Titus Livius
Römische Geschichte
Titus Livius

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14. Der Prinz bekam zur Antwort: «Sein Vater Masinissa handle darin, daß er einer ihm als Schuldigkeit erwiesenen Wohlthat höheren Werth und größere Ehre beilege, wie es sich für einen dankbaren und edeln Mann gezieme. Im Punischen Kriege habe er durch seine tapfern und treuen Dienste das Römische Volk unterstützt; dagegen habe er unter Begünstigung des Römischen Volks durch seine rasche Thätigkeitregnum adeptum; aequitates sua postea]. – Duker und Drakenb. interpungiren richtiger nach Creviers Vorschlage: regnum adeptum aequitate sua. Postea u. s. w. Auch darin stimme ich ihnen bei, aequitati hic locum non esse; nur möchte ich nicht mit Crev. aequitate sua in ac virtute sua umändern. Denn dieses ac würde ich mir nur dann gefallen lassen, wenn Liv. gesagt hätte: favore populi R. ac virtute sua. Da es hier aber heißt favente populo R., so möchte ich das folgende Substantivum lieber ohne ac dastehen lassen. Dies ac würde auch wegfallen, wenn man alacritate sua lesen wollte. Dies kommt, meine ich, nicht nur der alten Lesart aequitate sua näher, als ac virtute sua, sondern es passet auch so gut zu dem, was uns von Masinissa's Jugend Liv. 24, 49. 25, 34. 29. 31. und von seinem Alter Cic. de Sen. 10. erzählt, eum, iam nonaginta annos natum, exsequi omnia regis officia et munera. S. 24, 4. i. sein Reich wieder erlangt. Nachher habe er in den Kriegen mit drei Königen nach einander alle Forderungen der Gefälligkeit erfüllt. Daß ein König, der das Schicksal seiner ganzen Lage und seines Reichs mit den Angelegenheiten Roms verflochten habe, sich des Sieges der Römer freue, sei ihnen nicht unerwartet. Den Göttern möge er seinen Dank für den Sieg der Römer auf seinem Hausaltare niederlegen: zu Rom könne dies sein Prinz in seinem Namen thun. Der Darbringung der Glückwünsche habe der Prinz in seinem eignen und seines Vaters Namen vollkommen Genüge geleistet. Daß der König selbst sein Reich verlasse und sich von Africa entferne, sei, nach des Senates Meinung, außerdem, daß es ihm selbst Nachtheil bringe, auch für das Beste der Römischen Nation nicht rathsam.» Auf die Bitte, daß sich die Römer statt des * * * * den Sohn Hamilcars, 470 Hanno, von den Puniern zum Geisel [gebenobses in locum * * *]. – Die Lücke ist nach Sigonius Ergänzung übersetzt, weil sie Crevier offen gelassen hatte. Allein die nächstfolgende wieder nach Crevier. lassen möchten, gab der Senat dem Masgabas zur Antwort, er halte es für unstatthaft, den Carthagern Geisel nach Masinissa's Gutdünken] abzufordern. Durch einen Senatsschluß erhielt der Schatzmeister den Auftrag fürUngefähr 3,124 Gulden Conv. M. hundert Pfund Silber dem Prinzen Geschenke anzukaufen, ihn nach Puteoli zu begleiten, ihm während seines Aufenthalts in Italien alle Kosten zu reichen und zwei Schiffe zu miethen, auf denen der Prinz selbst und sein Gefolge nach Africa übergehen könnten: auch wurden die Personen des Gefolges, Freie und Sklaven, sämtlich mit Kleidern beschenkt. Nicht lange nachher meldete ein Brief von dem andern Sohne des Masinissa, vom Misagenes: «Nach Besiegung des Perseus habe Lucius Paullus ihn nebst seiner Reuterei nach Africa abgehen lassen. Auf dieser Fahrt habe ein Sturm die Flotte im Hadriatischen Meere zerstreuet und ihn mit drei Schiffen krank nach Brundusium verschlagen.» Der Schatzmeister Lucius Stertinius wurde an ihn nach Brundusium mit gleichen Geschenken abgeschickt, so wie sie seinem Bruder zu Rom gegeben waren, und bekam die Besorgung eines Quartiers für [den Prinzen als Gast und alles zu seiner Genesung Erforderlichen: auch mußte er, ohne Aufwand zu scheuen, ihn und sein ganzes Gefolge frei halten, und Schiffe bestellen, die ihn bequem und sicher nach Africa bringen konnten. Jedem Reuter ließ man ein Pfund Silber31 Gulden. und fünfhundert Sestertien40 Gulden. reichen. Die Versammlung zur Wahl der Consuln auf das folgende Jahr hielt der Consul Cajus Licinius. Gewählt wurden Quintus Älius Pätus, Marcus Junius Pennus. Dann wurden zu Prätoren ernannt Quintus Cassius Longinus, Manius Juventius Thalna, Tiberius Claudius 471 Nero, Aulus Manlius Torquatus, Cneus Fulvius Gillo, Cajus Licinius Nerva.

In diesem Jahre kamen auch die Censorn Tiberius Sempronius Gracchus und Cajus Claudius Pulcher über einen Gegenstand, den sie lange unter sich mit mancherlei Widerspruche verhandelt hatten, endlich zu einem einmüthigen Schlusse. Weil die Freigelassenen, trotz der wiederholten Beschränkung auf die vier Stadtbezirke, sich wieder in alle Bezirke ausgebreitet hatten, so war Gracchus Willens gewesen, dies immer wieder hervorkeimende Übel mit der Wurzel auszurotten und alle in Sklaverei Gewesenen von der Schatzung auszuschließen. Dagegen setzte sich Claudius und berief sich auf die Einrichtung der Vorfahren, welche zwar oft versucht hätten, die Freigelassenen zu beschränken, nie aber sie ganz vom Bürgerrechte auszuschließen. Ja er führte auch an, daß die CensornC. Flaminio]. – Er war Censor im J. 532., und fiel in seinem zweiten Consulate 535. in der Schlacht am Trasimenus. Cajus Flaminius, Lucius Ämilius die ehemalige Strenge in etwas gemildert hätten. Und in der That war Einigen dieses Standes, ob sich gleich auch damals diese Hefen des Volks in alle Bezirke vertheilt hatten und man es wieder nöthig gefunden hatte, sie gleichsam auf ihren alten Bodensatz zurücksinken zu lassen, dennoch vorzugsweise dies und jenes eingeräumt.

