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47. Übermuth und Nachlässigkeit, vorher die Fehler der Römischen Feldherren, waren nach der gewonnenen Schlacht zu den Äquern übergegangen. Da also der Dictator gleich beim Anfange des Treffens durch seine einhauende Reuterei die vorderen feindlichen Glieder in Unordnung gebracht hatte, ließ er das Fußvolk einen raschen Angriff thun, und tödtete einen Zögerer von seinen Fahnenträgern mit eigner Hand. Man ging mit solchem Eifer in den Kampf, daß die Äquer den Angriff nicht aushielten, und als sie sich nach verlorner Schlacht in völliger Flucht in ihr Lager gerettet hatten, erforderte die Bestürmung weniger Zeit und Kampf, als vorhin die Schlacht. Als der Dictator nach Eroberung und Plünderung des Lagers dem Soldaten die Beute überlassen hatte, und die Reuterei, die dem Feinde auf seiner Flucht aus dem Lager nachgesetzt war, ihm meldete, daß die sämtlichen geschlagenen Lavicaner und ein großer Theil der Äquer nach Lavici geflohen wären, so rückte er den Tag darauf mit dem Heere vor Lavici; und die rundum bestürmte Stadt wurde mit Leitern erstiegen und geplündert: und sehr zur rechten Zeit beschloß der Senat durch eine große Mehrheit der Stimmen, ehe noch die Bürgertribunen durch beabsichtigte Ackerverschenkungen Unruhen erregen und eine Vertheilung der Feldmarken von Lavici in Vorschlag bringen konnten, eine Pflanzung nach Lavici abführen zu lassen. Tausend fünfhundert von Rom ausgeschickte Pflanzer bekamen jeder zwei Morgen Landes.
379 Nach Eroberung von Lavici und darauf erfolgter Anstellung der Kriegstribunen mit consularischer Gewalt, des Agrippa Menenius Lanatus, des Lucius Servilius Structus, des Publius Lucretius Tricipitinus – sie alle waren es zum zweitenmale – und des Spurius Rutilius Crassus; und für das folgende Jahr des Quintus Fabius VibulanusDaß Livius hier den Fabius, dessen zweites Consulartribunat er Cap. 49. anführt, nicht ausgelassen haben werde, sondern daß dieser Fehler den Abschreibern zuzurechnen sei, denen dies (wie Drakenborch mehrmals bemerkt) hauptsächlich heim Abschreiben vieler Namen wiederfuhr, haben schon mehrere bemerkt. Nur ist man über die Stelle nicht eins, die der Name im Livianischen Texte einnehmen soll. Crevier (im Register zu der Ausgabe von 1747. unter Q. Fabius Vibulanus) will ihn auf den Namen des Sempronius Atratinus folgen lassen. Ich vermuthe, daß das vorhergehende Wort anno, wenn es ano geschrieben war, die Veranlassung zum Fehler gab. Wenn nämlich die Worte Q. Fabio Vibul ano den ersten Platz gehabt haben, so glaubte der Abschreiber, als er die Worte insequenti ano geschrieben hatte, schon bis Vibul ano geschrieben zu haben: Darüber fiel der Name aus., des Aulus Sempronius Atratinus zum drittenmale, des Marcus Papirius Mugillanus und Spurius Nautius Rutilus – diese beiden waren es zum zweitenmale – hatte man zwei Jahre lang äußere Ruhe, aber im Innern Streitigkeiten über vorgeschlagene Ackervertheilungen.
48. Die Aufwiegler des Pöbels waren Mäcilius und Metilius, beide mit Vornamen Spurius, beide in ihrer Abwesenheit zu Bürgertribunen gewählt; jener zum vierten-, dieser zum drittenmale. Und da sie den Vorschlag ausgehängt hatten, daß alles den Feinden abgenommene Land nach Köpfen vertheilt werden sollte, und einem großen Theile der Adlichen ihre Güter durch einen solchen Volksschluß eingezogen sein würden, – denn eine auf fremdem Boden erbaute Stadt besaß von Ländereien fast nichts, als was sie mit den Waffen erobert hatte; und von den Bürgerlichen hatte niemand Ländereien, außer, die ihnen vom State verkauft oder angewiesen waren: – so schien hiermit das Zeichen zu einem heftigen Streite zwischen Bürgerlichen und Adlichen aufgepflanzt zu sein; und die Kriegstribunen fanden weder im Senate, noch in den angestellten besondern Versammlungen der Vornehmeren 380 einen Ausweg. Da soll Appius Claudius, ein NeffeSchon Glareanus hat die Gründe angegeben, warum dieser App. Claudius nicht des Decemvirs Enkel sein kann. Denn sein Vater, der (Cap. 36.) im Jahre Roms 331. noch selbst iuvenis heißt, kann nicht im J. 339, also nur 8 Jahre später, schon einen Sohn unter den Rathsherren haben. Und wäre dieser Sohn im J. 339. auch nur 25 Jahre als Senator alt gewesen, so wäre er im J. 393. (Buch VII. 6. und VI. 40.) also in seinem 80sten Jahre Dictator gewesen, wo Livius keines viri exactæ ætatis, oder desgleichen etwas erwähnt. Glareanus ist geneigt, filius statt nepos zu lesen, und seine Gründe für die Behauptung, daß unser Appius nicht des Decemvirs Enkel sei, findet Drakenborch so wahrscheinlich, daß er gesteht, er würde das vorgeschlagene filius gleich aufnehmen, wenn nur Eine Handschrift beistimmte. Allein unser Appius kann auch des Decemvirs Sohn nicht sein. Denn des Decemvirs Sohn war im J. 331. Tribunus militum. Wäre nun der Appius, den unsre Stelle nennt, derselbe, folglich des Decemvirs Sohn, so müßte er im J. 352, wo unser Appius als Tribunus militum vorkommt, diese Stelle zum zweitenmale bekleidet haben. Allein Livius so wenig, als die fasti bei Pighius und Almeloveen geben ihm ein iterum, oder die Zahl II. Und sollte er erst nach zwanzig Jahren zum zweitenmale Tribun geworden sein? Da er also nach diesen letztern Gründen nicht der Sohn, und nach den obigen nicht der Enkel des Decemvirs sein soll, so will ich vorerst der Neffe übersetzen, und bis auf bessere Belehrung vermuthen, in den ältesten Handschriften habe vielleicht gestanden: NEPOS. EI,. QVI. XVIR. – – – FRAT. E. FRAT. Dies sollte heißen, nepos eius, qui decemvir – – – fuerat, e fratre. Von den beiden FRAT. ließen die Abschreiber das eine weg. Dann würde auch der proavus als wirklicher Ältervater nach Drakenborchs Wunsche zutreffen, über welchen Glareanus und Sigonius uneins sind. des zur Gesetzgebung angestellt gewesenen Decemvirs, der jüngste von den versammelten Vätern, gesagt haben: «Er bringe von Hause eine alte, geerbte Maßregel mit. Sein Ältervater, Appius Claudius, habe den Vätern das einzige Mittel gezeigt, die tribunicische Gewalt aufzulösen; die Einsage der eigenen Amtsgenossen. Es sei leicht, solche Emporkömmlinge durch das Ansehen der Großen von ihrer Meinung abzuleiten, wenn man mit ihnen zuweilen mehr der Zeitumstände, als seiner Würde eingedenk zu reden wisse. Ihre Denkungsart richte sich nach ihrem Glücke. Wenn sie sähen, daß ihnen die Hauptförderer 381 des zu betreibenden Vorschlags alle Zuneigung des Bürgerstandes vorweggenommen hätten, und für sie kein Plätzchen mehr darin übrig sei, so würden sie sich ohne Weigerung an die Sache des Senats anschließen, durch die sie sich als Mitverbündete der Vornehmen dem ganzen Stande der Väter empföhlen.»
