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Die Stadt Pfullingen besaß in der guten alten Zeit ihre eigene Gerichtsbarkeit, die sie denn auch recht fleißig an ihren lieben Mitbürgern ausübte. Da man in Pfullingen die Landwirtschaft mit allem Eifer trieb und jeder Bürger seinen Obstgarten besaß, so konnte es nicht fehlen, daß bisweilen Feld-, besonders Obstdiebstähle vorkamen. Für solche Vergehen hatte der hochweise Rat eine sehr sinnreiche Strafe eingeführt. Man hatte ein kleines Häuschen bauen lassen, das sich auf einem Zapfen drehen ließ. In dieses sperrte man den Übeltäter, der auf frischer Tat ertappt worden war, und drehte oder »drillte« ihn darin mittelst einer kunstreichen Vorrichtung so lange, bis es ihm schwindlig vor den Augen wurde und er entweder freiwillig ein Geständnis ablegte oder sein Magen empört gegen ihn zeugte. Nun hatte der Feldhüter eines Tages – ein junges Füllen ertappt, wie es auf einem fremden Grasplatze sich gütlich tat. Was tun? Ungestraft konnte der Frevel mit Nichten bleiben! Also in den Driller mit dem Missetäter! Freilich hatte die Sache ihre Haken: Wie das Füllen hineinbringen? es würde sich ja gehörig sträuben und sperren. Doch es half nichts; es mußte hinein. Das Füllen wurde also »gedrillt«, so wacker gedrillt, daß es sich vornahm, nie wieder auf fremder Wiese zu grasen – ja überhaupt kein Gras mehr zu fressen, Denn als die Strafe vollzogen war, fand man das arme Tier tot im Driller liegen. Wer heute nach Pfullingen kommt, mag dort fragen, warum man die guten Leute die »Füllesdriller« heißt, und man wird ihm vorstehende Geschichte erzählen und – noch etwas dazu!
(Nach Birlinger und Buck von F. H.)