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Mancher wird nun geneigt sein, ohne weiteres anzunehmen, daß, da der Einfuhrzoll das Gegenteil der Einfuhrprämie ist, mit den Zöllen die Dinge einfach umgekehrt verlaufen müssen. Der Zoll müsse also die Grundrenten in doppelter Weise heben, einmal unmittelbar durch die dem Zoll entsprechende besondere Preiserhöhung der Landerzeugnisse, das andere Mal durch den Druck auf den Lohn, der von dem um die Zollasten verminderten Arbeitsertrag der Freiländer 1 und 2 ausgeht.
Untersuchen wir, ob das stimmt.
Zunächst sei hier bemerkt, daß der Schutzzoll sich grundsätzlich von anderen Zöllen und Steuern dadurch unterscheidet, daß der Einfluß dieses Zolles den Grundbesitzer viel stärker berührt als den Staat, der ihn erhebt. Auf 100 Millionen, die der Staat von der Getreideeinfuhr erheben mag, kommen 1000 Millionen, Der genaue Betrag in jedem Lande ergibt sich aus dem Verhältnis der Einfuhr zur inländischen Erzeugung. die die Grundbesitzer durch erhöhte Brotpreise von den Brotverbrauchern erheben. Darum nennt man das Ding auch Schutzzoll, denn es soll die Renten der Grundbesitzer schützen und mehren, den Pfandbriefen und Hypotheken neue Sicherheiten gewähren. Wenn es sich nur um staatsschatzliche Zölle handelt, so wird, wie es z. B. beim Tabak geschieht, nicht nur die eingeführte Ware, sondern auch die im eigenen Lande gewachsene Ware versteuert. Wer z. B. in Deutschland mehr als eine Tabakpflanze im Garten hat, muß dies der Steuerbehörde melden, und in Spanien ist oder war mit Rücksicht auf die Staatseinnahmen der Tabakbau geradezu verboten. Ist aber der Zoll beim Getreide für die Staatskasse so nebensächlich, so ist für das, was wir zeigen wollen, auch die Frankfurthsche Frage nach der Verwendung der Zollertrage in diesem Falle nur von untergeordneter Bedeutung. Die gezahlten Kornzölle wollen wir darum ganz außer Betracht lassen und unsere Aufmerksamkeit den unter den Schutz der Zölle gestellten Grundrenten zuwenden.
Bei der Teilung der Produkte zwischen Grundrentnern und Arbeitern geht es nicht willkürlich zu, sondern nach den in den Dingen liegenden Gesetzen. Künstliche Eingriffe in diese Verteilung müssen unter Benutzung dieser Gesetze, nicht aber gegen sie erfolgen, da sie sonst scheitern müssen. Jedoch, wenn auch der Versuch scheitert, so dauert es doch gewöhnlich eine geraume Zeit, bis das gestörte Gleichgewicht der Kräfte wieder hergestellt ist, und in der Zwischenzeit mag es oft zugehen wie bei einem Pendel, das durch einen Stoß aus der Ruhelage gebracht wird. Der Teilungspunkt im Arbeitserzeugnis pendelt dann zwischen Rente und Lohn, bis er seine alte Stellung wieder einnimmt.
Wenn nun der Gedanke des Schutzzolles den wirtschaftlichen Gesetzen, die die Verteilung des Produktes zwischen Lohn und Rente beherrschen, widersprechen sollte, so müßte der Zoll auch an seinem Ziel vorbeischießen und das, was man mit ihm beabsichtigt, die Hebung der Rente auf Kosten der Löhne, dürfte allenfalls nur vorübergehend eintreten, nämlich bis das durch gesetzlichen Eingriff gestörte Gleichgewicht der Kräfte sich von selbst wiederherstellt.
