Franz Gräffer
Josephinische Curiosa
Franz Gräffer

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41. Zum Capitel der Frauenhäuser.

Es mag sich wohl von selbst verstehen, daß ein so aufgeklärter, über die Vorurtheile so erhabener Landesfürst wie Joseph II. (Joseph I. war es auch in dieser Hinsicht nicht minder) in Ansehung des Bestandes sogenannter Bordelle nicht nur nicht gegen, sondern vielmehr für dieselben gewesen sey. Während jedoch seine vielleicht überfromme Mutter noch lebte, die bekanntlich eine eigene Keuschheitscommission unterhielt, (in Folge welcher den Leuten beyderley Geschlechts sogar auf der Straße aufgepaßt wurde) war natürlich nicht daran zu denken; und seine, leider nur so kurze Alleinherrschaft ließ diesen Gegenstand seiner landesväterlichen Sorgfalt nicht zum Durchbruch gelangen, wenn er auch öfter als ein Mahl zur Sprache gekommen war. Tausend näher liegende, wichtigere und dringendere »Expedienda« waren begreiflich die Gründe. Inzwischen wurde dieses Thema von den Schriftstellern aufgefaßt und in eigenen Broschüren besprochen. Unter Andern erschien eine Piece mit dem Titel: »Bordelle sind in Wien nothwendig; Herr Hofrath v. Sonnenfels möge dagegen auf seinem Catheder predigen was er will. 1786.« (Bey Wucherer; 2 Bogen stark, Verfasser ist Nic. Paulsen, ein überspannter Kopf, † 10. Dec. 1818.) Diese Broschüre enthält aber nicht viel Besseres als die oberflächlichsten abgedroschensten Gemeinplätze, ist also fern von jeder höhern oder philosophischen Idee. Auch werthvolle Autoren gaben ihre Meinung über, namentlich in Wien zu errichtende Bordelle abIn Wien bestanden deren schon im 13. Jahrhundert. Sehr merkwürdige und wahrhaft curiose geschichtliche und urkundliche Nachweisungen bringt darüber ein Buch, welches von hohem Werth und Interesse, und dessen Herr Verfasser unter die verdienstvollsten Geschichtforscher ruhmwürdig zu zählen ist. Es sind dieß die »Wiener-Skizzen des Mittelalters von J. E. Schlager,« bisher 5 Bände. Der 5. Band enthält von Seite 345 an einen Artikel: »Das gemayne Frauenhaus. (Mit 20 Urkunden und Auszügen aus mehreren Stadtregistern).« – Sowohl im Interesse des in Rede stehenden Gegenstandes, als um auf jenes, wie es scheint, nicht sehr verbreitete vortreffliche Werk (das doch in keiner vaterländischen Büchersammlung fehlen sollte), besonders aufmerksam zu machen, erlauben wir uns hier, einige Stellen des Eingangs auszuziehen, und zwar: »Zum Verständniß seiner Entstehung und Blüthe (des Frauenhauses) durch einige Jahrhunderte hindurch, muß man sich ganz in die gesellschaftlichen Zustände jener Zeit, und die einstige Stellung der sogenannten freyen Töchter, schönen Frauen, gemein (allgemeinen) Weiber oder Hübschlerinnen, versetzen.

Die früheste urkundliche Nachweisung, daß sie als eine eigene Classe der Bewohner angesehen wurden, bildet die Stelle in dem Strafgesetze K. Rudolph's von Habsburg für Wien vom 20. Juni 1278: de communibus mulieribus nullum Statutum facimus, quia indignum esset ipsas legum laqueis inodare, volumus tamen, ne ab aliquo indebite offendantur sed offensor pro qualitate offense ad arbitrium judicis et consulum corrigatur.

In der Handfeste Herzog Albrechts II. vom 23. July 1340 ist diese Stelle in deutscher Sprache wörtlich wiederholt: »Wir tun auch dehain gepot von den gemainen weiben, wan ez wer vnwirdig vnd vnzeitlich daz man sew in die pant der ee besluzze. Doch wellen wir, daz si nieman an schulde laydig; Swer si aber laydigt, den sol der Richtter puezzen, nach des rates rat.« (Rauch Scriptores Rerum Austr. III. 44–45.)

