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Sechsundvierzigstes Kapitel

Das Gericht

Das war allerdings ein Fall, wie er seit Menschengedenken, ja vielleicht noch niemals in dem kleinen Ländchen vorgekommen und an die Gerichte gelangt war. So verwickelt war er, und so viel Dunkel herrschte noch immer in mehr als einem Teil; so viel Nebenzüge tauchten auf und erschienen dabei von solcher Wichtigkeit, daß sie auch ihrerseits die sorgfältigste Verfolgung und Behandlung verlangten und immer wieder zu einer Erweiterung der Untersuchung und zugleich zu ihrer Erschwerung führten; kurz, Rat Gutmann hatte recht, wenn er diese » cause celèbre« verwünschte, die nach seinem Ausdruck alle Tage » celèbrer« werden zu wollen schien, ohne auch nur für seine eigene Überzeugung recht zum Abschluß zu gelangen. Denn das Ergebnis aller bisherigen Mühe war weder ein festes, noch ein ausreichendes – wenigstens nicht im Sinne eines älteren Richters. Die beiden Verbrecher leugneten mit ungebeugter Hartnäckigkeit ihre Taten, – der eine, Peter Ahrens, die Ermordung des Willmanns, der andere, Jans Lörnsen, die Anzündung der Mühle. Bei ihrem Verbrechen gefaßt oder auch nur gesehen war keiner von beiden, und die wider sie sprechenden Aussagen litten, genau angesehen und miteinander verglichen, an mehr Dunkelheiten und Widersprüchen, als ihre eigenen Angaben.

Die Aufregung in der Stadt, ja in der ganzen Provinz, war außerordentlich groß und steigerte sich unausgesetzt im Verlaufe der Sitzungen, die drei volle Tage in Anspruch nahmen und zu Aufdeckungen und Beweisen führten, die niemand auch nur im entferntesten hätte vorausahnen können. Der Wahlspruch der Geschworenen erfolgte erst in der dritten Nacht, und die Uhren hatten bereits Mitternacht geschlagen, als der Präsident endlich das Urteil verkündigte.

Wir müssen darauf verzichten, die Verhandlungen unseren Lesern ausführlich mitzuteilen, und uns mit einer Zusammenfassung begnügen, die die Hauptergebnisse möglichst kurz und klar widerspiegelt. Der erste Akt spielte zwischen dem ehemaligen Leutnant Eugen Graf Altheim und dem Soldaten der Küstenwache, Matthies Matthiesen, früheren Bootsmann, und endete zugunsten des letzteren. Schon die frühere Untersuchung wegen Meierbusch, der Matthies sich durch die Flucht entzogen, würde nach den Akten unzweifelhaft zu einer milden Strafe, wo nicht völligen Freisprechung geführt haben. Es war bezeugt, daß Matthies auf das schwerste gereizt worden und überdies den verhängnisvollen Ausgang der Tätlichkeiten ganz unmöglich hatte voraussehen können, und ebenso fest stand es, daß er keine Zeit gefunden hatte, die Papiere des Toten an sich zu nehmen. Dagegen hatte Peter Ahrens sich lange und angelegentlich mit der Leiche beschäftigt. Genug, die ganze Sache stand so, daß die Behörde, als Matthies sich neuerdings freiwillig stellte, keinen Anstand nahm, die Untersuchung gegen ihn vorläufig einzustellen. Man verstand sich um so leichter hierzu, als zu dieser Zeit schon seine völlige Unschuld an der Ermordung seines Vetters Willmanns bereits sicher genug bezeugt war. Jetzt wurde sein Alibi nochmals scharf überprüft, und es erwies sich wirklich als vollkommen unanfechtbar.