Da ihm Alle beipflichteten, und vorzüglich Quintus Servilius Priscus dem jungen Manne sein Lob darüber ertheilte, daß er dem Claudischen Stamme nicht entartet sei, so wurde es Allen zum Geschäfte gemacht, nach Möglichkeit diesen oder jenen vom Gesamtamte der Tribunen zur Einsage zu stimmen.
Nach Entlassung des Senats drängten sich die Großen schmeichelnd an die Tribunen; und auf ihr Zureden, auf ihre Vorstellungen und Versicherungen, wie sehr sie sich dadurch Jeden insbesondre und zugleich den ganzen Senat verpflichten würden, standen ihnen Sechs zur Einsage in Bereitschaft. Da nun am folgenden Tage im Senate nach genommener Abrede der Aufruhr zur Sprache gebracht wurde, welchen Mäcilius und Metilius durch eine Schenkung von so nachtheiligem Beispiele stiften würden; so machten die Vornehmsten der Väter zum Inhalte ihrer Reden die Erklärung, sie Alle wüßten sich nicht weiter zu rathen und sähen auch keine andre Hülfe vor sich, als den Beistand der Tribunen. Der bedrängte Stat flüchte sich, gleich einem hülflosen Privatmanne, in den Schutz dieser Macht. Ihnen selbst und ihrem Amte gereiche es zur Ehre, wenn das Tribunat Kraft genug habe, nicht sowohl den Senat zu quälen und Zwietracht unter den Ständen zu erregen, als boshaften Amtsgenossen Widerstand zu leisten. Im ganzen Senate wurde es jetzo laut, weil man von allen Seiten des Rathhauses die Hülfe der Tribunen in Anspruch nahm; und nun erklärten nach erfolgter Stille die durch den Einfluß der Großen gewonnenen Tribunen, sie würden dem von ihren Amtsgenossen ausgehängten Vorschlage, weil er nach dem Urtheile des Senats den Stat auflöse, ihre Zustimmung versagen. Der Senat versicherte sie für diese Einsage seiner Dankbarkeit. Die Förderer des Vorschlages 382 schalten vor dem berufenen Volke auf Verräther der Vortheile des Bürgerstandes, auf Sklaven der Consularen, thaten noch in weiteren Reden heftige Ausfälle auf ihre Mittribunen und ließen dann die Sache liegen.
49. Das folgende Jahr, in welchem Publius Cornelius Cossus, Cajus Valerius Potitus, Numerius Fabius Vibulanus Kriegstribunen mit Consulgewalt waren, würde die beiden beständigen Kriege wieder mitgebracht haben, hätten nicht den Ausbruch des Krieges mit Veji die dortigen Großen verschoben, die in der ihre Feldmarken verwüstenden und hauptsächlich ihre Landhäuser zerstörenden Überschwemmung der Tiber eine höhere Warnung sahen. Und die Äquer verhinderte die vor drei Jahren erlittene Niederlage, den Bolanern, einem ihrer Völkerstämme, Beistand zu leisten. Diese hatten in das angränzende Lavicanische Einfälle gethan und die neuen Anbauer bekriegt. Da sie nun gehofft hatten, ihr Unrecht durch den Beitritt der sämtlichen Äquer verfechten zu können, und sich von den Ihrigen verlassen sahen, so verloren sie in einem nicht einmal der Erwähnung würdigen Kriege nach einer Belagerung und einem einzigen leichten Gefechte Stadt und Land. Den vom Bürgertribun Lucius Sextus versuchten Vorschlag, daß auch nach Bolä, so wie nach Lavici, Pflanzer geschickt werden sollten, vereitelte die Einsage seiner Amtsgenossen, welche erklärten, sie würden keinen Volksschluß in Kraft gehen lassen, der nicht die Genehmigung des Senates habe.
Die Äquer, die im folgenden Jahre Bolä wieder eroberten und eine Pflanzung dorthin führten, gaben der Stadt neue Haltbarkeit, während in Rom Cneus Cornelius Cossus, Lucius Valerius Potitus, Quintus Fabius Vibulanus zum zweitenmale und Marcus Postumius Regillensis Kriegstribunen mit Consulgewalt waren. Der letzte bekam den Krieg gegen die Äquer zu führen, ein Mann, dessen verkehrten Sinn nicht sowohl die Führung des Kriegs, als der Sieg offenbarte. Denn mit Thätigkeit warb er ein Heer, führte es vor Bolä, brach in einigen leichten Gefechten den Trotz der Äquer und drang zuletzt in die Stadt. Nun 383 wandte er seine Angriffe von den Feinden auf seine Mitbürger; und da er während der Belagerung bekannt gemacht hatte, die Beute solle den Soldaten gehören, hielt er, nach Eroberung der Stadt, nicht Wort. Dieser Grund der Unzufriedenheit des Heeres mit ihm ist mir wahrscheinlicher, als der, daß es in der erst neulich geplünderten Stadt und noch neuen Pflanzung weniger Beute gefunden habe, als der Tribun verheißen hatte. Als er nachher auf den Ruf seiner Amtsgenossen, der tribunicischen Unruhen wegen, zur Stadt zurückgekehrt war, hörte man von ihm in der Versammlung, was jene Erbitterung noch vermehrte, einen unvernünftigen und beinahe wahnsinnigen Ausdruck, indem er dem Bürgertribun Sextius, auf seinen Vorschlag der Landvertheilung und auf die Äußerung, daß er auch auf die Absendung einer Pflanzung nach Bolä antragen werde, weil es doch billig sei, daß die Stadt und das Gebiet von Bolä denen gehöre, die es erkämpft hätten, – die Antwort gab: «Meine Soldaten sollte der Henker, – wenn sie nicht ruhig wären!« Worte, welche jetzt die Versammlung nicht tiefer kränkten, als nachher die Väter. Und der Bürgertribun, ein lebhafter und nicht unberedter Mann, der unter seinen Gegnern einen so übermüthigen Menschen sich geboten sah, und diese ungezähmte Zunge, die er durch Reizungen und Aufforderungen zu Ausdrücken verleiten konnte, welche nicht allein den Mann selbst, sondern auch seine Sache und den ganzen Stand verhaßt machten, ließ sich mit keinem vom Gesamtamte der Kriegstribunen öfter in Widerspruch ein, als mit dem Postumius. Und nun vollends bei dieser so harten und unmenschlichen Äußerung rief er: «Hört ihr ihn, ihr Quiriten, wie er den Soldaten, gleich Sklaven, Hiebe droht? Und dennoch werdet ihr dies Ungeheuer seines hohen Amts würdiger achten, als Alle, die euch mit Stadt und Feld beschenkt in Pflanzungen aussenden, für eine Ruhestatt eures Alters sorgen, für eure Vortheile gegen so grausame und übermüthige Gegner sich zum Kampfe stellen. Möchte es euch doch endlich auffallend werden, warum nur noch so Wenige sich eurer Sache annehmen. Denn was sollen sie 384 von euch hoffen? Etwa Ehrenstellen, die ihr euren Widersachern lieber gebt, als den Verfechtern des Römischen Volks? Ihr seufztet jetzt, als ihr den Ausdruck des Menschen hörtet. Was schadet das? Wenn ihr demnächst eure Wahlstimmen gebt, werdet ihr dennoch diesen hier, der euch wie Sklaven bedroht, denen, die euch im Besitze von Ländereien, Wohnstäten und Glücksgütern feststellen wollen, vorziehen.»