Im 15. Jahrhunderte, von welchem Äneas Sylvius ihre große Anzahl in Wien bestätiget, bestand nach dem Zeugnisse des Reichsritter von Geusau, in seiner »Geschichte der Belagerung Wiens durch Mathias Corvinus« (pag. 95–96), in den Stadtbüchern wahrscheinlich aus den Zeiten K. Max I. eine eigene, nun im Originale nicht mehr vorfindige Kleiderordnung, zu Folge welcher die gemeinen Weiber, zur Unterscheidung, ein offenbares Zeichen von einem gelben Tüchlein an der Achsel tragen mußten, eine Hand breit und eine Spanne lang.

Abgesehen von ihrer herkömmlichen Begleitung des Söldnervolkes bei Feldzügen in Schwärmen, worüber wir uns nur auf die Königshofer Chronik, Vulpius Curiositäten, dann Kollar's Analecten med. aev., beziehen, oblagen diesen freyen Töchtern, bey Empfängen angesehener Fremden stadtbräuchlich eigene Functionen, so wie durch sie die Volksfeste und öffentlichen Tagesfeyer jener Zeit erst ihre lebensvolle Färbung gewannen.

Daß sie wie in anderen Städten auch in Wien bey feyerlichen Einzügen, zur üblichen Bestimmung Blumensträuße auszutheilen, von dem Stadtrathe verwendet wurden, zeigt sich, in Ermanglung der betreffenden Wiener Stadtrechnungen aus dem 13. und 14. Jahrhundert, urkundlich erst aus den gleichzeitigen Rechnungsprotocollen des J. 1438, bey dem Einzuge K. Albrecht's II. von der Krönung zu Prag in Wien, in welchem die Rubrik vorkömmt: »vmb Wein den gemain Frawen 12 achterin. Item den Frawen die gen den kunig geuarn (gezogen) sind, 21 Achterin Wein pr. 12 dl., facit 1 Pf. 12 dl.«

Ebenso waren sie 1452 bey dem Empfange K. Ladislaus Posthumus in Wien vom Bürgermeister und Rath abgeordnet, dem Könige an dem Wienerberg entgegen zu ziehen, worüber eine im J. 1484 geschriebene österreichische Chronik (hist. nova. Nr. 265 in der k. k. Hofbibliothek) v. J. 1452 folgende Stelle enthält: »Darnach zoch er gen Wienn, vnd die gancz herschaft (Ladislaus mit seiner Begleitung). Da ward er schön emphangen von Armen vnd Reichen mit Zelt aufgeschlagen, vnd paner an dem Wienerperg, darunter die schönen Frawen vnd all hantwerch frawen sein warten an (ohne) Mäntl, so köstlich machten Sy ain Prozessen, vnd all Ir kinder die Diern waren, die vor Jugent gen (zu Fusse gehen) mochten, die gingen entgegen.« &c.

Als Ladislaus später von Breslau nach Wien zurückkehrte, sagt die Chronik wieder: »Darnach zog er wieder gen Österreich, ward er aber« (nochmahls) »mit Prozessen schön vnd erlich empfangen, mit Zelt in dem Werd« (die heutige Vorstadt Leopoldstadt) »vnd schön Frawen wieuor auf dem Wienerperg.«

Was die weiteren Repräsentations-Obliegenheiten der schönen Frauen betrifft, so lag es in der Sitte der Zeit, ihre Wohnungen bey der Durchreise hoher Häupter zum Empfange bereit zu halten, wodurch freylich die bloße Huldigung des Schönheitssinnes bey dem Straßenempfang, überschritten wurde.

Beyspiele von Ulm, Bern und Siena finden sich in Jäger's schwäbischem Städtewesen, in dem Stadtregister von Bern, in Müllers Schweizergeschichte u. a. m. Da jedoch in keinem der Schriftsteller, welche sich bisher über diesen Gegenstand eingelassen haben, des Empfanges der österreichischen Gesandtschaft in den neapolitanischen Staaten, wo sie im Jahre 1450 zur Übernahme der Braut K. Friedrichs IV. nach Portugal abgeordnet war, in dieser Beziehung erwähnt ist, dessen gleichzeitige Beschreibung in Wurmbrand's Collectaneis genealogicis, Wien 1705 S. 65. vorkömmt, so soll die betreffende Stelle hier eingerückt werden:

»In allen Städten und Kastellen waren die Thor an den Häusern offen, Streu und Heu alles zugericht, was jeder haben wollt, das gab man ihm, die Frawen in Frawenhaus, die waren all bestellt, durft kheine khein Pfennnig nicht nemen, schnittens nur auf ain Rabisch da fandt ainer Mörin (Mohrinen) vnd sonst schöne Frawen, was ain lustet.«

Daß auch in Wien die hohen Fremden von Bürgermeister und Rath, mit derley Frauen bey Bürgern, in deren Häusern größerer Raum zu Festen und Tänzen war, geehrt wurden, zeigt sich aus gleichzeitigen Stadtrechnungen des 15. Jahrhunderts, in welchen jederzeit die Purgerinn (Bürgerinnen), wenn diese zugegen waren, ausdrücklich zum Unterschied von den Frawen (schönen Frauen, benannt werden.

