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24. Unter Freunden und Nachbarn.

Zwischen Freunden oder Nachbarn
Allzeit weislich unterscheide;
Jenen lebe gern zuliebe,
Diesen aber nie zuleide.

a) Die Wahl der Freunde.

In der Wahl des Freundes sei man vorsichtig, im Festhalten der Freundschaft ausdauernd und aufopfernd.

Möglichste Gleichheit der äußeren Verhältnisse, der inneren Neigungen, Charaktereigenschaften und Bildung ist von wesentlichem Einfluß für die gesunde Weiterentwicklung der Freundschaft, die uns ja gegenseitig immer näher rücken, veredeln und in allem Guten, Wahren befestigen soll.

Ergründe denjenigen, den du Freund nennen willst, in seinem moralischen Gehalt, erprobe seine Wahrheitsliebe, seinen Takt, bevor du dich ihm anschließest; bewährt er sich in dieser Probe, so darfst du ihn unbedenklich in dein Haus einführen.

b) Die Fortsetzung der Freundschaft.

Freundschaft erfordert ungeheuchelte Anteilnahme in allen Lebensverhältnissen; der wahre Freund freut sich mit den Fröhlichen und trauert mit den Trauernden.

Kleine Aufmerksamkeiten sind ein wirksamer Kitt. Kleine Geschenke bei passendem Anlasse beweisen die aufrichtige Anteilnahme des Freundes; sie erhalten ihren Wert durch die Zartheit der Wahl, die Erfüllung eines kaum gehegten Wunsches, das Berücksichtigen des persönlichen Geschmackes.

Wahre Freundschaft scheut weder Mühe noch Unbequemlichkeit; sie ist der beste Fürsprecher, der beredteste Verteidiger, der opferwilligste Beistand bis an die äußerste Grenze des Könnens.

In Krankheitsfällen ist freundliche Nachfrage besser als lange Besuche, ein Händedruck ausdrucksvoller als viele Beteuerungen. Zarte Aufmerksamkeiten wie passende Erfrischungen, stärkender Wein, später auch aufheiternde Bücher, schwachduftende Blumen sind angebracht. Anstrengende Arbeiten, augenblickliche Verpflichtungen, dringende Briefe von Freundeshand abgenommen, bedeuten dem Kranken eine wirkliche Wohltat.

Freunde in der Not sind ein Himmelssegen; sie rühmen sich ihrer Taten nicht.

c) Die Erhaltung der Freundschaft.

Der alte Freund gelte so viel wie der neue, er darf sich um dieses neuhinzutretenden Elementes willen nicht benachteiligt, vernachlässigt, versäumt glauben.

Gleichmäßiges Verhalten bedingt den besten Fortbestand der Freundschaft. Es ist daher zu beachten, daß Freunde in Anwesenheit Dritter, bei persönlichen Einladungen und sonstigen Anlässen genau dieselbe Höflichkeitsform beanspruchen dürfen wie Fremde im gleichen Falle. Nachlässigkeit im Freundschaftsverkehr verbieten Herzenstakt und guter Ton.

Wahrhaftigkeit unter Freunden bedeutet nicht Rücksichtslosigkeit. Ein unberufenes Einmengen in die persönlichen Angelegenheiten ist durchweg ausgeschlossen; erbetene Anteilnahme in schwierigen Fällen erfordert Takt und Hilfsbereitschaft in Wort und Tat.

Das Zusammenleben in ein und demselben Hause ist unter Freunden am besten zu vermeiden. Verschiedenheit der Anschauung bei kleinlichen Anlässen, Zusammenstöße der Kinder und Dienstboten, Raumbeschränkungen usw. können ärgerliche Verstimmungen hervorrufen und dadurch die Freundschaft gefährden.

Man miete auch nie Dienstboten, die früher in des Freundes Familie gedient haben. Der Wahn, daß ihren Klatschereien Glauben geschenkt oder Intimes herausgelockt werden könnte, quält oftmals auch ein vertrauendes Herz.