Über den Grafen Eugen haben wir nur wenig zu sagen, was den Lesern nicht schon bekannt geworden wäre. Es war festgestellt, daß er Willmanns um eine erneute Regelung seiner Schulden ersucht und bedingungsweise die Einwilligung bekommen hatte. Die Summe aber war weit über alle Befürchtungen des Maklers hinausgewachsen – der leichtsinnige Herr hatte sich möglicherweise selber den Gesamtbetrag niemals klargemacht. Überdies kam jener auch hie und da zu spät – einzelne Posten waren bereits beim Regiment angemeldet. Als der Leutnant dies durch Bruneck erfuhr, ließ er Willmanns durch den Freund mit Vorwürfen überhäufen und erhielt dafür eine genaue Berechnung, die ihn – seiner Angabe nach – nicht nur erschreckte, sondern mehr noch mit Grimm erfüllte, weil die aufgeführten Hauptposten schon längst durch frühere Zahlungen erledigt sein sollten. Diesen Angaben widersprachen aber nicht nur die von den Herren Bruneck und Birken fortgeführten Unterhandlungen wegen eines Aufschubs der Zahlungen, sondern auch die Tatsache, daß der Graf erst nach seiner Rückkehr die Forderung und nur gegen den Großvater und den Regimentskommandeur wirklich für eine betrügerische erklärt hatte. Ja, dies hatte, soweit es sich noch feststellen ließ, sogar erst nach dem Tode und der Beraubung des Geldleihers stattgefunden. Nun war es aber bös, daß der Rittmeister von Wildenow, bei dem der Angeklagte nicht nur jene Nacht, sondern auch noch den folgenden Tag versteckt gewesen, unumwunden zugestanden hatte, daß der Freund gegen ihn damals wohl der betrügerischen Forderung des Willmanns gedacht, jedoch auch hinzugefügt habe, er besitze die frühere Gesamtquittung nicht mehr, werde aber mit allen Mitteln sich zu wehren wissen und habe die Sache schon in sichere Hände gelegt. Und hieran anschließend gestand Peter Ahrens, dessen Rachsucht gegen den Grafen aus jedem Worte hervorleuchtete, jetzt ausnahmsweise ohne besonderen Widerstand ein, daß er wirklich, wieder in jener Nacht, mit dem ihm auch schon sonst bekannten »hochvornehmen« Mitangeklagten zusammengetroffen und mit dem Raube der Papiere beauftragt worden sei. Da in der Stadt nichts zu machen war, lautete die Angabe weiter, und da der Gedungene von der Reise des Maklers nach Belitz und weiter nach Menkendorf zum ›Junker‹ erfuhr, so begab er sich nach dem letzteren Platz, wo er bei Drews ein sicheres Unterkommen für sich wußte und Willmanns' Ankunft ruhig abwarten konnte. Hier wurde der Lockbrief geschrieben, der das Opfer zum alten Magister bestellte, und zu Grünau jemand mit der Beobachtung des Reisenden und der Benachrichtigung des Lauernden beauftragt. Dieser wollte den Ankömmling im Walde oder im Mühlbusch überfallen und niederschlagen, womöglich ohne erkannt zu werden. An einen schlimmen, das heißt tödlichen Ausgang hatte er nicht gedacht. Im Gegenteil, behauptete er, da ihm dergleichen zugemutet worden, habe er es bestimmt von sich gewiesen.

»Und dennoch hatten Sie sich mit einer Feuerwaffe versehen und scheuten vor der Tat nicht zurück?« fragte hier der Vorsitzende streng.

»Da irrt der Herr,« lautete die trotzige Antwort. »Ich sag's zum hundertsten Mal, der Mord ist nicht mein Werk, und die Papiere sind nicht in meine Hand gekommen. Als ich den Willmanns fand, hatte der schon das Loch im Kopf und war tot, und die Papiere waren fort. Der Herr Graf hat einen anderen geschickt, der ihm sicherer war und nicht so weichherzig wie ich.« Und als er nach diesem anderen gefragt wurde, entgegnete er mit seiner gewöhnlichen Frechheit: »Da müssen die Herrschaften denn eben allein suchen. Ich sitz' im Loch, weiß von nichts!«

