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So hat sich unsre Aufgabe von selbst zu einer eben sowohl culturhistorischen als im engeren Sinne des Worts mythologischen gestaltet, und wir werden diese Auffassung ferner festhalten müssen, da wir es überall nur mit der Religion einer einzelnen Stadt zu thun haben, welche zwar in vielen Punkten als Miniaturbild des alten Italiens überhaupt gelten kann, aber doch noch weit mehr in politischer und culturgeschichtlicher als in religiöser Hinsicht von Bedeutung ist; wie sie sich denn auch im weiteren Verlaufe ihrer Geschichte bis auf die Entwickelung des Staates und Rechtes immer weit mehr receptiv für die verschiedenartigsten Einflüsse als productiv und in einer festen Richtung eigenthümlich gezeigt hat. So ist namentlich die Religion der Römer je länger desto mehr zu einem Aggregate der verschiedenartigsten Göttersysteme und Cultusformen geworden, da seit dem zweiten punischen Kriege neben den griechischen Göttern auch schon die Große Idäische Mutter aus Phrygien Eingang fand und weiterhin die hellenistischen, ägyptischen und syrischen Religionen nach Rom und von Rom aus weiter im Westen vorgedrungen sind: eine im Zusammenhange der Culturgeschichte so wichtige Thatsache, daß wir auch diese Bewegungen in unsre Darstellung aufnehmen zu müssen glaubten. Um so nothwendiger ist es gleich im voraus den ganzen Verlauf der römischen Religionsgeschichte ins Auge zu fassen und nach gewissen Epochen übersichtlich abzutheilen, zu welchem Behufe wir am besten folgende Zeitabschnitte unterscheiden werden. Die erste 18 Periode ist die welche mit den Anfängen des römischen Staates ein für allemal den wesentlich italischen Grund gelegt hat. Und zwar lassen sich der bekannten Entstehung des römischen Staats gemäß deutlich zwei verschiedene Elemente unterscheiden, ein latinisches und ein sabinisches. Das latinische ist durch den angeblich arkadischen Evander, welcher in Wahrheit der latinische Faunus ist, und durch die sogenannte Gesetzgebung des Romulus vertreten, das sabinische durch die beiden Könige aus Cures, T. Tatius und Numa Pompilius. Faßt man die Culte des Palatium, wo Evander sich niederläßt und Romulus seine Stadt gründet, näher ins Auge, so erkennt man darin noch recht deutlich jenen alterthümlichen und elementaren Character des italischen Stammlebens: ein Leben der Hirten und Bauern, welche den Faunus Lupercus und die Fauna verehren, die Hirtengöttin Pales, die der Ceres entsprechende Dea Dia, den Saturnus des goldnen Zeitalters und neben ihm die gütige Erdmutter: daher auch die Römer, wenn sie auf die Anfänge ihrer Stadt zurückblickten, dieselbe immer für eine Gründung der Hirten hielten. Selbst der palatinische Mars wird noch vorzugsweise der altitalische Stammgott des Waldlebens und des Frühlings gewesen sein, und der Hercules der Ara Maxima, wo der ältere latinische Kern von dem griechischen Namen und der Geryonssage wohl zu unterscheiden ist, ein streitbarer Genius der Fülle und des Segens, welcher als triumphirender Besieger einer finstern Naturgewalt am Fuße des Palatin sich niederließ und dort fortan mit seinen Römern am liebsten schmauste und zechte. Auch die Stiftungen der Culte des Jupiter Stator und des Jupiter Feretrius deuten wohl auf kriegerische Erfolge, aber noch nicht auf politische Selbständigkeit. Vielmehr ist Rom erst durch die Sabiner zu einem eignen und selbständigen Staate geworden, zwar auch immer noch erst zu einem mehr patriarchalischen und theokratischen als in eigentlichem Sinne des Worts politischen, aber doch zu einem solchen, welcher mit seinem festen Kerne strenger und heiliger Ordnungen die Anlage zu der bedeutendsten Zukunft in sich trug. Auch die Götter und die religiösen Stiftungen dieser Zeit waren ein mächtiger Fortschritt auf der Bahn dieser Zukunft; zwar können sie nicht alle für wesentlich und ausschließlich sabinisch gelten, aber die Geschichte, welche sie entweder dem T. Tatius oder dem Numa zuschreibt, will doch sagen, daß sie erst seit der Niederlassung der Sabiner in Rom verehrt wurden. Da ist jetzt Jupiter, der lichte, der reine, der heilige, dessen Priesterthum auch der Person des Numa die 19 höchste Weihe gabLiv. 