Gefälligkeiten im Freundschaftsverkehr sind natürlich und erfreulich. Sie müssen von beiden Seiten kommen und dürfen nicht mißbraucht werden.

Geborgte Sachen, Schirme, Bücher, Notizen usw. müssen noch sorglicher geschont und bewahrt werden als eigener Besitz. Es versteht sich von selbst, daß sie tunlichst bald und unaufgefordert mit gebührendem Dank wieder zurückgestellt werden.

d) Nachbarschaft in der Stadt.

Was »gute Nachbarn und dergleichen« im gewöhnlichen Leben bedeuten, kann man sich heutzutage bei der Ausdehnung der Städte, der Häuser und ihrer strikten Abgrenzung, bei dem weitgehendsten Umfang geselliger Pflichten oder angestrebter Lebensgenüsse kaum mehr vorstellen. Man kennt nur den Kreis, in welchem man tatsächlich verkehrt, doch nicht den lieben Nächsten, der im selben Hause ein Stockwerk tiefer oder höher wohnt.

In kleinen Orten aber kann man sich dem Nachbarschaftsverhältnis nicht entziehen und tut darum wohl daran, dasselbe von vornherein so angenehm als möglich zu gestalten. Beim Beziehen einer neuen Wohnung stellt sich daher der neue Einmieter mit seiner Gattin oder erwachsenen Kindern den Mitbewohnern durch einen Besuch vor. Auch in den Nachbarhäusern engsten Umkreises kann dies geschehen; inwieweit der eingeleitete Verkehr durch spätere Besuche aufrecht erhalten werden soll, hängt vom gegenseitigen Gefallen ab.

Zu Neujahr, bei Verlobungen, Geburtsanzeigen usw. werden Karten gewechselt.

Man sei gefällig in kleinen Dingen, hilfreich nach Kräften bei ernsten Anlässen.

Man überwache selbst die Hausordnung, damit weder durch Kinder noch Dienstboten Zwistigkeiten entstehen; jeder Ungebührlichkeit derselben in Haus und Hof ist energisch entgegenzutreten.

Haustiere, Geflügel usw. stören oft völlig harmlos den gewünschten Hausfrieden; man weise sie in ihre Grenzen, dulde jedoch von anderer Seite keine Gefährdung derselben.

In Schadenersatzfällen sei man billig und gerecht. Durch Kinder und Dienstboten verdorbenes, durch eigene Achtlosigkeit Beschädigtes werde unter geziemender Entschuldigung ohne weiteres vergütet. Im Zweifelsfalle ist es besser den Schaden selbst zu ersetzen, als sich ungerechter Handlungsweise zeihen zu lassen.

e) Nachbarschaftsverkehr auf dem Lande.

Gilt es, festen Fuß aus dem neubezogenen Grundstück zu fassen, so gehört eine gewisse Nachbarlichkeit unbedingt mit dazu. Wie weit, räumlich und inhaltlich, dieselbe auszudehnen ist, hängt von den Umständen ab; einige Wegmeilen mehr oder weniger tun dabei nichts zur Sache.

Kurze Besuche im Wagen bedingen kein Ausspannen. Sie werden aus die übliche Zeitdauer beschränkt, der Wagen wartet im Hofe. Bei regerem Verkehr hat die Zeitdauer und die übliche Visitenzeit nicht direkt mitzusprechen; auch die Zahl der erscheinenden Personen ist nicht eng begrenzt.

Gegenseitige Einladungen gelten meist auch den weiteren Familienmitgliedern und derzeitigen Besuchen; man ist gastfrei nach landesüblicher Sitte, ohne engherzigen Vorbehalt.

Derartig angeknüpfte und unterhaltene nachbarliche Beziehungen werden bei allen anderweitigen Gelegenheiten weitergesponnen und wertgehalten, dies verschönt das Zusammentreffen auf der Jagd, bei Bällen, Landpartien usw.

