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Einst war ein Mann wegen eines Vergehens vor das Gericht gefordert und sah wohl ein, dass er ohne eine Geldstrafe nicht davonkommen würde. Da klagte er einem Fürsprecher oder Advokaten seine Not und bat ihn um guten Rat. Dieser sagte: »Ich will dir versprechen, dass du ohne alle Kosten aus der Sache gezogen wirst, sofern du mir für meine Mühe vier Gulden als Lohn geben willst.« Der Mann war es zufrieden und sagte ihm die vier Gulden zu, wenn er ihm aus der Klemme heraushelfen wollte.
Da gab ihm der Fürsprecher den Rat, wenn er mit ihm vor Gericht käme so sollte er, wie viel man ihn auch fragte, keine andere Antwort geben als das einzige Wörtchen »Blä«. Als sie nun vor Gericht kamen, wurde der Mann hart verklagt und stark beschuldigt. Aber man konnte aus ihm kein anderes Wort herausbringen als »Blä«. Da lachten die Gerichtsherrn laut auf und fragten seinen Fürsprecher: »Was wollt Ihr denn in seinem Namen antworten?« Der Fürsprecher sagte: »Ich kann nichts für ihn reden, denn er ist ein Narr und kann mir auch nicht sagen, was ich reden soll. Es ist nichts mit ihm anzufangen, er sollte billig freigesprochen werden.« Also gingen die Herren zu Rate und beschlossen, ihn ledig zu lassen. So geschah es denn auch.
Nun aber verlangte der Fürsprecher von seinem Schützling die vier Gulden. Aber der sprach: »Blä!« Da sagte der Fürsprecher: »Du wirst mir doch nicht das abbläen, ich will mein Geld haben«, und entbot ihn vor das Gericht.
Und als die Beiden wieder vor dem Richter standen, sagte der Verklagte wiederum nichts weiter als »Blä.« Da sprachen die Gerichtsherren zu dem Fürsprecher: »Was macht Ihr mit dem Narren? Wisst Ihr nicht, dass er nicht reden kann?« Also musste der Advokat mit leeren Händen abziehen und das Wort »Blä« als Entgelt für seine vier Gulden zum Lohne nehmen – und traf wieder einmal Untreue den eigenen Herrn.