Graf Altheim wies diese ganze Aussage hochmütig als erlogen zurück. Er kenne den Peter Ahrens so gut wie gar nicht und habe ihn seit sieben oder acht Jahren überhaupt hier vor Gericht erst wiedergesehen. Damals habe er geschmuggelte Rauchwaren an ihn verkaufen wollen und sei von ihm barsch und mit der Drohung, ihn anzuzeigen, aus der Tür gewiesen worden – von da möge des Menschen Haß gegen ihn stammen. Von einer Begegnung oder gar einem Auftrag sei keine Rede, und bei den »sicheren Händen«, deren er gegen Wildenow gedacht, habe er Matthies im Sinne gehabt, der ihm ja einen Vermittelungsversuch zugesagt habe. Dasselbe habe er von Herrn von Birken erbeten, bei dem er mehrere Tage verweilt und endlich am gleichen Morgen mit ihm aufgebrochen sei, – Birken, um in die Stadt und zu Willmanns zu gehen, und er selber nach Menkendorf, um sich äußerstenfalls seinem Großvater zu entdecken. Bei Birken habe er weder von Matthies, noch von Willmanns oder überhaupt etwas über den Gang der Sache erfahren. Der Mord sei ihm erst von Matthies bei der »großen Eiche« mitgeteilt worden, und der Mann müsse bezeugen, wie heftig er darüber erschrocken sei – ja, er habe Matthies selber im Verdacht der Tat gehabt und ihm zur schleunigen Flucht geraten. Daß er selber niemals eine solche Tat in Aussicht genommen und verschuldet habe, schloß er, ergebe sich aus der einfachen Erwägung, daß er in solchem Falle doch vor allem an die Sicherung der für ihn verderblichen Papiere des Willmanns gedacht haben würde. Diese seien aber bekanntlich verschwunden gewesen und erst nach seiner Flucht an das Regiment eingesendet worden.

Und dennoch, wurde ihm jetzt vorgehalten, wurde von ihm der Fluchtversuch des Peter Ahrens durch Bestechung des Gefängnisinspektors veranlaßt, wenn auch mit fremder Beihilfe. Es sollte so gut wie festgestellt sein, daß er gerade zu dieser Zeit im Hause der Frau von Wildenow versteckt gewesen und erst nach Mißlingen der Flucht wieder mit der Dame abgereist sei.

Graf Altheim wies auch diese Beschuldigung voll Empörung zurück. Er stehe seit manchen Jahren mit Wildenow und seiner Frau in den freundschaftlichsten Beziehungen, und die Dame habe ihn dringend um seine Begleitung zu ihrem Gatten gebeten, der schwerverwundet im Lazarett liege. So sei er ihr, ob auch äußerst ungern, bis zu der Eisenbahnhaltestelle Soundso entgegengekommen und von da weitergefahren, bis ihr Unfall die Reise unterbrochen habe. In der Stadt sei er damals keineswegs gewesen, und von des Ahrens Haft habe er erst durch das Verhör etwas erfahren, sowie daß man überhaupt eine Verbindung zwischen ihm und dem Burschen annehme.

Die Sache rückte also nicht weiter. Ahrens so gut wie Graf Eugen beharrten auf ihren Angaben und ließen sich auf keinen Widersprüchen betreffen. Nur gestand der erstere, als der frühere Statthalter Drews auch hier seiner mehrstündigen Abwesenheit an dem Tage des Mordes gedachte, voll Verachtung zu, daß dem allerdings so sei und der alte feige Schuft auch sehr wohl gewußt habe, wo er, Ahrens, sich aufgehalten und daselbst sogar mit dem Nachtwächter Stör eine Zeitlang geredet habe, bis sie plötzlich den Schuß vernommen. Stör habe sich dann aus dem Staube gemacht, und er, Ahrens, nachdem er Willmanns tot, den Täter aber nicht mehr gefunden, zu Drews' Wohnung sich zurückgezogen. Von dort sei er erst ein paar Stunden später aufgebrochen und mit dem zurückgebliebenen Boot des Willmanns davongesegelt.

