unmut mehr geben.«
Wenn der Sachverhalt der ist, daß er, »von hier und von dort fortgejagt«, flehentlich bittet. Dieser »besitzt einen steten Sinn«, da er nicht von selbst weggegangen ist. Hier liegt die zweite Klasse vor. – »Wenn er«: hier ist nicht die Rede davon, daß er zu prüfen sei, indem seine Lage durch das Wort »wenn« im Sinne von falls gekennzeichnet wird. – »Von anderer Seite«: die von einem anderen Besucher »viel bekommt«. Von dieser »fortgejagt, selbst wenn er begütert ist«, Geld hat. – Nachdem sie zu der Erkenntnis gekommen ist, daß er »über jene empört«, voller Empörung über sie »aus Unmut viel geben wird«, dann freilich »ist die Verbindung mit ihm einzugehen«. Da ihm jene nicht mehr gefällt, so empfindet er um sie auch keine Reue.
Wenn er wegen seiner Mittellosigkeit oder wegen seiner Knauserigkeit aufgegeben worden ist, taugt er nichts.
»Wenn er wegen seiner Mittellosigkeit«, Armut und, wenn er Geld hat, »wegen seiner Knauserigkeit«, weil er nichts hergibt, »aufgegeben worden ist«, fortgejagt ist, so »taugt er« doch »nichts«, da auch diesseits derselbe Fall bei dem Vereinigen vorliegen würde.
Wenn einer, der von hier von selbst weggegangen und von dort fortgejagt und weggegangen ist, zu Anfang übermäßig gibt, so ist er aufzunehmen.
»Wenn einer, der von hier von selbst weggegangen und von dort fortgejagt und weggegangen ist«: auch hier gilt dasselbe wie oben: daß er nämlich flehentlich bittet. Auch hier ist infolge des Gebrauches des Wortes »wenn« keine Rede davon, daß er zu prüfen sei. – »Übermäßig«, gegenüber seinen früheren Spenden. – »Zu Anfang«, solange die wirkliche fleischliche Vereinigung währt; denn wenn er befriedigt ist, erfolgt ja seine Entfernung von selbst. – Ein solcher »ist aufzunehmen«, mit ihm ist eine Verbindung einzugehen. Im umgekehrten Falle ist er nicht aufzunehmen, wobei sich dann die zweite Art ergibt.
Einer, der von selbst weggegangen und dort geblieben ist, muß, wenn er flehentlich bittet, geprüft werden.
»Muß geprüft werden«: ›Was will er leisten, daß er so bettelt?‹
Hier nennt (der Verfasser) den Fall, wo mit einem solchen eine Verbindung eingegangen werden kann:
›Nach etwas Besonderem verlangend dorthin gegangen und von dort, da er das Besondere nicht gefunden hat, zu mir zu kommen wünschend, um mich zu ergründen, wird er, wenn er gekommen ist, in seiner Leidenschaft spenden. Oder, da er bei ihr Fehler bemerkt hat und nun bei mir die vorzüglichsten Tugenden sieht, wird dieser Tugendkenner ganz vorzüglich spenden.‹
»Da er« dort, wohin er im Verlangen nach »etwas Besonderem« gegangen war, dieses »Besondere«, im Beischlafe Beruhende, »nicht gefunden hat«, da die Betreffende nicht erfahren war. – »Von dort«, aus deren Nähe. Der Ausgangspunkt dafür ist: »zu mir zu kommen wünschend«, da er meine Besonderheit erkannt hat. – »Um mich zu ergründen«: dort befindlich wünscht er mich zu ergründen: ›Wird sie danach trachten, daß ich von selbst mich entferne oder nicht?‹ – »In seiner Leidenschaft wird er spenden«, da er die Besonderheit erkannt hat. – »Oder, da er bei ihr Fehler bemerkt hat«, das Gegenteil von Vorzügen, so hat er Lust, zu mir zu kommen: so ist zu verbinden. Oder, selbst wenn dort Vorzüge vorhanden sind, »da er nun bei mir die vorzüglichsten«, die reichsten »Tugenden sieht«, da er merkt, daß deren Vorzüge nur gering sind; in beiden Fällen »wird dieser Tugendkenner ganz vorzüglich«, sehr reichlich, mir »spenden«.