1, 20 quamquam ipse plurima sacra obibat, ea maxime quae nunc ad Dialem flaminem pertinent., und seine geweihte Höhe auf der capitolinischen Burg, wo T. Tatius wohnte und Numa zu seiner königlichen Würde die höchste Beglaubigung empfängt, die eben so heilige als geheimnißvolle Burg (arx) der römischen Augurn, welche immer diesen lichten Vater der Höhe, der durch ganz Italien Jupiter genannt wurde, für ihren höchsten Urheber und den unsichtbaren Vertreter der Wahrheit ihrer Beobachtungen gehalten haben. Da ist neben ihm Juno als Göttin der Frauenwürde und aller matronalen Rechte des Familienlebens, welche in Rom immer vorzugsweise von den sabinischen Müttern d. h. den ersten Hausfrauen in Rom abgeleitet wurden, da ist ferner Minerva als Göttin aller Besinnung, und Janus der alte Sonnengott alles himmlischen Anfangs, und Dius Fidius, der Gott der Treue und aller ehrenfesten und gerechten Werke des Lichtes, auch Terminus und Fides und andre Stiftungen dieser Zeit, welche deutlich beweisen, daß der Glaube der Sabiner sich auf dem alten Grunde der Naturreligion bereits zu einem ernsten und würdevollen Bewußtsein über die Principien des Rechts und einer ethischen Ordnung der Dinge erhoben hatte. Dazu die neue Ordnung des Pontificats und des Vestadienstes, welcher von nun an einen heiligen Mittelpunkt für sämmtliche Familien der Bürgerschaft bildete, die Stiftung der Salier, in welcher die Römer und Sabiner sich zu der Verehrung desselben Gottes unter den beiden örtlich verschiedenen Diensten des palatinischen Mars und des sabinischen Quirinus bekannten, alle die heiligen Formeln und Gebete der Indigitamenta, nach welchen sich fortan das ganze Leben eines römischen Bürgers in allen Stadien seiner natürlichen, geistigen und sittlichen Entwicklung mit dem Glauben an die unsichtbare Gegenwart und unerläßliche Mitwirkung der Götter durchdringen sollte, alle jene Gesetze für die Geistlichkeit, für die Opfer, die Sühnungen: kurz die jungen Jahre Roms wurden damals in eine Zucht gethan, welche auf die Dauer freilich nicht befriedigen und noch weniger den plebejischen Neubürgern gefallen konnte, aber für den Anfang eine ganz vortreffliche Schule jener Gesinnung war, an welche wir bei Rom und den Römern immer zuerst denken. Es ist die Zucht der alten sabinischen Heimath von Amiternum, von Reate und von Cures, welche den Römern bis auf die Zeiten des Polybius jenen streng religiösen Character bewahrt hat, in 20 welchem der nach seiner Art gebildete Grieche nur noch die höchste Staatsklugheit zu erkennen vermochte. Die zweite Periode und eine ganz andre Zeit beginnt mit den Tarquiniern. Es ist die Zeit wo Rom aufhörte ein sabinischer Patriarchalstaat zu sein und auf die große Bühne der allgemeineren Cultur und Politik hinübertretend von hochstrebenden Fürsten auf seinen weltgeschichtlichen Beruf vorbereitet wurde: für seine Religion die Zeit wo ein glänzender Cultus mit Tempeln und Bildern, viele neue Götterdienste und neue Arten der Divination eingeführt wurden: kurz eine Periode der allseitigen Neuerung, in welcher jene altitalischen Elemente mit denen der ausländischen Civilisation verschmolzen und daraus der