»Ja, gesagt habt ihr so,« entgegnete Drews feindselig. »Aber wie soll ich wissen, daß ihr, du und Stör, nicht gelogen habt?«

»Nun, du Schuft,« sprach Ahrens grimmig, »hast du vor- oder nachher jemals eine Feuerwaffe bei mir gesehen, zumal solch' ein Ding, das nicht knallt, sondern nur einen Klaps gibt und doch tot macht? Deine alte Hexe von Weib hat ja nachts mein Bündel durchgestöbert, ob darin nichts für sie zu stehlen sei.«

»Nein, so'n Ding hast du nicht gehabt,« gestand Drews mürrisch.

Auf diese Aussage verlangte einer von den Zeugen die Erlaubnis zu einer weiteren Angabe. Es war der Wirtschafter des Herrn von Birken und er hatte sich über das Verhalten des Grafen während seines dortigen Aufenthalts zu äußern gehabt. »Ich habe vorhin gesagt, daß die Herren ganz still gelebt und mit niemand Fremden verkehrt hätten. Aber ich besinne mich jetzt, daß der Herr Graf eines Morgens, es muß am ersten oder zweiten Tage nach seiner Ankunft gewesen sein, am Sandbruch hinter den Büschen mit einem Menschen redete, den ich für einen Bettler hielt, und ihm etwas gab, was er unter dem Rock hervorlangte – es schien mir beinah eine Zimmerpistole oder Ähnliches zu sein. – Es fiel mir freilich auf, aber ich konnte mich nicht aufhalten, sondern mußte weiter. Hernach aber hab' ich's ganz vergessen, so daß es mir erst jetzt wieder in den Kopf kam, da der da, der Ahrens, ein solches Ding zu meinen schien und – da ich nun auch den Menschen, dem es der Herr gab, mit einem Mal hier sehe – ja, ja, der da kommt! – Der ist's!« Und die Hand des Zeugen wies auf Jan Lörnsen, der eben, gefesselt und von einem Gendarm begleitet, herein- und zur Anklagebank getreten war.

Es ging ein plötzliches Regen und Bewegen, ein Rauschen und Flüstern durch die Zuschauermenge, die Geschworenen und selbst die Richter, und alle Augen lichteten sich auf den Dänen und den Grafen. Jener hatte nach einem flüchtigen Zusammenzucken seine kalte Ruhe wiedergewonnen; dieser aber erschien leichenfarben und war ersichtlich einer Ohnmacht nahe. Aber auch Peter Ahrens schien nicht wenig ergriffen zu sein. Er maß mit grimmigem Blick den verhängnisvollen Zeugen, warf einen finsteren Blick zu seinem Spießgesellen hinüber, und die Fäuste schüttelnd, schimpfte er knirschend: »Siehst du – ich hab's ja immer gesagt! So ein Ding bringt einen ins Unglück!«

Das Regen, Summen und Flüstern wiederholte sich in verstärktem Maße.

Jan Lörnsens Gesicht wurde noch fahler, seine schmalen Lippen preßten sich fest aufeinander, und ein leichtes Klirren seiner Ketten verriet deutlich eine tiefe seelische Erschütterung. Peter Ahrens hingegen warf einen wilden Blick um sich her, als begriffe er nicht, was denn eigentlich vorgefallen sein und diese allgemeine Aufregung hervorgerufen haben könne. Aber als sein Auge auf den Genossen traf und dessen Aussehen wahrnahm, da überkam's ihn. Seine durch die lange Haft unerschütterte Gestalt erbebte wie von einem schweren Schlage, sein Gesicht zog sich schier krampfhaft zusammen, und mit halberstickter Stimme sagte er endlich: »Na ja, Maat, es ist eben vorbei. Wir sind alle einmal dumm.«

Es war in der Tat alles »vorbei«. Der trotzige Widerstand, der nach dieser Entdeckung den zwei Burschen selber als völlig unnütz erscheinen mußte, wurde aufgegeben und die Bekenntnisse schlossen sich fügsam aneinander. Einzelne Ableugnungs- und Ausweichungsversuche – der Graf war in seiner, alles von sich ablehnenden Haltung womöglich noch starrer geworden als bisher – mußten vergeblich bleiben. Die Sache war klar, und wo sich wirklich noch eine Lücke zeigte, ließ sie sich ohne alle Schwierigkeit aus dem Zusammenhange des übrigen ergänzen.