Nun nennt (der Verfasser) den Fall, wo mit einem solchen eine Verbindung nicht eingegangen werden soll:
Wenn sie merkt, daß er ein Kind ist, seine Blicke nicht auf einen einzigen Punkt richtet, oder daß er gern betrügt oder eine Neigung hat, die so lange hält wie die Farbe der Gelbwurz, oder daß er alles mögliche treibt, so gehe sie mit ihm eine Verbindung ein oder nicht.
Dessen Neigung vorhält »gleichsam wie die Farbe der Gelbwurz«, d. h., nicht lange. ›Was wird er mir, abgekühlt, geben, wenn er dort, wohin er gegangen ist, außerordentlich abgekühlt heftiges Verlangen hegt, sich zu entfernen?‹ – »Alles mögliche treibt«: so könnte er auch Unheil anrichten! – »Wenn sie das merkt«, erkannt hat, »gehe sie mit ihm eine Verbindung ein« im ersten Falle; »oder nicht«: sie gehe keine Verbindung ein« im zweiten Falle.
Wenn einer, der von hier fortgejagt und weggegangen und von dort von selbst weggegangen ist, flehentlich bittet, so ist er zu prüfen. »Will er aus Zuneigung kommen, so wird er viel geben. Durch meine Vorzüge wird er gewonnen, der bei der anderen keine Befriedigung findet.«
»So ist er zu prüfen«, ob er Nutzen oder Schaden bringen wird. – »Will er aus Zuneigung kommen«: indem der Hingegebene fortgejagt worden ist. – »Durch meine Vorzüge wird er gewonnen«, entzückt, »der bei der anderen keine Befriedigung findet«, weshalb er auch »von dort von selbst weggegangen ist«.
»Früher von mir ohne Grund fortgejagt, will er seine Feindseligkeit an mir auslassen, nachdem er mich umworben hat; oder er will sein Geld, das ich ihm bei dem Umwerben abgenommen habe, zur Vergeltung wiederholen, nachdem er mein Vertrauen gewonnen hat; oder er wünscht zu vergelten, indem er mich mit dem gegenwärtigen Liebhaber entzweien und mich dann verlassen will.11 Mit einem solchen, der Unliebes im Sinne hat, ist keine Verbindung einzugehen.
»Früher ohne Grund«, unrechterweise »fortgejagt«. – »Nachdem er mich umworben hat«, durch Vorzeigen von Zuneigung sich bei mir Zutritt verschafft hat, »will er seine Feindseligkeit an mir auslassen« (in dem Gedanken): ›Wiewohl ich Geld hergab, bin ich doch von ihr gewaltsam fortgejagt worden!‹ – »Oder er will sein Geld, das ich ihm bei dem Umwerben«, als sie sich um ihn bewarb, in Mengen »abgenommen habe«, an mich gerissen habe, wobei auch hier und da die geschlechtliche Vereinigung stattfand, »zur Vergeltung wiederholen, nachdem er mein Vertrauen gewonnen hat«, durch Entgegenbringen von Liebe. – »Oder er wünscht zu vergelten« … jetzt, da er im Besitze von Geld ist, will er für jenes Geld Vergeltung üben und kein anderes hergeben. – »Oder er will mich mit dem gegenwärtigen Liebhaber, mit dem ich zusammen lebe, bis auch er fortgejagt wird, mit diesem gegenwärtigen Gaste »entzweien«, damit ich von seinem Vermögen keinen Nutzen habe. Wenn man denkt, er selbst werde ja spenden, so sagt (der Verfasser): »Er will mich dann verlassen«. – »Mit einem solchen, der Unliebes im Sinne hat«, der feindselig gesinnt ist und sich mit Rachegedanken usw. trägt.
