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Im Deutschen Reiche ist die Prostitution nicht wie in Frankreich staatlich organisiert und überwacht, sondern nur geduldet. Die offiziellen öffentlichen Häuser sind von Gesetzes wegen verboten und die Kuppelei wird mit schwerer Strafe bedroht. Das verhinderte aber bisher nicht, daß in einer großen Anzahl deutscher Städte, unter anderem in Mainz, Magdeburg, Altona, Kiel, Nürnberg, Worms, Freiburg i. Br., Leipzig, Regensburg, Hamburg, Augsburg, Würzburg usw., nach wie vor öffentliche Häuser bestehen, welche die Polizei duldet Paul Kampffmeyer, Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung. S. 41. Berlin 1905. . Ein kaum faßbarer Zustand, dessen Widerspruch mit dem Gesetz unseren Staatenlenkern wohl bekannt ist. Das deutsche Strafgesetz bedroht auch die Gewährung von Wohnung an eine Prostituierte mit Strafe. Andererseits aber sieht sich die Polizei gezwungen, Tausende von Frauen als Prostituierte zu dulden und sie in ihrem Gewerbe zu schützen, sobald sich dieselben in die Polizeiregister als Prostituierte eintragen lassen und sich den für die Prostituierten vorgeschriebenen Regeln – zum Beispiel der periodisch wiederkehrenden Untersuchung durch einen Arzt usw. – unterwerfen. Konzessioniert aber der Staat Prostituierte und unterstützt er damit die Ausübung ihres Gewerbes, so müssen sie auch eine Wohnung haben; ja, es liegt sogar im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Ordnung, daß sie eine solche besitzen, in der sie ihr Gewerbe ausüben können. Welche Widersprüche! Auf der einen Seite erkennt der Staat offiziell an: die Prostitution ist notwendig, auf der anderen verfolgt und bestraft er die Prostituierten und die Kuppelei. Außerdem bestätigt diese Haltung des Staates, daß die Prostitution für die moderne Gesellschaft eine Sphinx ist, deren Rätsel sie nicht lösen kann. Die herrschende Religion und Moral verurteilen die Prostitution, die Gesetze bestrafen ihre Begünstigung, und doch duldet und schützt sie der Staat. Mit anderen Worten, unsere mit ihrer Sittlichkeit, ihrer Religiosität, ihrer Zivilisation und Kultur sich brüstende Gesellschaft muß dulden, daß Sittenlosigkeit und Korruption wie schleichendes Gift ihren Körper durchwühlen. Aber noch eins geht aus diesem Zustand hervor. Der christliche Staat gibt zu, daß die Ehe ungenügend ist und der Mann ein Recht hat, die illegitim Befriedigung des Geschlechtstriebs zu beanspruchen. Bei demselben Staat zählt die Frau nur insofern, als sie sich den illegitimen männlichen Begierden hingeben will, das heißt Prostituierte wird. Auch trifft die von den staatlichen Organen ausgeübte Überwachung und Kontrolle der eingeschriebenen Prostituierten nicht auch den Mann, der die Prostituierte sucht, was, wenn die polizeiärztliche Kontrolle einen Sinn und halbwegs Erfolg haben sollte, selbstverständlich wäre – davon abgesehen, daß die Gerechtigkeit die gleiche Anwendung des Gesetzes auf beide Geschlechter erfordert.
Dieser Schutz des Mannes vor der Frau durch den Staat stellt die Natur der Verhältnisse auf den Kopf. Es sieht aus, als seien die Männer das schwächere und die Frauen das stärkere Geschlecht, als sei die Frau die Verführerin und der arme, schwache Mann der Verführte. Die Verführungsmythe zwischen Adam und Eva im Paradies wirkt in unseren Anschauungen und Gesetzen fort und gibt dem Christentum recht: »Die Frau ist die große Verführerin, das Gefäß der Sünde.« Die Männerwelt sollte sich dieser traurigen und unwürdigen Rolle schämen. Aber sie gefällt sich in dieser Rolle des »Schwachen« und »Verführten«, denn je mehr sie geschützt wird, um so mehr kann sie sündigen.