Die gemeinen Frawen oder sogenannten freyen Töchter bildeten ferner die Tanzgruppe in Wien am Johann des Täuferstag um das Sonnenwendfeuer, und bekamen dafür vom Bürgermeister und Rath Erfrischungen, worüber die gleichzeitigen Vorschreibungen in den Wiener Skizzen aus dem Mittelalter Band I. 1835 Seite 270. Eben so waren sie endlich die Hauptpersonen bey den jährlich zweymahl Statt gehabten Wettrennen in Wien.

Wir sehen aus dem bisher Angeführten, die freyen Töchter von dem Gesetze zwar stiefmütterlich bedacht, aber doch nicht nur geduldet, sondern bey mancher Gelegenheit sogar hervorgezogen.

Bey der Lebendigkeit des Gefühls unserer Vorfahren, welches sich den Weg nach Außen bahnte, deren Freude in der Regel nur eine öffentliche war, welche noch keiner polizeylichen Überwachung unterstand, kann die fragliche Repräsentation nicht befremden. Das noch nicht gereifte Schicklichkeitsgefühl jener Zeit war ein anderes, als das heutige, und der Bestand eines autorisirten Frauenhauses damit nicht nur in keinem Widerspruche, sondern wie gezeigt, gebothen.

Fragen wir nach dem Alter der Errichtung desselben (des Frauenhauses in Wien) so fehlen zwar zur genauen Bestimmung die direkten urkundlichen Behelfe; nach den indirekten scheint es aber keinem Zweifel zu unterliegen, daß Wien hierin mit anderen Städten gleichen Schritt gehalten habe, bey denen der Bestand von Frauenhäusern bis in das 13. Jahrhundert zurückreicht. Diese indirecten Beweise über das Alter, gibt die Wiener Topographie jener Zeit an die Hand.

Zwischen ungeregelten, breiten und sandigen Ufern, die man »Gries« benannte, floß einst das klare Wasser der Wien durch lauter Weingartenland, bis gegen das Kärnthnerthor. Hier, am alten Spital der Wienerbürger, wandte sich ihr Wildwasser plötzlich nordostwärts an die Niederungen und Erdabhänge unter der Karlskirche und der Rabengasse, wie dieses in Vischer's Perspektivansicht von Wien v. J. 1640 (in Braun's Städtebuch schon 1618, dann bey Merian 1649 u. 1677 reduzirt), deutlich zu erkennen ist. Nur der abgeleitete Mühlbach blieb der oberen Richtung des Flusses treu, und war mitten über das gegenwärtige Glacis bis zum Bieberthurm gezogen, wo er in die Donau fiel.

Oben, am »Gries,« an der Stelle des k. k. privilegirten Theatergebäudes an der Wien, und der damahls noch von keiner Straße durchschnittenen Nebenhäuser gegen die Stadt zu, lagen jene zwey gemeinen Frauenhäuser, mit ihren Eingehörungen, sich bis gegen den Hügel der Laimgrube, hinter das St. Mertensspital erstreckend. Von diesen Häusern hatte die dortige Weingarten-Ried den Nahmen »Fraueneck« angenommen. Noch befanden sich dort, am »Frauenfleck« selbst, einzelne Gehöfte und Gärten, in denen beym Weinschank viel Unfug getrieben wurde, »Welich Ungefür vnd Beswernuß« der Stadtrath im J. 1482 des »Eritags nach vnserer lieben Frawentag der lichtmeß« einstellte. (Zechordnungen der Stadt, gleichzeitiger Archivs-Codex Fol. 109.)

