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XVII. Friedrich Glanz an Magister Ortuin Gratius.

Einen Haufen von Grüßen, ehrwürdiger Mann. Wenn Ihr es nicht schon vorher wißt, so will ich Euch als Neuigkeit kund tun, daß ich hier im Streite mit einem gewissen Kantor war, der sich für einen großen Herrn hält, aber noch ein ebenso armer Geselle ist, wie ich und andere. Wir haben eine gemeinschaftliche Kneipe; da sagte er, er hätte mir einen ganzen Humpen Bier zugebracht, allein, so wahr mir Gott helfe, ich habe nicht gesehen, daß er getrunken hätte. Da sagte ich dann: »Herr Kantor, ich habe nicht gesehen, daß Ihr getrunken hättet; hätte ich es gesehen, so wollte ich Euch gerne Bescheid tun, denn ich fürchte mich noch nicht vor einem Humpen Bier.« Nun schwur er, daß er mir vorgetrunken habe, und sagte, ich müsse nachtrinken. Ich erwiderte: »Bringet mir eins zu, und ich will Euch Bescheid tun.« Er darauf: er habe es mir bereits zugebracht, und ich sei verbunden, ihm Genüge zu leisten. Ich entgegnete, ich hätte es nicht gesehen, und angenommen auch, daß ich es gesehen hätte, so würde ich ihm doch nicht parieren, und er habe kein Recht, mich zum trinken zu zwingen, wenn ich nicht wolle. Er: »Allerdings kann ich Euch zwingen.« Ich: »Wo habt Ihr das gelesen?« Er: »In dem Buche: ‹Vinum etc. si certum petatur.› Ich: »Ihr führet mir Rechtsregeln an; ich bin kein Jurist. Allein ich will mich darüber erkundigen.« Und hiermit bezahlte ich meine Zeche und entfernte mich. Er aber sagte, in seinem ganzen Leben wolle er mir nie wieder etwas zubringen. Ich erwiderte: »So laßt es bleiben.« So verhält sich die Sache, Magister Ortuin. Schreiber nun auch Ihr Eurerseits mir Neuigkeiten, und bleibet gesund so lange, bis ein Spatz hundert Pfund wiegt.

Gegeben zu Münster.


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