uns aus der Geschichte am besten bekannte Staat Rom und die römische Staatsreligion der Republik bis etwa zum zweiten punischen Kriege sich bildete. Höchst merkwürdig ist in dieser Beziehung die Stiftung des Capitolinischen Cultus der drei Götter, welche in dieser Gruppirung zwar auch den Sabinern des Quirinals bekannt waren, aber mit diesem Anspruch auf Herrschaft und königliche Hoheit und mit dieser glänzenden Einrichtung ihres Gottesdienstes sicher etwas Neues waren; desgleichen die Stiftung des Dienstes der Diana auf dem Aventin und die Gründung oder Wiederherstellung der latinischen Ferien, welche Stiftungen zugleich darauf hinweisen, wie wir dieses auch aus der Geschichte wissen, daß die Macht und der Staat dieser Fürsten keineswegs eine blos römische war, sondern eben so sehr eine latinische. Noch folgenreicher als sie war aber speciell für Rom die Einführung der sibyllinischen Sprüche aus Cumä in den Staatsgebrauch und die damit zusammenhängende Stiftung eines neuen Priesterthums, welches für die Auslegung dieser Sprüche und die Ausführung der jedesmal befohlenen gottesdienstlichen Uebungen bestimmt war und sich dabei in einem wesentlich griechischen und Apollinischen Kreise von Vorstellungen und Gebräuchen bewegte. Also war die natürliche Folge jenes ersten Schrittes eine immer weiter um sich greifende Hellenisirung der römischen Religion, welche sich sowohl in vielen neuen Formen des Gottesdienstes überhaupt als in einzelnen neu eingeführten Culten griechischer Götter zeigte und auch in der äußern Ausstattung der Tempel und der Anordnung der Feste über die älteren Vorbilder der Etrusker allmälich die Oberhand gewann. Dazu kam die Einführung andrer griechischer Götterdienste aus Gründen der Civilisation, z. B. der Castoren, der griechischen Demeter, des griechischen Handelsgottes, und zwar gleich in den 21 ersten Jahren der Republik, welche sich also diese Consequenzen der Herrschaft der Tarquinier wohl gefallen ließ. Weiter wirkten die Kämpfe der Plebs mit dem Patriciat, ein Kampf zwischen zwei heterogenen Elementen der Bürgerschaft, wie diese durch Servius Tullius constituirt worden war, welcher auch in der Geschichte der römischen Staatsreligion von der größten Wichtigkeit ist. War dieselbe nehmlich bis zu den Tarquiniern ausschließlich eine Sache der Patricier gewesen, welche damals die ganze Bürgerschaft ausmachten, deren Legitimität und Erziehung, Eintheilung und Berechtigung von allen Seiten auf die religiöse Gesetzgebung des Numa zurückwies, so trat ihnen jetzt in den Plebejern eine andre, meist nach weltlichen und politischen Grundsätzen organisirte Bürgerschaft entgegen, so daß der Kampf zwischen beiden nothwendig zugleich ein politischer und ein religiöser werden mußte: ein Kampf zwischen den neuen Tendenzen der Civilisation und des politischen und commerciellen Weltverkehres auf der einen Seite und dem theokratischen und patriarchalischen Geiste der Verfassung Numas und der sabinischen Vorzeit auf der andern. Anfangs, gleich nach der Vertreibung der Tarquinier, scheint der alte Staat und die alte Staatsreligion mit dem alten patricischen Adel noch einmal recht zu Kräften gekommen zu sein; namentlich müssen sich die in geistlichen und bürgerlichen Angelegenheiten höchst bedeutenden Vorrechte des Pontificats vornehmlich in dieser Periode ausgebildet haben. Dann aber folgte bekanntlich eine Concession nach der andern, zunächst auf dem Gebiete der bürgerlichen, dann auf dem der geistlichen Würden; wobei es denn kein Wunder ist, daß in demselben Grade wie der Staat selbst immer mehr ein weltlicher wurde, auch seine Religion und seine Geistlichkeit mehr und mehr verweltlichte. Eine