Wo Männer in Masse zusammenkommen, scheinen sie ohne Prostituierte sich nicht vergnügen zu können. Das zeigten unter anderem die Vorgänge auf dem deutschen Schützenfest in Berlin im Sommer 1890, Vorgänge, die 2.300 Frauen veranlaßten, sich also in einer Petition an den Oberbürgermeister der deutschen Reichshauptstadt auszulassen: »Gestatten Ew. Hochwohlgeboren allergütigst, daß wir über das diesjährige, bei Pankow vom 6. bis 13. Juli abgehaltene deutsche Bundesschießen dasjenige erwähnen, was durch die Presse und andere Mitteilungen über jenes Fest in die Provinzen gedrungen ist. Die Berichte, welche wir darüber mit tiefster Entrüstung und mit Abscheu vernommen haben, führten unter anderem die Schaustellungen jenes Festes also auf: ›Erster deutscher Herold, größtes Chantant der Welt.‹ ›Hundert Damen und vierzig Herren.‹ Daneben kleinere Tingeltangel und Schießbuden, aus denen überaus zudringliche Frauenzimmer der Männerwelt sich anwarfen. Ferner ›Freikonzert‹, dessen luftigst gekleidete Kellnerinnen frech und ungehindert den Gymnasiasten wie den Familienvater, den Jüngling wie den Mann verführerisch lächelnd zur ›Schützenruh‹ einluden.... Allein die kaum bekleidete ›Dame‹, welche zum Besuch der Bude ›Die Geheimnisse Hamburgs oder eine Nacht in St. Pauli‹ einlud, hätte doch wohl füglich von Polizei wegen beseitigt werden können. Und dann das Entsetzliche, was einfache Bürger und Bürgerinnen der Provinz von der so viel gerühmten Reichshauptstadt kaum zu fassen vermögen, die verlautende Kunde: Daß die Festleitung es zugelassen haben soll, anstatt der sich anbietenden Kellner ›junge Frauenzimmer‹ in großer Zahl als Schenkmädchen ohne Bezahlung anzustellen.... Wir deutschen Frauen haben als Gattinnen, Mütter und als Schwestern unsere Ehemänner, Kinder, Töchter und Brüder in tausendfacher Veranlassung zum Dienst des Vaterlandes nach Berlin zu schicken, und so bitten wir Ew. Hochwohlgeboren in aller Untertänigkeit und in zuversichtlichem Vertrauen, bei dem großen, schwerwiegenden Einfluß, welchen Sie als oberster Beamter der Reichshauptstadt in Händen haben, über jene unwürdigen Vorgänge derartige Untersuchungen anordnen zu wollen und sonstige Ew. Hochwohlgeboren zweckdienlich erscheinende Verordnungen zu treffen, welche eine Wiederkehr jener Orgien, namentlich auch auf dem bevorstehenden Sedanfeste, keinesfalls befürchten lassen. ...« (!!!)
Bei allen großen, auch sogenannten nationalen Festen, bei denen Männer in größerer Zahl zusammenkommen, wiederholt sich ähnliches »Wenn im Zirkus Busch der Bund der Landwirte tagt oder große Kongresse in Berlin abgehalten werden, dann steigen die Preise... für Menschenfleisch«. Satyr, Lebeweltnächte der Friedrichstraße. S. 16. Berlin 1907. .