Ob er andere Gedanken hat, ist erst mit der Zeit herauszubringen.
»Ob er andere Gedanken hat«, aus Leidenschaft spenden will, »ist erst mit der Zeit herauszubringen«: indem dann erst, durch das Fortjagen desselben, eine Umwandlung herbeigeführt wird. »Herauszubringen«, er ist zu durchschauen, aber nicht vertraut zu machen, da sich aus Ungebundenheit Leichtsinn ergibt.
Damit ist derjenige abgetan, welcher von hier fortgejagt und dort geblieben ist und nun flehentlich bittet.
»Damit«: mit dem eben Genannten, Ruinierten »ist derjenige abgetan«, auch dieser ist ebenso zu prüfen; wenn er Unliebes im Sinne hat, ist keine Verbindung mit ihm einzugehen; und ob er andere Gedanken hat, ist erst mit der Zeit herauszubringen. Also: wenn er »von hier fortgejagt und dort geblieben ist und nun flehentlich bittet«, ist er zu prüfen.
Unter diesen Bittenden soll sie denjenigen, der anderswo geblieben ist, selbst bitten.
»Unter diesen«, die anderswohin gegangen sind, sich dort in Schutz begeben haben; unter diesen »Bittenden« oder aus Leichtsinn nicht Bittenden. – »Anderswo geblieben«: ein solcher gegenwärtiger Liebhaber ist von zweierlei Art: aufzugeben oder das Gegenteil. Auch hier »soll sie selbst bitten«: unter Berücksichtigung der Gründe für sein Bleiben. (Der Verfasser) nennt viele Gründe:
»Wegen eines Vergehens von mir fortgejagt und anderswohin gegangen ist er selbst mit Mühe wieder zurückzuholen. Oder: von hier angeredet wird er von dort Entzweiung erfahren. Oder: er wird das Geld des gegenwärtigen Liebhabers vollständig in meine Hände bringen. Oder: die Zeit ist für ihn gekommen, wo er Geld einnimmt; oder: er hat eine Verbesserung seines Wohnortes erfahren. Er hat ein Amt bekommen. Er hat sich mit seinen Gattinnen veruneinigt. Er ist von seiner Abhängigkeit erlöst. Er hat mit seinem Vater oder Bruder geteilt. Oder: wenn ich mit ihm eine Verbindung eingehe, werde ich einen reichen Liebhaber bekommen, dem (der gegenwärtige) im Wege steht. Oder: er ist von der Gattin schlecht behandelt worden; dem werde ich über sie hinaushelfen. Oder: sein Freund liebt die Nebenbuhlerin, die mich haßt: so werde ich ihn mit jenem entzweien. Oder: infolge der Unstetheit seines Sinnes werde ich ihn zu Leichtsinn verleiten.«
»Vergehen«, Beleidigung: Besuch einer anderen Frau. Deshalb aus Furcht »fortgejagt« spendet er nicht mehr: er ist also »selbst mit Mühe zurückzuholen«, da die Verbindung mit ihm dann nämlich Gewinn bringt. »Oder, von hier angeredet«: wenn er mit Bezug auf mich angesprochen wird, daß ich das und das geben wolle. »Von dort«, wohin er gegangen ist, von deren Seite »wird er Entzweiung erfahren«, indem er denkt: ›Wozu spende ich einer anderen?