15. Jene Censorn nämlich hatten] die Freigelassenen auf die vier Stadtbezirke vertheilt, mit Ausnahme derer, die einen Sohn hatten, der schon über fünf Jahre alt war. Diesen befahlen sie, sich in dem Bezirke schatzen zu lassen, wo sieex SC.]. – Diese Worte, die vor dem Worte ess et nicht stehen bleiben können, (man sehe Drak., Crev. u. A.) sind vermuthlich vor dem Worte ess ent ausgefallen, wohin ich sie zurückziehe. Dann wären die vorigen Censoren, die nach einem Senatsconsulte verfuhren, C. Claudius Centho u. M. Junius Pera, a. 527., von denen Pighius p. 119. sagt: Ex Polybio colligere possumus, ob belli Gallici instantis metum diligentissime censum actum et delectus passim habitos fuisse; ubi multis enarrat, qua cura Senatus omnes rei p. nervos in hoc bellum intenderit. Man vergl. Polyb. T. I. Schweigh. p. 270. 71 u. ff., vorzüglich p. 277. 78. vermöge eines Senatsschlusses bei der vorigen Schatzung geschatzt waren. Auch ertheilten sie denen, die 472 ein oder mehrere Landgüter von einem höheren Werthe als dreißigtausendEtwa 2,343 Gulden. Sestertien hatten, das Recht, sich [in dencensendi ius factum est]. – Crevier schiebt vor diesen Worten die drei Worte in tribubus rusticis ein, welche hier auch Andern ausgefallen zu sein scheinen. Bezirken der Landbesitzer] schatzen zu lassen. Weil dies bisher so beobachtet war, so behauptete Claudius: «Das Recht der Stimmgebung könne der Censor; ohne Genehmigung des Gesamtvolks keinem Einzelnen, geschweige denn, einem ganzen Stande nehmen. Denn wenn gleich der Censor aus dem Bezirke stoßen könne, welches eigentlich nichts anders sei, als befehlen, daß jemand den einen Bezirk mit einem andern vertauschen solle, so könne er darum doch niemand aus allen fünfunddreißig Bezirken stoßen, denn das heiße ihm Bürgerrecht und Freiheit nehmen, heiße nicht, festsetzen, wo er sich schatzen lassen solle, sondern ihn von aller Schatzung ausschließen.» Hierüber stritten Beide unter einander. Endlich kamen sie dahin überein, daß sie in der Halle der Freiheit öffentlich über Einen der vier Stadtbezirke das Los zogen, in welchen sie Alle, die je in Knechtschaft gewesen wären, vereinigen wollten. Das Los traf den Esquilinischen; und Tiberius Gracchus erklärte öffentlich, sie hätten ausgemacht, daß alle Freigelassenen sich in diesem Bezirke schatzen lassen sollten. Dies gereichte den Censorn beim Senate zu großer Ehre. Man dankte nicht allein dem Sempronius für die Beharrlichkeit bei seinem nützlichen Unternehmen, sondern auch dem Claudius, es nicht gehindert zu haben. Von diesen Censorn wurden mehrere, als von den vorigen, aus dem Senate gestoßen und ihr Ritterpferd zu verkaufen befehligt; auch die im Bezirke Herabgesetzten und für Steuersassen erklärten waren bei Beiden dieselben Leute; und Keinem wurde der Schimpf, den ihm der Eine angethan hatte, vom Andern wieder abgenommen. Als sie darum baten, man möge ihnen zu der herkömmlichenut ex instituto]. – Ich habe den nach den Vorschlägen Mehrerer so verbesserten Text übersetzt: Petentibus, ut ad sarta tecta ex instituto (so Duker) exigenda, et ad opera, quae locassent, probanda, anni et VI mensium tempus (so Crev.) prorogaretur, Cn. Tremellius tribunus, quia lectus non erat in senatum, intercessit. Eodem anno C. Cicereius aedem Monetae in monte (so Drakenb. nach Sigonius aus Liv. 42, 7.) Albano dedicavit etc. Über den flamen Martialis, s. 44, 18. Besorgung der 473 Baulichkeiten und zur eignen Würdigung der von ihnen in Verding gegebenen Werke noch anderthalb Jahre zulegen, that der Tribun, Cneus Tremellius, weil sie ihn nicht in den Senat aufgenommen hatten, Einsage. In diesem Jahre weihete auch Cajus Cicerejus der Moneta den Tempel auf dem Albanerberge im fünften Jahre nach dessen Verheißung. Zum Eigenpriester des Mars wurde in diesem Jahre Lucius Postumius Albinus geweihet.

16. Als die Consuln Quintus Älius und Marcus Junius wegen der Amtsplätze den Vortrag thaten, beschlossen die Väter, Spanien, das während des Macedonischen Krieges nur ein einzelner Amtsplatz gewesen war, sollte wieder in zwei zerfallen; ferner Macedonien und Illyricum sollten dieselben Männer, Lucius Paullus und Lucius Anicius so lange behalten, bis sie mit Zustimmung der Abgeordneten die durch den Krieg entstandenen Verwirrungen und überhaupt den Zustand beider Reiche berichtigt hätten. Den Consuln wurden Pisä und Gallien bestimmt, jedem mit zwei LegionenCum binis legionibus peditum]. – Ich übersetze diese Lücke nach Drakenborchs Ergänzung, die mir wahrscheinlicher ist, als Creviers Vorschlag. Drak. lieset so: cum binis legionibus [quinûm millium] peditum et equitum [trecenorum, sociûm nominis Latini denis millibus peditum et equitibus D]CCCC. i. e. nongenis. [von fünftausend Mann zu Fuß und dreihundert Rittern, nebst zehntausend Mann Latinischer Bundestruppen zu Fuß und neun]hundert Rittern. Die Prätoren traf bei der Verlosung, den Quintus Cassius die Rechtspflege in der Stadt, den Manius Juventius Thalna die über die Fremden, den Tiberius Claudius Nero Sicilien, den Cneus Fulvius das diesseitige Spanien, den Cajus Licinius Nerva das jenseitige. Den Aulus Manlius Torquatus hatte Sardinien getroffen; allein er konnte nicht auf diesen Standplatz abgehen, weil er nach einem 474 Senatsschlusse als Richter über Todesverbrechen zurückbleiben mußte. Nun wurden dem Senate die Meldungen von Schreckzeichen vorgelegt. In den Tempel der göttlichen Penaten auf der Höhe Velia hatte der Blitz eingeschlagen, und ferner in der Alt-Stadtet in oppido]. – D. i. in der alten Stadt Rom, oder Roma quadrata, wie sie Romulus angelegt hatte. Ferner lese ich mit Drakenb. Minervium, statt Minervio. Auch Velia, die höchste Gegend Roms, (B. 2. C. 7.) oder der nach dem Forum abgehende Abhang des Berges Palatinus gehörte in die urbs quadrata. in den Minerventempel, in zwei Thore und eine Strecke der Mauer. Zu Anagnia war ein Erdregen gefallen, zu Lanuvium eine Fackel am Himmel erschienen. Von Calatia meldete ein Römischer Bürger, Marcus Valerius, auf seinem vom State gepachteten Grundstücke sei aus dem Feuerherde, drei Tage und zwei Nächte lang, Blut hervorgeronnen. Besonders wegen des letztern mußten die Zehnherren die Bücher nachschlagen: sie setzten für das Gesamtvolk Einen Bettag an und brachten auf dem Markte ein Opfer von funfzig Ziegen. Auch wurde wegen der andern Schreckzeichen der folgende Tag mit Betandacht bei allen Altären gefeiert, das Opfer mit großen Thieren dargebracht und die Stadt entsündigt. Und nun befahl der Senat in Rücksicht auf den den unsterblichen Göttern gebührenden Ehrendank: «Weil die feindlichen Kriegsmächte besiegt und die Könige Perseus und Gentius nebst Macedonien und Illyricum in der Römer Gewalt wären, so sollten die Prätoren Quintus Cassius und Manius Juventius dafür sorgen, daß eben so große Dankopfer gebracht würden, als man für die Besiegung des Königs Antiochus auf allen Altären dargebracht habe.»