Die deutschen Regierungen machten wiederholt den Versuch, aus dem Widerspruch herauszukommen, in dem sich in bezug auf die Prostitution die Praxis der Staatsgewalt mit der Strafgesetzgebung befindet. Sie brachten Gesetzentwürfe ein, die unter anderem die Polizei bevollmächtigten, den Prostituierten bestimmte Wohnplätze anzuweisen. Man gab zu, daß die Prostitution nicht unterdrückt werden könne und es deshalb am praktischsten sei, sie an bestimmten Orten zu dulden und zu kontrollieren. Ein solches Gesetz würde – darüber war alle Welt einig – die Bordelle wieder ins Leben gerufen haben, die in den vierziger Jahren des verflossenen Jahrhunderts offiziell in Preußen aufgehoben wurden. Diese Gesetzesversuche verursachten große Erregung und eine Menge Proteste, in welchen Verwahrung dagegen eingelegt wurde, daß der Staat sich zum Beschützer der Prostitution aufwerfe und damit den Glauben hervorrufe, die Benutzung der Prostitution sei nicht wider die Moral und sie sei ein staatlich gebilligtes Gewerbe. Diese Gesetzentwürfe, die im Plenum und in der Kommission des Reichstags den heftigsten Widerspruch fanden, blieben bisher unerledigt. Aber daß solche vorgelegt werden konnten, zeigt die Verlegenheit, in der man sich befindet.
Die staatliche Regulierung und Kontrolle der Prostitution erzeugt nicht nur den Glauben bei der Männerwelt, der Staat begünstige die Prostitution, sondern die staatliche Kontrolle schütze sie auch vor Erkrankung, und dieser Glaube befördert die Benutzung der Prostitution und den Leichtsinn der Männer. Die Bordelle vermindern nicht die Geschlechtskrankheiten, sie fördern sie, die Männer werden leichtsinniger und unachtsamer. Welche Auffassung der staatliche Schutz der Bordelle hervorruft, dafür spricht, daß sich die auf Grund der Prostitutionsakte in England eingeschriebenen Prostituierten scherzhaft die Frauen der Königin nannten, weil sie durch ein von der Königin verkündetes Gesetz privilegiert worden waren.
Die Erfahrung hat gelehrt, daß weder die Errichtung polizeilich kontrollierter Prostitutionsanstalten (Toleranzhäuser, Bordelle), noch auch die polizeilich angeordnete ärztliche Untersuchung Sicherheit vor Ansteckung gibt.
So schrieb der Geheime Medizinalrat Dr. Albert Eulenburg im Jahre 1898 auf eine Anfrage an das Wiener Frauenkomitee zur Bekämpfung der Kasernierung der Prostitution: »In der Frage der polizeilichen Überwachung der Prostituierten stehe ich – ohne natürlich die praktischen Schwierigkeiten sofortiger Durchführung zu verkennen – prinzipiell voll und ganz auf dem Standpunkt Ihrer Petition und betrachte die in den meisten Ländern seither übliche Praxis als ungerecht, unwürdig und überdies ganz ungeeignet, den angeführten Zweck mit einiger Sicherheit zu erreichen.«
Am 20. Juli 1892 sprach sich die Berliner Medizinische Gesellschaft dahin aus, daß die Wiedereinführung von Bordellen weder vom hygienischen noch vom moralischen Standpunkt zu empfehlen sei.