Wir wollen diesen Dingen nur so weit nachspüren, wie nötig, um ein ganz allgemeines Bild von den wirtschaftlichen Vorgängen zu gewinnen, die durch den Zoll entstehen. Wenn wir uns für die in der Privatwirtschaft und sonstwie eintretenden Einzelfälle ein nutzbares Urteil bilden wollten, z. B. über die Frage, um wieviel ein Zollsatz von 20 Mark den Verkaufspreis eines bestimmten Rittergutes hinauftreiben würde, so müßten wir diese Untersuchung weit über den Rahmen dieser Schrift ausdehnen.
Was uns am Zoll zunächst angeht, ist sein Einfluß auf den Arbeitsertrag der Freiländer, und zwar der Freiländer 1 und 2, von dem der Lohn auf den zollgeschützten Böden abhängig ist. Vom Arbeitsertrag der Freiländer 3, deren Arbeitserzeugnis durch den Zoll ebenfalls »geschützt« wird, reden wir nachher.
Der Freiländer 1 und 2 betrachtet mit Recht den Zoll als eine Last, wie jede andere Last, die den Austausch seines Arbeitserzeugnisses gegen die Gegenstände seines Arbeitsertrages verteuert. Ob diese Verteuerung von erhöhten Frachtsätzen, von erhöhten Sackpreisen, von Seeräuberei oder Unterschleifen oder von Zöllen herrührt, ist für ihn so weit ganz einerlei. Das, was der Verbraucher für sein Arbeitserzeugnis (Weizen) bezahlt, das betrachtet der Freiländer als seinen Arbeitserlös, und diesen Erlös schmälern Zoll und Fracht. Sein Arbeitsertrag ist entsprechend kleiner. Büßte er bisher von seinem Arbeitserlös etwa 30 % an Frachtausgaben ein, so mag dieser Satz durch den Zoll auf 50 bis 60 % steigen.
Die Fracht von den argentinischen Seehäfen nach Hamburg dreht sich gewöhnlich um 15 Mark für die Tonne von 1000 Kilo. Hierzu kommt die Bahnfracht von der Erzeugungsstätte bis zum Hafen, die das Mehrfache beträgt, im ganzen etwa 50 Mark. Der deutsche Einfuhrzoll beträgt 55 Mark für 1000 Kilo. Zusammen also 105 Mark bei einem Preise von etwa 240 Mark.
Unmittelbar infolge der Zölle sinkt also der Arbeitsertrag der Freiländer 1 und 2, und da von diesem Arbeitsertrag der Lohn der Arbeiter auf dem zollgeschützten Boden abhängig ist, so geht auch hier der Lohn zurück, wenn auch zunächst vielleicht nur mittelbar durch höhere Lebensmittelpreise bei gleichen Geldlöhnen. Der Zoll gestattet also dem Grundbesitzer, höhere Preise für die Erzeugnisse zu fordern, ohne daß er das Mehr seiner Einnahmen in höheren Löhnen auszugeben oder höhere Preise für die von ihm persönlich benötigten Industrieprodukte zu zahlen braucht, denn infolge des Rückganges des Arbeitsertrages der Freiländer 1 und 2 läßt sich eine Lohnerhöhung oder Abwälzung der Zollasten auch von den Industriearbeitern nicht durchsetzen, deren Lohnkämpfe ja ebenfalls auf dem Boden des Arbeitsertrages der Freiländer ausgesuchten werden. Für die Industriearbeiter ist somit die Zollast ebenso unabwälzbar, wie für die Landarbeiter und die Freiländer 1 und 2. Der Zoll ist, solange sich die noch zu besprechenden, langsam einsetzenden Rückwirkungen nicht fühlbar machen, in seiner vollen Höhe ein glattes Geschenk an die Grundrentner – wobei hier unter Zoll nicht das gemeint ist, was an der Grenze in die Reichskasse fließt, sondern das, was auf allen Markten des Landes für die heimischen Erzeugnisse wegen der Zollsperre in erhöhten Preisen von jedem Brot, jedem Ei, jedem Schinken, jeder Kartoffel von dem Verbraucher erhoben wird und in die Tasche der Grundrentner fließt. (Soll der Boden verpachtet werden, so erhöht sich das Pachtgeld unmittelbar um den Zoll; wird der Boden verkauft, so wird der Zoll zum Vermögen geschlagen, also mit 20 oder 25 vervielfältigt und dem gewöhnlichen Bodenpreis hinzugefügt,)