50. Als dieser Ausdruck des Postumius den Soldaten zu Ohren kam, erregte er im Lager noch weit größeren Unwillen. «Will der Betrieger,» hieß es, «der unsre Beute unterschlug, nun auch Soldaten, wie Sklaven, drohen?» Und da sie nun ganz öffentlich lärmten, und der Quästor Publius Sestius, der den Aufruhr mit derselben Härte stillen zu können glaubte, durch welche er veranlasset war, gegen einen der Schreier den Häscher gehen ließ, so nöthigte ihn bei dem daraus erfolgten Geschreie und Gezänke, ein Steinwurf, sich aus dem Getümmel zurückzuziehen, und der ihn verwundet hatte, schrie ihm nach: «Nun hat der Quästor, was der Feldherr den Soldaten gedrohet hat!»Postumius, zu diesem Lärmen herzugerufen, machte durch scharfe Untersuchungen und grausame Hinrichtungen Alles noch widerspänstiger. Endlich, da er seinem Zorne keine Schranken setzte und auf das widerbellende Geschrei derer, die auf seinen Befehl unter aufgelegten Hürden ersäuft werden sollten, ein Auflauf entstand, lief er selbst in Wuth zu denen, die der Vollziehung wehren wollten, von der Richterbühne hinab. Da nun hier die allenthalben dreinschlagenden Häscher und Hauptleute dem Haufen übel zusetzten, so kam der Unwille zu einem so heftigen Ausbruche, daß der Kriegstribun unter einem Steinhagel seines Heeres erlag.
Als diese so schreckliche That nach Rom gemeldet wurde, und die Kriegstribunen durch den Senat Untersuchungen über den Tod ihres Amtsgenossen verordnen lassen wollten, thaten die Bürgertribunen Einsage. Dieser Zwist aber hing von einem andern Streite ab, nämlich dem, daß die Väter besorgt waren, die Bürger möchten aus 385 Furcht vor Untersuchungen und aus Erbitterung Kriegstribunen vom Bürgerstande wählen; und sie gaben sich alle Mühe, eine Consulnwahl zu bewirken. Da aber die Bürgertribunen keinen Senatsschluß zu Stande kommen ließen und zugleich durch ihre Einsage jeden consularischen Wahltag verhinderten, so kam man wieder auf eine Zwischenregierung zurück. Am Ende siegten die Väter.
51. Als der Zwischenkönig Quintus Fabius Vibulanus den Wahltag hielt, wurden Aulus Cornelius Cossus und Lucius Furius Medullinus zu Consuln gewählt. Unter diesen Consuln wurde im Anfange des Jahrs ein Senatsschluß abgefaßt, daß die Tribunen je eher je lieber auf eine Untersuchung des am Postumius verübten Mordes bei dem Bürgerstande antragen, und ihm überlassen sollten, wem er die Leitung derselben übertragen wolle. Der Bürgerstand gab dies Geschäft mit Beistimmung des Gesamtvolkes den Consuln, welche mit der äußersten Mäßigung und Gelindigkeit, indem sie die Sache durch die Hinrichtung einiger Wenigen abthaten, von denen man fast allgemein glaubte, daß sie sich selbst das Leben genommen hätten, es dennoch nicht erlangen konnten, daß nicht die Bürger darüber sehr unzufrieden geworden waren. «Verordnungen, die zu ihrem Besten vorgeschlagen würden, lägen nun schon so lange ohne Wirkung, während daß ein Befehl, mit welchem es gegen sie auf Blut und Todesstrafen abgesehen sei, sogleich zur Ausübung komme und in seine volle Kraft übergehe.»
Jetzt wäre es die schicklichste Zeit gewesen, nach Bestrafung der Aufrührer, den Gemüthern durch die Vertheilung der Bolanischen Ländereien einen Trost entgegen zu bringen; und dadurch würde man die Sehnsucht nach einem Vorschlage der Landvertheilung, der die Väter aus dem unrechtmäßigen Besitze der Statsländereien vertrieb, gemindert haben. So aber verdroß die Bürger gerade das am meisten, daß der Adel nicht nur die Statsländereien, die er gewaltsam im Besitze hatte, hartnäckig festhielt, sondern auch nicht einmal ein herrenloses, erst neulich dem Feinde abgenommenes Feld, das demnächst, wie alle übrigen, die Beute einiger Wenigen werden mußte, an den Bürgerstand vertheilen lassen wollte.
In eben dem Jahre eroberten die unter dem Consul Furius gegen die Verheerungen der Volsker ins Gebiet der Herniker ausgerückten Legionen, weil sie dort den Feind nicht mehr fanden, die Stadt Ferentinum, in der sich eine große Menge Volsker gesammelt hatte. Die Beute war unter ihrer Erwartung, weil die Volsker, als ihre Hoffnung, die Stadt behaupten zu können, sank, ihre Sachen zusammengenommen und in der Nacht die Stadt verlassen hatten. Beinahe menschenleer wurde sie am folgenden Tage erobert. Das Gebiet selbst wurde den Hernikern geschenkt.