17. Nun bestimmten die Väter zu Bevollmächtigten, nach deren Gutbefinden die Feldherren Lucius Paullus und Lucius Anicius ihre Verfügungen treffen sollten, zehn Männer für Macedonien und fünf für Illyricum. Für Macedonien wurden folgende ernannt: Aulus Postumius Luscus und Cajus Claudius, Beide gewesene Censorn; Cajus Licinius Crassus, Amtsgenoß des Paullus im 475 Consulate; jetzt hatte er nach verlängertem Oberbefehle Gallien zu seinem Standplatze. Die diesen Consularen Zugegebenen waren Cneus Domitius Ahenobarbus, Servius Cornelius Sulla, Lucius Junius, Cajus Antistius Labeo, Titus Numisius Tarquiniensis, Aulus Terentius VarroVarronem]. – Den Namen des zehnten Bevollmächtigten hat der Abschreiber ausgelassen. Jak. Gronov vermuthet, dieser sei Q. Marcius Philippus gewesen. Wenigstens paßte er dazu, weil er selbst als Bevollmächtigter in Griechenland gewesen war, und in seinem zweiten Consulate (583) gegen Perseus das Heer geführt hatte. 39, 48. 40, 2. 3. 42, 37. ff. 43, 11. 44, 1. 2. ff. . Für Illyricum aber wurden folgende ernannt: Publius Älius Ligus, ein Consular; Cajus Cicerejus und Cneus Bäbius Tamphilus (dieser war im vorigen, Cicerejus vor vielen Jahren Prätor gewesen), Publius Terentius TusciveicanusTusciveicanus]. – Ob er aus dem Tuscus vicus zu Rom, oder sonst aus einem vicus in Tuscien stammte, kann uns sehr gleichgültig sein. Doch sehen wir, daß sich die alte Rechtschreibung des metrisch langen i, vielleicht selbst die Aussprache, in den Eigennamen länger erhielt. So wie vicus ehemals veicus geschrieben wurde, so finden wir auch noch im S. C. de Bacchanalibus: Qu ei foiderat ei esent, ita exd eicendum censuere: nei (ne) quis eorum Bacanal habuise velat. S ei ques esent, qu ei sib ei d eicerent cet., Publius Manilius. Die Consuln, von den Vätern aufgefordert, je eher je lieber sich über ihre Standplätze zu vergleichen, oder darum zu losen, weil der Eine von ihnen an die Stelle des zum Bevollmächtigten ernannten Cajus Licinius nach Gallien gehen müsse, loseten nun. Den Marcus Junius traf Pisä; man ließ ihn aber, ehe er auf seinen Standplatz abging, die Gesandschaften, welche sich von allen Orten her, um Glück zu wünschen, in Rom einfanden, dem Senate vorstellen; und den Quintus Älius Gallien. Ob man nun gleich solche Männer als Bevollmächtigte abgehen ließ, von denen man hoffen durfte, daß unter ihrem Beirathe die Feldherren nichts beschließen würden, was mit Roms Milde oder mit seiner Würde unverträglich sein möchte, so wurden dennoch die eigentlichen Hauptmaßregeln auch im Senate zur Sprache gebracht; damit die Bevollmächtigten von Rom aus den Feldherren Alles schon eingeleitet mitnehmen könnten.