Entwickelung, welche den Interessen des römischen Staates und seines civilen Rechtes, auch seiner politischen Macht und dem Weltverkehre allerdings in hohem Grade förderlich sein mochte, aber der innern Consistenz und Wahrheit seines religiösen Lebens unmöglich in gleichem Maaße zum Vortheil gereichen konnte. Mit und nach dem zweiten punischen Kriege beginnt die dritte Periode, welche man als die des Verfalls der römischen Staatsreligion ansehen und bis auf die Zeit des August ausdehnen kannL. Krahner Grundlinien zur Geschichte des Verfalls der römischen Staatsreligion bis auf die Zeit des August. Halle 1837.. Hatte sich die alte Religiosität des italischen 22 Stammcharacters in der vorigen Periode zu vielen Concessionen herbeilassen müssen, so war doch wenigstens die alte ernste, strenge und nüchterne Gesinnung unter allen Umständen behauptet worden, so daß namentlich die vielen griechischen Gottesdienste, wo sie gegen diese Gesinnung verstießen, sich eine Beschränkung gefallen lassen mußten. Auch waren die alten römischen und italischen Götter, die alten pontificalen und cerimonialen Gesetze und Gewöhnungen immer die vorherrschenden geblieben, und es liegt in der Natur einer wohlorganisirten Geistlichkeit, daß die Plebejer, sobald sie zu den geistlichen Würden Zutritt erlangt hatten, es an Eifer auch ihrerseits nicht fehlen ließen. Der zweite punische Krieg aber mit seinen mächtigen Erschütterungen des gesammten römischen Staatswesens führte auch in den religiösen Kreisen viele wichtige Neuerungen herbei. Gleich die Einführung des Cultus der Großen Mutter aus Phrygien beweist, daß jetzt selbst die gewöhnlichen griechischen Sacra nicht mehr genügten, und die bald darauf nothwendig gewordene Verfolgung der bacchischen Mysterien in Rom und ganz Italien lehrt recht deutlich, daß die römische Staatsgewalt als solche den Entartungen des religiösen Lebens der Zeit zu widerstehen zwar noch Kraft und Besonnenheit hatte, aber auch daß der faule Geist der innern Auflösung, an welchem schon damals Hellas und die hellenistische Welt bis zum Tode erkrankt war, bis in den Occident, ja selbst bis in das eigne Herz der römischen Stadtbevölkerung vorgedrungen war. In dieselben Jahre fällt die Untersuchung wegen der untergeschobenen Bücher des Numa, auch diese das Symptom eines neuen Uebels, daß nehmlich für die Gebildeten das alte Cerimonialgesetz nicht mehr genügen wollte, daher sie zur allegorischen Interpretation nach den Grundsätzen der pythagoreischen Philosophie ihre Zuflucht nahmen. Bald darauf, gleich mit den ersten Anfängen der römischen Litteratur, fand diese Philosophie und die griechische Aufklärung überhaupt an dieser neuen Litteratur eine eifrige Bundesgenossin, daher sich die Ueberzeugung der Gebildeten von der herkömmlichen Religionsübung immer entschiedener lossagte und dieselbe bald nur noch als eine Sache der Politik und des gemeinen Mannes gelten ließSo urtheilt auch Polybius VI, 56, indem er zugleich die Religiosität des römischen Staates höchlichst rühmt: καί μοι δοκεῖ τὸ παρὰ τοῖς ἄλλοις ἀνϑρώποις ὀνειδιζόμενον, τοῦτο συνέχειν τὰ Ῥωμαίων πράγματα, λέγω δὲ τὴν δεισιδαιμονίαν· ἐπὶ τοσοῦτον γὰρ ἐκτετραγῴδηται καὶ παρεισῆκται τοῦτο τὸ μέρος παρ’ αὐτοῖς εἴς τε τοὺς κατ’ ἰδίαν βίους καὶ τὰ κοινὰ τῆς πόλεως, ὥστε μὴ καταλιπεῖν ὑπερβολήν, ὃ καὶ δόξειεν ἂν πολλοῖς ϑαυμάσιον. ἐμοί γε μὴν δοκοῦσι τοῦ πλήϑους χάριν τοῦτο πεποιηκέναι. εἰ μὲν γὰρ ἦν σοφῶν ἀνδρῶν πολίτευμα συναγαγεῖν, ἴσως οὐδὲν ἦν ἀναγκαῖος οἱ τοιοῦτος τρόπος. Grade so urtheilt Varro, und ohne Zweifel sprach Polybius in jenen Worten nicht blos seine eigne Ansicht, sondern auch die der ihm bekannten Kreise in Rom aus.. Die Folge war, 23 daß das