52. An die Stelle der Tribunen, durch deren Mäßigung dies Jahr so ruhig gewesen war, trat nun der Bürgertribun Lucius Icilius, unter den Consuln Quintus Fabius Ambustus, Cajus Furius Pacilus. Da dieser gleich im Anfange des Jahrs, als ruhete auf seinem Namen und Geschlechte diese Bestimmung, durch ausgehängte Vorschläge der Landvertheilungen Unruhen erregte, so zog eine ausbrechende Seuche, die indeß mehr drohend, als tödtlich war, die Gedanken der Einwohner vom Markte und öffentlichen Streitigkeiten ab auf ihr Haus und auf die Sorge der körperlichen Pflege; und man glaubt, sie sei weniger nachtheilig gewesen, als der Aufruhr geworden sein würde.
Als der Stat damit abgekommen war, daß Viele zwar erkrankten, aber nur sehr Wenige starben, so folgte auf das ungesunde Jahr, wie gewöhnlich, unter den Consuln Marcus Papirius Atratinus, Cajus Nautius Rutilus, ein Getreidemangel, weil der Ackerbau verabsäumt war. Fast wäre die Hungersnoth drückender geworden, als die Seuche, wenn man nicht durch Gesandschaften, welche zum Ankaufe von Getreide bei allen am Hetruskermeere und an der Tiber wohnenden Völkern umhergeschickt wurden, für Lebensmittel gesorgt hätte. Mit Härte wurde den Gesandten von den Samniten, welche Capua und Cumä inne hatten, der Einkauf untersagt; hingegen waren dieDer bekannteste von diesen ist der ältere Dionysius, Tyrann von Syracus, dessen Regierung in diese Zeit fällt. Alleinherrscher Siciliens gütig genug, sie zu unterstützen, und die reichsten Ladungen führte ihnen, bei der größten Bereitwilligkeit der Hetrusker, die Tiber zu. Die Menschenleere in der kranken Stadt machte sich den Consuln auch dadurch fühlbar, daß sie sich genöthigt sahen, weil sich zu den verschiedenen Gesandschaften nur immer Ein Rathsherr fand, bei jeder noch zwei Ritter anzustellen. Krankheit und Theurung ausgenommen, gab es in diesen zwei Jahren keine weiteren Störungen, weder im Innern, noch von außen. Sobald aber jene Besorgnisse schwanden, erwachten alle die Übel, die den Stat zu beunruhigen pflegten; innere Zwietracht und auswärtiger Krieg.
53. Unter den Consuln Manius Ämilius und Cajus Valerius Potitus rüsteten sich die Äquer zum Kriege, und von den Volskern, welche freilich nicht als Volk zu den Waffen griffen, stellten sich zu diesem Feldzuge Freiwillige, als Söldner. Da dem Consul Valerius, der auf den Ruf von ihren Feindseligkeiten – denn sie waren schon in das Gebiet der Latiner und Herniker hinübergegangen – eine Werbung hielt, der Bürgertribun Marcus Mänius, um die vorgeschlagene Landvertheilung zu erzwingen, sich widersetzte, und im Vertrauen auf den Schutz des Tribuns sich niemand wider Willen den Soldateneid aufdringen ließ, so kam plötzlich die Nachricht, die Feinde hätten schon die Burg Carventana besetzt. Dieser schimpfliche Vorfall gereichte theils dem Mänius bei den Vätern zum Vorwurfe, theils gab er den übrigen Tribunen, mit denen die Einsage gegen die vorgeschlagene Landvertheilung schon verabredet war, einen so viel gerechteren Vorwand, sich ihrem Amtsgenossen zu widersetzen. Da also diese Zänkereien die Sache lange aufhielten, und die Consuln Götter und Menschen zu Zeugen riefen, «daß die ganze Schuld jedes von den Feinden schon erlittenen oder noch zu befürchtenden Unglücks und Schimpfes auf den Mänius falle, weil er die Werbung verhindere,» und 388 Mänius dagegen schrie: «Wenn die unrechtmäßigen Eigenthümer vom Besitze der Statsländereien abträten, so wolle er der Werbung weiter nicht hinderlich sein:» – so gab der dazwischentretende Beschluß von neun Tribunen dem Streite sein Ende, und sie erklärten im Namen ihres Gesamtamts: «Wenn der Consul Valerius, um die Werbung zu fördern, gegen die Dienstweigernden Strafen oder Zwangsmittel verfügte, so würden sie gegen die Einsage ihres Amtsgenossen auf seiner Seite sein.» Mit diesem Beschlusse gewaffnet ließ der Consul einige, welche dem Tribun zur Hülfe aufriefen, mit dem Stricke um den Hals wegführen, und aus Furcht leisteten die übrigen den Eid. Das vor die Carventanische Burg geführte Heer, vom Consul gehasset und erbittert auf ihn, warf dennoch voll Muth gleich bei seiner Ankunft die darin liegende Besatzung herab und gewann die Burg wieder. Die Sorglosigkeit, mit der sich ein Theil der Besatzung auf Plünderung verlaufen hatte, erleichterte den Stürmenden die Arbeit. Weil die Feinde bei ihren fortdauernden Verheerungen Alles in dem festen Platze zusammengetragen hatten, so war die Beute beträchtlich. Der Consul versteigerte sie öffentlich, ließ die Quästoren den Ertrag in die Statscasse liefern und sagte laut, alsdann solle das Heer an der Beute Theil nehmen, wenn es sich willig zum Dienste anfände. Dadurch stieg der Unwille gegen den Consul bei den Bürgern und bei den Soldaten. Wie er also nach einem Senatsschlusse im kleinen Triumphe in Rom einzog, ließen die Soldaten in den rohen Liedern, welche sie in ihrer Ausgelassenheit sangen, Schmähungen auf den Consul mit dem laut verkündigten Lobe des Mänius abwechseln, und so oft der Name des Tribuns ertönte, wetteiferte die Zuneigung des Volks durch Beifallklatschen und Einstimmung mit dem Geschreie der Soldaten. Gerade dies erregte bei den Vätern mehr Besorgniß, als der Muthwille der Soldaten gegen den Consul, der beinahe schon zur Feierlichkeit gehörte. In der Voraussetzung, daß dem Mänius eine Stelle unter den Kriegstribunen, falls er darum anhielte, nicht fehlschlagen könne, machten sie ihm diese durch Aufstellung eines consularischen Wahltages unmöglich.