‹ – »Er wird das Geld vollständig in meine Hände bringen«: so daß der gegenwärtige Liebhaber beschämt abziehen wird, nachdem sein Geld verloren ist (?). »Oder die Zeit ist für ihn gekommen, wo er Geld einnimmt«: durch Handel oder Dienstleistungen. – »Oder er hat eine Verbesserung seines Wohnortes erfahren«, indem er etwas besseres als ein Dorf gefunden hat. Oder »er hat ein Amt bekommen«: in einem Archive usw. – »Er hat sich mit seinen Gattinnen veruneinigt«, so daß jetzt die Reihe an mich gekommen ist. – »Er ist von seiner Abhängigkeit erlöst«: da er im Verwaltungsamte oder daheim sein eigner Herr geworden ist, wird er schön spenden. – »Er hat mit seinem Vater oder«, wenn der Vater tot ist, »Bruder«, redlich »geteilt«. – »Die jener verhindert«, weil er sein Freund ist. »Wenn ich mit ihm«, der den Übergang bilden soll, »eine Verbindung eingehe«. – »Oder er ist schlecht behandelt worden«, als er, durch mich ruiniert, mit seiner eignen Gattin sich vereinigte. Nachdem ich diese infolge solcher Erwägung schmähende beruhigt habe, will ich mich mit ihm verbinden und »ihm über sie hinaushelfen«, eine Trennung herbeiführen, um ihre Beschimpfung zu vergelten. – »Oder sein Freund«, der Freund des Ruinierten, der an Macht und Geld reich ist, »liebt meine Nebenbuhlerin, die mich haßt«, die mir zu schaden sucht, eine gegenwärtige oder frühere. »Ihn«, den Freund, werde ich »mit jenem entzweien«, der jetzt ruiniert ist, damit sie keinen Gewinn hat und mir einen Dienst erweist. – »Oder infolge der Unstetheit seines Sinnes«: indem er von hier anderswohin gegangen ist und von dort wieder anderswohin. Den »werde ich infolge der Unstetheit seines Sinnes zu Leichtsinn verleiten«.
Sie soll selbst bitten, hieß es oben: nun gibt (der Verfasser) an, wie es damit gehalten werden soll:
Ihm sollen der Pīṭhamarda und andere schildern, daß er früher infolge der Boshaftigkeit der Mutter der Liebhaberin, die, trotzdem sie Zuneigung hegte, willenlos war, fortgejagt worden sei; daß sie mit dem gegenwärtigen Liebhaber ohne Liebe vereint sei und ihn hasse. Sie mögen um ihn werben mit ihrer alten Zuneigung voller Erinnerungen. Die Erinnerung beziehe sich auf die von ihm geleisteten Dienste. – Das ist die Wiederaufnahme eines ruinierten Liebhabers.
»Ihm«, dem Ruinierten. – »Infolge der Boshaftigkeit der Mutter«: ihre Mutter allein ist von schlechtem Charakter. Von dieser, die so ganz im Gelde aufgeht, bist du fortgejagt worden; die Liebhaberin ist dir zugetan; nur ist sie abhängig. – Die Vereinigung, die geschlechtliche Vereinigung »mit dem gegenwärtigen« Besucher ist der Liebhaberin unerwünscht und kommt ihr vor wie der Genuß einer Arznei. – »Daß sie ihn hasse«, im höchsten Grade, so daß sie nicht einmal in seinem Gesichtskreise stehen bleiben kann. Das »sollen sie schildern«. – »Ihrer«, der Liebhaberin. – »Voller Erinnerungen«: diese nennt (der Verfasser) später. – »Alte Zuneigung«: mit den Äußerungen der Zuneigung, die früher verdarben, »mögen sie um ihn werben«, den Liebhaber zu gewinnen suchen, damit er auf diese Weise zusagt. – »Beziehe sich auf die von ihm geleisteten Dienste«: sie bestehe in den Dienstleistungen, die der Liebhaber durch Geldspenden oder Abwehren von Mißgeschick geleistet hat; um ihre Dankbarkeit anzudeuten.