Wesen der Religion immer äußerlicher gefaßt und der Cultus immer rauschender und vergnügungssüchtiger wurde, in welcher Beziehung das gleichfalls seit dem Ausgange des Hannibalischen Krieges eingeführte griechische Theater vollends verderblich wirkte. Es war für die Römer die eigentliche Bildungsschule einer mythologischen Weltansicht und eines ästhetischen Götterglaubens, welcher seines tieferen religiösen Inhaltes längst entkleidet war und von der Philosophie verworfen, ja mit Spott und Schande verfolgt wurde: so daß der Gegensatz zwischen der Religion der Gebildeten und der des großen Haufens nun vollends ein unversöhnlicher wurde. Daher schon Scipio Nasica, der beste Bürger seiner Zeit und Pontifex Maximus, zugleich vor der Zerstörung Karthagos und der Einrichtung einer stehenden Bühne warnteAugustin C. D. 1, 30. Auch bei Cicero Tusc. 1, 16, 37 erscheint das Theater als die Schule des gewöhnlichen mythologischen Glaubens und Varro nennt, wenn er eine mythologische, eine bürgerliche und eine natürliche Religion unterscheidet, ausdrücklich das Theater als Quelle der ersten, b. Augustin VI, 5., damit aber so wenig durchdrang, daß diese Spiele vielmehr bald zur Hauptsache bei allen Festen der Götter wurden. Ja es lernte nun auch der bürgerliche Ehrgeiz und die politische Ostentation sich sehr bald dieser und der circensischen Spiele als eines neuen Mittels bedienen, um die Gunst des gemeinen Mannes zu erlangen und auf der Staffel der Ehren emporzuklimmen, so daß eine glänzende und verschwenderische Aedilität selbst von den Besten gefordert wurde. Damit aber sind wir in einen Kreis getreten, in welchem der Rest von Liebe zu den alten Gebräuchen, der sich bei den höheren Ständen etwa noch erhalten hatte, vollends verloren ging, den Zauberkreis der politischen Agitation und der auf die Provinzen speculirenden Gewinnsucht, in welchen sich während der Gährung der späteren Republik selbst diejenigen hineinziehn ließen, welche für den alten Glauben am meisten hätten sorgen müssen, ich meine die Priester und alle geistlichen Behörden. Nicht umsonst warnte Laelius der Weise, als man im Jahre nach der Zerstörung 24 Karthagos (145 v. Chr.) im Begriffe war, den alten Grundsatz der Cooptation der priesterlichen Behörden aufzugeben und auch hier das Princip der Volkswahl einzuführen, auf das nachdrücklichste vor den Folgen dieses Schritts, in einer oft bewunderten Rede, welche namentlich die Zeiten ergreifend schilderte, wo man sich noch an der ungeschminkten Einfalt und Würde der Gesetze Numas hatte genügen lassen. Das Gesetz wurde damals wirklich bei Seite gelegt und erst in der Marianischen Zeit mit einigen Veränderungen durchgesetzt, aber die drohende Gefahr einer Verweltlichung der geistlichen Behörden ist schon durch jenen Versuch angedeutet, und auf demselben Wege sehen wir nun auch bald den letzten Rest des alten Stammcapitals der römischen Religion verschleudert werden. Die priesterlichen Würden wurden nicht mehr nach den Ansprüchen des Alters und der geistlichen Erfahrung besetzt, sondern den reichsten und ehrgeizigsten Bürgern als accessorische Ehrenämter ertheilt. Kein Wunder, daß nun auch die Kenntniß der alten Gebräuche verfiel, daher schon Cato über den Verlust vieler Augurien klagteItaque multa auguria, multa auspicia, quod Cato ille sapiens queritur, negligentia collegii amissa plane et deserta sunt. Cic. de Divin. 