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II.
Das Schlagen bei den Juden und in den ersten Zeiten der christlichen Kirche. – Die Märtyrer. – die Asceten. – Gebrauch der Flagellation im bürgerlichen Lehen.

Die Anhänger des freiwilligen Geisselsystemes, als Akt der Pönitenz, durch sich selbst oder einen Andern vorgenommen, haben die Hauptbeweise von der Güte desselben aus der heil. Schrift hergenommen; allein die Anwendung war ziemlich erzwungen und die Stellen, auf welche sie sich bezogen, beweisen bloß, daß die Schläge mehr als Strafe für Ungehorsam, oder als Folterung und Marter angewendet wurden, denn als Erweckungsmittel zur innern Bußfertigkeit.

Die ersten dieser Stellen finden sich in den fünf Büchern Mosis vor; zuerst bei der Erzählung des Druckes, welchen Pharao und seine Diener gegen die Juden in Aegypten ausgeübt. Letztere wurden, wenn sie nicht fleißig genug arbeiteten, mit Peitschen oder Ruthen gezüchtigt Exod. II 5.. Es war bei einem solcher Anlässe, daß Moses seinen Todschlag an einem Aegyptier beging, der ihn zur Flucht nach der Wüste trieb.

In den Gesetzen, welche Moses nach der Befreiung des Volkes demselben gab, wurde die Hurerei unter Strafe der Geisselung mit dem Farrenschwanze verboten Levitic. III. 19.. Ein späterer Paragraph enthielt jedoch die Bestimmung der Art und Weise, wie der Schuldige bestraft werden solle. Er ward im Angesichte des Richters zur Erde niedergelegt und geschlagen; die Zahl der Streiche durfte nicht 40 überschreiten, »damit – hieß es – dein Bruder nicht erbärmlich zugerichtet, von hinnen gehe.«

Das Geißeln schien nach und nach bei den Juden sehr einheimisch geworden zu sein, so daß selbst die zwei jungen weißen Männer, welche während der Unterdrückungsperiode des Seleukus im Jahr 176 v. Chr. den Heliodor vom Tempelraubeabbringen wollten, hiezu ihre Zuflucht nahmen. Als Antiochus Ehiphanes sein Schreckensregiment in Israel einführte, traf auch die berühmten sieben makkabäischen Brüder, mit ihrer Mutter, das Schicksal außer andern gräßlichen Martern, grausam gegeißelt zu werden. Sie. wurden mit Ruthen und Riemen zugleich geschlagen M accab. II. 6. 7..

Bei David, Salomon und andern Helden der hebräischen Geschichte kömmt zwar vielfach der Ausdruck des Züchtigens vor; allein dieß ist figürlich zu nehmen, als synonym mit Trübsal, welche die Hand des Herrn auferlegt, und mit Selbstertödtung des Fleisches und der Sinne, durch allerlei, geistige, wie physische Mittel der Buße. Die Stellen bei Salomon und Sirach haben einen ganz einfachen Sinn und beziehen sich ausschließlich auf Haus- und Schulzucht der Jugend. Die Ruthe war nicht allein das Instrument der Züchtigung, als das einfachste und wenigst verletzende, sondern drückte zugleich den Begriff, Umfang und System strenger Zucht überhaupt aus, und ging nach und nach sprichwörtlich in das Volk über, jede schwere Versuchung und Heimsuchung von oben bezeichnend. Dagegen haben die Juden in ihren späteren dogmatischen Erklärungs- und Gesetzbüchern viel unsinniges und unästethisches mit in Verbindung gebracht, wie bekannt ist. Unter ihren Gebräuchen fand man auch eine Art freiwilliger Disciplin, welche sie sich jedoch nicht selbst gaben, sondern wechselseitig, nach beendigten Gebeten und hergebeichteten Sünden in den Synagogen geben ließen. Johann Buxtorf De Synagoga Judaica Liber. Basil. 1661. erzählt, daß stets zwei Personen in irgend eine Ecke sich zurückzogen, der eine sich der Länge nach zur Erde warf, das Gesicht gegen Mitternacht, den Rücken gegen Mittag gerichtet, oder auch umgekehrt, der andere aber mit einem Farrenschwanze oder einem Riemen 39 Streiche aufgezählt habe; während dieser Uebung schlug sich der Büßende, welcher seine Sünden beichtete, auf die Brust und sagte bei jedem Streiche die 13 Worte des 78 Psalms her Er aber war barmherzig, und vergab die Missethat, und vertilgte sie nicht, und wandte oft seinen Zorn ab, und ließ nicht seinen ganzen Zorn gehen. (Nach Luthers Uebers.). Wenn die Sache vollbracht, wechselten beide die Rollen und der Züchtigende trat in die Passive ein Ils se frottent – schreibt der gelehrte Boileau, dem noch gelehrtern Basler nach – les uns les autres, comme font les Anes. D'ailleurs, quand on démande aujourd'hui aux Rabbins, d'où vient, qu'ils ne permettent de frapper que trente et neuf coups, quoique la Loy du Deuter. XXV. 3. en ordonne expressement quarante, ils répondent, que les anciens Juifs se servoient d'un Fouét composé de trois courroies de velin, dont il y en avoit deux fort courtes, mais que la troisième etoit si longue, qu'elle faisoit le tour du corps de celui qu'on fouëtoit; qu'ils en donnoient treize coups, et que s'ils en eussent donné un au delà, ils auroient alors excedé le nombre préscrit par la Loy de deux: ce que Möise avoit defendu Deut. XXV. 2. 3. – Le nombre des coups se réglera sur la qualité du pêché, en sorte néanmoins, qu'ils ne passera point de quarante..

