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Zu Nr. 283. 305, 4. Kristensen 5, 2113. Fischer, Slesv. Folkes. S. 414 f. Dem Gespenst wird statt der Hand der Stock hingehalten: Heim. 4, 21 aus Hohenwestedt; 4, 74 aus der Gegend von Apenrade.
In Barkau erschien einem Bauern der verstorbene frühere Besitzer seiner Hufe und forderte ihn auf, einen Teil seines Landes, dessen Grenze er verrückt habe, wieder abzugeben; in der künftigen Nacht solle er an Ort und Stelle kommen, um sich alles näher bezeichnen zu lassen. Als der Bauer nicht erschien, stellte der Geist sich wieder an seinem Fenster ein, machte ihm Vorwürfe und verlangte seinen Handschlag. Der Bauer wagte nicht ihm die Hand zu reichen, sondern hielt ihm einen Stock hin. Doch der Geist griff zu weit und erfaßte das Ende des Daumen, das danach ganz schwarz ward und bald abstarb.
Durch Dr. Klander in Plön. – Bei Husum erschien die verstorbene böse Hausfrau immer dem Mädchen, wenn dieses beim Melken war. Sie redete jene endlich an und sollte ihr die Hand reichen. Da hielt sie ihr einen Zipfel ihrer Schürze hin, der ganz verbrannte. Man schärft überhaupt die Regel ein, einen unruhigen Geist ja anzureden, aber ihm nie die Hand zu geben, sonst verbrennt sie.
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