Wenn ein von früherher nicht bekannter Liebhaber nicht vorhanden ist, dann ist die Verbindung mit dem ruinierten, sogar wenn er nicht selbst darum bittet (?), angebracht. So sagt (der Verfasser):
Unter den beiden Liebhabern, die von früherher nicht bekannt und die von früherher bekannt sind, ist der von früherher bekannte der bessere. Denn sein Charakter ist bekannt, seine Leidenschaft durchschaut und seine Dienstfertigkeit trefflich. So sagen die Meister. – Ein von früherher Bekannter spendet nicht übermäßig Geld, da ihm sein Vermögen vollständig abgenommen worden ist, und es ist schwer, sein Vertrauen wieder zu gewinnen. Einer jedoch, der von früherher nicht bekannt ist, wird leicht verliebt. So lehrt Vātsyāyana. Trotzdem gibt es je nach der Art des Mannes Ausnahmen.
»Sein Charakter ist bekannt«: durch das Zusammenleben ist sein Wesen ergründet. – »Seine Leidenschaft ist durchschaut«, da er früher schon anhänglich gewesen ist: Er wird nämlich durch die (Regeln des Paragraphen) »das Gewinnen des Geliebten« bequem errungen, da er in beiden Punkten erkannt ist. – »Er spendet nicht übermäßig Geld.« Des Geldes wegen wird mit ihm eine Verbindung eingegangen: wenn das nun nicht gehörig vorhanden ist, was nützt dann die Verbindung mit ihm? »Es ist schwer, sein Vertrauen wieder zu gewinnen«, da er, trotzdem sein Charakter bekannt und seine Leidenschaft durchschaut war, bei dem Fortjagen feindselige Gesinnung erfahren mußte. – »Wird leicht verliebt«, da er deren Fehler noch nicht durchschaut hat; oder es soll heißen: er spendet übermäßig Geld, da ihm sein Vermögen noch nicht von ihr abgenommen worden ist. – Der von früherher bekannte ist von zweierlei Art: einer der dort oder der hier gewesen ist: mit einer anderen Hetäre verkehrt hat oder nicht. Auch der Vertraute ist von zweierlei Art: fortgejagt oder nicht fortgejagt. Die Mittel, mit diesen eine Verbindung einzugehen, sind nachzusehen in dem Abschnitte über das Gewinnen der Besucher (§ 51). – »Je nach der Art des Mannes«, nach dem Wesen des Mannes. Mancher, wenn auch von früherher nicht bekannte ist schwer zu erringen und bleibt knauserig; ein von früherher bekannter ist oft freigebig, selbst wenn ihm das Vermögen abgenommen worden ist; selbst einer, der fortgejagt worden ist, ist oft vertrauensselig. – So ist in Kürze die Vereinigung.
Der Grund ist ein dreifacher: er kann bei einem anderen, dem ruinierten oder dem gegenwärtigen Liebhaber liegen. Das zeigt (der Verfasser), indem er sagt:
Hier gibt es einige Verse:
Wiedervereinigung wird gewünscht, um eine andere mit dem Besucher oder den Besucher mit einer anderen zu entzweien und um den gegenwärtigen Liebhaber zu treffen.
Wo der Mann die Vereinigung mit einem anderen fürchtet, achtet er nicht auf Vergehungen und gibt, fest anhangend, aus Furcht viel.
Einen nicht anhänglichen ergötze sie, den anhänglichen demütige sie; und bei dem Eintreffen des Boten eines anderen, der außerordentlich gewandt ist,
da gewinne die Frau mit der Zeit den zuerst sich Nähernden, lasse die Verbindung nicht unterbrochen werden und verstoße den anhänglichen nicht.
Einen anhänglichen, ergebenen Liebhaber aber rede die Frau an und gehe doch anderswohin; wenn sie dem das Geld abgenommen hat, ergötze sie den anhänglichen.
Nachdem eine erfahrene Frau zunächst Aussichten, Gewinn, reiche Liebe und Freundschaft geprüft hat, vereinige sie sich wieder mit dem ruinierten Liebhaber.