Der Fall Willmanns stellte sich nunmehr so dar: Graf Eugen Altheim hatte der Treue und Zuverlässigkeit seines ersten Söldlings, Peter Ahrens, mißtraut, und die Gelegenheit, ihm einen zweiten, wie er annahm, sicherern Menschen nachzuschicken, mit Freuden ergriffen. Er hatte Jan Lörnsen vor Jahr und Tag in einem Seebade kennengelernt, wo der Bursche in Ermangelung einer anderen, besseren Stellung, augenblicklich seinen Verdienst an den Badegästen suchte, und war über den Charakter des Menschen nicht lange im Zweifel geblieben. Nun kam der gerade glücklicher- oder – je nachdem! – unglücklicherweise aus einer Strafanstalt zurück, wo er ausnahmsweise einmal seine Zeit ausgehalten hatte, bettelte zu Birken, fiel Eugen ins Auge und übernahm willig dessen Auftrag, nebst einem anständigen Handgelde und dem Versprechen einer endlichen reichen Belohnung für die Auslieferung der Papiere. Daß Peter Ahrens gleichfalls einen Auftrag erhalten habe, erfuhr er nicht. Er machte sich ungesäumt auf den Weg, sah zu Grünau Willmanns aus der Post steigen, und da er schlau genug schloß, daß der Reisende in der eben beginnenden Ernte kein Gefährt bekommen und auch schwerlich zu Fuß weiter gehen, sondern zu Wiek sich lieber ein Boot suchen werde, so ging er selber nachts mit einem von den Fischern hinaus und ließ sich unterhalb der Lindenhöhe bei Menkendorf aussetzen. Weg und Steg waren ihm hier wie anderwärts an der Küste wohlbekannt. Er gelangte ohne Schwierigkeit in den Mühlbusch und fand dort leicht ein Versteck, wo er des Kommenden harren konnte. Schlug seine Rechnung wirklich fehl und kam Willmanns dennoch auf anderem Wege, so mußte sich zu Menkendorf oder in der Umgegend trotzdem eine Gelegenheit finden, an ihn zu kommen. Für sich fand er, wie er glaubte, nötigenfalls ein Unterkommen in der Mühle – Clarmann hatte mit ihm gleichfalls früher schon in einer gewissen Verbindung gestanden. Willmanns Ankunft verzögerte sich, wie wir wissen, länger als Lörnsen berechnet hatte, und als er den Erwarteten endlich dennoch kommen und in seiner Nähe sah, erblickte er auch unfern den Sohn des Müllers auf dem Heimwege aus der Schule. Dies rettete dem Händler für den Augenblick das Leben, denn als der Knabe vorüber war, fand Lörnsen die Entfernung zwischen ihm und seinem Opfer schon allzu groß, als daß er aus der kleinen Waffe noch einen Schuß hätte wagen mögen. Er ging ihm nun längs des Zaunes vom Pfarrgarten offen, aber ziemlich langsam nach, um den Mann nicht durch seine Eile mißtrauisch zu machen. Willmanns schaute sich indessen auch gar nicht um und trat, da er ans Ende des Gartens und zum Hause gelangte, nicht in dieses, sondern für einen Augenblick wegen eines Bedürfnisses in den schmalen Gang hinter dem Stalle. Da schwang Lörnsen sich leicht über die Kirchhofsmauer und war mit wenigen Schritten neben dem Unglücklichen. So erhielt dieser aus nächster Nähe den fast unhörbaren Schuß, drehte sich um sich selbst und schlug ins Kraut nieder. Lörnsen war augenblicklich neben ihn, nahm das Taschenbuch an sich, hatte mit einem zweiten Griff die Katze gelöst und machte sich um so schneller