18. Vor allen Dingen wurde festgesetzt: «Die 476 Macedonier und Illyrier sollten frei sein, um alle Völker sehen zu lassen, daß Roms Waffen nicht etwa den Freien Knechtschaft, sondern den Dienstbaren Freiheit brächten; zugleich auch den in Freiheit lebenden Völkern die Überzeugung zu geben, daß unter Römischem Schutze ihre Freiheit sicher und dauernd sein werde; und den unter Königen stehenden den Glauben, daß nicht allein für jetzt ihre Könige in Rücksicht auf Rom gütiger gegen sie und gerechter sein müßten; sondern daß auch künftig bei einem zwischen Rom und den Königen entstandenen Kriege der Ausgang den Römern Sieg, den Völkern Freiheit bringe. Die EinkünfteMetalli quoque etc.]. – Ich lasse in diesen Worten das Komma hinter Macedonici wegfallen, um sie beisammen zu behalten, und dadurch den Sinn zu gewinnen: Etiam quod ingens Macedonici metalli vectigal erat oder Etiam ingens illud metalli Macedonici vectigal. Da ferner Crev. die Worte praediorum rusticorum sehr richtig de praediis erklärt, quae proprium essent regum Macedonicorum patrimonium, quod vocamus apud nos le domaine, quae antea a regibus locata, a Romanis vel venduntur, vel donantur, so habe ich nicht allein Krongüter übersetzt, sondern ich vermuthe auch, daß rusticorum ein Fehler des Abschreibers sei, welcher regiorum hätte schreiben sollen. Dukers Einwurf aus Cic. Agr. II. 19. agros Philippi et Persae a censoribus locatos fuisse, wird von Ernesti in der Note zu Cic. durch die Angabe gehoben: haec censoria locatio facta demum est, postquam Metellus Macedoniam fecerat provinciam pop. Rom. von den Macedonischen Bergwerken, so groß sie waren, und die Verpachtungen der Krongüter wolle man eingehen lassen: denn ohne Pächter könnten sie nicht betrieben werden; wo aber ein Pächter sei, da gingen entweder dem State seine Forderungenaut ius publicum vanum, aut libertatem]. – Crevier giebt uns ungefähr so die Gründe an: Si remissius agere publicanos iusserimus, ex iure metalli vel portorii vix aliquid pecuniae recipiemus; si rigide, tunc sociis libertas peribit. – Idem exercere will Crev. in id exercere abändern. Dies ist unnöthig, weil idem (und nicht bloß bei Livius) so oft die Bedeutung von etiam id oder et hoc hat, wir es also hier so verstehen können: Etiam ne ipsos quidem Macedonas id exercere posse. – Wenn (gleich nachher) Sigon. lesen will: Commune concilium gentis nullum esset, und Andere lieber gentis ne esset setzen wollen, so frage ich, warum nicht lieber: Commune ne concilium gentis esset.. Dann sähe man, wodurch dies ne ausgefallen sei. – Das Wort aliquando hinter a senatu hält Duker für versetzt, und will es so beziehen: ne vulgus aliquando ad licentiam traheret. Da aber aliquando so viel bedeuten kann, als olim (wie 31, 9. u. das Glossar. in aliquando), so giebt es doch immer noch einen zukünftigen Misbrauch von Seiten des Pöbels zu verstehen, man mag sagen: ne vulgus olim abutatur data libertate, oder ne vulgus data olim libertate abutatur. verloren, oder es sei um die Freiheit der Bundesgenossen geschehen. Auch nicht einmal die Macedonier selbst dürften dies betreiben: denn wo der 477 Verwaltende nur zugreifen dürfe, um die Beute zu haben, da werde es nie an Veranlassungen zu Aufruhr und Streitigkeiten fehlen. Eine einzige allgemeine Ständeversammlung solle die Nation nicht haben, damit nicht der schlechtdenkende Haufen die ihm ehemals von der wohlthätigen Mäßigung des Senats geschenkte Freiheit zu einer verderblichen Zügellosigkeit anwenden könne. Macedonien solle in vier Landschaften abgetheilt werden, deren jede ihre eigne Ständeversammlung habe; und dem Römischen State solle halb so viel an Abgaben gezahlt werden, als die Unterthanen bisher den Königen gewöhnlich gegeben hätten.» Ähnliche Vorschriften wurden auch für Illyricum gegeben; alle übrigen Verfügungen, welche der Lauf der Geschäfte selbst weit sicherer an Ort und Stelle an die Hand geben mußte, wurden den Feldherren und den Bevollmächtigten überlassen.

19. Unter den vielen Gesandschaften der Könige und der größeren und kleineren Völker, zog hauptsächlich Attalus, des Königs Eumenes Bruder, die Blicke und die Aufmerksamkeit Aller auf sich. Denn er wurde von denen, die mit ihm zugleich in diesem Kriege dienten, weit freundschaftlicher aufgenommen, als Eumenes selbst, wenn er gekommen wäre. Zwei dem Ansehen nach sehr ehrenvolle Geschäfte hatten ihn hergeführt: das eine war der Glückwunsch; bei einem Siege, den er selbst hatte erfechten helfen, vollkommen schicklich: das andre eine Klage über einen Einbruch der Gallier und die dabei erlittene NiederlageAdvertaeque gladiis]. – Wie glücklich ist dies von Hrn.  Walch in acceptaeque cladis verwandelt! Er setzt hinzu: E querimonia assume: dicebat, «regnum in dubium adductum esse.». Nach seiner Aussage stand das Pergamenische Reich in Gefahr. Im Hinterhalte lag auch die geheime Hoffnung auf solche Ehre und Belohnungen 478 vom Senate, wie sie ihm, ohne Verletzung der Bruderliebe kaum zu Theil werden konnten. Er hatte nämlich einige schlimme Rathgeber, auch unter den Römern, welche durch erregte Hoffnungen seine Begierde zu locken suchten. «Die Meinung zu Rom über den Attalus und Eumenes erkläre den ersten für einen zuverlässigen Freund der Römer, den andern für einen Bundesgenossen, der den Römern eben so wenig treu sei, als dem Perseus. Deswegen lasse es sich kaum bestimmen, ob eine Bitte zu seinem eignen Besten, oder seinem Bruder zum Schaden, bei den Vätern willigeres Gehör finden werde: so sehr wünschten sie sämtlich ihm Alles zu bewilligen, und jenem durchaus Alles abzuschlagen.»Attalus gehörte, wie der Erfolg bewies, ganz zu jener Art von Menschen, welche empfänglich für die Begierde nach Allem sind, was ihnen die Hoffnung verspricht: hätte nicht diesmal die weise Erinnerung eines trefflichen Freundes seinen vor Glück übermüthigen Wünschen gleichsam einen Zügel angelegt. Zu seiner Begleitung gehörte der Arzt Stratius, welchen ihm der nicht unbesorgte Eumenes in dieser Absicht nach Rom mitgegeben hatte, um auf seines Bruders Handlungen ein Auge zu haben, und wo er von seiner Pflicht abzugehen scheine, sein treuer Erinnerer zu sein. Dieser Mann, ob er gleich das Ohr des Prinzen schon von Andern gewonnen und seine Wünsche aufgeregt fand, machte dennoch durch Vorstellungen zu rechter Zeit die beinahe schon verdorbene Sache wieder gut. Er sagte:

