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31 Monate lang dauerte die Untersuchung.
Während dieser Zeit wurde Landru zur populärsten Persönlichkeit Frankreichs. – Die Witzblätter schroteten den Stoff nach Möglichkeit aus, die Zeitungen brachten fortlaufend Berichte über das Verhör etc., Photographien von allem was Landru betraf, waren zu sehen. Daß die Behandlung des Stoffes nicht immer zartfühlend war, ist naheliegend. »Illustration« brachte z. B. eine Karikatur: Ein Kaufmann preist seinen Ofen mit den Worten an: »Kaufen Sie dieses Modell – es ist dasselbe, das Landru benützt hat«. – Ja, sogar ein Gassenhauer »Die Köchin des Landru« beunruhigte Paris. –
Er wurde zur mythischen Persönlichkeit. Zweieinhalb Jahre saß er im Gefängnis und während der ganzen Zeit war es nicht möglich, nur das geringste Zugeständnis seiner Schuld zu erlangen. Mit einer unglaublichen Kaltblütigkeit leugnete er alles, wußte für jede noch so belastend scheinende Tatsache eine harmlos klingende Erklärung, die er voll Selbstverständlichkeit vorbrachte.
Seine witzigen Antworten machten Paris lachen und nicht nur Paris allein – ein verwundertes, ein staunendes Lachen über die Seltsamkeit dieses Menschen. Angesichts der ungeheuerlichen Anschuldigungen zeigte Landru eine Kaltblütigkeit, für die das Wort »Frechheit« ein viel zu übergeordneter Begriff war.
So wenn Landru dem Richter antwortete: »Es ist nicht meine Sache, der Justiz Argumente gegen mich an die Hand zu geben, Das Gericht hat vielmehr mir die Beweise zu liefern, daß ich ein Mörder bin.«
Oder wenn der Richter ihm vorhielt: »Sie hielten sich damals (zur Zeit der Vorstrafe 1914) verborgen« und Landru erwidert; »Wenn man polizeilich gesucht wird, gibt man seine Visitekarte nicht im Sicherheitsbüro ab.«
Manchmal nahm die Unterhaltung sogar gemütlichere Formen an. So meinte Landru auf den Rat des Untersuchungsrichters, er solle (wegen seines Augenleidens) eine Binde anlegen: »Damit ich der Gerechtigkeit gleiche, die man ja auch mit verbundenen Augen abbildet.« –
Während Landru jedoch über die Hauptsache fast kein Wort verlor, vergnügte er sich damit, seinen Wächtern beredt die verschiedenen Unregelmäßigkeiten auseinanderzusetzen, die er im Rechtsweg seines Prozesses zu finden glaubte und disputierte über Kleinigkeiten, über einen undeutlichen Absatz im Akt, über ein schlecht plaziertes Wort. –
Zweimal wahrend des Verhörs forderte Landru die Protokollierung einer konkreten Erklärung. Das erstemal im Jahre 1919, als seine Frau und seine Söhne eingesperrt worden waren, da man bei ihnen Gegenstände aus dem Besitz der Ermordeten gefunden hatte. Auch hatte man entdeckt, daß durch eine falsche Unterschrift der Mme. Landru, ihr Gatte imstande war, sich der Wertpapiere einer der Verschwundenen zu bemächtigen.
»Meine Frau und meine Kinder waren nichts anderes als Werkzeuge in meiner Hand«, erklärte Landru. »Ich übernehme jede Verantwortung der Taten, welche geschehen sind. Meine Frau und meine Kinder haben sich vor meiner patriarchalischen Autorität gebeugt. Sie wußten nichts von meinem auswärtigen Leben.«
Der zweite Protest Landrus war herbeigeführt durch die während der Untersuchung gemachte Entdeckung einer Anzahl Knochen nächst der Villa zu Gambais. Als man ihm davon Mitteilung machte, rief Landru: »Wieso hat man dann das erstemal nach meiner Verhaftung in der Villa zu Gambais eine Durchsuchung vorgenommen, ohne etwas zu finden. Und nun kommt man nochmals einige Wochen später und findet diesmal Knochenreste, von denen ein Teil von Tieren stammend erkannt wird und der Rest von 996 Gramm von menschlichen Skeletten herrühren soll, deren Altersgrad die Sachverständigen nicht einmal feststellen können! Ich bitte Sie, Herr Richter, im Protokoll mein Erstaunen und meinen Protest zu vermerken!« –
Dreimal war Landru auf seinen Gesundheitszustand hin untersucht worden. Das erstemal 1904, als er wegen seiner Betrügereien verhaftet wurde. Doktor Vallon gab damals folgendes Gutachten:
»Landru, welcher erblich belastet zu sein scheint und auch persönlich pathologisch veranlagt ist, war während der zwei Monate im Gefängnis de la Santé in einem an Lypemanie grenzenden Zustand; er ist noch niedergeschlagen, deprimiert, traurig, leidend. Wir finden hier eine Verbindung von krankhaften Veranlagungen, die seine Verantwortlichkeit vermindern.