Die alte Ortsbenennung »Fraweneck« findet sich zuerst in einer Stadtarchivs-Urkunde vom J. 1344 »nach Christez geburd am Sant Niclas tag;« Sie lautet: »Ich Anna vnd Chunegunt, Maister Marcharts Fursten dem Got gnad Swestern, mit Ires pergmaister Hant Herrn Friedreichen von sant Vlreich, ze den Zeiten des Erbern Herren Hagens von Spielberch Amptmann, versetzen irn Weingarten gelegn an dem Griecz, pey dem Frowen Eck ze Wienne vmb 16 Pfd. 29 dr., dem erbern Mann, Hernn Peter den Golein Purger ze Wienne &c. &c.«

. Der hochschätzbare Pezzl wirft die Frage auf: »Soll man Bordelle (Freudenhäuser) anlegen?« und beantwortet sie folgendermassen:

»Vor einigen Monathen fiel es mit einmahl mehreren Broschüristen in den Kopf, über die Anlegung von Freudenhäusern zu schreiben. Alle riethen zur Einführung derselben. Um eben diese Zeit kam dieser Gegenstand in ernstliche Überlegung bey der Regierung selbst. Man hohlte von der Polizey und von der medicinischen Facultät Gutachten und Vorschläge darüber ein. Seitdem ist nichts weiter in der Sache geschehen; auch sind die Stimmen jener Stellen und der Entscheidung der Regierung nicht bekannt geworden.

Ich meines Theils glaube, daß man förmliche öffentliche Bordelle (Freudenhäuser) nicht einführen soll. Man höre meine Gründe.

So lange die Freudenmädchen zerstreut leben, und von der Polizey nur tolerirt werden, ist für die öffentliche Sittlichkeit immer noch ein Schritt mehr gewonnen. Der neue unerfahrne Jüngling scheut sich stets noch etwas mehr, solche Geschöpfe zu besuchen, weil der abschreckende Gedanke nicht ganz von ihm weicht, er könnte vielleicht überfallen werden, Verdruß haben, oder beschimpft werden. Wird aber durch öffentlich errichtete Häuser die Sache authorisirt, so fällt dieser Grund ganz weg.

Der wichtigste Grund zur Errichtung solcher Häuser ist die Verhüthung der Ansteckung. Ja! Wenn der Himmel bloß die Lustmädchen mit der heillosen Krankheit geschlagen hätte, dann möchte es angehen. Aber wo wollt ihr mit den galanten Weibern hohen und gemeinen Ranges, wo mit so vielen honettscheinenden Mädchen hin? Es ist leider nur zu wahr, daß die Zahl der Vergifteten von diesen beyden Classen eben nicht unansehnlich ist. Die Liebhaber werden es also von Zeit zu Zeit bey jenen galanten Geschöpfen, welche von außen mit Zucht und Keuschheit prangen, holen, und zu den Lustmädchen verpflanzen.

Endlich würde durch diese Anstalt die gesellschaftliche Freyheit unvermeidlich neuerdings einen gewaltigen Stoß leiden. Um jenen Häusern hinlängliche Kunden zu verschaffen; um zu verhüthen, daß durch Galanterien außer jenen Häusern die Krankheit nicht immer noch ebenso sehr verbreitet würde, wie gegenwärtig, würde man mit äußerster unerbittlicher Strenge gegen alle unauthorisirte Häuser und Personen wüthen; ein Umstand der die gehäßigsten Spionerien, Denunciationen, Keuschheitscommissionen, Haus- und Bett-Durchsuchungen nach sich ziehen müßte: Proceduren, welche für die ganze Masse des Publicums ein größeres Übel sind, als die venerische Krankheit für einige Ausschweiflinge ist.

Ein minder gehäßiger, und vielleicht doch eben so wirksamer Ausweg wäre, wenn die Polizey die Freudenmädchen anhielte, sich alle acht oder zehn Tage bey gewissen dazu bestellten Chirurgen visitiren zu lassen. Die Kranken würden behalten, und in's Heilungshaus geschickt. Den Gesunden würde eingestämpeltes Gesundheits-Attestat, immer vom Tage der letzten Visitation datirt, gegeben, welches sich jeder bey ihnen Eintretende könnte allemahl vorweisen lassen.

Laßt uns aufrichtig sprechen. Wie einseitig sind solche Anstalten! Glaubt man denn wirklich etwas so gar Großes gethan zu haben, wenn man ein paar tausend Pflastertretern in der Hauptstadt jährlich eine Quecksilber-Cur erspart; indessen unsere ungeheuren stehenden Armeen dieses Gift weit und breit über das ganze platte Land vertheilen. . . . Laßt immerhin die Stutzer der Residenz ein bischen zucken und zappeln; aber für die ganze Nationalmasse, für das Landvolk sorget, um es gesund zu erhalten.«

Wie nun hier Pezzl seine subjective Ansicht ausgesprochen hat, so sey es nachstehend auch einem Andern gestattet, dasselbe zu thun. Unbefangen, folglich partheylos aufgefaßt, werden seine unmaßgeblichen Verlautbarungen wohl nicht mißdeutet werden können. Beliebe man also zu vernehmen!