Christus selbst, während seines Lehramtes, gebrauchte einst die Geißel, um die Entweihung des Tempels an den Wechslern und Verkäufern zu ahnden. Seine Leiden nachmals wurden durch eine äußerst grausame Geißelung, welche den Mystikern ungemein zu schaffen gemacht hat, verstärkt. Nirgends aber findet man, daß er den Gebrauch der Geißel als Bußmittel anempfohlen; deßgleichen sind die Worte des H. Paulus, die man so sehr verdreht, und aus denen man eine zahlreiche Reihe von unsinnigen Folgerungen gemacht hat: »Ich züchtige meinen Leib etc. etc.« so wenig, als die Erzählungen von seinem eigenen, vielfach erduldeten Loos, bald in dieser, bald in jener Stadt, als Ruhestörer und Religionsfeind, gegeißelt zu werden, als Aufforderungen zu Anwendung solcher Dinge, als Erweckungsmittel der Andacht, zu verstehen. Sie hatten einen rein symbolischen, mystischen Sinn. Die Flagellomanen daher, wie Damiani, Vincenz v. Ferrer, St. Theresia, Gretser u. s. w. haben sie auf das allerunpassendste ausgelegt und ihre Dialektik darüber bis ins Allerlächerlichste getrieben. Die langen Debatten der Philologen und Exegeten über die Bedeutung der Paulinischen Worte füllen ein ganzes Archiv von gelehrtem Unsinn; wir verschonen damit den Leser und verweisen den Neugierigen auf Boileau und Thiers, welche sich die unfruchtbare Mühe kritischer Beleuchtung derselben gegeben haben. Die meisten Kirchenväter, wie Isidor v. Pelusium, Ambrosius, Hieronymus, Augustin, Fulgentius, Gregor der Große u. s. w. sind mehr oder minder über die oben berührte Bedeutung einverstanden. Keiner von ihnen hat sich förmlich gegeißelt und es war durchaus in der ersten Periode der christlichen Kirche nicht Sitte, aus Andacht es zu thun, selbst die Asceten und Fakire des christlichen Orientes machten keine Ausnahme davon; sie quälten sich in Höhlen und auf Säulen, in Ketten und Panzern; aber die Geißel erblickt man nicht bei ihnen. Sie kam erst bei den Heiligen des achten Jahrhunderts im Occidente auf und ging von da in die Klöster über.

Anders verhält es sich mit der Geisselung, als Strafmittel; sie wurde sowohl von den Heiden gegen die Christen, als von diesen unter sich selbst gebraucht. Da mit ihr, nach römischen Begriffen, eine besondere Demüthigung und Schmach verknüpft war, also zwar, daß sie das Fürchterlichste schien, was einem römischen Bürger angethan werden konnte Man erinnere sich nur, wie Cicero in seinen Anklagen gegen Vervas diese Sache benutzte, um den Abscheu gegen den Prokonsul zu verstärken, und des Schreckens, welcher den Hauptmann ergriff, als der gegeisselte Paulus bedeutungsvoll ihn fragte: »Ist es erlaubt, einen römischen Bürger zu geißeln?«, so säumten bei den vielen Christenverfolgungen die Prokonsuln, Prätoren und Richter, vor deren Tribunale die der Götterverachtung beschuldigten Christianer gestellt wurden, nicht, ihre Verachtung gegen den neuen Kultus und ihre Rache über hartnäckigen Widerstand, oder wohl gar über Verspottung der heimathlichen Götter, dadurch, fühlen zu lassen, daß sie jene gleich nach dem ersten Verhöre öffentlich peitschen ließen. Besonders thaten sie dieß jungen Leuten und weiblichen Personen, und es mischte sich zuweilen Lüsternheit zur Grausamkeit, so daß der Schmerz der schändlich Mißhandelten ihnen zum angenehmen Schauspiel diente. Es war solches die gefahrvollste Probe, auf welche sie die Schamhaftigkeit der vorgeforderten, zum Abfall versuchten Individuen stellten, da bald theilweise, bald gänzliche Entblößung dabei Statt hatte. Uebrigens geschah dieß selbst Heidinnen aus den untersten Klassen oder vom Sclavenstande, wie z.+B. der heldenmüthigen Epicharis und Andern, bei Untersuchungen über entdeckte Verschwörungen. Der eine oder andere Richter überschritt vielfach die Vollmachten des Kaisers und der Oberbehörden; im Ganzen glaubte man durch die sclavenhafte Behandlung am meisten auf eine Sinnesänderung wirken zu können.