Der Zoll, sagen die Politiker, wird vom Ausland bezahlt. Und es stimmt, es stimmt vollkommen. Das, was an der Grenze in die Kasse des Reiches an Zollabgaben fließt, das Häufchen Geld wird allerdings von dem im Auslande angesiedelten Freiländer (vielfach deutsche Auswanderer) bezahlt. Das geht von seinem Arbeitsertrag ab. Aber kann man denn im Ernste dem deutschen Arbeiter die Zölle dadurch schmackhafter machen, daß man sagt: der Freiländer zahlt das, was an Zöllen an der Grenze eingeht. Ein netter Trost, wenn der Arbeitsertrag des Freiländers maßgebend ist für den Lohn des deutschen Arbeiters! Ein netter Trost für den Arbeiter, der die von den deutschen Grundbesitzern um die volle Höhe der Zollsätze erhöhten Preise der Lebensmittel aus seiner Tasche zahlen muß!
Der Glaube, die Hoffnung und die zuversichtliche Behauptung, daß der Kapitalzins einen Teil der Zollasten tragen wird, sind, wie wir noch zeigen werden, irrig. Den Zins kann man nicht besteuern, namentlich das neue, anlagesuchende Kapital nicht. Es ist frei und unabhängig von jeder Zollpolitik.
Jedoch bleibt der Zoll nicht ohne Rückwirkungen. Langsam aber ebenso sicher machen sie sich fühlbar. Das geht folgendermaßen zu: Der Freiländer in Manitoba, in der Mandschurei oder in Argentinien schreibt seinem Freunde in Berlin: »Von dem, was du in Berlin für mein Getreide bezahlst, geht mehr als die Hälfte für Fracht und Zoll für mich verloren, und von dem, was ich für deine Waren (Werkzeuge, Bücher, Arzneien usw.) hier zahlen muß, büßest du ebenfalls die Hälfte und mehr an Fracht und Zoll ein. Wären wir Nachbarn, so würden wir diese Unkosten sparen; wir sahen, du und ich, unseren Arbeitsertrag verdoppelt. Ich kann meine Äcker nicht zu dir bringen, aber du kannst deine Werkstätte, deine Fabrik hierher verlegen. Komm her, und ich liefere dir an Lebensmitteln das, was du brauchst, um die Hälfte des Preises, den du jetzt zahlst, und du lieferst mir deine Erzeugnisse um die Hälfte des Preises, den ich zahlen muß.«
Diese Rechnung stimmt, wenn auch die Ausführung des Vorschlages durch manches gehemmt wird. Die Industrie kann in der Regel nur dort gut bestehen, wo möglichst alle Industrien vertreten sind, weil fast alle Industriezweige mehr oder weniger von einander abhängig sind. Die Auswanderung der Industrie kann darum nur ganz allmählich vor sich gehen und beginnt mit den ihrer Natur nach selbständigsten Betrieben: Ziegeleien, Sägewerken, Mühlen, Druckereien, Möbel- und Glasfabriken usw., überhaupt mit Betrieben, deren Erzeugnisse besonders viel Fracht- und Zollasten verursachen. Doch ist die Übersiedlung der einzelnen Industriezweige immer nur von Berechnungen abhängig, und da ist es der Zoll, der neben den Frachtsätzen sehr oft den Ausschlag zugunsten der Industrieauswanderung gibt. Je höher der Getreidezoll, um so öfter wird es sich lohnen, die Geräte einzupacken, um die Werkstatt in der Nähe des Freiländers aufzuschlagen. Und mit jeder neuen Industrie, die sich in der Nähe des Freiländers ansiedelt, steigt dessen Arbeitsertrag, und dieser steigende Arbeitsertrag wirkt zurück auf den Lohn im zollgeschützten Lande!