Dessenungeachtet, kann nicht angenommen werden, daß er die Betrügereien unbewußt begangen hätte, die man ihm vorwirft und daß er dafür nicht verantwortlich wäre. Seine Betrügereien haben übrigens keinen pathologischen Charakter.« –
Im Jahre 1906, gelegentlich einer neuerlichen Verhaftung, wird Doktor Dubuisson damit betraut, Landrus Geisteszustand zu prüfen. Am 14. Mai 1906 gibt er folgende Gutachten:
»Landru ist ein degenerierter Mensch, welcher vom pathologischen Standpunkt sowohl erblich als auch persönlich belastet ist. Er ist seit mehreren Jahren infolge langandauernder seelischer Qual in einem krankhaften Geisteszustand, der – ohne Wahnsinn zu sein – dessenungeachtet keineswegs normal ist.«
Endlich werden nach der letzten Verhaftung Landrus unter Anklage des Mordes die Ärzte Vallon, Roubinovitch und Roques de Fursac von M. Bonin, dem Untersuchungsrichter, beauftragt, ihr Gutachten abzugeben. Dieses, datiert vom 25. Juni 1920, lautet:
»Landru leidet an keiner Geisteskrankheit. Infolgedessen muß er als für seine Handlungen verantwortlich betrachtet werden.« –
Doch wenn sich Landru auch dem Untersuchungsrichter gegenüber als verschlossen gezeigt hatte, so erwies er sich den drei genannten Sachverständigen gegenüber bereit, ihnen gewisse Erklärungen abzugeben, die er ihnen diktierte und welche dem Gutachten beigelegt wurden. Er sagte:
»Ich bin wegen einer ungeheuerlichen Sache angeklagt – ich bin angeklagt, ich weiß nicht wieviele Menschen umgebracht zu haben. So hat man mir unter anderem vorgeworfen, daß Mme. Cuchet verschwunden ist . . . Das ist offen gestanden eine Dame, welche sechs Monate, ehe sie mich gekannt hat, Anstalten trifft, Frankreich zu verlassen. Sie gibt ihre Wohnung auf und kommt auf einige Zeit mit mir nach Vernouillet. Hierauf ist sie von dort weggereist, ebenso wie sie von ihrer früheren Wohnung weggefahren ist. Das ist kein Verschwinden, sondern ein Aufenthaltswechsel. Und jetzt fragt man mich, wo ist Mme. Cuchet? Man sagt mir, daß ich verschiedene Maitressen hatte! Welcher Scherz! Sehen Sie doch meinen Kopf an, er ist nicht genug schön für so etwas! Er ist voll von Höckern!
Das ist eine so dumme Geschichte, daß sie nicht Stand halten kann. Weil die Polizei die Personen nicht finden kann, deren Namen in meinem Notizbuch eingetragen sind, so schließt sie daraus, daß sie verschwunden sind!
Aber ich kann Ihnen noch 15 andere Namen zeigen, 30, 50 auch, wenn Sie wollen, welche ebenso notiert sind und die man finden würde!
Nun zählen aber für die Polizei die Namen, die man findet, nicht.
Und dann, wer hat die verschwundenen Frauen gesucht? Wer beklagt sich über ihr Verschwinden? Viele dieser Frauen waren mit ihrer Familie zerfallen, sie sind abgereist, ohne ihre Adresse zurückzulassen. Bei der gerichtlichen Untersuchung antworte ich nicht. – Die erste Zeit hindurch habe ich alles gesagt, was ich sagen wollte. Aber was wollen Sie? Weil ich mehrmals verurteilt war, muß ich schuldig sein. Ich, Mörder von 12 Personen, darunter 11 Frauen! Sie machen mich lachen! Nehmen Sie zur Kenntnis, meine Herren, daß ich über 50 Jahre bin, und daß ich bis zum heutigen Tage niemals eine Frau bedroht oder geschlagen habe; ich war niemals gewalttätig, übrigens, warum sollte ich diese Frauen getötet haben? Um sie zu bestehlen – aber sie hatten doch zweimal nichts. Ihre Wertpapiere, das waren russische Renten, das sagt alles. Ihre Möbel? Waren aus weißem Holz.