Vielleicht der wichtigste und der süßeste der Naturtriebe ist jener der Geschlechtsliebe; der wichtigste, die Menschengattung fortzupflanzen; der süßeste . . . das bedarf keiner weitern Erörterung.

Unsern gesellschaftlichen Einrichtungen gemäß, soll aber dieser, jedem organischen, jedem thierischen Wesen angeborne Trieb von Seite desjenigen Thieres, welches Mensch genannt wird, nur auf gesetzlichem Wege befriedigt werden, nämlich mittelst der Ehe. Allen Personen demnach, welche nicht verheirathet sind, ist der Genuß der Geschlechtsliebe untersagt.

Die unheilvollen, mitunter schauderhaften Wirkungen dieses naturwidrigen unsinnigen Grundsatzes sind Jedermann bekannt. Statt die Sittlichkeit aufrecht zu halten, zerstört er sie; Verführung, sogenannte natürliche Geburten, die furchtbarste aller Krankheiten, sind die unausbleiblichen Folgen, mit denen das ruchlos beleidigte Gesetz der Natur sich rächt.

Da nicht Jedermann heirathen kann oder will oder soll, so haben aufgeklärte Staatsverwaltungen, wie in neuern Zeiten in England, Frankreich, Holland &c. Frauenhäuser errichtet oder gestattet, während man sich in dem stets unpractischen Deutschland mit dieser Idee nie recht hat befreunden wollen.

Obgleich nun jenes Auskunftsmittel, wie wir sogleich andeuten wollen, eigentlich auch nur ein halbes, ein unzureichendes ist, so muß es uns dennoch als sehr berücksichtigungswerth erscheinen. Die Existenz zweckmäßig eingerichteter Frauenhäuser hat nämlich sehr viele statthafte Beweggründe für sich.

Zu diesen Gründen gehören: der Verführung und den außereheligen Geburten ist ein Damm gesetzt; die öffentliche Sittlichkeit wird geschützt; das Gesundheitswohl wird befördert, insofern die Ansteckung verhindert oder wenigstens möglichst vermindert wird; die jugendliche Selbstbefleckung kann verschwinden; die Findelhäuser eher geeignet, der Zügellosigkeit Vorschub zu leisten, werden entbehrlich.

Warum aber diese und noch gar manche andere ersprießliche Wirkungen der Frauenhäuser gleichwohl nur halb erzielt worden sind, liegt in dem Umstande, daß die Einführung derselben ebenfalls nur eine halbe Maßregel ist. Ein Augenblick Nachdenken, und man hat uns verstanden. Man hat erkannt, daß Frauenhäuser nur für die eine Hälfte des Menschengeschlechtes vorhanden sind, nur für Männer da sind; und es ergiebt sich also von selbst, daß es an Männerhäusern noch gebricht. Was man, und vermuthlich in empörtem Ingrimm, einwenden kann, wissen wir recht gut; wir wissen aber auch recht gut, daß die Natur nichts von Vorurtheilen weiß, daß sie dem Weibe dieselben Triebe und dieselben Rechte verliehen hat, wie dem Manne, und conventionelle Debatten gehören nicht hieher.

Wir haben gesagt, Europa sollte Frauenhäuser und Männerhäuser haben; und nun wollen wir noch einen besondern höchst wichtigen Unterstützungsgrund unserer Meinung aufstellen. Wenn nähmlich solche Institute bestehen, so wird auch eine der unheilbringendsten Gefahren, die unsern Welttheil nur immer bedrohen kann, und die schon begonnen hat, einzutreten vorgebeugt, nähmlich die Übervölkerung.

Weiter sagen wir nichts. Der ruhige Denker, der Unbefangene, der Philosoph wird uns verstehen, wird unsere Ansicht theilen; und Derjenige welcher weder denkt, noch unbefangen, noch philosophisch ist, wird blos gebethen, uns zu glauben, daß wohl auch Er sich zu uns neigen werde, wenn das oben Gesagte entwickelt und begründet dargelegt würde.

Hier hat es sich blos um die Idee, kaum um die Absicht eines Impulses gehandelt.


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