Die Vorteile des Zolles lösen sich also für den Grundbesitzer früh oder spät wieder in Lohnerhöhungen auf. Die, die das wissen, lichten sich denn auch rechtzeitig darauf ein; sie verkaufen den Acker, ehe die Rückwirkungen sich fühlbar machen und überlassen es ihrem Nachfolger, bei der unfehlbar Der Rückgang der Grundrente infolge Steigerung der Löhne tritt unfehlbar ein, obschon dies nicht immer zahlenmäßig ersichtlich wird. Denn es ist möglich, daß gleichlaufend mit der gekennzeichneten Entwicklung eine der häufigen, durch Goldfunde oder Papiergeld verursachten Währungsverwässerungen stattfindet, die, wie z. B. in der Zeit von 1890–1916, dem Grundbesitzer das wiedererstattet, was er an Renten einbüßt. Das gilt allerdings nur für den verschuldeten Grundbesitzer. Dieser muß freilich auch mit der umgelehrten Möglichkeit rechnen (mit dem Niedergang der Preise, wie in den Jahren 1873–1880). wiederkehrenden neuen »Not der Landwirtschaft« sich um Hilfe an den Reichstag zu wenden.
Die Rückwirkungen des Zollschutzes beschränken sich jedoch nicht auf das Verhalten der Freiländer 1 und 2. Wir müssen auch beachten, wie es unserem Freiländer 3 mit dem Zoll ergeht. Hier verhält es sich gerade umgekehrt wie bei den Freiländern 1 und 2. Zahlen diese den Zoll aus ihrer Tasche, so beteiligt sich der Freiländer 3 unter dem Schutze des Zolles und nach Maßgabe dessen, was er an Erzeugnissen über seinen eigenen Bedarf hinaus auf den Markt bringen kann, an dem Segen des Schutzzolles, an der »Plünderung« der Verbraucher. Statt 6 Mark bekommt er der Zölle wegen jetzt 8 Mark für das Kaninchen, den Honig verkauft er für 1,35 Mark statt für 1,10 Mark, kurz, für alles bekommt er höhere Preise, ohne daß er selbst für das, was er kauft, höhere Preise zu zahlen braucht. – Der Arbeitsertrag des Freiländers 3 steigt also, während sich gleichzeitig die Lohnarbeiter über den Rückgang ihres Arbeitsertrages zu beklagen haben. Der Arbeitsertrag des Freiländers 3 steigt somit in doppeltem Sinne – einmal an sich wegen der höheren Preise, ein andermal verglichen mit den weichenden Löhnen. Dabei ist aber wieder der Arbeitsertrag der Freiländer 3 auch maßgebend für die Höhe des allgemeinen Arbeitslohnes! Das Mißverhältnis kann denn auch nicht lange bestehen bleiben. Sobald es sich herumgesprochen hat, daß das Kaninchen für 8 Mark, der Honig für 1,35 Mark, die Kartoffeln für 5 Mark und die Ziegenmilch für 20 Pf. verkauft werden, bekommen die Lohnarbeiter auch schon den Mut zu neuen Lohnforderungen. Unter Berufung auf den erhöhten Arbeitsertrag des Freiländers 3 fordern sie auch höheren Lohn und drohen damit, in die Heide, ins Moor, aufs Ödland zu ziehen, wenn ihren Forderungen nicht entsprochen wird.
Die Lohnerhöhung geht also nicht nur vom Freiland 1 und 2 aus, sondern auch vom Freiland 3 und kommt zum Stillstand erst beim völligen Ausgleich der Zölle.
Weiter ist auch noch zu beachten, daß die durch die Zölle herbeigeführte besondere Erhöhung der Preise aller landwirtschaftlichen Erzeugnisse und die damit gestiegenen Grundrenten zu neuen Anstrengungen auf dem Gebiete der dichten Bebauung ermuntern müssen und daß, wenn der Zoll den Arbeitsertrag der Landsparbauern erhöht, dies weiter auf die Löhne und dadurch auf die Grundrenten zurückwirkt.
