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Der Wiederaufbau des deutschen Rechts

Ansprache im Reichsgericht. Leipzig, 8.3.1922

Sichtbar und vernehmlich vollzieht sich der Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft – ich habe es beim Besuche der Leipziger Messe mit stolzer Bewunderung erlebt. Still und unmerklich geschieht der nicht minder wichtige Wiederaufbau des deutschen Rechts. Der Boden hat unter uns gewankt in diesen schweren Jahren – auch der Rechtsboden. Das Rechtsbewußtsein ist gelockert, überkommene Rechtsanschauung erschüttert, neues Rechtsverlangen geweckt, die Rechtspflege vor die schwere Aufgabe gestellt worden, altes Recht und neues Rechtsgefühl in Einklang zu setzen.

Sie haben bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe die Führung. Das Reichsgericht hat in bedeutsamen Entscheidungen bewiesen, daß es seiner Aufgabe bewußt, ihrer Erfüllung mächtig ist. Aber es ist Ihnen nicht vergönnt, Ihren neuen Aufgaben in der den Tageskämpfen entrückten Ruhe von ehedem unangefochten obzuliegen. Dem höchsten Gerichtshofe des Reiches ist die Pflicht zugefallen, den Krieg und die Erschütterungen, die ihm folgten, juristisch zu liquidieren. Die schwersten Aufgaben, die wohl je einem Richter oblagen, sind auf Ihre Schultern gelegt, und das Reichsgericht ist in den Brennpunkt des öffentlichen Interesses gerückt, der öffentlichen Kritik des Inlandes wie des Auslandes. Aber zu absprechenden amtlichen Kritiken des Auslandes steht in bemerkenswertem Gegensatze die betonte Anerkennung bedeutender ausländischer Juristen. Der Reichsminister der Justiz hat bei der Beratung des Justizetats mit Recht auf Zeugnisse dieser Anerkennung hingewiesen und mit den Worten geschlossen: Respekt vor dem Reichsgericht! Er hat mit diesem Ausspruch nicht nur der Überzeugung der Reichsregierung Ausdruck gegeben, der ich mich rückhaltlos anschließe, sondern zweifellos auch das uneingestandene Empfinden weiter Juristenkreise, auch solcher des Auslandes, ausgedrückt.


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