Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++
b. aberglaube im erzgebirge um Chemnitz.
(journal von und für Deutschland 1787. 1, 186. 187. 261. 262.)
478. am ersten sonntag ihres aufgebots dürfen verlobte nicht in der kirche zugegen sein.
479. auf eine unfruchtbare frau werfe man ein tischtuch, das zur ersten taufmahlzeit gedient hat.
480. butterbüchsen sind bei tauf- und hochzeitsmahlen immer angeschnitten, sonst bekommen die gegenwärtigen junggesellen, wenn sie freien, körbe.
481. geht die braut in der kirche von ihrem stul zum altar, so rücken die brautjungfern gleich zusammen, damit der platz, wo die braut gesessen, nicht kalt werde: die liebe zwischen ihr und dem bräutigam würde sonst auch erkalten.
482. steht während einer trauung ein grab offen, so kommts darauf an, ob frau, mann oder kind begraben wird. im ersten fall wird der bräutigam witwer, im andern die braut witwe, im dritten erzielen sie kinder, die bald sterben.
483. begegnet einem traupaar ein mädchen, so ist das erste kind eine tochter, begegnet ein junge, so ists ein knabe; begegnen junge und mädchen zugleich, so gibts zwillinge.
484. wird zu einem säugling ein schlüssel gelegt, so kann er nicht ausgewechselt werden.
485. wer von neuen ehleuten zuerst aus dem bette steigt, muß zuerst sterben.
486. das brautbett richten die weiblichen pathen mit zu, alles stroh wird einzeln eingelegt, und gehütet, daß niemand fremdes in die brautkammer komme. aufs bett darf nicht geschlagen, nur sanft gestrichen werden, außerdem bekommt die frau schläge.
487. fällt das kopfkissen aus dem brautbett, so muß der zuerst sterben, der darauf gelegen hat.
488. am hochzeitstage müssen sich brautleute übers kreuz waschen, so können sie nicht beschrien werden.
489. von hochzeitsbrot und semmel muß etwas aufgehoben werden, damit den ehleuten kein brot mangle. solch brot schimmelt nicht und hilft schwangern, die keine eßlust haben, sobald man etwas davon in ihre suppe wirft.
490. herscht beim krankengebet in der kirche völlige stille, so stirbt der kranke; hustet einer oder rauscht etwas, so bleibt er leben.
491. verlangt der kranke, nach empfangnem abendmal, essen, so stirbt er; verlangt er trinken, kommt er auf.
492. gegen zunehmende kröpfe oder warzen hilft, die augen auf den zunehmenden mond zu richten, und dreimal zu sprechen: ›was ich sehe mehre sich, was ich genieße verzehre sich.‹ vgl. 245.
493. heulende hunde zeigen feuersbrunst oder sterben an.
494. neues gesinde darf den ersten sonntag nicht zur kirche, sonst gewohnt sichs nicht ein.
495. von welchen speisen beim taufmal der pathe nicht ißt, vor denen bekommt das kind einen abscheu.
496. krähenschrei um haus bedeutet leiche, und sollte nur ein vieh sterben.
497. schlägt die glocke unterm leichengeläute, so stirbt aus der gemeine ein mann, jüngling oder kind, nachdem es die große, mittlere oder kleine glocke ist. 451
498. bei abnehmendem mond soll die braut nicht einziehen (vgl. 238). wer aber bei regen einzieht, wird reich (vgl. 198).
499. wer in eine neue wohnung einzieht, werfe zuvor etwas lebendiges, katze oder hund hinein. denn wer das haus zuerst betritt, stirbt zuerst.
500. wenn zimmerleute zu einem neuen bau holz fällen und beim ersten hieb feuer herausspringt, so brennt das gebäude ab. (vgl. 411.)
501. beim eintritt ins neue haus, bevor man in die stube gehe, gucke man in den ofentopf, um einzuwohnen. es gilt auch von neuem gesinde (vgl. 95), das die herrschaften überdem noch durch ihre beine kriechen lassen.
502. handwerksbursche bei der ersten wanderung dürfen sich nicht umschauen, sonst bekommen sie heimweh und können nirgends bleiben.
503. zum kuhmelken lasse man niemand fremdes in den stall.
504. abends bei licht darf kein waschwasser auf die gasse gegossen werden, sonst ist den andern tag zank im haus.
505. legen kinder die ersten zähne ab, so soll der vater die des töchterchens, die mutter die des söhnchens verschlucken; so bleiben die kinder zeitlebens frei von zahnweh.