«Andre Reiche hätten sich durch mancherlei Umstände, das eine so, das andre so, gehoben: ihr Reich, noch neu und durchaus nicht auf alte Macht gegründet, halte sich nur durch die brüderliche Eintracht, vermöge welcher der Eine den königlichen Namen und die auszeichnende Kopfbinde trage, und die Brüder alle die Regierung hätten. Und wer sollte besonders den Attalus, da er an Alter der nächste sei, nicht als König anerkennen? nicht bloß deswegen, weil er schon jetzt die Größe seines Einflusses sehe, sondern auch weil Attalus selbst, bei dieser Schwächlichkeit, bei diesen Jahren des kinderlosen Eumenes – denn der Sohn, welcher 479 späterhin zur Regierung kamqui postea regnavit]. – Attalus III. Philometor, der nach dem Tode dieses seines Oheims und Vormundes Attalus zur Regierung kam, und sein Reich den Römern vermacht haben soll. Crev. u. Schweigh. ad Polyb. 30, 2. 6. – Ohne anzufragen, ob agnouerat vielleicht aus genuerat entstanden sein möchte, will ich lieber Polybs αναδεδειγμένος so verstehen: quem educandum susceperat, oder quem sustulerat: weil in dem tollere recens natum, humi positum, die agnitio liegt, so konnte Liv. statt sustulerat auch agnoverat sagen; und dahin geht auch Schweighäusers Erklärung der Stelle Polybs: necdum enim tunc in lucem editus erat genuinus ille Eumenis filius., war ihm noch nicht geboren – unfehlbar nächstens der regierende Herr sein müsse. Wozu es helfen könne, etwas zu erzwingen, das in kurzem ohnehin an ihn kommen werde. Nun sei noch der neuliche Sturm des Gallischen Einfalls über das Reich hereingebrochen, dem die königlichen Brüder kaum bei aller Vereinigung und Eintracht widerstehen könnten. Sollte zu diesem Kriege von außen noch innerer Zwiespalt hinzukommen, dann sei an kein Halten zu denken: auch werde er dadurch weiter nichts bewirken, als um seinen Bruder nicht im Besitze des Throns sterben zu lassen, sich selbst die nahe Hoffnung zum Throne vernichten. Wenn Beides an sich rühmlich sein könne, einem Bruder den Thron erhalten, oder ihm denselben entrissen zu haben, so habe doch immer die Ehre, ihm den Thron erhalten zu haben, da sie mit der Bruderliebe Hand in Hand gehe, den Vorzug. Da nun aber das Zweite verabscheuungswürdig sei, und so nahe an Brudermord gränze, wie da bei der Überlegung noch ein Zweifel Statt finden könne? Denn ob er ihm etwa einen Theil des Reichs nehmen, oder das Ganze entreißen wolle? Einen Theil? Dann würden sie Beide mit zersplitterten Kräften die Geschwächten und jedem Angriffe preisgegeben sein. Oder das Ganze? Ob er dann etwa seinen älteren Bruder als Privatmann, oder bei dieser Kränklichkeit und so hohen Jahren in der Verbannung, oder zuletzt wohl gar auf Befehl sterben lassen wolle? – Wenn er ihn auch nicht an das Ende feindseliger Brüder in den Trauerspielen erinnern wolle, so zeige sich ja wohl Perseus mit seinem Erfolge als ein herrliches Muster, da er die dem 480 ermordeten Bruder entrissene Krone im Tempel der Samothracier, als hätten ihn die Götter vor ihren Augen bestrafen wollen, dem feindlichen Sieger kniefällig zu Füßen gelegt habe. Selbst diejenigen, welche jetzt, nicht aus Freundschaft für ihn, sondern aus Erbitterung gegen den Eumenes, ihn aufwiegelten, würden seinem Pflichtgefühle und seiner Festigkeit, wenn er bis ans Ende seinem Bruder treu bliebe, ihren Beifall geben.»

20. Dies war für den Entschluß des Attalus entscheidend. Wie er also dem Senate vorgestellt wurde, stattete er seinen Glückwunsch zum Siege ab, sprach von seinen Verdiensten in diesem Kriege, von denen seines Bruders, wenn dieser einige hatte, und von der Empörung der Galaten, deren Ausbruch neulich so große Bewegungen veranlaßt hatte. Er ersuchte den Senat, Gesandte an sie abgehen zu lassen, um sie durch ihr Wort zur Niederlegung der Waffen zu vermögen. Nachdem er sich dieser Aufträge für das Beste seines Königreichs entledigt hatte, bat er, ihm Änus und Maronea einzuräumen. So vereitelte er die Hoffnung derer, welche geglaubt hatten, er werde unter Klagen über seinen Bruder auf eine Theilung des Reichs antragen, und verließ das Rathhaus. Nicht leicht fand irgend ein andrer König oder Privatmann, unter so großem Wohlwollen und so allgemeiner Beistimmung Gehör. Alle Arten von Ehrenbezeigungen und Geschenken bewiesen ihm die öffentliche Achtung bei seiner Gegenwart und begleiteten ihn auf seiner Rückreise. Unter den vielen Gesandschaften Asiens und Griechenlands waren es vorzüglich die Gesandten der Rhodier, welche die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zogen. Anfangs waren sie, wie es sich für Glückwünschende schickte, in Feierkleidern erschienen: hätten sie sich schlecht gekleidet, so konnte es ja scheinen, als betrauerten sie des Perseus Fall. Als nun die Väter auf die Anfrage des Consuls Marcus Junius, ob sie den Gesandten – sie standen draußen auf dem Volksplatze – Quartier, Ehrenbewirthung und Zutritt im Senate bewilligen wollten, ihnen keines von allen gastfreundschaftlichen Rechten zugestanden; so 481 kam der Consul aus dem Rathhause, und da die Rhodier ihm anzeigten, sie wären gekommen, zum Siege Glück zu wünschen, sich gegen die ihrem State gemachten Vorwürfe zu rechtfertigen, und bäten um Zutritt im Senate; so erklärte er ihnen: «Es sei Römische Gewohnheit, Bundesgenossen und Freunden nicht nur jede andre Höflichkeit und gastliche Aufnahme angedeihen zu lassen, sondern auch ihnen im Senate Zutritt zu geben: die Rhodier aber hätten sich in diesem Kriege nicht so benommen, daß sie für Freunde oder Bundesgenossen gelten könnten.» Sie hörten diese Worte, sanken insgesamt zur Erde nieder und baten den Consul und alle Umstehenden, sie möchten das nicht für Gerechtigkeit ansehen, daß man, den Rhodiern zum Nachtheile, neuen und erdichteten Beschuldigungen das Übergewicht über alte Verdienste gebe, von denen sie selbst Zeugen wären. Sogleich legten sie Trauerkleider an, gingen unter Bitten und Thränen zu den Vornehmen von Hause zu Hause, und fleheten, ehe sie sie verdammen ließen, möchten sie doch ihre Sache untersuchen.

