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g. aberglaube aus dem Würtembergischen.
(ebend. 1788. 2, 183. 184.)
653. man gebe keine milch aus dem hause, ohne einen tropfen wasser damit zu vermischen.
654. am tage, wo ein weib niederkommt, oder ein pferd verschnitten wird, darf nichts aus dem haus geliehen werden, sonst wird weib oder pferd behext.
655. wer im bett die füße gegen das fenster kehrt, bekommt die auszehrung.
656. ein hemd, von einem fünf bis siebenjährigen mädchen gesponnen, macht fest und sicher gegen zauber.
657. wer von einem gespenst verführt wird, wechsle alsbald die schuhe, und setze den hut anders, so kommt er wieder in den rechten weg.
658. wenn man freitag und mittwochs nacht von hexen redet, so hören sies und rächen sich.
659. wer hinter sich lauft, lauft dem teufel in die arme. (vgl. 604.)
660. ungetauft sterbende kinder kommen unters wütende heer.
661. kniet vor dem altar die braut auf des bräutigams mantel, so bekommt sie die oberherrschaft. auch muß sie sich vor ihm ins bett legen und sich von ihm ein glas wasser reichen lassen, dann wird sie sicher meister.
662. wer unter den brautleuten zuerst vom brautaltar aufsteht, stirbt zuerst.
663. stehn sie so weit vor dem altar von einander, daß man zwischen ihnen durchsieht, so gibts zwist in der ehe.
664. will ein kranker sterben, so öfne man die fenster, und stopfe alles, was hohl im hause ist, und kehre es um, damit die seele freie ausfahrt habe und sich nirgend aufhalte. auch soll man den essig rücken, daß er nicht umstehe, den vogelkäfich anders hängen, das vieh anders anbinden, die bienenkörbe verstellen. (vgl. 576. 698.)
665. man achte, daß der todte auf der bahre keinen zipfel des sterbekleids in den mund bekomme.
666. wer den daumen einschlägt kann nicht von hunden gebissen werden.
667. das butterfaß auf eine handzwehl gestellt, und einen haarkamm darunter gelegt, giebt viel und reiche butter.
668. wer frühlings den kukuk zuerst schreien hört, und unbeschrien in seinem gelde rüttelt, dem geht das geld niemals aus.
669. die markung, wo ein selbstmörder begraben liegt, wird drei jahr nacheinander vom wetter getroffen.
670. ein bauer, der zum andern das erstemal in den stall tritt und nicht sagt: glück herein! ist ein hexenmeister.
671. wer mit rechtem fuß zuerst in die gerichtsstube tritt, gewinnt.