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Anno 1570 den 7. Februar ist's zu Waldenburg übel hergegangen, hat sich ein leidiger Fall begeben. Da hat der leidige Satan aus Gottes Verhangnus eine schröckliche Tragödien und Spektakul angerichtet und als ein arger Schadenfroh sein Mütlein nach Lust gekühlt: darum soll man ihn nit über die Tür malen noch zu Gaste laden, dann er kommt wohl von ihm selbst, oder wo er gleich selbst nit hinkommt, da schickt er seine Boten hin.
Damals waren zu Waldenburg in der Fastnacht neben den Grafen und neben denen von Adel beieinander neun Gräfinnen. Deren etlich vermummten sich mit einem englischen schönen Habit, gingen daher in gar weißer Kleidung mit weißen papierenen Flügeln, wie man die Engel pflegt zu malen, und trugen auf ihren Häuptern weiße papierene Kronen, darinnen kleine Wachslichtlein brennten und leuchteten. Dagegen vermummten sich die Herren und der Adel mit einem scheußlichen Habit, ließen an ihre Hosen und Wammes, Arm und Beinen dick Werg von Flachs mit Faden stark annähen und anknüpfen, daß sie hereintraten zottigt und zerlumpt, wie man die Kakodämones und schwarze Höllhund pflegt zu malen. Indem sie nun nach gehaltenem Tanz bei nächtlicher Weile um Zehneschlag auf dem oberen Saal bei dem Licht knieend einander ein Mummentanz bringen und mit dem Licht nicht fürsichtig umgehen, da gehet vom brennenden Licht das Werg unversehens an. Bald wird auf dem Saal ein großer Tumult und Auflauf, ein großer Schreck, Schreien und Klagen. Kunz v. Vellberg gibt alsbald die Flucht und also vermummt springt er die Schnecken hinab, daß er unversehens davonkommt und von den andern nit angesteckt wird. Aber Veltin v. Berlichingen und Simon von Neudeck, auch Graf Albert von Hohenlohe (Neuenstein) verbrennen also hart, daß sie etliche Wochen zu Bett liegen müssen. Graf Georg v. Tübingen empfäht das Nachtmahl und stirbt... Mein gn. Herr Graf Eberhard verbrennt so hart, daß man ihm hernach alle Finger an beiden Händen mußte vornen abschneiden, empfing das h. Abendmahl und starb hernach den 9. Martii.
(Nach der Trauerpredigt des Waldenburger Hofpfarrers Apin v. C. Sch.)