21. Der Prätor Manius Juventius Thalna, der die Rechtspflege zwischen Bürgern und Ausländern hatte, reizte das Volk gegen die Rhodier auf, und hatte schon den Vorschlag öffentlich ausgestellt, «daß man den Rhodiern den Krieg erklären und von den diesjährigen Beamteten Einen auswählen müsse, um ihn zu diesem Kriege mit einer Flotte abgehen zu lassen:» – er hoffte nämlich, selbst gewählt zu werden. Diesem Antrage widersetzten sich die beiden Bürgertribunen Marcus Antonius und Marcus Pomponius. Doch nicht den Prätor allein traf diesmal die Schuld, auf eine beispiellose und nachtheilige Art die Sache eingeleitet zu haben, insofern er ohne alle Anfrage bei dem Senate, ohne alle den Consuln gemachte Eröffnung, bloß nach eigenem Ermessen bei dem Volke darauf angetragen hatte, «Ob es die Kriegserklärung gegen Rhodus genehmige und beschließe»; da vormals über einen Krieg immer zuerst bei dem Senate angefragt wurde und dann erst der Antrag an das Volk erging; sondern auch die 482 Tribunen, insofern es hergebrachte Sitte war, bei einem Vorschlage nie eher Einsage zu thun, als wenn auch Privatpersonen die Erlaubniß benutzt hatten, den Vorschlag zu empfehlen oder zu widerrathen; und darüber oft der Fall eingetreten war, daß Tribunen, welche sich vorher nicht für die Einsage erklärt hatten, nun noch Einsage thaten, wenn ihnen aus der Ansicht der Widerrathenden die Fehler des Vorschlages offenbar wurden; und eben so, daß diejenigen, die mit dem Vorsatze, Einsage zu thun, gekommen waren, durch die triftigen Gründe der Fürsprecher des Vorschlages überzeugt, zurücktraten. Jetzt aber wetteiferten Prätor und Tribunen mit einander, in Allem die Voreiligen zu sein; und wahrend die Tribunen am Prätor das vorschnelle Verfahren [tadelten, thaten sie selbst] durch ihre zu frühe Einsage [es ihm nach. Doch gaben sie ihrem Widerspruche den Vorwand, man müsse die ganze Berathschlagung über die Rhodier] bis zur Rückkunft des Feld[herrn und der zehn Bevollmächtigten aus Macedonien liegen lassen, weil nur diese nach genauer Erwägung der Umstände aus der Ansicht der schriftlichen Verzeichnisse und Listen mit Sicherheit würden angeben können, wie die Stimmung für den Perseus oder die Römer in jedem State gewesen sei. Da aber der Prätor nichts desto weniger seinen Vorsatz verfolgte, so kam die Sache so weit, daß der Tribun Antonius dem Volke die Gesandten vorstellte, den Thalna, als er gegen sie auftrat und seine Rede anfing, von der Bühne herabzog und die Rhodier zum Volke reden hieß. Freilich hatte so den übereilten und stürmischen Versuch des Prätors der eben so durchgreifende Trotz des Tribuns vereitelt: dennoch waren die Rhodier noch nicht außer Sorgen. Denn am meisten waren die Väter auf sie erbittert, so daß die Rhodier bei der ihnen drohenden Gefahr mehr eine Erleichterung für jetzt, als eine vollkommene Rettung sahen. Da ihnen also nach langen und wiederholten Bitten endlich Zutritt im Senate gewährt wurde, so lagen sie, vom Consul eingeführt, zuerst unter anhaltenden Thränen auf dem Boden hingestreckt. Und als sie dann der Consul aufstehen und reden hieß, 483 machte Astymedes in einem zur Erregung des Mitleids möglichst kläglichen Aufzuge etwa folgende Worte.

22. «Diese Trauer, versammelte Väter, dieser betrübte Aufzug eurer Bundesgenossen, die noch vor kurzem eure Freundschaft zum höchsten Wohlstande hob, muß nothwendig auch bei Zürnenden Erbarmung wecken. Wie viel gerechter aber wird das Mitleiden sein, das eure Herzen beschleicht, wenn ihr zu erwägen geruhet, unter was für drückenden Verhältnissen wir hier vor euch die Sache unsers schon so gut als verurtheilten States zu führen haben. Andre werden erst Beklagte, ehe man sie verdammt, und erleiden ihre Strafe nicht eher, bis ihre Schuld erwiesen ist. Ob wir Rhodier] unrecht gehandelt haben, ist noch unausgemacht: aber die Strafen, die Beschimpfungen alle leiden wir schon. Kamen wir ehemals nach euren Siegen über Carthago, über Philipp oder Antiochus, nach Rom, so [geleitete man uns] aus dem vom State uns eingeräumten Ehrenquartiere zur Überbringung unsrer Glückwünsche an euch, versammelte Väter, auf das Rathhaus, aus dem Rathhause, zur Darlegung unsrer Dankgeschenke vor euren Göttern, auf das Capitol: und jetzt kommen wir aus einer schmutzigen Herberge, die uns kaum für Bezahlung aufnahm, und beinahe mit der Weisung, als Feinde außerhalb der Stadt zu übernachten, in diesem betrübten Aufzuge auf das Rathhaus der Römer, wir, dieselben Rhodier, die ihr noch jüngst mit ganzen Provinzen, mit Lycien und Carien, beschenktet und mit auszeichnenden Belohnungen und Ehrenerweisungen überhäuftet. Auch die Macedonier und Illyrier erklärt ihr, wie wir hören, für frei, sie, die ehe sie gegen euch Krieg führten, Sklaven waren – und wir misgönnen Keinem sein Glück, vielmehr erkennen wir auch hierin des Römischen Volkes Milde –: und wollt die Rhodier, die nur in diesem Kriege still saßen, aus Bundesgenossen zu Feinden machen? Wenigstens seid ihr doch noch Römer, das heißt, ihr preiset laut euer Glück in euren Kriegen, weil sie gerecht waren, und rühmt euch nicht sowohl ihres Ausgangs eures 484 Sieges wegen, als ihres Anfangs, weil ihr sie nie ohne gegebene Veranlassung unternahmet. Die Belagerung von Messana auf Sicilien gab euch die Carthager zu Feinden; die Belagerung Athens, die versuchte Unterjochung Griechenlands, die Unterstützung Hannibals durch Geld und Truppen den Philipp. Antiochus ging selbst als der Angreifende von euren Feinden, den Ätolern, gerufen, mit einer Flotte nach Griechenland über, und versuchte es, durch die Besetzung der Städte Demetrias und Chalcis und des Passes der Thermopylen euch aus dem Besitze der Oberherrschaft zu werfen. Zum Kriege mit dem Perseus veranlaßten euch seine Angriffe auf eure Bundsgenossen und die an andern Königen und Fürsten größerer und kleinerer Volker verübten Mordthaten. Unter welcher Aufschrift aber wollt ihr unsre Vernichtung aufführen, wenn denn unser Untergang beschlossen ist? Und doch trenne ich die Sache unsers Stats nicht von der unsrer Mitbürger, des Polyaratus und Dinon und der Übrigen, die wir zur Auslieferung an euch mit hergebracht haben. Gesetzt wir Rhodier alle wären gleich schuldig, worin bestände denn unser Verbrechen in diesem Kriege? Ihr antwortet, wir haben die Partei des Perseus begünstigt, und so wie wir in den Kriegen mit Antiochus und Philipp auf eurer Seite standen, so haben wir diesmal mit dem Könige gegen euch gestanden. – Wie wir unsern Bundsgenossen beizustehen pflegen, und wie thätigen Antheil wir an ihren Kriegen nehmen, darüber befragt den Cajus Livius, den Lucius Ämilius Regillus, welche in Asien die Anführer eurer Flotten waren. Nie haben eure Schiffe ohne uns gefochten. Wir hingegen lieferten mit unserer Flotte Einmal die Schlacht bei Samos, zum Andern die in Pamphylien gegen den Oberbefehlshaber Hannibal. Und dieser Sieg ist darum so viel rühmlicher, weil wir, ob wir gleich in der unglücklichen Schlacht bei Samos einen großen Theil unserer Schiffe und eine treffliche Mannschaft verloren hatten, ohne uns durch einen so großen Verlust abschrecken zu lassen, der königlichen Flotte bei ihrer Ankunft 485 aus Syrien abermals entgegen zu gehen wagten. Ich erwähne dies, nicht um uns zu rühmen – dies stimmet jetzt zu unsrer Lage nicht – sondern euch daran zu erinnern, wie die Rhodier ihren Bundesgenossen zu helfen pflegen.»

