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(24. November.) Auf dem Tisch des Gerichtssaales liegen die Beweisstücke des Tages: eine Anzahl kleiner Schachteln aus schwarzer Pappe. Auf den Schachteln sind folgende Aufschriften: »Schädelknochen (Schädel und Gesicht); Gliedmaßen (untere), Knochen aus Vernouillet, mit Spuren von Säge und Knochensäge; Knochen, deren Ursprung nicht nachweisbar ist (in einer großen Kiste enthalten). Ferner, vom Feuer beschädigt: Schnallen, Druckknöpfe, Strumpfbandschnallen etc. Es sind auch Teile einer Säge dabei.
Item: eine große Kiste, enthaltend Asche, die unter dem Hangar in Gambais gefunden wurde.
Der erste an dem Tage der wissenschaftlichen Gutachten vorgerufene Zeuge ist Beyle, Chef der Abteilung für Agnoszierung. Der Zeuge hat diese Asche teils im Küchenherde, teils unter dem welken Laub beim Hangar zusammengesucht, teils von jungem Gras bedeckt gefunden.
Unter dieser Asche konstatiert man bis zu 5 Prozent Knochenasche. Herr Beyle verbreitet sich nunmehr über die wissenschaftliche Methode, welche die meisten Anhaltspunkte und Sicherheiten bieten.
Hierauf folgt der Bericht über die Verbrennungsversuche, welche mit dem Kochherde vorgenommen wurden (1919 Juni).
Man stellt fest, »daß fettes Fleisch ein ausgezeichnetes Brennmittel ergibt. Die Verbrennung eines Kopfes bis zu Asche erfordert dreiviertel Stunden«. – Was das gestockte Blut am Fußboden des Kellers betrifft, so glaubt man, daß dasselbe weder von einem Menschen noch von einem Hunde herrührt. – Und die Schnallen, Druckknöpfe etc.?
Herr Beyle begnügt sich damit, ihre Auffindung festzustellen.
Landru: »Der Sachverständige spricht von weiblichen Gegenständen. Nun hat man auch andere Gegenstände gefunden, und zwar Knöpfe. Der Knopf ist aber als Toilettegegenstand geschlechtslos.«
Im übrigen hat er verbrannt, was ihm in die Hand gekommen ist, wie Fichtenzapfen, Kastanien etc.
Schließlich sagt er: »Ich habe in Gambais Austern gegessen (Heiterkeit). Ich habe die Schalen verbrannt. Hat sich nicht daraus ein Quantum Kalkphosphat ergeben?«
Präsident: Kurzum, Sie geben also zu, die Asche dorthin gebracht zu haben, wo der Sachverständige sie gefunden hat?«
Landru: »Ich gebe gar nichts zu.«
Er hat von allem ein wenig verbrannt, aber die Asche kann auch »von einer anderen Verbrennung herrühren«.
Landru: »Ich werde wirklich nicht 150 Meter gehen, um eine Asche fortzutragen, die bei der Pumpe zu halten nützlich ist, da ja Asche beim Waschen von Wäsche gute Dienste leistet.«
M. Kling, Direktor des städtischen Laboratoriums folgt auf Herrn Beyle, nach ihm M. Kohn-Abrest, Direktor des toxikologischen Laboratoriums der Polizeipräfektur, die obige Aussage bestätigen.
Dann wird die Sitzung unterbrochen.
Bei Wiederaufnahme erscheint der Gerichtsarzt Dr. Paul. Mit großer Ausführlichkeit und Genauigkeit sagt er über die gerichtlichen Untersuchungen aus, an denen er bekanntlich in Gambais teilgenommen hat.
Dr. Paul war bei der Untersuchung in Gambais am 29. April anwesend. Man hatte in einem Haufen von Abfällen Knochensplitter gefunden und ihm übergeben. Er konstatierte sofort das Vorhandensein von menschlichen Schädelknochen. Auch in der Asche des Ofens fand man Knochenfragmente, im Rost unter der Asche einen linken Mittelfußknochen.
Da die Fragmente teilweise sehr klein waren, zog Dr. Paul zur Beratung Professor Anthony und Sauvais heran.
Man hatte zunächst 4 Kilogramm 176 Gramm Knochenstücke vorliegen. Davon war ein Teil offensichtlich tierischen Ursprungs, ein Teil fraglich. Der Rest von 1 kg 95 gr. waren ausgesprochen menschliche Knochen.