Um die ausgleichenden Rückwirkungen der Schutzzölle auch von dieser Seite kennen zu lernen, wollen wir uns eines Rechenbeispiels bedienen.
Vor Einführung des Zolles sei der Pachtpreis von 100 Morgen Land 2000 Mark gewesen, und der Preis der Bodenerzeugnisse 50 Mark der Zentner. Die Ernte der 100 Morgen betrüge bei Handsparbebauung (die für die Pacht maßgebende sogenannte weitläufige Bebauung) 300 Zentner, und bei Landsparbebauung (dichte Bebauung) das Doppelte – also 600 Zentner zu 50 = 30 000 Mark.
Durch den Zoll ist der Preis des Geernteten von 50 auf 70 gestiegen, für die 300 Zentner der Landsparbebauung von 15 000 auf 21000. Nehmen wir an, daß der Unterschied (6000) ganz auf die Rente übergeht (daß sich also noch keine ausgleichenden Kräfte bemerkbar gemacht haben) und daß somit für die 100 Morgen statt 2000 jetzt 8000 an Rente gefordert werden. (2000 + 6000.)
Für die Landsparbauern (dichte Bebauung) ergibt sich dann folgendes: sie ernten nach wie vor 600 Zentner und verkaufen diese infolge der Zölle zu 70 (statt 50), also für 42 000. Davon gehen an Pacht statt 2000 jetzt 8000 ab. Somit bleiben 42 000 weniger 8000 = 34 000, statt 30 000.
Als Wirkung des Zolles ist also der Arbeitserlös dieser Landsparbauern gestiegen, und da die Zölle vorerst noch keine Wirkung auf die Industrieerzeugnisse ausüben konnten, so ist auch der Arbeitsertrag der Landsparbauern infolge der Zölle gestiegen.
Steigt aber der Arbeitsertrag der Landsparbauern, so muß auch der Lohn steigen – denn der Arbeitsertrag der Landsparbauern ist maßgebend für den Lohn.
Wir können also, soweit wir die Untersuchung hier vorgenommen haben, ganz allgemein folgern, daß der Grundrenten-Schutzzoll infolge seiner unmittelbaren Einwirkung auf den Arbeitsertrag der Freiländer früher oder später sich selbst wieder auflöst; daß es sich also immer nur um einen vorübergehenden Schutz handelt.
Für die, die die Zollasten »vorübergehend« zu zahlen haben, mag das ein Trost sein, wie auch die, die die Vorteile der Zölle genießen, ihre Vergänglichkeit als Sorge empfinden mögen. Ganz schlimm ist es aber, wenn die vorübergehende Rentensteigerung beim Kauf des Bodens oder bei der Erbschaftsteilung den das Grundstück erwerbenden kurzsichtigen Bauer verleitet, die Steigerung als etwas Dauerndes anzusehen. Was weiß der Bauer von der Grundrenten- und Lohntheorie? Er läßt sich ganz von der Erfahrung leiten. Er sieht die Ernte, kennt die Preise der Erzeugnisse, weiß auch, wieviel man den Arbeitern an Löhnen heute zahlt, und schon ist seine Rechnung fertig. Der Kauf wird abgeschlossen. Man zahlt die übliche Summe i« bar und den Rest in einer Grundbeleihung. Diese Bodenverpfändung ist aber keine »vorübergehende« Erscheinung, sie überdauert ganz gewiß die Rückwirkungen der Zölle auf die Löhne, sie wankt nicht, wenn die Arbeiter ohne Rücksicht auf die gleichbleibenden Verkaufspreise der Erzeugnisse mit neuen Lohnforderungen an den Bauer herantreten. Dann jammert der Bauer wieder über die »Not der Landwirtschaft«.