Wir müssen jedoch bei diesem Anlaß nicht unbemerkt lassen, daß die geschäftige, oder vielmehr die unbeschäftigte Phantasie vieler Mönche des Mittelalters, welche die Geschichten der gemarterten Heiligen beschrieben, eine Menge von solchen Marterungen erfunden oder dieselbe ins Schöne gemalt hat. Es mischte sich dabei etwas ein, was wir nicht beschreiben mögen, was aber ganz mit der vorherrschenden Neigung zusammentrifft, durch Bilder der büßenden Magdalena, mit grellen Farben gemalt, die einsamen Zellen zu schmücken. Zimmermann, in seinem klassischen Werke über die Einsamkeit, hat uns in dieser Hinsicht die besten psychologischen Aufschlüsse gegeben; doch hat gerade er den Asceten Unrecht angethan, wenn er sie mit der Geissei bewaffnet hinstellte, um an sich einen Teufel auszutreiben, auf eine Weise, die stets zehn neue herbeirief. Bei dem heiligen Antonius allein mochte er der Wahrheit etwas mehr auf die Spur gekommen sein.

Wir enthalten uns, aus der reichen Gallerie der Acta sanctorum Bilder der fraglichen Materie mitzutheilen; aber gewiß werden alle Moralisten sich mit uns dahin vereinigen, daß viele Lebensgeschichten der Heiligen ein gefährliches Gift in sich verbergen, besonders wenn noch von Mißhandlungen des weiblichen Geschlechts anderer Art darin die Rede ist, und daß eine epurirende Bearbeitung eines an ächt poetischem so überreichen Stoffes höchst nützlich und nothwendig sein dürfte.

In den ersten sieben Jahrhunderten wurde das Geissein in der Rechtspflege und in den Schulen allerdings mit besonderem Nachdrucke fortgesetzt, so daß Konzilienbeschlüsse und Landesgesetze Einhalt thun und namentlich für menschlichere Behandlung der Sclaven sich wehren mußten. Das Konzilium von Nicäa zeichnete hiebei sich besonders rühmlich aus. Es belegte durch den V. Kanon alle die Hausfrauen mit geistlichen Strafen, ja selbst mit siebenjährigem Ausschluß von der Kirchen-Gemeinschaft, welche ihre Sclavinnen oder Mägde so stark geisseln würden, daß sie daran stürben. Bei den Franken und Burgundern war die Sache besonders Mode; sowohl wurden selbst edle Frauen von ihren Männern oder Vormündern gezüchtigt Die Heldenlieder, die Niebelungen, der Parcifal und das Heldenbuch an der Spitze, berichten allerlei darüber. Nach den erstern (vergl. damit v. der Hagen im Glossar) wird sogar die heißgeliebte Chriemhild von ihrem holden Friedel (Siegfried) aus dem Grunde durchgebläut (wie sie selbst es scherzhaft erzählt), daß sie das mitgetheilte Geheimniß, Brunhilden betreffend, ausgeplaudert hat. Nach dem letztern wird die liebliche Gudrun von der bösen Königin, die sie gefangen hält, und deren mißgestalteten Sohn sie verschmäht, von Zeit zu Zeit mit »Besmen« (Ruthen) geschlagen. Einst, als sie gegen die schmähliche Behandlung protestirt, mit den Worten:

»das will ich Euch widerrathen sehr,
daß Ihr mich mit Besmen schlaget nimmermehr!«

wird die Hexe so wüthend, daß sie die Aermste an einen Bettpfosten binden und Ruthen von Dornen holen läßt, um sie damit zu peitschen. Als die Execution wirklich angehen soll, erscheint glücklicherweise der Retter in Gestalt ihres Ritters. Wie es der gleich holden Jugundis in Spanien ergangen, ist aus der Geschichte bekannt. Eben so die halb scherz- halb ernsthafte Bestrafung des Senators Saturnin, welcher die Ehre der Frauen in der Person der Antonina, Gemahlin Belisars angetastet. Die Kaiserin Theodora selbst verfügte sie. Gibbon erzählt die »kurzweilige« Anekdote nach Procopius mit sichtbarem Vergnügen. Nicht minder erwähnt er der frechen Handlungsweise eines verschnittenen Ministers von Justinian IL, welcher die Kaiserin-Mutter, wenn er über sie zürnte, nicht selten wie ein unmündiges Mädchen mit Ruthen züchtigte, ohne daß der junge Fürst einzuschreiten für nöthig fand. Dagegen ließ die Kaiserin Irene ihren Sohn Konstantinus und eben so die Königin Amalasuntha den ihrigen mit Ruthen streichen.
, als auch erlaubten sie sich gegen ihre Untergebenen ein hartes Verfahren. Mehr als eine Dienerin, welche den Zorn oder die Eifersucht ihrer Gebieterin erregt, ward oft zu Tode gegeisselt.