54. Zu Consuln wurden gewählt Cneus Cornelius Cossus und zum zweitenmale Lucius Furius Medullinus. Noch nie hatte es den Bürgerstand so verdrossen, daß man ihn keine Kriegstribunen hatte wählen lassen. Seinen Schmerz offenbarte er bei der Quästornwahl und rächte ihn zugleich dadurch, daß er jetzt zum erstenmale bürgerliche Quästorn wählte; so daß unter vier zu Erwählenden nur für Einen Adlichen, den Cäso Fabius Ambustus, eine Stelle blieb, und drei vom Bürgerstande, Quintus Silius, Publius Älius, Publius Pupius, den jungen Männern der angesehensten Geschlechter vorgezogen wurden. Diese so freimüthige Stimmengebung des Volks bewirkten, wie ich finde, Icilier, da aus ihrem gegen die Väter so feindseligen Stamme auf dies Jahr drei zu Bürgertribunen gewählt waren, welche dem ohnehin schon höchst begierigen Volke eine Menge von Aussichten auf viele und wichtige Veranstaltungen vorspiegelten, und dabei versicherten, sie würden von dem Allen nichts in Vorschlag bringen, wenn das Volk auch nicht einmal bei der Quästorenwahl, der einzigen, die der Senat zur gemischten Anstellung von Bürgerlichen und Adlichen dem Bürgerstande übriggelassen habe, Muth genug hätte, sich zu dem zu erheben, was es sich schon so lange gewünscht habe und wozu es durch Gesetze berechtigt sei. Folglich fand der Bürgerstand hierin einen großen Sieg, und er schätzte die errungene Quästur nicht nach dem Werthe des Amtes selbst, sondern glaubte, dadurch dem Bürgeradel den Zutritt zum Consulate und zu Triumphen geöffnet zu sehen.
Bei den Vätern hingegen wurde der Unwille so laut, als hätten sie nicht bloß Andre an den Ehrenstellen Theil nehmen lassen, sondern diese ganz verloren. «Wenn es so zugehen solle,» sagten sie, «so müsse man keine Kinder erziehen, weil diese, vom Platze ihrer Ahnen verdrängt, Andre im Besitze ihrer Würde sehen, und zu weiter nichts hinterlassen würden, als daß sie als Salier und Eigenpriester für das Volk opferten, ohne alle 390 Befehlshaberstellen und Amtsmacht.» Da beide Parteien gereizt waren, der Bürgerstand sich selbst zu hohen Gedanken gestimmt und aus einer durch Vertheidigung des Volks so berühmten Familie drei Führer hatte; so suchten die Väter, welche vorhersehen konnten, daß jeder Wahltag, an welchem die Bürger aus beiden Ständen wählen dürften, ein Gegenstück zu dem quästorischen geben werde, eine Consulnwahl zu bewirken: die Icilier hingegen behaupteten, man müsse Kriegstribunen wählen und endlich einmal Bürgerliche an den Statsämtern Theil nehmen lassen.
55. Es trat aber keine consularische Verhandlung ein, durch deren Behinderung sie ihre Absicht hätten erzwingen können, bis endlich, wie gerufen, die Nachricht einlief, die Volsker und Äquer wären ausgerückt, um im Gebiete der Latiner und Herniker zu plündern. Als nun die Consuln vermöge eines Senatsschlusses für diesen Krieg zur Werbung schritten, widersetzten sich die Tribunen aus allen Kräften, sogar mit dem Geständnisse, daß das Glück ihnen und dem Bürgerstande entgegenkomme. Es waren ihrer drei, lauter unternehmende Männer, und unter den Bürgerlichen gehörte ihre Familie schon zu den höheren. Zwei von ihnen machten es sich zum angelegentlichen Geschäfte, Jeder mit Einem Consul, ihn nicht aus der Acht zu lassen, und Einer hatte die Bestimmung, durch öffentliche Reden die Bürger theils zu beschäftigen, theils zu erregen. Die Consuln brachten so wenig die Werbung, als die Tribunen den bezweckten Wahltag zu Stande. Endlich, weil sich das Glück auf die Seite der Bürger neigte, kamen Nachrichten, während sich die Besatzung der Carventanischen Burg zum Plündern verlaufen habe, hätten die Äquer die schwach besetzte Wache niedergemacht und die Burg genommen. Die Besatzung sei theils auf ihrem Rückzuge zur Burg, theils in der Zerstreuung auf dem Lande zusammengehauen. Dieser dem State widrige Vorfall gab der Forderung der Tribunen neue Stärke. Denn da sie nach allen vergeblichen Zumuthungen, doch jetzt endlich von der Verhinderung des Krieges abzustehen, weder dem Sturme, der das Ganze bedrohete, noch den für sie selbst 391 daraus erwachsenden Vorwürfen nachgaben; so setzten sie es durch, daß nach einem Senatsschlusse Kriegstribunen gewählt werden sollten, doch machte man es darin zur ausdrücklichen Bedingung, daß keiner in Betracht käme, der in diesem Jahre Bürgertribun gewesen sei, noch irgend ein Bürgertribun auf ein neues Jahr wieder gewählt würde; wodurch der Senat ganz offenbar die Icilier bezeichnete, auf die er den Verdacht fallen ließ, als hätten sie sich für ihr aufrührisches Tribunat mit einem Consulate belohnen lassen wollen.
Nun hielt man Werbung und stellte unter Beistimmung aller Stände Kriegsrüstungen an. Ob beide Consuln gegen die Carventanische Burg auszogen, oder ob der eine zur Haltung des Wahltages zurückgeblieben sei, läßt der Widerspruch der Schriftsteller ungewiß. Als gewiß kann man annehmen, worin sie nicht von einander abweichen, daß man von der Carventanischen Burg nach langer vergeblicher Belagerung abzog, daß eben dies Heer Verrugo im Volskerlande wieder eroberteDaß die Römer Verrugo (im Volskerlande an der Äquischen Gränze) zur Festung machten, sagt Livius oben Cap. 1. Wann es ihnen wieder genommen sei, finden wir nicht. In unsrer Stelle erobern sie es wieder., das Äquer- und Volskergebiet verheerte und große Beute machte.
56. Zu Rom gab der Erfolg des Wahltages, so wie die Bürger darin siegten, daß der ihnen wünschenswerthe Wahltag gehalten werden mußte, den Vätern den Sieg: denn gegen alle Erwartung wurden Kriegstribunen mit consularischer Gewalt lauter Patricier, Cajus Julius Iulus, Publius Cornelius Cossus, Cajus Servilius Ahala. Man sagt den Patriciern einen angewandten Kunstgriff nach, dessen auch damals die Icilier sie beschuldigten: sie hätten mit den würdigen einen Schwarm unwürdiger Bewerber auftreten lassen und durch die bei einigen auffallende Unrechtlichkeit die bürgerlichen alle dem Volke zuwider gemacht.