davon, als er plötzlich, kaum fünfzig Schritte entfernt, hinter einem Grabsteine eine Gestalt sich erheben und eine andere gebückt davonhinken sah. Er sprang also wiederum über die Mauer und flüchtete auf der Innenseite, so schnell er vermochte, dem jungen Walde zu, der hier die Schlucht füllte. Daß Peter Ahrens und Stör, die, wie wir erfuhren, gleichfalls auf dem Anstand waren und ebenfalls auf dem Kirchhof lagen, die beiden Herankommenden übersehen hatten, ließ sich nur dadurch erklären, daß der erstere der späten Stunde wegen Willmanns Ankunft kaum noch erwartet hatte und sich obendrein die Langeweile durch ein Kartenspiel mit seinem Gefährten vertrieb. Als der Schuß sie trotz seiner Schwäche aufschreckte und Ahrens, bevor er sich erhob, noch eine Weile vorsichtig lauschte, wurde es zu spät, den Entfliehenden noch zu erkennen. Nicht anders erging es Lörnsen mit den beiden von ihm bemerkten Gestalten. Da der Flüchtling die Tat bereits entdeckt wähnte, getraute er sich nicht mehr ins Freie, sondern verbarg sich im Gebüsch am Mühlberge, bis er abends in dem Mahlknecht Gottlieb Kraus einen Bekannten entdeckte und sich ihm anvertraute. Nun erfuhr er, daß der Verdacht sich auf Peter Ahrens gelenkt habe. Trotzdem wagte er sich nicht hervor und blieb noch ein paar Tage mit Gottliebs Beistand versteckt, bis der Müller ihn durch Zufall aufstöberte und ihn auf das barscheste und mit der Drohung auswies, daß er ihn augenblicklich anzeigen werde, wo er sich noch einmal zu Menkendorf und in der Mühle blicken lasse. Der Bursche schied mit einer Rachedrohung. Als im Winter der Schmuggel wieder in Gang kam, erklärte Clarmann dem an ihn gesandten Unterhändler, daß er nichts mehr mit der Sache zu tun haben wolle und die Schmuggler sich andere Wege und Helfer suchen mußten. Wo er aber erfahre, daß Peter Ahrens und vor allem Jan Lörnsen dabei beteiligt seien, zeige er die Sache augenblicklich der Behörde an. Ahrens ließ sich das gefallen, er hatte von altersher den Müller zu schonen; der Däne aber schwur aufs neue Rache und führte sie, wie wir wissen, nach seiner Flucht aus dem Gefängnis um so lieber aus, als er und andere den Überfall und die Aushebung des Schmugglernestes durch den ›Junker‹ einem Verrate des Müllers zuschrieben.

Die Gerichtsverhandlungen endeten also mit einem Todesurteil gegen Jan Lörnsen und der Verhängung von längeren oder kürzeren Zuchthaus- oder Gefängnisstrafen gegen die übrigen Angeklagten. Am schwersten war begreiflicherweise diejenige des Grafen Eugen Altheim und sie wurde noch dadurch verschärft, daß der Präsident an ihre Verkündigung den Ausdruck der Entrüstung und Verachtung schloß, mit der man auf solche Verbrechen eines solchen Mannes sehen müsse. Der Graf bewahrte diesen allem gegenüber eine eiserne Stirn, und seine Blicke streiften voll hochmütiger Verachtung über die Menge hin, die mit Hohngeschrei seine Abführung begleitete. Trotzdem mußte er im Innern nicht ebenso kaltblütig geblieben sein. Denn man fand ihn am folgenden Morgen tot. Er hatte sich mit Zyankali vergiftet.


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