Die orthodoxen Christen, zumal Bischöfe und Obrigkeiten, wendeten die Disciplin sehr häufig gegen die Ketzer an. Eine Briefstelle des heiligen Augustins an den Tribunen Marcellin, hinsichtlich der Donatisten, ist besonders merkwürdig.

Er verwirft Tortur und Feuer, welche in der Regel gegen Schuldige gebraucht wurden, und empfiehlt ihm dafür Ruthenstreiche, als diejenige Züchtigung, welcher sich die Schulmeister gegen ihre Zöglinge, die Väter gegen ihre Kinder, die Bischöfe gegen die von ihnen Verurtheilten zu bedienen pflegten. Auch der heilige Cäsarius, Bischof zu Arles, sorgte sehr dafür, daß die seiner Gerichtsbarkeit Unterworfenen ferner nicht mehr so stark mißhandelt würden. Sowohl freie Personen, als Dienstleute, die für ein Vergehen zu büßen hätten, sollten mit nicht mehr denn 39 Streichen (nach der Bibel) auf einmal bestraft werden; bei einem größeren Verbrechen könne die Dosis einige Tage nachher, wiewohl, hinsichtlich der Qualität, etwas gelinder, wiederholt werden. Eben so verbot er, daß Prioren und Andere ihre Untergebenen in solchem Grade züchtigten, daß sie daran sterben müßten Boileau: Hist. des Flagellans..

Hauptsitze freiwilliger Geißelungen erscheinen nun immer mehr in Einsiedeleien und Klöster; und das, was in letzteren als Strafmittel bisher gebraucht worden, kam nach und nach als Selbstkasteiung in Gebrauch, zu Abbüßung begangener Sünden und zu Ertödtung des Fleisches. Die Lehre vom Sakrament der Buße erhielt eine eigenthümliche Ausbildung und ward künftig hauptsächlich auf die Genugthuung und die guten Werke gestützt. Erstere bestand in freiwilliger Peinigung seines Körpers, letztere in Entäußerung von materiellen Gütern zum Besten der Armen oder irgend einer frommen Anstalt. Mit dem Begriffe Kasteiung vereinigten sich auch Fasten, Gebete, Wallfahrten. Oft wurde während der Geisselungen nicht nur ein einziger Psalm, sondern der ganze Psalter herrepitirt und die Schläge bildeten gleichsam die Cäsur, und die Abtheilungen der einzelnen Verse. Die Geisselungen wurden theils öffentlich, theils insgeheim vorgenommen, und theils mit eigener Hand, theils durch andere vollzogen. Man wählte auch besondere Festtage und Stunden, als zu dem gottseligen Werke besonders taugliche. Die Instrumente, mit denen man sich selbst, oder die Beichtkinder schlug, waren entweder Ruthen, oder Riemen, oder Geisseln im eigentlichen Sinne, mit und ohne Knoten, mit und ohne eiserne Stacheln, oder endlich auch Ketten, wer den höchsten Grad von Strenge darin für nothwendig hielt. Die Geisselung mit dem ersten Instrumente hieß Disciplina scoparum, die mit dem zweiten Disciplina flagelli. Der Akt selbst, so wie das Instrument, wurde Disciplin im Allgemeinen genannt. Hinsichtlich des Körpertheiles, auf welchen man sie nahm, oder sich geben ließ, unterschieden die Pönitenten zwischen der obern und untern Disciplin (Disciplina sursum oder secundum supra, und Disciplina deorsum, secundum sub); erstere geschah auf Schultern und Rücken, bisweilen auch auf Brust, Oberarm, Hals und Kopf; letztere auf Lenden, Hüften und Schenkel. Sie ward vorzugsweise bei den Frauen angewendet, da ihre schwächere Natur durch die andere allzusehr angegriffen wurde und die untern Theile das ihnen zugedachte Loos besser auszuhalten geeignet schienen. Doch finden sich auch eine Menge Beispiele vom entgegengesetzten Gebrauch. Auf welche Weise die Disciplin in der Regel genommen werden mußte, wird bei Aufführung der einzelnen Ordensregeln näher beschrieben werden.


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