Darauf hörte man das Gerücht, die Volsker und Äquer, welche entweder die Behauptung der Carventanischen Burg mit Hoffnung, oder der Verlust der Besatzung von 392 Verrugo mit Rache beseelt habe, wären mit ihrer gesamten Macht zum Kriege aufgestanden: an der Spitze des Ganzen standen die Antiaten; ihre Gesandten hatten die Stämme beider Hauptvölker bereiset und ihnen ihre Unthätigkeit vorgeworfen, «weil sie im vorigen Jahre hinter ihren Mauem versteckt die plündernden Römer in ihrem Lande hätten umherstreifen und die Besatzung von Verrugo überrumpeln lassen: nicht bloß bewaffnete Heere, sogar Pflanzungen würden ihnen schon ins Land geschickt, und die Römer theilten sich nicht nur selbst in ihr Eigenthum, sondern hätten auch das ihnen abgenommene Ferentinum den Hernikern geschenkt.» Da sie hiedurch zum Unwillen entflammt wurden, so ließ sich, wohin sie kamen, eine Menge Dienstfähiger anwerben. Die Mannschaft der sämtlichen Völkerstämme zog sich nach Antium zusammen, schlug dort ein Lager auf und erwartete den Feind. Als man dies mit beunruhigenden Übertreibungen in Rom meldete, befahl der Senat sogleich, was sonst nur in bedrängten Umständen das letzte Mittel war, einen Dictator zu ernennen. Dadurch sollen sich Julius und Cornelius beleidigt gefunden und die Sache selbst einen hitzigen Streit veranlaßt haben: denn die Ersten der Väter, die sich vergeblich darüber beklagten, daß sich die Kriegstribunen dem Gutachten des Senats nicht fügen wollten, sprachen zuletzt sogar die Hülfe der Bürgertribunen an und beriefen sich auf Beispiele, wo diese Macht in ähnlichem Falle auch gegen Consuln zwangsweise verfahren sei: die Bürgertribunen hingegen, denen die Uneinigkeit der Väter Freude machte, versicherten: «Leute, die nicht als Bürger, nicht einmal als Menschen angesehen würden, wären auch außer Stande zu helfen. Wann einmal die Ämter mit Gliedern beider Stände besetzt und ihnen an der Regierung Antheil gestattet sein würde, dann würden sie darauf achten, daß nie ein Senatsschluß durch den Übermuth der Beamteten unkräftig gemacht werde: bis dahin möchten die Patricier, die sich über alle Achtung für Gesetze und Obrigkeiten wegsetzten, dem Geschäfte des Tribunats sich selbst unterziehen.»
393 57. Dieser Streit beschäftigte die Aufmerksamkeit der Väter, da sie einen so wichtigen Krieg zu beschicken hatten, sehr zur ungelegenen Zeit; bis der Kriegstribun Servilius Ahala, als Julius und Cornelius einer um den andern in langen Reden aus einander gesetzt hatten, «wie unbillig, es sei, das vom Volke ihnen übertragene Amt ihnen zu entreißen, da sie doch selbst zu Feldherren in diesem Kriege vollkommen tauglich wären;» sich endlich so erklärte: «Er habe bis jetzt geschwiegen, nicht, weil er unschlüssig gewesen sei; – denn welcher redliche Bürger schließe sich mit seinen eignen Maßregeln von den das Statswohl bezweckenden aus? – sondern weil er gewünscht habe, seine Amtsgenossen möchten sich lieber aus eignem Entschlusse dem Gutachten des Senats unterwerfen, als das Tribunenamt gegen sich in Anspruch nehmen lassen. Sogar jetzt würde er ihnen, wenn es die Umstände erlaubten, gern Zeit gelassen haben, ihre zu hartnäckige Erklärung zurückzunehmen: da aber der Drang des Krieges nicht so lange warte, bis Menschen sich besönnen, so solle ihm das allgemeine Beste mehr gelten, als das Wohlwollen seiner Amtsgenossen; und wenn der Senat bei seiner Meinung beharre, wolle er in der nächsten Nacht den Dictator ernennen, und, falls etwa eine Einsage keinen Senatsbefehl zu Stande kommen ließe, sich durch das bloße Gutachten für hinlänglich berechtigt halten.»
Außerdem daß er dadurch verdiente Lobeserhebungen und Danksagungen von Allen erntete, gewährte er, nach Ernennung des Publius CorneliusEs ist schon nach Livius Darstellung unwahrscheinlich, daß dieser Dictator Publius Cornelius mit dem unartigen Kriegstribun dieses Jahres einerlei Person sei. Weil aber in den Registern zum Livius (selbst im Drakenborchischen) aus drei Personen, die den Namen Publius Cornelius führen, Eine gemacht wird, so bemerke ich aus Pighius, daß zum Dictator, von 394 dem er selbst wieder zum Magister Equitum gewählt wurde, wenn man ihn mit seinen Amtsgenossen verglich, den Beweis, daß Einfluß und Ehre nicht selten dem entgegen kommen, der sie am wenigsten sucht.
Der Krieg war nicht erheblich. Bei Antium wurden die Feinde in einem einzigen, noch dazu leichten, Treffen geschlagen. Das siegreiche Heer plünderte das Land der Volsker aus. Eine kleine Festung am See Fucinus wurde mit Sturm erobert und dreitausend darin zu Gefangenen gemacht; denn die übrigen Volsker waren in ihre Städte zurückgetrieben und ließen ihr Land unvertheidigt. Der Dictator, der den Krieg so geführt hatte, daß man nur nicht sagen konnte, er habe die Gelegenheiten unbenutzt gelassen, kehrte größer durch zugefallenes Glück als durch erworbenen Ruhm in die Stadt zurück und legte sein Amt nieder.
Die Kriegstribunen, ohne einer Consulnwahl auch nur zu erwähnen – ich glaube, aus Verdruß über die Anstellung des Dictators – kündigten einen Versammlungstag zur Wahl von Kriegstribunen an. Um so viel größer war die Sorge, welche die Väter ergriff, da sie ihre Sache von ihren eignen Mitgliedern verrathen sahen. So wie sie nun im vorigen Jahre durch die unwürdigsten bürgerlichen Bewerber einen Ekel auch vor den würdigen zu erregen gewußt hatten, so verschafften sie sich diesmal dadurch, daß sie die Adlichen von vorzüglichem Glanze und Einflusse zur Bewerbung aufboten, die sämtlichen Plätze, so daß kein Bürgerlicher dazu gelangte. Es wurden vier gewählt, welche sämtlich diese Stelle schon bekleidet hatten, Lucius Furius Medullinus, Cajus Valerius Potitus, Numerius Fabius Vibulanus, Cajus Servilius Ahala. Diesen ließ man als Wiedergewählten sein Amt behalten, theils wegen seiner übrigen Verdienste, theils aber, weil er sich so eben durch seine vorzügliche Mäßigung beliebt gemacht hatte.
58. Weil in diesem Jahre die Zeit des Waffenstillstandes mit dem Vejentischen Volke abgelaufen war, so verlangte man durch Gesandte und Bundespriester 395 Genugthuung, denen aber bei ihrer Ankunft an der Gränze eine Gesandschaft der Vejenter mit der Bitte entgegenkam, nicht eher nach Veji zu gehen, bis sie selbst bei dem Römischen Senate vorgelassen sei. Und vom Senate erhielt sie es, daß die Genugthuung jetzt nicht gefordert werden solle, weil die Vejenter durch innerliche Unruhen litten: so weit war man davon entfernt, von dem Unglücke Anderer für sich selbst Gebrauch zu machen.