23. «Nach Philipps und Antiochus Besiegung wurden uns von euch die ansehnlichsten Belohnungen. Wie aber, wenn der Sieg, der jetzt durch göttliche Gnade und durch eure Tapferkeit auf eurer Seite steht, dem Perseus zu Theile geworden wäre, und wir kämen nun zu dem siegreichen Könige nach Macedonien, um uns unsre Belohnung auszubitten; was sollten wir ihm sagen? wir hätten ihn mit Gelde unterstützt? oder mit Getreide? Mit Hülfstruppen zu Lande? oder zur See? könnten wir auch nur Einen Posten angeben, den wir besetzt gehabt, oder den Ort, wo wir – sei es unter seinen, oder unter eignen Anführern – gefochten hätten? Wenn er uns fragte, wo irgend einer unsrer Soldaten, irgend eins unsrer Schiffe in seinen Reihen gestanden habe; was sollten wir antworten? Vermuthlich ständen wir dann eben so als Beklagte vor ihm, dem Sieger, als jetzt vor euch. Denn das haben wir durch unsre nach beiden Orten zur Vermittlung des Friedens abgefertigten Gesandschaften uns zugezogen, daß nicht allein beide Theileut ne ab utraque parte]. – Crev. und Drakenb. billigen freilich Gronovs Vorschlag, ut ab neutra parte zu lesen. Mir scheint dies etwas gewaltsam. Ich möchte lieber vorschlagen: ut nec ab utraque parte. Da nec so oft in et non zerlegt werden muß, wenn nachher et oder etiam darauf folgen, so dünkt mich, der hier erforderliche Sinn: ab neutra parte, käme auch dann heraus, wenn wir dies nec so erklärten: ut et ab utraque parte nullam gratiam iniremus, ab altera etiam etc., wie Cap. 24 zu Anf. si et factum hostile nullum nostrum est, et verba etc. es uns nicht Dank wissen, sondern daß wir von dem Einen sogar beschuldigt und bedrohet werden. Und doch könnte uns Perseus mit Recht vorwerfen, was ihr nicht könnet, versammelte Väter, daß wir zu Anfang des Krieges an euch Gesandte hätten abgehen lassen, euch Alles zum Kriege Nöthige zu versprechen; zu versprechen, daß wir mit Allem, so wie in den vorigen Kriegen, mit unsern 486 Schiffen, mit unsern Waffen und Truppen für euch bereit ständen. Daß wir sie nicht gestellt haben, lag an euch, die ihr, aus was für Grunde es sein mag, unsre Hülfe damals zurückwieset. Wir haben also in keinem Stücke als Feinde gehandelt, in keinem Stücke die Pflichten treuer Bundsgenossen versäumt, sondern ihr habt uns gewehrt, sie zu leisten. Wie also? sagt man; in eurem State, ihr Rhodier, sollte, selbst gegen euren Willen, nichts geschehen, nichts gesprochen sein, was die Römer mit Recht hätte beleidigen können? Von jetzt an will ich nicht länger das Geschehene in Schutz nehmen – so wahnsinnig bin ich nicht; – wohl aber die Sache des States von der Schuld der Einzelnen trennen. Es giebt ja keinen Stat, der nicht zuweilen seine schlechten Bürger, und einen unerfahrnen Haufen beständig hätte. Auch bei euch – so höre ich – gab es Menschen, die als Schmeichler der Menge ihr Unwesen trieben; ja einst zog der Bürgerstand von euch aus, und ihr waret nicht mehr eures eignen States Herren. Konnte das in einem so sittlich gebildeten State der Fall sein, darf es dann jemanden befremden, wenn es bei uns Einige gegeben hat, die aus Absichten auf des Königs Gewogenheit unsern Pöbel durch ihre Eingebungen verschlimmerten? Und doch bewirkten sie weiter nichts, als daß wir mit unsern Gefälligkeiten für euch nur säumig waren. Ich will das nicht übergehen, was für unsern Stat in diesem Kriege der schwerste Vorwurf ist. Wir haben zu gleicher Zeit des Friedens wegen Gesandte an euch und an den Perseus geschickt. Diese unglückliche Maßregel hat, wie wir nachher erfahren haben, unseriuriosus orator]. – Agepolis. 44, 14. 15. vergl. mit 45, 3. und Polyb. 29, 7. Wortführer, der tolle Mensch, zu einem der dummsten Streiche gemacht. Wir wissen, daß er sich einem Tone überlassen hat, als spräche aus ihm ein Römischer Bevollmächtigter, ein Cajus Popillius, den ihr an die Könige Antiochus und Ptolemäus abschicktet, ihnen den Krieg zu verbieten. Mag sein Benehmen den 487 Namen des Übermuths oder der Thorheit verdienen; genug es war gegen euch nicht anders, als gegen den Perseus. Auch Staten haben ihre Eigenheiten, gerade so, wie einzelne Menschen. Auch unter den Völkern sind manche jähzornig, einige kühn, andre furchtsam; jene mehr dem Trunke ergeben, diese der Liebe. Die Athener sind, der Sage nach, rasch, über ihre Kräfte zum Unternehmen kühn; die Lacedämonier hingegen die Zauderer, die sich nicht einmal auf das einlassen, worauf sie mit Sicherheit bauen können. Ich will nicht in Abrede sein, daß Asien überhaupt Menschen liefert, die etwas windiger sind, als sie sein sollten, und daß insbesondre unsren Landsleuten, weil wir vor den benachbarten Staten einen Vorzug zu haben scheinen – obgleich selbst diesen nicht sowohl durch unsre eigne Macht, als durch eure ehrenvollen Urtheile – ein zu hoher Ton eigen ist. Freilich hatte jene Gesandschaft auch sogleich damals ihre volle Züchtigung bekommen, da sie von euch mit einer so harten Antwort entlassen wurde: wenn wir aber auch damals noch nicht Schimpf genug erlitten haben, so brachte doch diese so klägliche und demüthige Gesandschaft für eine noch trotzigere, als jene war, ein genügendes Sühnopfer dar. Und Übermuth, noch dazu nur in Worten, erregt freilich bei dem leicht zu Erzürnenden Abneigung: der Kluge lächelt darüber, vollends dann, wenn ihn der Untergeordnete gegen den Höheren zeigt: allein der Todesstrafe hat ihn noch nie ein Mensch für würdig erklärt. Freilich stand sehr zu fürchten, daß die Rhodier Verächter der Römer sein möchten! Fährt doch wohl dieser und jener mit trotzigeren Worten sogar gegen die Götter heraus; und doch hören wir nie, daß ein Blitz irgend jemand deswegen erschlagen habe.»