1, 15. und vollends Varro den Römern viele vergessene Namen und Heiligthümer der Götter ins Gedächtniß zurückrufen mußte. Auch hatte Cicero ohne Zweifel seine guten Gründe, die berühmten Scävolas auf die innerliche Unvereinbarkeit ihres doppelten Berufs, den des geistlichen Hohenpriesters und den des civilen Rechtsgelehrten, aufmerksam zu machenCic. de Leg. II, 21, 52. Itaque si vos (Scaevolae) tantummodo pontifices essetis, pontificalis maneret auctoritas, sed quod iidem iuris civilis estis peritissimi, hac scientia illam eluditis.. Vollends die Augurn waren zu einer so ganz und gar weltlichen Behörde geworden, daß Cicero und die große Mehrzahl seiner Zeitgenossen, auch im Collegium der Augurn, es unbegreiflich fanden, wie Jemand noch überhaupt an eine höhere religiöse Weihe und Wahrheit dieses Berufes glauben konnteCic. de Leg. II, 12, 30; 13, 33, de Divin. I, 47, 105.. Eben so hatten die sibyllinischen Sprüche und die etruskischen Haruspices alles Vertrauen verloren, schon zur Zeit des Cato, wie dessen bekanntes Witzwort lehrtCic. de Divin. II, 24, 51. Ueber den Mißbrauch der sibyllinischen Sprüche ib. 54.. Das erste und heiligste aller Priesterthümer, das des Flamen Dialis, ist sogar, weil es zu viel Entsagung forderte, seit dem gewaltsamen Tode 25 des L. Merula zur Zeit der Marianischen Unruhen über siebenzig Jahre unbesetzt geblieben, so daß Augustus es förmlich wiederherstellen mußte. Kurz es hatte auch auf diesem Gebiete eine so allgemeine Verwirrung und Auflösung des gesetzlichen Zustandes Platz gegriffen, daß der Eintritt der Monarchie auch in sofern ein vollkommen berechtigter war. Die vierte und letzte Periode ist die der Kaiser, unter denen August auch in den religiösen Angelegenheiten die Grundsätze der Staatskunst für seine Nachfolger festgestellt hat. So war namentlich einer seiner leitenden Gesichtspunkte die Restauration des Gottesdienstes und aller geistlichen Behörden und Gewalten, indem er überall für die Herstellung der vielen verfallenen Tempel sorgte, viele neue baute, alte Gebräuche wiederherstellte, die sibyllinischen Bücher und den Kalender neu ordnete, endlich die Zahl, Würde und das Einkommen der Priester vermehrte, namentlich seitdem er nach dem Tode des Lepidus Pontifex Maximus geworden war. Nur daß diese Restaurationen sich auf das Aeußerliche beschränken mußten, da er die innern Motive so vieler Gebräuche und Glaubensformen, sofern sie mit dem höheren nationalen Alterthum und der Republik zusammen hingen, weder von neuem beleben konnte noch wollte, eben so wenig aber auch darauf ausging das geistliche Recht und die Unabhängigkeit der priesterlichen Behörden herzustellen, da alle diese Würden und Behörden vielmehr eben durch August ein für allemal von dem jedesmal regierenden Kaiser abhängig wurden, zu dessen wesentlichen Attributen von jetzt an das Pontificat d. h. die entscheidende Stimme in allen Fragen der Religion gehörte. Und so ist auch im Uebrigen seit August die Person des regierenden Kaisers und die religiöse Verherrlichung seines Hauses und seiner Familie immer mehr zur Hauptsache des öffentlichen und selbst des corporativen und privaten Gottesdienstes geworden, da auch bei seinen neuen Stiftungen des Palatinischen Apollodienstes und des Cultus des Mars Ultor und der Venus Genitrix dieses persönliche und dynastische Interesse vorherrschte und vollends die öffentlichen Gebete und Danksagungen für das Wohl des Kaisers, die Feier seines Geburtstags, seiner glücklichen Rückkehr, seiner Siege oder bürgerlichen Erfolge, die Einmischung seines Namens in die Opfer und Gebete aller Collegien, aller Sodalitäten, aller Götterculte bald in solchem Grade eine Forderung nicht allein der Convenienz, sondern auch der schuldigen Rücksicht auf die kaiserliche Majestät wurde, daß die gesammte römische Religion fortan den Character einer specifisch kaiserlichen annahm. Auch die 26 conventionelle Apotheose der verstorbenen Kaiser nach dem Muster des Orients hatte