Im Volskerlande hingegen erlitt man einen Verlust durch die eingebüßte Besatzung von Verrugo. Hier hing Alles so sehr von der Zeit ab, daß das Hülfsheer, welches die dort von den Volskern belagerten Krieger auf ihre Bitte um Entsatz hätte retten können, wenn man es eiliger abgeschickt hätte, bloß dazu anlangte, die Feinde, als sie sich vom frischen Gemetzel auf Plünderung verliefen, zu überfallen. Die Schuld des Zögerns lag nicht sowohl an den Kriegstribunen, als am Senate, welcher über die Nachricht, daß sich die Besatzung aufs äußerste vertheidige, zu bedenken vergaß, daß auch die höchste Tapferkeit das Maß menschlicher Kräfte nicht übersteigen könne. Doch hatten jene Tapfern nicht allein ihr Leben theuer verkauft, sondern auch ihr Tod blieb nicht ohne Rache.
Im folgenden Jahre, in welchem die beiden Cornelius Cossus, der eine mit Vornamen Publius, der andre Cneus, Numerius Fabius Ambustus und Lucius Valerius Potitus Kriegstribunen mit Consulgewalt waren, kam der Vejentische Krieg zum Ausbruche, weil der Vejentische Senat den Genugthuung fordernden Gesandten die übermüthige Antwort geben ließ, wofern sie nicht sogleich Stadt und Land räumten, wolle man ihnen dasselbe geben, was Lars TolumniusDen Tod nämlich. S. oben Cap. 17. gegeben habe.
Die Väter, hierüber unwillig, befahlen den Kriegstribunen auf eine Kriegserklärung gegen die Vejenter je eher je lieber beim Volke anzutragen. Kaum wurde dies bekannt gemacht, so riefen die Dienstfähigen laut: «Der Krieg mit den Volskern sei noch nicht abgethan; noch 396 neulich waren zwei Besatzungen zusammengehauen, und die BehauptungVerrugo war nach dem vorigen Cap. wieder gewonnen. Auch muß nach unserer Stelle die Carventanische Burg, vor der die Römer Cap. 55. abzogen, indeß von ihnen wieder erobert sein. Crevier. Vielleicht aber stand hier früher: modo duo præsidia occidione occisa, et cum periculo retineri alterum; (scil. Verruginem). Eine Handschrift nämlich hat hinter dem Worte retineri noch den Zusatz domum. Sollte dies aus alterum entstanden sein? Wenigstens fiele doch der von Crev. gemachte Vorwurf weg: additis verbis et cum periculo retineri indicatur, arcem Carventanam receptam esse, quod tamen nusquam memoratum est. In den übrigen Mse. konnte alterum darum wegfallen, weil man, wenn man hinter retineri absetzte, in alterum nullum annum keinen Sinn fand. jener Plätze sei nicht ohne Gefahr. Kein Jahr gehe ohne Schlacht vorüber; und gleich als habe man noch nicht Noth genug, schaffe man sich einen Krieg mit einem benachbarten, vorzüglich mächtigen, Volke, welches ganz Hetrurien aufwiegeln werde.» So sprachen sie schon von selbst. Noch mehr setzten die Bürgertribunen sie in Feuer durch die Behauptungen, «daß die Väter den Krieg eigentlich mit dem Bürgerstande führten; diesen stellten sie geflissentlich gegen den Feind, um ihn im Kriegsdienste zerplagen und niederhauen zu lassen: sie hielten ihn weit von der Stadt und schickten ihn in die Ferne, damit er nie zu Hause in Ruhe, seiner Freiheit und der Aussendungen in Pflanzstädte eingedenk, weder den Besitz der Statsländereien, noch eine freie Stimmengebung einleiten könne.» Und wenn sie dann den Veteranen die Hände drückten, zählten sie jedem seine Dienstjahre, Wunden und Narben auf, und fragten: «Wie viel wundenfreie Stellen sie zum Empfange neuer Wunden an ihrem Körper aufweisen könnten? wie viel Blut sie noch übrig hätten, um es dem State darzubringen? » Als sie durch diese in Gesprächen und öffentlichen Reden wiederholten Vorstellungen den Bürgerstand zur Übernahme des Krieges unwillig gemacht hatten, so setzten die Väter den Zeitpunkt, mit dem Vorschlage aufzutreten, weiter aus, weil er, wie sie offenbar sahen, verworfen werden mußte, wenn man ihn dieser widrigen Stimmung preisgegeben hätte.
59. Nach einem Beschlusse mußten unterdeß die 397 Kriegstribunen mit dem Heere ins Volskische ausziehen. Cneus Cornelius blieb allein in Rom. Die drei Tribunen, als sie sahen, daß die Volsker nirgendwo ein Lager hätten und sich auch zur Schlacht nicht stellen würden, zogen in drei Abtheilungen zur Verheerung des Landes aus. Valerius ging auf Antium, Cornelius gegen Eceträ: wohin sie kamen, plünderten sie Häuser und Felder weit und breit, um die Volsker zu trennen. Denn Fabius rückte, welches eigentlich die Hauptabsicht war, zum Angriffe auf Anxur ohne alle Plünderung vor. Die ehemalige Stadt Anxur, jetzt Tarracinä, senkt sich von einer Höhe gegen die SümpfeDies sind die bekannten Pomptinischen Sümpfe.; von dieser Seite drohete Fabius anzugreifen. Allein unter dem Cajus Servilius Ahala wurden vier Cohorten herumgeschickt, welche den über die Stadt ragenden Hügel besetzten und von dem höheren Standorte mit großem Geschreie und Getümmel die Mauern, die hier unbesetzt waren, erstiegen. Durch dies Getümmel stutzig gemacht ließen die, welche gegen den Fabius die untere Stadt vertheidigten, ihm Zeit, die Leitern anzubringen: und sogleich war Alles mit Feinden erfüllt, und ein daurendes unmenschliches Gemetzel traf Fliehende und Standhaltende, Bewaffnete und Wehrlose ohne Unterschied. Schon sahen sich also die Besiegten, weil ihnen, wenn sie wichen, keine Hoffnung übrig blieb, zur Erneurung des Gefechts gezwungen; als plötzlich durch den Ausruf, daß man nur gegen Bewaffnete Gewalt brauchen solle, die ganze übrige Menge sich die Waffen freiwillig entwinden ließ, und an zweitausend fünfhundert Gefangene gemacht wurden. Von der übrigen Beute hielt Fabius die Soldaten so lange zurück, bis seine Amtsgenossen dazu kämen, weil nach seiner Äußerung Anxur auch von jenen Heeren erobert sei, welche die übrigen Volsker von der Behauptung des Platzes abgezogen hatten. Als sie eintrafen, plünderten alle drei Heere die bei langem Glücke reich gewordene Stadt; und diese Willfährigkeit von Seiten der Feldherren machte den Anfang zur Versöhnung des Bürgerstandes mit 398 den Vätern. Hiermit verbanden die Großen in einem Zeitpunkte, der nicht erwünschter hätte sein können, die neue Wohlthat für den großen Haufen, daß der Senat, ehe noch der Bürgerstand oder seine Tribunen der Sache erwähnten, den Befehl gab, der Krieger solle vom State einen Sold zu empfangen haben, da bis dahin jeder die Kosten des Dienstes aus seinen Mitteln getragen hatte.