Nun war die Frage, von wieviel Leichen die Knochen stammen konnten. Man hat drei festgestellt, da einzelne Teile unter den Knochen waren, die nur einfach oder zweifach bei einem Menschen vorkommen können. Man fand z. B. sechs Felsenbeine. Da jedes Skelett nur zwei solche besitzt, mußten drei Leichen in Frage kommen. Schädelknochen waren insgesamt im Gewicht von 996 Gramm vorhanden. Da ein Schädel des erwachsenen Menschen 400 Gramm wiegt, kamen drei Schädel in Frage.
Insgesamt hat man nach Beseitigung der Überreste verschiedener Tiere (Spitzmäuse, Maulwürfe, Hühner etc.) ungefähr 256 menschliche Knochenteile gefunden. Darunter befinden sich 11 Schädelpartien (Vorderteile), 8 Bruchstücke der oberen Teile von Wirbelsäulen, 4 Vorderarme, 65 von Händen und Handgelenken, 21 von Füßen, 47 Zähne oder Teile von solchen. –
Dr. Paul erklärt weiter, daß der Beckenknochen für die Gerichtsärzte das einzige Mittel ist, das Geschlecht eines Verstorbenen bei der Untersuchung festzustellen. »Einen solchen Beckenknochen haben wir überhaupt nicht gefunden. Daher kann ich trotz der halben Gewißheit nicht wissenschaftlich einwandfrei sagen, ob wir es mit Überresten von Männern oder Frauen zu tun haben. – Die Zähne? Mit deren Hilfe haben wir erkannt, daß wir es mit einem jungen Individuum mit guten und einem älteren mit schadhaften Zähnen zu tun haben. – Das Alter? Unmöglich zu bestimmen! Andererseits pflegt man selten an einem Skelett die Spuren eines Verbrechens nachzuweisen. Erstickung? Erdrosselung? Vergiftung? Es läßt sich an den Knochen absolut nichts Bestimmtes nachweisen.
Die Knochen sind nur in der Absicht zu zerstören, so unregelmäßig zugerichtet worden. Schnitte, Hackenschläge, Spuren von einer Säge lassen die Vermutung, es handle sich um anatomische Studien, ohne weiteres verwerfen.
Präsident: »Landru, im Juli 1916, im Februar 1917 und am 6. März 1918 finden sich in Ihrem Einschreibbuche Eintragungen über den Ankauf von Sägeklingen. Erkennen Sie diesen Einkauf für richtig an?«
Landru: »Ich stelle ihn gar nicht in Abrede. Ich habe ihn für meinen Betrieb gebraucht.«
Diese Antwort löst heftige Bewegung aus und wie Landru seinem Verteidiger eine »schriftliche Mitteilung« machen will, ermahnt der Vorsitzende ihn, gleich und ohne Zögern zu sprechen.
Landru: »Diese Einkäufe stehen mit notwendigen Reparaturen an der Villa im Zusammenhang: Ich habe, wie der terminus technicus lautet »im Fluge gesägt«. Dabei ist die Säge zerbrochen. Übrigens werden sich am Tor der Villa noch die Spuren der Ausbesserungsarbeiten nachweisen lassen.«
Staatsanwalt: »Man hat nirgend Blutspuren gefunden, auch nicht auf den Kleidern des Angeklagten. Wundert Sie das?«
Dr. Paul: »Auch bei Fehlen von Blutspuren hat man nicht das Recht, einfach zu sagen, daß keine Zerstückelung stattgefunden hat. Man braucht Kleider nur schnell abzuwaschen . . .«
Moro-Giafferi: »Sind die Knochenstücke, welche Sie unentwegt für menschliche halten, mit der Säge zersägt worden?«
Dr. Paul: »Nein!«
Moro-Giafferi: »Das ist Landrus Antwort auf die Frage wegen der Metallsäge.«
Der Staatsanwalt richtet an Dr. Paul die Frage, ob es nicht möglich sei, daß infolge einer teuflischen Machination gegen Landru diese Überreste nach Gambais gebracht worden seien. Ob er sich erinnere, daß der Verteidiger sich über die verspätete Anlegung der Siegel sehr aufgehalten habe, während der Kommissär Dautel deren Zweckmäßigkeit vollständig leugne?
Dr. Paul meint darauf, daß diese Möglichkeit die ganz von der Hand zu weisende Mithilfe eines Arztes zur Voraussetzung hätte; dieser aber hätte die Beckenknochen nicht vergessen, welches das weibliche Geschlecht in unwiderleglicher Weise feststelle. –
Die Sitzung wird abgebrochen, morgen werden die Gutachten fortgesetzt. – – – – – – – – – –
Vor einigen Tagen hatte Rat Gilbert mitgeteilt, daß er von einem gewissen J. Delange aus Gelsenkirchen in Westfalen die Verständigung erhalten habe, daß dieser im Jahre 1918 einen jungen, etwa 20jährigen Mann namens André Cuchet gekannt habe.