»Um eine andere zu entzweien«, da er ruiniert ist. Hier gilt, wie man wissen muß, jener Ausspruch (p. 338): »Er ist von der Gattin schlecht behandelt worden: dem werde ich über sie hinaushelfen. Oder sein Freund liebt die Nebenbuhlerin, die mich haßt; so werde ich ihn mit jenem entzweien.« – »Um den gegenwärtigen Liebhaber zu treffen«: nach jenen Worten: »Er wird das Geld des gegenwärtigen Liebhabers vollständig in meine Hände bringen« (p. 338). – Daher heißt es: »Oder den Besucher mit einer anderen zu entzweien«: mit der anderen Liebhaberin, nachdem sie ihn ruiniert hatte. Mit Rücksicht darauf, daß er anders ist als jener, nämlich zwar ruiniert, aber doch anhänglich, lohnt die Verbindung mit ihm. – »Wo«, an welcher Stelle, der gegenwärtige Liebhaber, wiewohl er außerordentlich anhänglich ist, »die Vereinigung mit einem andern fürchtet«, daß, wenn derselbe mit ihr vereint ist, er ihm einst schaden werde, »achtet er nicht auf Vergehungen«, die von der Liebhaberin ausgehenden Beleidigungen übersieht er, eben infolge seiner außerordentlichen Hingebung an sie als eine Treffliche, »und gibt aus Furcht viel«, aus Angst, verstoßen zu werden. – »Einen nicht anhänglichen«, der, trotzdem er ruiniert ist, doch noch außerordentlich verliebt ist und in seiner außerordentlichen Verliebtheit verharrt, diesen nicht anhänglichen »ergötze sie«, da seine Neigung ihr bekannt ist. »Den anhänglichen«, der es deshalb ist, weil er in sie nicht verliebt ist, den »demütige sie«: ›Du wirst bald in den Zustand des nicht anhänglichen geraten!‹ – »Bei dem Eintreffen des Boten eines anderen«: wenn ein Bote gekommen ist, der einem anderen gehört, der überaus gewandt ist und übermäßig spendet, mit der Botschaft, daß sie mit dem keine Vereinigung eingehen solle: »da«, bei diesem Zusammentreffen. »Den zuerst sich nähernden«, nicht von früher bekannten, ruinierten; »gewinne die Frau« – trotzdem die allgemeine Bezeichnung »Frau« gebraucht ist, ist doch aus dem Zusammenhange »Hetäre« zu verstehen – »mit der Zeit«: nicht in demselben Augenblicke soll sie sich mit ihm einlassen, sonst könnte eine Trennung von dem gegenwärtig vorhandenen, anhänglichen und gewinnbringenden Liebhaber stattfinden. Selbst ein Ruinierter wartet hoffnungsvoll auf andere Zeiten infolge seiner außerordentlichen Verliebtheit. – So sagt (der Verfasser): »Sie lasse die Verbindung nicht unterbrochen werden«, nämlich mit dem Ruinierten, »und verstoße den anhänglichen nicht«, da er gegenwärtig Nutzen bringt. Wenn aber gegenwärtig ohne geschlechtliche Vereinigung von einem anderen großer Gewinn erzielt wird, was ist dann dabei weiter zu tun? Darauf sagt (der Verfasser): »Einen anhänglichen, ergebenen aber«, der tut was sie sagt. »Sie gehe anderswohin«, zu einem anderen. »Darauf ergötze sie den anhänglichen«, nachdem sie dort weggegangen ist; indem er durch »das Umwerben des Geliebten« gefesselt wird. Mit keinem anderen gehe sie eine Verbindung ein. – Nun gibt (der Verfasser) an, was bei dem genannten Verfahren festzustellen ist: »Aussichten«, Wirkung; »Gewinn« in der Zukunft; in der Gegenwart »reiche Liebe«; (»Freundschaft«), ohne Trug, mit Bezug auf das Wesen jenes. – »Erfahren«: in dem Prüfen erfahren, gewandt.
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