Dienstboten, Angestellte, zeitweilige Arbeitsleute dürfen durch Zwischenträgereien niemals störend in dies freundnachbarliche Verhältnis eingreifen; ihnen ist klar zu machen, daß bei allen Gelegenheiten das Recht und Ansehen der Abwesenden zu ehren ist.

Im Unglück, z. B. bei Ernteschaden, Hagelschlag, Feuers- und Wassergefahr, stehe man dem Nachbar bei, wie in ähnlichen Fällen seine Hilfeleistung erwünscht wäre. Gute Nachbarschaft ist gleich einem vertrage auf Gegenseitigkeit.

f) Im Verkehr mit bösen Nachbarn.

Böse Nachbarn bedeuten eine ernste Prüfung, in der sich der wahre Takt und die wirkliche Bildung bewähren kann und muß. Hat dir das Mißgeschick einen schlimmen Nachbar beschert, so hüte dich wenigstens, ein solcher zu sein.

Kleine Kränkungen, Kleinlichkeitsnörgeleien werden am besten völlig übersehen, dies entwaffnet den Gegner. Taktvolles, wenn tunlich persönliches Ausweichen ist zu empfehlen.

Wirkliche Beleidigungen oder Benachteiligungen erfordern strengere Maßnahmen; ist keine Einigung zu erzielen, so möge der Hausherr oder das Gericht Ruhe schaffen. Wer unabhängig in seinen Beschlüssen ist, weiche fortdauernder Beeinträchtigung seiner Ruhe und seines Rechtes aus, indem er die Wohnung, am besten auch die bisher bewohnte Gegend mit einer anderen vertauscht.

Der Kluge, Taktvolle vermeidet selbst peinlich jeden Anlaß zu Zwistigkeiten, er bewacht seine Kinder und Dienstboten in ihrem Benehmen mit doppelter Vorsicht und hält sämtliche Familienglieder zu maßvollem verhalten an.

Jeder Wortstreit ist vom Uebel. Man achte auf jedes seiner Worte, hüte sich vor Aeußerungen des Zornes, der Empörung. Auch vor anderen verletze man den guten Ton nicht durch Hinweise oder Bezeichnungen, die das Ansehen des bösen Nachbars herabsetzen könnten, dulde dies auch nicht von dem Gesinde. Zwischenträgereien weise man entschieden zurück, schon aus notwendiger Selbstachtung.

g) Allgemeines über Freundschaft.

Als eine Wunderblume hege die Freundschaft; Heil dir, wenn sie an deinem Wege blüht!

Alte Freunde sind altes Gold, im Feuer der Prüfung bewährt.

Echte Freundschaft stellt über alles Wahrheit und Treue; die erstere mildert sie durch Nachsicht, die letztere stärkt sie durch Geduld.

Wahre Freundschaft zweifelt nicht, sie hält Wache vor des Freundes Ehre wie vor dem eigenen Tor.

Wo Vater und Mutter die Freundschaft hoch halten, lernen auch die Kinder treue Freunde sein und bleiben.

Laß keinen Mißklang die Freundschaft trüben. Wo ein Sprünglein ansetzt, da klafft gar bald eine unausfüllbare Kluft.

Als die dauerhaftere, erprobtere gilt die Freundschaft unter Männern. An den Frauen ist es, ihre Freundschaftsechtheit als gleichwertig zu bewähren.

Opfer unter Freunden sollen verwehen wie ein Rauch; nur im Gedächtnis des Empfangenden dürfen sie nicht verblassen.

In kleinen Dingen übe man Nachsicht; gefährliche Klippen umschifft die Freundschaft kühn und sicher, an Kleinigkeiten kann sie zerschellen.

Immer braucht der Mensch den Menschen, das bedenke. Ruch der Selbstgenügsame ist sich nicht allzeit selbst genug.


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