24. «Was wäre nun also noch übrig, weshalb wir uns zu rechtfertigen hätten; wenn nämlich keine unsrer Handlungen feindlich war, und der stolzere Ton eines Gesandten, welcher freilich die Ohren beleidigen mußte, doch den Untergang unsres Stats nicht verschulden kann? Ich höre, versammelte Väter, daß ihr unter einander in 488 Gesprächen gleichsam die Strafsumme schon ausmacht mit der wir unsre geheimen Wünsche büßen sollen. Einigecredunt. Alii]. – Ich vermuthe, es habe geheißen, credunt alii. Alii, und das erste alii sei durch das zweite verdrängt. Nehmen wir auch das erste nicht in den Text, so muß es doch zu credunt aus dem folgenden supplirt werden. glauben, wir hätten dem Könige wohlgewollt und ihm den Sieg lieber gewünscht; dafür müsse man uns bekriegen: Andre, wir hätten das freilich gewünscht, müßten aber bloß deswegen nicht bekriegt werden; denn es sei in keinem State, weder durch Herkommen, noch durch Gesetze eingeführt, daß jemand zum Tode verurtheilt werde, wenn er seinem Feinde den Tod wünsche, ohne zur Herbeiführung desselben eine Thätlichkeit zu verüben. Zwar sind wir Diesen, die uns von der Strafe, wenn gleich nicht von dem Vorwurfe freisprechen, dankbar verpflichtet; allein wir selbst fällen über uns den Spruch: Haben wir Alle den Wunsch gehegt, dessen man uns bezüchtigt, so machen wir unter Willen und That keinen Unterschied; so unterwerfen wir uns Alle der Strafe. Sind hingegen einige unsrer Großen eure, andre des Königs Freunde gewesen; so verlange ich freilich nicht, daß um unserntwillen, die wir von eurer Partei waren, die Gönner des Königs frei ausgehen sollen; aber das verbitte ich, daß wir nicht um ihrentwillen unglücklich werden. Ihr seid gegen sie nicht heftiger erbittert, als unsre Bürger selbst. Auch haben die meisten von ihnen, die dieses sehr wohl wußten, entweder die Flucht genommen, oder sich den Tod selbst gegeben: über andre, die schon von uns verurtheilt sind, hängt die Verfügung, versammelte Väter, von euch ab. Haben wir übrigen Rhodier in diesem Kriege uns kein Verdienst erworben, so haben wir doch auch keine Strafe verdient. Das gehäufte Maß unsres früheren Wohlverhaltens möge unsre diesmal versäumten Gefälligkeiten ersetzen. Ihr habt in diesen Jahren mit drei Königen Krieg geführt. Lasset unsre Schuld, in diesem Einen Kriege gesäumt zu haben, nicht größer sein, als unser Verdienstne plus obsit nobis, – quam]. – Auf dieses quam wollen Crev. u. Drakenb. prosit folgen lassen. Man sehe aber Hrn.  Walchs Anmerk. hier und zu Cap. 21. §. 11., in zweien für euch gefochten zu haben. Nehmt den Philipp, den Antiochus, den Perseus, als drei richtende Stimmen an. Zwei sprechen uns frei; die dritte zweifelt noch, gesetzt, sie nähme auch die Sache strengerut gravior sit]. – Wer uns gelinder beurtheilt, sagen die Rhodier, wird eingestehen, daß wir gegen euch unsre Bundespflicht im Kriege mit Perseus nicht ganz verabsäumt haben; denn wir haben ja unsre Dienste angeboten. Gesetzt aber, er wollte, als der Strengere, dies nicht gelten lassen, so kann er doch an unsrer Treue gegen Rom nur zweifeln. Crev. Auch die Worte: Illi si de nobis iudicarent, erklärt er, wie ich, durch Philippus, Antiochus, Perseus.. Wenn sie alle drei uns richten sollten, dann wären wir schon verurtheilt. So entscheidet denn ihr, versammelte Väter, ob es noch ferner auf Erden ein Rhodus geben, oder ob es von grundaus zerstört werden soll. Denn was den Krieg betrifft, über den ihr euch jetzt berathet, so könnt ihr diesen freilich erklären, versammelte Väter, aber nicht führen, weil von uns Rhodiern auch nicht Einer sich gegen euch bewaffnen wird. Beharret ihr in eurem Zorne, so werden wir auch nur um so lange Frist bitten, den uns erklärten Todesspruch nach Hause zu berichten. Dann wollen wir Rhodier Alle, so viele unsrer Freigeborne sind, Männer und Weiber, mit unserm Vermögen uns einschiffen; wollen mit Hinterlassung unserer Stats- und Hausgötter nach Rom kommen, alles Gold und Silber, mag es Stats-, mag es Privateigenthum sein, hier auf dem Versammlungsplatze vor dem Eingange eures Rathhauses aufthürmen, und uns in Person mit Weib und Kind in eure Gewalt geben, um, was wir auch zu leiden haben sollen, hier zu leiden. Fern von unsern Augen mag dann unsre Stadt geplündert und angezündet werden. Die Römer können durch ihren Richterspruch die Rhodier für Feinde erklären; so bleibt uns dennoch unser eigner Spruch über uns selbst, nach welchem wir uns nie für eure Feinde erklären, nie als Feinde handeln werden, selbst dann nicht, wenn alles mögliche Leiden uns treffen wird.»


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