60. Nie sollen die Bürgerlichen eine Wohlthat mit so großer Freude aufgenommen haben. Sie liefen bei dem Rathhause zusammen, drückten den Herausgehenden die Hände, sagten ihnen, sie hießen mit Wahrheit Väter, und gestanden, sie hätten dadurch bewirkt, daß niemand, so lange er noch irgend Kräfte habe, einem so wohlthätigen Vaterlande seine Person oder sein Blut versagen werde. Außerdem, daß es ihnen sehr vortheilhaft war, ihr Vermögen wenigstens so lange unbelastet zu wissen, als ihre Person Eigenthum des States und für ihn in Arbeit war, machte vorzüglich dies die Freude vielfach und den Werth der Wohlthat so viel größer, daß man ihnen damit entgegengekommen war, und niemals weder die Bürgertribunen darauf angetragen, noch sie selbst unter einander diese Forderung mündlich geäußert hatten.
Die Bürgertribunen, welche an der gemeinschaftlichen Freude und Eintracht der Stände allein keinen Theil hatten, behaupteten: «Dies werde weder den Vätern so erfreulich, noch fürIch lese mit Crevier: Tam id lætum Patribus, nec universis cet. Alle so gedeihlich sein, als sie selbst glaubten. Der Plan sei dem ersten Anscheine nach besser gewesen, als er sich in der Ausübung zeigen werde. Woher man dies Geld zusammenbringen wolle, wenn man nicht dem Volke eine Steuer auflege? Man sei also von fremdem Eigenthume freigebig gewesen. Und gesetzt, die Übrigen nähmen diese Last auf sich, so würden sich doch die, deren Dienstjahre schon abgelaufen waren, nicht gefallen lassen, daß Andre im Dienste besser stehen sollten, als sie gestanden hatten, und daß sie, nachdem sie die Kosten ihrer eignen Felddienste getragen hätten, sie 399 nun auch für Andre tragen sollten.» Auf einen Theil der Bürger machten sie durch diese Reden Eindruck. Zuletzt, als die Steuer schon angesagt war, erboten sich die Tribunen sogar durch eine öffentliche Bekanntmachung zum Beistande für Jeden, der zum Solde der Krieger nicht beitragen würde. Die Väter aber setzten das gut angefangene Werk mit Standhaftigkeit fort. Sie selbst lieferten die Beiträge zuerst, und weil man noch kein geprägtes Silber hatte, so erregte der Beitrag von Manchen, die ihre pfündigen Kupferasse auf Wagen zur Schatzkammer fahren ließen, sogar Aufsehen. Nachdem der Senat mit größter Gewissenhaftigkeit nach seinem Vermögen beigetragen hatte, so kamen auch die Vornehmsten des Bürgerstandes, als Freunde der Adlichen, vermöge ihrer Zusage, mit ihren Lieferungen. Und als die gemeinen Leute sahen, daß diese von den Vätern gepriesen, und vom Soldatenstande als gute Bürger betrachtet wurden, so fingen sie, mit Verzichtleistung auf alle tribunicische Hülfe, auf einmal an, mit einander in ihren Beitragen zu wetteifern. Und da jetzt die vorgeschlagene Kriegserklärung gegen die Vejenter durchging, so führten die neuen mit Consulgewalt bekleideten Kriegstribunen, ein Heer von großentheils Freiwilligen vor Veji.
61. Diese Tribunen waren aber Titus Quinctius Capitolinus, Quintus Quinctius Cincinnatus, Cajus Julius Iulus zum zweitenmale, Aulus Manlius, Lucius Furius Medullinus zum drittenmale, Manius Ämilius Mamercinus. Sie waren die ersten, die Veji einschlossen; und da sich um die Zeit der angefangenen Belagerung die Völkerschaften Hetruriens sehr zahlreich bei dem Heiligthume der Voltumna versammelt hatten, so konnten sie nicht eins werden, ob sie die Vejenter durch einen allgemeinen Krieg ihres Gesamtvolkes unterstützen sollten, oder nicht. Im folgenden Jahre ging die Belagerung weniger rasch, weil ein Theil der Tribunen und des Heeres zum Volskerkriege abgerufen wurde.
Dieses Jahr hatte zu Kriegstribunen mit Consulgewalt den Cajus Valerius Potitus zum drittenmale, den Manius 400 Sergius Fidenas, Publius Cornelius Maluginensis, Cneus Cornelius Cossus, Cäso Fabius Ambustus, Spurius Nautius Rutilus zum zweitenmale. Mit den Volskern kam es zwischen Ferentinum und Eceträ zu einer ordentlichen Schlacht. Sie fiel für die Römer glücklich aus. Darauf unternahmen die Tribunen die Belagerung der Volskischen Stadt Artena. Bei einem versuchten Ausfalle, in welchem die Römer den Feind in die Stadt zurückschlugen, gelang es ihnen hineinzudringen, und sie eroberten Alles bis auf die Burg. Ein Haufe Bewaffneter zog sich in die von der Natur befestigte Burg, unter derselben aber wurden eine Menge Menschen niedergehauen oder gefangen genommen. Nun wurde die Burg belagert, und konnte weder durch Sturm genommen werden, weil sie für ihre Größe stark genug besetzt war, noch ließ sie eine Übergabe hoffen, weil alle öffentlichen Vorräthe, noch ehe die Stadt erobert wurde, hieher geschafft waren. Aus Überdruß würden die Römer abgezogen sein, hätte ihnen nicht ein Sklave die Festung verrathen. Die Soldaten, denen er zu einer schroffen Stelle heranhalf, erstiegen die Burg, und als sie die Wache niederhieben, vermochte die Betäubung des unerwarteten Schreckens die übrigen, sich zu ergeben.
Als die Burg und Stadt Artena zerstört war, wurden die Legionen aus dem Volskischen abgeführt und die ganze Römische Macht wandte sich gegen Veji. Dem Verräther gab man außer der Freiheit noch die Güter zweier Familien zur Belohnung. Sein Name wurde Servius Romanus. Einige glauben, Artena habe den Vejentern, nicht den Volskern, gehört. Der Irrthum rührt daher, daß eine Stadt dieses Namens zwischen Cäre und Veji gelegen hat, welche aber von den Römischen Königen zerstört wurde, und zu dem State von Cäre, nicht von Veji, gehörte. Die andre gleiches Namens, deren Zerstörung ich jetzt gemeldet habe, lag im Volskischen.