Die Natur dieser Krankheiten ist vielfach derart, daß sie nicht leicht und nicht sofort sich erkennen läßt, und sollte einige Sicherheit vorhanden sein, so müßte eine mehrmalige tägliche Untersuchung eintreten. Diese ist aber bei der Zahl der in Frage kommenden Frauen und in Rücksicht auf die Kosten unmöglich. Wo dreißig bis vierzig Prostituierte in einer Stunde »abgefertigt« werden müssen, ist die Untersuchung kaum mehr als eine bloße Farce, und ebenso ist die Zahl von ein oder zwei Untersuchungen in der Woche gänzlich unzulänglich. So sagt Dr. Blaschko Handbuch der Hygiene. Herausgegeben von Dr. med. Th. Weyl. 10. Band. »Hygiene der Prostitution und venerischen Krankheiten«. Bearbeitet von Dr. A. Blaschko-Berlin. S. 111. Jena 1901. : »Die Annahme, daß die Kontrolle der Prostituierten einen Schutz gegen Ansteckung gewährt, ist ein leider sehr verbreiteter und verhängnisvoller Irrtum. Man kann vielmehr sagen, daß jeder, der mit einer Prostituierten oder mit einem leichtsinnigen Mädchen verkehrt, sich jedesmal in eine große Gefahr begibt.«
Der Erfolg dieser Maßregeln scheitert aber auch daran, daß die Männer, die den Krankheitsstoff von einer Frau auf die andere übertragen, von jeder Belästigung befreit bleiben. Eine Prostituierte, die eben untersucht und gesund befunden wurde, wird in derselben Stunde von einem geschlechtskranken Mann angesteckt und überträgt den Ansteckungsstoff bis zum nächsten Kontrolltag, oder bis sie selbst die Krankheit gewahr wird, auf eine Reihe anderer Besucher. Die Kontrolle ist nicht bloß illusorisch, es kommt hinzu, daß diese auf Kommando erfolgenden Untersuchungen durch männliche Ärzte, statt durch weibliche, das Schamgefühl aufs tiefste verletzen und zu seiner gänzlichen Vernichtung beitragen. Das wird von einer großen Zahl Ärzte, die mit dieser Kontrolle zu tun haben, bestätigt »Tatsächlich aber werden durch das ganze Regulierungssystem die venerischen Krankheiten in keiner Weise erfolgreich bekämpft oder auch nur nachweisbar vermindert. Die trügerische Sicherheit, die den Männern gegeben wird, macht sie unvorsichtiger; die Vermehrung der Wechselbeziehungen vergrößert die Ansteckungsgefahr um mindestens ebensoviel, als die Ausschaltung einiger schwer Kranker durch den Arzt sie vermindert.« August Forel, Die sexuelle Frage. S. 338/339. München 1907. . Das gesteht sogar der offizielle Verwaltungsbericht des Berliner Polizeipräsidiums ein, in dem es heißt: »Es mag auch zugegeben werden, daß die Einschreibung die von ihr Betroffenen moralisch noch tiefer sinken läßt« Zweiter Verwaltungsbericht des königlichen Polizeipräsidiums von Berlin für die Jahre 1881 bis 1890. S. 351 bis 359. . Die Prostituierten bieten auch alles auf, sich dieser Kontrolle zu entziehen. Eine weitere Folge dieser polizeilichen Maßregeln ist, daß den Prostituierten außerordentlich erschwert, ja unmöglich gemacht wird, wieder zu einem anständigen Erwerb zurückzukehren. Eine der polizeilichen Kontrolle verfallene Frau ist für die Gesellschaft verloren; sie geht meist in wenig Jahren elend zugrunde. Zutreffend und erschöpfend sprach sich der fünfte Kongreß zur Bekämpfung der Unsittlichkeit wider die polizeiliche Regelung der Prostitution zu Genf aus, indem er erklärte: »Die obligatorische ärztliche Untersuchung der Prostituierten ist eine um so grausamere Strafe für die Frau, als sie die ihr gewaltsam unterworfenen Unglücklichen vollends in das Verderben reißt, indem sie den Rest von Schamgefühl zerstört, der noch bei den Verworfensten vorhanden sein kann. Der Staat, der die Prostitution polizeilich regeln will, vergißt, daß er beiden Geschlechtern gleichen Schutz schuldet, er verdirbt moralisch und entwürdigt die Frau. Jedes System offizieller Regelung der Prostitution hat Polizeiwillkür zur Folge, sowie Verletzung gerichtlicher Garantien, die jedem Individuum, selbst dem größten Verbrecher, gegen willkürliche Verhaftung und Einsperrung zugesichert sind. Da diese Rechtsverletzung nur zum Nachteil der Frau geschieht, so folgt daraus eine widernatürliche Ungleichheit zwischen ihr und dem Manne. Die Frau wird zum bloßen Mittel herabgewürdigt und nicht mehr als Person behandelt. Sie steht außerhalb des Gesetzes.«