August soweit vorbereitet, daß nach seinem Tode seine schlaue Wittwe und deren noch schlauerer Sohn nur den letzten Schritt zu thun brauchten. Die folgenden Kaiser bis Trajan sind diesen Grundsätzen des August ziemlich treu geblieben, die Julier weil sie in ihm den Stifter der Dynastie, die späteren weil sie den der kaiserlichen Gewalt in ihm verehrten: bis mit der Zeit des Hadrian und der Antonine noch einmal eine neue Wendung beginnt, da Rom und die römische Sitte seit ihrer Zeit mehr und mehr aufhörte das geistige Bindemittel des Reiches zu sein, und dafür die griechische, hellenistische und orientalische Bildung von neuem das Uebergewicht erhielt, und zwar in solcher Weise, daß auch die Religion und die Art über göttliche Dinge zu denken ganz wesentlich dadurch bestimmt wurde. Da begannen auch die älteren und neueren Gottesdienste Aegyptens, Syriens, Phrygiens und Persiens, die man bis jetzt wenigstens von Rom ausgeschlossen hatte, von neuem nach diesem Mittelpunkte des Reiches und der abendländischen Bildung und selbst bis an den kaiserlichen Hof zu drängen, da sie sich bisher auf die Handelsplätze Italiens hatten beschränken müssen und höchstens hin und wieder in den Vorstädten von Rom geduldet worden waren. So namentlich die ägyptischen Sacra der Isis und des Serapis seit Commodus und Caracalla, der chaldäische Aberglaube und die syrischen Gottesdienste seit Septimius Severus und seinen Descendenten, die Taurobolien, die Mithrasmysterien und andre neue und seltsame Gottesdienste der Art in denselben Zeiten: lauter Religionssysteme welche durch Verschmelzung altorientalischen Aberglaubens mit hellenistischer Bildung und Theokrasie sowohl dem Volke als den Gebildeten willkommen waren, letzteren durch eine gewisse Tendenz zum Monotheismus und Pantheismus, welcher längst das Bekenntniß der Gebildeten war, dem Volke durch einen Aberglauben, welcher zugleich den Reiz des Ausländischen und des Geheimnißvollen hatte. Zuletzt wurde die Religion auf eine wahrhaft trostlose Weise zugleich verworren, geistlos und roh. Die Zahl der Götter und Gottesdienste hatte sich bei der Verschmelzung der verschiedensten Nationalsysteme des Heidenthums zuletzt auf eine wahrhaft beängstigende Weise vermehrt, so daß man sich immer mehr zu einer Auswahl gewisser oberster Götter gedrängt fühlte, unter denen der alte Himmelsgott Jupiter und der Sonnengott noch immer ihren ersten Rang behaupteten, nur daß sie jetzt unter den verschiedensten, meistens ausländischen 27 Formen angebetet wurden. Neben ihnen wurden vorzugsweise solche Götter verehrt, welche in dieser Zeit der allgemeinen Noth und Angst Entsündigung und Heilung versprachen; selbst den widerwärtigsten Gebräuchen, den schwersten Bußübungen unterzog man sich gern, wo solche Verheißungen zum Gottesdienste einluden, wie dieses vorzüglich in den zahlreichen Mysterien und Geheimgottesdiensten der Fall war. Die öffentlichen Feste waren kaum noch Gottesdienst zu nennen, so waren sie mit Spektakel aller Art, der Mimen, der Gladiatoren, der pomphaften Aufzüge überladen. Die Gebildeten hielten sich meist zum Neuplatonismus, einer Philosophie von manchen erhabenen und tiefsinnigen Anschauungen, welche aber auch sehr mit Phantasterei und Aberglauben versetzt waren, bis sie bei dem allgemeinen Untergange des Heidenthums zuletzt ganz zu einer Scholastik desselben d. h. zur Theorie des Polytheismus, der Idololatrie und der Magie geworden war. Kurz es handelte sich jetzt nicht mehr um den Verfall der römischen Staatsreligion, sondern um den des antiken Heidenthums überhaupt, welches in Rom seine letzte Zuflucht gefunden hatte und sich dort auch bekanntlich am längsten behauptet hat.