Ich soll sie getötet haben in einem Anfall von Wut? Aber auf alle Fälle kommt man nicht zwölfmal in rasende Wut.
Sie sind verschwunden, sagt die Polizei. Aber ist das ganz sicher? Warum verlangt man denn, daß diese Frauen sich in diese polizeiliche und gerichtliche Affaire einmengen sollen? Man möge mich freilassen und ich verpflichte mich, sie zu finden.
Wir haben, sie und ich, ein Geheimnis, das zu enthüllen ich nicht das Recht habe und das ich nicht enthüllen werde. Übrigens gilt für mich nur mein Gewissen. Wenn ich schuldig bin, beweisen Sie mir meine Schuld; wenn ich getötet habe, beweisen Sie es!
Man sagt, daß man verbrannte Knochen zu Gambais gefunden hat. Ich habe dort unten nur Schweineknochen verbrannt und mit 50 Kilo Kohle war es mir kaum möglich 10 oder 12 Frauen zu verbrennen. Das ist ja alles lächerlich! Und ich denke an die Papiernot, jedesmal, wenn ich den ungeheuren Akt bemerke, der gegen mich durch die gerichtliche Untersuchung aufgehäuft wurde.«
Und am Schlusse dieses Interviews fügen die drei Gerichtsärzte hinzu:
»Wir haben es für unsere Pflicht gehalten, so getreu als möglich die Mehrzahl der Beweisgründe anzuführen, welche Landru uns gegenüber zu seiner Verteidigung vorgebracht hat.
In allen seinen Erklärungen bemerkt man nicht die geringste Spur einer Psychose, einer pathologischen Zwangshandlung, einer Abnahme seiner geistigen Fähigkeiten oder eines Zustandes von Geistesverwirrung. Wir haben außerdem den Geisteszustand Landrus, abgesehen vom kriminalistischen Standpunkte, untersucht und ihn in jeder Hinsicht normal befunden.« –
Die Anklage stützte sich auf folgende Ergebnisse der Untersuchung:
1. das Notizbuch und seine belastenden Aufzeichnungen,
2. das festgestellte gleichmäßige Verschwinden der zehn Frauen, und
3. auf die Ergebnisse der in Gambais und Vernouillet vorgenommenen Untersuchungen. Diese waren folgendermaßen:
In einer Garage Landrus fand man die Personaldokumente aller Verschwundenen, ebenso Briefe, Photographien, Kleider und verschiedene Gebrauchsgegenstände aus deren Besitz. Ferner entdeckte man die Kadaver der beiden Hunde der Mlle. Marchadier, ebenso den einer Katze, welche von einer anderen »Braut« mitgebracht worden war. Alle diese Tiere waren erdrosselt worden mit Hilfe einer eingefetteten Schnur.
Sowohl in Gambais wie in den anderen Wohnungen Landrus fand man eine Menge Schnüre von derselben Beschaffenheit
In einem Kehrichthaufen neben dem Schuppen der Villa zu Gambais fand die Polizei unter Asche und Abfällen menschliche Zähne, blutige Kleider und endlich halbverbrannte Knochenreste, Die Sachverständigen erklärten sie für menschliche Knochen.
»Das ist falsch«, erklärte der Angeklagte.
Zeugen gaben an, daß zu verschiedenen Malen dichter Rauch und starker Lichtschein zur Nachtzeit bei Landrus Haus zu bemerken war. Man hielt ihm vor: »Sie haben die Leichname Ihrer Opfer verbrannt, zumindest ihre Köpfe, nachdem Sie den übrigen Körper entweder durch Vergraben oder durch Versenken losgeworden sind. Neben Gambais gibt es Teiche, bei Vernouillet fließt die Seine.«
»Meine Opfer leben«, antwortet Landru spöttisch – »so suchen Sie sie doch!«
Und als man von ihm den Beweis verlangt, daß er seine »Freundinnen« nicht getötet habe, erwidert er:
»An Ihnen ist es zu beweisen, daß ich sie getötet habe.« –
Am 7. November 1919 sollte endlich die Verhandlung beginnen. Als Landrus Verteidiger am Vortag – einem Sonntag – bei seinem Klienten erschien, um sich mit ihm zu besprechen, fand er ihn ruhig wie immer.
»Ich erwarte ohne Ungeduld den morgigen Tag«, äußerte sich der Gefangene, »trotz meiner Hast, endlich vor der Justiz zu erscheinen und mich zu erklären.« – – – – – – – – – –